Protocol of the Session on December 17, 2009

Sie haben gesagt, dass sich die Kategorisierung dieser vier Tunnel problematisch darstellt oder bestimmte Berechnungen noch angestrebt werden müssen. Ich hätte jetzt gern mal gewusst: Wo stellt sich das problematisch dar bzw. welche Probleme werden bei den vier Tunneln gesehen? Soweit mir bekannt ist, gibt es dort sehr große Sicherheitsstandards, die eigentlich eine Befahrbarkeit der Tunnel ermöglichen könnten aus meiner Sicht.

Frau Abgeordnete Enders, das liegt zunächst einmal an den nötigen Sicherheitsbewertungen, die für diese Tunnelbauwerke in der Topographie notwendig sind. Es liegt auch dann an den Kriterien, die wir für die Gefahrenabwehr aufstellen und den entsprechenden Maßnahmen, die natürlich auch entsprechend vorbereitet werden müssen, bevor man sich vorstellen kann, die Tunnel freizugeben.

Vielen Dank. Ich möchte Sie noch einmal darauf hinweisen, dass die Nachfragen wirklich kurz und prä

zise gestellt werden sollen.

Wir kommen zur Frage des Abgeordneten Korschewsky, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 5/154.

Erstattungen des Landes nach der Kommunalisierung von Staatlichen Umwelt- und Versorgungsämtern

Mit Wirkung zum 1. Mai 2008 wurden die Staatlichen Umwelt- und Versorgungsämter aufgelöst und deren Aufgaben auf die Landkreise und kreisfreien Städte übertragen. Das Land ist verpflichtet, den Kommunen die damit im Zusammenhang stehenden Personal- und Sachkosten zu erstatten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Zu welchen Stichtagen erhalten die Landkreise und kreisfreien Städte die Abschlagszahlungen des Landes zur Erfüllung der kommunalisierten Aufgaben der aufgelösten Staatlichen Umwelt- und Versorgungsämter und weshalb erfolgte gegebenenfalls in diesem Jahr noch keine Erstattung der Personalkosten?

2. Anhand welches Verfahrens ermittelt das Land die Personal- und Sachkosten, die den Landkreisen und kreisfreien Städten im Zusammenhang mit der Aufgabenerfüllung der aufgelösten Staatlichen Umwelt- und Versorgungsämter entstehen, und inwieweit werden dabei die tatsächlich entstandenen Kosten zugrunde gelegt?

3. In welchem Umfang haben die Landkreise und kreisfreien Städte zur Ermittlung der tatsächlichen Kosten für die Aufgabenerfüllung der aufgelösten Staatlichen Umwelt- und Versorgungsämter die erforderlichen Zuarbeiten zu leisten, inwieweit können hierbei die kommunalen Verwaltungen pauschale Kosten geltend machen und wie wird dieses Verfahren begründet?

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, für die Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Die Abschlagszahlungen für die Erstattungen der Personal-, Sach- und Raumkosten erfolgten gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 und § 5 Abs. 1 Satz 2 und 3 des Thüringer Gesetzes über die Erstattung von Kosten nach Aufgabenübertragung auf die Kommunen vom 20. Dezember 2007 auf Anforderung der Kommunen für die am 1. Mai 2008 wirksam gewordene Kommunalisierung zunächst pauschal

vierteljährlich jeweils zum 15. Mai, zum 15. August und zum 15. November. Für das Jahr 2009 wurden die pauschalen Abschlagszahlungen ebenfalls vierteljährlich zum 15. Februar, zum 15. Mai, zum 15. August und zum 15. November gezahlt. Eine Abrechnung der entstandenen angemessenen Personalkosten erfolgt nach § 3 Abs. 2 Satz 3 dieses Gesetzes erst nach Ablauf des Kalenderjahres. Zur Abrechnung der im Kalenderjahr 2008 entstandenen angemessenen Personalkosten wurden die kommunalen Gebietskörperschaften mit Schreiben des Landesverwaltungsamts vom 19. Dezember 2008 als Erstattungsbehörde über die Erstattung von Kosten nach Aufgabenübertragung auf die Kommunen aufgefordert, die Abrechnungsunterlagen bis zum 27. Februar dieses Jahres vorzulegen. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen von allen kommunalen Gebietskörperschaften die Abrechnungsunterlagen vor. Der größte Teil der Prüfungen durch die Erstattungsbehörde des Landesverwaltungsamts ist bereits abgeschlossen. Das Landesverwaltungsamt will die Prüfungen der wenigen noch ausstehenden kommunalen Gebietskörperschaften noch in diesem Jahr abschließen. Grund für das noch nicht abgeschlossene Abrechnungsverfahren in diesen Fällen ist, dass die prüffähigen, nachweisgerechten Unterlagen erst auf Nachforderung des Landesverwaltungsamts und teilweise erst vor kurzer Zeit vorgelegt worden sind. Die Abrechnung der tatsächlich entstandenen Personalkosten für das Jahr 2009 erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben erst nächstes Jahr.

Zu Frage 2: Die Erstattung der durch die Übertragung der bisherigen Aufgaben der Staatlichen Umwelt- und Versorgungsämter entstandenen Kosten erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben des bereits erwähnten Thüringer Gesetzes über die Erstattung von Kosten nach Aufgabenübertragung auf die Kommunen. Nach § 1 erstattet das Land den Kommunen nach Maßgabe der folgenden Vorschriften die entstehenden angemessenen Kosten. Danach hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass das Land den kommunalen Gebietskörperschaften auf Anforderung die entstehenden Personal-, Sach- und Raumkosten zunächst pauschal durch die erwähnten vierteljährlichen Abschlagszahlungen erstattet. Die Höhe der Abschlagszahlungen ergibt sich aus den vom Gesetzgeber - die Vorschriften erspare ich Ihnen, das gebe ich Ihnen schriftlich - prognostizierten Durchschnittsbeträgen, die zur Erledigung für die übertragenen Aufgaben für erforderlich erachtet werden. Die Abrechnung der entstandenen angemessenen Kosten erfolgt dann nach der Vorlage geeigneter Nachweise gegenüber dem für die Kostenerstattung zuständigen Landesverwaltungsamt nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahrs 2008 und für das nächste Jahr 2009.

Zu Frage 3: Nach den §§ 3 bis 7 dieses Gesetzes erfolgt die Abrechnung der tatsächlich angemessenen Kosten nach Vorlage geeigneter Nachweise. Um das Abrechnungsverfahren sowohl für die Behörde als auch für die Kommunen zu systematisieren, zu erleichtern und zu vereinfachen und den Verwaltungsaufwand zu minimieren, gibt es einen Abrechnungsbogen, den das Landesverwaltungsamt erstellt hat. Auf der Basis dieses Abrechnungsbogens erfolgt eine Abrechnung in 2008 bzw. 2009 der tatsächlich geleisteten Personal-, Sach- und Zweckausgaben. Der Abrechnungsbogen stellt jedoch mit seinen Kostenrubriken keine vorweggenommene Angemessenheitsprüfung dar. Er dient nur der Arbeitserleichterung. Die Abrechnungsbögen und das Verfahren der Abrechnung des Mehrbelastungsausgleichs wurden mit den zuständigen Ministerien, dem Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz, dem Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit und dem Thüringer Finanzministerium sowie den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt. Der Rechnungshof wurde über das Abrechnungsverfahren unterrichtet. Im Abrechnungsbogen sind die konkreten Personal-Ist-Besetzungen des aufgabenwahrnehmenden Personals in die Kommunen anzugeben. Soweit bei der Abrechnung die entstandenen angemessenen Personalkosten in einzelnen Kommunen mehr als die vom Gesetzgeber prognostizierten Kosten eingesetzt werden, sind entsprechende Nachweise zur Begründung der Angemessenheit im Hinblick auf die erhöhte Personalausstattung vorzulegen. Andererseits sind auch beim Unterschreiten der gesetzlich prognostizierten Kosten, den Grundsätzen der Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit folgend, die kommunalen Gebietskörperschaften im Rahmen der Abrechnung zur Angabe dieser reduzierten Ist-Ausstattung verpflichtet. Auf eine Nachweispflicht wird in diesen Fällen grundsätzlich verzichtet, da sie weniger Geld brauchen. Bei den Personalnebenkosten für Beamte und den Personalgemeinkosten sowie den Sachkosten gemäß § 5 des Gesetzes werden im Abrechnungsbogen die vom Gesetzgeber im Rahmen der vorgenommenen Prognose ermittelten Beträge zugrunde gelegt, bei denen grundsätzlich die Kostenerstattung bis zu dieser Höhe ohne Vorlage gesonderter Nachweise anerkannt wird. Soweit einzelne Kommunen bei der Abrechnung über diese Durchschnittsbeiträge hinausgehen, also die Kosten diese überschreiten, hat dies zur Folge, dass für jede geleistete Ausgabe in diesen mit prognostizierten Durchschnittsbeträgen unterlegten Kostenarten eine Nachweisführung durch Einzelnachweise erfolgen muss, um die gesetzeskonforme Angemessenheitsprüfung sicherzustellen. Auch hier sind beim Unterschreiten dieser Beträge im Rahmen der Abrechnung die Kommunen zur Angabe der reduzierten Kosten verpflichtet. Für die Einrichtungen von IT-Ausstattungen wurde 2008 einmalig eine Pauschale von 1.200 € pro

Vollbeschäftigteneinheit gezahlt. Bei der Abrechnung wurden grundsätzlich bis zu dieser Höhe die Kosten ohne Erfordernis der Vorlage von Einzelnachweisen durch die kommunalen Gebietskörperschaften anerkannt.

Vielen Dank. Gibt es Nachfragen?

Herr Minister, entsprechen die gezahlten Sachkosten - ich beziehe mich ausdrücklich nur auf die Sachkosten - aus Sicht der Landesregierung den tatsächlichen Sachaufwendungen?

Herr Abgeordneter, das kann ich so pauschal nicht sagen. Wir haben auf der Grundlage der zur Verfügung stehenden Informationen den Aufwand der Sachkosten prognostiziert. Wenn die tatsächlichen Kosten darüber hinausgehen, ist es so, dass die Kommunen in jedem Einzelfall einen Nachweis antreten können, dass diese erhöhten Kosten für die angemessene Finanzausstattung angefallen sind.

Eine zweite Nachfrage, Herr Abgeordneter, bitte.

Sie sprachen von geeigneten Nachweisen. Was sind geeignete Nachweise, vielleicht einmal so als Beispiel, und gibt es aus Ihrer Sicht Möglichkeiten, den aus meiner Sicht doch recht großen bürokratischen Aufwand der Nachweisführung und der Abrechnung in zukünftigen Jahren zu verringern?

Unter einem geeigneten Nachweis würde ich mir zum Beispiel eine Rechnung vorstellen, aus der sich der Betrag ergibt. Es ist in der Tat ein relativ bürokratisches Verfahren und deswegen hat das Landesverwaltungsamt auch Abrechnungsbogen erstellt. Ich habe Ihnen auch gesagt, dass die Kommunen, wenn sie weniger brauchen, überhaupt keine Nachweise einzureichen haben. Im Übrigen ist die Nachweispflicht, wenn sich die Kosten innerhalb des prognostizierten Niveaus halten, ja auch auf den Abrechnungsbogen begrenzt. Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen vorlegen. Aus Sicht der Landesregierung ist dies ein unvermeidlicher bürokratischer Aufwand.

Vielen Dank, Herr Minister. Es gibt noch eine Nachfrage.

Zwei Nachfragen, Herr Minister.

Zwei Nachfragen. Herr Abgeordneter Kummer, bitte.

Die erste Frage: Herr Minister, die Landesregierung hatte mit der Behördenstrukturreform, über deren Rechenmodalitäten Sie eben ausführlich referierten, einen Einspareffekt verbunden, den wollte sie damit erreichen. Können Sie anhand der jetzt vorliegenden Zahlen der Kommunen, was denn wirklich benötigt wurde, erklären, ob die Einsparerwartungen der Landesregierung sich mit der Behördenstrukturreform erfüllten?

Die zweite Frage: Es hat ja damals massive Bedenken gegeben, ob denn fachlich die Behördenstrukturreform zu Verschlechterungen führen würde. Vielleicht könnten Sie sagen, wie da die Erwartungen erfüllt wurden.

Herr Abgeordneter, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Korschewsky bezog sich auf die Modalitäten der Abrechnung und nicht auf die Summen, so dass ich zu den Summen heute keine Aussagen treffen kann. Es ist ja auch so, dass das Jahr noch nicht abgeschlossen ist und die letzten Anträge, wie ich Ihnen vorgetragen habe, noch nicht geprüft sind. Wir sollten uns dann nächstes Jahr bei einer Evaluation darüber Gedanken machen.

Was die Effektivität der Aufgabenwahrnehmung angeht, muss man feststellen, dass die gesetzliche Regelung seit eineinhalb Jahren gilt und dass es vermutlich zu früh ist, eine aussagekräftige Evaluation vorzunehmen, ob die Aufgabe besser in staatlicher Verwaltung erfüllt werden kann. Üblicherweise braucht man Erfahrung im Verwaltungsvollzug, auch in Fragen der Rechts- und Fachaufsicht, die das Landesverwaltungsamt hier zu leisten hat, bevor man diese Frage auf einem hinreichend gesicherten Erfahrungshorizont beurteilen kann.

Vielen Dank. Wir kommen zur Anfrage des Herrn Abgeordneten Kummer in Drucksache 5/167. Bitte.

Personalentwicklung im Forstbereich

Auf steigende Anforderungen an die Personalentwicklung im Forstbereich hat der Forst-Hauptpersonalrat häufig hingewiesen. In einem Schreiben vom Oktober dieses Jahres an die Fraktionen der CDU und SPD des Landtags mahnt er dringenden Handlungsbedarf angesichts überproportionaler Verluste im Bereich der Spezialmaschinenführer in der Waldarbeit an. Mit seinem Beschluss (Drucksache 4/4631) vom November letzten Jahres, auch in den kommenden Jahren einen Einstellungskorridor zu gewährleisten, brachte der damalige Landtag die Brisanz der Situation ebenfalls zum Ausdruck.

Deshalb frage ich die Landesregierung:

1. In welchen Bereichen der Landesforstverwaltung ist aus Sicht der Landesregierung der Personalbedarf am dringendsten?

2. Wie stellt sich nach Einschätzung der Landesregierung die aktuelle Situation der Übernahme von Auszubildenden in feste Arbeitsverhältnisse in der Forstverwaltung dar?

3. Plant die Landesregierung einen Einstellungskorridor für Waldarbeiter bzw. Spezialmaschinenführer?

4. Welche Personalentwicklungspläne hat die Landesregierung gegenwärtig für den Forstbereich?

Es antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz, Herr Staatssekretär Richwien. Bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kummer für die Landesregierung wie folgt.

Zu Frage 1: In den Laufbahngruppen des gehobenen Dienstes - ich meine hier die Revierleiter - und der Angestellten im Verwaltungsbereich in den Forstämtern sowie der Maschinenführer in den Maschinenbetrieben besteht derzeit der dringendste personelle Bedarf in der Forstwirtschaft.

Zu Frage 2: Ausgebildete Forstwirte und Forstassessoren des höheren Forstdienstes konnten in den letzten Jahren im Rahmen des Einstellungskorridors eingestellt werden. Diese Praxis wird fortgeführt.

Zu Frage 3: Es ist beabsichtigt im Einstellungskorridor für den Geschäftsbereich unseres Hauses die Waldarbeiter entsprechend zu berücksichtigen. Das Durchschnittsalter der Waldarbeiter liegt bei 49 Jahren. Eine kontinuierliche Übernahme von in Thüringen ausgebildeten Forstwirten ist notwendig, um ausgebildeten Altersaufbau zu erreichen. Forstwirte werden intern zu Forstmaschinenführern qualifiziert.

Zu Frage 4: Das Gemeinschaftsforstamt wird in Thüringen beibehalten. Dem Personalabgang der nächsten Jahre Rechnung tragend, werden organisatorische Straffungen in den verschiedensten Bereichen notwendig sein.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Gibt es Nachfragen? Das sehe ich nicht, dann schließe ich an dieser Stelle die Fragestunde für heute.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 25 und ich eröffne die

Aktuelle Stunde

Einige Hinweise: Die Fraktionen der CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD haben jeweils eine Aktuelle Stunde beantragt. Die Zeit für die einzelnen Themen beträgt 30 Minuten, die Redezeit für einen Redebeitrag eines Abgeordneten maximal 5 Minuten. Nach einmaliger Mahnung ist dem Abgeordneten das Wort zu entziehen. Mehrere Redebeiträge von fünf Minuten sind möglich. Die bei einzelnen Beiträgen nicht verbrauchte Zeit wird dann nicht hinzugerechnet. Die Auswahl der Redner trifft der Präsident oder die Präsidentin. Zwischenfragen sind nicht zulässig.

Wir kommen zum ersten Teil der Aktuellen Stunde

a) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Politisch motivierte Strafta- ten in Thüringen am Wochen- ende des 2. Advents“ Unterrichtung durch die Präsi- dentin des Landtags - Drucksache 5/179 -

Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort dem Abgeordneten Fiedler.