Protocol of the Session on July 7, 2011

Das Zweite, das bringt mich wirklich auf: Ihr Vergleich, sich hier vorn hinzustellen und zu sagen, Herr Hey, was Sie aufgezählt haben zu den Bürgermeistern, den Beigeordneten und den Dezernenten, alles das, was die machen können, das muss ein normaler Manager doch auch können. Da will ich Ihnen nur mal eine Zahl sagen. Sie haben jetzt süffisant bemerkt und vielleicht hat oben auf den Besuchertribünen der eine oder andere geschluckt, weil solche Zahlen zwar im Gesetz drinstehen, aber nicht immer so propagiert werden. Ja, es gibt Leute, die stellen sich an die Spitze einer Verwaltung mit einer B 2. Die bekommen dann 6.800, 8.200 € Brutto, wie auch immer. Aber in einer normalen Stadt von etwa 45.000 Einwohnern, einer mittelgroßen, bekommt der Chef der Stadtwerke, der Strom und Gas verkauft - ich will nicht despektierlich sein, aber das könnten wir zwei auch, Strom und Gas verkaufen -, im Monat rund 20.000 € und darüber redet gar keiner. So ein Vergleich, dass ein Bürgermeister, der ganz andere Kämpfe auszustehen hat, als Bescheide rauszuschicken, wie viel Strom und Gas verbraucht wurde, und sich noch ein bisschen rumzukuscheln

(Heiterkeit im Hause)

ja, Entschuldigung, da muss man vorsichtig sein -, das bringt mich in Rage, denn der Vergleich mit solchen Leuten, die eine derartige Verantwortung kommunal in irgendeiner Form versuchen auf sich zu nehmen und teilweise sind die nach sechs Jahren verschlissen, weil sie nervliche Probleme haben, weil sie gesundheitliche Probleme bekommen haben, und der Vergleich zu Managern zum Beispiel aus dieser Branche, den kann man hier nach meiner Auffassung wirklich nicht ziehen. Das ist unfair gegenüber der kommunalen Familie. Es tut mir leid.

(Beifall CDU, SPD, FDP)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sich der Abgeordnete Meyer noch einmal zu Wort gemeldet; übrig waren 6:50.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ja, Herr Hey, genau die meinte ich auch gar nicht. Wir könnten auch Intendanten von Theatern nennen, Klinikdirektoren. Das weiß ich alles. Ich meinte freie Wirtschaft, da

gibt es ja KMUs, die durchaus auch „nur“ einen Geschäftsführer mit 6.000 € vergüten. Das, meine ich, ist durchaus vergleichbar. Entschuldigung, ich habe mein persönliches Beispiel gewählt. Der schlechteste Beigeordnete in Weimar bekommt B 2 von der Gehaltsstufe her. Der Oberbürgermeister bekommt B 5 und Weimar ist eine mittelgroße Stadt. Das war mein Beispiel. Ich kann auch gern mit A 15 argumentieren, das ändert an dem Thema überhaupt gar nichts.

Ich habe mich genau aus dem Grund noch mal gemeldet, als Sie gesprochen haben, denn genau das ist auch mein Argument. Nach der Abwahl als Beigeordneter wird sich regelmäßig nicht auf die faule Haut gelegt, sondern weitergearbeitet. Das ist ein Argument dagegen, das noch alimentiert werden muss. Genau das ist das Argument dagegen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Argument dafür würde heißen: Alle, die das gemacht haben, gelten als unvermittelbar auf dem Arbeitsmarkt und fallen sozusagen der Grundsicherung anheim. Das wäre nämlich die Alternative, wenn sie nicht wieder irgendeine Beschäftigung bekommen. Aber genau das, behaupte ich mal, trifft nicht zu.

Noch mal: Für jedes meiner Beispiele, und 47 - entschuldigen Sie bitte, aber da haben wir zwei auch gerade ein Beispiel geliefert - ist kein besonders hohes Alter heute, um aus solchen Positionen auszuscheiden. Das kostet den Kommunalen Versorgungsverband eine halbe Million Euro in den nächsten 20 Jahren und das zahlen alle Gemeinden hier anteilsmäßig solidarisch mit, auch die mit den ehrenamtlichen Beigeordneten und ehrenamtlichen Bürgermeistern. Dass die nicht auf die Barrikaden gehen und sagen, warum leistet ihr euch so etwas, das kann ich nicht verstehen, das kann ich auch vor allem deshalb nicht verstehen, weil wir genau wissen, dass es natürlich für dieses Amt regelmäßig nicht nur eine Bewerbung gibt. Es gibt sogar, habe ich mir sagen lassen, verschiedene Parteipräferenzen für verschiedene Menschen. Sogar innerhalb der Parteien soll es mehr als einen Bewerber für dieses ach so unschöne Amt geben, und das übrigens nicht nur in Thüringen, wo eine so tolle Versorgung existiert, sondern auch in anderen Bundesländern. Und jetzt kommen Sie bitte nicht und sagen, Beigeordnete und Bürgermeister anderer Bundesländer sind deshalb schlechter, weil sie diese Art von Versorgung nicht mehr haben. Das stimmt einfach nicht.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wenn ich dann das Beispiel nehme und sage, wir wollen auch dafür sorgen, dass Richter zum Beispiel das Interesse daran finden, so etwas zu tun, und Sie mir dann vorhalten, das sei dann aber wieder Bevorzugung des öffentlichen Dienstes - nein,

(Abg. Hey)

das ist das Ausschließen einer Berufsgruppe, wenn man das nicht macht. Dass damit die Bayern gut gefahren sind - es hat ungefähr vier bis fünf Fälle gegeben in Bayern, wo das zugetroffen hat, dass mal ein Richter auf diese Position gegangen ist -, aber die Durchlässigkeit von Berufsmöglichkeiten soll doch damit gerade gefördert werden. Wenn Sie das nicht wollen, dann gehen Sie hin und sagen okay, wir ändern das Kommunalgesetz so, dass erst ab zehn Jahren ein Ruhestandsgehalt erworben werden kann, da muss man sich zweimal bewähren in der Kommune. Wer das nicht schafft - in Anführungszeichen -, ist es auch nicht wert, dass er Ruhegehalt bekommt. Das ist auch eine Haltung. Aber genau das wollte ich nicht. Das wollte ich deshalb nicht, weil das tatsächlich abschreckend wirken kann, sondern wir wollten eigentlich nur dafür sorgen, dass etwas angeglichen wird und damit auch die Kommunen finanziell entlastet werden. Dass das so eine Debatte hier auslöst, habe ich ehrlich gesagt nicht erwartet. Danke.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Herr Abgeordneter. Die Rednerliste vonseiten der Abgeordneten ist nun abgearbeitet und der Innenminister hat um das Wort gebeten.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich habe auch nicht erwartet, Herr Abgeordneter Meyer, dass eine so emotional aufgeladene Debatte zu diesem sehr sachlichen Punkt geführt wird.

Der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die kommunalen Wahlbeamten sieht vor, für Beamte, Richter und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes ein Rückkehrrecht in ein zuvor bestandenes Dienst- oder Arbeitsverhältnis einzuräumen, Versorgungsbezüge der kommunalen Wahlbeamten erst mit dem Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze auszuzahlen und den kommunalen Wahlbeamten eine Wahlmöglichkeit zwischen der Gewährung von Beihilfe oder einem Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen einzuräumen. Das sind keine unbekannten Themen, bei einer genaueren Betrachtung wird aber schnell deutlich, dass dem Status quo der Vorzug zu geben und der Gesetzentwurf daher abzulehnen ist. Ich will das auch gern erläutern.

Dass sich das immer wieder diskutierte Rückkehrrecht bislang nie durchsetzen konnte, zeigt bereits, dass eine solche Regelung durchaus auch kritisch gesehen werden kann. Zum einen sprechen insbesondere bei kleineren Kommunen oder Behörden personalwirtschaftliche Gründe gegen die Rege

lung, da offen bleibt, für welchen Zeitraum der gewählte Beamte letztlich aus dem früheren Dienstverhältnis ausscheidet oder ob er überhaupt zurückkehrt. Zum anderen sollte man nicht die Beschäftigten der Privatwirtschaft aus den Augen verlieren. Dieser Personenkreis hat keinen Anspruch, wie Herr Bergner schon ausgeführt hat, auf eine Rückkehr in das frühere Arbeitsverhältnis und eine Privilegierung des öffentlichen Dienstes scheint mir schwer erklärbar zu sein.

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Kuschel, insoweit besteht auch ein deutlicher Unterschied zu der Privilegierung der Mitglieder des Hohen Hauses hier, die einer gesetzgebenden Körperschaft angehören, während es bei dem Regelungsvorschlag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN darum geht, dass zwischen zwei öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnissen oder Dienstverhältnissen gesprungen werden kann, wenn man das so sagen will.

Auch das Hinausschieben des Zeitpunkts des erstmaligen Bezugs von Versorgungsleistungen ist nicht ganz unproblematisch. Sicher ist es auf den ersten Blick bemerkenswert, dass je nach Fallkonstellation schon nach wenigen Jahren des aktiven Dienstes als kommunaler Wahlbeamter Ruhestandsbezüge fällig werden. Das hat aber auch durchaus seinen Sinn. Eine solche Regelung trägt wesentlich zur Attraktivität der kommunalen Wahlämter bei. Andernfalls ist zu befürchten, dass die Bereitschaft, hauptamtlich als kommunaler Wahlbeamter tätig zu werden, spürbar sinken dürfte. Zu berücksichtigen ist nämlich, dass die kommunalen Wahlbeamten während ihrer Amtszeit nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegen und somit auch keine Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung erwerben. Ihnen bliebe unter Umständen nur die Möglichkeit, Leistungen nach SGB II oder SGB XII zu beantragen. Dies dürfte der Tatsache, dass die Mitwirkungsbereitschaft auf der kommunalen Ebene von erheblicher Bedeutung für das Gemeinwesen ist, nicht gerade zuträglich sein. Schließlich kann die Landesregierung auch der im Gesetzentwurf geforderten Einführung einer Wahlmöglichkeit zwischen Beihilfe oder Beitragszuschuss zur Krankenversicherung im Ergebnis nicht beitreten. Zwar wird nicht verkannt, dass kommunale Wahlbeamte als Zeitbeamte Mehraufwendungen für eine ergänzende Absicherung der Krankheitskosten haben können, dem stehen aber in aller Regel die im Vergleich mit dem Laufbahnbeamten höhere Besoldung und das schnellere Ansteigen in der Versorgung gegenüber.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach alledem empfiehlt die Landesregierung, den Gesetzentwurf abzulehnen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

(Abg. Meyer)

Danke, Herr Minister. Weitere Wortmeldungen aus der Mitte des Hauses liegen mir nicht vor. Ich schließe deshalb die Aussprache zu Tagesordnungspunkt 5 und wir gehen in die Abstimmung. Dies ist eine Abstimmung über die Ausschussüberweisung. Wenn ich der Debatte richtig gefolgt bin, sind für diesen Tagesordnungspunkt 5 beantragt zur weiteren Bearbeitung der Innenausschuss, der Justizausschuss und der Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Genau in dieser Reihenfolge werde ich jetzt über die entsprechenden Überweisungen abstimmen.

Wer den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/2980 an den Innenausschuss überweisen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP. Wer ist gegen die Überweisung an den Innenausschuss? Das sind die Fraktionen der SPD und der CDU. Damit ist die Überweisung an den Innenausschuss abgelehnt.

Wer diesen Gesetzentwurf an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten überweisen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP. Wer stimmt gegen die Ausschussüberweisung? Das sind die Fraktionen der CDU und der SPD. Damit ist auch diese Ausschussüberweisung abgelehnt.

So frage ich als Letztes: Wer möchte den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an den Haushalts- und Finanzausschuss überweisen, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist Zustimmung vonseiten der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP. Gegenstimmen? Gegenstimmen kommen von der SPD- und der CDU-Fraktion. Damit ist auch diese Ausschussüberweisung abgelehnt.

Ich schließe damit diesen Tagesordnungspunkt und mache noch zwei Bemerkungen: Wir machen dann weiter um 14.10 Uhr mit der Vereidigung und der Ernennung eines stellvertretenden Mitglieds für den Verfassungsgerichtshof. Ich bitte um pünktliche Anwesenheit. Danke.

Noch der Hinweis: In fünf Minuten trifft sich der Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr im Raum F 202.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, wir kommen nun zum Tagesordnungspunkt 32

Ernennung und Vereidigung eines stellvertretenden Mit

glieds des Thüringer Verfassungsgerichtshofs

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, nach § 5 in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Satz 2 des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes ist vorgesehen, dass die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder des Thüringer Verfassungsgerichtshofs eine von der Präsidentin des Thüringer Landtags unterzeichnete Ernennungsurkunde erhalten und vor dem Landtag den Eid leisten. Ich bitte das stellvertretende Mitglied des Thüringer Verfassungsgerichtshofs, das wir in der letzten Sitzung gewählt haben, Frau Renate Licht, nach vorn und die Anwesenden bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben.

Sehr geehrte Frau Licht, ich händige Ihnen zuerst die Ernennungsurkunde aus und verlese dann den im Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetz enthaltenen Text der Eidesformel. Sie können die Eidesformel anschließend mit den Worten „ich schwöre es, so wahr mit Gott helfe“ oder „ich schwöre es“ bekräftigen.

Sie erhalten hier die Ernennungsurkunde für Ihr wichtiges Amt. Die Eidesformel lautet: „Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.“

Licht, stellv. Mitglied des Thüringer Verfassungsgerichtshofs:

Ich schwöre es!

Vielen herzlichen Dank. Ich gratuliere Ihnen recht herzlich und wünsche Ihnen für Ihr Amt viel Kraft und Gottes Segen.

(Beifall im Hause)

Werte Kolleginnen und Kollegen, wir machen einen kühnen Sprung in der Tagesordnung, und zwar zum Tagesordnungspunkt 33

Fragestunde

Ich rufe auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Recknagel von der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/3006, vorgetragen vom Abgeordneten Kemmerich.

Wahrnehmung der parlamentarischen Termine durch die Landesregierung

Während der 21. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Technologie und Arbeit verließen die Vertreter der Landesregierung ohne Angabe von Gründen die Sitzung. Die Mitglieder des Ausschusses zitierten daraufhin die Vertreter der Landesregierung herbei. Diese konnten aufgrund der Wahrnehmung eines Termins dieser Aufforderung nicht nachkommen. Die Sitzung wurde daraufhin von den Ausschussmitgliedern abgebrochen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann erhält die Landesregierung Kenntnis über die Sitzungstermine für die Ausschüsse eines Jahres?

2. Welchen Termin musste der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Technologie am Dienstag, dem 21. Juni 2011, wahrnehmen, der eine Teilnahme bis zum Ende des eingangs genannten Ausschusses verhinderte?

3. Wann wurde die 1. Vertretung des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Technologie, die Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit, Frau Heike Taubert, über die Terminüberschneidung des zuständigen Ministers informiert, aus welchen Gründen konnte das 1. stellvertretende Mitglied der Landesregierung nicht am eingangs genannten Ausschuss teilnehmen und falls keine Absprache erfolgte, warum nicht?