Protocol of the Session on July 7, 2011

Abschließend, meine Damen und Herren, möchte ich nochmals auf unseren dritten Änderungsantrag eingehen und für dessen Annahme werben. Es geht um eine starke und vor allem transparente Einbeziehung von Bürgerinnen und Bürger und ihre inhaltlichen Vorschläge in ein Gesetzgebungsverfahren. Diese Testvorschläge für die Änderungen der Geschäftsordnung sind vom Thüringer Verband für mehr Demokratie erarbeitet und allen Fraktionen zur weiteren Arbeit bzw. Umsetzung übergeben worden. Wir als LINKE-Fraktion haben uns immer auch als parlamentarischer Arm in Sachen Stärkung der Bürgerbeteiligung verstanden.

(Beifall DIE LINKE)

So ist es sicherlich nicht überraschend, wenn die LINKE-Fraktion mithilft, diese Vorschläge in die Landtagsgeschäftsordnung einzuführen. Ein solcher offener Diskussionsprozess kann dazu beitragen, dass der bei den Menschen in Thüringen auch und über bzw. unabhängig von Verbands- und Organisationsstrukturen vorhandene Sach- und Fachverstand in diese Arbeit einfließen kann. Außerdem werden in einem solchen offenen Verfahren auch schon frühzeitig die in den Gesetzentwürfen oft vorhandenen Konfliktlinien deutlich und die Abgeordneten könnten in einer weiteren Bearbeitung dieses Gesetzesprojekts damit umgehen und darauf reagieren.

Meine Damen und Herren, mit den heute zu beschließenden Änderungen ist uns ein kleiner, sage ich, ein kleiner Teilschritt, der praktisch sinnvoll ist, gelungen. Aber wie ich Ihnen deutlich gemacht habe, wird die Fraktion DIE LINKE sich auch in Zukunft weiter für wichtige Nachbesserungen, insbesondere was die Öffentlichkeit von Ausschüssen anbetrifft, einsetzen. Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich frage: Gibt es weitere Wortmeldungen? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Aussprache zu den Tagesordnungspunkten 2 a, b und c und wir kommen in die Abstimmung. Wir stimmen zuerst … Bitte schön, ein Geschäftsordnungsantrag.

Danke, Frau Präsidentin. Nein, ich möchte nur noch mal wiederholen meinen Antrag zu diesem Tagesordnungspunkt 2 a, dass wir namentliche Abstimmung beantragen.

Zum Gesetzentwurf? Gut. Wir stimmen ab zu Tagesordnungspunkt 2 a über den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/1308 - in namentlicher Abstimmung, dritte Beratung. Ich bitte die beiden Schriftführer, ihres Amtes zu walten, und ich eröffne die namentliche Abstimmung.

Konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? Ich sehe, das ist der Fall. Dann schließe ich die namentliche Abstimmung und bitte um Auszählung der Stimmen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, wir haben ein Abstimmungsergebnis zum Tagesordnungspunkt 2 a „Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen“ in Drucksache 5/1308. Anwesende Abgeordnete laut Eintragung 81, abgegebene Stimmen 79, Jastimmen 30, Neinstimmen 49. Damit wurde die notwendige Zweidrittelmehrheit der Mitglieder des Hauses nicht erreicht und der Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung ist nicht bestätigt (namentliche Ab- stimmung siehe Anlage 1).

Wir kommen zur Abstimmung des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Abgestimmt wird direkt über den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Drucksache 5/1311 in dritter Beratung und Sie hatten namentliche Abstimmung beantragt. Dann eröffne ich die namentliche Abstimmung und bitte die Schriftführer, ihres Amtes zu walten.

(Abg. Blechschmidt)

Ich frage die Abgeordneten, konnten alle Ihre Stimme abgeben? Ich sehe keinen Widerspruch. Dann schließe ich die Abstimmung und bitte um Auszählung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben ein Abstimmungsergebnis zum Fünften Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen in der Drucksache 5/1311: anwesende Abgeordnete unter Abrechnung der Entschuldigungen 81, abgegebene Stimmen 79, Jastimmen 30, Neinstimmen 49. Die Zweidrittelmehrheit wurde damit nicht erreicht und der Gesetzentwurf ist abgelehnt (na- mentliche Abstimmung siehe Anlage 2).

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir fahren fort in der Abstimmung. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 2 c, Abstimmung zum Antrag aller Fraktionen zur Änderung der Geschäftsordnung in Drucksache 5/1302 und als Erstes über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Drucksache 5/3027, soweit er sich nicht durch die Ablehnung der Verfassungsänderung in den Tagesordnungspunkten 2 a und b zur generellen Öffentlichkeit der Ausschuss-Sitzungen erledigt hat. Wer für diese Änderung der Geschäftsordnung auf Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ist, den bitte ich um das Handzeichen. Zustimmung bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist gegen diesen Änderungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN? Ablehnung bei der SPD, der CDU und der FDP. Wer enthält sich der Stimme? Enthaltung bei der Fraktion DIE LINKE.

Wir stimmen jetzt ab über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 5/3034, soweit er sich nicht durch die Ablehnung der Verfassungsänderungen in den Tagesordnungspunkten 2 a und b zur generellen Öffentlichkeit der AusschussSitzungen oder durch die Annahme des Änderungsantrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erledigt hat. Wer ist für den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Ich sehe Zustimmung bei der Fraktion DIE LINKE. Wer ist gegen diesen Änderungsantrag? Ablehnung bei den Fraktionen der SPD, der CDU und der FDP. Wer enthält sich der Stimme? Es enthält sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Neufassung des Antrags in der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten in Drucksache 5/2908. Wer ist für diesen Antrag, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Ich sehe Zustimmung bei den Fraktionen der FDP, der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Gibt es Gegenstimmen? Ich sehe 1 Gegenstimme bei der Fraktion DIE LINKE. Gibt es Enthaltungen? Ich sehe auch Enthaltungen bei der Fraktion DIE LINKE. Damit ist die Be

schlussempfehlung angenommen und die Geschäftsordnung so, wie sie in der Beschlussempfehlung vorgeschlagen wird, auch angenommen in diesem Haus.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, gestatten Sie an diesem Punkt zwei Sätze und Anmerkungen seitens der Präsidentin. Ich bin sehr dankbar für die intensive Beratung, auch für den Disput im Haus und vor allen Dingen für den Disput auch im Justizausschuss. Ich bedanke mich bei den Parlamentarischen Geschäftsführern, bei den Mitgliedern des Justizausschusses für eine Diskussion über ein Jahr, aber auch für diesen Kompromiss, den wir heute und jetzt eben in Kraft gesetzt haben. Es sind wichtige Regelungen vor allen Dingen für den Europaausschuss. Es sind wichtige Regelungen für uns als Parlament, was die Redezeiten betrifft, was das Miteinander betrifft. Sicherlich gab es unterschiedliche Auffassungen, die sind heute auch noch mal zutage getreten. Trotzdem meinen herzlichen Dank und wir werden jetzt nach dieser Beschlussfassung nach der Geschäftsordnung verfahren.

Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 2 d

Bildung und Stärke der Fachausschüsse Antrag der Fraktionen der CDU, DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/3041 - Neufassung

Dazu wurde eine Neufassung verteilt. Wünscht jemand das Wort zur Begründung? Seitens der FDP? Nein. Seitens der CDU? Nein. Dann kommen wir zur Diskussion. Keine Wortmeldung. Ich schließe die Beratung und wir kommen zur Abstimmung. Gibt es Anträge auf Überweisung? Nein.

Dann stimmen wir über den Antrag der Fraktionen der CDU, DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Drucksache 5/3041 ab. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist Zustimmung bei den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der CDU. Gegenstimmen? Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen bei der Fraktion der FDP. Vielen herzlichen Dank.

Ich schließe die Beratung zu Tagesordnungspunkt 2 d und rufe auf den Tagesordnungspunkt 3

Achtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes

(Präsidentin Diezel)

Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/2504 dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses - Drucksache 5/3021

dazu: Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/3029

ZWEITE BERATUNG

Das Wort hat der Abgeordnete Bergner aus dem Innenausschuss zur Berichterstattung. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste, der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE „Achtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes“ in der Drucksache 5/2504 wurde in der 52. Sitzung am 14.04.2011 erstmals beraten. Der Gesetzentwurf wurde an den Innenausschuss überwiesen. Die Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten wurde abgelehnt. Die erste Beratung im Innenausschuss fand in der 23. Sitzung am 13.05.2011 statt. In dieser Sitzung wurde eine schriftliche Anhörung der beiden Spitzenverbände bis zum 10.06.2011 beschlossen sowie ich als Berichterstatter bestellt.

Eine Stellungnahme auf das Anhörungsersuchen erfolgte nur durch den Gemeinde- und Städtebund Thüringens mit einer grundsätzlich ablehnenden Haltung, jedoch dem Vorschlag einer Kannbestimmung zur Eigenkapitalverzinsung als Kompromisslösung.

In der Beratung der 25. Sitzung am 24.06.2011 hat sich der Innenausschuss mit dem Gesetzentwurf abschließend beschäftigt und empfiehlt, den Gesetzentwurf abzulehnen. Ich danke Ihnen.

(Beifall FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Bergner. Ich eröffne die Aussprache. Wünscht die Fraktion DIE LINKE die Begründung zur Entschließung? Nein, gut. Dann hat sich als Erster zu Wort gemeldet der Abgeordnete Kuschel von der Fraktion DIE LINKE.

Ja, Frau Präsidentin, wie viel habe ich jetzt? Daran muss ich mich gewöhnen an die neue Regelung.

18 Minuten und 14 Sekunden.

18 Minuten und 14 Sekunden, ja, da geht es ja noch.

(Zwischenruf Abg. Dr. Zeh, CDU: Da müssen Sie jetzt schnell reden.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin, wir beschäftigen uns mit einem Problem in diesem Gesetzentwurf, das in den letzten Wochen zunehmend die Aufgabenträger der Wasserversorgung betroffen hat und damit auch die Gebührenpflichtigen, weil durch die Verzinsung des Eigenkapitals und die daraus konstruierte Gewinnerzielungsabsicht der Wasserversorger haben die Finanzbehörden jetzt abgeleitet, dass eine Gewerbesteuerpflicht entsteht und die Gewerbesteuerpflicht belastet die Wassergebühr noch einmal zusätzlich. Thüringen hat bereits die höchsten Wassergebühren im landesweiten Vergleich, also auch über die Bundesländer hinweg. Wenn jetzt auch noch eine Gewerbesteuerpflicht hinzukommt, da braucht man kein Prophet zu sein, um daraus zu schlussfolgern, das wird die Wassergebühren weiter in die Höhe treiben mit allen Folgen, nämlich aufgrund der hohen Gebühren gehen die Bürgerinnen und Bürger sehr sparsam mit dem Wasser um. In Thüringen liegt der Verbrauch zwischenzeitlich bei 84 Liter am Tag, bundesweit ist der Verbrauch bei etwa 130/140 Liter pro Tag. Das ist klar, bei dem hohen Fixkostenanteil steigen die Gebühren mit zurückgehendem Wasserverbrauch. Aus diesem Teufelskreis müssen wir uns befreien.

Eine Aufgabe von uns ist es, nach Lösungen zu suchen, wie diese Gewerbesteuerpflicht umgangen werden kann, denn - da darf ich zum ersten Mal mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, die Stellungnahme des Gemeinde- und Städtebundes zitieren Herr Bergner hat es sehr verkürzt dargestellt, dass es eine grundsätzliche Ablehnung ist. Der Einstiegssatz ist, jetzt zitiere ich: „Im Vorblatt zum Gesetzentwurf der LINKEN wird unter A - Regelungsbedürfnis - darauf hingewiesen, dass nach früheren Aussagen der Landesregierung es nicht Absicht des Landesgesetzgebers war, dass die Aufgabenträger der Wasserversorgung der Gewerbesteuerpflicht unterliegen. Der Gemeinde- und Städtebund Thüringen hat dieses Anliegen der Landesregierung unterstützt und wird auch künftig geeignete Maßnahmen befürworten, die diesem Anliegen Rechnung tragen.“ Also ganz eindeutig! Wir nehmen hier die Landesregierung beim Wort, die gesagt hat, in der Tradition der Vorgängerregierung gilt es, alles Mögliche zu unternehmen, um diese Gewerbesteuerpflicht auszuschließen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, worum geht es im Konkreten? Die kommunalen Zweckverbände haben Eigenkapital gebildet aus drei Quellen. Schon diese drei Quellen deuten darauf hin, dass eine Eigenkapitalverzinsung, also eine noch

(Präsidentin Diezel)

malige Verzinsung, nicht sachgerecht ist. Die erste Quelle des Eigenkapitals ist übernommenes Anlagevermögen aus dem Volksvermögen der DDR. Da waren sich immer alle einig, das ist nichts wert. Deswegen müssen hohe Investitionen getätigt werden, um dieses Anlagevermögen einer Nutzung zuzuführen. Bei der Verzinsung des Eigenkapitals entsteht aber auf einmal eine Werthaltigkeit dieses Vermögens, das vor 1989 steuerfinanziert umgesetzt wurde. Die zweite Quelle sind Zuschüsse Dritter, insbesondere Zuschüsse, die wir als Land den Aufgabenträgern der Wasserversorgung zugute kommen lassen. Das ist Eigenkapital. Aber da stellt sich die Frage, wenn wir den Aufgabenträgern Zuschüsse gewähren, Fördermittel, wieso wir ihnen dann rechtzeitig auferlegen, diese Zuschüsse nochmals zu verzinsen. Die dritte Quelle sind Überschüsse aus der Gebührenfinanzierung. Das haben aber die Bürgerinnen und Bürger, die Verbraucherinnen und Verbraucher schon über die Wassergebühr einmal bezahlt. Wenn das jetzt noch einmal verzinst wird, bezahlen sie in dieser Marge mehrfach.

Schon aus dieser Darstellung können Sie entnehmen, dass eine Verzinsung des Eigenkapitals, wie es in den normalen Unternehmen gang und gäbe ist, in dieser Besonderheit der Aufgabenträger der Wasserversorgung auch gar nicht sachgerecht und begründet ist. Die Landesregierung hat es erkannt und hat deshalb im Zusammenhang mit der Gewährung von Finanzhilfen an die Aufgabenträger eine Zuwendungsvoraussetzung formuliert, die lautet: Es gibt nur Finanzhilfen, wenn die Aufgabenträger vorher auf die Eigenkapitalverzinsung verzichten. Jetzt müssen Sie mal erklären, warum Sie über eine Verordnung die Eigenkapitalverzinsung ausschließen und es damit auch für rechtlich zulässig erachten, darauf zu verzichten, aber andererseits sich weigern, das im Gesetz zu verankern.

In anderen Bundesländern gibt es diese Pflicht zur Verzinsung des Eigenkapitals in dieser sehr engen Form wie in Thüringen überhaupt nicht. Es gibt Länder, da ist sie gar nicht vorgesehen und in anderen Ländern tatsächlich als Kannbestimmung formuliert und der Gemeinde- und Städtebund hat insbesondere diese Kannbestimmung zumindest als Mindestvoraussetzung gemacht, dass wir in Thüringen von dieser Sollvorschrift weggehen müssen.

Die Eigenkapitalverzinsung ist neben der Abschreibung und neben den Personalkosten die drittgrößte Kostenposition. Sie macht etwa 30 Prozent der Wassergebühr aus; 30 Prozent der Wassergebühr resultiert aus der Verzinsung. Jetzt hat der Gemeinde- und Städtebund gesagt, wir nehmen mal die Verzinsung des Eigenkapitals weg, und hat eine Begründung geliefert, die müsste eigentlich den Innenminister auf den Plan rufen, weil er rechtsaufsichtlich jetzt einschreiten müsste, weil die Aufgabenträger der Wasserversorgung offensichtlich

rechtswidrig handeln und damit den Gebührenzahler zusätzlich belasten. Frau Präsidentin, da darf ich noch einmal zitieren und ich bitte jetzt den Innenminister, noch einmal zuzuhören, im Ausschuss habe ich es schon gemacht, aber entweder waren Sie geistig abwesend oder wollten sich mit mir da nicht auseinandersetzen, körperlich waren Sie da, aber Sie haben heute noch einmal Gelegenheit, sich dazu zu positionieren. Das halte ich schon für bezeichnend, wenn der kommunale Spitzenverband selbst auf ein Problem hinweist, wo man sich zumindest im Graubereich des Gesetzes befindet und der Innenminister als Rechtsaufsicht überhaupt nicht handelt. Ehrlicherweise gesteht der Gemeinde- und Städtebund ein - ich zitiere jetzt - „eine weitere Erhöhung der Fehlbedarfsumlage“ - also das ist das, was die Gemeinden dann in Zweckverbänden bezahlen müssen, weil unrentierliche Kosten da sind, die nicht auf den Gebührenzahler umlegbar sind - „würde für den Ausgleich anderer nicht gebührenfähiger Kosten erforderlich.“ Nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen nicht ansatzfähige Kosten, also die, die nicht Bestandteil der Gebühr sein dürfen, sind die außerordentlichen Abschreibungen, also das sind Buchverluste, unter anderem für Anlagen, die gar nicht gebraucht werden, also für Überkapazitäten, bestimmte periodenfremde Aufwendungen sowie der Erlass und der Teilerlass von Forderungen. Derzeit können diese Aufwendungen durch die Verzinsung des Eigenkapitals ausgeglichen werden, ohne dass von den Mitgliedskommunen hierfür Umlagen erhoben werden müssen. Um das noch einmal zu übersetzen: Es entstehen Kosten, die sind gar nicht gebührenfähig. Durch die Ermächtigung, das Eigenkapital zu verzinsen, gleichen die Aufgabenträger dies aus, anstatt sich das von den Gemeinden zu holen, die müssten das nämlich bezahlen, denn die Gemeinden, die Bürgermeister sind ja verantwortlich, dass diese nicht gebührenfähigen Kosten überhaupt entstehen. So haben wir das im Gesetz geregelt, also ein gesetzwidriges Handeln. Da müssen Sie einfach einschreiten, Herr Innenminister. Wir werden Sie dort parlamentarisch immer in die Pflicht nehmen und das jetzt für jeden Zweckverband solange aufschlüsseln, bis Sie Ihre Verweigerungshaltung endlich aufgeben.

(Beifall DIE LINKE)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu dieser Verweigerungshaltung gehört auch die skandalöse - ich möchte das noch mal betonen, diese skandalöse - Verweigerung, uns die Aufgabenträger zu nennen, die gegenwärtig von der Gewerbesteuerpflicht überhaupt erfasst werden, und zwar mit Verweis auf das Steuergeheimnis. Dabei sind diese Angaben zugänglich, denn die Gebührenkalkulationen müssen offengelegt werden, da ist auch die Steuerbelastung der Aufgabenträger enthalten. Die Jahresrechnungen werden auch veröffentlicht, auch

dort sind die Steuerbelastungen enthalten. Jetzt könnten Sie sagen, dann müssen sie sich das eben selbst heraussuchen. Im Gegensatz zur Landesregierung mit hohem Personalbestand haben wir diese Ressourcen nicht. Ich sage Ihnen auch, Sie sind zur Auskunft verpflichtet und auch dort werden wir Sie immer wieder so lange parlamentarisch in die Pflicht nehmen, bis Sie uns dieses Material zur Verfügung stellen.