um Ihre Stellschraube anzusetzen. Ich selbst möchte noch eine Grundsatzposition abgeben. Ich halte von der Nacherhebung schon deshalb etwas, weil es auch entlasten wird. Sie haben selbst gesagt, in Ihrem Fall wurden Rückzahlungen gemacht. Rückzahlung ist auch eine Form der Nacherhebung. Ich denke, darüber muss man das Prinzip der Einmaligkeit auch messen.
(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Oder wir schaffen die Beiträge ab, dann ist es auch erledigt.)
Zweitens halte ich es auch fachlich für falsch, drittens inhaltlich für nicht den richtigen Weg. Die Argumentation ist gekommen durch das Gerichtsurteil. Meine Damen und Herren, wir werden diesen Gesetzentwurf in der zweiten Lesung ablehnen.
Danke, Herr Abgeordneter Gumprecht. Es hat jetzt das Wort der Abgeordnete Adams für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist ein weiteres kleines Gesetzchen, ein loi petit, aus den Reihen der LINKS-Fraktion.
Ich weiß auch nicht, ob es das achte achte Änderungsgesetz zum Kommunalabgabengesetz ist. Ich glaube, wir kommen langsam in die Nähe.
Das 21., aber es ist nicht das 21. „achte“. Das wäre mir aufgefallen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir nehmen nichtsdestotrotz das Anliegen sehr ernst, weil dann kann ich Sie nur einladen, den Disput im Innenausschuss auch zu führen und sich der rechtlichen Debatte dort zu stellen, Herr Heym.
Das würde ich sehr gut finden, wenn wir da ein Stück weiterkommen würden, dass die Koalition nicht permanent bei allem, was ihr unangenehm ist, sagt, das nehmen wir nicht einmal mehr in den Innenausschuss hinein, sondern sich ernsthaft der Debatte stellen, wäre hier das Zeichen der Zeit. Wir nehmen das nicht nur ernst, weil gestern fast 24.000 Unterschriften übergeben wurden. 24.000 Unterschriften in kurzer Zeit gesammelt von Menschen, die sagen, wir sind nicht einverstanden mit dem, wie Recht hier in Thüringen geregelt ist
und wir suchen den konformen Weg, wie wir dieses Recht als Bürger beeinflussen können. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Bürger, die sich rechtstreu verhalten wollen und an dieser Demokratie und am Rechtsstaat mitarbeiten, sind unendlich wichtig für die Sicherheit. Ich habe das gestern schon einmal ausgeführt. Wir sind deshalb dafür, dass der Innenausschuss zu dieser Thematik zusammentritt und dieses Gesetz berät. Dafür kann man zwei Argumente nehmen, einmal das Argument von Herrn Bergner, der gesagt hat, wenn dem denn so ist, wie die Anfrage von Herrn Kuschel nahelegt, dann müssen wir schauen, dass wir hier auch eine rechtliche Klarstellung hinbekommen, nämlich in der parlamentarischen Debatte oder, wie es eben der Kollege der CDU sagte, dass wir einfach die richtige Formulierung suchen. Das war ja die einzige Kritik, dass Herr Kuschel eine falsche Formulierung gewählt hätte und man müsse nach der richtigen Formulierung suchen. Wir suchen gern mit Ihnen hier nach der richtigen Formulierung. Wir sind allerdings auch nicht überzeugt, ob es sich wirklich um eine Rückwirkung handelt. Wir schließen uns an der Stelle eher der Landesregierung an, die das argumentiert hatte in der Anfrage, dass es nicht die Rückwirkung ist. Dennoch ist natürlich wichtig, dass wir hier eine Klarstellung herbekommen und dass wir deutlich machen, was das Parlament will mit dieser gesetzlichen Regelung, die im Augenblick im Thüringer Kommunalabgabengesetz noch besteht. Deshalb sind wir dafür, die beiden Überweisungen an Justiz- und Innenausschuss vorzunehmen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Adams. Aus den Reihen der Abgeordneten liegt mir jetzt kein Wunsch auf Rede vor. Das Wort hat der Herr Innenminister.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, mit dem vorliegenden Beratungsgegenstand hat sich die Landesregierung bereits mehrmals im parlamentarischen Raum im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage 2185 Drucksache 4/3694 vom 8. Januar 2008 sowie der Kleinen Anfrage 1422 Drucksache 5/2832 vom 1. Juni 2011, aus der auch eben Herr Abgeordneter Adams noch einmal zitiert hat, auseinandergesetzt. Anlass war die Nacherhebung von Herstellungsbeiträgen durch den Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung ZWA Saalfeld-Rudolstadt. In der Sitzung des Innenausschusses am 1. Juli 2011 nach Vorlage 5/1409 habe ich die Mitglieder des Innenausschusses im wesentlichen über die Voraussetzung einer Nacherhebung und dabei insbesondere über eine Entscheidung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 19. April 2008, 4 ZKO 610/07 zu dieser Problematik informiert. Ich meine, ich kann mich hier auf die Wiedergabe der Rechtsprechung beschränken. Der Satzungsgeber hat das Recht und die Pflicht zur Nachforderung bis zur Höhe der Beitragsschuld, wenn ein erster Beitragsbescheid die entstandene sachliche Beitragspflicht in der Höhe nicht ausschöpft. Die Frage, ob und inwieweit der Beitragsschuldner sich auf die Endgültigkeit eines ihm gegenüber ergangenen Beitragsbescheides verlassen darf, ist dabei nicht mit dem Grundsatz der Einmaligkeit beantwortet, denn dieser Grundsatz lässt das Recht und die Pflicht des Aufgabenträgers zur vollständigen Erhebung des Beitrags in der Höhe der entstandenen sachlichen Beitragspflicht unberührt. Insoweit entspricht der Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung keineswegs dem Grundsatz der Einmaligkeit des Beitragsbescheides, denn wenn der Erstbescheid die einmalig und endgültig entstandene sachliche Beitragspflicht in der Höhe noch nicht ausgeschöpft hat, führt dieser Erstbescheid regelmäßig auch nicht zur Beendigung des Beitragsschuldverhältnisses, denn dieses entsteht entsprechend Abgabenordnung mit der Verwirklichung des Beitragstatbestandes und erlischt nicht mit einer bestandskräftigen Beitragsfestsetzung, sondern insbesondere durch Zahlung, Aufrechnung, Erlass oder Verjährung. Die Landesregierung lehnt daher den Gesetzentwurf ab und bedankt sich für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Innenminister Geibert. Ich habe noch eine Wortmeldung vom Herrn Abgeordneten Kuschel.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin, also Herr Minister, das war ja jetzt ein Vortrag aus einer Kommentierung. Ich hätte erwartet, dass Sie sich hier politisch positionieren, was Sie den Bürgerinnen und Bürgern in diesem Land noch alles zumuten.
Dem Bürger ist das doch egal, wie Sie den Begriff „Einmaligkeit“ definieren. Der Bürger geht einfach davon aus, dass Bürgermeister in einer Satzung einen Beitragssatz bestimmen, die Bürgermeister den Leuten auch sagen, darauf könnt ihr euch verlassen, das ist euer Beitrag zur Mitfinanzierung der Investitionen und dann wird eine akademisch verfassungsrechtliche Diskussion geführt, ja, ihr wisst nicht, ihr seid nicht in der Lage, liebe Bürgerinnen und Bürger, zu interpretieren, was juristisch unter dem Begriff „einmalig“ zu verstehen ist. Da bitte ich doch, dass die Landesregierung hier sich mal politisch äußert, was wollen wir denn? Wollen wir so eine Willkür bei den Aufgabenträgern zulassen, dass kein Bürger darauf vertrauen kann, dass ein einmal bereits gezahlter Beitrag auch für die Globalperiode das auch war, sondern er muss jetzt jederzeit damit rechnen, dass eine Nacherhebung erfolgt. Da steht dann drin, das ist ja nicht einmalig, weil es noch nicht abgeschlossen war. Das versteht doch kein Mensch mehr. Wir brauchen uns nicht zu wundern, wenn Bürgerinnen und Bürger sich von uns abwenden und sagen, also liebe Leute, ihr lebt in einer anderen Welt. Deswegen kann ich nur auffordern, stellen Sie sich den Leuten und wenn Sie es kennenlernen wollen, Herr Minister, dann begleiten Sie mich mal 14 Tage bei Bürgerversammlungen und dann erzählen Sie das mal den Bürgern, was Sie hier versucht haben uns zu erläutern. Ich verstehe es immer noch, also inhaltlich, ich teile Ihre Auffassung nicht, aber ich verstehe es. Ich bin aber davon überzeugt, das, was Sie hier dargestellt haben, hat draußen kein Mensch, kein Betroffener verstanden und, ich bin überzeugt, auch der Großteil der Bürgermeister lassen Sie im Regen stehen, weil die müssen wieder den Kopf hinhalten gegenüber den Bürgern, weil wir uns hier nicht eindeutig positionieren. Also noch einmal die Frage an Sie: Wollen wir die Einmaligkeit so lange es sie gibt oder wollen Sie tatsächlich den Bürgerinnen und Bürgern in diesem Lande signalisieren, Einmaligkeit das heißt, die Aufgabenträger können während der Globalperiode mehrfach Beiträge erlassen, und zwar bis zur
Höchstgrenze, wie es sich aus der Globalberechnung ergibt. Da können wir die Satzung lassen oder wir fordern die Aufgabenträger auf, schreibt gleich den Höchstsatz in die Satzung. Dann seid Ihr immer auf der richtigen Seite. Danke.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrter Herr Abgeordneter Kuschel, herzlichen Dank für die freundliche Einladung. Allein der Reisepartner und das Reiseziel entsprechen nicht meiner üblichen Reiseplanung und Informationen besorgt sich die Landesregierung authentisch und unmittelbar und nicht verfälscht, so verfälscht, wie die Ausführungen, die Sie eben gerade auch wieder gebracht haben. Das fängt schon damit an, dass es hier nicht um einen verfassungsrechtlich-akademischen Streit, sondern um einfachrechtlichen Streit geht. Das gipfelt schließlich darin, dass Sie dem OVG Thüringens Willkür unterstellen in seinen Ausführungen. Das, denke ich, ist eine Schelte gegenüber der Justiz, die man so im Raum nicht stehenlassen kann. Das OVG hat das geltende Recht schlichtweg ausgelegt.
Um es einfach zu formulieren, geht man davon aus, wenn der Beitrag nicht in der korrekten Höhe erhoben ist, dann gibt es eine Möglichkeit, Beiträge nachzuerheben, weil ansonsten der Verband aus seinem übrigen Vermögen und damit natürlich von dem, was er seinen angeschlossenen Mitgliedern wegnimmt, diese Lücke zahlen müsste. Es geht um Beitragsgerechtigkeit bei dem jetzigen heutigen Rechtszustand und nicht, wie sie glauben machen wollen, um Ungerechtigkeit, die wird erzeugt durch den von Ihnen vorgelegten Änderungsantrag.
Das, denke ich, muss man so deutlich dann auch einmal sagen. Ich habe versucht, es mal juristisch frei zu formulieren. Ich habe es aber schon das dritte Mal in Ihrem Beisein versucht und habe es deshalb noch einmal ein bisschen klarer ausgesprochen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister. Wir kommen jetzt zur Abstimmung, und zwar wurde beantragt, dass das Achte Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes in Drucksache 5/3358 an den
Innenausschuss überwiesen werden soll und auch an den Justiz- und Verfassungsausschuss. Wir beginnen mit dem Innenausschuss. Wer die Überweisung an den Innenausschuss möchte und dem zustimmt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP. Gibt es Gegenstimmen? Die Gegenstimmen kommen aus den Fraktionen CDU und SPD. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist die Überweisung abgelehnt.
Wir kommen zum Justiz- und Verfassungsausschuss. Wer die Überweisung an den Justiz- und Verfassungssausschuss möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP. Gibt es Gegenstimmen? Die Gegenstimmen kommen aus den Fraktionen der SPD und der CDU. Damit ist auch diese Überweisung abgelehnt. Ich schließe den Tagesordnungspunkt.
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/3359 ERSTE BERATUNG
Wünscht die Fraktion das Wort zur Begründung? Nein, das ist nicht der Fall. Dann eröffnen wir die Aussprache und das Wort hat Abgeordnete Frau Schubert für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich hätte jetzt fest damit gerechnet, Frau Enders, dass Sie etwas dazu sagen, und hatte sehr gehofft auf die Diskussion, bevor ich als Erste dazu sprechen muss. Aber sei es drum. Wir haben uns natürlich zu dem Vorschlag bereits eine Meinung gebildet in der Fraktion und ich möchte daran anknüpfen, dass wir inzwischen schon vier Versammlungen in den Regionen hatten; alle vier Planungsregionen haben eine Veranstaltung gehabt, in denen der Minister ausgeführt hat zum Landesentwicklungsprogramm. Die Diskussion tobt. Der strittigste Punkt sind die Grundzentren und mich beschleicht ein wenig das Gefühl, dass wir im letzten Plenum doch über das Landesentwicklungsprogramm hätten sprechen sollen,
oder weniger mit Mühe dazu durchgerungen, mit der Diskussion endlich anzufangen. Wir nehmen alle beim Wort, die zum Beispiel in Meiningen gesagt haben, schade, dass so wenige da sind. Das Programm ist wichtig, es soll Eckpunkte und Weichen stellen, die bis 2025 Gültigkeit haben sollen, natürlich kann man das zwischendurch ändern, aber das ist erst mal der Anspruch. Insofern gibt es eigentlich nur Gründe dafür, dass auch das Plenum am Ende die Zustimmung geben muss. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Schubert. Das Wort hat jetzt Frau Abgeordnete Doht für die SPDFraktion.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, auch ich hätte mir gewünscht, dass DIE LINKE ihren Gesetzentwurf begründet, denn dann hätten Sie vielleicht klarmachen können, was Sie eigentlich wollen. In der Begründung Ihres Gesetzentwurfs unter Alternativen schreiben Sie, Verabschiedung des Landesentwicklungsplans als Gesetz. Wenn man sich dann hinten den Paragraphen anschaut, da steht, das Landesentwicklungsprogramm wird durch Rechtsverordnung der Landesregierung, die der Zustimmung des Landtags bedarf, für verbindlich erklärt. Ja was denn nun? Wollen Sie den Landesentwicklungsplan als Gesetz oder wollen Sie ihn als Verordnung? Das müssten Sie dann schon mal klarstellen. Diese Forderung, dem Landtag hier mehr Gewicht bei der Aufstellung des Landesentwicklungsprogramms zu geben, ist eine ganz alte Forderung, die haben wir als SPD-Fraktion in der letzten Legislaturperiode auch schon gehabt. Und wir haben uns damals sehr intensiv damit beschäftigt, Gesetz oder Verordnung. Wir mussten einsehen,
damals auch, dass es nicht möglich ist, ein Landesentwicklungsprogramm in Gänze als Gesetz zu verabschieden, weil es nämlich hier auch um die verfassungsrechtliche Gewaltenteilung geht, was ist Aufgabe des Parlaments, was ist Aufgabe der Landesregierung. Nun könnte man mal nach Niedersachsen schauen, die haben ein zweigeteiltes Landesentwicklungsprogramm damals zu der Zeit aufgestellt, indem man die grundlegenden Leitlinien als Gesetz verabschiedet hat und alles darunter als Verordnung, was dann Aufgabe der Landesregierung ist. Jetzt sind wir allerdings, wie es Frau Schubert gesagt hat, schon mitten in der Diskussion zum Landesentwicklungsprogramm und, ich denke, eine völlige Umstrukturierung dieses Landesentwicklungsprogramms, nämlich zweigeteilt als Gesetz und einen Programmteil, wird jetzt dem zeitlichen