Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will es gleich voranstellen: Wir empfehlen, diesen Antrag an den Ausschuss zu überweisen. Wir Bündnisgrüne sind der Meinung …
In welchen Ausschuss, an den Wirtschaftsausschuss, weitere Vorschläge gern. Wir GRÜNE sind der Meinung, dass wir Deutschland zu einem einwanderungsfreundlichen Land entwickeln müssen. Dabei kann Ihr Antrag ein Element sein, aber er müsste natürlich in der Debatte stark verändert werden. Wir sind der Meinung, dass Deutschland einwanderungsfreundlich werden soll, auch einwanderungsfreundlich für Fachkräfte. Was wir allerdings absolut verneinen, ist eine pure Nützlichkeitsbetrachtung von Menschen, das heißt, der hoch
Qualifizierte ist in Deutschland gern gesehen und der wenig Qualifizierte bleibt vor den Türen stehen, das ist mit uns nicht zu machen.
Wenn Sie Ihren Antrag entsprechend ändern würden, können wir Ihnen gern unsere Hilfe dabei mit zusagen und auch die Unterstützung bei den Abstimmungen. Wir sind erstaunt, da gerade die FDP, meiner Meinung nach, im Frühling oder im Herbst letzten Jahres die Frage von Qualifizierung und Berufsabschlüssen und der Anerkennung von solchen die im Ausland gewonnen wurden, hier zur Debatte gestellt hatte, dass sich davon in Ihrem Antrag gar nichts findet. Auch das ist ein Punkt, den man unbedingt noch mit hereinbringen müsste, um das Ganze zu einem sinnvollen Gesamtwerk zusammenzufügen. Insofern beantragen wir die Überweisung an den Wirtschaftsausschuss und würden uns freuen, wenn sich die Koalition hier der Debatte stellt. Vielen Dank.
Danke, Herr Abgeordneter. Ich frage: Wünscht die Landesregierung das Wort? Herr Innenminister Geibert, Sie haben es.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, die Fraktion der FDP fordert die Landesregierung auf, ein Pilotprojekt zu starten, das die Bearbeitung von Aufenthaltsangelegenheiten qualifizierter Fachkräfte aus dem NichtEU-Ausland beschleunigt. Durch ein standardisiertes Verwaltungsverfahren zur Erteilung eines Aufenthaltstitels für ausländische Fachkräfte könne dem Fachkräftemangel in Thüringen entgegengewirkt und der Freistaat attraktiver gestaltet werden. So soll zum Beispiel bei den Ausländerbehörden eine zentrale Anlaufstelle für Antragsteller oder Unternehmen und ein Terminvergabeverfahren eingerichtet werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der demographische Wandel verändert die Gesellschaft und führt bereits heute in bestimmten Arbeitsmarktbereichen zu einem Mangel an qualifizierten Fachkräften. Der Landesregierung ist es daher ebenso wie der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen, qualifizierte ausländische Fachkräfte zu gewinnen, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. So ist es ein gemeinsames Ziel von Bund und Ländern, das Fachkräftepotenzial mit im Ausland erworbenen Qualifikationen künftig besser zu aktivieren und in den deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren. Aus diesem Grund hat das Bundeskabinett bereits im März dieses Jahres den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung und An
erkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen beschlossen. Das sogenannte Anerkennungsgesetz hat im November dieses Jahres den Bundsrat passiert und kann im Frühjahr 2012 in Kraft treten. Die Länder, so auch Thüringen, sehen in dem Gesetzentwurf einen wichtigen Beitrag, um den künftigen Fachkräftebedarf zu decken und Migranten in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft zu integrieren. Notwendig ist, dass in den Bundesländern möglichst einheitliche Strukturen für das Anerkennungsverfahren eingerichtet werden. Hierfür sind Abstimmungen zwischen Bund und Ländern notwendig. Auf Bundes- und Länderebene gibt es weitere Ansätze, die den Zuzug von Fachkräften unterstützen. So wird zurzeit von der Bundesregierung ein Gesetz zur Umsetzung der sogenannten Hochqualifiziertenrichtlinie der EU im Bundesrecht erarbeitet, durch die der Zuzug hochqualifizierter Drittstaatangehöriger erleichtert wird.
Sachsen hat im Frühjahr dieses Jahres im Bundesrat eine Gesetzesinitiative für eine gezielte Zuwanderung von ausländischen Fachkräften gestartet. Der Entwurf dieses Gesetzes, mit dem unter anderem zwei neue Aufenthaltstitel eingeführt und bisherige rechtliche Hürden abgebaut werden sollen, liefert diskussionswürdige Lösungsansätze zur Gewinnung qualifizierter Fachkräfte aus Ländern, die nicht der EU angehören. Insbesondere verweisen möchte ich jedoch auf die Arbeit der sogenannten Hochrangigen Konsensgruppe Fachkräftebedarf und Zuwanderung. Diese Arbeitsgruppe, die sich aus namhaften Politikern aller im Bundestag vertretenen Parteien, außer den LINKEN, und Wirtschaftsfachleuten zusammensetzt, wird im Bundestag und Bundesrat im Herbst dieses Jahres einen Vorschlag zur Neuregelung der qualifizierten Zuwanderung in Deutschland machen. Ich denke, die Empfehlungen der Arbeitsgruppe für eine Reform des Zuwanderungsgesetzes sowie für Lösungen im untergesetzlichen Bereich haben große Chancen auf eine breite politische Zustimmung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, natürlich ist es wichtig, dass möglichst schnell nach einheitlichen Kriterien über einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels von den zuständigen Behörden entschieden wird. Ich sehe jedoch nicht die Notwendigkeit, hierfür in Thüringen ein eigenständiges Pilotprojekt zu starten. Hauptgrund dafür ist, dass unter Federführung des Hessischen Innenministeriums bereits seit Anfang dieses Jahres ein Projekt mit dem Titel „Einreiseoptimierung“ durchgeführt wird. Ziel des Projekts ist es, die Verwaltungspraxis zur Einreise von ausländischen Fach- und Führungskräften zu vereinfachen und damit zu beschleunigen. Das Hessische Innenministerium untersuchte dabei zusammen mit dem Nationalen Normenkontrollrat sowie ausgewählten Ausländerbehörden und interessierten Unternehmen das Verfahren zur Erlangung eines Aufenthaltstitels, und
zwar von der Antragstellung bis zur Bewilligung. Ein Abschlussbericht über das Projekt wurde am 8. September 2011 im Rahmen einer Abschlussveranstaltung im Bundeskanzleramt vorgestellt. Zudem haben die Ausländerreferenten des Bundes und der Länder Ende September die Einrichtung einer Arbeitsgruppe beschlossen. Diese Arbeitsgruppe soll unter der gemeinsamen Federführung von BMI und Hessen Umsetzungsfragen der aus dem Projekt gewonnenen Verbesserungsvorschläge erörtern. Ich sehe daher keinerlei Notwendigkeit für die Landesregierung, ein eigenständiges Pilotprojekt zu starten, das in etwa den gleichen Gegenstand hat wie das von Hessen durchgeführte Projekt. Dies wäre bloßer Aktionismus.
Unabhängig davon sind bereits jetzt einige der in dem FDP-Antrag angesprochenen Forderungen zur Beschleunigung des Verwaltungsverfahrens zur Erteilung eines Aufenthaltstitels bei Thüringer Ausländerbehörden umgesetzt. So arbeitet beispielsweise die Ausländerbehörde der Stadt Jena, die als Universitätsstandort eine größere Zahl von Anträgen hochqualifizierter ausländischer Studenten und Wissenschaftler bearbeitet, seit einigen Jahren mit einem Terminvergabesystem. Auch besteht dort seit mehreren Jahren mit der Personalbteilung der Universität und außeruniversitären wissenschaftlichen und forschenden Instituten ein Vorabinformationssystem für beabsichtigte Anstellungen als Wissenschaftler und für ein Masterstudium oder Promotionsvorhaben. Dies ermöglicht der Ausländerbehörde zum Beispiel bereits im Vorfeld von aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen, von anderen Behörden Akten anzufordern und Stellungnahmen einzuholen, was zur Beschleunigung des aufenthaltsrechtlichen Verfahrens beiträgt.
An allen Thüringer Hochschulen gibt es mittlerweile Kompetenz- und Beratungszentren zur Betreuung ausländischer Studierender. Auch wurden spezielle Rekrutierungsmaßnahmen zur Gewinnung ausländischer Wissenschaftler mit Erfolg durchgeführt. Beispielsweise beträgt die Quote der ausländischen Studenten an der Hochschule für Musik in Weimar 32 Prozent. Diese Quote weist seit einiger Zeit eine steigende Tendenz auf.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das sind nur einige Beispiele, die zeigen, dass in Thüringen bereits jetzt effektive Maßnahmen durchgeführt werden, um den Zuzug und die Integration ausländischer Fachkräfte zu fördern und zu vereinfachen. Für die Erleichterung der Arbeitsaufnahme ausländischer Fachkräfte in Thüringen ist ein transparentes und schnelles Verfahren notwendig. Um als Land für Zuwanderung tatsächlich attraktiv zu sein, sind Arbeitsplatzangebote unserer Unternehmen mit einer guten Entlohnung und einer beruflichen Perspektive für Zuwanderer aber noch entscheidender als das Verfahren an sich. Auf administrativer Ebene wird die Landesregierung die diversen
Vorhaben auf Bundesebene weiterhin aktiv begleiten und auf eine rasche Umsetzung drängen. Ich bitte Sie daher, den Antrag der Fraktion der FDP abzulehnen. Vielen Dank.
Danke, Herr Minister. Werte Kolleginnen und Kollegen, die Rednerliste hat sich erschöpft. Ich schaue noch mal in die Runde. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Damit schließe ich die Beratung und wir treten in die Abstimmung ein.
Zunächst ist die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit beantragt. Wer diesem zustimmt, den bitte ich um sein Handzeichen. Das ist Zustimmung von den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Wer lehnt die Ausschussüberweisung ab? Das sind die Stimmen von CDU und SPD. Wer enthält sich? Die Fraktion DIE LINKE enthält sich. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.
Wir stimmen direkt über den Antrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/3192 „Zuzug von Fachkräften vereinfachen“ ab. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um sein Handzeichen? Das sind die Stimmen der FDP. Wer stimmt dagegen? Das sind die Stimmen von CDU und SPD. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und den LINKEN. Damit ist der Antrag abgelehnt und ich schließe den Tagesordnungspunkt 24.
Für einen europarechtskonformen Glücksspieländerungsstaatsvertrag Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 5/3217 - Neufassung
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich will nur kurz sagen, dass es sich um eine Neufassung handelt, ohne jetzt näher auf die Inhalte einzugehen. Das können wir in der Aussprache machen, die notwendig geworden ist, weil es inzwischen einen Brief aus Brüssel gegeben hat und insofern war es nötig, den Antrag, der aus dem September - wenn ich mich richtig erinnere - stammt, diesen neuen Gegebenheiten anzupassen. Deshalb haben wir da eine Neufassung vorgelegt, die im Kern in dieselbe Richtung zielt, aber auf die neuen Entwicklungen eingeht. Das wollte ich zur Begründung dafür sa
Danke, Herr Abgeordneter. Ich eröffne die Aussprache. Zunächst hat das Wort der Abgeordnete Korschewsky von der Fraktion DIE LINKE.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben nun schon sehr häufig über den Glücksspielstaatsvertrag hier im Hause geredet und die Zeit naht nun, zum 31.12. läuft der Staatsvertrag aus. Das heißt also, bis zu diesem Zeitpunkt muss eine Neufassung, ein neuer Staatsvertrag an der Stelle her, unter anderem natürlich auch, um sowohl dem LSB als auch der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege Arbeitsbedingungen zu ermöglichen. Sie sind nämlich von den Zuschüssen, die aus den Gewinnen zu erwirtschaften sind, abhängig. Das wissen wir alle. Aus diesem Grunde ist eine gewisse Eile geboten, hier deutlich zu machen, dass wir auch daran interessiert sind.
Es hat lange Diskussionen - es kommt doch alles, bleiben Sie noch einmal ganz ruhig, Herr Emde bisher an dieser Stelle gegeben und ich glaube, aus unserer Sicht der LINKEN ist es richtig in dieser Neufassung, dass der Markt nicht vollständig geöffnet wird und somit das staatliche Monopol aus unserer Sicht im Wesentlichen erhalten bleibt. Es ist auch richtig, dass es keine Netzsperren geben soll; auch dafür sind wir sehr.
Weiterhin sehen wir es durchaus als sehr kritisch an, das will ich hier durchaus sagen, dass für uns erstens für Wetten nur ein geringer Steuersatz gelten soll, nämlich, wie zu vernehmen war, zwischen 5 und 10 Prozent statt bisher 17 Prozent, die bisher gegolten haben, zumindest annähernd. Ich glaube, darüber sollten wir noch mal nachdenken, das ist wirklich ein kritischer Ansatz, weil ich glaube, dass ein geringerer Steuersatz als bei Nahrungsmitteln oder Babynahrung tatsächlich doch kritisch anzumerken ist. Zweitens sei an dieser Stelle vermerkt, dass ein Verbot von Sportwetten im Internet aus unserer Sicht heraus nicht besonders zielführend ist, da keine bzw. nur eine sehr geringe Suchtgefahr davon ausgeht, noch dazu, das sei gesagt, wenn dieser Staatsvertrag nicht beinhaltet die Automatensäle bzw. die einarmigen Banditen, wie man so im Volksmund auch sagt, in den Tankstellen. Diese sind weiterhin nicht einbezogen und damit auch nicht Teil des Vertrags. Ich glaube, dass genau an dieser Stelle hier auch das größte Suchtpotenzial liegt. Das sind kritische Punkte, die wir in dieser Beziehung auch mit benennen wollen.
Auch wenn wir an den genannten Stellen weiterhin durchaus Bedenken haben, das sage ich in Richtung der FDP-Fraktion, kann ich das an der einen oder anderen Stelle, die ich genannt habe, durchaus nachvollziehen, auch den Antrag. Wir hätten uns gewünscht, dass es da noch Veränderungen geben würde, aber ich sage, Wünsche sind das eine, die Entscheidung über Arbeitsfähigkeiten sind das andere. Ich glaube, dass es notwendig ist, dass wir zu einer Entscheidung kommen und dass die Kritikpunkte, die ich hier angesprochen habe, aus unserer Sicht nicht für eine neue Notifizierung notwendig sind. Aus dieser Sicht sagen wir, dass dieser Staatsvertrag nun abgeschlossen werden sollte, auch wenn er kritische Gesichtspunkte hat. Ich will allerdings sagen, wir werden trotz alledem den Antrag der Fraktion der FDP nicht ablehnen. Wir werden uns enthalten, aber trotz alledem sagen wir, es ist nicht notwendig, hier noch eine weitere Notifizierung zu machen. Danke.
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die FDP-Fraktion im Thüringer Landtag hat mit ihrem Antrag zur Position Thüringens zur zukünftigen Änderung des Glücksspielstaatsvertrags ein durchaus sehr kontrovers diskutiertes Thema aufgegriffen. Aufgrund eines Urteils vom Europäischen Gerichtshof vom 08.09.2010 wurden die Bundesländer zum Handeln gezwungen. Das Lotterie- und Sportwettenmonopol wurde zwar vom EuGH grundsätzlich für zulässig erachtet, die Anforderungen an die Monopollösung wurden allerdings verschärft. Bis Jahresende 2011 muss ein neuer Glücksspielstaatsvertrag her oder aber das Glücksspiel ist ohne Regulierung dem freien Spiel der Kräfte unterworfen mit allen dann befürchteten negativen Folgen. Soweit also die Ausgangsbedingungen.
Die SPD-Landtagsfraktion hat sich nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs sehr intensiv mit der Frage der Zukunft des Glücksspiels in Deutschland befasst und ist zu der Erkenntnis gelangt, dass das Monopol im Bereich des Glücksspielwesens überaus wichtig ist und aus den unterschiedlichsten Gründen, auf die ich dann gleich noch zu sprechen kommen werde, dauerhaft gesichert werden muss. Auch wenn unsere sehr weit gehende Position in den Verhandlungen auf Länderebene nicht durchsetzbar war, will ich sie trotzdem noch einmal umreißen, nämlich: Erhalt des Monopols für die Lotterien und die Sportwetten und Entwicklung einer vergleichbar engen Regelung für den Bereich der Au
tomatenspiele und Pferdewetten. Das ist also die Position der SPD-Fraktion hier im Thüringer Landtag. Ich will Ihnen auch gleich sagen, warum wir zu dieser Auffassung gelangt sind. Die Aufrechterhaltung des umfassenden Monopols soll sicherstellen, dass die Spiellust und der Betrieb von Glücksspielen in kontrollierte Bahnen gelenkt werden. Das Monopol soll zudem dazu beitragen, Suchtgefahren zu begrenzen und organisierter Kriminalität Boden zu entziehen bzw. kein weiteres Betätigungsfeld zu eröffnen. Wir halten zudem das Ausufern des Automatenspiels für sehr bedenklich und im Lichte der Suchtgefahr für mindestens genauso gefährlich wie die Sportwetten. Allein die unterschiedlichen Gesetzgebungskompetenzen verhindern hier bisher eine schärfere Regulierung. Nun ist das Wünschenswerte nicht immer das Machbare.
Im Auftrag der Ministerpräsidentenkonferenz hat eine Länderarbeitsgruppe einen Entwurf für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag erarbeitet, der von der übergroßen Mehrheit der Ministerpräsidenten gebilligt wurde. Die hier vorgesehene Einführung eines Konzessionsmodells für die Sportwetten hält die SPD-Fraktion im Thüringer Landtag für bedenklich, weil damit unter Umständen die Tür geöffnet worden sein könnte für eine generelle Liberalisierung des Glücksspielmarkts. Rettungsanker könnte hierbei aber die Einführung im Rahmen einer Experimentierklausel sein. Das Verfahren ist inzwischen weit gediehen, aber noch nicht am Ende. Es wurden Anhörungen durchgeführt. In Auswertung dieser Anhörungen und den Auswertungen eines ersten Notifizierungsverfahrens bei der EU wurden auf der Ministerpräsidentenkonferenz vom 26. bis zum 28. Oktober einige Änderungen am ersten Entwurf des Staatsvertrags vereinbart. Auch in der umstrittenen Frage der technischen Durchsetzungen der Glücksspielbegrenzungen im Internet gibt es wesentliche Veränderungen, die den geäußerten Bedenken aus meiner Sicht voll Rechnung tragen. Unabhängig von der Kritik im Detail begrüßt die SPDLandtagsfraktion, dass sich bis auf ein Bundesland, nämlich Schleswig-Holstein, alle anderen Bundesländer auf die besagte Fortentwicklung des Glücksspielstaatsvertrags geeinigt haben. Es ist sehr bedauerlich, dass sich das im Übrigen Schwarz-Gelb regierte Schleswig-Holstein in dieser wichtigen Frage bisher der Ländersolidarität entzieht. Das birgt erhebliche Risiken für
die EU-Rechtskonformität des Staatsvertrages. An dieser Stelle muss schon kritisch gefragt werden, warum einige maßgebliche CDU- und FDP-Landespolitiker das hohe Lied der internationalen Glücksspiellobby singen, nicht nur in Schleswig-Holstein. Welchen Anteil daran die von der Glücksspiellobby gesponserte Lustreise nach Sylt oder der Besuch eines Spitzenfußballspiels in der Allianz-Arena hat
ten, so unter dem Motto „Martini am Morgen und dann am Abend noch ein wenig Glücksspiel“? Nicht nur, weil da zumindest ein Geschmäckle bleibt, sind die Argumente der Liberalisierungsbefürworter wenig überzeugend. Da werden zum Beispiel auch zusätzliche Steuereinnahmen in Milliardenhöhe versprochen.
Ich kann das verstehen, Herr Kollege, dass Sie das nicht besonders freut, vielen Dank zunächst, Herr Präsident, aber es muss trotzdem sein. Würden Sie zumindest bereit sein, anzuerkennen, dass die von Ihnen so gescheute Regierung in Schleswig-Holstein es immerhin im Gegensatz zu den anderen 15 Regierungen geschafft hat, einen in Brüssel bereits fertig notifizierten Gesetzentwurf zu entwickeln?