Protocol of the Session on February 24, 2012

Eurobonds wäre die offenste Form, wie es zu einer Haftungsübernahme von unserem Land käme. Es würde sich dann auch zinserhöhend und damit auch Kostensteigerungen bis in alle, die Kredite nehmen - wir brauchen nicht beim Land Thüringen stehenzubleiben oder bei unseren Gemeinden, Zinssteigerungen heißt Zinssteigerung für alle. Das ist ganz klar.

(Beifall FDP)

Insofern würden wir die Zeit für Eurobonds nicht gekommen sehen, sondern erst Stabilitätskriterien so, wie es auch die Kommission der Europäischen Gemeinschaft vertritt, erst Stabilitätskriterien, erst vielleicht auch eine Harmonisierung von Wirtschaftsund von Fiskalpolitik in den einzelnen Ländern und dann möge vielleicht eines Tages die Zeit für so etwas reif sein. Das ist sicherlich ein Prozess, der 20 Jahre dauern wird, wie überhaupt mit den Römischen Verträgen ab 1952 sich die Dinge auch langsam entwickelt haben. Natürlich wird das auch weitergehen. Insofern zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine Ablehnung von Eurobonds, wie es die Bundesregierung tut. Die Thüringer Landesregierung schließt sich dem an. Schönen Dank.

(Beifall CDU, SPD)

Danke, Herr Finanzminister. Weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt liegen mir nicht vor.

Es ist explizit keine Ausschussüberweisung beantragt worden, deshalb stimmen wir direkt über den Antrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/4003, Ablehnung von Eurobonds, ab. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist die Zustimmung von der Fraktion der FDP. Wer stimmt gegen den Antrag? Das ist die Ablehnung von den Fraktionen der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltung.

Ich schließe damit diesen Tagesordnungspunkt und wir nehmen einen Wechsel in der Sitzungsführung vor.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 24

Wahl und ggf. Ernennung und Verpflichtung des Landesbeauftragten für den Datenschutz Wahlvorschläge der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD - Drucksachen 5/4080/4095

Gestatten Sie mir folgende Hinweise: Die Amtszeit des Landesbeauftragten für Datenschutz endet am 29. Februar dieses Jahres. Gemäß § 35 Abs. 1 und 2 des Thüringer Datenschutzgesetzes wählt der Landtag den Landesbeauftragten für Datenschutz mit mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre. Im Fall einer erfolgreichen Wahl werden wir unmittelbar im Anschluss die Ernennung und Verpflichtung des oder der Landesbeauftragten durchführen. Dazu liegen Ihnen die Wahlvorschläge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Constanze Kurz, sowie der Fraktion der SPD, Herr Dr. Lutz Hasse, in den Drucksachen 5/4080 und 5/4095 vor.

Jeder Abgeordnete hat eine Stimme für einen der beiden Wahlvorschläge. Da zwei Wahlvorschläge vorliegen, werden wir in jedem Fall mit Stimmzettel abstimmen, um die jeweils abgegebenen Stimmen genau erfassen zu können. Die Schriftführer werden die Namen verlesen. Die Stimmzettel erhalten Sie von den Wahlhelfern. Die Kabinen müssen Sie aufsuchen, wenn geheime Wahl beantragt wird. Ansonsten können die Stimmzettel vor dem Einwurf an Ihren Plätzen ausgefüllt werden.

(Minister Dr. Voß)

Wird Aussprache gewünscht? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Wird geheime Abstimmung beantragt?

(Zuruf Abg. König, DIE LINKE: Ja.)

Ja. Wir haben also geheime Abstimmung. Ich bitte die Wahlhelfer Frau Holzapfel, Frau Kanis und Herrn Meyer nach vorn. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die Schriftführer, die Namen zu verlesen.

Adams, Dirk; Augsten, Dr. Frank; Bärwolff, Matthias; Barth, Uwe; Baumann, Rolf; Bergemann, Gustav; Bergner, Dirk; Berninger, Sabine; Blechschmidt, André; Carius, Christian; Diezel, Birgit; Döring, Hans-Jürgen; Doht, Sabine; Eckardt, DavidChristian; Emde, Volker; Enders, Petra; Fiedler, Wolfgang; Gentzel, Heiko; Grob, Manfred; Günther, Gerhard; Gumprecht, Christian; Hartung, Dr. Thomas; Hauboldt, Ralf; Hausold, Dieter; Hellmann, Manfred; Hennig, Susanne; Hey, Matthias; Heym, Michael; Hitzing, Franka; Höhn, Uwe; Holbe, Gudrun; Holzapfel, Elke; Huster, Mike; Jung, Margit; Kanis, Regine; Kaschuba, Dr. Karin; Keller, Birgit; Kellner, Jörg; Kemmerich, Thomas; Klaubert, Dr. Birgit; König, Katharina; Koppe, Marian; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik;

Krauße, Horst; von der Krone, Klaus; Kubitzki, Jörg; Künast, Dagmar; Kummer, Tilo; Kuschel, Frank; Lehmann, Annette; Lemb, Wolfgang; Leukefeld, Ina; Lieberknecht, Christine; Dr. Lukin, Gudrun; Marx, Dorothea; Matschie, Christoph; Meißner, Beate; Metz, Peter; Meyer, Carsten; Mohring, Mike; Mühlbauer, Eleonore; Pelke, Birgit; Dr. Pidde, Werner; Primas, Egon; Ramelow, Bodo; Recknagel, Lutz; Reinholz, Jürgen; Renner, Martina; RotheBeinlich, Astrid; Scherer, Manfred; Schröter, Fritz; Schubert, Jennifer; Sedlacik, Heidrun; Siegesmund, Anja; Sojka, Michaele; Stange, Karola; Tasch, Christina; Taubert, Heike; Untermann, Heinz; Dr. Voigt, Mario; Walsmann, Marion; Weber, Frank; Wetzel, Siegfried; Wolf, Katja; Worm, Henry; Wucherpfenning, Gerold; Dr. Zeh, Klaus.

Meine Damen und Herren Abgeordneten, konnten alle ihre Stimme abgeben? Ich sehe keinen Widerspruch. Dann beende ich den Wahlgang und bitte um Auszählung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben ein Wahlergebnis zur Wahl des Landesbeauftragten/der Landesbeauftragten für Datenschutz. Abgegebene Stimmen 84, ungültige Stimmzettel 2, gültige Stimmzettel 82, Enthaltungen 3. Für den Wahl

vorschlag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Constanze Kurz, stimmten 34 Abgeordnete.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Für den Wahlvorschlag der SPD, Herrn Dr. Lutz Hasse, stimmten 45 Abgeordnete. Damit ist die erforderliche Mehrheit erreicht und ich frage Herrn Dr. Hasse:

(Beifall CDU, SPD)

Herr Dr. Hasse, ich gehe davon aus, dass Sie die Wahl annehmen?

(Zuruf Dr. Hasse: Ja, gern.)

Danke.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir kommen nun zur Ernennung und Verpflichtung des Landesbeauftragten für Datenschutz. Nach § 35 des Thüringer Datenschutzgesetzes ist vorgesehen, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz eine von der Präsidentin des Thüringer Landtags unterzeichnete Ernennungsurkunde erhält und vor dem Landtag den Eid leistet. Ich bitte, den neu gewählten Landesbeauftragten für Datenschutz, Herrn Dr. Lutz Hasse, nach vorn. Die Anwesenden bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben.

Sehr geehrter Herr Dr. Hasse, ich händige Ihnen zuerst die Ernennungsurkunde aus und verlese Ihnen dann den im Thüringer Datenschutzgesetz enthaltenen Text der Eidesformel. Sie können diese Eidesformel anschließend mit den Worten „Ich schwöre es, so wahr mit Gott helfe“ oder „Ich schwöre es“ bekräftigen.

Die Eidesformel lautet: Ich schwöre, mein Amt gerecht und unparteiisch getreu dem Grundgesetz, der Verfassung des Freistaates Thüringen und den Gesetzen zu führen und meine ganze Kraft dafür einzusetzen.

Dr. Hasse:

Ich schwöre.

Danke schön. Ich gratuliere Ihnen ganz herzlich und wünsche Ihnen für das Amt eine glückliche Hand für unseren ganzen Freistaat.

(Beifall im Hause)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, nachdem Gelegenheit war zu gratulieren, bedanken wir uns bei Frau Constanze Kurz für die Kandidatur

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

(Präsidentin Diezel)

und wünschen ihr alles Gute für den weiteren beruflichen Weg. Ich schließe den Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 24 a

Wahl der vom Thüringer Landtag zu wählenden Mitglieder der 15. Bundesversammlung Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, DIE LINKE, der SPD, der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/4105

Durch den Thüringer Landtag sind 18 Mitglieder der Bundesversammlung zu wählen. Gemäß dem d’Hondtschen Höchstzahlverfahren entfallen auf die Fraktion der CDU 6 Mitglieder, auf die Fraktion DIE LINKE ebenfalls 6 Mitglieder, auf die Fraktion der SPD 4 Mitglieder sowie auf die Fraktion der FDP und auf die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN jeweils 1 Mitglied. Die Fraktionen haben sich auf einen gemeinsamen Wahlvorschlag geeinigt. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 5/4105 vor. Wird Aussprache gewünscht? Ich sehe, das ist nicht der Fall.

Gemäß § 46 Abs. 2 Geschäftsordnung kann bei Wahlen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied des Thüringer Landtags widerspricht. Gibt es Widerspruch? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Damit können wir per Handzeichen abstimmen. Ich frage Sie: Wer ist für diesen Wahlvorschlag, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Ich sehe Zustimmung bei den Fraktionen der FDP, der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Wer ist gegen diesen Wahlvorschlag? Ich sehe keine Gegenstimmen. Wer enthält sich der Stimme? Ich sehe keine Enthaltungen. Damit ist die Wahl für die Mitglieder der 15. Bundesversammlung einstimmig hier beschlossen worden.

(Beifall CDU, SPD)

Vielen Dank. Ich rufe nun auf den Tagesordnungspunkt 25

Fragestunde

Die erste Frage stellt die Frau Abgeordnete Wolf, DIE LINKE, in der Drucksache 5/4027. Bitte schön, Frau Wolf.

Fördermittel für das Sanierungskonzept des Zweckverbandes Eisenach-Erbstromtal

Der Trinkund Abwasserverband EisenachErbstromtal erhebt seit einiger Zeit Wasser- und Abwassergebühren, die deutlich oberhalb der Angemessenheitsgrenze liegen, die die Landesregierung definiert hat. Der TAVEE könnte deshalb auf

Finanzhilfen des Landes zurückgreifen, um die Gebühren auf dieses angemessene Niveau zu senken. Voraussetzung für die Finanzhilfe ist auch, dass der Verband in einem geeigneten Konzept nachweist, mit welchen Maßnahmen und in welcher Zeit auf die Finanzhilfen des Landes verzichtet werden kann. Dieses Konzept ist ebenfalls förderfähig. Der Verbandsvorsitzende hat öffentlich erklärt, dass der TAVEE bereits „vor weit über einem Jahr beim Land Fördermittel beantragt“ hat, bisher aber noch keine Rückmeldung vom Land erhalten habe.

Ich frage die Landesregierung:

1. Unter welchen Voraussetzungen fördert das Land sogenannte Sanierungskonzepte, die dazu dienen, darzustellen, mit welchen Maßnahmen und in welcher Zeit die Gebührenbelastung auf das in der Finanzhilferichtlinie des Landes bestimmte Niveau gesenkt werden kann und liegen diese Voraussetzungen im Fall des TAVEE vor?

2. Zu welchem Zeitpunkt und in welcher Höhe hat der TAVEE beim Land einen Antrag auf Förderung zur Erarbeitung eines Sanierungskonzepts im oben dargestellten Zusammenhang gestellt und wie stellt sich der Bearbeitungsstand derzeit konkret dar?

3. Inwieweit liegen die Fördervoraussetzungen nicht mehr vor, wenn ein Aufgabenträger das Sanierungskonzept mit eigenen Finanzmitteln und/ oder der Zusammenarbeit anderer Aufgabenträger erstellt?