Protocol of the Session on January 26, 2012

nen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 2

Gesetz zur Modernisierung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes (Gleichstellungsmoder- nisierungsgesetz - ModGThür- GleichG -) Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/3875 ERSTE BERATUNG

Wünscht die Fraktion DIE LINKE die Begründung des Gesetzentwurfs? Ja, bitte schön, Frau Leukefeld.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, das Thüringer Gleichstellungsgesetz wurde am 3. November 1998 hier verabschiedet. Seitdem sind gut 13 Jahre ins Land gegangen, in denen die Frauenbeauftragten in der Landesverwaltung und die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten ihrer Arbeit so gut nachgekommen sind, wie es die gesetzlichen Rahmenbedingungen ihnen auch ermöglicht haben. Dafür möchte ich mich an dieser Stelle ausdrücklich bedanken.

(Beifall DIE LINKE)

Die Fraktion DIE LINKE bringt heute einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes ein. Es ist schon lange klar, dass das Gesetz novelliert werden muss. Einige von uns erinnern sich vielleicht noch an die Veranstaltung zu zehn Jahren Thüringer Gleichstellungsgesetz hier im Thüringer Landtag. Das war 2008, als besonders deutlich wurde, dass es Modernisierungsbedarf gibt. Auch Frau Lieberknecht, damals Sozialministerin, teilte diese Auffassung. Mit Verweis auf die Stellungnahme von Frau Weber vom Deutschen Juristinnenbund stellte Frau Lieberknecht fest - und ich darf das Ausschussprotokoll zitieren -, dass das Gesetz im Rahmen einer Novellierung nach heutigen Erkenntnissen unter Gendergesichtspunkten überarbeitet werden sollte. Auch müssten die Frauenförderpläne eine stärkere Verbindlichkeit erhalten. Das beträfe sowohl die kommunale als auch die Landesverwaltung. Bei Nichtbeachtung sollte es Sanktionsmöglichkeiten geben, die juristisch im Thüringer Gleichstellungsgesetz fixiert sein müssen. Auf diese Sanktionsmöglichkeiten wurde auch im Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD verwiesen. Dort heißt es wörtlich - und ich möchte noch mal zitieren: „Einigkeit besteht darin, das Thüringer Gleichstellungsgesetz zu novellieren und insbesondere verbindliche und sanktionsbewehrte Regelungen mit dem Ziel einer deutlichen Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen

(Abg. Kowalleck)

aufzunehmen. Die Durchsetzung der gesetzlichen Vorgaben soll vorangetrieben werden.“

Der Koalitionsvertrag ist, wie wir wissen, im Oktober 2009 unterschrieben worden. Nun haben wir gewartet und gewartet, aber bislang liegt weder seitens der Landesregierung noch von den regierungstragenden Fraktionen eine Gesetzesnovelle vor. Seit September 2010 werden wir auf Nachfragen immer wieder vertröstet und deswegen, meine Damen und Herren, jetzt unsere Initiative, um etwas Bewegung in die Sache zu bringen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Ganz offensichtlich ist hier die Notwendigkeit zu handeln längst erkannt worden. Das muss nun auch in die Tat umgesetzt werden. Deswegen haben wir Ihnen eine Novellierung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes vorgelegt, in der die Interessen der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten, die seit Jahren geäußerten Kritiken des Deutschen Juristinnenbundes, des DGB und der Landesarbeitsgemeinschaft ebenso eingeflossen sind wie Erfahrungen und Vorschläge aus anderen Bundesländern. Dazu gehören unter anderem solche Vorschläge wie mehr Verbindlichkeiten und auch Sanktionen, Vorschläge zur Rolle und Stellung der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten, die Einführung einer Stellvertreterfunktion für die Gleichstellungsbeauftragten, die Ausstattung der Gleichstellungsbeauftragten mit einem eigenen Budget oder auch die Aufnahme von Vergabekriterien, wie sie beispielsweise in Berlin praktiziert werden.

Wenn Sie, meine Damen und Herren, also einzelne Punkte kritisieren und auch ein bisschen zerpflücken, sage ich schon mal vorsorglich, dass sie anderswo genauso umgesetzt werden. Außerdem sollten wir uns gemeinsam erinnern, dass diese Forderungen sowohl von Abgeordneten dieses Hauses - auch von SPD und CDU - als auch von der Thüringer Gleichstellungsbeauftragten bereits vor längerer Zeit aufgestellt wurden. In diesem Sinne, meine Damen und Herren, freue ich mich auf eine anregende Diskussion hier im Plenum und dann natürlich auch im Gleichstellungsausschuss und in anderen Ausschüssen. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Das Wort hat für die FDP-Fraktion der Abgeordnete Thomas Kemmerich.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Zuhörer auf der Tribüne! Frau Leuke

feld hat in kurzen und knappen Worten versucht darzustellen, dass es eine länger währende Diskussion gibt. Wir wissen auch von Frau Arenhövel, dass sich ein entsprechender Gesetzentwurf in der Abstimmung befindet und ich gehe davon aus, dass das dann auch kurzfristig hier im Parlament zur Sprache kommen wird. Insofern ist es wie vielmals, der hier vorgelegte Gesetzentwurf beschäftigt die Gremien, beschäftigt uns alle, geht aber am Ziel vorbei und ist insofern wenig erhellend und zukunftsfähig. Ich denke nicht, dass hier auf die modernen Aufbauaufgaben und personellen Herausforderungen der Personalpolitik in unseren Behörden eingegangen wird. Insofern ist er wenig hilfreich. Es bleibt dabei, auch in den Behörden sollte in erster Linie darauf geachtet werden, dass wir die Vereinbarkeit von Kind und Karrieren erleichtern, weiter fördern und ermöglichen, wie auch unser Antrag, den wir hier im Plenum eingebracht haben, dem leider nicht gefolgt worden ist. Schlimm ist hier nur wieder, dass die Nachfolgegeneration des politischen Arms des Kommunismus in der Sowjetunion heute wieder versucht,

(Heiterkeit DIE LINKE)

mit erneut hohen Kosten hier insbesondere die kleinen Kommunen finanziell zu belasten. Bei der doch angespannten Haushaltslage, über die wir lang und deutlich diskutiert haben …

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Das ist doch wohl das Allerletzte bei der Aus- beutung von Ihren Leuten.)

Herr Ramelow, wann fällt Ihnen denn wieder einmal etwas Neues ein? Das wird ja auch immer seltener, aber…

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Sie zahlen ja Ihre Leute nicht ordentlich.)

Das stimmt gar nicht, das steht hier nicht zur Debatte.

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Das sind alles Frauen, die bei Ihnen arbeiten und so behandelt werden.)

Wir reden jetzt gerade über einen Gesetzentwurf. Kann ich weiterreden?

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Sie müssen ja nicht, der des Kommunismus Ver- dächtigte gestattet Ihnen auch, sich zu set- zen.)

Sie können weiterreden, Herr Abgeordneter. Ich bitte, den Abgeordneten, der hier am Rednerpult steht, weiterreden zu lassen. Bitte schön.

(Abg. Leukefeld)

Also kommen wir zurück zur finanziellen Situation der Kommunen, die Sie mit Ihrem Gesetzentwurf weiter versuchen zu verschlechtern. Ich kann nur sagen, Gleichstellung ist und sollte gerade auch in den kleineren Kommunen Chefsache sein, sollte interdisziplinär zu begreifen sein. Chefsache ist ein neutrales Wort. Chef und Chefin, also das will ich mir ersparen. Aber bei der Gelegenheit, liebe Frau Leukefeld - und ich wiederhole es jetzt nicht, denn es scheint Sie ja sehr auf die Palme zu bringen -, wenn Sie hier in dem Gesetzentwurf nur von die Gleichstellungsbeauftragte und die Frauenbeauftragte reden, ich denke, wir sind hier beim Kernproblem von Gender-Mainstreaming.

Wenn Sie meinen, die Frage der Gleichstellung und des weiteren Ausbaus der Gleichberechtigung von Mann und Frau können ausschließlich Frauen lösen, liebe Herren hier im Hause, da gehen Sie fehl. Ich denke, auch das ist eine Aufgabe, die Männer und Frauen gemeinsam anpacken sollen und die Lösung dürfte nur da sein, wenn wir es auch gemeinsam machen. Der Gesetzentwurf ist reine weibliche Form.

(Beifall FDP)

Sie schreiben selber in Ihrem Gesetzentwurf in § 32, dass sich auch der Gesetzgeber darauf einlassen sollte, darauf zu achten, gleichmäßig männliche wie weibliche Bezeichnungen zu führen. Fassen Sie sich einmal an Ihre eigene Nase, schauen Sie dann in Ihren Gesetzentwurf, er ist schon schlecht technisch hier gemacht.

(Zwischenruf Abg. Leukefeld, DIE LINKE: Lassen Sie sich das mal von Ihrer Birgit Schuster erklären.)

Aber, meine Damen und Herren, ich denke, freuen wir uns alle auf die Diskussion im Ausschuss, der werden wir uns nicht widersetzen. Ich denke, bis dahin werden wir dann auch den Gesetzentwurf der Regierung in den Händen haben. Ich bleibe dabei, derjenige, diejenige, die in einer Gemeinde vorn stehen, die sollten gemeinsam darauf achten, dass die Vereinbarkeit von Kind und Karriere, der Gender-Mainstream, seine Beachtung findet. Ein Gesetz, was weitere Kosten verursacht, brauchen wir nicht. Insofern vielen Dank.

(Beifall FDP)

Danke schön. Für die Fraktion der CDU hat das Wort der Abgeordnete Henry Worm.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Kollegin Leukefeld, mit Hinblick auf Ihre Nervosität,

(Zwischenruf Abg. Leukefeld, DIE LINKE: Freudige Erwartung.)

wann denn der Entwurf der Landesregierung endlich kommt, will ich - oder freudige Erwartung, wie man das auch immer nennen mag -, ich sage jetzt mal, alles wird gut, denn auch die Koalitionsfraktionen sehen am derzeitigen Thüringer Gleichstellungsgesetz Handlungsbedarf.

(Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Aus diesem Grund haben sich CDU und SPD im Koalitionsvertrag verständigt, das Thüringer Gleichstellungsgesetz zu novellieren und insbesondere verbindliche und sanktionsbewehrte Regelungen mit dem Ziel einer deutlichen Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen aufzunehmen.

Insgesamt soll durch die Novellierung auch die Durchsetzung der gesetzlichen Vorgaben erhöht werden. Der Gesetzentwurf der Landesregierung befindet sich bekanntermaßen derzeit noch in der Ressortabstimmung innerhalb der Landesregierung. Nichtsdestotrotz verrate ich nicht zu viel, wenn ich sage, dass sich auch die Koalitionsfraktionen ein innovatives Thüringer Gleichstellungsgesetz wünschen, das durchaus auch ein Stück weit Maßstäbe setzen kann und nicht nur die Frauenförderung in den Blick nimmt, sondern die tatsächliche Gleichstellung beider Geschlechter durch geeignete Maßnahmen fördert und sichert. Insbesondere nach einem ersten Blick auf den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE möchte ich an dieser Stelle jedoch auch deutlich sagen, bei allem Wünschenswerten darf man allerdings auch das Machbare nicht aus dem Blick verlieren und muss vor allem auch auf die Umsetzbarkeit eines solchen Gesetzes achten. Ferner darf man nicht vergessen, dass gesellschaftliche Veränderungen langfristige Prozesse sind und dass auch das beste Gleichstellungsgesetz hier nur ein Stück weit Gerüst sein kann für ein gesellschaftliches Umdenken. Zur Verwirklichung der Chancengleichheit der Geschlechter in unserer Gesellschaft beizutragen, ist - so denke ich - eine ständige Aufgabe für uns alle.

Der Gesetzgeber ist gefordert, die notwendige Aufmerksamkeit für dieses Thema durch die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen überall dort zu fördern, wo ihm Einflussnahme möglich und unmittelbare Verantwortung übertragen ist. Somit gilt natürlich das Thüringer Gleichstellungsgesetz auch nur für den öffentlichen Dienst, der damit eine entsprechende Vorbildfunktion ausüben soll. Mehr Chancengerechtigkeit von Frauen und Männern und tatsächliche Gleichstellung ist ein Anliegen, das ver

mutlich allen Fraktionen hier im Thüringer Landtag wichtig ist.

Wenn man jedoch darauf schaut, wie die einzelnen Regelungen und die konkrete Beantwortung der Frage, wie mehr Chancengerechtigkeit durch gesetzliche Festlegungen erreicht werden kann, scheiden sich ein Stück weit die Geister. Auch wenn mir die Forderungen des heute vorliegenden Gesetzentwurfs in vielen Bereichen zu weit gehen, also so nicht akzeptabel sind, gerade was die Erhöhung von Standards betrifft, spricht nichts dagegen, den Gesetzentwurf der LINKEN und den in Kürze zu erwartenden Entwurf der Landesregierung im Gleichstellungsausschuss ausführlich zu diskutieren. Insofern plädiere ich für eine Überweisung des uns vorliegenden Gesetzentwurfs an den Gleichstellungsausschuss. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Für die SPD-Fraktion hat Frau Abgeordnete Pelke das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ja, auch die SPD will schon seit Langem die Novellierung des Gleichstellungsgesetzes, wir haben in vielen Gremien auch gemeinsam darüber diskutiert. Insofern bin ich Ihnen überhaupt nicht böse, Frau Leukefeld, dass Sie ein Stückchen Bewegung in die Angelegenheit gebracht haben. Denn man kann durchaus auch zwei Gesetzentwürfe diskutieren, wenn dann beide vorliegen.

Sie haben allerdings eine ganze Reihe von Dingen aufgelistet, die uns auch wichtig sind: die Frage der Frauenförderpläne, die Frage der Sanktionsmöglichkeiten - auch das ist eben schon angesprochen worden, was ganz besonders wichtig ist -, auch die Stellvertretungsfrage für die Frauenbeauftragten; vieles andere mehr, wo wir sicherlich die gleiche Zielsetzung haben, dass dieses gesetzlich geregelt werden muss.

Bei Ihrem umfangreichen Gesetzentwurf kann man aber schon mal in dem einen oder anderen Detail nachsehen, ob wirklich alles immer gesetzlich geregelt werden muss, weil letztendlich die Frage der Gleichstellung nicht allein durch Gesetzesparagrafen zu regeln sein wird. Wenngleich ich aber in die Richtung von Herrn Kemmerich noch einmal sagen möchte, der angesprochen hat, dass Frauen und Männer gemeinsam für die Gleichstellung eintreten müssen - das ist korrekt, wir sind ja hier in Thüringen, insbesondere im Landtag schon relativ weit, da sind Sie als Mann der Vorsitzende des Gleichstellungsausschusses -,

(Beifall DIE LINKE)

dass aufgrund der Erfahrungen, der nach wie vor bestehenden Doppel- und Dreifachbelastung von Frauen ich doch ein bisschen mehr Vertrauen darin habe, dass sich speziell Frauen mit der Frage der Umsetzung der Gleichstellung beschäftigen. Insofern glaube ich, haben Frauen doch ein besseres Händchen dafür. Insofern ist es mir wichtig, dass die Frauenbeauftragten auch gestärkt werden.