Protocol of the Session on September 16, 2011

Sehr verehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, wir haben schon sehr viel gehört über das Thema der landwirtschaftlichen Sozialversicherung, sehr viel Richtiges und auch sehr viele Detailfragen. Ich werde Ihnen jetzt eine Wiederholung ersparen.

(Beifall CDU, SPD)

Ich habe auch acht Seiten hier vor mir liegen, das erspare ich Ihnen jetzt.

Ich möchte nur zwei, drei Punkte sagen und auf die beiden Anträge eingehen. Wir sehen erstens die Notwendigkeit einer Umstrukturierung und einer Veränderung der Organisationsform der landwirtschaftlichen Sozialversicherung, was ja auch die Berufsverbände wollen. Zweitens ist es natürlich auch wichtig sicherzustellen, dass es den Landwirten in keinster Weise zu einer Verschlechterung gereicht. Aber man muss auch zur Kenntnis nehmen, dass immense Mittel schon in diese Versicherung einfließen und deshalb man auch die Zahl „70 Pro

zent“ nicht übersehen darf. 70 Prozent des Haushalts gehen in Richtung landwirtschaftliche Sozialversicherung. Das muss besprochen werden. Das Ganze soll nun zu einer Versicherung werden, die nur noch einen Standort oder eine Zentrale hat und nicht neun. Das scheint effizient zu sein.

Die CDU und die SPD bitten den Minister, sich darum zu kümmern, dass Thüringens Landwirte nicht in eine schlechtere Position geraten, und möchten auch die Bundesmittel festschreiben bis 2015.

Bei Ihnen, Herr Kummer, geht es um eine andere Art der Parität. Ich lese daraus auch eine Beitragsgarantie, zumindest interpretiere ich das so. Ich denke, der Vorschlag von Herrn Dr. Augsten ist der vernünftigste, das nämlich im Ausschuss in Ruhe einmal zu bereden auch unter dem Aspekt, was wird dort kommen. Dem werden wir uns anschließen. Damit bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen herzlichen Dank, Frau Hitzing. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Tilo Kummer für die Fraktion DIE LINKE.

Zwei Minuten reichen. Herr Dr. Augsten, es gibt schon eine Benachteiligung des Ostens Deutschlands, wenn man sich ansieht, welche Anteile an der landwirtschaftlichen Sozialversicherung flächenmäßig bezogen in den Osten fließen. Das ist nämlich deutlich unterdurchschnittlich im Vergleich zur Bundesrepublik. Davon wird dann im Rahmen des Solidarpakts an die alten Bundesländer noch abgegeben. Das ist eine Benachteiligung des Ostens Deutschlands, was die Flächenförderung angeht. So war das zu verstehen.

Zu Herrn Weber noch einmal: Wir reden hier wirklich von einem Sonderversorgungssystem. Das ist geschaffen worden unter anderem, um zum Beispiel die mitarbeitenden Familienmitglieder in der Landwirtschaft irgendwo abzusichern. Das ist leider noch nicht in dem Maße passiert aus unserer Sicht, wie wir uns das wünschen würden. Aber das waren ja die prekären Probleme, die mussten irgendwo gelöst werden. Und die finden mit Ihrer Halbparität keine Berücksichtigung, weil die nicht normal als Beschäftigte in den Betrieben gelten, Herr Weber. Das sind die kleinen Unterschiede. Wenn wir die ganze Geschichte noch einmal aufrollen, dann sollte man vielleicht auch einmal darüber reden, ob denn dieses damals geschaffene Sonderversorgungssystem, das jetzt schon ziemlich alt ist, in der heutigen Zeit noch seine Berechtigung hat, das müsste auch noch mal geprüft werden. Man könnte dabei auch schauen, lässt sich das vernünftig in

(Abg. Dr. Augsten)

das normale Sozialversicherungssystem überführen? Das wäre eine Frage, die ich mir auch noch stellen würde, denn dann bräuchten wir vielleicht das Bundeslandwirtschaftsministerium nicht mehr und könnten das alles auf eine vernünftige Basis innerhalb der normalen Sozialversicherungssysteme stellen. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Kummer. Es liegen jetzt keine Wortmeldungen mehr aus den Reihen der Abgeordneten vor, aber zu Wort gemeldet hat sich Minister Reinholz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, auch ich will mich in Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit kurz fassen. Sie wissen genau wie ich, die Landwirtschaft unterliegt einem anhaltenden Strukturwandel. Die aktuelle kleinteilige Organisation der Landwirtschaft in den Sozialversicherungen ist diesem Strukturwandel langfristig, wie wir alle glauben, nicht gewachsen. In der Konsequenz wäre eine eigenständige und nachhaltige landwirtschaftliche Sozialversicherung dann nicht mehr möglich. Um dies hier zu erhalten, plant die Bundesregierung, die sich mit 50 Prozent an den Ausgaben der LSV beteiligt, eine Reform dieser. So sollen die Anzahl der derzeitig bestehenden neuen Träger der LSV auf einen bundeseinheitlichen Träger reduziert werden. In diesem Zusammenhang wird auch ein einheitlicher Beitragsmaßstab in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung eingestellt.

Erste Auswirkungen dieser Entwicklung bekamen viele Thüringer Versicherte bereits in diesem Jahr mit erheblichen Beitragssteigerungen zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung auch zu spüren. Weitere Änderungen und Anpassungen werden folgen. Dies darf jedoch nicht zu einer Schlechterstellung der Thüringer Versicherten gegenüber ihren bisherigen Versicherungsbedingungen und Konditionen führen. Deshalb unterstützt die Landesregierung den vorliegenden Antrag und ich bitte um eine breite Unterstützung seitens des Parlaments.

Aufgrund der Organisationsstruktur des für Thüringen zuständigen LSV-Trägers - er unterliegt, wie Sie wissen, der Selbstverwaltung - ist ein direkter Einfluss der Landesregierung auf die Leistung zur Beitragsgestaltung sowie die Zusammensetzung der Vertreterversammlung natürlich nicht möglich. Die Landesregierung wird jedoch im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten alles versuchen, die Interessen der Thüringer Versicher

ten bei der Mitgestaltung der zukünftigen LSVStruktur einfließen zu lassen.

Meine Damen und Herren, für die Landesregierung ist es wichtig, dass sich die Bundesregierung auch zukünftig an der LSV beteiligt sowie die Thüringer Versicherten in den noch zu schaffenden Entscheidungsgremien der LSV entsprechend ihrer Struktur ausreichend und wirksam vertreten sind. Dies beinhaltet bereits der gemeinsame Antrag der Fraktionen von CDU und SPD.

Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE enthält aus meiner Sicht grundsätzlich keine darüber hinausgehende Forderung und erübrigt sich deshalb. Ich sage Ihnen zu, dass, wenn sich der Fortgang der geplanten Reform abzeichnet und dort Berichtenswertes zu berichten ist, ich das auch im Ausschuss tun werde. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU, SPD)

Vielen herzlichen Dank, Herr Minister. Es wurde Ausschussüberweisung beantragt, und zwar an den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz. Deshalb stimmen wir jetzt zunächst darüber ab, ob dieser Antrag dorthin zusammen mit dem Änderungsantrag überwiesen wird. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus den Reihen der CDU und der SPD. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.

Wir kommen nun direkt zur Abstimmung zuerst über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/3301. Wer diesem zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, CDU und FDP. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der CDU und SPD in Drucksache 5/3248 unter Berücksichtigung der Ablehnung des Änderungsantrags der Fraktion DIE LINKE. Wer diesem so zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen CDU und SPD. Gibt es Gegenstimmen? Es gibt keine Gegenstimmen. Gibt es Enthaltungen? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und DIE LINKE. Vielen herzlichen Dank. Damit ist der Antrag von CDU und SPD angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

(Abg. Kummer)

Bitte gestatten Sie mir noch eine Ansage. Es wird 10 Minuten nach dem Ende der Plenarsitzung der Innenausschuss zusammentreten, und zwar im Raum F 002 zur bereits anberaumten AusschussSitzung.

Allen anderen wünsche ich noch einen guten Abend und ich schließe hiermit das Plenum.

Ende: 18.11 Uhr