Protocol of the Session on November 16, 2011

Dann bleibt alles das, was wir kritisieren. Die GEZ wird wieder mit ihrer absurden Praxis in die Privatsphäre eindringen. Sie werden Frust erzeugen. Sie werden als Schnüffler bezeichnet. All das haben wir dann weiterhin. Es wird weiterhin dazu führen, dass viele ihre Fernseher abmelden, weil sie über die neuen Medien, sprich Computer oder Handys und über ähnliche technische Geräte, über das Internet natürlich, Rundfunk empfangen können. Das wird dann ein Bereich sein, der dann in den Schwarzseher- und Schwarzhörerbereich abdriftet und wir werden wesentlich weniger Einnahmen haben. Dieses ist meines Erachtens keine Lösung, nicht zuzustimmen, dann bleibt es, wie es ist, und wir werden mit all den Dingen zu kämpfen haben, die wir jetzt kritisieren.

(Beifall SPD)

Ich finde erst einmal generell gut, dass das Prinzip „eine Wohnung - ein Beitrag“ heißt. Das bedeutet,

(Abg. Barth)

wenn in einer Wohnung auch die Großeltern noch leben oder der Student, der noch zu Hause wohnt, oder ein Kind, das in Ausbildung ist, vielleicht schon selbst verdient: Nur ein Beitrag. Das muss nicht mühsam erfragt werden, weil das einfach durch das Meldeamt da ist. Hier sehe ich eine erhebliche Vereinfachung in der Datenerhebung. Ich sehe hier auch überhaupt keinen Eingriff in die Datensicherheit und in den Datenschutz. Wer aus finanziellen Gründen den Beitrag nicht bezahlen kann, das bleibt, wie es bisher ist, wenn ein entsprechender Sozialbescheid vorliegt, der kann sich befreien lassen. Das ist gut und entspricht unseren Vorstellungen.

Wenn man jetzt einmal eine Summe macht über alles, dann kann man hochrechnen und das wurde von einigen getan: Für 95 Prozent aller Personen im privaten Bereich ändert sich erstmal ab 2013 kaum etwas. Sogar für 1,5 Mio. Teilnehmer ergibt sich eine erhebliche Entlastung. Da fragt man sich, wenn es dennoch kostenneutral sein muss, wenn auf der einen Seite Entlastung ist, dann ist natürlich auf der anderen Seite irgendwo Belastung, da fragt man sich als misstrauischer Abgeordneter, wer ist denn das, der belastet wird, damit man weiß, wer sich in Zukunft auf uns stürzen wird mit seinen Problemen. Das wird auf jeden Fall erst einmal der große Bereich derer sein, die sich bisher der Beitragspflicht entzogen hat. Das sind nämlich die Bereiche der Schwarzseher und Schwarzhörer. Die haben nun keine Chance mehr. Ich halte das für durchaus gerecht und es trägt dazu bei, dass man hier eine bessere Gerechtigkeitsbalance erreicht als bisher. Das gab es übrigens nicht nur im privaten Bereich, das gab es auch bei den gewerblichen Fahrzeugen. Ich gebe Herrn Meyer ausdrücklich recht. Ich glaube, dass viele Fahrzeuge, wenn das Radio ausgebaut und es nicht anzumelden war, selbstverständlich ein kleines Kofferradio hatten und natürlich auch gehört haben. All das ist im Graubereich, den man nicht kontrollieren kann und der wird in Zukunft nicht mehr möglich sein.

Ich will auch dem Argument noch einmal kurz meine Aufmerksamkeit zuwenden, dass man bisher in den Staatsverträgen nichts tun kann außer zustimmen und ablehnen. Wir haben für uns als Union einen anderen Weg gewählt, wir haben uns nämlich - als der Vertrag das erste Mal das Licht der Welt erblickt hat - bereits über viele Dinge Gedanken gemacht. Wir haben unsere Netzwerke in der CDU benutzt, wir haben ein länderübergreifendes Gremium gebildet und haben uns in vielen Bereichen bereits eingemischt. Ich kann auch sagen, dass wir hier tatsächlich einiges erreichen konnten. Zum Beispiel war im ersten Entwurf noch die Regelung, dass man bei einer Betriebsgröße von vier Mitarbeitern ein Drittel des Beitrags zu entrichten hat. Wir haben das für keine gute Lösung gefunden. Nunmehr ist die Betriebsgröße von acht Mitarbeitern

auf ein Drittel des Beitrags begrenzt, das heißt hier hat sich die Belastung halbiert. Wir haben auch in den Staffelstufen in erheblichem Maße zugunsten kleiner und mittelständischer Filialunternehmen Veränderungen erreicht, so dass nun 90 Prozent aller Unternehmen durch die Reform nicht schlechtergestellt werden als bisher. In Zahlen ausgedrückt gehen wir davon aus, dass in Thüringen - das sind wohl die Thüringer Zahlen, da bin ich mir jetzt nicht ganz sicher, das mache ich unter Vorbehalt 77 Prozent aller Betriebsstätten nur ein Drittel des Rundfunkbetrags bezahlen müssen, denn diese haben bis zu acht Beschäftigte. Dass weitere 13 Prozent der Betriebsstätten nur einen Rundfunkbetrag bezahlen müssen, ich denke, das können die leisten, das sind die Betriebe mit 9 bis 19 Beschäftigten. Lediglich 10 Prozent der Verbleibenden, die mehr als 19 Beschäftigte haben, zahlen entsprechend der Anzahl der Mitarbeiter mehr. Diese Belastung hält sich nach meiner Auffassung in Grenzen.

Dass wir bei der Zuordnung eines gewerblich genutzten Kraftfahrzeuges auf die Filialen auch noch einmal etwas an Entlastung für die Unternehmen bewirken konnten, haben wir in der Entstehungsphase des Vertrags mit beeinflussen können. Allerdings bleibt das Problem - da stimme ich auch dem Kollegen Barth zu -, dass wir nicht alles im Bereich der Nutzung von gewerblichen Kraftfahrzeugen entsprechend regeln konnten. Wenn man jetzt betrachtet, dass man hier wieder umsteigt, dass man nämlich wieder auf den Gerätebezug zurückfällt denn es ist egal, ob ich das Gerät im Auto früher finanziert habe und jetzt muss ich die Hülle finanzieren - insofern ist das ein gleiches Prinzip. Deswegen haben wir in unserem Entschließungsantrag gesagt, dass das aus unserer Sicht langfristig abgeschafft wird. Außerdem wird hier mit viel Bürokratie gerechnet und gerade im gewerblichen Bereich gibt es wohl mehr An- und Abmeldungen, das muss man sicher auch im Blick haben. Wir sind der Auffassung, dass man eine Evaluierung vornehmen muss - diese soll nach dem 19. KEF-Bericht erfolgen, das ist bereits angekündigt -, dass die Beitragspflicht für nicht privat-gewerblich genutzte Kraftfahrzeuge gemäß § 5 Abs. 2 langfristig entfallen sollte.

Nun kam in der letzten Woche die Diskussion um die Kleingärten. Herr Blechschmidt, Sie haben lange in Ihrem Vortrag darüber geredet. Das hätten Sie sich sparen können und hätten gewartet, was die Ministerin dazu zu sagen hat. Sie hat nämlich bereits im Ausschuss angekündigt, dass sie sich ganz explizit darum kümmern und sich dafür einsetzen wird. Ich hoffe, dass sich das auch dann in ihrem Beitrag ein Stück weit darstellen lässt, dass hier eine Entlastung möglich wird. Ich habe das so wahrgenommen, dass es da eine Entlastung geben kann. Dennoch wollen wir aber in unserem Ent

schließungsantrag dieses noch mal durch rechtliche Klarstellung so festhalten, damit - wenn irgendwo in der Frage der Auslegung dann Probleme entstehen - dies klar dokumentiert wird. Wir wollen, das bleibt unser politisches Ziel, dass die bis 1990 nach DDR-Recht errichteten größeren Lauben nicht anders behandelt werden als die in den Altbundesländern. Das heißt, es sollen für diese auch keine Rundfunkgebühren fällig werden. Wir würden uns wünschen - wenn bereits jetzt ein weiterer Rundfunkstaatsvertrag in Arbeit ist -, dass man das dort durch einen Artikel - auf den jetzigen bezogen schon ab 01.01.2013 lösen kann.

Wichtig war der Datenschutz. Das hat Herr Blechschmidt meines Erachtens sehr umfänglich dargestellt, auch der Herr Barth. Ich denke, dass per se bei dem geplanten Modellwechsel, sagen wir, datenschutzrechtlich relevante Befugnisse mit dem Gebühreneinzug begrenzt werden können, alles das, was hier zur Problemen führt. Das ist möglich, weil ich nicht mehr die Erfassung der GEZ habe. Ich gebe Ihnen recht, man weiß nicht, was bei der Umstellung eines Systems ansonsten an neuen Dingen auf uns zukommen kann. Hier halte ich es aber bei dem, was ich anfangs gesagt hatte, lieber auf den Staatsvertrag und den Modellwechsel durch Evaluierung reagieren als diesen Staatsvertrag generell abzulehnen.

Dann würde ich gerne noch einmal ein Wort zu den Behinderten sagen. Hier haben wir nachgefragt. Es ist von den Behindertenverbänden selbst in der Anhörung gesagt worden, dass ein Beitrag sachgerecht ist, natürlich ausdrücklich unter der Bedingung, dass hier für Barrierefreiheit und entsprechende Maßnahmen das Geld genutzt wird. Wir haben hier etwas umgesetzt, was uns die Behindertenverbände aus eigener Zuständigkeit empfohlen haben. Ich denke, dann ist es auch sachgerecht, wenn das dort entsprechend von uns mit begleitet wird.

Dann zu Ihren Ausführungen, Herr Barth. „Eine Person, ein Ohr“ - das ist ja gerade das Problem, dass das nicht geht, weil dann verfassungsrechtliche Grenzen erreicht werden. Dann wäre der Beitrag eine Steuer und dann kommen wir mit dem EU-Recht in Konflikt. Das durfte natürlich bei dieser ganzen Gebührenerhebung nicht im entferntesten Sinn nach einer Steuer aussehen und deswegen dieses Modell, das jetzt auf den Weg gebracht wird. Wir gehen davon aus, dass wir damit eine wirkliche Änderung, die sehr wichtig ist, einleiten können bei all den Mängeln, die wir auch sehen. Deswegen empfehle ich für meine Fraktion Zustimmung zu diesem Gesetz. Vielen Dank.

(Beifall CDU, SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dr. Zeh. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete…

(Zuruf Abg. Stange, DIE LINKE)

Ah, es gibt den Wunsch auf eine Nachfrage. Lassen Sie die zu? Frau Abgeordnete Stange, bitte.

Herr Zeh, ich hätte gern von Ihnen gewusst, welche Behindertenverbände ganz konkret diese Zustimmung gegeben haben. Waren es der Landesverband der Blinden- und Sehbehinderten oder der Gehörlosenverband? Wo haben Sie das gesagt?

Das ist nicht in den Anhörungen des Landes so dokumentiert worden, sondern es ist bei der Anhörung, die stellvertretend in Brandenburg gemacht worden ist, von Bundesverbänden so eingebracht worden. Ich kann jetzt die Fundstelle nicht sagen, aber da könnte man noch einmal darauf zu sprechen kommen. Ich werde dem nachgehen, welcher Bundesverband das gesagt hat.

Danke, Herr Abgeordneter Dr. Zeh. Das Wort hat jetzt der Herr Abgeordnete Meyer für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Keine Angst, es wird nicht wirklich lange dauern, Ich habe mich nur von Herrn Barth provoziert gefühlt, weil ich Ignoranz bei diesem Thema nicht gut finde.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir reden nicht von einer Gebühr für ein Ohr, wir reden von einer Gebühr für einen Haushalt und da ist es durchaus üblich in Deutschland, dass man zwischen zwei verschiedenen Sorten von Einheiten unterscheidet: Privathaushalte und Gewerbeunternehmen. Genau so soll das gemacht werden. Das ist sehr konsistent. Dass man einerseits Geld verdient und anderseits ausgibt als Mensch, ist mir bekannt. Deshalb muss man trotzdem beide Funktionen bedenken und bei diesem Thema, wann man hört, ist man einmal Konsument und einmal Produzent respektive Ausgebeuteter. Das ist dann die Variante, die DIE LINKE versteht. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass das zwei verschiedene Sorten von Tätigkeiten sind, die mit dem Thema in Verbindung stehen, ob man Rundfunkgebühren bezahlen muss oder nicht, Herr Barth. Hier geht es nicht um Menschen, sondern um private Haushalte oder gewerbliche Unternehmen. Deshalb ist es lo

(Abg. Dr. Zeh)

gisch und vernünftig, wie man es macht und dann ist nämlich klar, warum eine Betriebsstätte manchmal auch eine rollende Betriebsstätte sein kann wie zum Beispiel ein Auto, ein Lkw oder ein Schiff. Vielen Dank.

Danke, Herr Abgeordneter Meyer.

(Beifall DIE LINKE)

Aus den Reihen der Abgeordneten liegt mir jetzt kein Redewunsch mehr vor. Das Wort hat jetzt die Frau Ministerin Walsmann.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordnete, ich darf mich erst einmal ganz herzlich für diese intensive Debatte bedanken, sowohl hier als auch im Ausschuss. Ich will angesichts der fortgeschrittenen Zeit versuchen, mich zu beschränken und nicht zu viel zu wiederholen. Aber eines sei mir am Anfang gestattet: Mit diesem Modellwechsel sind wir wirklich bei einer der wichtigsten Weichenstellungen der letzten Jahre. Das neue Rundfunkfinanzierungsmodell ist in der Tat - und Sie haben es betont - ganz entscheidend und wichtig auch für die Garantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierbarkeit. Es ist eine Abkehr von der bisherigen gerätebezogenen Rundfunkgebühr hin zu einem geräteunabhängigen Beitrag, der für jede Wohnung und jede Betriebsstätte erhoben werden soll. Die Zukunftssicherheit des dualen Systems hängt von dieser Schlüsselfrage ab. Bei so einem Modellwechsel, bei einer solchen Weichenstellung ist es natürlich nie ausgeschlossen, dass man die eine oder andere Sollbruchstelle nicht richtig erwischt hat. Deshalb ist es auch wichtig, dass eine Evaluation zeitnah erfolgt.

Meine Damen und Herren, bei der Erarbeitung auch das ist richtig und gehört zur Wahrheit - musste ein Kompromiss zwischen 16 Ländern gefunden werden, um ein für die Zukunft für alle Länder tragfähiges Modell beschließen zu können.

Meine Damen und Herren, ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass es Ziel der Länder war, einen zukunftsfähigen Modellwechsel zu gestalten mit der Vorgabe, aufkommensneutral zu sein und mittelfristig die Beitragsstabilität sichern zu können. Dabei sollte das Modell einfacher, gerechter und familienfreundlicher sein. Diese Vorgaben sind im Großen und Ganzen erreicht.

Zum Zustimmungsgesetz im Einzelnen: Zusammenfassend können aus der zu diesem Gesetz durchgeführten schriftlichen Anhörung, glaube ich, ein paar Punkte herausgearbeitet werden, auf die

ich noch einmal reflektieren möchte. Sie haben angesprochen, vonseiten der Wirtschaft wird die angebliche Mehrbelastung durch das neue Modell kritisiert. Dem ist nicht so. Die KEF hat aktuell darüber informiert, dass mit dem neuen Modell die Wirtschaft rund 8,22 Prozent der gesamten Beitragslast tragen wird. Derzeit liegt diese Quote bei 9,44 Prozent. Ebenfalls wird eine ungerechte Mitarbeiterstaffel kritisiert. Nicht zuletzt, meine Damen und Herren, im Nachgang zur Anhörung des Staatsvertrags in Berlin im vergangenen Jahr wurden die Staffelungen so verändert, dass 90 Prozent aller Betriebe lediglich einen Eindrittel- oder einen ganzen Beitrag zahlen müssen. Die Degression bei Großbetrieben ist Ergebnis des Länderkonsenses, da vor allem Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bayern hier ihre Zustimmung von solchen Regelungen abhängig gemacht haben.

Schließlich, meine Damen und Herren, wird die systemwidrige Belastung von Kfz kritisiert. Sicher ist es richtig, dass diese Belastung vom Grundsystem, ein Beitrag für Wohnung und Betriebsstätte, abweicht. Jedoch wäre - das sage ich ganz deutlich an dieser Stelle - ein aufkommensneutraler und beitragsstabiler Wechsel des Modells ohne diese Berücksichtigung nicht möglich gewesen. Systemisch rechtfertigen aber auch die rechtlichen Einstufungen das Modell, wonach hier eine Beitragspflichtigkeit vor dem Hintergrund der potenziellen Nutzbarkeit und der tatsächlichen Effekte durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gerechtfertigt ist.

Die mit dem Beitragsstaatsvertrag verbundenen Datenschutznormen werden vor dem Hintergrund des Prinzips der Datenvermeidung und Datensparsamkeit sowie der normierten Auskunftsrechte kritisiert.

Meine Damen und Herren, um den Modellwechsel im Sinne der Aufkommensneutralität und Beitragsstabilität gelingen zu lassen, bedarf es im Wege des Inkassoverfahrens einer Sicherheit, die derzeit rund 42 Mio. Teilnehmerkonten zu überführen. Da der Modellwechsel nicht zum Finanzierungsabriss führen darf, sind tatsächlich umfangreiche Datenverarbeitungsrechte verankert, die sich aber im Wesentlichen an bestehenden Regelungen orientieren. Ich will das im Einzelnen nicht aufstückeln und ich merke auch an der Unruhe, dass die späte Uhrzeit nicht dazu angetan ist, Ihre Aufmerksamkeit noch einmal auf diese Punkte insbesondere zu lenken. Aber ich möchte eines dazu noch einmal anmerken: Alle diese Vorschriften sind selbstverständlich rechtlich geprüft worden. Prof. Bull - das dürfte sich Ihrer Kenntnis nicht entziehen - war der erste Bundesdatenschutzbeauftragte und hat in einem Gutachten diese datenschutzrechtlichen Verankerungen als zulässig bestätigt.

Was Sie jetzt brennend interessieren wird, sind die Neuerungen zu den Lauben, meine Damen und

(Abg. Meyer)

Herren. Ich habe sehr aufmerksam die Dokumente studiert, die zu dem Staatsvertrag geführt haben. Ich war an der Ausarbeitung nicht beteiligt; ich bin in diese Bearbeitung vor einem Jahr eingestiegen. Für mich war eigentlich klar, dass der politische Wille bei der Bearbeitung dieser Regelungen war, dass sämtliche Kleingartenlauben - egal welche Größe - befreit sein sollten. Deshalb habe ich auch gern die Intention der Diskussion in dem Ausschuss aufgenommen und ich darf Sie hier quasi druckfrisch über die in der ARD abgestimmte Position informieren, die darum Gegenstand auf der CdSKonferenz sein wird, um es hier noch einmal festzuzurren. Ich darf daraus zitieren: Nun enthalten die Überleitungsregelungen im Zusammenhang mit der Deutschen Einheit Bestandsschutzregelungen, die die Nutzung von Gartenlauben in Kleingartenanlagen, die eine Grundfläche von 24 m² überschreiten, weiterhin gestatten - § 20, der auch schon in Rede stand.

(Beifall CDU)

Diese Großlauben können nach Einschätzung des MDR, soweit sie im Übrigen den Anforderungen des § 3 Bundeskleingartengesetz entsprechen, also nicht zum Wohnen genutzt werden, nicht anders behandelt werden als die kleineren Lauben.

(Beifall CDU, FDP)

Die Größe der Gartenlaube ist damit nicht das maßgebliche Kriterium. Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag stellt entscheidend auf die Wohnungseigenschaft ab. Einziger Unterschied zu den Kleinlauben: Die Besitzer von Großlauben werden nicht von ihrer Nachweispflicht entbunden, darzulegen, dass die Anforderungen des § 3 Bundeskleingartengesetz (im Lichte des § 20) eingehalten werden, also ihre Großlaube nicht zum Wohnen geeignet ist. Die Rundfunkanstalten werden darauf hinwirken, dass es zu einer möglichst unbürokratischen Lösung kommt!

Meine Damen und Herren, diese Haltung ist nicht zuletzt Ihnen und unserem Bemühen zu verdanken, denn ich habe im Nachgang zu der Befassung mit der Thematik im Europaausschuss am vergangenen Freitag hier den MDR gebeten, Stellung zu beziehen. Durch die dargestellte Lösung ist somit ein praxisgerechter Ansatz gefunden und gesichert, der die besondere Kleingartensituation bei uns berücksichtigt. Morgen werde ich dies auch so mit meinen Kollegen der Rundfunkkommission im Rahmen der CdS-Konferenz entsprechend erörtern. Ich hoffe, dann im Nachgang dazu diese Lösung praxisfest protokollarisch verankern zu können, um klarstellend auch das festzuhalten.

(Beifall CDU, SPD)

Frau Ministerin, es gibt den Wunsch auf eine Zwischenfrage.

Bitte schön.

Bitte, Herr Abgeordneter Ramelow.

Frau Ministerin, Ihre Ausführungen sind ja der spannendste Punkt zu unserem Änderungsantrag. Bevor wir zur Abstimmung kommen, hätte ich gern für unsere Fraktion die eindeutige Klarstellung, dass es nicht wohlwollend ist, was geregelt ist, sondern Rechtssicherheit, dass also die Gleichstellung, wie sie gerade beschrieben worden ist, Gegenstand der gesicherten Rechtsposition ist und nicht Auslegungssache von irgendeinem GEZ-Prüfer oder irgendeiner anderen Rundfunkanstalt, die das dann anders sieht. Rechtssicherheit, die dann damit geschaffen wird, wenn wir gleich abstimmen. Handelt es sich um eine rechtssichere Position für die Betroffenen oder um eine noch zu erreichende Rechtssicherheit?

Ich habe Ihnen - und das kann ich in der Beantwortung sagen - die in der ARD abgestimmte MDR-Position zur Kleingartenproblematik dargestellt, die sich im Übrigen nach meinem Dafürhalten mit der Auslegung des § 3 des Rundfunkänderungsstaatsvertrages deckt. Die Begründung, und das war die Problematik, dass der Wortlaut der Begründung zum § 3 etwas anderes vermuten ließ, als der mutmaßliche politische Wille eigentlich beinhalten sollte. Deshalb ist es mir auch noch einmal wichtig. Ich kann jetzt nicht mit einem klaren Ja auf Ihre Frage antworten, das wäre ein bisschen verwegen; ich möchte das ganz gerne morgen auch noch einmal mit den Kollegen in der Rundfunkkommission der CdS-Konferenz protokollarisch dokumentieren. Aber eines ist klar, dass Begründungen sich immer nachrangig zu dem Gesetzestext verhalten, der für meine persönliche Auffassung eigentlich diesen Weg zu § 20 gar nicht anders interpretieren kann. So viel dazu und ich hoffe, dass damit auch ein Punkt zur Klarstellung beigetragen ist. Es war mir sehr wichtig, es war Ihnen sehr wichtig. Ich darf Sie nun herzlich um Ihre Zustimmung zu dem Zustimmungsgesetz bitten. Danke schön.