Protocol of the Session on December 16, 2011

Zu Ihnen noch einmal: Ich bitte einfach, wie ich genauso Ihre fachliche Kompetenz im Bereich der Landwirtschaft schätze und achte, dass Sie auch stadtplanungs- und raumordnungsfachliche Kompetenzen und Festlegungen als solche annehmen und sich damit beschäftigen und sie nicht einfach ersetzen. Das bitte ich an dem Punkt und ich bitte, dass wir zu einer sachlichen Arbeit zurückkehren. Es ist eben nicht die Differenzierung zwischen ländlichem Raum und Bauernidylle und Großstadtflair à la Weimar, Jena und Erfurt, wo hier anscheinend GRÜNE ihre Haupterdung empfinden.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was erzählen Sie denn immer für einen Quark.)

So ist Thüringen einfach nicht, so ist auch die Entwicklung hier nicht.

(Beifall SPD)

Danke, Frau Abgeordnete Mühlbauer. Das Wort hat jetzt der Herr Abgeordnete Primas.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, bitte hören Sie doch endlich auf, darüber zu diskutieren, dass die Regierung, dass die Ministerien nicht zusammenarbeiten würden und deshalb die Entwicklung des ländlichen Raums nicht vorwärtskommt. Es gibt die Strategie zur Entwicklung des ländlichen Raums der Landesregierung, die ist beschlossen. Warum versuchen Sie immer zu kolportieren, die Leute würden nicht zusammenarbeiten. Ein Beispiel ist in Sömmerda gewesen, Minister Reinholz und der Bauminister haben zusammen Demographie und, und, und alles entwickelt. Das läuft doch alles, Leute, lasst sie doch arbeiten.

(Beifall CDU)

Wieso glauben Sie, das würde nicht zusammengefasst? Ist es denn wichtig, dass alle Minister bei einer Veranstaltung immer auf einem Haufen sind, erst dann wird Zusammenarbeit definiert? So definiere ich Zusammenarbeit nicht. Ich glaube, wir sollten die vernünftige Arbeit der Landesregierung unterstützen und nicht zerreden.

(Beifall CDU)

Danke, Herr Abgeordneter Primas. Ich sehe jetzt keine Wortmeldungen mehr aus den Reihen der Abgeordneten. Das Wort hat jetzt Herr Minister Reinholz.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will für Kollegin Walsmann in die Bresche springen.

Meine Damen und Herren, die Fraktion der GRÜNEN schlägt vor, einen Thüringen-Monitor in Auftrag zu geben, der sich mit der Situation des ländlichen Raums im Freistaat beschäftigt. Sie begründen dies damit, dass - ich zitiere - „eine wissenschaftliche Bewertung der aktuellen Situation und das Aufzeigen von Entwicklungsperspektiven für die Ausgestaltung der künftigen Planungs- und Förderinstrumente hilfreich wären“. Aber ist der Thüringen-Monitor dafür wirklich das geeignete Mittel? Der Thüringen-Monitor ist ein Gutachten über die politische Kultur in Thüringen. Das Gutachten basiert auf einer Meinungsumfrage, bei der rund 1.000 Thüringerinnen und Thüringer nach ihrer Einstellung gefragt werden, und zwar nach ihrer Einstellung zur Demokratie, zu extremistischen Thesen, zur politischen Partizipation und so weiter und so fort, jedes neue Jahr zu einem bestimmten Schwerpunktthema. Die Auswertung dieser Ergebnisse ist die Aufgabe der Gutachter für den Thüringen-Monitor, und die aktuellen Ereignisse zeigen, dass das keine geringe Aufgabe ist. Der ThüringenMonitor ist ein wissenschaftliches Gutachten über die Ergebnisse einer Meinungsumfrage. Von einer Meinungsumfrage ist in Ihrer Begründung aber keine Rede. Eine wissenschaftliche Bewertung des variablen Themas an sich ist gerade nicht der Kern des Thüringen-Monitors. Für eine umfassende wissenschaftliche Expertise über den ländlichen Raum ist der Thüringen-Monitor, denke ich, nicht das geeignete Instrument.

Selbst wenn man sich dem ländlichen Raum mit den Mitteln des Thüringen-Monitors nähern möchte, muss man sich methodisch die Frage stellen, können in einem halbstündigen Interview die im Antrag genannten 16 Themen neben den feststehenden Bestandteilen der Erhebung auch nur halbwegs zufriedenstellend untersucht werden? Eine Untersuchung, wie sie dem Verfasser dieses Antrags vorschwebt, würde den Auftragrahmen und das Konzept des Thüringen-Monitors völlig sprengen.

Geeignete, auch wissenschaftliche Instrumente zur Entwicklung des ländlichen Raums nutzt die Landesregierung. Bereits mit dem integrierten Gesamtkonzept zur Entwicklung des ländlichen Raums, welches auf umfangreichen wissenschaftlichen Studien beruht, hat die Landesregierung Strategien

und Handlungsempfehlungen für dessen weitere Entwicklung aufgezeigt, die in ihren Grundzügen nach wie vor richtigungsweisend sind.

Im Zuge seiner Erstellung wurden natürlich auch Vertreter und Akteure aus dem ländlichen Raum beteiligt. Weitere wichtige Eckpunkte der Entwicklung des ländlichen Raums in Thüringen sind auch die 15 landesweit tätigen regionalen Aktionsgruppen LEADER. LEADER unterstützt die selbstbestimmte nachhaltige Entwicklung der ländlichen Räume. Die Bürgerinnen und Bürger bestimmen selbst, was gut für ihre Region ist und entscheiden damit natürlich auch über die Vergabe von Fördermitteln.

Meine Damen und Herren, hinweisen möchte ich auch auf den Demographiebericht von 2006 und den derzeit in Arbeit befindlichen neuen Demographiebericht, die Landesentwicklungsberichte von 2004 und 2009 - auch hier ist eine Fortschreibung geplant -, auf die Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms, auf die Studie „Der demografische Wandel im Freistaat Thüringen von 1990 bis 2030“, eine differenzierte Analyse und Prognose der natürlichen räumlichen Bevölkerungsentwicklung und deren Auswirkungen auf Politik, Wirtschaft und Gesellschaft und die Studie „Gemeinden im ländlichen Raum Thüringens unter den Bedingungen des demographischen Wandels - Entwicklung seines Monitoringsystems“.

Zurückweisen, meine Damen und Herren, möchte ich die Behauptung hier im Antrag, dass der ländliche Raum in dem bisherigen Thüringen-Monitor allenfalls am Rande Berücksichtigung fand. Sie haben es, glaube ich, selbst vorhin ausgeführt, Herr Dr. Augsten, der Freistaat Thüringen besteht nun mal zu 95 Prozent seiner Fläche aus dem ländlichen Raum, 8 von 10 Thüringerinnen und Thüringern sind dort beheimatet. Daher kommen auch 80 Prozent der Befragten aus dem ländlichen Raum. Der ländliche Raum ist damit nicht nur strukturprägend für unser Land, seine Bevölkerung bewegt auch das Meinungsbild des Thüringen-Monitors. Die Herausforderungen, vor denen Thüringen steht, betreffen oft den ländlichen Raum genauso wie die Städte. Ich nenne da nur Bildung, Haushaltskonsolidierung, die Zukunft des Sozialstaates, aber auch das Zusammenleben der Generationen und deren unterschiedliche Bedürfnisse.

Das sind alles wichtige Zukunftsfragen auch für den ländlichen Raum. Die demographische Entwicklung, die Zukunft unserer Energieversorgung und die Gestaltung der Infrastruktur - dazu gehören auch die soziale Infrastruktur und die medizinische Versorgung - sind letztlich Fragen, die den ländlichen Raum im besonderen Maße betreffen. Auch sie finden in früheren Thüringen-Monitoren sich letztendlich wieder.

Der ländliche Raum in Thüringen spielt beim Thüringen-Monitor damit nicht nur eine Nebenrolle, sondern wird als prägendes Element unseres Landes beim Thüringen-Monitor immer mitgedacht. Das zeigt, aufgrund seiner Bedeutung fühlt sich die Thüringer Landesregierung dem ländlichen Raum im besonderen Maße verpflichtet. Es ist und bleibt das erklärte Ziel der Landesregierung, die ländlichen Räume als eigenständige Lebens- und Wirtschaftsräume sowie als Natur-, Kultur-, Bildungsund Erholungsräume weiterzuentwickeln und natürlich auch zu sichern.

Wie die Ministerpräsidentin bereits am 13. Oktober ausführte und in ihrer Regierungserklärung am 16. November bekräftigte, steht der Thüringen-Monitor nach der Emeritierung von Prof. Schmitt vor einem personellen Neuanfang, soll aber auch inhaltlich weiterentwickelt werden. Das Standbein des Thüringen-Monitors wird fortgeführt und wir hinterfragen, ob es noch an allen Stellen zeitgemäß ist. Wie wichtig er ist, zeigen uns gerade die aktuellen Ereignisse. Wir wollen uns zur Weiterentwicklung des Thüringen-Monitors deshalb auch wissenschaftlich beraten lassen. Meine Damen und Herren, dies sind die nächsten Schritte auf dem Weg zum Thüringen-Monitor 2012, bevor ein neuer Schwerpunkt konzipiert wird.

Meine Damen und Herren, der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sollte aus dem genannten Grund deshalb auch abgelehnt werden.

Vielen Dank, Herr Minister. Es gibt noch den Wunsch auf eine Nachfrage. Lassen Sie dies zu?

Aber gern.

Bitte, Herr Dr. Augsten.

Herr Minister, weil man sich ja mehrmals im Leben trifft. Das integrierte Gesamtkonzept stammt vom Frühjahr 2009, also von der alten Landesregierung. Damals waren Sie Wirtschaftsminister. Ich habe darauf hingewiesen, dass wir eine andere Landesregierung haben und es mit einem Wirtschaftsminister zu tun haben, der in meiner Wahrnehmung eine andere Politik macht. Würden Sie denn sagen, dass das integrierte Gesamtkonzept von damals mit dem übereinstimmt, was der Wirtschaftsminister heute an dieser Stelle macht?

(Minister Reinholz)

Dr. Augsten, ich habe auch Ihre Anmerkung zur Ernährungswirtschaft vorhin wahrgenommen. Da teile ich Ihre Auffassung. Ich finde das auch nicht ganz clever, dass das im Papier vom Kollegen Machnig nicht auftaucht, einfach aus dem Grunde heraus, dass sich die Zulieferindustrie der Automobilbranche und die Nahrungswirtschaft ständig abwechseln in der Führungsposition in Thüringen. Wer Entschuldigung Frau Mühlbauer, wenn ich Ihnen da widerspreche - davon ausgeht, dass es in der Nahrungsgüterwirtschaft keinen Hightech gibt, der ist, glaube ich, nicht so ganz zeitgemäß. Dann können wir mal zu Wolff oder wo auch immer hingehen und können uns dort Verarbeitungstechniken ansehen. Die sind hochmodern und die sind notwendigerweise hochmodern, weil wir sonst mit unseren Ernährungsgüterprodukten überhaupt nicht mehr weltmarktfähig wären. Insofern ist das ein Thema, was sicher aufgegriffen werden muss, Herr Dr. Augsten, dass man da noch mal ein bisschen nachjustiert.

Vielen Dank, Herr Minister. Es liegen mir jetzt keine Wortmeldungen mehr vor. Frau Abgeordnete Enders, habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie Überweisung an den Ausschuss beantragt haben, Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Naturschutz und Umwelt?

(Zuruf Abg. Enders, DIE LINKE: Ja und Bau.)

Dann haben wir als Erstes abzustimmen über die beantragte Ausschussüberweisung. Wir stimmen zuerst über die Überweisung an den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz ab. Wer sich dem anschließt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? Die kommen aus den Fraktionen der SPD, der CDU und der FDP. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist diese Ausschussüberweisung abgelehnt.

Wir entscheiden jetzt über die Überweisung an den Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? Die kommen aus den Fraktionen der SPD, der CDU und FDP. Stimmenthaltungen? Die sehe ich nicht. Vielen Dank. Damit ist auch diese Überweisung abgelehnt.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/3462. Wer sich diesem Antrag anschließt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Gibt es Ge

genstimmen? Die kommen aus den Fraktionen SPD, CDU und FDP. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 10 und rufe auf den Tagesordnungspunkt 11

Thüringer Masterplan Bodenschutz Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/3486 - Neufassung

Wünscht die Fraktion das Wort zur Begründung? Das ist der Fall. Herr Dr. Augsten hat das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, werte Besucherinnen und Besucher, wir haben den Antrag das letzte Mal von der Tagesordnung genommen und legen Ihnen heute eine Neufassung vor. Ich möchte das kurz begründen. Uns war damals im November entgangen, dass es am 05.12.2011 den Weltbodentag gibt. Erfahrungsgemäß gibt es um diesen Tag herum eine ganze Menge Aktivitäten, so auch in diesem Jahr. So hat zum Beispiel die Welternährungsorganisation, die FAO, Anfang Dezember in Rom einen Zustandsbericht über das Flächen- und Wasserangebot für die globale Nahrungsmittelerzeugung vorgelegt. Es gab auch in Deutschland Veranstaltungen, zum Beispiel am 06.12.2011 in Berlin. Dort hat das Umweltbundesamt eine Veranstaltung zum Bodenschutz durchgeführt. Natürlich wussten wir auch zu dem Zeitpunkt, dass die Nachhaltigkeitsstrategie der Landesregierung unterwegs ist. Es war damals noch kolportiert worden, dass sie möglicherweise jetzt im Dezember-Plenum Gegenstand sein soll. Das hat alles dazu geführt, dass wir das damals zurückgezogen bzw. um Vertagung gebeten haben. Natürlich haben wir die Gelegenheit auch wahrgenommen, noch einmal auf Kritik zu reagieren, die seitens der Umweltverbände kam und haben seitdem intensiv mit bestimmten Umweltverbänden zusammengearbeitet, um diesen Antrag noch zu qualifizieren. Wenn das von Interesse ist, kann ich dazu noch etwas sagen.

Meine Damen und Herren, warum dieser Antrag? Es gibt zum Bodenschutz Berge von Materialien und wie beim ländlichen Raum sind sich immer alle einig, dass das ein ganz wichtiges Thema ist. Aber wenn es in die Umsetzung geht, dann sieht es ganz anders aus. Ich habe mir die Unterlagen von der Tagung des Umweltbundesamtes angeschaut vom 06.12.2011, also ganz aktuell. Das Umweltbundesamt ist ja keine Einrichtung der Umweltverbände,

sondern eine Bundesbehörde mit einem CDU-Umweltminister. Dort findet man Erstaunliches. Ich habe zwei Punkte herausgenommen, die den Zustandsbericht bzw. die Situation trefflich formulieren. An einer Stelle ist die Rede davon, dass dort außerordentlich stark kritisiert wird, dass es aktuell überhaupt nicht möglich ist, irgendwelche Einschätzungen zu Bodenverlust, zur Bodenversiegelung etc. zu geben, weil es nämlich überhaupt keinen Monitoring-Bereich EU-weit gibt und dass zum Teil Erhebungen gemacht werden auf Grundlage von Daten, die über 20 Jahre als sind. Man kann überhaupt nicht einschätzen, wie sich - und das in immer schnellerem Maße - der Bodenverbrauch, die Bodenversiegelung und auch die Verschlechterung des Bodenzustandes entwickeln, weil man einfach keine Daten hat.

Was aus deutscher Sicht besonders gravierend ist, das UBA hat noch einmal darauf hingewiesen, dass es ausgesprochen bedenklich ist, dass die EU-Bodenrahmenrichtlinie, eine sehr wichtige gesetzliche Grundlage für alles Weitere, was dann in den Nationalstaaten und letzten Endes in Deutschland auch in den Bundesländern zum Tragen kommt, seit Jahren auf Eis liegt und unter anderem daran scheitert, dass sich Deutschland dem verweigert. Auch darüber muss man reden.

Meine Damen und Herren, nun hat das Umweltbundesamt an der Stelle in vielen Bereichen eine gute Zusammenfassung des Ist-Zustandes gegeben. Aber unser Antrag, das werden Sie sicher auch gelesen haben, bezieht sich nicht so sehr auf das, was grundsätzlich an Problemen vorhanden ist, sondern ist vor allen Dingen sehr in die Zukunft gerichtet. Denn, machen wir uns nichts vor, gerade wenn wir die Diskussion im Bereich Biomasse verfolgen, Umweltverbände laufen Sturm gegen erneuerbare Energien usw., kann man doch davon ausgehen, dass alles das, was bisher im Bereich Bodenschutz schiefgelaufen ist, nichts ist gegen das, was uns bevorsteht. Deshalb müssen wir letzten Endes zu diesem Thema sprechen und zu einer Entscheidung kommen, die heißt „Masterplan Bodenschutz“. Ich will das in den letzten Sekunden kurz ausführen. Wir haben nicht nur das Problem der Flächenkonkurrenz, ich werde das nachher im zweiten Teil noch einmal näher ausführen, sondern wir haben natürlich auch klimatische Veränderungen. Viele seriöse Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler weisen darauf hin, dass da in Zukunft etwas auf uns zukommt, was natürlich auch auf den Boden Einfluss hat. Deshalb müssen wir uns mit Bodenschutz intensiv beschäftigen. Das betrifft beides, sowohl den Flächenverbrauch, die Flächenversiegelung, als auch die Qualität des Bodens. Alles andere dann im zweiten Teil meiner Ausführungen. Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Dr. Augsten. Die Landesregierung erstattet einen Sofortbericht zu Nummer I des Antrags. Das Wort hat der Herr Minister.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will versuchen, mich an den Fragen des Antrags und an den Aufforderungen im Teil II entlangzuhangeln. Fangen wir mit dem Teil I und mit der ersten Frage an. Die Landesregierung misst dem Schutz der Böden einen hohen umweltpolitischen, aber auch gesamtgesellschaftlichen Stellenwert bei. Diese Einschätzung wird durch die Erkenntnis getragen, dass Böden eine wesentliche Lebensgrundlage für uns Menschen sind, auf denen wir unsere Nahrungs- und Futtermittelpflanzen anbauen, die unser Wasser reinigen und speichern, die als Baugrund dienen und aus denen auch Rohstoffe gewonnen werden können. Böden erfüllen gleichzeitig wichtige Funktionen im Naturhaushalt und sind letztendlich unverzichtbarer Bestandteil der Ökosysteme. Sie stellen nach den Meeren den zweitgrößten Kohlenstoffspeicher dar und nehmen an nahezu allen wichtigen Stoff- und Energieflüssen teil. Böden sind zudem Lebensraum für eine kaum übersehbare Anzahl von Pflanzen, Tieren und Mikroorganismen.

Zu den in der Frage explizit aufgeführten Punkten lassen Sie mich versuchen, folgende Bewertung zu treffen. Ich beginne mit dem Aspekt Bodenverdichtung. Nach Aussage der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft liegen auf dem weitaus überwiegenden Anteil der landwirtschaftlichen Nutzfläche keine Bodenschadverdichtungen vor, Ausnahmen davon sind lediglich auf geringen Teilflächen anzutreffen. Zum Schutz der Böden vor Bodenverdichtung stehen den Landwirten spezielle Beratungsangebote der Agrarverwaltung zur Verfügung. Im Rahmen der Bodendauerbeobachtung erfolgt zudem die Überwachung repräsentativer Böden, auch um frühzeitig eventuelle Bodenschadverdichtung durch Bewirtschaftungsmaßnahmen zu erkennen. Der nächste Aspekt, den Sie aufgeführt haben, ist das Thema Düngung. Die gute fachliche Praxis der Düngung wird durch die düngerechtlichen Regelungen spezialgesetzlich konkretisiert. Die Landwirte sind gemäß der Düngeverordnung unter anderem verpflichtet, den Düngerbedarf sachgerecht zu ermitteln und die Düngung so zu bemessen, dass ein ausgewogenes Gleichgewicht zwischen Nährstoffbedarf der Pflanzen und Nährstoffzufuhr durch die Düngung gewährleistet wird. Es erfolgen regelmäßig Kontrollen durch die landwirtschaftliche Fachbehörde, also durch die Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft, auch die Einhaltung der Anforderung der Düngeverordnung. Im Ergebnis der Auswertung der Kontrollen der letzten Jahre hat

(Abg. Dr. Augsten)

sich gezeigt, dass nur wenige landwirtschaftliche Betriebe die zulässigen Stickstoffbilanzüberschüsse nicht einhalten.

In Gebieten mit Handlungsbedarf hinsichtlich einer Minderung der Stickstoffeinträge in die Gewässer bietet der Freistaat Thüringen als erstes Bundesland überhaupt eine spezielle freiwillige Agrarumweltmaßnahme an, hier das KULAP W1. In zwei Problemgebieten wurden zudem ab 2009 sogenannte Arbeitskreise Gewässerschutz, in dem Land- und Wasserwirtschaft, Agrar- und Wasserwirtschaftsverwaltung sowie der landwirtschaftliche Berufsstand mitwirken, eingerichtet und durch den Freistaat Thüringen letztlich auch gefördert. Ziel dieser Kooperation ist es, eine weitere Verminderung der Stickstoffeinträge in die Gewässer durch Umsetzung von Maßnahmen, die über die gute fachliche Praxis hinausgeht, zu erreichen.

Ein Problem für den Erhalt der Bodenfruchtbarkeit sieht die Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft jedoch in der weiter gesunkenen Phosphatversorgung landwirtschaftlich genutzter Böden.