Sehr verehrte Frau Abgeordnete, wir werden alle Initiativen unterstützen, die an uns bezüglich der Gemeinschaftsschule herangetragen werden. Ob die Bedingungen der Förderschule optimal sind, vermag
ich von hier aus natürlich nicht zu beurteilen, das mögen Sie mir nachsehen. Die letzte Entscheidung wird nicht von uns getroffen, sondern dann vor Ort. Das ist auch das, was wir bisher konzeptionell vorgestellt haben, dazu werden wir auch stehen. Sie dürfen versichert sein, was immer in unserer Macht steht, wir werden es aktiv tun, damit wirklich eine gute Gemeinschaftsschule entsteht.
Ja, also diese Fragen aus der Mitte des Hauses wären das dann. Mich würde mal interessieren, wie so ein Interessenbekundungsverfahren aussieht. Wird dann irgendwie gesagt, wir hätten das auch gern oder wir würden so eine Gemeinschaftsschule einrichten. Oder muss man da schon ein bisschen konkreter werden?
Und zum Zweiten: Wie verhalten sich denn die kommunalen Spitzenverbände zu diesem Modell der Gemeinschaftsschule?
Ich hoffe, dass ich die Herausforderung der zwei Fragen werde bestehen können. Zur Frage der Interessensbekundung: Es gibt Interessensbekundungen, die sind höchst unterschiedlich und buntscheckig wie die Bildungslandschaft überhaupt. Ein Interessensbekundungsverfahren wird es nicht geben, weil die Schulen bisher an uns konkret herantreten. Insofern brauchen wir da kein Verfahren einzurichten.
Zur Frage der kommunalen Spitzenverbände: Es gibt bisher - mir bekannt zumindest - keine schriftlich vorliegenden Bekundungen. Vielleicht kommen die noch.
Vielen Dank. Wir kommen zur nächsten Frage der Frau Abgeordneten Hennig in Drucksache 5/143. Für die Regierung antwortet Herr Staatssekretär Merten.
Nach Informationen von Fachpraxislehrern gibt es eine Festlegung bzw. Dienstanweisung des Thüringer Kultusministeriums, die eine Eingruppierung von Fachpraxislehrern in die für Berufsschullehrer übliche Besoldungsgruppe E 10 ausschließt. Dies soll auch dann gelten, wenn Fachpraxislehrer ihren Kollegen Berufsschullehrern von der Qualifikation her gleichkommen bzw. sogar über eine höhere formale Qualifikation verfügen.
1. Welche Festlegungen für die Eingruppierung von Fachpraxislehrern hat das Kultusministerium getroffen?
2. Wie begründet die Landesregierung die geringere Eingruppierung von Fachpraxislehrern gegenüber den Kollegen Berufsschullehrern vergleichbarer Qualifikation?
3. Erkennt die Landesregierung an, dass es bei der Eingruppierung von Fachpraxislehrern Veränderungsbedarf gibt und wie und in welchen Fristen soll diesem entsprochen werden?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, werte Kollegen, ich beantworte die Frage der Abgeordneten Hennig namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Keine. Die Eingruppierung richtet sich seit dem 1. November 2006 nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder und den Regelungen zum Übergangsrecht. Darin ist festgelegt, dass § 2 Nr. 3 des Änderungsvertrags Nr. 1 zum BAT-O auch nach dem 31. Oktober 2006 fortgilt. Es wurden lediglich die bisherigen Vergütungsgruppen den neuen Entgeltgruppen zugeordnet.
Zu Frage 2: Die unterschiedlichen Eingruppierungen resultieren aus den unterschiedlichen Ausbildungsabschlüssen.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Gibt es Nachfragen aus der Mitte des Plenums? Das sehe ich nicht. Herzlichen Dank.
Stand der Kategorisierung der in Planung, Bau und im Bestand befindlichen Thüringer Autobahntunnel hinsichtlich der Passierbarkeit durch Gefahrguttransporte
Mit Beschluss des Landtags „Gefahrguttransporte durch Thüringer Autobahntunnel“ ist die Landesregierung am 22. Juni 2007 aufgefordert worden, „für Thüringer Straßentunnel in Planung, Bau und Bestand Risikoanalysen nach einer einheitlichen Methodik unter Einbeziehung der relevanten europäischen Richtlinien und harmonisierten Sicherheitsnormen sowie der Richtlinie für Ausstattung und Betrieb von Straßentunneln (RABT 2006) von unabhängigen Einrichtungen durchführen zu lassen und auf dieser Basis unverzüglich einzelfallbezogene Entscheidungen zur Nutzung von Thüringer Straßentunneln für Transporte von gefährlichen Gütern nach der ADR-Richtlinie 2007, Kapitel 3.2. (Stoffverzeich- nis gefährliche Güter) zu treffen.“ Laut Beschlusslage sind „diese Risikoanalysen sowie die sich daraus ableitenden Klassifizierungen der Tunnel nach bestimmten Gefahrgutklassen für die einzelnen Tunnel... bis zum 31. Dezember 2009 abzuschließen.“
1. Welche Thüringer Tunnel sind entsprechend der oben genannten Regelwerke bereits mit welchem Ergebnis analysiert und klassifiziert?
2. Wird die Klassifizierung entsprechend dem Beschluss bis zum Ende dieses Jahres abgeschlossen sein, wenn nein, aus welchen Gründen und durch welche konkreten Maßnahmen sollen aus Sicht der Landesregierung die Risikoanalysen und damit einhergehend die Klassifizierungen und folglich die Möglichkeit der Passierbarkeit realisiert werden?
3. Ab welchem Zeitpunkt ist nach erfolgter und entsprechender Klassifizierung mit der tatsächlichen Befahrbarkeit zu rechnen?
Vielen Dank. Es antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr. Bitte, Herr Minister Carius.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Enders beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt. Gestatten Sie mir aber eingangs eine Vorbemerkung. Die in der Anfrage angeführte einheitliche Methodik wurde im Auftrag der Verkehrsministerkonferenz durch Bund und Länder im Rahmen eines Forschungsvorhabens entwickelt. Die Ergebnisse dieses Forschungsvorhabens wurden den Ländern mit Schreiben vom 10. Juni 2009 übergeben. Erst seitdem ist die Anwendung der Methodik im Freistaat Thüringen möglich und dies bitte ich bei der Beantwortung der Frage dann auch zu berücksichtigen. Darüber hinaus möchte ich darauf hinweisen, dass der in der Anfrage verwendete Begriff „Klassifizierung von Tunneln“ nicht der fachlich korrekte Begriff ist. In den Gefahrguttransportvorschriften wird von Kategorisierung gesprochen.
Zu Frage 1: In Thüringen sind Ende des Jahres 2009 zehn Straßenverkehrstunnel unter Betrieb, vier weitere sind bis 2012 geplant bzw. werden gebaut. Der Transport von Gefahrgut durch Tunnel ist dabei aufgrund der besonderen Gefahrensituation bei einem Unfall ein Thema von eminenter Wichtigkeit. Sechs Thüringer Tunnel sind für Gefahrguttransporte nicht beschränkt. Das sind die Tunnel Hörschelberg, Behringen, Eichelberg, Schmücke, Lobdeburg und mit Verkehrsfreigabe am 22. Dezember 2009 der Tunnel Höllberg. Die vier Tunnel entlang der Bundesautobahn A 71 sind derzeit für Gefahrguttransporte gesperrt. In Anwendung der neuen Forschungsergebnisse konnte für die Tunnel Schmücke, Lobdeburg und Höllberg im zweiten Halbjahr 2009 ermittelt werden, dass eine Sperrung für Gefahrguttransporte nicht erfolgen muss.
Zu Frage 2: Die Pflicht zur Vergabe der einheitlichen Tunnelkategorien A bis E besteht bis 31. Dezember 2009 nach dem Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße ohne weitere gesetzliche Übergangsfrist. Dementsprechend wird eine Kategorisierung gemäß ADR bis zum Jahresende auch erfolgen. Die Erstellung der erforderlichen Gutachten zur Kategorisierung von Straßentunneln nach ADR, die Sicherheitsbewertungen und Kriterien der Gefahrenabwehr für die vier Tunnel auf der A 71 sind bis Ende 2009 allerdings nicht möglich. Ich verweise hierzu auf meine Eingangsbemerkungen. Insbesondere wird eine umfang
reiche Berechnung im Rahmen des Verfahrens für die Tunnel Hochwald und Rennsteig notwendig sein, die auch deutlich mehr Zeit in Anspruch nimmt als bei den bisher untersuchten Tunneln. In Anlehnung an die Projekte zur Umsetzung der neuen Tunnelregelungen in der Schweiz wird deshalb für die Tunnelkette im Zuge der A 71 die Tunnelkategorie E bis zum Abschluss der Bewertung der Tunnelkette vorläufig vorgesehen. Die Festlegung der Kategorie richtet sich dabei nach den bestehenden Beschränkungsbestimmungen in den Tunneln. Diese beruhen auf dem Kabinettsbeschluss vom 23. Oktober 2001. Der Ausweis der Tunnelkategorie E - gesperrt für Gefahrgut - wird durch Anbringen des Zusatzzeichens durch die zuständige Straßenverkehrbehörde bis 31. Dezember 2009 für die vier Tunnel der A 71 sichergestellt.
Zu Frage 3: Alle Verantwortlichen der Landesregierung, der Feuerwehr und der Sicherheitsbeauftragte für Thüringer Tunnel arbeiten eng zusammen, um eine sachgerechte Entscheidung zu finden. Das Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr hat sich das Ziel gesetzt, schnellstmöglich eine Bewertung vorzunehmen. Hierzu haben bereits Gespräche in meinem Haus stattgefunden. Inwieweit die Bewertung eine Befahrbarkeit der Tunnelkette für Gefahrgut ergibt, kann selbstverständlich nicht von der Landesregierung vorhergesagt werden. Ziel ist es aber, den Zeithorizont so kurz wie möglich zu fassen.
Wenn ich es jetzt richtig verstanden habe bzw. kategorisiert, kann noch keine Aussage darüber getroffen werden, wann die vier Tunnel einklassifiziert werden?
Doch, es werden alle Tunnel bis Jahresende kategorisiert. Allerdings ist es dann bei den vier Tunneln an der A 71 zunächst einmal eine vorläufige Kategorisierung, die gegebenenfalls nach der Überprüfung dann wieder aufgehoben oder verändert wird.
Frau Abgeordnete Enders, jetzt muss ich mal nachfragen. Wir kommen jetzt in die dritte Frage, die Sie jetzt stellen.
Sie haben gesagt, dass sich die Kategorisierung dieser vier Tunnel problematisch darstellt oder bestimmte Berechnungen noch angestrebt werden müssen. Ich hätte jetzt gern mal gewusst: Wo stellt sich das problematisch dar bzw. welche Probleme werden bei den vier Tunneln gesehen? Soweit mir bekannt ist, gibt es dort sehr große Sicherheitsstandards, die eigentlich eine Befahrbarkeit der Tunnel ermöglichen könnten aus meiner Sicht.