Protocol of the Session on November 17, 2011

Zuzug von Fachkräften vereinfachen Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 5/3192

Wünscht die FDP-Fraktion das Wort zur Begründung? Das ist nicht der Fall. Damit eröffne ich die Aussprache. Als Erste hat das Wort die Abgeordnete Kanis von der SPD-Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, sich für die Wirtschaft einsetzen, sich um Fachkräfte kümmern, das klingt doch wirklich richtig gut.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Das ist auch gut.)

Aber die FDP will nicht etwa Unterstützung für eine einheitliche Beratung, für Unterstützung oder gar Förderung für Menschen, die in Deutschland leben und arbeiten wollen und so mit ihren im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen ihren Lebensunterhalt hier verdienen wollen. Sie unterstützt nicht die Einrichtung einer zentralen Agentur oder ein einheitliches Rechtsverfahren in Deutschland. Nein, sie wollen die Kleinstaaterei vergrößern, die Kommunen ohne finanzielle Ausstattung in die Pflicht

nehmen. Eine Niederlassungserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis wird von den Ausländerbehörden erteilt, also durch Ämter der Landkreise und kreisfreien Städte. In diesen 23 Gebietskörperschaften sollen jetzt zentrale Anlaufstellen geschaffen werden, Personal geschult werden, um als Ansprechpartner zu fungieren, ja, selbst ein Terminvergabesystem soll geschaffen werden. Da ist sicher die erste Frage: Wer wird das bezahlen?

Zweitens verweisen Sie auf die Nutzung aller zulässigen Kommunikationsmittel und Online-Verfahren. Ja, liebe FDP, glauben Sie denn, in den Kommunen arbeiten sie noch mit Rauchsignalen und rennen mit der Buschtrommel um den Baum? Schon heute werden doch diese Verfahren genutzt.

(Beifall SPD)

Aber ich sage, den Dschungel der Paragrafen zu überblicken, das ist nicht einfach und eine Vereinfachung eines Bundesgesetzes sollte im Bund erfolgen. Die Chance dafür bestand gerade. Es gab so viele Hinweise und Anregungen, aber die Veränderungen sind marginal und halbherzig und zeugen nicht vom festen Willen, Menschen mit im Ausland erworbenen Abschlüssen einfach schneller und unkomplizierter einen begleiteten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu erleichtern. Im Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet sind als zwingende Partner die Bundesagenturen für Arbeit vorgeschrieben. Diese beachten sie mit Ihrem Antrag nicht. Sie schließen sie regelrecht aus Ihrem Vorschlag aus. Für Sie sind nur die Kommunen und berufsständischen Körperschaften relevant. Dies funktioniert nicht einmal in einem regionalen Pilotprojekt, denn damit würden Sie gegen geltendes Recht verstoßen.

Außerdem wollen Sie Regelungen für die Aufnahme eines Studiums. Hier beschränken Sie schon einmal den Personenkreis nur auf Promotionen und auf das duale Studium. Diese Personen wollen Sie besserstellen. Dabei haben Sie aber vergessen, die Hochschulen, Fachschulen, Universitäten und - für das duale Studium - die Berufsakademien als Partner in Ihr Pilotprojekt mit einzubeziehen.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir als SPD-Fraktion sehen unsere Auffassung durch die Sozialminister der Länder bestätigt. Diese begrüßen offensichtlich entsprechende Aktivitäten des Bundes zur Fachkräftesicherung. Sie wünschen sich aber nach unserer Information, dass künftige Aktivitäten zur Sicherung der Fachkräfte besser mit den Ländern koordiniert werden und gemeinsam Instrumente entwickelt werden. Sie als FDP-Fraktion wollen dies auf Thüringen als Pilotprojekt beschränken, aber spätestens wenn das Pilotprojekt in den Regelbetrieb übernommen werden soll, was mit diesem inhaltlich nicht ausgegorenen Antrag nicht machbar ist, brauchen Sie den Bund im Boot.

(Vizepräsident Gentzel)

Auf eines, meine sehr verehrten Damen und Herren, muss ich unbedingt noch hinweisen. Seit dem 1. Juli arbeiten in Thüringen zwei „Informationsund Beratungsstellen Anerkennung Thüringen“ konkret eine in Erfurt und eine in Mühlhausen. In Jena arbeitet noch eine dritte als Clearing-Stelle „Anerkennung Ost“. Der Träger ist das Bildungswerk der Thüringer Wirtschaft e.V. Diese Beratungsstellen werden über das Programm „Integration durch Qualifikation“ vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der Bundesagentur für Arbeit gefördert. Ihre Aufgaben sind unter anderem das Aufzeigen von Wegen zur Arbeit mit ausländischen Qualifikationen in Deutschland, zur Anerkennung von Schulabschlüssen, zum Hochschulzugang, zu weiterführenden Studiengängen, aber auch zu Anerkennungsverfahren. Ihre Aufgaben betreffen aufenthaltsrechtliche Regelungen nicht, da diese in den Bereich der Ausländerbehörden fallen, aber sie können zu einer schnelleren Entscheidung beitragen. Den gleichen Zweck erfüllt auch die Handreichung, Herr Präsident, „Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse in Thüringen“, herausgegeben von der Ausländerbeauftragten des Landes Thüringen, Frau Petra Heß, und dem Institut für Berufsbildung und Sozialmanagement IBS GmbH aus Erfurt. Dort gibt es noch einmal ganz konkret, kompakt zusammengefasst, Möglichkeiten, wie man einen Berufsabschluss anerkennen lassen kann.

Das ist nicht das, was wir eigentlich wünschen, ich hatte es am Anfang gesagt. Wir wünschen uns eine zentrale Anlaufstelle, die das Ganze für Deutschland besser regelt, aber für diese Kleinstaaterei finden Sie bei der SPD-Fraktion keine Unterstützung. Aus diesem Grund können wir dem Antrag nicht zustimmen.

(Beifall CDU, SPD)

Danke, Frau Abgeordnete. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Kemmerich von der FDP-Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kanis, ich kann Ihnen gern noch einmal eine Kopie des Antrags geben, dessen Lektüre ich Ihnen empfehle, denn ich konnte jetzt gerade nicht feststellen, ob Sie wirklich darüber reden, was wir beantragt haben.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ach, Herr Oberlehrer.)

Vielen Dank, Herr Adams.

(Heiterkeit im Hause)

Habe ich Ihnen einmal den Spiegel vorgehalten, ja?

Schlichtweg fordern wir hier, dass bei der bestehenden Ausländerbehörde diese Stelle eingerichtet wird. Wenn Sie wirklich schon einmal mit Unternehmern gesprochen hätten oder Leuten, die wirklich auf der Suche sind, aus dem Ausland mit einer entsprechenden Qualifikation hier in Deutschland anzukommen, dann geleitet diese Herrschaften niemand durch den deutschen Beamtendschungel.

Aber kurzum zu unserem Antrag: Wir haben gestern ein ähnliches Gesetz hier beschlossen, was aus der europäischen Gesetzgebung kommt: Gesetz zur Umsetzung der Bestimmungen über die europäische Amtshilfe. Das geht in die ähnliche Richtung. Auch da soll eine Stelle eingerichtet werden, wo zentral diese Verfahren gebündelt werden. Das ist wegweisend für eine schlanke und moderne Verwaltung. Da fängt man an, anders zu denken und nicht das Bestehende auf den Thron zu heben und zu sagen, das war immer schon so und das muss so bleiben. Mit der Denke kommen wir keinen Schritt weiter.

(Beifall FDP)

Aber das ist nicht das erste Mal, dass wir das hier so erleben, dass man sich diesen neuen, auch sicherlich von Elektronik gestützten Mitteln unterwirft. Natürlich steht in jedem Verwaltungsbüro inzwischen ein PC. Wir bzw. ich bin froh, dass da nicht mehr mit Tipp-Ex auf dem Bildschirm herumgeschmiert wird, aber ob die Technik wirklich effizient eingesetzt wird, das muss man wirklich hinterfragen.

Ich hatte Gespräche mit Unternehmern, die konkrete Nachfragen aus dem Nicht-EU-Ausland haben da war jemand, der brauchte Mechatroniker, und zwar suchte er eigentlich zehn, aber er hatte drei in der Ukraine gefunden. Diese drei hätte er gern in Deutschland - das war in Südthüringen - arbeiten lassen. Meinen Sie, der hat sich in dem Dschungel zurechtgefunden? Diverse Hürden, die wir auch national noch haben, ich nenne die Einkommensgrenze etc. pp., da sind inzwischen auch von der schwarz-gelben Regierung in Berlin Schritte in die richtige Richtung unternommen worden. Ich halte 48.000 € immer noch für zuviel. Aber der weiß gar nicht, an wen er sich wenden soll. Er war in seinem Kreis, in seiner Stadt überhaupt nicht in der Lage, das relativ schnell auf die Reihe zu bringen, hat irgendwann entnervt aufgegeben und führt seine Firma jetzt mit zehn Personen unter Soll weiter fort. Da gehen uns volkswirtschaftliche Mittel weg, Wertschöpfung für den Landkreis, Wertschöpfung für diese Firma, zukunftsfähige Ausbildungsplätze etc. pp. Dahin zielte unser Antrag. Deshalb bitten wir um Unterstützung, zunächst einmal im Ausschuss darüber zu diskutieren, ob man es noch besser machen kann, im Ausschuss für Wirtschaft - ich mache es kurz mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident. Da sind wir gern bereit, ihn weiter zu optimieren, aber wir

(Abg. Kanis)

sollten einmal nach vorn denken, modern und offen, zukunftsweisend, um der Thüringer Wirtschaft zu helfen. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Danke, Herr Abgeordneter. Das Wort hat jetzt Abgeordnete Berninger von der Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kemmerich, diesen Antrag zu optimieren, hieße, ihn völlig neu zu schreiben. Bereits im Januar haben Sie als FDP-Fraktion einen Antrag vorgelegt unter dem Titel „Chancen bieten, Potenziale nutzen“, mit dem Sie die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse erleichtern wollten. Ich hatte mich damals gefreut und das hier auch so gesagt, dass in dem Antrag nicht auf den sogenannten Nützlichkeitsgedanken fokussiert wurde, aber diesen Eindruck hatten Sie sehr schnell wieder zunichte gemacht, einmal durch Herrn Koppes Redebeitrag und dann durch Ihre Zustimmung zu der Änderung Ihres Antrags mit der Beschlussempfehlung im Ausschuss.

Meine Damen und Herren von der FDP-Fraktion, aber auch von der CDU- und SPD-Fraktion, ausgebildete Fachkräfte und auch potenzielle zukünftige Fachkräfte sind bereits da. Diese potenziellen Fachkräfte leben als Asylsuchende in den sogenannten Flüchtlingslagern hier in Thüringen oder es sind geduldete Flüchtlinge, die noch nicht vier Jahre ununterbrochen hier sind, oder denen unterstellt wird, sie seien nur hier eingereist, um Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu erhalten. Das ist wirklich paradox, meine Damen und Herren, denn diese Menschen wollen nichts lieber, als von diesen Transferleistungen unabhängig zu sein. Hätten sie die Möglichkeit, dann könnten sie es kaum erwarten, produktiver Teil unserer Gesellschaft zu werden und ihr Können einzubringen und die Gesellschaft mitzugestalten. Diesen Menschen aber verbieten strukturell diskriminierende Gesetze, wie z.B. das Aufenthaltsgesetz, das Asylverfahrensgesetz, die Beschäftigungsverfahrensverordnung die Berufsausübung. Da brauche ich nur die Stichworte Vorrang- und Lohnprüfung zu nennen. DIE LINKE hält nichts davon, Menschen aus Nützlichkeitserwägungen eine Sonderbehandlung zu ermöglichen, meine Damen und Herren der FDP. DIE LINKE streitet für das Recht auf Arbeit für alle Menschen.

(Beifall DIE LINKE)

Da möchte ich einmal zitieren aus einem Papier, welches am 23. Oktober 2011 hier in Erfurt in der Messehalle beschlossen wurde, nämlich dem Par

teiprogramm der LINKEN: „DIE LINKE lehnt eine Migrations

(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: … An- laufpunkt mit Sonderbehandlung.)

und Integrationspolitik ab, die soziale und politische Rechte danach vergibt, ob Menschen für das Kapital als nützlich oder als unnütz gelten. Wir wollen die soziale und politische Teilhabe für alle in Deutschland lebenden Menschen erreichen.“ Wenn sich dann damit auch die Fachkräftesituation entspannt, wovon wir überzeugt sind, meine Damen und Herren, dann würden wir das natürlich begrüßen, aber nicht umgekehrt.

Meine Damen und Herren der FDP, Ihr Antrag ist für uns so nicht zustimmungsfähig. Frau Kanis, selbst wenn dieser Antrag beschlossen würde, gegen geltendes Recht würde er nicht verstoßen, er würde nämlich tatsächlich die im Antrag benannten Artikel, Paragrafen aus dem Aufenthaltsgesetz einfach nur umsetzen. Gegen geltendes Recht verstieße er nicht. Aber ich möchte die FDP bitten, legen Sie im Laufe der Debatte, vielleicht im Ausschuss, einen Antrag vor, der die Hürden zur Erlangung einer Arbeitserlaubnis oder auch die Hürden zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Erwerbstätigkeit senkt. Dann haben Sie DIE LINKE auf Ihrer Seite, aber nicht, wenn für Sie Nützlichkeit über alles geht und Sie Menschen nur als Ressourcen behandeln. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Danke, Frau Abgeordnete. Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Holbe von der CDU-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine werten Kollegen, mit der Drucksache 5/3192 schlagen Sie als FDP-Fraktion ein Pilotprojekt vor, welches die Bearbeitung von Aufenthaltsgelegenheiten qualifizierter Fachkräfte aus dem Nicht-EU-Ausland organisieren, beschleunigen und die in diesem Verfahren Beteiligten effektiv vernetzen soll. Ich denke, das ist der Kern Ihres Antrags. Ausgehend von den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD wollen beide Regierungspartner Maßnahmen zur Sicherung des künftigen Fachkräftebedarfs und zur Vermeidung von Abwanderungen ergreifen, wobei hier auch die berufliche Erstausbildung Vorrang genießen soll.

Um die Fachkräftenachfrage und das Angebot effektiv zusammenzuführen, hat Thüringen bereits mit den Ausländerbehörden, den Hochschulen, der Bundesagentur für Arbeit, aber auch der Thüringer Agentur für Fachkräftegewinnung, der TAF als Projekt der LEG Thüringens, wichtige und effektive In

(Abg. Kemmerich)

strumente zur Information, zur Beratung und Gewinnung potenzieller Fachkräfte auch aus dem Nicht-EU-Ausland sowie zur Absicherung sämtlicher Aspekte, die auf dem Themengebiet der Fachkräftesanierung notwendig sind. Schon dieser kurze Einblick in die arbeitsmarktpolitischen und insbesondere fachkräftespezifischen Instrumente macht das verstärkte Interesse unserer Landesregierung und deren Wunsch und Umsetzung zur Nachhaltigkeit dieser Themen deutlich.

Ihr Vorschlag zielt auf eine uneffektive dezentrale Organisationsstruktur hin, Frau Kanis hat es bereits erwähnt. Ich denke, uns muss sehr viel daran liegen, dass wir in der Attraktivität unseres Landes und der Wettbewerbsfähigkeit um den Wirtschaftsstandort hier in Thüringen die Verfügbarkeit der Fachkräfte stärken müssen, alles Notwendige dafür tun, dass dies auch erreicht wird. Hier brauchen wir eine effektive Organisation, möglichst einheitlich in Abstimmung mit den Ländern und dem Bund, und hier ist einiges zurzeit im Beratungsfluss. Wir wissen, dass der zunehmende Mangel an qualifizierten, aber auch an motivierten Fachkräften in Thüringen an uns nicht vorbeigehen wird. Der demographische Wandel ist hier ebenfalls erwähnt.

Nur, meine Damen und Herren, sind Sie wirklich der Meinung, ein weiteres Projekt wie das von Ihnen, von der FDP-Fraktion hier angeregt, wird maßgeblich die Lösung des Fachkräftemangels sein und dazu beitragen? Ich glaube, eher nicht. Vielmehr sind die bestehenden Instrumente zur Anwerbung und Steuerung des qualifizierten Arbeitskräftepotenzials, auch besonders aus dem Nicht-EULand, für Thüringen völlig ausreichend. Ich gebe Ihnen aber in einem Punkt recht, und zwar im Zusammenhang mit der Erteilung des Aufenthaltstitels für Fachkräfte. Hier brauchen wir einheitliche Normen in den Ländern und - was wichtig ist - es muss die zeitliche Nähe der Bearbeitung möglichst kurz gehalten werden. Es gibt Aktivitäten in Richtung der Anerkennung der im Ausland erworbenen Berufsabschlüsse, die bereits verabschiedet wurden durch den Bund, aber noch einmal formelle Beanstandung erfahren haben. Hier muss es eine Nachbesserung geben. Ich denke, mit diesen Aktivitäten der Anerkennung von Berufsabschlüssen werden auch mehr Fachkräfte zur Verfügung stehen.

Über die FDP ist in den Nachbarländern angeregt worden, Pilotprojekte zu machen, insbesondere in Sachsen dieses Programm „AKZESS“ und in Hessen das „Einreiseoptimierungsprogramm“. Das sind interessante Ansätze. Nun weiß ich nicht, ob man jedes Pilotprojekt auch in anderen Bundesländern nachvollziehen muss oder ob man nicht Gelegenheit findet, hier in einen konstruktiven Erfahrungsaustausch zu treten und zu schauen, ob man Ansätze mit übernehmen kann oder nicht.

Ganz interessant war für mich auch eine Studie zur Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandorts Deutschland durch den Handelskammertag unter dem Titel „Deutschlands Motor läuft rund - aber nicht von alleine“. Hier bewerteten die Unternehmen die Qualität der Fachkräfte mit 2,4 als gut und sie sahen wegen des demographischen Wandels einen wachsenden Handelsdruck. Trotz dieses Handelsdrucks kam in dieser Umfrage heraus, dass nur 20 Prozent der Thüringer Betriebe bereit sind, ausländische Fachkräfte anzuwerben. Im Gegensatz dazu lag der Bundesdurchschnitt bei 40 Prozent der Unternehmen. Anders ausgedrückt: 80 Prozent der Thüringer Unternehmen werden wohl voraussichtlich keine ausländischen Facharbeiter einstellen. Das ist jetzt nicht differenziert nach EU- bzw. Nicht-EU-Fachkräften. Aber ich kann mir vorstellen, das ist eine Analyse derzeit, dass gerade unter dem Aspekt des Fachkräftebedarfs hier auch bei unseren Thüringer Unternehmen sich noch ein Umdenken einstellen wird. Ich möchte auf Ihren Antrag zurückkommen und sehe, dass die Auslastung und Effizienz der vorhandenen Instrumente in Thüringen die notwendigen Anforderungen erfüllt. Insofern sehe ich auch keine Veranlassung, dass wir diesen Antrag weiterbehandeln im Ausschuss, sondern ich denke, der Antrag - geprägt von Aktionismus und einer Übertragung aus dem sächsischen Bereich von Ihrer Fraktion - ist nicht unbedingt auf Thüringen geeignet anzuwenden. Insofern lehnen wir hier Ihren Vorschlag ab.

(Beifall CDU)

Danke, Frau Abgeordnete. Das Wort hat der Abgeordnete Adams von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will es gleich voranstellen: Wir empfehlen, diesen Antrag an den Ausschuss zu überweisen. Wir Bündnisgrüne sind der Meinung …