Protocol of the Session on December 16, 2011

Herr Höhn hat ja ganz richtig eben gesagt, vor Ort ist das natürlich hoch emotional. Das ist okay. Aber wir sind der Gesetzgeber und in der Struktur des Gesetzgebungsverfahrens sollten wir uns darauf konzentrieren, Emotionen zu haben - sonst haben wir ja keinen Ansporn -, aber im richtigen Augenblick diese Emotionen auch zu kanalisieren. Deshalb ist die Metapher der Hochzeit, über die wir entscheiden, wo wir möglicherweise zu dem Bild kommen würden, dass hier viele Eltern sitzen, die sagen „Ja, Nein, Ja, Nein“, die ist doch vollkommen falsch. Es geht einfach um eine rechtliche Grundlage: Darf man sich zusammenschließen? Ja, sagt die Kommunalordnung, wenn ihr euch freiwillig dazu entscheidet.

Lieber Herr Hey, bei Ihren Ausführungen, gerade bei dem Vorlesen aus der E-Mail, da hatte ich die wirklich deutliche Ahnung, dass es der SPD sehr viel um parteipolitische Emotionen geht, ohne in die Exegese dieser E-Mail genauer einzusteigen, habe ich den deutlichen Eindruck, dass dieser BI-Vorsitzende die SPD zumindest an der Stelle dort, wo sie die Stadt Greiz führt, hart kritisiert hat. Er hat gesagt, die haben Geld verschleudert. Dass Ihnen das nicht gefällt, ist mir vollkommen klar, aber es

(Abg. Bergner)

sollte nicht dazu führen, dass man sagt: Ihr habt Unrecht, wenn ihr euch zusammentun wollt. Das ist, glaube ich, eine Sache, die wir ganz deutlich sagen müssen.

Jetzt komme ich noch einmal zurück zu meiner Frage, die noch nicht beantwortet ist. Was bedeutet es, wenn SPD und CDU in ihrem Entschließungsantrag ja ganz deutlich sagen, 5.000 Einwohnerinnen oder Einwohner, das ist die Größenordnung, die wir festlegen, die wir ca. sehen als die Größenordnung, in der eine Gemeinde lebensfähig, zukunftsfähig ist? Was bedeutet das? Bedeutet das, dass eine Kommune, die im nächsten Jahr feststellt, wir sind nur noch 4.900, muss die sich zusammenschließen? Muss die jetzt damit rechnen, dass irgendwann ein Zwangszusammenschluss kommt, oder muss die damit rechnen, dass sie, wenn sie nichts tut

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Nein, weil im Gesetz alles steht.)

ich glaube, Herr Mohring, das ist nämlich Ihr Ziel -, wird sie auch gern noch 1.000 Einwohner haben können und sie muss sich nicht bewegen? Das ist das Problem, dass Sie hierauf keine ordentliche Antwort finden?

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Es kommt immer darauf an, was im Gesetz steht. Das Gesetz ist die Antwort.)

Sie müssen differenzieren und aufmerksam bleiben. Ich rede über den Entschließungsantrag, das ist kein Gesetz, und Sie reden über das Gesetz, das wir heute beraten. Ich rede aber, weil es einen dichten Sachzusammenhang gibt, den Herr Kollege Geibert, der Innenminister, ja deutlich hergestellt hat, den Sie sicherlich auch vernommen haben, weil Sie ja immer mit dabei waren.

Herr Abgeordneter, wenn Sie bitte zum Ende kommen.

Genau, richtig. Ich komme gleich zum Ende. Herr Mohring, Sie müssen beachten: Wenn es um Entschließungsanträge geht, geht es um Entschließungsanträge, wenn es um Gesetze geht, geht es um Gesetze. Sie müssen den Menschen in diesem Land erklären, wohin Sie wollen, und nicht weiter mit Nebelkerzen werfen. Das wollte ich Ihnen sagen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Danke, Herr Abgeordneter. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Fiedler. Herr Fiedler, Sie haben noch 7 Minuten Redezeit.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie muss ja nicht ausge- schöpft werden.)

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich weiß noch nicht, ob ich die 7 Minuten ausnutzen muss, aber ich muss schon noch einige Dinge hier geraderücken. Also, meine Damen und Herren, ich will bei dem Letzten anfangen. Herr Adams, natürlich wird erst einmal nach Gesetz gehandelt, da gibt es überhaupt keine Frage. Es gibt eine gültige Kommunalordnung, da steht alles geschrieben. Das ist weder aufgehoben noch verändert, sondern die Koalition hat, ich sage mal, die einen nennen es „Leitplanken“ und was es alles für Begriffe gibt. Die Koalition hat gesagt, wir wollen uns nach den 15 weiterentwickeln in dieser Legislatur und

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Nach dem 15.)

wollen den Kommunen sagen, wo sich das Ganze hinentwickelt. Ich will es noch einmal sagen, weil ich es gestern schon gesagt habe, wenn es nach den LINKEN geht - nein, heute nicht mehr, Herr Kollege Kuschel -, wenn wir immer nur nach dem Wohl oder Wehe der Kommunen gehen, das geht nicht, weil natürlich das öffentliche Wohl zu beachten ist und bisher hat das Innenministerium ganz klar diese Dinge auch geprüft. Das machen sie auch weiterhin. Wir hätten die vier auch schon längst im Sack gehabt, aber nun ist es so, wie es ist und jetzt sind die 15 dran. Der Innenminister wird sie nach dem gängigen Verfahren prüfen, was wir bisher angewendet haben. Da werden sie geprüft und da kommt eine Entscheidung heraus. Diese Entscheidung, ich wiederhole es, geht durchs Kabinett, kommt in den Landtag und der Landtag wird Anhörungen machen und immer wieder diese Unterstellung „Pseudoanhörung“. Selbstverständlich reden wir mit den Leuten und jeder kann sich irgendeine Zuschrift rausnehmen. Also Kollege Hey, ich hätte nun die Greizer Zuschrift auch nicht unbedingt genommen, ich hätte mir eine andere genommen, aber ich will damit nur sagen, es gibt solche und solche Zuschriften. Wir haben abzuwägen am Ende, wo folgen wir und wo sind wir der Meinung, dass das richtig ist. Wenn sich schon Kommunen vor Ort freiwillig gefunden haben, ist und bleibt das ein hohes Gut. Der Innenminister wird die nächsten Dinge prüfen und hier auch vorlegen. Da ist unser Entschließungsantrag durchaus sehr gut aufgestellt. Es ist doch nun mal deutlich gemacht worden, was auch drin steht. Der Innenausschuss, dieser freundliche Arbeitskreis, wird sich weiter mit

(Abg. Adams)

den Dingen befassen. Es wird jeder seine goldene Meinung mit einbringen und am Ende wird das Ganze entschieden. Wir haben das den Leuten gesagt und so ziehen wir das auch durch.

(Beifall CDU)

Die Ministerpräsidentin hat es auch noch einmal deutlich gemacht. Wir haben einen Koalitionsvertrag und in dem steht geschrieben, wie wir die Dinge umsetzen. Da steht ganz klar drin, es gibt die Stabsstelle, die bei der Ministerpräsidentin jetzt angesiedelt ist, die wird die ganzen Dinge abarbeiten. Ansonsten wird sich da nichts ändern. Wir haben den Koalitionsvertrag, den werden wir erfüllen, wie sich das gehört unter aufrechten Kaufleuten, es wird alles erfüllt.

(Zwischenruf aus dem Hause)

Bitte? Ich musste ja antworten. Die „Kaufleute“ haben Sie irritiert? Ach, die Kaufleute ist ein guter Stand und haben alle Zeit bisher, dass die Länder vorangebracht … Ich denke, das ist eine gute Zunft.

Ich will noch einmal deutlich machen, wir haben einen Koalitionsvertrag. Es gibt kein Fortune, den halten wir ein und dann werden wir weitersehen, wie es in der nächsten Legislatur des Hohen Hauses weitergeht. Dann können die Leute abwägen: Wollen sie dem folgen was die LINKEN wollen - vier große Landkreise? Wollen sie dem der GRÜNEN folgen 10.000? Wollen sie, was weiß ich wem folgen?

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist doch ein Vorschlag.)

Kollege Adams, ich weiß ja, dass die kommunale Verwurzelung etwas schwach bei Ihnen ist, aber es ist im Steigen. Hören Sie und schauen Sie dem Volks aufs Maul, dann werden die mitkriegen, dass auch die GRÜNEN da durchaus was bewegen können. Aber Sie müssen hinhören und nicht einfach nur Ihre Linie verfolgen.

Jetzt will ich auch noch einmal auf etwas eingehen, was mich schon ein bisschen ärgert. Es wird ja immer wieder in den Raum gestellt vom Kollegen Adams und anderen, dass wir irgendwo an der Haushaltsordnung vorbei etwas machen würden. Mitnichten! Hier braucht kein Nachtragshaushalt gemacht werden, hier ist auch noch die 4-MillionenGrenze in irgendeiner Form gefragt, hier ist ganz klar gefragt, dass die Gelder - 1 Mio. € war eingestellt - und der Rest kommt aus dem Einzelplan 03. Da gibt es überhaupt kein Fortune, das ist so geregelt. Und weil das so ist und im Haushalt steht, kommt das auch auf die entsprechenden Konten. Da ist es sicher geparkt und am Ende wird entschieden, wer das Geld, ich rede von den Zukünftigen, die anderen bekommen es natürlich sofort, dass dann entsprechend auch dort liegt. Da ist nichts am Haushalt vorbei, wie der eine oder ande

re jetzt hier geneigten Leuten vielleicht noch zur Kenntnis bringen will.

Meine Damen und Herren, ich glaube, wir sollten es jetzt dabei bewenden lassen, wir haben noch einmal alle Argumente ausgetauscht. Ich hatte das Glück, dass ich auch etwas Zeit hatte. Wir haben jetzt alles noch einmal ausgetauscht. Wir sollten jetzt wirklich dem Gesetzentwurf zustimmen und in Zukunft weiß dann jeder, wo es langgeht und wie es weitergeht.

(Beifall CDU)

Danke, Herr Abgeordneter. Aus der Mitte des Hauses liegen mir jetzt keine Wortmeldungen vor. Für die Landesregierung hat der Innenminister Herr Geibert um das Wort gebeten.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, der Landtag behandelt heute in zweiter Beratung die §§ 5, 8, 13 und 16 des Entwurfs des Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2011 in Drucksache 5/2990. Ich bin sehr erfreut, dass auch diese von der Landesregierung vorgeschlagenen Neugliederungsmaßnahmen nach einem durchaus intensiv geführten Diskussionsprozess nunmehr vom Landtag abschließend beraten werden können.

Vielleicht gleich an dieser Stelle ein Wort zum gestrigen Entschließungsantrag: Dieser beschreibt Aspekte, die in den notwendigen Abwägungsprozess einzustellen sind. Dabei werden zukünftig einzelne Aspekte in besonderer Weise betrachtet. Herr Abgeordneter Kuschel, ich bin überrascht, dass Sie eben bekannt haben, dass Sie gestern einem in der Tat sinnvollen Entschließungsantrag der Regierungskoalition zugestimmt haben, ohne zu wissen, welche Auswirkungen der Antrag hat. Es bedarf schon einer besonderen Dialektik, wenn man die Freiwilligkeit der kommunalen Entscheidungen in den Fordergrund stellt und sich anschließend nach gründlichem Abwägungsprozess aller Gesichtspunkte und Gründe des öffentlichen Wohls, den freiwilligen Maßnahmen durch Enthaltung äußert. Herr Abgeordneter Adams, Sie haben den Entschließungsantrag auszugsweise richtig zitiert, es kommt jedoch auf jedes Wort an. Dort ist von selbstverwaltenden Gemeinden, die künftig über 5.000 Einwohner haben sollen, die Rede. Man muss sehr sauber unterscheiden zwischen selbstständiger Gemeinde, für die jegliche Größenordnung denkbar ist, und selbstverwaltender Gemeinde mit eigener Verwaltung, die künftig, das ist also in die weitere Zukunft betrachtet, 5.000 Einwohner haben soll. Das ist keine feste Linie, das ist ein An

(Abg. Fiedler)

haltspunkt, eine Maßgabe, wie es auch beschrieben wird im Entschließungsantrag.

Herr Abgeordneter Bergner, Sie haben gefragt, wie geht es mit den 15 offenen weiter? Auch das beschreibt der Entschließungsantrag, wenn man hineinschaut, deutlich. Auf Seite 1 werden Anforderungen definiert. Diese Anforderungen sind für die zukünftigen zugrunde zu legen und zu berücksichtigen. Es handelt sich im Übrigen um Anforderungen, die ohnehin im Abwägungsprozess zu berücksichtigen sind und denen gegebenenfalls ein besonderes, ein herausgehobenes Gewicht eingeräumt werden kann, was im Text entsprechend deutlich gemacht wird.

Dass Sie von einem dubiosen Verfahren sprechen im Hinblick auf die Auszahlung dieser sogenannten Fusionsprämie auf ein Sperrkonto, wundert mich. Die Landesregierung wendet keine dubiosen Verfahren an, sie hält sich an Recht und Gesetz. Dieses Hohe Haus hat im letzten Plenum § 36 des Finanzausgleichsgesetzes in der Form beschlossen, in der er jetzt angewandt wird. Von dubiosen Verfahren kann überhaupt keine Rede sein.

Wie auch die heutige Diskussion gezeigt hat, gibt es einerseits immer zahlreiche Befürworter von Neugliederungsmaßnahmen, andererseits aber auch die eine oder andere kritische Stimme. Änderungen von kommunalen Verwaltungsstrukturen erfolgen ausschließlich aus Gründen des öffentlichen Wohls. Dabei sind die Interessen und Belange der einzelnen Gemeinden ebenso zu berücksichtigen wie die Interessen der Allgemeinheit. Widerstreitende Interessen müssen gegeneinander abgewogen werden. Es liegt also in der Natur der Sache, dass es Gründe gibt, die für die angestrebten Strukturänderungen auf der gemeindlichen Ebene sprechen und auch Gründe dagegen, dass unmittelbar und mittelbar Betroffene dafür sind oder dagegen. Letztlich ist entscheidend, welche Seite überwiegt.

In den vorliegenden vier Regelungsfällen sprechen nach Überzeugung der Landesregierung die Gründe des öffentlichen Wohls überwiegend für die vorgeschlagenen Neugliederungsmaßnahmen. Es ist erfreulich, dass der Abwägungsprozess so ausgefallen ist und damit auch dem eindeutig geäußerten Bürgerwillen in den betroffenen Gemeinden gefolgt werden kann. Es ist wichtig, dass gerade in den kommunalen Verwaltungseinheiten diese vor Ort eine große Akzeptanz genießen. Der eigene Ort hat tiefen identitätsstiftenden Charakter, hier gilt es, besonders sorgfältig die für die Bevölkerung wichtigen Belange zu ermitteln und in den Abwägungsprozess mit einzubeziehen.

Festzuhalten ist, dass es immer ein Abwägungsprozess ist. Dabei sind die Freiwilligkeit und damit der Bürgerwille von wesentlicher Bedeutung, aber es gibt natürlich weitere Aspekte. Hier sind wir beim Altensteiner Oberland und Straufhain-Gleicham

berg, die beide hier angesprochen wurden. Bei beiden Anträgen waren weitere wichtige Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Diese Gesichtspunkte haben wir mit den Betroffenen offen diskutiert, die Aspekte wurden in die Entscheidungsfindung vor Ort einbezogen und wir werden im nächsten Jahr aus beiden Bereichen wohlüberlegte Vorschläge für freiwillige Zusammenschlüsse dem Landtag zur Entscheidung vorlegen. Dieser Weg der Diskussion und des Gesprächs mit den Betroffenen mag zwar dem einen oder anderen mühsam erscheinen, im Interesse des hohen identitätsstiftenden Charakters gebührt dem jedoch eindeutig der Vorzug, gegenüber der von Teilen dieses Hohen Hauses gewünschten Variante, eine Schablone über das Land zu legen.

(Beifall CDU)

Mit der Verabschiedung des zweiten Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2011 wird es möglich, die kommunalen Verwaltungsstrukturen der davon betroffenen Kommunen so weiterzuentwickeln, wie es die demokratisch legitimierten Organe vor Ort nach gründlicher Abwägung aller zu berücksichtigenden Aspekte und Möglichkeiten beschlossen haben. Im Einzelnen handelt es sich im Landkreis Greiz um die Bildung der Landgemeinde Mohlsdorf-Teichwolframsdorf aus den Gebieten der bisherigen Gemeinden Mohlsdorf und Teichwolframsdorf, im Landkreis Nordhausen um die Bildung der Landgemeinde Harztor aus den Gebieten der bisherigen Gemeinden Ilfeld und Niedersachswerfen, im Landkreis Schmalkalden-Meiningen um die Bildung der Verwaltungsgemeinschaft Dolmar-Salzbrücke aus den Mitgliedsgemeinden der bisherigen Verwaltungsgemeinschaften Dolmar und Salzbrücke mit Ausnahme der Gemeinde Bauerbach, die in die Gemeinde Grabfeld eingegliedert werden soll, sowie im Landkreis Sonneberg um die Einheitsgemeinde Frankenblick aus den Gebieten der bisherigen Gemeinden Effelder-Rauenstein und Mengersgereuth-Hämmern.

Die in dem vorliegenden Gesetzentwurf vorgeschlagenen freiwilligen Gemeindefusionen sollen noch in diesem Jahr nach § 36 des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes finanziell gefördert werden.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin davon überzeugt, dass die sich aus den Strukturänderungen ergebenden Potenziale für eine Verbesserung der Leistungs- und Verwaltungskraft aller beteiligten Kommunen von den kommunalen Verantwortungsträgern schnell und umfassend genutzt werden. Ich danke für die Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf.

(Beifall CDU)

(Minister Geibert)

Danke, Herr Minister. Bevor wir zur Abstimmung kommen, hat der Abgeordnete Kuschel noch einmal um das Wort geben. Herr Abgeordneter, Sie haben noch 6 Minuten.

Danke, Herr Präsident. Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Anmerkung des Innenministers hat mich veranlasst, noch einmal hier ans Pult zu treten. Herr Innenminister, schon in der Vergangenheit haben Sie immer wieder eine latente Respektlosigkeit gegenüber Abgeordneten hier an den Tag gelegt,

(Beifall DIE LINKE)

mit Ihren Eingangsanmerkungen erneut. Sie hätten auch etwas dagegen, wenn ich immer wieder betonen würde, dass Sie einer Berufsgruppe angehören, deren Leben im Wesentlichen in Loseblattsammlungen stattfindet, und alles, was dort nicht geregelt ist, findet für Sie nicht statt. Das würden Sie auch als ungehörig empfinden.