Ich auch. Die Landesregierung hat sich dieser Thematik, wie gesagt, angenommen. Herr Fiedler hat darauf hingewiesen. Wir haben dieses Gutachten eingeholt und die Kenntnis der Problematik hat Niederschlag in der Koalitionsvereinbarung gefunden. Im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des Straßenausbaubeitragsrechts wurde dieses Gutachten in Auftrag gegeben. Es ist Weihnachten eingegangen und es gehört, das kann ich auch als Gutachter sagen, zu den üblichen Vorgehensweisen, dass, wenn bestimmte Dinge nicht klar sind, nachgefragt wird, dann insofern ein kommunikativer Prozess zwischen Auftraggeber und Gutachtenersteller stattfindet. Dieses Gutachten zeigt eine Reihe von diskussionswürdigen Möglichkeiten zur bürgerfreundlichen Weiterentwicklung des Straßenausbaubeitragsrechts auf. Es ist, Herr Kuschel, auch das haben wir schon im Innenausschuss besprochen, natürlich keine Habilitationsschrift über das Straßenausbaubeitragsrecht gestern, heute und morgen, sondern es hält sich im Rahmen des Auftrags. Dieses Gutachten ist auf der Homepage des Innenministeriums veröffentlicht worden, den kommunalen Spitzenverbänden, den kommunalen Auf
sichtsbehörden und den Interessenverbänden zugeleitet worden. Gleichzeitig wurde ihnen die Möglichkeit gegeben, bis 31.03.2010 eine Stellungnahme einzureichen. Allen Bürgern steht auf der Homepage des Ministeriums auch ein entsprechendes Kontaktformular zur Verfügung, durch welches sie ihre Meinung hierzu äußern können. Wichtig ist mir, und das ist mir ein ehrliches Anliegen, dass die Bürger wie auch die Interessenverbände, die seit Langem die Entwicklung des Abgabenrechts begleiten, frühzeitig die Möglichkeit erhalten, sich in diesen Entscheidungsprozess aktiv, aber auch konstruktiv einzubringen. Konstruktiv ist nicht die Position, „Steuern oder Abgaben zahle ich nicht“, sondern wenn man die Gemengelage und die Zielkonflikte, die von meinen Vorrednern angesprochen und beschrieben worden sind, einerseits der Gleichbehandlungsgrundsatz, andererseits der Angemessenheits-/Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, in einen vernünftigen Ausgleich bringt. Bei den Zuschriften, die wir gern und zahlreich erwarten, würde ich mir wünschen, dass man auch die andere Seite sieht.
Nun zum Gutachten selbst: Herr Brenner führt ausführlich die derzeitige Situation in Thüringen an und setzt sich damit auseinander. Zum anderen zeigt er Lösungsansätze für die Weiterentwicklung auf. Insgesamt gibt es folgende Kernaussagen: Die Verpflichtung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen besteht und die Gemeinden können sich dem seit Inkrafttreten dieser Verpflichtung 1991 nicht entziehen. Die Rechtsaufsichtsbehörden sind im Regelfall gehalten, gegenüber den betreffenden Gemeinden tätig zu werden. Das geltende Recht sieht bereits eine Reihe von Möglichkeiten vor, Erleichterungen für diejenigen Bürger zu verwirklichen, die in besonderer Weise durch Straßenausbaubeiträge betroffen wären. Mit Blick auf die bürgerfreundliche Weiterentwicklung, also de lege ferenda, des Straßenausbaubeitragsrechts, zeigt das Gutachten verschiedene Lösungsansätze auf, die bei einer Novellierung in Erwägung gezogen werden können. Einige möchte ich kurz aufzählen. Durch Elemente der vom letzten Kabinett bereits beratenen, modifizierten Stichtags- und Ermessensregelung könnten Erleichterungen geschaffen werden. Es gibt Überlegungen, den Zumutbarkeitsgedanken, der im Sozialstaatsprinzip wurzelt, konkret auszumünzen und bei der Höhe der Beitragsbemessung zur Anwendung kommen zu lassen. Die Schaffung eines Ermessens der Gemeinden in Abhängigkeit von der Kassen- bzw. Finanzlage - das ist, wenn ich es richtig sehe, Herr Kuschel, die sächsische Lösung - wird in dem Gutachten angesprochen. Aufgrund einer solchen Lösung könnte jede Gemeinde aufgrund ihrer finanziellen Situation entscheiden, wie sie die Maßnahmen finanziert, ob durch Beiträge oder mit Mitteln des Gemeindehaushalts. Der Gutachter weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass dabei sicherzustellen
wäre, dass der Verzicht auf die Beitragserhebung nicht eine faktische Unterfinanzierung der Gemeinden zur Folge hat, denn das Land kann die Finanzierung nicht übernehmen. Die finanzielle Ausstattung der Gemeinde mit eigenen Mitteln zur Erfüllung der Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft darf nicht gefährdet werden. Im Zusammenhang mit einer solchen Lösung könne auch in Betracht gezogen werden, die Beitragserhebung auf Erweiterungs- und Verbesserungsmaßnahmen zu beschränken und somit auf die Erhebung von Erneuerungsbeiträgen zu verzichten und schließlich die Verankerung von Höchstsätzen im Gesetz, also eine Deckelungsregelung in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu altlastenbehafteten Grundstücken. Hinsichtlich der Einzelheiten verweise ich auf das Gutachten.
Es ist vorgesehen, die eingehenden Stellungnahmen in einer Arbeitsgruppe unter Vorsitz des Innenministeriums unter Beteiligung der anderen Ressorts sowie auch durch Herbeiziehung von Herrn Brenner auszuwerten und Lösungsmodelle und Alternativen zu erarbeiten. Im Herbst des Jahres will ich dem Kabinett einen Referentenentwurf zur Weiterentwicklung des Straßenausbaubeitragsrechts vorlegen. Dieser wird insbesondere unter Berücksichtigung des Gedankens der Rechtssicherheit, des Gleichheitsgrundsatzes und der Eigentumsgarantie erarbeitet werden. Außerdem dürfen die Interessen jener Kommunen nicht außer Acht gelassen werden, die sich rechtstreu verhalten haben. Das gilt immerhin für 80 Prozent der Thüringer Gemeinden und auch etwa für 80 Prozent der Thüringer Bevölkerung. Die vorstehende Zeitplanung erfordert Hinweise an die Rechtsaufsichtsbehörden,
wie bis zu einer Entscheidung der Landesregierung über eine Gesetzesinitiative mit Gemeinden, die bislang über keine Satzung verfügen, verfahren werden soll. Das Innenministerium hatte im Juli 2007 die Rechtsaufsichtsbehörden bereits gebeten, kommunalaufsichtliche Maßnahmen zurückzustellen. Ein Folgeerlass ist zwischenzeitlich ergangen.
Abschließend möchte ich meiner Hoffnung Ausdruck verleihen, dass wir in eine sachliche Diskussion um die Ergebnisse des Gutachtens und mögliche Lösungsansätze im Bereich des Straßenausbaubeitragsrechts eintreten. Ich lade alle Interessenten, Herr Kuschel, ein, sich konstruktiv an diesem Prozess zu beteiligen. Danke.
Danke schön, Herr Innenminister Prof. Huber. Er hat genau zehn Minuten gesprochen, also keine zusätzliche Redezeit für die Abgeordneten. Ich schließe hiermit die Aussprache zum zweiten Teil der Aktuellen Stunde und rufe den dritten Teil der Aktuellen Stunde auf
c) auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Aktivitäten der Landesregierung zum Erhalt des Titels 'Biosphären- reservat Rhön'“ Unterrichtung durch die Präsiden- tin des Landtags - Drucksache 5/350 -
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Fraktion der SPD hat das Thema auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung des Thüringer Landtags gesetzt, weil wir zum einen beunruhigt sind über diverse Presseartikel der letzten Tage und weil wir zum anderen auch zeigen wollen, dass es in der Rhön hervorragend gelungen ist, Mensch und Natur auch länderübergreifend miteinander zum Vorteil aller zu verbinden. Weil dies so ist und sich die Rhön immer mehr zu einem touristischen Highlight entwickelt, will die SPD-Fraktion diesen Weg nutzen, um klarzumachen, wir wollen alles Notwendige tun, um den Titel „Biosphärenreservat“ für die Rhön zu erhalten, denn das Biosphärenreservat, gelegen im Dreiländereck HessenBayern-Thüringen, hat zum Zusammenwachsen der drei Länder beigetragen. Für die länderübergreifende Region Rhön hat sich dies positiv in wirtschaftlicher Sicht, wie auch im Tourismus und der Regionalvermarktung, aber auch in ökologischer Sicht, wie zum Beispiel bei Artenschutzkonzepten, ausgewirkt. Die Rhön erfährt durch die Anerkennung als Biosphärenreservat verstärkt nationale und internationale Aufmerksamkeit. Ein Schwerpunkt der Tätigkeiten im Biosphärenreservat liegt im Aufbau einer länderübergreifenden Regionalvermarktung. Hintergrund ist das gemeinsame Ziel, die traditionell gewachsene Kulturlandschaft zu erhalten und die Rolle insbesondere der Land- und Forstwirtschaft mit nachgelagerten verarbeitenden Betrieben zu stärken. Die Verknüpfung der Interessen von Naturschutz, Landwirtschaft und einem ländlichen Tourismus ist in zahlreichen Projekten gut gelungen. Die Erfolge bei der kooperativen Regelung von Nutzungskonflikten zwischen Freizeitnutzung und Naturschutz haben inzwischen überregional Aner
kennung gefunden. Das Biosphärenreservat mit seiner Verwaltungsstelle leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur Umweltbildung vor allem junger Menschen in der Region. Beispiel hierfür ist die gute Zusammenarbeit mit dem Rhön-Gymnasium in Kaltensundheim.
Meine Damen und Herren, in vielen Veranstaltungen, Publikationen und Projekten wird den Menschen in der Region das sinnvolle Zusammenspiel von Mensch und Natur in der Rhön nahegebracht. Das ist nur ein kleiner Teil der bisherigen Bilanz. Wir müssen also etwas tun, um die Erfolgsgeschichte fortzuschreiben. Aktuell fehlen für das gesamte Biosphärenreservat noch mindestens 2.800 Hektar Kernzonenfläche, davon ca. 700 Hektar in Thüringen, 300 Hektar in Hessen und 1.800 Hektar in Bayern. Dabei sind die Erweiterungsabsichten vor allem in Bayern noch nicht mit einbezogen. Wir haben für die Ausweisung der Kernzonen aktuell noch bis zur nächsten Evaluation, also bis 2013, Zeit. Das klingt viel, ist es aber nicht. Da derzeit die Thüringer Verwaltungsstelle den Vorsitz innehat, sind wir auch am Zug und wir sollten schnell dahin kommen, zusätzlich geeignete Flächen auch in Thüringen zu finden, mit den entsprechenden Stellen zu reden und für Bayern und Hessen selbiges anzuregen. Selbstverständlich muss dabei sowohl die Region Mitsprache haben und auch der Bund sollte hier mit ins Boot und einen Beitrag leisten. Ich denke da etwa an die Ausweisung von Teilen des aktuell noch in Nutzung befindlichen Truppenübungsplatzes Wildflecken. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Baumann. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort Frau Abgeordnete Schubert.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, wir danken Herrn Baumann ausdrücklich, dass er das Thema Biosphärenreservat heute auf die Tagesordnung gesetzt hat; ich glaube das wird höchste Zeit. Wir haben als GRÜNE, als wir noch in der außerparlamentarischen Opposition waren, mehrmals darauf hingewiesen, dass wir ein Problem mit dem Biosphärenreservat haben. Wir haben das Problem, dass wir nicht genug Kernzonen ausgewiesen haben in der ganzen Region, aber auch in Thüringen. Konkret geht es um die Verdoppelung des Anteils. Thüringen hat mit Mühe und Not 1,6 Prozent geschafft und wir müssen insgesamt 3 Prozent schaffen. Unsere Hinweise damals haben dazu geführt,
dass in 2008 das Landwirtschaftsministerium sich zu einer Pressemitteilung hat hinreißen lassen, die betitelt war mit "Augsten irrt zum wiederholten Mal". Darin wird gesagt, das UNESCO-Sekretariat habe gesagt, das Biosphärenreservat erfülle bereits seine Schutzfunktion. Und was mit Kernzonenerweiterung zu tun hat, das sei allenfalls, man kann es optimieren, aber mehr nicht. Außerdem hat Herr Sklenar noch im Brustton der Überzeugung behauptet, dass die Aberkennung in 2013 ausgeschlossen ist.
Die Bundestagsfraktion DIE GRÜNEN hat gerade eine Kleine Anfrage zu diesem Thema eingereicht. Die Antwort der Bundesregierung sah ein bisschen anders aus. Im Januar 2009 - erst nach der Pressemitteilung - hat nämlich das Deutsche Nationalkomitee des UNESCO-Programms „Der Mensch und die Biosphäre“ das Anliegen der drei Bundesländer, den Kernzonenanteil zunächst nicht zu erhöhen, abgelehnt. Das ist ein Widerspruch. Vielleicht reicht das schon, um die Landesregierung an dieser Stelle noch mal aufzurütteln, dass hier etwas getan werden muss.
Hessen und Bayern haben schon angefangen, ihre Hausaufgaben zu machen. Ich glaube, Thüringen könnte sich jetzt einreihen.
Es wird auch oft davon gesprochen, dass es ein Widerspruch sei, die Rhön als das Land der offenen Fernen usw. Natürlich, wenn wir Kernzonen ausweisen, heißt das, da wächst Wald auf den Flächen. Das heißt im Umkehrschluss einfach, wir müssen die Flächen nehmen, wo sowieso schon Wald ist. Das muss der Staatswald sein, wir haben nicht mehr viel Zeit, in diesen paar Jahren, wenn man sich noch bemühen muss, andere Flächen anzukaufen. Also, ich fordere die Landesregierung auf, legen Sie ein flächenscharfes Konzept vor und weisen Sie Flächen im Staatswald aus, die Mindestgröße ist 100 Hektar, Hessen hat angefangen, Flächen auszuweisen, Kleckerkram, vier oder fünf Hektar, das reicht für Naturschutz nicht. Die Umweltverbände haben als Kompromisslösung vorgeschlagen, mindestens 100 Hektar zu nehmen.
Man kann nicht über das Biosphärenreservat Rhön reden, ohne zu erwähnen, dass wir auch ein ganz anderes Vorhaben noch in den Blick nehmen müssen, nämlich die geplante Rhöntrasse. Das ist eine Kampfansage an den Tourismus in der Region, an die wertvolle Natur und auch an eine vernünftige Verkehrspolitik. Deshalb an dieser Stelle noch mal der Aufruf: Sehen Sie von dem Vorhaben ab und erhalten Sie die Rhön, so wie sie ist bzw. mit dem Entwicklungspotenzial, was die Rhön hat.
Dass Thüringen hier eigentlich relativ schnell voranschreiten müsste und diese Flächen als Kernzone noch ausweisen muss, ist auch vor dem Hintergrund des Koalitionsvertrages gut vertretbar. Zum einen hat die Bundesregierung gesagt, 5 Prozent der Waldfläche in Deutschland wollen wir aus der Nutzung nehmen. In der Koalitionsvereinbarung lesen wir, 25.000 Hektar sind es in Thüringen. Bitte, dann nehmen Sie 700 Hektar, dann haben Sie schon einen Teil auf dem Weg bis zu 25.000 Hektar in Thüringen zurückgelegt.
Letzter Punkt: Die Rhön hat sich als gentechnikfreie Region erklärt. Auch diesen Status wollen wir erhalten. Wir fordern die Landesregierung auf, tun Sie alles dafür, dass der Rhön keine Steine in den Weg gelegt werden. Wir werden dazu auch noch reden bzw. unser Antrag steht hier auf der derzeitigen Plenarsitzung und wird morgen oder übermorgen verhandelt. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir reden heute über das Biosphärenreservat Rhön. Eigentlich wissen alle, die sich mehr oder weniger damit beschäftigt haben, dass neben den Nationalparks und Naturparks die Biosphärenreservate zu den drei großen Schutzgebietskategorien in Deutschland gehören und zusammengefasst sind unter dem Begriff „Nationale Naturlandschaften“. Sie repräsentieren in aller Regel die schönsten und wertvollsten Landschaftsteile unseres Landes.
Biosphärenreservate sind Landschaften, in denen Schutz und Nutzung der Natur Hand in Hand gehen. Einerseits dienen sie einer Vielzahl von Tieren und Pflanzen als Heimat, andererseits nutzt der Mensch sie land- und forstwirtschaftlich und zur Erholung. Es sind großräumige Landschaften, in denen Natur und Landschaft entwickelt und bewahrt wird. Sie sind Vorbild für die Entwicklung ländlicher Räume und haben auch auf europäischer Ebene eine zukunftsweisende Rolle für den Schutz der Natur. Die Bewahrung der Nationalen Naturlandschaften ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe von großer Bedeutung. Wir setzen uns dafür ein, diese hochwertigen Naturschutzflächen langfristig für den Naturschutz, aber auch für den Menschen zu sichern.
Im länderübergreifenden Biosphärenreservat Rhön beträgt der Thüringer Kernzonenanteil fast 800 ha. Um die geforderten 3 Prozent zur Erhaltung des Schutzstatus sicher zu erreichen, fehlen uns allerdings noch rund 700 ha, wie wir heute schon gehört haben.
Ich bin mir sicher, dass die Landesregierung Wege finden wird, geeignete zusätzliche Kernzonenflächen zu identifizieren und im Gespräch mit Eigentümern und den Akteuren in der Region die nötigen Konzepte vorzulegen. Hier ist es ganz wichtig, eine Akzeptanz vor Ort mit den Bewohnern, mit den Grundstückseignern, den Verbänden und den Kommunen zu finden. Thüringen wird seinen Einfluss geltend machen müssen, wenn es darum geht, Flächen des Bundes - hier insbesondere die Randzone des Truppenübungsplatzes Wildflecken in Bayern - für die Erweiterung zu gewinnen. Erste Signale, sich der Verantwortung dort zu stellen, sind bisher schon zu vernehmen. Die drei beteiligten Länder Bayern, Hessen und Thüringen sind gut beraten, die Zeit bis zur nächsten Evaluierung im Jahr 2013 zu nutzen, um den Dialog vor Ort, die Bereitstellung der noch fehlenden Kernzonenflächen zu sichern. Eine konkrete Gefahr für den Verlust oder für den Schutzstatus kann ich im Moment nicht erkennen. Ich gehe davon aus, dass uns der Herr Minister in seinem Beitrag die entsprechenden Zahlen und Konzepte noch erläutern wird.
Staatswald in großem Stil aus der Nutzung zu nehmen, ist zwar schnell dahingesagt, man muss aber wissen, dass wir in der Holznutzung in Thüringen jetzt schon hart an der Grenze laufen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Krauße. Der nächste Redner ist Herr Abgeordneter Koppe von der FDPFraktion.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, „3 Prozent - eine ominöse Zahl schwebt über der Rhön“ - das war eine Schlagzeile der „Südthüringer Zeitung“ vor drei oder vier Tagen. Was heißt das? Das heißt, dass die UNESCO eine Einrichtung einer sogenannten Kernzone fordert, die im Biosphärenreservat Rhön 3 Prozent ausmachen soll. Was soll auf diesen 3 Prozent passieren? Auf 3 Prozent dieser Fläche soll ein sogenannter Prozessschutz stattfinden. Das heißt, in einer definierten Zone wird der Wald quasi sich selbst überlassen und so weit wie möglich von menschlichen Einflüssen befreit. Mittelfristig soll daraus ein sogenannter
Urwald entstehen. Dieser dient unter anderem der Wissenschaft, der Biologie und der Forstwirtschaft. Diese Ergebnisse der Forschung können in dem zukünftigen Waldeinbau mit einfließen. Auch ist zur Minimierung der Umwelteinflüsse eine entsprechende Mindestgröße angedacht, hier 50 ha mit 3 Prozent der Gesamtfläche des Biosphärenreservats Rhön abgedeckt. Die Gesamtfläche kann von einem Bundesland, hier reden wir über Bayern, Hessen und Thüringen, abgedeckt werden oder anteilig von den Anrainerländern - Voraussetzung ist ein zusammenhängendes Gebiet - abgedeckt werden. Es müssen also gegebenenfalls in jedem Bundesland Flächen ausgesucht werden, die sich dann für eine zusammenhängende Kernzone eignen. Bayern hat bis dato 0,5 bis 0,6 Prozent der nötigen 3 Prozent der Gesamtfläche als mögliche Gebiete bestimmt. Hier ist bis 2013 weiterer intensiver Koordinierungsbedarf zwischen den drei Ländern, sprich den drei Landesregierungen, erforderlich, dies auf der Basis einer Evaluierung durch die UNESCO in einem 10-JahresRhythmus. Die letzte Evaluierung im Jahr 2003 ergab Handlungsbedarf bei den Kernzonen. Die Lösung des Handlungsbedarfs ist, wie wir wissen, bis 2013 nötig. Das Hauptinteresse des Biosphärenreservats Rhön ist also die Definition einer Kernzone bis 2013. Die Kernzone bietet Rückzugsräume für bedrohte Tierarten. Gerade vor dem Hintergrund des zunehmenden Artensterbens ist dieses Projekt ein wichtiger Baustein des regionalen Artenschutzes. Den Menschen, das heißt den Gästen und der örtlichen Bevölkerung, soll aber auch erlebbar gemacht werden, wie sich ein naturbelassener Wald entwickelt. Dies dient dem Schärfen des Bewusstseins für den regionalen Artenschutz.
Wichtige Punkte sind: Die Menschen sollen an der Entwicklung der Kernzone mit teilhaben können und nicht ausgesperrt werden.
Der sogenannte Urwald im Biosphärenreservat Rhön soll anschaulich dargestellt werden. Ausdrücklich betone ich es zum Schluss, weil das auch in der Rede des Kollegen aus der SPD-Fraktion vorhin federführend angeklungen ist, dass das Biosphärenreservat Rhön sagt, es möchte mit seinem Naturschutzgebiet ausdrücklich keine touristische Verwertung der Kernzone erreichen, denn dies wäre eine Konterkarierung des eigentlichen Konzepts. Vielen Dank.
Für die Fraktion DIE LINKE hat sich Abgeordneter Kummer zu Wort gemeldet. Herr Dr. Augsten, wir schauen einmal, was an Redezeit noch übrig ist.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Thüringen hat zwei Vorzeigebiosphärenreservate: Das eine ist das Vessertal als eines der zwei ältesten Biosphärenreservate in Deutschland, das andere ist die Rhön, weil sie weit über unsere Landesgrenzen hinaus und auch weit über die von Bayern und Hessen hinaus als Vorzeigemodell für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung steht und wir es dort geschafft haben, das ist wirklich etwas Einmaliges, dass die Wirtschaft darauf drängt, sich mit dem Logo „Biosphärenreservat Rhön“ zu vermarkten und dass wir eine Vielzahl von Gemeinden haben, gerade auch in Bayern, die in dieses Biosphärenreservat noch hinein wollen, um von dieser positiven Entwicklung zu profitieren. In dieser Situation den Status des Biosphärenreservats aufs Spiel zu setzen, indem man die notwendige Kernzone, über die eben schon gesprochen wurde, nicht zur Verfügung stellt, ist aberwitzig. Deshalb, denke ich, stehen wir alle in der Verantwortung, steht die Landesregierung in der Verantwortung, das Ihrige zu tun, um diese Kernflächen zur Verfügung zu stellen. Da gab es immer ein Hin und Her. Ich selber war auch einmal eingeladen zu einer Sitzung des Umweltausschusses des bayerischen Landtags, wo ich die Frage gestellt bekam, ob denn Thüringen nicht für Bayern noch ein Stückchen Fläche zur Verfügung stellen könnte. Da hat man immer ein bisschen abgewartet und jongliert; aber ich sage, die Zeit zum Abwarten ist vorbei.
Ich bin enttäuscht, dass der Koalitionsvertrag in Richtung der Sicherung der Biosphärenreservate keine Aussage getroffen hat. Das ist nicht nur bei der Rhön so, wo wir 2013 die Evaluierung haben, das gilt auch für das Vessertal mit der Evaluierung 2011, hier drängt die Zeit noch deutlich mehr. Hier muss die Fläche des Biosphärenreservats vergrößert werden und wir brauchen eine Biosphärenreservatsinfo, das sind Dinge, die hier im Landtag auch schon angesprochen worden sind. Ich wünsche mir, dass wir die Probleme lösen. Wir können dabei leider nicht, Herr Baumann, auf den Truppenübungsplatz in Wildflecken setzen. Da gab es lange Zeit Hoffnungen, aber die verfehlte Afghanistanpolitik der deutschen Bundesregierung sorgt dafür, dass dieser Truppenübungsplatz noch für die Soldatenausbildung für diesen Krieg dort benötigt wird. Ich denke, das ist ein Punkt, dass diese Geschichte nicht in ein Biosphärenreservat hinein gehört. Darüber sollte man noch einmal deutlich reden. Trotzdem können wir uns nicht darauf verlassen, dass der Bund hier
eine Lösung für die Länder trifft. Wir müssen klar sagen, es gibt eine Landesverantwortung. Wir haben genügend Landeswaldflächen in der Region, um dieser Verantwortung gerecht zu werden. Was ich nicht weiß, Herr Minister, ich habe festgestellt, als ich auf die Waldkarte Thüringens geschaut habe, da ist auch eine ziemlich große LEG-Fläche am Bleß. Vielleicht könnte uns auch die LEG ein Stück helfen. Dann hätten wir gar nicht die Probleme, die Herr Krauße mit dem Einschlag im Landeswald beschrieben hat. Auf der anderen Seite muss ich aber auch deutlich sagen, es gibt eine klare Verpflichtung des Koalitionsvertrags, 5 Prozent aus der Nutzung zu nehmen. Da halte ich das Biosphärenreservat Rhön für gut geeignet, um dies dort auch zu tun. Das muss man nicht alles an einer Stelle machen, dafür haben wir auch die Möglichkeiten in der Rhön. Deshalb sage ich klare Landesverantwortung, wir sollten schleunigst prüfen, welche Flächen am besten geeignet sind, um dann zu der entsprechenden Ausweisung zu kommen.
Einen Satz noch dazu, worum ich bitten möchte, das auch mit zu bedenken: Wir haben die Planungen für die Rhön-Trasse. Man sollte auch unter dem Gesichtspunkt einer künftigen Kernzone prüfen, dass es hier nicht zu Schwierigkeiten kommt. Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich möchte noch einmal auf Herrn Krauße reagieren, weil ich glaube, dass es notwendig ist. Herr Krauße, Herr Kummer hat es schon angedeutet, jetzt das Risiko einzugehen, den Status zu verlieren, ist sehr groß. Dresden hat das auch probiert. Dresden hat auch gedacht, wir schauen mal, wie weit wir kommen, mit dem, was wir hier vorhaben. Es ist schiefgegangen. Also insofern kann ich Herrn Kummer nur unterstützen, wir sollten dieses Risiko nicht eingehen, hier steht etwas auf dem Spiel.
Zweite Bemerkung: Ich weiß nicht - wir haben am Freitag zusammengesessen im Landwirtschaftsausschuss, wir haben heute wieder zusammengesessen -, wie Sie zu der Einschätzung kommen, dass das Problem der Holznutzung daher rührt, dass wir nicht in den Staatswald reingehen können mit der Kernzone. Wir haben lang und breit darüber disku