Protocol of the Session on October 13, 2011

was ich den Fraktionen gemacht habe, wo ich keine Alibiveranstaltung mache, so viel sage ich hier. Wer mich kennt, weiß das auch, und auch keine Vereinnahmung, da muss keiner Furcht haben und wenn er sich vereinnahmt fühlt, kann er ausziehen. Also in einem offenen Dialog sich politisch einzubringen weil es immer Thema auch im Parlament gewesen ist, nicht zuletzt weil über eine Legislaturperiode eine ganze Enquetekommission mit Abgeordneten und Sachverständigen darüber getagt hat und weil ich finde, wenn man ein so umfassendes Thema für ein Land, wo selbstverständlich die kommunalen Spitzenorganisationen von Landkreistag und Gemeinde- und Städtebund vertreten sind, wo sowohl die Arbeitgeberorganisationen in Form der Wirtschaft und Kammern als auch die Gewerkschaften vertreten sind, wo ich dem Landesrechnungshof das Angebot gemacht habe und noch einzelnen Fachleuten und Experten, die auch etwas dazu zu sagen haben, dann finde ich, dass ich das für den parlamentarischen Raum öffnen sollte. Deswegen habe ich das entsprechend so gemacht. Ich danke allen, die das annehmen und darin eine Chance zur konstruktiven Mitarbeit sehen. So viel zu Ihnen von den Oppositionsfraktionen.

Jetzt will ich noch zu Uwe Höhn sagen, Koalition ist, wie sie ist. Ich war ganz amüsiert, mit Konrad Adenauer mit der Tür ins Haus zu fallen, wusste aber sofort, was kommt, natürlich die Gebietsreform. Ich danke aber auch sehr, dass Sie noch einmal ein klares Bekenntnis gemacht haben zum Mittragen des gemeinsamen Regierungskurses von CDU und SPD, was die Konsolidierung unseres Landes betrifft. Ich danke für den Satz - es war ja ein Satz von Ihnen: „Unsere Schuldenbremse ist die Gebietsreform.“ Natürlich legt der CDU-Teil Wert auf die Schuldenbremse, ich habe das selber ausdrücklich gewürdigt und gesagt, warum das zielführend ist. Das werden wir auch weiter so halten.

Lassen Sie mich abschließend noch eine Bemerkung zu einem Gedanken machen, der mir auch sehr wichtig ist und den Mike Mohring noch einmal angesprochen hat. Wir haben die hohe Identität der Thüringer mit ihrem Land. Wir haben den Stolz der Thüringer auf die erfolgreiche Entwicklung in Thüringen und wir haben die Rankings, insbesondere in der wirtschaftlichen Entwicklung der Arbeitsmarktsituation, die sich deutschlandweit wirklich mehr als sehen lassen kann. Seit Jahren an der Spitze der jungen Länder, aber auch aufschließend letztlich auf das Feld der alten Länder, da sind wir wirklich gut dabei. Deswegen ist es - das habe ich auch anlässlich des Tages der Deutschen Einheit deutlich gemacht - Zeit, tatsächlich die Schere zwischen Ost und West auch in der Lohnentwicklung zu schließen. Wenn wir Fachkräfte bei uns halten wollen, wenn wir wollen, dass die Menschen im Lande bleiben, dass andere noch zu uns kommen,

dann muss man von Arbeit, die man in Thüringen verrichtet, auch leben können.

(Beifall CDU)

Das heißt, gutes Geld für gute Arbeit. Das heißt für mich auch, jetzt ist Zeit für gleiche Löhne in Ost und West und das geht.

(Beifall CDU)

Dass das geht, will ich nur eine Branche in das Feld führen. Da sind größere Unternehmen drin, vor allen Dingen aber auch viele kleine, kleinste und mittlere. Das ist im Bauhandwerk, das ist die Dachdeckerbranche. Die haben keinen geringen Tariflohn und zwar einheitlich in Ost und West vereinbart, einen Lohn im Bau von 10,26 € Ost und West einheitlich. Ich kann Ihnen sagen, warum, weil es nämlich dann geht, wenn Menschen an der Spitze einer Branche stehen, die das wollen. Und wenn Menschen an der Spitze einer Branche stehen, die aus Thüringen kommen, wie die Firma DachSchneider aus Weimar, Karl-Heinz Schneider, der das an der Spitze seines Verbandes durchgesetzt hat, der außerdem Vizepräsident im ZDH, im Zentralverband des Deutschen Handwerks, und das als Spitzenmann seiner Branche durchgesetzt hat.

(Beifall CDU, SPD)

Das wird nicht überall vielleicht in der Höhe möglich sein, aber es zeigt, es geht. Und das sollten wir politisch unterstützen. Dafür stehe ich. Ich denke, auch das kann ein gutes Signal zum Ende dieser Debatte über den Thüringen-Monitor 2011 sein. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU, SPD, FDP)

Ich sehe keine weiteren Redeanmeldungen und kann damit die Aussprache zur Regierungserklärung schließen, damit auch den Tagesordnungspunkt 1.

Wir gehen jetzt in die Mittagspause bis 13.55 Uhr und beginnen dann mit der Fragestunde.

Ich möchte darum bitten, dass sich die Mitglieder des Freundeskreises Litauen um 13.00 Uhr im Raum F 002 versammeln.

Es ist ca. 13.55 Uhr, deshalb rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 38

Fragestunde

Wir beginnen mit der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Sojka von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/3315.

(Ministerpräsidentin Lieberknecht)

Ländlicher Wegebau auch für Radwege?

Das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz fördert den ländlichen Wegebau gezielt mit einer Richtlinie. In der Richtlinie wird unter anderem bestimmt, dass Maßnahmen zum Bau von Fuß- und Radwegen von der Förderung ausgeschlossen sind. Gleichzeitig wirbt das Ministerium im Internet unter der Rubrik für Infrastrukturmaßnahmen im ländlichen Raum mit der politischen Zielstellung, mit „multifunktionalen ländlichen Wegen“ auch die Erholungs- und Erlebnisfunktion dieser Wege nicht zu unterschätzen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Unter welchen Voraussetzungen können Radwege über die Richtlinie zur Förderung des ländlichen Wegebaus gezielt gefördert werden?

2. Inwieweit ist die Darstellung der Landesregierung zur Förderung des ländlichen Wegebaus auch mit Verweis auf Radwege im Internet irreführend, wenn die entsprechende Richtlinie die Einbeziehung von Radwegen ausschließt, und wie begründet die Landesregierung ihre Auffassung?

3. Inwieweit beabsichtigt die Landesregierung eine Anpassung der Richtlinie aus dem Jahr 2001 auch mit der Zielstellung, künftig bei sinnvollen Vorhaben die Radwege in den ländlichen Wegebau zu integrieren, und wie begründet die Landesregierung ihre Auffassung?

Für die Landesregierung antwortet der Minister für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz, Herr Reinholz.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Sojka für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Bei ländlichen Wegen, die im Rahmen der Förderrichtlinie „Integrierte Ländliche Entwicklung“, ILE, vom 06.04.2011 gefördert werden und überwiegend von der Land- und Forstwirtschaft genutzt werden, handelt es sich um nicht öffentliche Wege. Die geförderten Wege befinden sich regelmäßig im öffentlichen Eigentum der zuständigen Gemeinde. Es bleibt dem Ermessen der Gemeinde überlassen, ob, von wem und in welcher Weise sie diese Wege benutzen lassen will und somit beispielsweise auch für den Radverkehr freigibt. Eine gezielte Förderung von selbstständigen Radwegen ist nicht das Anliegen der Förderung im Rahmen der ILE, weil Gegenstand der Förderung Aufwen

dungen für den ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen zugunsten der Land- und Forstwirtschaft sind.

Zu Frage 2: Die derzeit gültige Förderrichtlinie „Integrierte Ländliche Entwicklung“ unseres Hauses vom 06.04.2011 lässt den Bau von Radwegen zu, sofern diese auch weitergehende Nutzungen zulassen. Im Zeitraum 2005 - 2010 wurden im Rahmen der Förderung nach der Förderrichtlinie ca. 150 ländliche Wegebaumaßnahmen mit gleichzeitiger Bedeutung als Radwanderweg bezuschusst. Das sind fast ein Viertel aller geförderten Wegebauvorhaben.

Zu Frage 3: Die Richtlinie, auf die sich die Kleine Anfrage bezieht, ist seit über sechs Jahren außer Kraft. Die aktuelle Förderrichtlinie unseres Hauses berücksichtigt das Anliegen. Eine Anpassung ist deshalb nicht erforderlich.

Danke, Herr Minister. Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Damit rufe ich auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ramelow von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/3316.

Studie der Landesbank Hessen-Thüringen zu den größten 100 Unternehmen des Freistaats Thüringen

Die Landesbank Hessen-Thüringen hat am 13. September 2011 ihre in Zusammenarbeit mit der LEG Thüringen erarbeitete Studie „Die 100 größten Unternehmen in Thüringen“ vorgestellt. Nach eigenen Angaben der Autoren soll diese Studie unter anderem dazu beitragen, Schulund Universitätsabgängern potenzielle Arbeitgeber in Thüringen vorzustellen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Auf der Grundlage welcher Datenbasis erfolgte die Erfassung und Zuordnung der 100 größten Thüringer Unternehmen?

2. Inwiefern muss davon ausgegangen werden, dass gegebenenfalls nicht alle Unternehmen Thüringens in diese Studie einbezogen wurden?

3. Welchen Stellenwert in dem sogenannten Ranking nehmen beispielsweise die Globus-Märkte, Kaufland, OBI, IKEA, ALDI oder tegut ein?

4. Welche Relevanz spielten solche Indikatoren wie die Beschäftigungsquote (Vollzeit- und Teilzeitbe- schäftigung, geringfügige Beschäftigung), Entlohnungskriterien sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz bei der Ermittlung und im Ranking der 100 größten Unternehmen Thüringens?

Danke. Für die Landesregierung antwortet das Finanzministerium, Herr Staatssekretär Diedrichs.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ramelow namens der Landesregierung wie folgt:

Die Landesbank Hessen-Thüringen-Girozentrale und die Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen haben zum dritten Mal die Wirtschafts- und Unternehmensentwicklung in Thüringen genauer untersucht. Im Ergebnis wurde in Form einer Studie zu den 100 größten privatwirtschaftlichen Unternehmen in Thüringen eine Studie vorgelegt. Die Studie wurde auch auf der Internetseite der Helaba veröffentlicht. Der Landesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse über die Studie vor. Die Beantwortung der Fragen beruht daher auf den Angaben der Helaba und der LEG Thüringen. Dies vorangestellt beantworte ich die Fragen nun.

Zu Frage 1: Auf den Seiten 10 und 11 der Studie werden die Grundlagen und Verfahren der Datengewinnung ausgewiesen. Um die Bedeutung der Unternehmen in und für Thüringen zu messen, wurde nur auf die Mitarbeiter abgestellt, die an den Thüringer Standorten der Firmen beschäftigt waren. Die Grundlage bildeten Ranglisten, die aus Datenbankrecherchen, öffentlich zugänglichen Quellen und der Firmendatenbank der LEG Thüringen erstellt wurden. Im Weiteren wurden die Unternehmen angeschrieben - es handelt sich um 220, die angeschrieben wurden - und um freiwillige Auskünfte gebeten. Die Unternehmen, die geantwortet haben - das waren 95 Prozent, die antworteten - flossen in die Auswertung ein.

Zu Frage 2: Inwiefern muss davon ausgegangen werden, dass ggf. nicht alle Unternehmen in diese Studie einbezogen wurden? Der Studie ist zu entnehmen, dass die Autoren die Absicht hatten, ein möglichst umfassendes Bild von den privatwirtschaftlich organisierten Unternehmen in Thüringen zu liefern. Eine vollständige statistische Aufbereitung sämtlicher Unternehmen in Thüringen war nicht Ziel und wurde von den Autoren auch nicht erwartet. Wie die Autoren auf Seite 11 der Studie darlegen, kann die Auflistung auch deshalb nicht vollständig sein, weil die Aufnahme in die Rangliste nur mit Zustimmung der Unternehmen zur Veröffentlichung ihrer Thüringer Belegschaftsdaten erfolgte. Insofern konnten nur die Unternehmen aufgenommen werden, die ihre Mitarbeiterzahl in Thüringen ausreichend präzisierten und zur Veröffentlichung freigaben.

Zu Frage 3: Nach Angaben der Autoren ist der Handel im Ranking der Großunternehmen in Thü

ringen annähernd entsprechend seiner Bedeutung insgesamt vertreten. Die Autoren stellten fest, dass die Auskunftswilligkeit der Handelsunternehmen zu den Filialen und Beschäftigungsverhältnissen vor Ort gegenüber der letzten Umfrage deutlich zugenommen hat. In 2006 gingen meist nur die Logistikstandorte der Handelskonzerne in das Ranking ein. Allerdings haben einige Handelsunternehmen nach wie vor keine regionalisierten Daten ausgewiesen, so dass eine Aufnahme dieser Handelsunternehmen auch nicht möglich war, obwohl ihre Bedeutung für Thüringen nicht infrage steht.

Zu Frage 4: Nach Angaben der Autoren wurde im Rahmen der Studie auf die Mitarbeiter an den Thüringer Standorten der Firmen abgestellt. Um den Aufwand der Informationsaufbereitung gering zu halten, wurde auf eine Umrechnung von Teilzeitbeschäftigten in Vollzeitäquivalente verzichtet. Zudem hätte eine Erweiterung des Kriterienkatalogs einer Vielzahl detaillierter Informationen bedurft, die die Unternehmen nur eingeschränkt zur Verfügung hatten, das heißt eine Erweiterung um andere Kriterien, wie Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Es gibt den Wunsch auf Nachfrage durch den Fragesteller.

Wenn dieses Ranking, wie Sie es gerade beschrieben haben, an Schulen verteilt werden soll und an Universitätsabgänger sich richten soll, dann sollte man doch der Meinung sein, dass eine landeseigene Gesellschaft, die zu 100 Prozent im Eigentum des Landes ist, nämlich die LEG, möglichst eine, sagen wir mal, wirklichkeitsnahe Präsentation von Zahlen und Daten hat. Habe ich Sie jetzt richtig verstanden, dass EDEKA deswegen mit seinen Nettomärkten auf Platz 1 gelandet ist, weil jede Stundenkraft, jede Auffüllkraft als Vollzeitarbeitskraft gewertet wurde und gleichzeitig die Globusmärkte mit sechs Standorten à 300 Beschäftigten, also 1.800 Vollzeit-Äquivalenten nicht da sind. Wie kommen Sie bei der Realitätseinschätzung, wie würden Sie das bewerten, welchen Eindruck macht das eigentlich auf Schüler und Studenten?

Ich kann hier nur wiedergeben, was die Autoren uns genannt haben, das ist die Methodik, mit der sie sich der Studie genähert haben, und sie sind dabei angewiesen, wie gesagt, auf die Zuarbeiten der Unternehmen und auf das, was unter Datenschutzgesichtspunkten von diesen Unternehmen freigegeben wird. Es ist, das hatte ich eingangs gesagt, kein umfassender und vollumfänglicher Überblick über diese Unternehmen.

Es gibt eine zweite Nachfrage durch den Fragesteller.

Wäre es nicht zielführender, wenn man den Anspruch dokumentiert, Handreichungen für Schüler und Studenten zu machen, vorhandene amtliche Statistiken mit einzubeziehen, wie z.B. die Betriebsstättenstatistik der Bundesagentur für Arbeit oder die Daten des Statistischen Landesamts. In Kooperation mit der Landesentwicklungsgesellschaft müsste es doch möglich sein, dann zumindest ein annähernd realistisches Bild aufzuzeigen; ich habe Ihnen ja nur fünf Handelsnamen aufgeführt, die nennenswert über 1.000 Beschäftigte in Thüringen haben und in dem Ranking nicht erscheinen, also überhaupt nicht erscheinen. Es scheint mir nicht plausibel zu sein, warum es nicht möglich ist, mit amtlichen Statistiken versehen wenigstens eine Darstellung zu gewinnen, die einigermaßen dem Realitätsbild entspricht. Ich frage die Landesregierung, warum man auf amtliche Statistiken nicht zurückgreift.