Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ursprünglich war vorgesehen, dass der Kollege Schröter über das Ergebnis aus dem Ausschuss berichtet. Er hat sich in den Krankenstand abgemeldet, ich denke, von der Stelle auch gute Genesungswünsche.
Zu Punkt a, dem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 5/1308, Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen (Gesetz zur Stärkung der Transparenz parlamenta- rischer Arbeit) : Durch Beschluss des Landtags vom 19. August 2010 ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten überwiesen worden. Der Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten hat den Gesetzentwurf in seiner 13. Sitzung am 3. September 2010, in seiner 14. Sitzung am 9. September 2010, in seiner 16. Sitzung am 5. November 2010 und in seiner 17. Sitzung am 3. Dezember 2010 beraten. Ein schriftliches Anhörungsverfahren wurde
durchgeführt. Im Rahmen der schriftlichen Anhörung, zu der der Ausschuss auch eine Frageliste an die Anzuhörenden versandte, in der Vorschläge der Fraktionen eingeflossen sind, wurden Sachverständige benannt - ich darf sie kurz zitieren: der Direktor des Landtags Mecklenburg-Vorpommern, Herr Tebben; Herr Prof. Michael Brenner, Universität Jena; der Direktor des Bayerischen Landtags, Herr Worm; Ralf-Uwe Beck als Sprecher des Landesverbands Thüringen für „Mehr Demokratie e.V.“; Prof. Marschall von der Uni Düsseldorf; Herr MdB Volker Beck; Herr Vogel, MdL aus Brandenburg und Prof. Roland Geitmann von der Verwaltungshochschule Kiel.
In der Anhörung wurden von den Anzuhörenden auch Positionen benannt, die dann letztendlich allerdings nicht die Mehrheiten im Ausschuss fanden. So - ich will nur zwei Punkte herausstreichen - verwies zum Beispiel der Direktor des Bayerischen Landtags in seiner Stellungnahme darauf, dass in Bayern seit Mai 1948 festgeschrieben sei, dass die Sitzungen der Ausschüsse des Landtags grundsätzlich öffentlich stattfinden. Oder der Landesverband des Vereins „Mehr Demokratie e.V.“ brachte in seiner Stellungnahme zur Geschäftsordnungsdiskussion nochmals detaillierte Vorschläge zu einer stärkeren Beteiligung von Bürgern und Berücksichtigung ihrer inhaltlichen Vorschläge im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren des Landtags ein. Allerdings wurde die Ablehnung des Gesetzentwurfs empfohlen, wie der Drucksache 5/1940 zu entnehmen ist.
Durch Beschluss des Landtags vom 28. Januar 2011 ist der Gesetzentwurf gemäß § 59 Abs. 1 Geschäftsordnung erneut an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten überwiesen worden. Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf erneut in seiner 20. Sitzung am 18. Februar 2011, in seiner 24. Sitzung am 8. April 2011, in seiner 25. Sitzung am 13. Mai 2011 und in seiner 26. Sitzung am 10. Juni 2011 beraten und empfohlen, den Gesetzentwurf abzulehnen.
Zu Punkt b, dem Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/ 1311, Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen: Durch Beschluss des Landtags vom 19. August 2010 ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten überwiesen worden. Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 13. Sitzung am 3. September 2010, in seiner 14. Sitzung am 9. September 2010, in seiner 16. Sitzung am 5. November 2010 und in seiner 17. Sitzung am 3. Dezember 2010 beraten, ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt und die Ablehnung des Gesetzentwurfs empfohlen, hier Drucksache 5/1941.
Durch Beschluss des Landtags vom 28. Januar 2011 ist der Gesetzentwurf gemäß § 59 Abs. 1 Geschäftsordnung erneut an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten überwiesen worden. Der Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten hat den Gesetzentwurf in seiner 20. Sitzung am 18. Februar 2011, in seiner 24. Sitzung am 8. April 2011 und in seiner 25. Sitzung am 13. Mai 2011 und ebenfalls in der 26. Sitzung am 10. Juni 2011 beraten und empfohlen, den Gesetzentwurf abzulehnen.
Zu Punkt c, dem Antrag der Fraktionen der CDU, DIE LINKE, der SPD, der FDP und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, hier Drucksache 5/1302, Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags: Durch Beschluss des Landtags vom 19. August 2010 ist der Antrag nebst den vorliegenden Änderungsanträgen an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten überwiesen worden. Der Ausschuss hat den Antrag nebst den vorliegenden Änderungsanträgen in seiner 13. Sitzung am 3. September 2010, in seiner 14. Sitzung am 9. September 2010, in seiner 16. Sitzung am 5. November 2010 und in seiner 17. Sitzung am 3. Dezember 2010 beraten und hier ebenfalls ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt und die Annahme des Antrags mit Änderungen empfohlen, hier Drucksache 5/1942.
Durch Beschluss des Landtags vom 28. Januar 2011 ist der Antrag gemäß § 59 Abs. 1 Geschäftsordnung erneut an den Ausschuss überwiesen worden. Der Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten hat den Antrag erneut in seiner 20. Sitzung am 18. Februar 2011, in seiner 24. Sitzung am 8. April 2011, in seiner 25. Sitzung am 13. Mai 2011 und in seiner 26. Sitzung am 10. Juni 2011 beraten und empfohlen, den Antrag in einer Neufassung anzunehmen. Wesentliche Änderungen dieser Neufassung sind, ich möchte sie kurz benennen: Änderungen der Redezeit - § 29 - nach dem Modell 10/20, das heißt Grundredezeit von 10 Minuten je Fraktion sowie 20 Sekunden je Fraktionsmitglied; Umsetzung der beschlossenen Vereinbarung über die Unterrichtung und die Beteiligung des Landtags in Angelegenheiten der Europäischen Union, die §§ 54 a und 54 b; Anpassung der Begriffe „Beratung“ und „Aussprache“ an eine Auslegung des Justizausschusses; Verbesserung der Öffentlichkeit von Ausschuss-Sitzungen durch Erleichterung der Einsichtnahme in Ausschussprotokolle über öffentliche Sitzungen sowie die Anpassung an die Einführung weiterer Abgeordneteninformationssysteme, insbesondere für europäische Angelegenheiten. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich eröffne die Aussprache und als Erster zu Wort gemeldet hat sich der Abgeordnete Emde von der CDU-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, was lange währt, wird gut. Wir haben sehr ausgiebig zu den Änderungen der Geschäftsordnung diskutiert und das haben Sie sich sicherlich auch nicht leicht gemacht, aber es ist schon gute Sitte in diesem Hause, dass wir versuchen, möglichst unsere eigenen Belange, so weit es irgend geht, im Konsens miteinander zu erörtern und dann festzulegen. Das ist ja in weiten Teilen auch gelungen. Es gibt jetzt einen gemeinsamen Antrag aller Fraktionen. Das heißt aber nicht, dass man sich eben in allen Punkten einig wird. So ist es völlig legitim, dass zwei Fraktionen hier auch noch weitere Änderungsanträge gestellt haben. Ich möchte gern darauf eingehen, denn zum einen war der große Streitpunkt die Frage der Öffentlichkeit oder auch Nichtöffentlichkeit von Sitzungen, wobei die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auch die Änderung der Verfassung und der Geschäftsordnung beantragt haben. Natürlich kann man darüber diskutieren und, ich denke, es ist auch wichtig, dass dieser Landtag Transparenz ausstrahlt. Es ist wichtig, dass Argumente,
(Zwischenruf Abg. Siegesmund, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Dann machen Sie doch die Ausschüsse öffentlich.)
Gründe für Entscheidungen dem Bürger rübergebracht werden. Ich will dazu auch sagen, in den wichtigen Vorhaben, für Gesetze sowieso, aber auch für Anträge ist es so, wir haben mindestens zwei Plenardebatten zu dem Thema und das heißt, hier hat man durchaus die Gelegenheit, sich zu erklären, die Gründe offenzulegen und seinen Abwägungsprozess auch rüberzubringen. Ich denke aber, es ist auch wichtig, dass in Ausschüssen denn in der Regel ist es ja dann so, dass die entsprechenden Anträge, Gesetzesvorhaben in einen oder mehrere Ausschüsse überwiesen werden auch einmal vor der Öffentlichkeit geschützt gesprochen werden kann, dass Worte vielleicht nicht jedes Mal auf die Goldwaage gelegt werden, dass man Worte auch einmal wieder zurücknehmen kann. Ich glaube, das ist dadurch erschwert, wenn die Öffentlichkeit dann diese Dinge sofort verbreitet. Es muss auch mal möglich sein, dass man in den Ausschüssen miteinander abwägt, dass man um Kompromisse feilscht. Das ist in aller Regel viel leichter, als wenn diese Dinge sofort in der Zeitung veröffentlicht sind. Ich denke, dass die Nichtöffentlichkeit von Sitzungen sich in Thüringen bewährt hat, ich halte es für sehr sinnvoll und auch notwendig. Ich will aber auch darauf verweisen, dass wir
schon eine Reihe von Sitzungen der Ausschüsse in öffentlicher Form durchführen, das sei auch mal gesagt. Es ist eine Vielzahl von Sitzungen, die öffentlich durchgeführt werden. So sind zum Beispiel die Beratungen von Großen Anfragen, bei denen es um sehr komplexe Sachverhalte geht, generell öffentlich. Auch Anhörungen zu wichtigen Gesetzesvorhaben führen wir durch mit den Bürgern und der neue Ausschuss zum Beispiel, aber auch in anderen Ausschüssen werden Europathemen, aber auch Bundesthemen in öffentlicher Sitzung beraten. Oder auch dort, wo Ausschüsse beschließenden Charakter haben, ich nenne nur das letzte aktuelle Beispiel, als es um das Thema Schulordnung ging, weil hier das Benehmen, manchmal ist es auch Einvernehmen, herzustellen ist zu gewissen Verordnungen und Themen,
Alles in allem: Ich glaube, wir haben ein gutes Maß an Transparenz gefunden und trotz der Möglichkeiten, Themen auch intern beraten zu können. Insofern - ich sage es noch einmal - hat sich für uns die Regelung in der Verfassung und in der Geschäftsordnung bewährt.
Ich möchte kurz das Thema der Neubildung des Europaausschusses ansprechen. Wir setzen jetzt in der Geschäftsordnung das fort, was im Landtag schon beschlossen wurde. Der Europaausschuss wird in Kürze seine Arbeit aufnehmen können als ein Ausschuss, der sich auch sehr stark auf dieses Thema fokussiert, weil es für Thüringen immer wichtiger wird, dass Entscheidungsprozesse, dass Gesetzesvorhaben, dass Förderprojekte der Europäischen Union rechtzeitig hier auch im Detail bekannt werden und wir auf der anderen Seite auch frühzeitig die Möglichkeit haben - das ist uns jetzt eröffnet -, in Gesetzesvorhaben, in politische Entscheidungsprozesse der Europäischen Union einzugreifen. Dazu soll uns dieser neue Ausschuss dienen. Es ist gut, dass wir die Einrichtung dieses Ausschusses heute noch beschließen werden.
Ich will ein Wort zu dem Thema „Diskussion von Gesetzesvorhaben via Internet“ sagen. Natürlich ist es richtig, dass wir diese neuen Möglichkeiten nutzen, das ist überhaupt keine Frage. Wir nutzen sie zum Beispiel auch dadurch, dass diese Debatte als Live Stream im Internet übertragen wird. Auch das dient der Transparenz. Jeder Bürger hat zu jeder Zeit die Möglichkeit, sich diese Sitzung anzuschau
en, anzuhören und er kann sie sogar später noch einmal aufrufen, wenn er Zeit hat. Denn normalerweise gehen viele Bürger zu dieser Zeit auch einer Arbeit nach. Also man hat die Möglichkeit, wenn das Interesse da ist, all diese Dinge hier zu verfolgen. Insofern ist es auch richtig, die Frage zu stellen: Kann man Gesetzesvorhaben im Internet mit den Bürgern diskutieren? Hat man dort eine Chance, näher heranzukommen, Meinungsbilder aufzufassen und sie dann in den Gesetzgebungsprozess einfließen zu lassen? Wir haben im Ältestenrat beschlossen, dies jetzt auszuprobieren. Das ist also ein Prozess, in den wir schon eingestiegen sind. Ich halte dieses Vorgehen für richtig, dass wir zunächst einmal probieren an einigen wenigen ausgewählten Gesetzesvorhaben, wie diese Dinge funktionieren. Denn neben den Chancen gibt es dort gewisse Risiken und Fragen, die einfach gestellt werden müssen. So muss man einfach schauen, wie kann es uns mit einem vertretbaren Aufwand gelingen, diese Dinge dann auch einzustellen, die Diskussion nachvollziehbar zu machen, die dort stattfindet? Aber auf der anderen Seite auch nicht jede Meinung, die nun nicht unbedingt sachdienlich ist, dort zu verbreiten. Das heißt, man muss auch einen Aufwand betreiben, um die Diskussion im Internet vernünftig zu lenken. Der Bürger, der seine Meinung und Fragen hier einstellt, möchte aber auch Antworten haben. Auch das muss dann am Ende abgesichert sein. Da muss man schon mal die Frage stellen: Ist dann eine Antwort, die die Verwaltung geben kann - wenn sie denn in der Lage ist, jede Frage zu beantworten -, dann schon die Antwort, die der Bürger auch erwartet, oder hat er nicht auch ein Anrecht darauf, aus den einzelnen Fraktionen, aus den einzelnen politischen Lagern heraus seine Anfragen reflektiert zu bekommen?
Meine Damen und Herren, mit der Geschäftsordnungsänderung wollen wir den Landtag und seine Sitzungen auch etwas attraktiver machen. Ich denke, da ist uns ein Wurf gelungen,
dass wir die Redezeiten doch deutlich verkürzt haben. Ich persönlich hätte sie mir noch kürzer vorstellen können.
Aber wir haben einen Kompromiss gefunden, der, glaube ich, von allen getragen werden kann. Er spiegelt eigentlich nur das wider, was die durchschnittlichen Erfahrungswerte zu dem Zeitumfang eines Tagesordnungspunkts widerspiegeln. Insofern legen wir hier vielleicht auch mal einen Riegel vor, dass die eine oder andere Rede in diesem Plenum doch etwas ausufert und dann eben nicht
mehr dazu dient, das Parlament attraktiv zu halten, weil man nämlich bestimmte Themen auch totreden kann. Das soll dieser Landtag bitte schön nicht.
Wir haben auch Möglichkeiten verändert für die Aktuelle Stunde, für die Möglichkeiten der Anfragen für Abgeordnete. Insofern sehe ich auch hier eine höhere Attraktivität, aber auch ein umfassenderes parlamentarisches Kontrollrecht für die Fraktionen und für die Abgeordneten insgesamt.
Ich hoffe, dass wir mit dieser Geschäftsordnung etwas lebendigere und spannendere Debatten in diesen Landtag hineinbekommen. Das ist das, was wir wollen. Wir wollen den Bürgern Transparenz bieten. Aber das muss am Ende auch so aussehen, dass es in gewisser Weise spannend ist und dass man die Themen auch versteht. Dem können kürzere Redezeiten dienen, vielleicht auch eine gesteigerte Wertlegung auf die freie Rede, denn verlesene Reden sind nicht immer unbedingt so nachvollziehbar.
Wenn wir uns daran halten, alle miteinander, auch die Landesregierung - ein Vertreter der Landesregierung ist da, der kann es vielleicht übermitteln -,
dann gelingt es uns vielleicht, dem Bürger einen noch besseren Landtag zu präsentieren. Vielen Dank.
Vielleicht war das schon ein Vorgeschmack auf die verkürzte Redezeit. Das wäre dann doch etwas kurz.
Herr Minister, vielen Dank, dass Sie die Präsenz der Regierung kraftvoll verdeutlichen. Schade, dass die anderen Mitglieder der Regierung hier weniger Interesse für dieses Thema haben.
Meine Damen und Herren, ich muss Ihnen sagen, wir sind auch in unserer Fraktion sehr froh darüber. Ich glaube, es wird dazu führen, dass wir zu mehr Effizienz in der Debatte kommen.