3. Wann wurde die 1. Vertretung des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Technologie, die Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit, Frau Heike Taubert, über die Terminüberschneidung des zuständigen Ministers informiert, aus welchen Gründen konnte das 1. stellvertretende Mitglied der Landesregierung nicht am eingangs genannten Ausschuss teilnehmen und falls keine Absprache erfolgte, warum nicht?
4. Wann wurde die 2. Vertretung des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Technologie, der Thüringer Justizminister, Herr Dr. Holger Poppenhäger, über die Terminüberschneidung des zuständigen Ministers und des 1. stellvertretenden Mitglieds der Landesregierung informiert, aus welchen Gründen konnte das 2. stellvertretende Mitglied der Landesregierung nicht am eingangs genannten Ausschuss teilnehmen und falls keine Absprache erfolgte, warum nicht?
Für die Landesregierung antwortet der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Technologie, Herr Machnig.
Zu den einzelnen Fragen: Die Landesregierung erhält natürlich rechtzeitig, und zwar in der Regel nach der Sommerpause, im Frühjahr des Vorjahres entsprechende Termine. Das heißt, wir waren informiert, dass der Ausschuss stattfindet.
Jetzt will ich zu Frage 2 einfach mal den Sachverhalt erläutern. Mein Staatssekretär und ich haben uns in dieser Sitzung abgelöst. Wie Sie wissen, er musste nach Berlin, musste an einem Investorengespräch teilnehmen. Ich hatte einen Vortermin. Wie ich in die Sitzung kam, habe ich meine Mitarbeiter gefragt, bin ich entschuldigt, weiß der Aus
schuss, dass ich die Sitzung eher verlassen muss. Die Antwort meiner Mitarbeiter war, das sei mitgeteilt worden im Arbeitskreis der Koalitionsfraktionen. Ich habe dann auch während der Sitzung, kurz bevor ich den Ausschuss verlassen habe, einen Mitarbeiter zum Ausschussvorsitzenden geschickt und sagen lassen, dass ich gleich gehen muss. Damit war für mich klar in der Situation oder ich habe zumindest unterstellt, der Ausschuss sei informiert und habe daraufhin die Sitzung verlassen, und zwar wegen eines Termins, der eigentlich schon um 15.00 Uhr beginnen sollte, zu dem ich dann später angekommen bin, und zwar die sogenannte konzertierte Aktion, bei der Spitzenvertreter des DGB, also der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer, zusammensitzen. Das war der Grund, warum ich die Sitzung verlassen habe. Wir haben, weil nicht absehbar war, wie lange die Sitzung dauert, weder Herrn Poppenhäger noch Frau Taubert darüber entsprechend informiert. Ich bitte das zu entschuldigen, wir werden in Zukunft in Ausschuss-Sitzungen sicherstellen, dass sich das nicht wiederholt. Wie gesagt, ich war davon ausgegangen, dass der Ausschuss entsprechend informiert sei, dass ich die Sitzung früher verlassen muss.
Zum Ersten wäre es durchaus nicht unverhältnismäßig gewesen, persönlich die Mitglieder des Ausschusses zu informieren und um Nachsicht zu bitten. Die Frage ist: Ist es denn sinnvoll, zwei solche Termine schon bewusst auf eine Terminüberschneidung zu legen?
Zunächst einmal, Sie haben recht, ich hätte das noch mal ansprechen können und vielleicht auch sollen. Wie gesagt, ich bin nur in den Ausschuss gekommen und habe gefragt, sind die Ausschussmitglieder entsprechend informiert. Die Angaben meiner Mitarbeiter waren: Ja. Damit war für mich die Situation, dass es gar nicht notwendig war, es noch einmal anzusprechen, sondern ich hatte die Information, das sei entsprechend vorgetragen worden. Als Zweites ist es so, dass wir sehr dynamische Terminkalender haben und die ursprüngliche Planung nun die war, dass mein Staatssekretär komplett an der Sitzung teilnehmen sollte. Jetzt stand ich vor folgendem Problem, entweder er hätte eine Investorenbesprechung, welche nicht unwichtig war, in Berlin nicht wahrnehmen können, was sich auch kurzfristig ergeben hatte, oder ich hätte die konzertierte Aktion nicht wahrnehmen können. Das war die Situation. Das ist
manchmal nicht einfach im Terminhandling, aber, das muss ich zugestehen, das müssen wir bei zukünftigen Veranstaltungen entsprechend berücksichtigen. Ich sage noch einmal ausdrücklich, es war keine Provokation oder eine Missachtung des Ausschusses, sondern ich bin von einer falschen Informationslage ausgegangen. Dafür kann ich mich nur entschuldigen.
Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Danke, Herr Minister. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bärwolff von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/3007.
Aufgrund verschiedener Initiativen der Bundesregierung wurden in den vergangenen Jahren Mehrgenerationenhäuser in vielen Landkreisen und kreisfreien Städten etabliert. Die Finanzierung übernahmen der Bund und die Kommunen. Nun wird das Programm für die Mehrgenerationenhäuser zurückgefahren und die Anzahl der geförderten Häuser reduziert. Dies hat auch Auswirkungen auf die Thüringer Mehrgenerationenhäuser.
1. Wie viele Mehrgenerationenhäuser gibt es derzeit in Thüringen und wie hoch ist der kumulierte Bundesanteil, der mögliche Landesanteil und der kommunale Anteil an der Gesamtfinanzierung?
3. Was will die Landesregierung konkret unternehmen, um die Thüringer Mehrgenerationenhäuser in ihrem Bestand zu sichern?
4. Wie viele Mehrgenerationenhäuser sollen nach Kenntnis der Landesregierung in Thüringen weiter gefördert werden?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit, Herr Staatssekretär Dr. Schubert.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Anfrage des Abgeordneten Bärwolff beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Zunächst einige Vorbemerkungen: Seit Ende 2006 gibt es das Bundesmodellprojekt „Mehrgenerationenhäuser“. Infolge dieses Programms entstanden
in Abstimmung zwischen dem Bund und den Kommunen deutschlandweit insgesamt 500 Mehrgenerationenhäuser. Beim Start des Programms waren die Bundesländer weder inhaltlich noch finanziell einbezogen. Das Modellprojekt war vom Bund auf die Dauer von fünf Jahren befristet und endet für rund ein Drittel der Thüringer Häuser zum Ende des Jahres 2011. 21 Thüringer Häuser können allerdings noch eine Förderung bis Ende 2012 in Anspruch nehmen. Da die Kommunen sich nicht in der Lage sahen, die Mehrgenerationenhäuser gänzlich in ihre Verantwortung zu übernehmen, hat der Bund ein Folgemodellprojekt angekündigt, welches am 1. Januar 2012 starten soll und auf drei Jahre angelegt ist. Eine dauerhafte Finanzierung der Mehrgenerationenhäuser oder eine direkte Verlängerung des ursprünglichen Modellprojekts hat der Bund mit Verweis auf fehlende Gesetzgebungskompetenz und der kommunalen Verantwortung für die soziale Daseinsfürsorge abgelehnt. Für das Folgeprogramm wird es ab Juli 2011 ein sechswöchiges Bewerbungsverfahren geben, bei dem ein klares kommunales Bekenntnis und ein kommunaler Mitfinanzierungsanteil in Höhe von mindestens 10.000 € jährlich eingefordert werden. Der Bund beabsichtigt, unter diesen Voraussetzungen mit dem Folgeprogramm einen Zuschuss von 30.000 € jährlich je Mehrgenerationenhaus für die Dauer von drei Jahren zu zahlen.
Zu Frage 1: In Thüringen gibt es derzeit 30 Mehrgenerationenhäuser. Der Bund finanziert diese Häuser insgesamt mit 1,2 Mio. € jährlich, das heißt mit jeweils 40.000 € jährlich pro Mehrgenerationenhaus. Davon dürfen jeweils maximal 20.000 € als Personalkostenanteil eingesetzt werden. Eine Landesförderung besteht nicht. Die kommunale Mitfinanzierung fällt unterschiedlich aus. Drei Mehrgenerationenhäuser sind in kommunaler Trägerschaft, einige erhalten direkte Zuschüsse der Gemeinde oder der Stadt oder des Landkreises, einige Mehrgenerationenhäuser nutzen mietfrei oder mit ermäßigten Mietzahlungen kommunale Immobilien, erhalten Personal- und Sachkostenzuschüsse oder Mittel der Arbeitsagentur für Arbeitsgelegenheiten, also 1-Euro-Jobs.
Frage 2: Der Freistaat Thüringen hat sich gegenüber dem Bund für ein Vollprogramm zu den Mehrgenerationenhäusern eingesetzt, in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu den Mehrgenerationenhäusern für Thüringen durch den Landesbeauftragten für das Zusammenleben der Generationen vertreten. Im Thüringer Netzwerk der Mehrgenerationenhäuser ist der Landesbeauftragte Gründungsmitglied und berät die Mehrgenerationenhäuserträger und die Kommunen bezüglich des Folgeprogramms und der dafür notwendigen Antragstellung.
Frage 3 und 4: Nach den bisherigen Aussagen des Bundes sollen mit dem Folgeprogramm 450 statt bisher 500 Häuser und damit nur noch knapp ein Haus pro Landkreis bzw. kreisfreier Stadt in Deutschland gefördert werden. Die Ausschreibung hierzu erfolgte am 4. Juli 2011 und umfasst einen Zeitraum von sechs Wochen. In Thüringen gibt es in sieben Landkreisen und der kreisfreien Stadt Weimar zwei Mehrgenerationenhäuser. Vorrangiges Ziel ist es, gemeinsam mit dem Bund und den Kommunen Möglichkeiten zu finden, dass die meisten dieser Häuser im Folgeprogramm ihre Arbeit fortsetzen können. Der Landesbeauftragte für das Zusammenleben der Generationen befindet sich dazu im Gespräch mit dem Bund und den betreffenden Kommunen, um Kooperationsmodelle zu initiieren. Im Oktober veranstaltet das TMSFG eine Fachkonferenz, bei der die vier Themenfelder des Folgeprogramms im Mittelpunkt der Beratungen stehen. Danke.
Danke, Herr Staatssekretär, für die Antwort erst einmal. Am Rande der letzten Landesjugendhilfeausschuss-Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses wurde seitens des Landesjugendamts oder des jetzigen Referats darauf hingewiesen, dass angedacht sei, durch den Freistaat auch EFSGelder dafür freizuboxen. Da ist die Frage, ob das Erfolg hat, ob das immer noch im Fokus der Landesregierung ist, dass das Land über EFS-Gelder hier den Kommunen zur Seite steht oder das unterstützt? Gibt es da konkrete Aussagen oder nicht?
Mir ist nicht bekannt, dass wir jetzt dafür EFS-Mittel einsetzen wollen. Das liegt nicht in unserer Hand, sondern die EFS-Mittel werden vom Wirtschaftsministerium verwaltet. Ich kann noch einmal nachfragen, ob das jetzt geplant ist, aber ich glaube es, ehrlich gesagt, nicht.
Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Danke, Herr Staatssekretär. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Berninger von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/3009.
schaftsunterkünften und die soziale Betreuung und Beratung von Flüchtlingen und Asylsuchenden“ (ThürGUSVO) am 1. Juli 2010
Die ThürGUSVO regelt, dass „Gemeinschaftsunterkünfte möglichst in örtlicher Nähe zu medizinischen, schulischen und sonstigen Einrichtungen des täglichen Lebens eingerichtet werden“ sollen, um so „die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erleichtern“. Weiterhin sind „eine qualifizierte migrationsspezifische soziale Betreuung und Beratung zur Verfügung“ zu stellen sowie Mindestanforderungen an die räumliche und materielle Ausstattung der Gemeinschaftsunterkünfte zu gewährleisten.
1. In welchen Landkreisen und kreisfreien Städten sind welche konkreten Veränderungen in der Unterbringungssituation nach dem Inkrafttreten der ThürGUSVO unaufgefordert veranlasst worden?
2. Eine im Hinblick auf die in der ThürGUSVO normierten Mindestbedingungen durchgeführte Evaluation und abschließende Bewertung der Unterkünfte war nach Angaben der Landesregierung in Drucksache 5/1431 vom 31. August 2010 im Vorfeld des Inkrafttretens insbesondere wegen der in § 3 Abs. 2 der ThürGUSVO vorgesehenen Übergangsregelung noch nicht erfolgt. Ist eine Evaluation inzwischen erfolgt und wenn ja, mit welchen Ergebnissen und konkreten Auswirkungen (bitte in der Antwort Ortsangabe der Gemeinschaftsunter- künfte, Landkreis bzw. kreisfreier Stadt sowie Be- treiber und Datum der Evaluation/Erhebung ange- ben)?
3. Wie schätzt die Landesregierung die Wirkung der „Thüringer Verordnung über Mindestbedingungen für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften und die soziale Betreuung und Beratung von Flüchtlingen und Asylsuchenden“ ein, wie wird die Umsetzung durch die Landesregierung kontrolliert und gegebenenfalls sanktioniert?
4. Nach Angaben der Landesregierung (Drucksa- che 5/1362 vom 18. August 2010) war vor dem 1. Juli 2010 im Kyffhäuserkreis, in den Landkreisen Saalfeld-Rudolstadt und Sonneberg sowie in den kreisfreien Städten Erfurt, Gera, Jena und Suhl eigenes Personal in der Flüchtlingssozialarbeit tätig. In welchen Landkreisen und kreisfreien Städten wurde seit Inkrafttreten der ThürGUSVO wie viel Personal in der Flüchtlingssozialarbeit eingesetzt?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Berninger beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 2: Das Landesverwaltungsamt prüft derzeit, inwieweit die in der Verordnung niedergelegten Kriterien erfüllt werden bzw. welcher Umsetzungsbedarf noch besteht. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.
Zu Frage 3: Die Thüringer Verordnung über Mindestbedingungen für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften und die soziale Betreuung und Beratung von Flüchtlingen und Asylsuchenden verpflichtet die kommunalen Aufgabenträger sicherzustellen, dass die Mindestbedingungen der Verordnung eingehalten werden. Das Landesverwaltungsamt prüft die Einhaltung der Unterbringungsstandards durch regelmäßige Kontrollen der Gemeinschaftsunterkünfte. Darüber hinaus sind die Landkreise und kreisfreien Städte verpflichtet, jährlich einen Tätigkeitsbericht über die im vorangegangenen Kalenderjahr durchgeführte Sozialbetreuung vorzulegen. Sofern Kommunen keine qualifizierte, migrationsspezifische, soziale Betreuung und Beratung nach der Verordnung sicherstellen, wird ihnen eine monatliche Sozialbetreuungspauschale in Höhe von 12,78 € pro Flüchtling anstelle der ansonsten zu erstattenden Pauschalen in Höhe von 24,45 € gewährt.
Zu Frage 4: Ein Tätigkeitsbericht über die Sozialbetreuung liegt dem Landesverwaltungsamt erst von acht Gebietskörperschaften vor, die Frage kann daher zurzeit nicht beantwortet werden.
Das ist eine sehr unbefriedigende Antwort, Herr Rieder. Die ThürGUSVO gilt nun seit einem Jahr und es ist sehr unbefriedigend und ich will das deshalb noch einmal nachfragen, dass Sie bisher immer noch keine Evaluation durchgeführt haben. Sofern die Frage ganz klar mit Ja beantwortet wird, würde mich mal interessieren, was war denn dann vor einem Jahr der Sinn und Zweck dieser Verordnung, wenn bis jetzt, ein Jahr danach, noch nicht mal klar ist, wo welche Kriterien erfüllt werden und welche nicht.
Und meine zweite Nachfrage: Wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann haben Sie in der Antwort auf Frage 3 gesagt, dass Kommunen, die die Kriterien nicht umsetzen, in etwa einen halbierten Pau