Vielen Dank, Herr Abgeordneter Eckardt. Das Wort hat jetzt die Frau Abgeordnete Leukefeld für die Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Eckardt, Sie haben mir den Begriff aus dem Mund genommen. Ich habe auch bei einem Blick in das, was sich im Internet, in den Medien abspielt, richtig Angst bekommen, dass der Untergang des Abendlandes kurz bevorsteht. Wenn man da liest, die Händler gehen wegen des Ladenöffnungsgesetzes auf die Barrikaden, der Thüringer Handel läuft Sturm, die Unternehmen sehen ihre Existenz bedroht oder selbst die IHK in Südthüringen, die dann im Ergebnis einer Blitzumfrage unter anderem feststellt, sowohl Manager großer Einkaufsketten als auch Vertreter kleiner Geschäfte erklärten, dass durch die neuen Regelungen, ich zitiere, „kein ordnungsgemäßer Verkauf mehr organisiert werden kann.“ Also, meine Damen und Herren,
ich gehe auch einkaufen und rede auch mit den Leuten. Massenhaft Briefe sind mir nicht bekannt. Herr Kemmerich sagt, das Ladenöffnungsgesetz produziert nur Verlierer, ich frage mich, warum und weshalb hier der Aufstand so geprobt wird und warum sich - das heißt, das frage ich mich nicht die FDP wieder mal als Retter des Klein- und Einzelhandels aufspielt.
Meine Damen und Herren, wir haben hier, Frau Siegesmund, vielleicht tatsächlich etwas zu kurz diskutiert. Es sollte eigentlich noch viel schneller gehen, wenn Sie sich erinnern, es gab ja hier Bestrebungen, das alles so durchzudrücken, dass es im Dezember schon gelten sollte. Wir haben als LINKE einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt, wenn Sie sich erinnern, der ging noch ein Stück weiter und da war unter anderem enthalten, dass es eine Begrenzung der täglichen Öffnungszeiten von Montag bis Samstag von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr geben sollte, weil wir glauben, das ist sinnvoll, dass der Vereinbarkeit von Familie und
Beruf sowie dem Schutz der Arbeitnehmer besser Rechnung getragen werden muss. Wir sehen das Ladenöffnungsgesetz durchaus auch als ein Arbeitnehmerschutzgesetz und da sind die Interessen der Unternehmer hier nicht vordergründig und spielen für uns nicht die Rolle.
Ich glaube, es ist ein guter Kompromiss erzielt worden, es kam ja ein Vorschlag von SPD und CDU, wohlgemerkt es ist schon gesagt worden, nach der schriftlichen Anhörung, er ist aber so durchgegangen und meine Kolleginnen aus dem Sozialausschuss haben gesagt, dass es dort nicht den Aufstand von der FDP gegeben hat, das unter allen Umständen zu verhindern, sondern da hat man sich sehr zurückgehalten.
Im Übrigen, wenn über Personalmangel geklagt wird, denke ich, ist es so, dass Engpässe beim Personal vor allen Dingen auch in den Unternehmen zu Tage treten und dem geschuldet sind, dass um jeden Preis Personalkosten reduziert werden müssen. Wenn ordentlich bezahlt wird, denke ich, hat man auch das Personal dafür. Es gab auch Äußerungen von Gewerkschaftsvertretern und übrigens auch von Betriebsratsvorsitzenden, ich darf vielleicht eine zitieren von OBI in Sömmerda, Kollegen Bernhard Groening, der sagte: „Gerade für Thüringen, eines der Bundesländer mit den längsten Öffnungszeiten, ist das neue Gesetz für Arbeitnehmer ein großer Schritt nach vorn. Im Einzelhandel sind besonders viele Mütter beschäftigt, für die die Samstagsregelung besonders familien- und kinderfreundlich ist.“ Ich meine, man muss das jetzt prüfen, man muss das weiter verfolgen, ich denke, wir können gern die Wirksamkeit des Ladenöffnungsgesetzes nach einem Jahr hier noch mal einschätzen und anhand von ganz konkreten Zahlen, wie Umsatz, Beschäftigungsentwicklung, Voll- und Teilzeit, nach einer wirklichen Analyse hier schauen und überlegen, ob da etwas novelliert werden muss. Ich kann das im Moment nicht erkennen.
Ich sage Ihnen, in Thüringen kann man gut einkaufen. Die zwei freien Sonnabende, die hier durchgesetzt wurden, sind für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer familienfreundlich und ich denke, das ist auch in Ordnung so. Danke schön.
Danke, Frau Abgeordnete Leukefeld. Das Wort hat jetzt Herr Abgeordneter Gumprecht für die CDUFraktion.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir diskutieren heute über die jüngste Novellierung des Ladenöffnungsgesetzes, weil der Handel eine konkrete Passage des ganzen Gesetzes lautstark kritisiert. Es geht der FDP um die Frage, welche Auswirkungen die im Gesetz verankerten zwei Samstage auf die Handelsunternehmen haben.
Wir haben die Diskussionen in den letzten beiden Monaten verfolgt und auch zahlreiche Gespräche mit Vertretern des Handels aber auch mit Arbeitnehmern geführt. Vonseiten des Handels wurde uns die Dramatik der Auswirkungen geschildert, aber ich muss deutlich sagen, das Ladenöffnungsgesetz ist kein Wirtschaftsfördergesetz, ich denke, das ist uns allen klar, es regelt im Spannungsfeld zwischen den kirchlichen Interessen zur Sonntagsruhe, auch zwischen der Frage der Arbeitnehmerinteressen,
zwischen der Frage auch der Arbeitgeberinteressen des Handels und kommunalen Interessen, nämlich die Ausnahmebedingungen zum Arbeitszeitgesetz. Und das ist das ganze Thema.
Das ist Ihre Auffassung. Wir haben uns hier in dem Spannungsfeld zu bewegen und haben genau mit dem Gesetz verschiedene Positionen verändert. Wir haben den Kommunen entsprochen bei der Frage der Öffnung, gerade für Ortsteilregelungen. Wir sind an verschiedenen Stellen auch Handelsunternehmen entgegengekommen mit verschiedenen Öffnungszeitveränderungen und wir sind hier auch den Arbeitnehmern entgegengekommen. Ich denke, dieses Spannungsfeld wollten wir bedienen und das ist auch so gelungen. Bereits bei der Verabschiedung des Gesetzes im Dezember hatte ich im Plenum auf eine zügige Erarbeitung gerade auch im Wissen um diese Situation auf eine notwendige Rechtsordnung gedrängt, die den Handlungsspielraum für den Handel klar darstellt.
Wir waren uns bereits bei der Verabschiedung darüber im Klaren, dass es Ausnahmen geben muss. Besser wäre es sicherlich gewesen, schon damals die Rechtsverordnung zu kennen. Das war leider nicht möglich. Wir sagen noch mal klar: Unser Ziel war und ist es, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern. Der Samstag ist ein wichtiger Tag für die Familien. Wer Vollzeit im Handel beschäftigt ist, soll nicht mehr als zwei Samstage arbeiten, das ist unser Ziel. Er soll die Möglichkeit ha
ben, wenigstens an zwei Samstagen für die Familie da zu sein. Ist das falsch, meine Damen und Herren? Unser Anspruch setzt genau da an. Familienfreundlichkeit ist für mich keine leere Worthülse.
Jeder fordert eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Handel und Gewerkschaften. Es gibt viele, die vom hohen Lied der Familienfreundlichkeit reden und darin einstimmen. Wir wollen es hier konkret machen und uns nicht nur in theoretischen Forderungen bewegen, das ist unser konkretes Anliegen.
Meine Damen und Herren, das war das Ziel des Gesetzes. Natürlich habe ich auch auf Ausnahmeregelungen hingewiesen. Die sind beispielsweise für Teilzeitbeschäftigte notwendig, die sind auch notwendig für Beschäftigte, die ausschließlich am Samstag arbeiten, die sind notwendig auch für eine Ausnahmesituation von Kleingeschäften, wenn beispielsweise der zweite Mitarbeiter krank ist. Ich kann ihnen noch viel mehr Einzelfälle aufzählen, worüber man diskutieren kann. Ich freue mich auf eine zügige Vorlage der Rechtsverordnung und wir werden uns darüber und über Einzelfälle genügend im Ausschuss auseinandersetzen können. Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Gumprecht. Für die Landesregierung hat sich zu Wort gemeldet Herr Staatssekretär Schubert.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Änderung zum Ladenöffnungszeitengesetz ist am 31. Dezember 2011 in Kraft getreten. Das war auch notwendig, da, Frau Siegesmund, es eben nicht so ist, dass dann wie in Bayern Bundesrecht gegolten hätte. Weil wir eine eigene Regelung Jahre zuvor getroffen haben für Thüringen, wäre dann eben nicht Bundesrecht in Kraft getreten, das alte Ladenschlussgesetz des Bundes, sondern wir wären in einem relativ rechtlosen Zustand gewesen. Deshalb war es auch notwendig, dass die Änderung zu diesem Zeitpunkt in Kraft tritt, weil das Gesetz befristet war, sonst hätte nämlich ab 1. Januar gar keine Regelung mehr gegolten.
(Zwischenruf Abg. Siegesmund, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Trotzdem hätten Sie es eher einbringen können.)
Wir hätten es sicher eher einbringen können, aber trotzdem auf der anderen Seite sind drei Monate Beratungszeitraum doch eine ganz gute Zeit,
um die Änderungen zu beraten. Das Problem, über das wir jetzt diskutieren, sind ja nicht die vielen anderen Dinge in dem Ladenöffnungsgesetz, sondern die Regelungen, die jetzt auch schon von den Vorrednern angesprochen worden sind, nämlich einmal der Rechtsanspruch für mindestens zwei beschäftigungsfreie Samstage im Monat und die Ermächtigung für das Ministerium, also für unser Ministerium, Ausnahmen durch Rechtsverordnungen im Einvernehmen mit dem zuständigen Ausschuss, also dem Sozialausschuss des Landtags, festzulegen. Natürlich ist auch bei uns seit Inkrafttreten des Gesetzes viel Post und natürlich auch Anrufe eingegangen.
Das weiß ich nicht, wer immer so getan hat. Ich habe gerade gesagt, dass sich bei uns die Verbände, einzelne Handelsunternehmen, aber auch die Gewerkschaften gemeldet haben und Diskussionsbedarf gesehen haben. Auf der einen Seite der Handelsverband mit den Begründungen, die wir heute schon gehört haben, dass das organisatorische Probleme mit sich bringt, dass es Arbeitnehmerinnen gibt, die den Anspruch gar nicht annehmen wollen. Gewerkschaften haben natürlich auch nachgefragt, wie man darauf reagieren soll, wenn von der Regelung nicht Gebrauch gemacht wird, wenn also davon abgewichen wird.
Aufgrund dieser Diskussion, aber auch einer anderen Tatsache, dass nämlich der Einzelhandelsverband sich an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gewandt hat und - das war am 13. Januar - darin Bedenken geäußert hat, dass überhaupt eine Regelungskompetenz besteht, die Arbeitszeit in einem Ladenöffnungsgesetz eines Landes zu regeln, war natürlich der Diskussionsbedarf etwas größer, als wäre dieser Tatbestand nicht eingetreten. Deshalb haben wir auf der einen Seite das Bundesministerium angeschrieben - das habe ich gemacht -, meinen Kollegen Hoofe, um eine klare Auskunft zu kriegen, ob es diese Regelungskompetenz gibt oder nicht. Das Ergebnis liegt mir nicht vor. Wir haben aber in dieser Zeit natürlich nicht abgewartet, sondern sind jetzt dabei, den Entwurf für
die Verordnung zu erarbeiten, haben dazu umfangreiche Gespräche geführt. Die Ministerin hat mit der IHK gesprochen, hat mit dem Einzelhandelsverband gesprochen, hat mit den Gewerkschaften gesprochen. Es gibt jetzt bei uns im Hause einen ersten Arbeitsentwurf für die Verordnung. Die wollen wir jetzt im März dann in den zuständigen Ausschuss einbringen. Ich denke, dass wir dann mit dem Ausschuss auch eine gute Regelung hinbekommen. Ich muss noch mal klar sagen, dass es uns vor allen Dingen auch bei der Verordnung darum geht, Familienfreundlichkeit zu praktizieren. Das ist unser Hintergrund, warum auch diese Regelung vom Landtag eingeführt worden ist. Das ist nach wie vor das Ziel, das wir auch mit der Verordnung haben. In dem Sinne denke ich, werden wir dort eine gute Diskussion im Ausschuss führen und die Verordnung hoffentlich bald in Kraft setzen können. Danke.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär Schubert. Ich sehe jetzt nicht, dass noch Redebedarf besteht, es wären noch sechs Minuten Zeit.
b) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Freiheit statt Überwachung - Auswirkungen einer möglichen Ratifizierung des Handelsabkommens über Produkt- und Markenpiraterie (AC- TA) auf Thüringen“ Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 5/4045
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ACTA - Freiheit statt Überwachung -, so lautet der Antrag meiner Fraktion für die heutige Aktuelle Stunde. Zuerst möchte ich an dieser Stelle den Menschen danken, die ACTA letztendlich sowohl medial als auch politisch in unsere Wahrnehmung und damit auch heute hier auf die Tagesordnung gesetzt haben,
nämlich der sogenannten Netzgemeinde, aber auch den Demonstranten und Demonstrantinnen der letzten Wochen. Das Internet ist längst ein Teil unseres Alltags, ein Teil unseres Lebens und Teil un