Ich möchte noch einen Punkt benennen, der uns sehr am Herzen liegt. Es gibt eine Studiengebühr auch in Thüringen, über die hier auch schon häufiger gestritten wurde, das sind die sogenannten Langzeitstudiengebühren. Ich sage es hier noch einmal: Die Langzeitstudiengebühren treffen auch und gerade Studierende mit Kindern, auch und gerade Stu
dierende, die sich politisch oder gesellschaftlich engagieren. Deswegen hoffe ich - und wir werden auch weiterhin alles dafür tun -, dass auch die Langzeitstudiengebühren in Thüringen gestrichen werden, damit wir die Gebührenfreiheit als Standortvorteil insgesamt begreifen und Thüringen zum attraktiven Land für alle machen, die hier an Hochschulen, Fachhochschulen ihre Ausbildung finden wollen. Auch - das sage ich ebenso deutlich, wir haben heute noch einen weiteren Antrag auf der Tagesordnung - über die Mitbestimmung der Studierenden und der Lehrenden werden wir noch einmal sprechen müssen, aber das sicher an anderer Stelle. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgebühren- und -entgeltgesetzes kommt die Landesregierung dem zentralen Versprechen der SPD im Wahlkampf nach. Wir haben von Anfang an die von der Landesregierung Althaus eingeführten Verwaltungskostenbeiträge als Einstieg in allgemeine Studiengebühren abgelehnt, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich finde es an der Stelle auch wirklich gut, so macht nämlich das Arbeiten Spaß. Wir haben uns an die Vereinbarung im Koalitionsvertrag gehalten. Wir beantragen heute die Überweisung an die Ausschüsse und werden dann im Januar-Plenum beschließen, dass die Verwaltungsgebühren an dieser Stelle abgeschafft werden, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Dabei geht es nicht nur um die 50 € weniger, die sicherlich dem einen oder anderen Studierenden auch guttun. Es geht um die Frage, ob im Bildungssystem finanzielle Hürden eingebaut werden oder nicht. Die SPD-Fraktion ist davon überzeugt, dass das nicht sein darf. Die Sozialdemokratie hat sich hier eindeutig positioniert. Die Bildung ist ein Gut zur gesellschaftlichen Teilhabe und Emanzipation und steht jedem Menschen unabhängig vom Geldbeutel zur Verfügung.
Ich bin dem Kultusminister sehr dankbar, dass er sich schnell eingesetzt hat auch im Dialog mit den Studierenden, aber auch mit den Rektoren und damit zum vorliegenden Gesetzentwurf gekommen ist. Das beweist, dass die Hochschulen aktuell, obwohl der Beschluss noch nicht gekommen ist, auch die Verwaltungskostenbeiträge noch nicht eingezogen
haben. Auch das Versprechen, dass die Kompensation der Mittel, dieser berühmten 2,4 Mio. €, kommt, das müssen wir im Ausschuss tatsächlich intensiv beraten. Wir werden es aber auch intensiv beraten müssen bei den Haushaltsverhandlungen. Ich beantrage hiermit noch mal die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss und an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als Nächste hat sich zu Wort gemeldet Frau Abgeordnete Franka Hitzing von der FDP-Fraktion.
Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, mit dem heute eingebrachten Gesetzentwurf - so wollte ich eigentlich anfangen, so kann ich aber leider nicht anfangen. Es verwundert mich sehr, dass wir heute in erster Lesung den Gesetzentwurf besprechen und beraten, aber leider der Gesetzentwurf nicht eingebracht worden ist vom Herrn Minister.
Mit dem zu diskutierenden Gesetzentwurf geht möglicherweise die Ära der Verwaltungsgebühren, des Verwaltungskostenbeitrags dem Ende entgegen. Dafür hat sich auch die FDP-Fraktion ausgesprochen und wir begrüßen das an dieser Stelle sehr. Es geht um die 50 €, die seit dem Wintersemester 2007/2008 in Thüringen eingeführt worden sind. Von Anfang an war die berechtigte Frage: Wofür wird dieses Geld eingesetzt? Es gab sowohl von Studierenden als auch Lehrenden schon die Nachfrage nach der Transparenz. Wie benutzt man das Geld, wofür wird es eingesetzt und wie führt es denn dazu, die Situation an den Hochschulen eventuell zu verbessern?
Wir müssen uns natürlich schon mehrere Fragen stellen, das haben meine Vorredner auch getan. Wie werden wir diese 2,4 Mio. € kompensieren, die auf das Land zukommen? Das ist die erste Frage.
Eine zweite Frage, die sich mir hier eröffnet, ist: Ist tatsächlich die Attraktivität des Studienortes Thüringen von 50 € pro Semester abhängig? Ich glau
be, das ist wahrlich nicht das Problem. Es geht natürlich auch um Qualität. Qualität ist ein ganz wichtiger Standortfaktor und nicht 50 € auf sechs Monate hochgerechnet.
Bei allen Bedenken bezogen auf die zurückgehenden Zahlen der Erstimmatrikulationen, wie wir das lesen konnten, müssen wir sicherlich auch darüber sprechen, ob nicht doch im Zuge der Autonomie der Hochschulen - das werden wir ja heute schon noch einmal zu besprechen haben - die Möglichkeit eröffnet wird, Studiengebühren zu erheben in einem festgelegten Maße, um die Autonomie der Hochschulen zu bekräftigen und genau dieses Geld für Lehre und Forschung einzusetzen unter Beteiligung der Studierenden, um die Autonomie fortzuführen und die Bildungsqualität an den Einrichtungen zu erhöhen.
Dann hätten wir eine ausreichende finanzielle Ausstattung der Hochschulen, denn - darüber sind wir uns ja auch alle einig - die Hochschulen sind unterfinanziert.
Sehr viele Fragen sind zu besprechen. Wir werden das in den Ausschüssen mit Sicherheit tun. Deshalb bitte ich um die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur und selbstverständlich an den Haushalts- und Finanzausschuss. Danke schön.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Als Nächste hat sich zu Wort gemeldet Frau Abgeordnete Berninger aus der Fraktion DIE LINKE. Oder Frau Hennig? Entschuldigung. Frau Hennig, bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wir haben in der Fraktion DIE LINKE noch nicht ganz so schnell die Themenfelder wieder gewechselt.
Natürlich ist es ein längst überfälliger Schritt. Die Fraktion DIE LINKE wird sich auch der Beratung und der Zustimmung zu diesem Antrag nicht verwehren. Aber was mir bei der ganzen Diskussion ein bisschen zu kurz kommt, ist ganz einfach, dass es schon einen Gesetzentwurf gibt, der Verwaltungskostenbeiträge abschaffen möchte, der - hätte man den Ausschuss eingeladen, auch wenn es nur einen vorläu
Was meine Kritik an dem Gesetzentwurf ist, der vorliegt, ist ganz klar, dass es sich lediglich darum handelt, die Verwaltungskostenbeiträge abzuschaffen. Es wird noch mal deutlich die Säumnisgebühr festgeschrieben im Gesetzentwurf, obwohl Verfahren dagegen anhängig sind. So viel zum Dialog mit den Studierenden, Herr Metz. Der Dialog mit den Studierenden ist, so wie es die Landesregierung getan hat, im Hochschulgesetz festgeschrieben und daher auch eher Pflichtleistung als etwas Besonderes.
Wenn hier völlig ignoriert wird, dass es einen Gesetzentwurf gibt, der Verwaltungskostenbeiträge abschaffen möchte, der Ausschuss nicht eingeladen wird, dann ist das für mich durchaus Missachtung des Parlaments. Wenn es schon darum geht, dass es ein schneller Antrag war, dass es eine schnelle Umsetzung eines Wahlversprechens war, dann möchte ich an diesem Punkt zumindest erwähnt gewusst haben, dass die Opposition die Forderung der Studierenden und die gesellschaftliche Notwendigkeit wesentlich schneller aufgegriffen hat.
Was die Kompensation der Mittel für die Hochschulen angeht, ja, auch das haben wir in unserem Gesetzentwurf formuliert. Auch das war Ihre Kritik an unserem Gesetzentwurf. Ich bin froh, dass wir uns auf der gleichen Position wiederfinden. Wir führen nach wie vor den direkten Dialog mit den Studierenden. Nur ein Wort in Richtung FDP: Qualität von Hochschulen hat selbstverständlich auch was mit ihrer finanziellen Ausstattung zu tun.
Wir werden uns der Ausschussberatung stellen. Wir werden eine mündliche Anhörung beantragen. Vielleicht können wir ja dann beide Gesetzentwürfe zusammen besprechen. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss und dass es ab dem Sommersemester tatsächlich scheinbar keine Verwaltungskostenbeiträge mehr geben wird, weil sich viele Fraktionen im Thüringer Landtag einig sind.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Wünscht aus der Mitte des Parlaments noch jemand das Wort? Das sehe ich nicht. Dann hat die Landesregierung, Herr Minister Matschie, das Wort.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hatte in der letzten Plenarsitzung angekündigt, dass wir einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des Verwaltungskostenbeitrags an Thüringer Hochschulen vorlegen. Der ist jetzt in das Parlament eingebracht. Wir halten Wort, wir erfüllen zügig das, was wir uns in der Koalitionsvereinbarung vorgenommen haben, und wir machen damit Studieren in Thüringen noch attraktiver.
Die Anliegen der Studenten und die Verbesserung von Lehre und Forschung in Thüringen stehen ganz oben auf der Agenda meines Ministeriums. Ich habe im Dezember schon ein erstes Gespräch mit den Thüringer Hochschulrektoren geführt. Ich habe mit Studentenvertretern an der Uni in Erfurt und auch anlässlich der Aktionen bei der letzten Landtagssitzung hier vor dem Thüringer Landtag gesprochen und der Dialog geht weiter. Derzeit läuft eine Evaluierung des Thüringer Hochschulgesetzes. Besonders interessiert mich dabei natürlich, inwieweit tatsächlich eine Stärkung der Hochschulautonomie erreicht wurde mit dem jetzigen Gesetz, welchen Änderungsbedarf es bei demokratischen Mitwirkungsrechten gibt. Wir werden im Frühjahr 2010 die Ergebnisse unserer ersten Befragung dann auch vorliegen haben. Für Februar des kommenden Jahres werde ich einen Hochschulgipfel einberufen. Ziel dabei ist es, gemeinsam mit den Hochschulleitungen, mit den Studierenden, mit den Gewerkschaften darüber zu beraten, wie wir den Bolognaprozess noch besser gestalten können. Das ist ein Punkt der Debatte in den letzten Monaten, wie können wir die Studiengänge so gestalten, dass sie gut und vernünftig zu studieren sind. Wir wollen gemeinsam mit den Hochschulen darüber nachdenken, wie insbesondere Bachelorstudiengänge, die überfrachtet sind mit zu viel Stoff, mit zu vielen Prüfungen, so entlastet werden können, dass Studieren besser möglich wird. Und wir werden natürlich auch mit den Hochschulen und den Beteiligten über Rahmenbedingungen des Studiums reden. Da geht es um studentischen Wohnraum, aber auch z.B. um die Kinderbetreuung.
Mein Ziel ist, dass wir möglichst gute Rahmenbedingungen für das Studieren in Thüringen schaffen. Ich will hier deutlich machen, von Thüringen geht das Signal aus: Wir reden nicht nur mit den Studierenden, die in den letzten Wochen und Monaten protestiert haben, wir handeln auch.
Wir warten nicht ab, bis sich die Lage wieder beruhigt, sondern wir gehen die Probleme an. Es gilt nach wie vor - und das ist eine Kontinuität aus den letzten Jahren -: Es gibt in Thüringen keine Studiengebühren. Zusätzlich wollen wir, dass auch der Verwaltungskostenbeitrag entfällt. Ich bin sicher, dass wir damit noch mal ein wichtiges Zeichen für gutes Studieren hier in Thüringen setzen. Ich will aber auch deutlich sagen, die Langzeitstudiengebühren in Thüringen wollen wir nicht abschaffen, sie sollen erhalten bleiben.
Ich sage auch ganz deutlich: Wir haben hier genügend Spielraum. Es gibt Langzeitstudiengebühren nach vier Semestern. Es gibt die Möglichkeit, Aktivitäten von Studierenden bei der Studierendenvertretung anzurechnen auf diese Zeit. Es gibt die Möglichkeit, auf die Familiensituation Rücksicht zu nehmen, und es gibt eine Härtefallregelung. Ich glaube, hier haben wir ausreichend Spielraum, um Langzeitstudiengebühren ab einem bestimmten Zeitpunkt auch zu rechtfertigen - dabei soll es bleiben. Wir wissen aus Studien - z.B. einer Studie, die das Institut für Hochschulforschung der Universität Halle-Wittenberg gemacht hat -, dass allgemeine Studiengebühren hingegen durchaus ein Hindernis und eine Hürde für Studierwillige darstellen. Nach dieser Studie würde jeder zehnte Studierwillige sich von allgemeinen Studiengebühren abschrecken lassen vom Studium. Wir wollen das nicht. Wir wollen, dass junge Leute hier in Thüringen bleiben, dass sie sich für ein Studium entscheiden, und wir wollen vor allem auch, dass mehr junge Leute hierher nach Thüringen kommen. Das ist ein ganz wesentliches Stück unserer Zukunftsfähigkeit hier in Thüringen. Ich bin davon überzeugt, dass es wichtig ist, dass der Staat keine finanziellen Hürden für ein Studium aufbaut. Jeder, der die Fähigkeiten besitzt, muss sich ein Studium leisten können. Die Herkunft und das Portemonnaie der Eltern dürfen nicht über die Zukunft von Menschen entscheiden. Das ist das Signal, was wir heute noch einmal bestärken.
Nach den bisherigen Berechnungen der Kultusministerkonferenz wird sich die Zahl der Thüringer Schulabsolventen mit einer Zugangsberechtigung zum Hochschulstudium von derzeit 10.300 auf 5.800 im Jahr 2013 verringern. Das ist die Folge des Geburtenknicks der 90er-Jahre. Das heißt, diese Zahlen zugrunde gelegt, die Zahl der Studienanfänger könnte von derzeit etwa 10.000 auf 6.400 im Jahr 2014 zurückgehen, wenn es uns nicht gelingt, mehr Schülerinnen und Schüler zur Hochschulreife zu bringen, wenn es uns nicht gelingt, mehr Studierwillige aus anderen Bundesländern oder auch aus dem Ausland für ein Studium in Thüringen zu gewinnen. Deshalb muss das Ziel sein, mit hervorragenden Studienbe
dingungen in Thüringen junge Menschen zu erreichen und dafür zu sorgen, dass mehr Studierende aus anderen Bundesländern hierherkommen. Denn wir haben uns im Hochschulpakt 2020 verpflichtet, in der ersten Phase - das ist die von 2007 bis 2010 - jährlich 9.325 Studienanfänger an unseren Hochschulen zu immatrikulieren und in der zweiten Programmphase - von 2011 bis 2015 - im Schnitt jährlich rund 8.000 Studienanfänger. Wenn wir diese Zusagen nicht einhalten, müssen wir Mittel aus dem Hochschulpakt zurückzahlen. Deshalb ist es so wichtig, dass wir die Attraktivität des Studienorts Thüringen weiter steigern.
Die Entscheidung zur Aufnahme eines Studiums, aber auch die Entscheidung für einen bestimmten Studienort ist durchaus auch von der Höhe der finanziellen Belastungen abhängig. Es gibt Faktoren, die sind in den Bundesländern gleich, aber es gibt eben auch Unterschiede. Natürlich ist das BAföG gleich in allen Bundesländern, auch die Lebenshaltungskosten haben sich in den Bundesländern stark angeglichen, aber es gibt Unterschiede. Es gibt Unterschiede beim Wohnungsmarkt, bei den Mieten und es gibt Unterschiede bei der Frage „Gibt es Studiengebühren, ja oder nein, wie sind die Kosten an den Hochschulen für die Studierenden?“. Diese Variablen können wir beeinflussen und die wollen wir beeinflussen. Dabei spielt auch die Erhebung oder Nichterhebung des Verwaltungskostenbeitrags von 50 € pro Semester eine Rolle.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf reagieren wir auch auf die Debatte, die es zum Verwaltungskostenbeitrag gegeben hat. Durch die Streichung des § 4 entfällt jetzt die gesetzliche Grundlage für die Erhebung des Verwaltungskostenbeitrags. Damit wollen wir sicherstellen und bitten die Hochschulen, hier mitzuziehen, dass zum Sommersemester 2010 der Verwaltungskostenbeitrag nicht mehr erhoben wird. Der fehlende Betrag - auch das will ich an dieser Stelle sehr deutlich sagen - soll den Hochschulen aus dem Landeshaushalt ersetzt werden. Das ist der Vorschlag, den wir machen. Damit ist klar, es gibt keinen Grund für die Hochschulen, an anderer Stelle Gebühren oder Beiträge zu erhöhen.
Deshalb - ich kann die Befürchtungen verstehen, die Studierende geäußert haben - sage ich das hier noch einmal in aller Deutlichkeit: Ich bin überzeugt, dass der Aufwand, den wir hier finanziell betreiben, nämlich die 2,4 Mio. € den Hochschulen anderweitig zu ersetzen, gut angelegtes Geld ist. Mit Sicherheit ist dieser Finanzaufwand geringer als der Aufwand, den wir betreiben müssten, wenn wir nicht genügend Studierende an die Thüringer Hochschulen bekommen und dann Mittel aus dem Hochschulpakt zurückzahlen müssen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich bitte Sie vor diesem Hintergrund und mit diesen Begründungen um eine zügige Beratung und um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Wir können gemeinsam dafür sorgen, dass Studieren in Thüringen damit noch attraktiver wird. Herzlichen Dank.