Protocol of the Session on December 16, 2011

mit Ihren Eingangsanmerkungen erneut. Sie hätten auch etwas dagegen, wenn ich immer wieder betonen würde, dass Sie einer Berufsgruppe angehören, deren Leben im Wesentlichen in Loseblattsammlungen stattfindet, und alles, was dort nicht geregelt ist, findet für Sie nicht statt. Das würden Sie auch als ungehörig empfinden.

(Beifall DIE LINKE)

Deswegen mache ich das ja nicht. Wenn ich hier anmerke, dass bei einer Formulierung in einem Entschließungsantrag, die lautet „laufende und künftige Maßnahmen“, sich die Frage stellt, ob es sich hier noch um eine laufende Maßnahme handelt oder nicht, dass es eine zulässige Frage ist, da sollten Sie nicht zu leicht darüber hinweggehen und behaupten, wir wüssten nicht, über was wir entscheiden.

(Beifall DIE LINKE, FDP)

Das ist diese latente Respektlosigkeit. Wir haben ja noch genügend Gelegenheit, das gemeinsam zu trainieren. Ich gestehe ja, dass ich mich manchmal da auch in einer Grauzone befinde.

(Heiterkeit CDU)

Gegebenenfalls bilden wir eine Selbsthilfegruppe. Das kann ich Ihnen noch anbieten. Herr Poppenhäger kann sie ja moderieren oder so.

Noch eine inhaltliche Anmerkung zu Herrn Fiedler, weil er sich hier an die Öffentlichkeit gewandt hat mit diesem Finanzierungsmodell. Das war ja so ein einmaliger Vorgang. Klar, der Innenminister hat jetzt recht, aufgrund der jetzigen Rechtslage handelt die Landesregierung gesetzmäßig, aber wie diese jetzige Rechtslage

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Immer nach der gültigen Rechtslage.)

zustande gekommen ist und ob sie Bestand hat bei einer verfassungsrechtlichen Überprüfung, das bleibt abzuwarten. Was ist geschehen? Bis zum 16. November bestand kein Rechtsanspruch auf

die sogenannte Fusionsprämie, sondern da stand immer „nach Maßgabe des Landeshaushaltes“. Jetzt ist die Landesregierung in eine Situation gekommen, dass sie hier einen Landeshaushalt vorgelegt hat und hat verabschieden lassen, aus dem hervorgeht, das Geld reicht nicht und es sind die Voraussetzungen für einen Nachtragshaushalt gegeben. In einem solchen Fall sucht sie einen Weg, wie sie die Haushaltskompetenz des Landtags umgehen kann, indem Sie nämlich das Finanzausgleichsgesetz geändert haben und aus der Fusionsprämie ohne Rechtsanspruch eine Fusionsprämie mit Rechtsanspruch gemacht haben, aber zeitlich befristet. Das haben wir am 16. November mit der Stichtagsregelung 15. November beschlossen, ohne dass die Beteiligten überhaupt eine Chance hatten, sich darauf einzurichten. Das wird noch einmal zu überprüfen sein. Das ist aber Sache der Gemeinden, das zu überprüfen, weil die sind in ihren Rechten. Wir haben unsere Kritik daran geäußert, aber ich halte es für wichtig, hier noch mal darzustellen, dass es auch sehr fragwürdig ist, dass die Landesregierung hier mit der Mehrheit eine gesetzliche Regelung schafft, die ganz massiv in die Haushaltskompetenz des Landtags eingreift. Das sollte nicht Grundsatz des Handelns der Landesregierung sein, sondern Sie sollten respektieren, dass der Landtag der Haushaltsgesetzgeber ist. Wir haben hohes Verständnis dafür, dass man bei einem Haushalt nicht alles richtig prognostizieren kann und wenn eben eine Situation eintritt, dass Gelder an einer gewissen Stelle über eine gewisse Grenze hinaus notwendig sind, dann gehört es sich, dass ein Nachtragshaushalt vorgelegt wird. Da sollten Sie ja hohes Vertrauen haben, aber offenbar hatten Sie dieses nicht mal in Ihrer eigenen Koalition, deswegen haben Sie diesen von mir jetzt kritisierten Weg gewählt. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Herr Abgeordneter Fiedler hat nochmals um das Wort gebeten. 1 Minute und 30 Sekunden.

Herr Kuschel, ich war bisher der Meinung, dass Sie kapiert haben, wie die Abläufe im Hause gehen. Sie haben wirklich nicht kapiert, dass der Gesetzgeber, der Landtag hat das beschlossen, nicht die Landesregierung.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Die hat aber vorgeschlagen.)

Nein, Sie wollen es nicht kapieren. Das ist einfach das Kurzzeitgedächtnis, bei Ihnen funktioniert überhaupt nichts mehr. Also, das ist doch nun wirklich

die Höhe, dass Sie hier einreden wollen, die Landesregierung hat den Haushalt vorgelegt.

(Unruhe DIE LINKE)

So, das Hohe Haus, wir also, haben den beraten und wir haben festgestellt, dass wir der Meinung sind, dass wir das so und so regeln. Und nach gesetzlicher Lage, Finanzausgleichsgesetz, ist das eingebracht worden und es ist rechtens, es ist in Ordnung. Erzählen Sie uns doch nicht so einen Stuss hier vorn. Das kann doch nun wirklich langsam aber sicher, wie lange sind Sie dabei, also, das muss er doch wissen.

Herr Abgeordneter, so kurz vor Weihnachten habe ich eigentlich nicht vor, Ordnungsrufe zu geben. Mäßigen Sie sich, „Stuss“ und so lassen wir mal sein.

Ja, würde ich auch aushalten, aber ich habe gerade noch 30 Sekunden, Herr Präsident.

(Unruhe CDU)

Es ist doch nun langsam hanebüchen, was Sie hier loslassen. Das hat der Gesetzgeber, das ist dieser Landtag, beschlossen und das sollten Sie auch respektieren.

(Beifall CDU)

Es liegt mir keine weitere Redemeldung vor. Ich schließe deshalb die … Ein Geschäftsordnungsantrag durch den Abgeordneten Bergner.

Danke, Herr Präsident. Ich beantrage dann, wenn es zur Abstimmung kommt, namentliche Abstimmung namens meiner Fraktion.

Wozu? Zum Änderungsantrag, zur Beschlussempfehlung oder zum Gesetz?

Zum Gesetz dann.

Bitte. Da geht es dann um die Neufassung der Beschlussempfehlung. Danke.

Wir beginnen aber mit der Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drucksache 5/3783. Ich frage: Wer

möchte diesem Änderungsantrag zustimmen? Das sind die Stimmen von den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, CDU und FDP. Ich frage nach Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? Einstimmig.

Wir stimmen jetzt ab über die in der Beschlussempfehlung des Innenausschusses enthaltene Neufassung des Gesetzentwurfs in der Drucksache 5/3668 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung zum Änderungsantrag in der Drucksache 5/3783. Dazu ist namentliche Abstimmung beantragt. Ich bitte die Wahlhelfer nach vorn und um Abgabe der Stimmkarten.

Hatten alle Abgeordneten die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben? Ich sehe keinen Widerspruch. Ich schließe deshalb die Abstimmung und bitte um Auszählung.

Werte Kolleginnen und Kollegen, ich gebe Ihnen das Abstimmungsergebnis über die Beschlussempfehlung in der Neufassung des Gesetzentwurfs bekannt. Es wurden 68 Stimmen abgegeben. Mit Ja haben 50 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben 2 Abgeordnete gestimmt, 16 Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten (namentliche Abstim- mung siehe Anlage 1). Damit ist der Gesetzentwurf mit Mehrheit angenommen.

(Beifall CDU, FDP)

Wir treten jetzt in die Schlussabstimmung zum neu gefassten Gesetzentwurf ein. Wir geben unsere Stimme durch Erheben von den Plätzen zur Kenntnis. Wer stimmt für den Gesetzentwurf, den bitte ich, sich jetzt von den Plätzen zu erheben. Das sind die Stimmen der Fraktionen FDP, CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Danke. Wer stimmt gegen diesen Gesetzentwurf? Das sind 2 Gegenstimmen aus der SPD-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

(Beifall CDU)

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3 in seinen Teilen

a) Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes

(Abg. Fiedler)

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/3191 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit - Drucksache 5/3729

dazu: Änderungsantrag der Fraktion der FDP - Drucksache 5/3753 Neufassung

dazu: Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/3755

ZWEITE BERATUNG

b) Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/3233 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit - Drucksache 5/3730

ZWEITE BERATUNG

Zunächst hat die Abgeordnete Meißner das Wort zur Berichterstattung aus dem Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit.

(Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Frau Stan- ge ist doch da.)

Frau Stange - in Vertretung. Danke.

Werter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, werte Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Tribüne sowie am Live-Stream, der Gesetzentwurf der Landesregierung vom 26.08.2011 - Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes - mit der Drucksache 5/3191 und der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE vom 06.09.2011 - Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes - mit der Drucksache 5/3233 wurden in der 65. Sitzung des Thüringer Landtags am 16. September 2011 aufgerufen. Die Gesetzentwürfe wurden nach umfangreicher Aussprache hier im Plenum an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit federführend sowie an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit überwiesen.