Protocol of the Session on January 25, 2012

(Beifall CDU, SPD)

Für die FDP-Fraktion hat Abgeordneter Bergner das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, Frau Kollegin Marx, das provoziert natürlich schon, eine kleine Bemerkung vorweg zu machen. Es ging uns nicht darum, mit diesem Entschließungsantrag auf uns aufmerksam zu machen. Es ging uns darum, darauf aufmerksam zu machen, dass der von Ihrer Partei gestellte Minister von vornherein ein Versprechen im Ausschuss zur Evaluierung gegeben hatte, von dem wir leider im Text nichts gesehen haben. Das ist der Sinn dieses Entschließungsantrags.

(Beifall FDP)

Insofern müssen wir uns solche Ausführungen hier wirklich nicht um die Ohren hauen.

Meine Damen und Herren, der Staatsvertrag über die Einrichtung einer gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder hat uns schon im vergangenen Jahr im Justiz- und Verfassungsausschuss beschäftigt. Mit dem vorgelegten Gesetz soll nun die Zustimmung des Landtags zum Staatsvertrag nach Artikel 77 Abs. 2 Thüringer Verfassung eingeholt werden. Es sind schon mehrere Bundesländer dem Staatsvertrag beigetreten. Nach meiner Kenntnis besteht er jetzt zwischen Bayern, Hessen, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern.

Die elektronische Aufenthaltsüberwachung, auch elektronische Fußfessel genannt, ist derzeit für die Führungsaufsicht vorgesehen. Sie kann aber auch noch für andere Zwecke, wie zum Beispiel zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafe oder als Bewährungsauflage verwendet werden.

Ich will noch einmal darauf hinweisen, die elektronische Aufenthaltsüberwachung soll als zusätzliches

Instrument eingeführt werden und somit die bisher bestehenden Maßnahmen bei der Führungsaufsicht ergänzen und dadurch verbessern. Die elektronische Aufenthaltsüberwachung ist ausdrücklich nicht dazu geeignet und auch nicht dafür bestimmt, die geschlossene Unterbringung zu ersetzen. Sie ist kein Ersatz für den Straf- oder Maßregelvollzug, sondern kommt erst dann zum Einsatz, wenn dieser aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen beendet ist. Es obliegt dem jeweiligen Gericht, welches die Führungsaufsicht anordnet oder feststellt, ob für den Einzelfall die bestimmten Voraussetzungen einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung vorliegen.

Unter den Gesichtspunkten eines ressourcenschonenden und kostensparenden Einsatzes von Personal und Sachmitteln ist der Beitritt zum Staatsvertrag aus unserer Sicht auf jeden Fall zu begrüßen. Die jährlichen Kosten für das Land werden auf ca. 56.000 € zuzüglich Mehrwertsteuer geschätzt. Trotz der auch überwiegend positiven Ergebnisse der Testphase aus Hessen kann ich mich erinnern, dass ein paar Fragen nicht abschließend geklärt werden konnten. Es gab eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eines Probanden gegen die gerichtliche Anordnung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung. Ein Urteil ist dazu noch nicht ergangen, jedenfalls ist es mir nicht bekannt. Eines aber ist sicher - das Urteil wird weitreichenden Einfluss auf die Handhabung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung haben. Auch uns wurde im Justizausschuss mitgeteilt, dass nach einiger Zeit eine Evaluation und eine Auswertung gerade bei einer derartigen Maßnahme sehr sinnvoll ist. In dem vorliegenden Gesetz finde ich aber dazu nichts. Deswegen, meine Damen und Herren, haben wir einen Entschließungsantrag zum Gesetzentwurf eingebracht. Man kann sicherlich über das Datum streiten. Ich will an dieser Stelle auch ausdrücklich sagen, wir haben es vom Wahlkampf weg haben wollen, weil es ein Thema ist, was kein Wahlkampfthema sein sollte, sondern ein sehr fachliches, sachliches Thema. Deswegen haben wir auch dieses Datum so eingesetzt. Deshalb, meine Damen und Herren, bitte ich Sie um Ihre Unterstützung für unseren Entschließungsantrag.

Zusammenfassend, meine Damen und Herren, sind wir der Auffassung, dass eine elektronische Aufenthaltsüberwachung als Ergänzung der bisherigen Maßnahmen eine sinnvolle Erweiterung des rechtlichen Rahmens für die Justiz darstellen kann. Deswegen denke ich, dass die Entscheidung unserer Fraktion richtig ist, dem Gesetz zustimmen zu wollen, aber ich denke ich auch, dass es richtig ist, zu evaluieren und sich dabei nicht etwas flapsig über solche Bedenken hinwegzusetzen, sondern wir sollten da auch bereit und in der Lage sein, fachlich und sachlich miteinander zu arbeiten. Meine Damen und Herren, ich werbe abschließend noch ein

(Abg. Marx)

mal um Ihre Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag. Ich danke Ihnen.

(Beifall FDP)

Gestatten Sie eine Anfrage durch den Abgeordneten Hauboldt?

Bitte, Herr Hauboldt.

Danke, Frau Präsidentin. Herr Kollege Bergner, zu Ihrem Entschließungsantrag: Wir haben in den Redebeiträgen gehört, dass es durchaus nachvollziehbare Gründe gebe und der Kollege Scherer hat auf die Evaluierung aufmerksam gemacht, Ihr Antrag lautet 1. Januar 2013. Ich habe gesagt, ich könnte auch damit leben. Eines eurer Argumente war der Wahltermin 2014, den klammere ich mal aus. Aber ein nachvollziehbares Argument vom Kollegen Scherer wäre ja wirklich, anhand entsprechender Fälle, die auftreten, das eventuell noch um ein Jahr zu verschieben. Wäre es denn möglich, da wir uns hier momentan im großen Konsens befinden, dass Ihre Fraktion sich auch diesem Ansinnen nähern könnte, den Termin um ein Jahr zu schieben?

Herr Kollege, ich bedanke mich für diese Frage und für diesen Hinweis. Ich behaupte, ohne dass wir uns jetzt dazu abstimmen konnten, dass wir die Letzten sind, die an der Stelle auf einen Termin beharren würden. Ich könnte mir vorstellen, dass wir das auch um ein Jahr verlängern könnten. Wie man das jetzt allerdings verfahrenstechnisch zu handhaben hat, da bin ich im Augenblick etwas überfragt. Das muss man dann sehen. Danke.

Darüber sinnierte ich auch gerade. Ich rufe erst einmal für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Abgeordneten Meyer auf.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die elektronische Fußfessel kommt gegenwärtig immer stärker in das Blickfeld der Kriminalpolitik. Nicht zuletzt deshalb, weil das System weltweit immer breitere Anwendung findet. Zu den prominentesten internationalen Betroffenen der

Überwachungsform, vielleicht ist das einmal ganz spannend, wer eigentlich davon so betroffen ist, zählten Julian Assange in dem Vereinigten Königreich, Dominique Strauss-Kahn in den USA und Roman Polanski in der Schweiz. Es betrifft also durchaus nicht nur die Kleinen. In den USA, wo 1983 die elektronische Fußfessel erstmals von einem Straftäter im Rahmen einer Strafaussetzung zur Bewährung angewendet wurde, hat sich diese Sanktion und Überwachungsform sehr schnell durchgesetzt und verbreitet. Dort sind mittlerweile fast 20.000 Fußfesseln im Einsatz und es existieren einschlägige Erfahrungen, wonach ein Gefängnisaufenthalt den US-Steuerzahler durchschnittlich, und jetzt kommt eine ganz interessante Zahl, 35 US-Dollar am Tag kostet. Man mag sich gar nicht vorstellen, was für Zustände dort herrschen. Wir haben etwa einen Bedarf von 100 € pro Tag, wenn ich mich richtig erinnere. Die USA meinen, mit 35 US-Dollar pro Tag einen Gefangenen betreuen zu können. Das zeigt übrigens das ganze Dilemma der amerikanischen Strafverfolgung. Im Verhältnis zu diesen 35 US-Dollar und Insasse am Tag soll die Fußfessel durchschnittlich 7 US-Dollar pro Tag und Insasse kosten. Mit der Fußfessel werden dabei vorgeblich Rehabilitationsquoten von über 70 Prozent erreicht. Ferner wird in den Vereinigten Staaten seit 2007 eine weitere Anwendungspraxis der Fußfessel umgesetzt. Diese Variante der Fußfessel enthält dabei einen Sensor mit Hautkontakt, welcher ununterbrochen prüft, ob der Träger Alkohol im Blut hat. Mit diesem Mittel sollen Täter, die ihre Verbrechen unter Alkoholeinfluss begangen haben, zur umfassenden und absoluten Abstinenz gezwungen werden. Auch in Schweden wurden seit 1994 mehrere Modellversuche durchgeführt. An diesen nahmen Personen teil, die eine Freiheitsstrafe von 14 Tagen bis zu zwei Monaten zu verbüßen hatten. Aufgrund der dort gemachten Erfahrungen wird in Schweden seit 1997 die elektronische Fußfessel landesweit eingesetzt und zugleich wurde eine Erweiterung der strafrechtlichen Sanktionssysteme umfassend vorgenommen. In England, wo der elektronische Hausarrest durch den Criminal Justice Act von 1991 eingeführt wurde, war die Überwachungsmaßnahme mit heftigen Diskussionen verbunden, die zum Teil bis heute andauern.

Die deutsche Situation ist dadurch gekennzeichnet, dass wir nach dem hessischen Modell zurzeit die Möglichkeit haben, bei der elektronischen Überwachung erstens das Ganze als Weisung im Rahmen einer Strafaussetzung zur Bewährung oder eines Strafrests zur Bewährung oder auch im Gnadenwege oder als Weisung innerhalb einer Führungsaufsicht oder als Auflage bei der Aussetzung des Vollzugs eines Haftbefehls und, seit Neuestem, auch als Weisung im Rahmen einer Entlassungsfreistellung zur Vorbereitung der Entlassung aus dem Jugendstrafvollzug einzusetzen. Während die ersten drei Einsatzgebiete auf die bestehenden gesetzli

(Abg. Bergner)

chen Regelungen verschiedener Paragraphen mit Strafprozessordnung begründet werden, bedurfte es für den Einsatz als Entlassungsvorbereitung der Verabschiedung eines eigenen gesetzlichen Regelwerkes. Das erzähle ich Ihnen deshalb, weil das unserer Meinung nach das Problem für Thüringen darstellt. Das hätten wir eigentlich haben müssen, bevor wir heute über dieses Thema sprechen. Das ist einer unserer Kritikpunkte, dass wir diese notwendigen gesetzlichen Regelungen für Thüringen irgendwann einmal diskutieren, nachdem wir in das Thema reingekommen sind.

In den bisherigen drei Einsatzbereichen wird die elektronische Fußfessel hauptsächlich bei der intensiven Überwachung von Bewährungsweisungen als letzte Chance, bei der konkret drohenden Vollstreckung der Freiheitsstrafe mit etwa 75 Prozent aller Fälle und als Überwachungsmaßnahme bei der Außervollzugsetzung des Haftbefehls mit 25 Prozent aller Fälle eingesetzt. Nachdem die Anwendung der elektronischen Fußfessel im November 2007 auf die Landgerichtsbezirke Marburg und Kassel ausgedehnt worden ist, steht die Maßnahme nunmehr in allen neuen Landgerichtsbezirken zur Verfügung. Bis zum 31. Dezember 2007 nahmen 445 Probanden am Projekt teil, davon 324 durch die Auferlegung einer Bewährungsweisung und 121 im Rahmen einer richterlichen Außervollzugsetzung der Untersuchungshaft.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, für die Frage der Einführung der elektronischen Fußfessel in Deutschland bedeutet dies alles, dass sie weitestgehend losgelöst von ausländischen Erfahrungen zu beantworten ist und wir in Deutschland bisher wahrscheinlich etwa 500 Fälle haben, die man übrigens evaluieren könnte. Vielleicht das als erste Bemerkung zu dem Entschließungsantrag der FDP, dem wir zustimmen werden. Wir hoffen, dass er eine Mehrheit bekommt. Es ist natürlich vonseiten der Koalitionsfraktionen etwas unschön, nur, weil man sich wieder nicht traut, einem Antrag aus der Opposition zuzustimmen, evaluieren kann man auch Fälle, die in Baden-Württemberg, Hessen oder Schleswig-Holstein stattfinden, da muss man nicht zwingend darauf warten, dass wir erst einmal 155 Fälle zur Evaluation haben. Wenn Sie das wollten, könnte man das tun und wenn Sie das zusätzlich wollten, könnten Sie jetzt auch einen Änderungsantrag zum Entschließungsantrag der FDP einbringen mit einem anderen Datum, aber das wollen Sie leider nicht, was ich schade finde.

Jedenfalls sind wir der Ansicht, dass wir deutlich zu prüfen haben, dass die positiven Erfahrungen bei der Überwachung von Bewährungsweisung auch für Widerrufs- und Haftvermeidung einen Anwendungsbereich im Jugendstrafvollzug eröffnet haben können. Ob sich die in die Maßnahme gesetzten Hoffnungen als Erziehungsmittel im Jugendstrafvollzug erfüllen, wird genau zu beobachten sein.

Trotz der in der deutschen Literatur verschiedentlich geäußerten Bedenken gegenüber der resozialisierenden Wirkung der elektronischen Kontrolle haben die bisher gewonnenen Erkenntnisse gezeigt, dass sich mit ihrer Hilfe insbesondere Probanden mit erheblichen Schwierigkeiten bei der Einhaltung von Auflagen und Weisungen positiv beeinflussen und einem geregelten Lebensalltag zuführen lassen. Von entscheidender Bedeutung erweist sich hier unserer Ansicht nach allerdings neben der reinen Aufenthaltskontrolle die persönliche Betreuung durch Bewährungshilfe. Nur durch diese Kombination entfaltet sich die resozialisierende Wirkung deutlich.

Zusammengefasst sind wir der Meinung, dass die elektronische Überwachung nicht vor weiteren Straftaten schützen kann. Das muss auch der Bevölkerung deutlich gesagt werden. Sie hilft nicht wirklich bei der Überwachung von Kontaktauflagen, sofern es solche gibt, und sie schießt mit der Möglichkeit lückenloser Bewegungsprofile über das Ziel hinaus, die Führungsaufsicht effektiver und erfolgreicher zu machen. Da bin ich offensichtlich nicht bei Frau Kollegin Marx, die meint, schön, dass man ein lückenloses Bewegungsprofil bekommt. Das ist dann nicht notwendig, wenn man den Datenschutz geringer haben kann. Dafür gibt es offensichtlich Beispiele in anderen Ländern. Man muss nicht das volle Programm wollen, wenn es mit weniger geht, das ist das Thema Datenschutz dabei. Deshalb braucht es unserer Ansicht nach aus den Erfahrungen heraus, die die Hessen gemacht haben, nicht ein lückenloses Bewegungsprofil.

Klärungsbedarf besteht auch bei Artikel 4 im Staatsvertrag mit der Öffnungsklausel für weitere Einsatzzwecke, das ist bereits genannt worden. Da hätten wir uns gewünscht, dass diese Öffnungsklauseln bereits heute diskutiert worden wären oder sogar mit Teil der Vorlage gewesen wären. Wir sind auch der Meinung, dass die Persönlichkeitsrechte des Straftäters gewahrt bleiben müssen. Das betrifft natürlich vor allem den Datenschutz. Wir wollen darauf hinweisen, dass nach dem Staatsvertragsentwurf das Datenschutzrecht von Hessen gelten soll. Nach unserer Meinung kann das so nicht funktionieren. Das Datenschutzrecht Thüringens muss daraufhin geprüft werden, ob das Hessische strenger ist, dann wäre das Problem erledigt. Ist es schwächer, muss unser Datenschutzgesetz gelten. Insofern muss auch der Staatsvertrag anpassbar sein. Darauf soll nur hingewiesen werden.

Für den Fall, dass sich der Betroffene oder die Betroffene weigert, die Fußfessel zu tragen und funktionsfähig zu halten oder das Gerät aus technischen Gründen versagt, sind bislang nach unserer Auffassung die Rechtsfolgen völlig unklar. Der Klärungsbedarf besteht insbesondere auch bei den Fragen: Wie soll die Bewegung kontrolliert, wie soll sie gegebenenfalls auch sanktioniert werden? Welche

Reichweite soll die Kontrolle haben? Im Ergebnis haben wir uns auch wissend um die uneinheitliche Haltung unserer Kolleginnen und Kollegen aus BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Fraktionen in anderen Ländern und dem Bund dazu entschlossen, diesem Vorschlag der Landesregierung nicht zu folgen, ihn aber auch nicht abzulehnen. Wir sind aber der Meinung, wir entschließen uns, dem Antrag der FDP folgen zu können. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Mir liegen keine weiteren Redeanmeldungen vor. Ich habe auch einen Vorschlag zu unterbreiten, wie wir mit diesem Änderungsvorschlag umgehen. Aber ich habe erst einmal die Aussprache in der ersten Beratung zu schließen und die zweite Beratung aufzurufen.

Wird die Aussprache gewünscht? Die Aussprache in der zweiten Beratung wird nicht gewünscht, so dass ich auch diese zweite Beratung schließen kann und wir stimmen nun den Gesetzentwurf der Landesregierung nach zweiter Beratung ab. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gibt es hier Gegenstimmen? Gegenstimmen gibt es nicht. Gibt es Stimmenthaltungen? Es gibt Stimmenthaltungen aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und eine aus der Fraktion DIE LINKE, der Abgeordnete Kuschel. Der Gesetzentwurf ist angenommen und das bitte ich in der Schlussabstimmung zu bekunden. Wer für diesen Gesetzentwurf ist, der möge sich jetzt vom Platz erheben. Das sind die Mitglieder aus den Fraktionen DIE LINKE, SPD, CDU und FDP. Ich frage jetzt nach den Gegenstimmen. Gegenstimmen gibt es nicht. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Das sind die Mitglieder der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordnete Kuschel, Fraktion DIE LINKE. Der Gesetzentwurf ist angenommen.

Jetzt kommen wir zu dem Entschließungsantrag. Ausschussüberweisung ist nicht beantragt worden, sondern - Sie haben es ja vernommen - die FDPFraktion hat auf Intervention des Abgeordneten Hauboldt sich bereit erklärt, einen Änderungsantrag zum eigenen Entschließungsantrag vorzunehmen. Dieser ist nun bei mir handschriftlich eingereicht worden. Wir verfahren nach § 64 der Geschäftsordnung, dass Änderungsanträge zu solchen Anträgen so lange möglich sind, solange die Aussprache des Gegenstandes, auf den sie sich beziehen, noch nicht geschlossen ist. Die Aussprache war noch nicht geschlossen. Sie müssen schriftlich abgefasst

sein und sollen verteilt sein. Das ist eine Sollvorschrift. Und soweit sie noch nicht verteilt sind, können sie verlesen werden.

Jetzt verlese ich den Änderungsantrag der FDPFraktion wie folgt: Änderungsantrag zum Entschließungsantrag der FDP-Fraktion zu Tagesordnungspunkt 1 in der Drucksache 5/3947.

1. Der Termin in Punkt 1 ist auf 1. Januar 2014 zu ändern.

2. Der Termin in Punkt 3 ist auf Februar 2014 zu ändern.

Erfurt 25.01.2011 mit der Unterschrift des Parlamentarischen Geschäftsführers Bergner.

(Zwischenruf aus dem Hause: 2012?)

2012 müssten wir jetzt noch korrigieren. Hier steht 2011. Ich habe nur verlesen. Ich möchte jetzt nicht in dieser Unterlage herumschreiben. Das ändern wir jetzt und ich sage ausdrücklich für das Protokoll, dass unter Zeugen das in 2012 geändert ist.

Wer diesem Änderungsantrag zum Entschließungsantrag der FDP seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? Die gibt es nicht. Gibt es Stimmenthaltungen? Die gibt es auch nicht.

Nun müssen wir allerdings über den Entschließungsantrag, den wir eben geändert haben, noch abstimmen. Wer dem geänderten Entschließungsantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Ich frage nach den Gegenstimmen. Die gibt es nicht. Ich frage nach Stimmenthaltungen. Die gibt es auch nicht. Damit ist der geänderte Entschließungsantrag angenommen.

(Beifall FDP)

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 1, ich schließe den heutigen Plenarsitzungstag. Wir sehen uns alle morgen früh um 9.00 Uhr wieder, um in der vereinbarten Reihenfolge die Tagesordnungspunkte abzuhandeln. Einen schönen Abend.

Ende: 18.10 Uhr