Jetzt komme ich aber tatsächlich wieder zur Sache. Weiteres Beispiel: Die B 19, da wäre es endlich angezeigt, dass die Landesregierung sich hier ehrlich macht und beantragt, dieses Projekt zu streichen. Die Landesregierung, insbesondere der Verkehrsminister, sollte an dieser Stelle einmal zuhören. Ich will es auch gar nicht mehr so lange ausdehnen, weil es wieder nur ein Beispiel für eine Verlagerung der Verantwortlichkeiten ist. Die 100 Mio. € - sagt sich das Land - bezahlt ohnehin der Bund. Es ist wahrscheinlich noch nicht so oft vorgekommen, aber ich glaube, das wäre ein Punkt, wo Thüringen anfangen kann zu sagen, das ist ein Projekt im Bundesverkehrswegeplan, das wollen wir nicht, bitte streichen Sie es. Warum tun Sie es nicht? Sie haben Angst, dass diese 100 Mio. € in einem anderen Bundesland für ein anderes sinnloses Straßenprojekt ausgegeben werden und sinnlos Asphalt in die Landschaft gekleistert wird.
Jetzt möchte ich den letzten Punkt darlegen, eine ganz aktuelle Meldung, aus der ich teilweise auch zitieren möchte, und zwar aus der Verkehrsrundschau. Der Mobilitätsexperte Liedtke vom Institut für Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsforschung hat vor drei Tagen gesagt, die langfristigen Güterverkehrsprognosen des Bundesverkehrsministeriums sollten revidiert werden. Und da kam nämlich raus, dass das Güterverkehrsaufkommen bis 2010 um 15 Prozent geringer ist als es einmal prognostiziert
wurde. Das heißt, wir müssen sehr dringend überlegen bzw. neue Berechnungen machen für 2020. Damit wird auch die Gefahr von Unfällen geringer sein, weil wir einfach nicht mehr so viel Güterverkehr auf unseren Straßen haben werden. Vielen Dank.
Die Fraktion hätte noch 2 Minuten 50 Sekunden Redezeit. Ich rufe für die FDP-Fraktion den Abgeordneten Bergner auf.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Besucherinnen und Besucher, das Verhalten der Mehrheit im Hause im vergangenen Plenum war für mich enttäuschend. Die Bereitschaft zur Diskussion, meine Damen und Herren, wurde unter falschen und zumindest teilweise vorgeschobenen Argumenten abgelehnt.
Sie haben behauptet, wir würden mit unserem Gesetzentwurf verlangen, Straßen grundsätzlich breiter auszubauen. Das ist falsch, wir haben im Gesetzentwurf lediglich auf die Ausbaudicke abgestellt bei Tragfähigkeitsschäden; das ist wiederum fachlich richtig, meine Damen und Herren.
Wir haben noch nicht einmal Trassierungsdefizite aufgegriffen, von denen es viele im Lande gibt, nur um hier im Hause eine kompromissfähige Linie aufzuzeigen, meine Damen und Herren. Sie haben behauptet, wir würden die Umstufung von Straßen verhindern wollen. Das ist falsch, wir wollen sie aber vom Kopf auf die Füße stellen und zu mehr Gerechtigkeit beitragen, meine Damen und Herren.
Wenn ich die Kritik an der Möglichkeit der geldlichen Ablösung höre, dann geht auch diese Kritik am Inhalt vorbei. Denn es ist nicht selten der Fall, dass zum Beispiel ein Zweckverband Leitungen bauen will in zwei, drei Jahren. Da wäre es falsch, erst die Straße zu bauen und dann mit der Leitung reinzugehen, sondern dann wäre die geldliche Ablösung genau der richtige Weg, meine Damen und Herren.
Sie suggerieren, dass der Ausbau auf dem Niveau von Landesstraßen zwangsläufig zu deutlich höheren Ausgaben führen würde als bei kommunalen Straßen. Ich sage Ihnen als Bauingenieur, und zwar mit der Vertiefung Straßenbau: Auch das ist falsch. Maßgeblich für die Einordnung in die Bau
klasse und damit die Dimensionierung ist die sogenannte Belastungszahl. Wenn die Belastungszahl vor der Umstufung so niedrig ist, dass die Straße wegen der damit korrelierenden Verkehrsbedeutung abgestuft werden soll, kommt auch vor der Umstufung kein nennenswert größerer Aufwand heraus. Das ist wiederum fachlich richtig, Herr Kollege.
Sie stellen sich hin und sagen, die Landesstraßen zweiter Ordnung seien sowie alle eher Ortsverbindungsstraßen. Herr Minister, das ist auch falsch, und dass Sie das selbst so sehen, zeigen Sie in Ihrer Antwort auf meine Kleine Anfrage Nr. 1301. Dort führen Sie aus, die Landesstraße zweiter Ordnung von Triebes in Richtung Dörtendorf sei vorrangig zu betrachten vor der Landesstraße erster Ordnung 1083. Sie haben behauptet, meine Damen und Herren, wir würden die Rechtslage verkomplizieren. Ich sage Ihnen, was Ihre Art von Einfachheit im bestehenden Straßengesetz ist. Sie wollen einfach weiter die Landkreise, Städte und Gemeinden über den Tisch ziehen, so wie das derzeit traurige Praxis ist.
Herr Kollege Wetzel, ich zeige Ihnen die Praxis, die eben nicht so aussieht, wie Sie das sagen. Das hier ist eine ehemalige Landesstraße zwischen Wünschendorf und der Bundesstraße 92 übertragen an den Landkreis Greiz. Das hier ist dieselbe Landesstraße, Herr Kollege Wetzel. Das hier ist eine Landesstraße von Wünschendorf in Richtung B 175 übertragen an den Landkreis Greiz und es ist Flickschusterei ohne Ende, was dort gemacht wurde, die einem die Schamröte ins Gesicht treiben muss.
Meine Damen und Herren, ich sage Ihnen, das ist eine Form von Einfachheit, die wir nicht mittragen, weil sie schlicht und einfach so unfair wie unanständig ist.
Was wir wollen, meine Damen und Herren, ist nichts weiter als ein fairer Umgang auf Augenhöhe zwischen Partnern, die sich vertrauen können. Deshalb wollen wir eine klare Definition des Straßenzustands zum Zeitpunkt der Übergabe. Deshalb wollen wir das Einvernehmen zwischen Übernehmendem und Übergebendem anstatt gnädiger Anhörung ohne Folgen auf den Entscheidungsprozess.
Deshalb, meine Damen und Herren, haben wir an Kriterien gearbeitet, die nach unserer Auffassung dem Land die Luft zum Atmen lassen und den Kommunen aber nicht nehmen. Anders als von den meisten angenommen, ist eben nach dem derzeiti
gen Recht kein Einvernehmen nötig zwischen Übernehmendem und Übergebendem. Deswegen haben wir § 6 Abs. 2 verändert. § 11 Abs. 4 verlangt bisher einen ordnungsgemäßen Zustand. Wie dieser ordnungsgemäße Zustand vom Land teilweise gesehen wird, das habe ich Ihnen gerade gezeigt. Nach dem Zivilrecht wäre das ein Sachmangel, nach § 434 Abs. 1 BGB, nämlich eine nicht vereinbarte Beschaffenheit. Der ordnungsgemäße Zustand ist dort mit Sicherheit nicht gegeben. Es bestünde also ein Anspruch auf Nachbesserung oder gegebenenfalls Schadenersatz. Was diesen ordnungsgemäßen Zustand anbelangt, sehen wir auch aus allen möglichen anderen Teilen des Landes sehr, sehr viel. Wenn ich da etwa - nur einmal als Beispiel - die Straßenverbindung bei Trusetal, die sogenannte Waldhausstraße nennen darf.
Meine Damen und Herren, ich darf hier mal zitieren aus in.suedthüringen.de: „Am meisten ärgern sich die Kommunalvertreter aber darüber, wie arrogant der Freistaat durch seine Landesbehörde über die Köpfe der Bürger und ihrer Kommunen hinweg entscheidet. Wir sind nicht gefragt worden, nicht in Gespräche einbezogen worden, sagte der Trusetaler Ortschef empört. CDU-Rat Werner Täumer forderte eine härtere Gangart bei der Durchsetzung kommunaler Interessen.“ Ich sage Ihnen, meine Damen und Herren, hören Sie auch mal auf Ihre eigenen Leute.
Sie haben gesprochen, meine Damen und Herren, es geht um mehr Ehrlichkeit bei dem Thema „Neuverschuldung“. Da gebe ich Ihnen durchaus recht. Aber die Neuverschuldung zu vermeiden auf Kosten der Kommunen, die dort über den Tisch gezogen werden, das kann nicht der richtige Weg sein, meine Damen und Herren,
sondern es gehört schon zu Fairness und Anstand dazu, den Gemeinden, den Landkreisen Straßen zu übergeben, mit denen die auch arbeiten können ohne gleich Pleite zu gehen.
Deswegen fasse ich zusammen: Es geht um Klarheit und Fairness, meine Damen und Herren. Lassen Sie uns gemeinsam ausgewogen und sachlich diskutieren. Wenn Sie im Einzelfall bessere Formulierungen finden, werden wir uns im Interesse der Sache selbstverständlich nicht verschließen. Ich appelliere an unsere gemeinsame Verantwortung für das Land und die Kommunen. Lassen Sie uns den Gesetzentwurf doch noch in den Ausschüssen diskutieren. Ich beantrage deshalb erneut die Überweisung an den Ausschuss für Bau und Verkehr und an den Innenausschuss unter Federführung des Innenausschusses. Und ich beantrage für die Abstimmung zum Gesetzentwurf namens meiner
Übrig wären jetzt noch 5 Minuten und 20 Sekunden an Redezeit. Ich sehe jetzt aus den Reihen der Abgeordneten keine weiteren Redeanmeldungen. Für die Landesregierung Minister Carius, bitte.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Bergner, ich sehe überhaupt gar keinen Grund, warum Sie diese Schärfe in die Debatte reinbringen, weil das, was Sie hier vortragen, in der Sache völlig unangebracht ist. Hier wurde nie jemand - und diesen Vorwurf weise ich für meine Mitarbeiter komplett zurück - über den Tisch gezogen,
sondern wir haben hier ordentlich Gesetze des Landes, die dieser Landtag beschlossen hat, ausgeführt. Das heißt auch, wir haben mit den Kommunen natürlich immer versucht, Vereinbarungen zu treffen.
Und von „über den Tisch ziehen“ kann schon deswegen keine Rede sein, meine sehr verehrten Damen und Herren, weil wir in der Sache sowohl vor Gericht, bis auf einen einzigen Fall, als auch im Einvernehmen mit den Landkreisen und auch mit den Kommunen dieses Landes in der Vergangenheit mit den Abstufungen vorangeschritten sind. Insofern, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich weise das mit Empörung zurück, was Sie hier vortragen.
Dass Sie jetzt im Einzelnen, Herr Bergner, einzelne Landesstraßen vorweisen, die in einem schlechten Zustand sind, nun ja, das kann ich auch beklagen, natürlich sind die Landesstraßen im schlechten Zustand. Wir sind uns völlig im Klaren darüber, dass wir, was die Investitionsmittel für die Erhaltung der Landesstraßen anlangt, komplett unterveranschlagt sind, dass wir in den nächsten Jahren hier einen Investitionsstau haben. Aber umso wichtiger ist es doch, dass wir jetzt uns der Aufgabe stellen, eben nicht zu sagen, wir gehen die Vereinbarung, die wir irgendwann 1997 angefangen haben zu diskutieren, dann 2000/01, wo wir die Landkreise und auch Kommunen beteiligt haben, wir gehen jetzt diesen Weg einfach weiter, sondern das lässt sich eben verantwortlich mit Blick für das Landesstraßennetz, wir sind hier im Landtag und nicht in irgendeinem Kommunalparlament, wo Sie sich dann vielleicht
gern mal über das Land aufregen können. Wir stehen hier für die Landesstraßen und das heißt, wir müssen aus Verantwortung für das übergeordnete Straßennetz des Landes hier Abstriche machen und sagen, wir können nicht weiter Straßen finanzieren, auch unterhalten, die uns überhaupt nicht gehören. Denn ganz klar ist doch, wenn Sie mal einen Unterhaltungsbedarf von rund 8.000 € pro Straßenkilometer, lässt sich nicht überall so 1 : 1 übertragen, aber rund pauschal übernehmen, dann sind das in den letzten 20 Jahren für die 600 km, die jetzt noch anstehen, 96 Mio. €, die der Freistaat an Unterhaltungsleistungen hier aufgewandt hat für Straßen, die überhaupt nicht uns gehören, von denen von vornherein klar war, dass sie uns nicht gehören.
Deswegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir werden im Ausschuss die Gelegenheit nachher haben, noch über die weitere Abstufungspraxis zu berichten, ich werde Sie da gerne über alles informieren. Aber es kann in der Sache nicht angehen, dass wir mit Ihrem Gesetzentwurf dieses Verfahren, was ohnehin komplex genug ist, noch mal zusätzlich verkomplizieren. Wir müssen hier aus Verantwortung für das Land und für das übergeordnete Straßennetz handeln. Ich kann dem Landtag nur empfehlen, diesen Gesetzentwurf, der in der letzten Debatte schon hinreichend diskutiert wurde, abzulehnen. Er ist nicht gut für das Land, er ist nicht gut für die Kommunen und für die Straßen schon gleich gar nicht. Herzlichen Dank.
Mir liegen keine weiteren Redeanmeldungen mehr vor. Es ist beantragt, den Gesetzentwurf erneut an den Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr zu überweisen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE und FDP. Ich frage nach den Gegenstimmen. Die Gegenstimmen kommen aus den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und CDU. Das ist eine Mehrheit, die diese Überweisung ablehnt.
Es ist die Überweisung an den Innenausschuss beantragt worden. Wer diesem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE und FDP. Ich frage nach den Gegenstimmen? Die Gegenstimmen kommen aus den Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit hat eine Mehrheit auch hier entschieden, keine Rücküberweisung an den Innenausschuss.