Protocol of the Session on July 6, 2011

Zu Frage 4: Rechtsgrundlage ist insbesondere § 4 Abs. 2 Satz 1 Polizeiorganisationsgesetz, der regelt, dass das für die Polizei zuständige Ministerium die oberste Landesbehörde ist.

Es gibt einen Nachfragewunsch durch den Fragesteller.

Vielen Dank. Herr Staatssekretär, gibt es Ergebnisse der Verwaltungsermittlungen?

(Staatssekretär Rieder)

Nein, Verwaltungsermittlungen sind noch anhängig.

Gleich die zweite Frage hinterher?

Wann wird damit gerechnet, dass die Verwaltungsermittlungen abgeschlossen sein können?

Ich denke, im Laufe des Sommers.

Es gibt eine weitere Nachfrage durch die Abgeordnete Renner.

Danke, Herr Präsident. Herr Staatssekretär, andere Bundesländer haben in den letzten Monaten ja ebenfalls baugleiche Schlagstöcke eingeführt. Gibt es andere Bundesländer, die sich ebenfalls durch die Firma haben beliefern lassen, die für Thüringen die Schlagstöcke zur Verfügung gestellt hat? Das spielt für die Frage der Vergabemodalitäten durchaus eine Rolle.

Das ist mir nicht bekannt. Ich weiß nur, dass die Anforderungen, die erfüllt werden müssen, bundesweit durch irgendein Institut getestet und beschrieben worden sind.

Zweite Nachfrage: Wäre es möglich, dass Sie meine Frage im Nachgang schriftlich beantworten könnten?

Ich werde mal schauen, welche Erkenntnisse wir haben.

Im Übrigen gibt es die Möglichkeit einer schriftlichen Nachfrage. Das Nachfragekontingent ist erschöpft, Herr Adams. Es tut mir leid. Wir machen weiter mit der Mündlichen Anfrage der Abgeordne

ten Rothe-Beinlich von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/2964.

Neuer Einsatzstock der Thüringer Polizei - nachgefragt (III)

In der Beantwortung der Frage 7 der Kleinen Anfrage 1366 in Drucksache 5/2860 teilte die Landesregierung mit, dass ein Schlagstock auch bisher schon Teil der Ausrüstung der Thüringer Polizei war. Das bisher verwendete Modell sei lediglich durch ein neues Modell ersetzt worden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Schlagstöcke wurden bisher von der Thüringer Polizei verwendet?

2. Wer hatte diese sogenannte Mannausstattung?

3. Wie viele dieser bislang verwendeten Schlagstöcke wurden seit 1990 in welchen Jahren beschafft?

Für die Landesregierung antwortet das Innenministerium, Herr Staatssekretär Rieder.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Rothe-Beinlich beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Mit den neu angeschafften Einsatzstöcken wurden insbesondere die Schlagstöcke aus DDR-Zeiten sowie die Einsatzstöcke 425 mm, die kurz nach der Wende erworben wurden, ersetzt.

Zu Frage 2: Mit den bisherigen Einsatzstöcken waren insbesondere die Polizeivollzugsbeamten des Einsatz- und Streifendienstes ausgestattet.

Zu Frage 3: Es liegen nur die Zahlen ab dem Jahr 2005 vor; 2005 40 Stück, 2006 100 Stück, 2007 100 Stück und 2008 465 Stück.

Es gibt den Wunsch auf Nachfrage durch den Abgeordneten Adams.

Ich würde gern zwei Nachfragen stellen. Sie haben zum einen den Verlauf der letzten drei Mündlichen Anfragen mehrfach auf den Test verwiesen, der in der Thüringer Polizei in der Fortbildungsstätte stattgefunden hat.

Meine Frage ist: Ist dieser Test mit einer Hypothese am Anfang stehend und dokumentierten Testergebnissen und einem Abschlussbericht dokumentiert worden und liegt er vor?

Die Frage zwei ist, die Anfrage von Herrn Meyer oder die jetzt hier gestellten Mündlichen Anfragen beziehen sich ja auf eine Kleine Anfrage, die in Bezug steht mit der Beschaffung in der Thüringer Polizei. In dem Zusammenhang frage ich die Landesregierung: Wie kann es sein, dass noch vor der Veröffentlichung der Kleinen Anfrage 1584 des Abgeordneten Meyer diese Anfrage dem Autohaus Peter vorlag?

Zu Frage 2 kann ich im Augenblick keine Auskunft geben. Das ist mir so nicht bekannt, was Sie mit Ihrer Frage unterstellen.

Zur 1. Frage: Ich habe gesagt, dass die Einsatzstöcke in den Jahren 2006 bis 2010 getestet wurden. Sie wurden im Bildungszentrum in Meinungen erprobt von den Leuten, die dann auch die entsprechenden Fächer unterrichten, es gibt ein entsprechendes Votum.

Es gibt eine Nachfrage durch die Fragestellerin.

Da Sie die eine Frage eben nicht beantworten konnten, könnten Sie die Beantwortung bitte schriftlich nachreichen?

Ja, natürlich.

Für das Protokoll: Es ist zugesagt. Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Danke, Herr Staatssekretär. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Stange von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/2965 in korrigierter Fassung, vorgetragen von Abgeordneten Jung.

Seniorenmitwirkungsgesetz

Anlässlich der Festveranstaltung zum 20-jährigen Bestehen des Schutzbundes der Senioren und Vorruheständler Thüringen e.V. am 20. Juni 2011 kündigten sowohl die Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chefin der Staatskanzlei Marion Walsmann als auch der Justizminister Dr. Holger Poppenhäger an, die Landesregierung

werde bald ein Seniorenmitwirkungsgesetz vorlegen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Hat die Landesregierung bereits ein Seniorenmitwirkungsgesetz erarbeitet oder ist diese Erarbeitung noch nicht abgeschlossen?

2. Wenn die Erarbeitung noch nicht abgeschlossen ist: Wann ist mit der Fertigstellung des Gesetzes zu rechnen?

3. Wann soll das Gesetz dem Kabinett vorgelegt werden?

4. Wann soll das Gesetz dem Landtag vorgelegt werden?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit, Herr Staatssekretär Dr. Schubert.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage zu den Fragen 1 bis 4 zusammenhängend:

Der Referentenentwurf des Seniorenmitwirkungsgesetzes ist mittlerweile ressortabgestimmt und die erste Beratung im Kabinett gemäß § 19 der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Landesregierung sowie für die Ministerien und die Staatskanzlei des Freistaats Thüringen ist für den 12. Juli 2011, also nächsten Dienstag, vorgesehen. Während der Sommerpause kann dann die Anhörung und die rechtliche Prüfung erfolgen, so dass der Gesetzentwurf der Landesregierung voraussichtlich im September 2011 dem Thüringer Landtag vorgelegt werden kann.

Ich sehe keine weiteren Nachfragen und rufe auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Schubert von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/2985.

Status der Regionalpläne

Informationen der Landesregierung zufolge ist der Anteil der Vorranggebiete für Windenergie im Regionalplan Mittelthüringen von 0,2 Prozent auf 0,4 Prozent erhöht worden. Aus der Mitteilung geht jedoch nicht hervor, aufgrund welcher Annahmen diese Berechnung zustande kommt. Zudem ist nicht die ausgewiesene Fläche entscheidend, sondern das Energieerzeugungspotenzial, das durch