Ablauf nicht gerecht. Im Übrigen haben wir gegenüber dem ganz alten Landesplanungsgesetz 2007 doch eine sehr weitreichende Mitwirkung des Landtags erreicht, indem nämlich der Landtag die Möglichkeit hat, seine Stellungnahme zum Landesentwicklungsprogramm abzugeben. Ich gehe davon aus, dass diese Stellungnahme auch gehört wird. Wir sind mitten in der Diskussion, wir haben in der letzten Plenarsitzung das Landesentwicklungsprogramm an den Ausschuss überwiesen, denn dort gehört die Diskussion im Detail auch hin, und wir werden natürlich, wenn das Landesentwicklungsprogramm dann aus dem Ausschuss zurückkommt, auch im Plenum hier darüber diskutieren. Wir haben uns vereinbart, dass wir im Ausschuss jetzt abwarten, bis die gesamten Stellungnahmen eingegangen sind. Die Landesregierung hat uns zugesagt, dass wir diese dann auch bekommen, damit wir wirklich im Detail auch anhand der Stellungnahmen dies alles diskutieren können. Das halten wir für eine weitreichende Mitwirkung. Zum anderen erarbeitet die Landesregierung gerade eine Novelle des Landesplanungsgesetzes. Der erste Kabinettsdurchgang ist, wenn ich richtig informiert bin, gewesen, dieses Gesetz befindet sich jetzt in der Anhörung, so dass wir überhaupt keinen Anlass sehen, jetzt mit einem Schnellschuss diesem Gesetzentwurf vorzugreifen. Hier wird es nämlich mehr Änderungen geben als nur die Zustimmung des Landtags oder die völlige Aufhebung der Befristung. Wir wollen auch nicht, dass das jetzige Landesplanungsgesetz unbefristet so weiter gilt. Insofern sehen wir keine Notwendigkeit, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen oder ihn an den Ausschuss zu überweisen. Wir warten, bis der Gesetzentwurf der Landesregierung vorliegt, werden den im Detail im Ausschuss diskutieren und dann können wir gern auch noch einmal über die Frage reden: Zustimmung des Landtags oder nur Stellungnahme des Landtags.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, in zwei Punkten möchte ich meinen Vorrednern zustimmen. Das heißt, der Zeitpunkt, das zu diskutieren, ist jetzt etwas ungünstig und natürlich auch die Zielstellung, die mir nicht richtig klar geworden ist. Ich will aber versuchen, es mal so darzustellen, wie ich es aufgenommen habe.
Der § 13 Abs. 3 des geltenden Landesplanungsgesetzes in der Fassung vom Mai 2007 besagt, dass der Landesentwicklungsplan von der Landesregierung als Rechtsverordnung für verbindlich erklärt wird. Die Fraktion DIE LINKE fordert in ihrem Ers
ten Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes, dass der Landesentwicklungsplan (LEP) zukünftig als Rechtsverordnung mit der Zustimmung des Landtags erfolgen soll. Der LEP 2025 wurde im September-Plenum in den Bauausschuss überwiesen.
Es stand am 5. Oktober 2011 auf der Tagesordnung; der Erste Entwurf des Landesentwicklungsplans befindet sich zurzeit - wie eben auch schon betont - in der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung. Die Mitglieder haben sich darauf geeinigt, dass nach Abschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung seitens der Landesregierung eine Synopse erstellt wird und eine Zustellung an die Mitglieder des Bauausschusses erfolgt. Nach Auswertung und Überarbeitung des Ersten Entwurfs erfolgt eine Wiederaufnahme im Ausschuss. Wir sprechen aber heute über das Thüringer Landesplanungsgesetz, welches natürlich neben dem Raumordnungsgesetz gesetzliche Grundlage für den Landesentwicklungsplan ist. Im LEP wird neben den Aufgaben und der Organisation auch eine Festlegung über die Beteiligung der Städte, Gemeinden, Landkreise und kreisfreien Städte in den Planungsversammlungen getroffen. In den Organen der Planungsgemeinschaft, Planungsversammlung und Präsidium, sind Vertreter der Landkreise und kreisfreien Städte integriert, wobei sich die Anzahl der Mitglieder nach der Einwohnerzahl staffelt. Klar definiert wird weiterhin, dass den Planungsbeiräten Vertreter der Kammern und Verbände der Industrie, des Handels, der Landwirtschaft, des Forstes, der Kirchen und auch der Hochschulen angehören. Dem Landesplanungsbeirat gehören zusätzlich Vertreter der kommunalen Spitzenverbände an. Eine öffentliche Beteiligung ist gewollt und ist auch gesetzlich verankert.
Dem Landtag wird, wie ich es bereits anfangs erwähnte, die Gelegenheit der Stellungnahme eingeräumt. Natürlich kann es möglich sein, dass zufällig ein Landtagsabgeordneter auch Mitglied im Planungsbeirat sein kann, stellt aber nicht die Regel dar.
Inwieweit die Notwendigkeit besteht, dass der LEP einer Zustimmung durch den Landtag bedarf, möchte ich mit Ihnen im Ausschuss diskutieren und beraten. Dieses gilt gleichfalls auch für den Punkt 2 Ihres Antrags, denn ein Referentenentwurf zum Thüringer Landesplanungsgesetz liegt den Fraktionen vor. Eine Novellierung des Gesetzes erachte ich als notwendig. So ist es noch strittig, ob eine Streichung der Geltungsdauer sinnvoll ist. Die Novellierung des Landesplanungsgesetzes steht zwar heute und hier nicht auf der Tagesordnung, aber ich möchte kurz dazu sagen, dass das Landesplanungsgesetz den neuen geänderten Regelungen
des Raumordnungsgesetzes Rechnung tragen muss. Landesplanung ist nichts Statisches, sondern muss sich geänderten räumlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen anpassen. Nach Durchsicht des Referentenentwurfs musste ich feststellen, dass bei einigen Punkten eine Überarbeitung und eine Ergänzung unerlässlich ist.
Lassen Sie uns im Rahmen der Diskussion zur Überarbeitung des Thüringer Landesplanungsgesetzes noch mal Ihre oben genannten Gesetzesänderungen aufgreifen, denn der § 4 Abs. 3 des Referentenentwurfs beinhaltet ebenfalls, dass der Landesentwicklungsplan dem Landtag mit der Gelegenheit zur Stellungnahme zugeleitet wird. So tritt das Problem der Landtagsbeteilung im geänderten Landesplanungsgesetz erneut auf. Infolgedessen beantrage ich eine Überweisung an den Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr. Danke schön.
Danke, Herr Abgeordneter Untermann. Das Wort hat jetzt Frau Abgeordnete Enders für die Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, vielleicht hätte ich doch eingangs eine Begründung zu unserem Gesetzentwurf machen sollen. Ich habe gedacht, es ist ein kleines Gesetz mit mittelgroßen Auswirkungen. Ich habe gedacht, dass eine Einbringung nicht unbedingt notwendig ist.
Deshalb möchte ich jetzt darauf eingehen, was wir eigentlich mit dem vorliegenden Gesetzentwurf erreichen wollen. Wir wollen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf eine zwingende Beteiligung des Landtags bei der Landesentwicklungsplanung. Es ist auch hier schon gesagt worden durch Kollegin Doht, diese Forderung ist nicht neu und ist auch vielen aus vergangenen Legislaturen bekannt. Ich habe in alten Landtagsprotokollen nachgelesen, dass z.B. die SPD gerade solch eine Forderung in vergangenen Legislaturperioden aufgemacht hat. Die Zustimmung des Landtags zur Rechtsverordnung und als Alternative war vorgeschlagen durch die SPD, dies eines Tages in Gesetzesform zu gießen und damit dem Landtag die Möglichkeit zu geben, sich aktiv mit Anträgen usw. in die Debatte und Entscheidungsprozesse um die Landesentwicklung einzubringen.
Warum bringen wir dieses Gesetz jetzt ein? Es ist heute hier auch schon gesagt worden, derzeit befindet sich das Landesentwicklungsprogramm in der Fortschreibung, es läuft die Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung in den verschiedenen Planungs
regionen. Es gab u.a. dazu eine öffentliche Diskussion beim Regionalforum in Ostthüringen am 13. September. Dort haben u.a. Bürgermeisterkolleginnen und -kollegen geäußert, dass es nicht sein kann, dass die Landesregierung alleinig über das Landesentwicklungsprogramm entscheidet. Sie haben dort die Forderung aufgemacht, dass auch der Landtag zwingend beteiligt werden muss. Diese Forderung findet sich letztendlich hier in unserem Gesetzentwurf wieder. Ich sage einmal, eine Stellungnahme abzugeben, nur eine Stellungnahme des Landtags, in der auch die Landesregierung gehört werden kann, aber nicht muss, die reicht uns nicht aus.
Es ist heute hier auch ein weiteres Problem angesprochen worden. Derzeit gibt es starke Diskussionen zu den Grundzentren. Es ist zum ersten Mal passiert, dass die Landesregierung sich die Kompetenz an Land gezogen hat, die früher ausschließlich den regionalen Planungsgemeinschaften zustand, Grundzentren festzulegen. Dazu gibt es derzeit viele Diskussionen, weil durch die Reduzierung der Grundzentren viele Städte und Gemeinden ihren Status verloren sehen. Genau da sehe ich z.B. einen Punkt, den wir in diesem Landtag diskutieren müssen. Wir müssen darüber reden, ob dieses Zentrale-Orte-Prinzip, das sich gegenwärtig auch im vorliegenden Landesentwicklungsplan widerspiegelt, überhaupt noch zeitgemäß ist. Wir haben vor wenigen Wochen zu diesem Thema eine Konferenz gemacht gemeinsam mit der Rosa-Luxemburg-Stiftung und dem Kommunalpolitischen Forum. Dort waren auch Vertreter der Bauhaus-Universität anwesend. Ein Schwerpunkt dieser Konferenz war: Gerät das Zentrale-Orte-Prinzip unter den Aspekten des demographischen Wandels unter Druck. Ich muss sagen, die Wissenschaft hat dort das Zentrale-Orte-Prinzip als sehr kritisch bewertet und als nicht mehr zeitgemäß erachtet.
Es wurde dort ganz deutlich gesagt, mit diesem Prinzip kann man das, was als Zielstellung, als Forderung im Landesentwicklungsprogramm festgeschrieben ist, nämlich die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse, die Forderung von Kooperation unter den einzelnen Orten, nicht erreichen. Ich muss auch ganz ehrlich sagen, wir sehen in der Fraktion dieses Zentrale-Orte-Prinzip nicht dazu angetan, ein Kooperationsmodell unter den Städten und Gemeinden zu schaffen. Ganz im Gegenteil, es fördert Konkurrenz statt Kooperation.
Eines ist uns auch aufgefallen im Landesentwicklungsplan: Der Landesentwicklungsplan ist ein strategisches Papier, das über viele Jahre, das aktuell bis zum Jahr 2025, Geltung haben soll. Sicher wird
es Evaluierungen geben. Aber es finden sich in diesem Landesentwicklungsplan in keiner Weise strategische Gedanken, z.B. die einer Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform, die da hineingehören.
diskutiert, dass es so, wie es momentan ist, nicht weitergeht. Wir stehen ganz einfach vor der Aufgabe, eine Funktional- und Verwaltungsreform auf den Weg zu bringen, die das auch letztendlich im Landesentwicklungsplan entsprechend widerspiegeln muss. Ich denke, deshalb auch unser Gesetzentwurf, deshalb unsere Forderung, den Landtag an der Landesentwicklungsplanung zwingend zu beteiligen.
Zum Schluss möchte ich einmal ganz kurz auf den Bauausschuss eingehen. Ich konnte zwar an der Bauausschuss-Sitzung nicht teilnehmen, weil es eine Verschiebung der Zeit gab und das auch sehr kurzfristig hier angekündigt worden ist. Es gab im Bauausschuss, das ist mir zumindest sehr deutlich rübergebracht worden, auch den Vorschlag, unter anderem sich ganz intensiv - oder wir haben das zumindest auch gespürt, dass es hier nicht von allen Fraktionen auch den Willen gibt -, sich wirklich ganz intensiv mit der Landesentwicklungsplanung auseinanderzusetzen. Es wurde, unter anderem von der CDU-Fraktion, die Diskussion in den Raum geworfen, warten wir doch erst mal die Stellungnahmen ab, die Landesregierung lege uns dann den zweiten Entwurf vor und dann schauen wir uns den zweiten Entwurf mal an. Wir haben dann eine andere Verfahrensweise gewählt, Gott sei Dank.
Deshalb noch einmal zu unserem Gesetzentwurf zurück. Wir haben diesen Gesetzentwurf vorgelegt, weil wir wollen, dass der Landtag zwingend beteiligt wird bei der Landesentwicklungsplanung. Ich denke, wir sind ein politisches Gremium, haben auch einen entsprechenden Auftrag für die Regionen und aus diesem Grunde ist es ganz wichtig, dass wir hier diesen Landesentwicklungsplan diskutieren, und zwar intensiv diskutieren. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, in der Drucksache 5/3359 liegt uns das vor, was Frau Enders verpasst hat einzubringen, in ihrer
Rede aber versucht hat, uns näherzubringen. Ich danke Heinz Untermann dafür, dass er erklärt hat, das kann ich mir jetzt sparen, in welchem Ablauf der jetzige Landesentwicklungsplan/-programm sich befindet innerhalb des parlamentarischen Ablaufs. Ich denke auch, dass wir aufgrund der Rededisziplin, die wir uns auferlegen sollten, und da wir noch viele Tagesordnungspunkte heute haben, auf das Wesentliche eigentlich nur eingehen brauchen.
Wir haben hier einen Gesetzentwurf der LINKEN, der eine Form der Beteiligung des Landtags bei der Neuaufstellung und Verbindlicherklärung des Landesentwicklungsprogramms erwirken soll. Das Landesentwicklungsprogramm soll in das Landesplanungsgesetz aufgenommen werden. Das Landesentwicklungsprogramm ist kein Gesetz, das sagt eigentlich auch schon der Name, was es sein soll, ein Programm. Das soll zwar auch Visionen durchaus beinhalten und auch Gedanken für die Zukunft, aber ein Gesetz sollte es nicht sein. Es ist ein Instrument der Richtlinienkompetenz und der Verordnung der Exekutive. Eines müssen wir an dieser Stelle schon mal laut fragen: Alle reden von der sogenannten Deregulierung unseres Landes und unserer Aufgaben, aber jeder fordert immer neuere, höhere Maßstäbe und neue Regularien. Ich denke, das ist so ein Punkt, wo wir sagen, als Regularium im Landtag hat der Landesentwicklungsplan nichts zu suchen. Wir sollten auch nichts verwischen zwischen dem Landesplanungsgesetz, das demnächst verfristet und das wir verlängern müssen, denn es ist ein gutes Landesplanungsgesetz, aber es wird einige Veränderungen darin geben, aber das, um was es heute geht, ist das Landesentwicklungsprogramm.
Sätze zurücklaufend, nicht ganz verstanden den Unterschied zwischen Regularien und der Möglichkeit, dass der Landtag hier durch dieses Gesetz beteiligt werden soll. Sehen Sie da auch Unterschiede zwischen Regularien, also weitere Maßstäbe, Kriterien einzuführen, und der Beteiligung des Landtags? Sehen Sie darin - in diesen beiden Formen Unterschiede?
Es gibt durchaus darin die Möglichkeit, durch solche Regularien höhere Maßstäbe einzubauen. Ich will an der Stelle durchaus sagen, im parlamentarischen Ablauf - das hat Heinz Untermann richtig erklärt - läuft es - und da sollte Frau Enders vielleicht mal häufiger in den Bauausschuss kommen - sehr ordentlich ab und wir sind vom Ministerium über den ersten, den zweiten Entwurf
in sehr guter Form informiert und die im Moment stattfindenden Gespräche vor Ort in den Planungsregionen binden all die Dinge in das Landesplanungsprogramm ein.