Protocol of the Session on February 23, 2012

Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist zu Ende.

- den Satz bitte noch zu Ende -, ich kann Ihnen hier einen Arbeitsplatz garantieren, der beinhaltet auch Samstagsarbeit, ist auch ein Provisionsgeschäft, das fanden die sehr lukrativ, sind zurückgekommen, haben jetzt zu ihrem Chef gesagt, wenn das so bleibt, müssen wir wieder zurück in den Westen gehen oder uns woanders ansiedeln, damit können wir nicht leben. Rückholung und die Vermeidung von Abwanderung sieht auch anders aus. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Danke, Herr Abgeordneter Kemmerich.

Vonseiten der Fraktionen sehe ich keinen Redebedarf. Die sind alle gestrichen, deshalb musste ich jetzt noch einmal nachfragen.

Dann hat das Wort jetzt die Frau Abgeordnete Siegesmund für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass wir uns heute über das Ladenöffnungsgesetz erneut unterhalten müssen, hätte nicht sein müssen, wenn wir es ordentlich gemacht hätten. Das liegt aber nicht an den Oppositionsfraktionen, die eine intensive Debatte wollten, sondern es liegt vor allen Dingen daran, dass wir zu wenig Zeit hatten, uns damit im Ausschuss und auch da

rüber hinaus mit einer Anhörung zu befassen und ich will Sie gern auch noch einmal damit konfrontieren, wie die Genese des Ganzen war. Es war klar, dass das alte Ladenöffnungsgesetz bis zum 31.12.2011 befristet ist. Bereits Ende 2010 wurde auch hier von diesem Pult aus seitens des Ministeriums gesagt, da wird es eine Novelle geben müssen. Es verging aber unheimlich viel Zeit und erst im September 2011 gab es den Regierungsentwurf, den noch nicht einmal Schwarz-Rot wirklich unterstreichen oder unterschreiben konnte hier im Plenum, sondern am Ende war es so, dass es sogar hier in der ersten Lesung dazu seitens der Fraktionen SPD und CDU Änderungsbedarf gab. Leider haben wir übrigens damals in Abwesenheit von Staatsminister und auch Ministerin hier in der ersten Lesung gesprochen. Das muss ich auch noch einmal unterstreichen, also vielleicht auch noch einmal zum Stichwort Debattenkultur diese Anmerkung.

Die Tatsache eben, dass dieser Gesetzentwurf erst kurz vor Ladenschluss kam, hat am Ende auch dafür gesorgt, dass die Debatte abgewürgt wurde, wir die auch nicht so in aller Breite führen konnten mit Vereinen, Verbänden, wie wir das ursprünglich tun wollten und am Ende gab es diesen Minimalkonsens von SPD und CDU, der am Ende sogar nur die Samstagsregelung betraf. Wir hätten uns - das haben wir auch überwiesen, in der Debatte im Ausschuss zumindest kurz gestriffen - auch eine bessere Regelung vorstellen können.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir waren als GRÜNE nicht besonders begeistert und angetan von der Samstagsregelung, haben das am Ende hier auch, als wir das Gesetz verabschiedet haben, deutlich gemacht.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Dann hätten Sie ja dem Änderungsantrag zustimmen kön- nen.)

Ja, zu Ihnen komme ich gleich noch, Herr Barth, und Ihrer Fraktion und zur Tatsache, welche Rolle Sie da spielen. Mir geht es jetzt erst einmal darum, zu sagen, die Lehre daraus sollte doch sein, dass man gerade, wenn wir wissen, dass es mindestens 60.000 Menschen, die im Thüringer Einzelhandel beschäftigt sind, betrifft, wenn wir wissen, dass es unheimlich viele Familien, die wir in Thüringen haben, über 400.000 Menschen in Thüringen betrifft, dass wir uns dann einfach die Zeit nehmen müssen. Das ist mein Appell an dieser Stelle an die Landesregierung und an die regierungstragenden Fraktionen, vernünftig miteinander zu debattieren. Da muss man sich hier nämlich nicht im Nachklapp hinstellen und dann oje, oje rufen, was die FDP ja besonders gut kann, sondern dann kann man von vornherein die Dinge auch abräumen. Die Verantwortung für die Debatte, die wir jetzt im Nachgang

(Abg. Kemmerich)

haben, die trägt allein Schwarz-Rot. Das ist mein Punkt.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich bin mir sicher, dass ich nicht die Einzige bin, die viel Post bekommen hat, nicht nur von Einzelhandelsverbänden, von der IHK, sondern auch von Personal aus verschiedenen Einrichtungen, wo es darum geht, diese Kritik zu artikulieren und damit müssen wir auch umgehen. Da gehe ich davon aus, dass die Fraktionen CDU und SPD bestimmt auch eine Idee haben. Und weil uns der Schuh da so drückte, haben wir als GRÜNE auch vergangene Woche im Sozialausschuss einen Selbstbefassungsantrag dazu gestellt und haben deutlich gemacht, dass wir mit der Regelung bislang nicht einverstanden sein können. In allen Debatten, die wir hier dazu geführt haben, haben wir GRÜNE deutlich gemacht, was wir brauchen, ist Folgendes: Wir brauchen ein arbeitnehmerinnenfreundliches, familienfreundliches und wirtschaftsfreundliches Ladenöffnungsgesetz. Die FDP vergisst immer Punkt 1 und 2 und macht gern Punkt 3.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Kemmerich, nehmen Sie es mir nicht übel, aber wenn Sie sich hier vorn hinstellen und etwas zum Thema Ausbeutung erzählen, dann rollen sich mir immer die Zehennägel hoch, wenn das ausgerechnet aus Ihrem Mund kommt.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Die Haare stehen einem zu Berge.)

Das alles - jetzt geht es noch weiter - ist eigentlich auch kein Widerspruch. Wir könnten uns heute hier hinstellen, die Landesregierung könnte sich heute hier hinstellen und könnte sagen, ja Nachbesserungsbedarf, setzen wir das aus, nehmen die die Bundesregelung auf. Das hat übrigens die FDP auch immer noch nicht verstanden. In Bayern ist es nämlich so, da wendet man Bundesrecht an. Meines Wissens ist dort kein Wirtschaftsnotstand, kann ich nicht erkennen, dort kann man einkaufen jeden Tag von 6.00 bis 20.00 Uhr außer an Samstagen. Das könnte man in Thüringen ähnlich machen, wenn man nur wollte, da gilt Bundesrecht in Bayern. Wenn ich mir Ihre Mündlichen Anfragen - die habe ich mir mal wirklich alle angeschaut -, liebe FDP-Fraktion, mal so anschaue, dann frage ich mich mal so ein bisschen, wo die Reise hingehen soll. Familie findet quasi nicht mehr statt. Wenn es das ist, was Sie wollen, dann steht FDP wahrscheinlich ab sofort für die Produktion und andere Dinge, aber nicht für vernünftige Politik.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Tatsache, dass wir heute hier diskutieren, zeigt, dass wir lange nicht zu Ende sind im Bereich Ladenöffnung.

Es gibt noch viel zu diskutieren. Wir werden auch weiterhin viel Post bekommen, da bin ich mir sicher. Es gibt einen Regelungs- und Regulierungsbedarf, der ist erkannt, jetzt müssen wir nur damit umgehen. Danke.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Frau Abgeordnete Siegesmund. Das Wort hat jetzt der Herr Abgeordnete Eckardt für die SPDFraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem Beschluss des ersten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes haben wir Sorge dafür getragen, dass die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gewahrt werden. Es ermöglicht eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: So ein Unsinn.)

Ihre Meinung - ich sehe es anders, das ist das Schöne an Demokratie, Herr Kollege.

Die durch den Landtag neu aufgenommene Regelung, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Verkaufsstellen mindestens zwei beschäftigungsfreie Samstage zuzugestehen, ist daher grundsätzlich vernünftig und richtig.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Nein, ist sie nicht.)

Das Leitmotiv, der Arbeitnehmerschutz, meine sehr verehrten und Damen und Herren, sollte im Mittelpunkt der Diskussion stehen und nicht allein die Organisationsinteressen der Arbeitgeber.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Es gibt Arbeit- nehmer, die am Samstag arbeiten wollen.)

Ich will auch nicht verhehlen, dass ein Teil meiner Fraktion unter anderem in puncto Öffnungszeiten eine Rückkehr zur Öffnung bis maximal 20.00 Uhr sich gewünscht hätte. Dies war jedoch nicht mehrheitsfähig und ist daher auch nicht im Gesetz aufgenommen.

Meine Damen und Herren, die FDP-Fraktion fragt in ihrer Aktuellen Stunde nach den Auswirkungen des Ladenöffnungsgesetzes in Thüringen und übersieht dabei, dass sich die Umsetzungsverordnung zum Gesetz derzeit in der Prüfung befindet, also dieses Gesetz eigentlich noch nicht einmal vollumfänglich in Kraft getreten ist bzw. alle Wirkungen nach außen entfaltet hat.

(Abg. Siegesmund)

Sozialministerin Heike Taubert drängt auf einen zügigen Abschluss des Prüfverfahrens, wofür ich ihr sehr dankbar bin.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Wer ist denn dafür zuständig?)

Das Sozialministerium ist federführend.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Bei wem drängt Sie denn, bei sich selbst?)

Der Abschluss der Prüfung erfolgt, was in die Verordnung reinkommen kann, die die Samstagsregelung dann abschließend regeln wird, Herr Kollege. Aber da wird sicherlich der Staatssekretär noch was dazu sagen.

Meine Kollegen von der FDP, lassen Sie uns doch nicht über ungelegte Eier sprechen, sondern das Ergebnis jener Prüfung abwarten und danach bewerten, wie man damit umgehen sollte.

(Unruhe FDP)

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Die sind schon ausgebrütet.)

Eines ist aber klar, das Gesetz ist im DezemberPlenum von einer Mehrheit hier im Hohen Hause beschlossen worden. Die Regelung zu zwei freien Samstagen kam relativ spät in die Diskussion, aber sie steht nun im Gesetz und Thüringen wird damit leben. Das Gesetz durch eine Verordnung, die beispielsweise die Reduzierung der zwei beschäftigungsfreien Samstage vorsehen würde, auszuhöhlen, würde doch den Wesensgehalt des Beschlusses erheblich verdrängen und obendrein das berechtigte Interesse der Beschäftigten auf ein einigermaßen geregeltes Familienleben konterkarieren.

Eine Bemerkung sei mir an dieser Stelle auch gestattet: Die Liberalen sehen in diesem Gesetz den Mittelstand gefährdet und damit das Abendland untergehen. Jedoch war in Thüringen festzustellen, man konnte auch am 1. Januar noch einkaufen, man konnte an den Samstagen einkaufen. Man hat an den Samstagen sogar noch Verkäuferinnen in den Geschäften gefunden. Das Abendland wird nicht untergehen und die Geschäfte werden weiter ihren Umsatz machen.

Liebe Kollegen von der FDP, lesen Sie doch einmal das Gesetz und Sie werden zu dem Schluss kommen, dass die Koalition das alte Ladenöffnungsgesetz an wesentlichen Stellen erheblich gelockert und damit auch verbessert hat. So können beispielsweise Bäcker und Zeitungshändler sonntags statt 8.00 Uhr schon ab 7.00 Uhr ihr Geschäft öffnen und auch die Regelung zur Ladenöffnung an Adventssonntagen wurde flexibler gestaltet. So tragen wir auch durchaus berechtigten Interessen der Arbeitgeber Rechnung und genau diese Forderungen waren auch von den Verbänden gefordert und

die haben wir in das Gesetz aufgenommen, Herr Kollege Barth.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie uns gemeinsam das Ergebnis der Prüfung der Verordnung abwarten und schauen, wie sich die rechtliche Sachlage zur Umsetzung des Gesetzes darstellt. Meine Fraktion hält wenig von populistischen Debatten auf dem Rücken der Arbeitnehmerschaft, wie sie heute wieder einmal von der FDPFraktion angestoßen wurde. Ich danke Ihnen.

(Beifall SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Eckardt. Das Wort hat jetzt die Frau Abgeordnete Leukefeld für die Fraktion DIE LINKE.