Protocol of the Session on June 16, 2011

(Unruhe CDU)

Da will ich den Herren zuwerfen, weil ich die Zwischenrufe natürlich durchaus wahrnehme, es gibt ein unterschiedliches Temperaturempfinden.

(Abg. Untermann)

Nun aber zum Antrag, ich will Sie in der Debatte nicht weiter vom Antrag zurückhalten. Die Debatte ist ausgesprochen schwierig und ich bin ausgesprochen unglücklich darüber, denn einen Gesetzentwurf in einer zweiten Beratung hier zu diskutieren, ohne auch nur ansatzweise eine Beratung in einem Ausschuss oder wie auch immer weiterführen zu können, ist, glaube ich, für alle Beteiligten unbefriedigend und ich bedaure sehr, dass es hier zu dieser Blockadehaltung gekommen ist.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Die erste Lesung war gut, sie war auch inhaltlich gut und sie hätte eigentlich weitergeführt werden müssen. Jetzt ist es ein bisschen Fischen im Trüben ohne Erkenntnisgewinn, ohne weitere Debatte, und wenn wir uns ehrlich in die Augen schauen, könnte man möglicherweise sogar auf diese Debatte verzichten, weil es relativ wenig Sinn macht, auch wenn das Thema - und das ist eben das Tragische - eigentlich so wichtig ist. Da wäre auch die Brücke gewesen, wir hatten eine ähnliche Diskussion schon in der Februar-Sitzung des Landtags, in der alle Fraktionen festgestellt haben, der Ansatz ist wichtig, der Ansatz ist richtig, wir müssen darüber reden. Herr Weber hat damals eingeworfen, lassen Sie uns doch noch ein bisschen Zeit, bis Herr Machnig ein Stück weiter ist. Herr Machnig ist jetzt ein Stück weiter, diese Energiekonferenz hat stattgefunden. Eigentlich sind wir genau an dem Punkt, an dem wir jetzt mal aus den Puschen und eben zu dem Punkt kommen müssten, wo wir uns gemeinsam auch darüber verständigen, wie wir zu verbindlicheren Regelungen kommen könnten.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich will nicht verhehlen, dass meine Kritik an dem Gesetz, wie es vorgelegt wurde, bleibt. Es ist weiterhin - das ist auch nicht überraschend, denn wir konnten das Gesetz nicht qualifizieren - eine dünne Buchstabensuppe, die ein bisschen an „wünsch dir was“ erinnert. Aber das will ich nur bedingt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorwerfen, weil es natürlich auch der Zuarbeiten des Hauses bedurft hätte, um das Gesetz zu verbessern. Dass ein solches Gesetz notwendig ist, darüber sind wir uns eigentlich alle einig. Von daher auch die Verantwortung der Landesregierung aus meiner Sicht, die entsprechende Vorschläge machen müsste und sich nicht nach dem Motto zurücklehnen kann, wir machen schon irgendwie und irgendwann und irgendwas wird schon gut.

Natürlich werden wir als LINKE bei dem Thema „Gebäudesanierung“ immer wieder auch unterstützen, immer wieder sagen, ja es ist notwendig, Klimaschutz muss sein, Klimaschutz muss auch bis zu einem gewissen Punkt Kompromisslosigkeit beinhalten. Aber natürlich werden wir als LINKE immer die Frage der sozialen Gerechtigkeit mit in den

Topf werfen und immer mit in den Fokus stellen. Wir werden immer wieder daran erinnern, dass wir in Thüringen 15.000 Hartz-IV-Empfänger haben, die in selbst genutztem Wohneigentum leben und dazu eben die große Menge an Niedriglöhnern, die nicht einfach mal so 30.000 €, 40.000 € oder 50.000 € in eine neue Energiesanierung stecken können. Wir wissen - das wissen sicherlich auch Sie von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -, dass diese Ausgaben nicht immer und zumindest nicht auf absehbare Zeit und schon gar nicht, wenn man es über Banken finanzieren muss, entsprechend rentierlich sind und das dann auch nicht für jeden und jede darstellbar ist.

Da sind wir wieder bei der Verantwortung, die die Politik hat. Wir müssen klare Rahmenbedingungen geben, wir müssen klare Unterstützung geben und wir müssen natürlich auch die Förderung so gestalten, dass sie verlässlich ist und genau in dem Bereich auch den Ausgleich der sozialen Verantwortung und der sozialen Gerechtigkeit mitliefern kann.

Über all das hätte ich eigentlich gern im Ausschuss mit Ihnen geredet und debattiert. Diese Arbeitsverweigerung ist für mich wirklich hochgradig unbefriedigend.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Ich bin ausgesprochen gespannt darauf, wann die Regierungskoalition und die Landesregierung an der Stelle endlich in den Tritt kommen und der Notwendigkeit an der Stelle eben auch Nachdruck verleihen und wir von Ihnen etwas Brauchbares vorgelegt bekommen. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Danke, Frau Abgeordnete Wolf. Es hat jetzt das Wort der Abgeordnete Scherer für die CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, Klimaschutz und Energieeinsparung sind ganz ohne Zweifel wichtige Ziele. Das ist in der ersten Lesung des Gesetzes auch schon von mir betont worden. Ich gebe auch durchaus zu, dass in § 2 des Gesetzentwurfs natürlich einige Punkte stehen, die auch wichtig sind, nämlich die Mindeststandards für Gebäude. Da steht jetzt natürlich auch noch ein Datum drin, der 01.01.2016. Es steht - es ist ein Rahmengesetz und deshalb lehnen wir es auch ab nicht drin, wie diese Mindeststandards im Einzelnen aussehen sollen.

Auch der Punkt, keine wesentliche Mehrbelastung für Mieter, ist ein guter Punkt und ist auch wichtig

(Abg. Wolf)

und richtig. Es steht allerdings auch hier nichts Konkretes drin. Keine unbilligen Härten - dafür bin ich auch. Wenn man die Leute verpflichten will, an ihren Häusern Sanierungen vorzunehmen, darf es keine unbilligen Härten geben. Wie die allerdings vermieden werden sollen, ist auch nicht zu sehen. Zu guter Letzt noch die Landesförderung mit revolvierenden Fonds - das ist auch eine tolle Sache, wir fangen ja gerade damit an. Aber am Schluss wird es nicht die alleinige Lösung sein, wenn keine weiteren Regelungen dazukommen.

Frau Wolf, Sie haben es angesprochen, verbindliche Regelungen braucht man. Das Rahmengesetz ist ohne verbindliche Regelungen, deshalb lehnen wir es ab bzw. haben es abgelehnt. Für Dämmen vom Dach bis zum Keller oder umgekehrt bin ich auch. Nur - und das habe ich das letzte Mal schon gesagt - bin ich nicht dafür, dass man es dem Bürger zwangsweise verordnet. Wir sind doch schon auf einem ganz guten Weg, zwar etwas gezwungen durch die Ereignisse in Japan, das hat sicher zu einem gewissen Umdenken geführt. Es kommt doch darauf an, die Ziele, die Sie hier hineingeschrieben haben, durch konkrete Sachen möglichst weitgehend zu verwirklichen. Das ist eine Diskussion, die wir führen müssen, Frau Schubert. Diese Diskussion wird doch auch schon geführt. Es gibt doch schon konkrete Möglichkeiten bzw. es gibt konkrete Anreize. Es werden im Moment auch konkrete Anreize geschaffen, aber eben Anreize und keine staatlichen Zwangsmaßnahmen. Die Bundesregierung hat mittlerweile einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht - oder man kann auch sagen, die zwei Fraktionen im Bundestag haben einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht -, der jetzt steuerliche Anreize bietet. Das ist dieser Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden. Das ist eine konkrete Maßnahme, die auch helfen wird. In § 7 e, der neu eingeführt wird, und in § 10 k stehen Steuervergünstigungen, die letztlich zu 100 Prozent Abschreibungen für energetische Sanierungsmaßnahmen an vorhandenen Gebäuden führen. Das ist zwar eingeschränkt auf Gebäude, die vor dem 1. Januar 1995 gebaut worden sind; darüber kann man sicher diskutieren.

Herr Abgeordneter Scherer, es gibt den Wunsch auf eine Zwischenfrage.

Ja, gern - sofort. Ich halte diese Beschränkung auf vor 1995 zwar für diskussionswürdig, man könnte sie auch aufheben, genauso die enthaltene Beschränkung, dass dieses Gesetz erst am 01.01.2012 in Kraft treten soll. Wenn das tatsächlich so kommen würde, heißt es, in den nächsten

Monaten finden keine Investitionen statt, weil jeder wartet, bis der 1. Januar an den Himmel kommt. Das ist sicher auch eine Einschränkung, die man auch anders, und zwar so fassen könnte, dass das Gesetz sofort in Kraft tritt. Bitte schön, Herr Adams.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werter Herr Kollege Scherer, Sie haben ja unser Gesetz aufmerksam gelesen. Sie hatten gerade kritisiert, dass hier bestimmte Werte nicht benannt sind. Dann werden Sie aber auch gelesen haben, dass in unserem Gesetz die Landesregierung aufgefordert wird, diese Werte zu ermitteln und in einem dann fortführenden Gesetz darzulegen. Haben Sie so wenig Zutrauen in die Landesregierung, dass die das nicht ordentlich machen können bei all den Punkten, zum Beispiel unbillige Härten und Ähnlichem? Ich persönlich hätte das Zutrauen. Wie sieht es denn bei Ihnen aus?

Gerade wenn Sie diese gute Hoffnung haben, braucht man doch kein Rahmengesetz.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die machen es nicht.)

In dem Rahmengesetz steht nämlich insofern nichts drin. Wenn Sie die gute Hoffnung haben, dass die Landesregierung das schon machen wird, dann warten Sie, dann macht die Landesregierung das, wenn es überhaupt notwendig ist.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie tut es nicht.)

Lassen Sie mich mal ausreden! Wenn es nicht so ist, dass die Bundesregierung oder der Bundestag in den nächsten Wochen in diese Richtung bereits ein Gesetz machen werden, dann kann man sich überlegen, ob die Landesregierung tatsächlich noch so ein Gesetz machen muss.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie überlegen schon seit einem halben Jahr.)

Ich erkläre es Ihnen gleich.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Da gibt es nichts zu erklären.)

Wenn Sie nämlich dieses Bundesgesetz nehmen, darin stehen die Standards. Das ist zwar bis jetzt nur ein Entwurf, aber darin steht zum Beispiel, wenn ich mal aus § 7 e Einkommensteuergesetz zitieren darf: Der Steuerpflichtige kann die erhöhten Absetzungen nur in Anspruch nehmen, wenn er durch eine Bescheinigung einer sachkundigen Per

son im Sinne des § 21 der Energieeinsparverordnung die Voraussetzung des Satzes 1 nachweist. Voraussetzung des Satzes 1 ist, dass das nur steuerrechtlich zum Abschreiben anerkannt wird, wenn der Jahresprimärenergiebedarf unter bestimmten Werten, die in der Energieeinsparverordnung festgelegt sind, unter 85 Prozent liegt und wenn gleichzeitig der Transmissionswärmeverlust nicht 100 Prozent von bestimmten Werten überschreitet, die auch in der Energieeinsparverordnung festgelegt sind. Da sind die Maßnahmen schon festgelegt und sind auch die Grenzen festgelegt und die Voraussetzungen. Natürlich weiß ich, was da gleich wieder kommt, nämlich von Abschreibungen haben wieder die nur die großen Vorteile, die hohe Steuern zahlen - ich sage mal bewusst, die hohe Steuern zahlen und nicht die viel verdienen, sondern die, die hohe Steuern zahlen, die haben die Abschreibungsmöglichkeiten. Natürlich ist es so. Ich hätte auch nichts gegen einen Zuschuss einzuwenden. Nur muss man auch mal sehen, wenn man es über Abschreibungen macht, belastet es den Steuerzahler, der letztlich über zehn Jahre gestreckt die Abschreibung tragen muss. Wenn ich einen Zuschuss gebe, greift der sofort im ersten Jahr und führt sofort im ersten Jahr zu Steuermindereinnahmen. Es bleibt dann das, was durch den Zuschuss nicht abgedeckt wird, und das wird dann im Zweifel wieder auf die Mieter umgelegt, während wenn ich die 100-prozentige Abschreibung habe, wird auf die Mieter null umgelegt. Das müsste doch dem Wunsch entgegenkommen, die Mieter möglichst wenig zu belasten. In dem Fall würden sie sogar überhaupt nicht belastet werden. Bei einer 100-Prozent-Abschreibung bleibt nichts übrig, was ich auf den Mieter umlegen kann, sondern es geht letztlich alles zulasten des allgemeinen Steuerzahlers, das heißt zulasten der Steuereinnahmen des Bundes, zulasten der Steuereinnahmen des Landes und der Kommunen. Das muss man allerdings im Hinterkopf auch sehen, dass das natürlich auch nicht für umsonst ist. Das heißt, letztlich zahlen das die Steuerzahler Bund, Länder und Kommunen. Das ist so, weil es das für umsonst nicht gibt. Ansonsten muss man sich in der Tat konkrete Gedanken machen, wenn es diese Abschreibungsmöglichkeit für bestimmte Maßnahmen nicht gibt, wie die Kosten sozialverträglich so verteilt werden, dass alle damit leben können. Da hat der Mieterbund einen Vorschlag gemacht, über den man durchaus diskutieren kann, indem er gesagt hat, man drittelt die Kosten der energetischen Sanierung: ein Drittel die Mieter, ein Drittel die Hauseigentümer, ein Drittel der Staat. Das ist in meinen Augen ein diskussionswürdiger Vorschlag, über den man durchaus reden kann. Denn in der Tat, das sehe ich auch, wenn man das voll, wie die bisherige Regelung ist, mit 11 oder 12 Prozent, das weiß ich jetzt nicht genau, auf die Miete pro Jahr umlegen kann und das ohne Begrenzung nach oben, ist das vielleicht nicht ganz

gerechtfertigt, wenn man das für diese energetischen Maßnahmen auch macht. Über weitere konkrete Maßnahmen, sprich Erhöhung der KfW-Mittel oder auch Verbesserung des Marktanreizprogramms des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kann man in meinen Augen durchaus reden und diskutieren. Aber wenn es um konkrete Maßnahmen geht, sind das Bereiche, wo der Bund zuständig ist. Wir können als Land keine konkreten Förderungserhöhungen bei KfW oder bei BAFA durchsetzen. Sie sehen also, es wird schon etwas getan. Wenn diese Abschreibungsmöglichkeiten kommen, so wie sie im Moment im Gesetzentwurf stehen, begrenzt auf diese Sanierung, die tatsächlich auch energieeinsparend sehr wirksam sind, dann haben wir doch genau das, was Sie eigentlich wollten - eine Sanierung des Gebäudebestands ohne Belastung der Mieter, nur mit Belastung, das muss man dazu sehen, des allgemeinen Steuerzahlers. Weil solche konkreten Regelungen schon im Entwurf da sind, deshalb brauchen wir kein Rahmengesetz. Danke schön.

(Beifall CDU)

Danke, Herr Abgeordneter Scherer. Es hat jetzt das Wort der Abgeordnete Weber für die SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, Hermann Scheer hat einmal gesagt: „Gute Absichten sind noch keine Handlungskompetenz, sondern nur eine Vorbedingung dafür.“ Gute Absichten, denke ich, kann man Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, in diesem Gesetzesvorhaben durchaus unterstellen. Ich glaube, dass Sie an dieser Stelle Gutes im Sinn haben. Ich glaube allerdings auch, Sie haben mich im Rahmen der Diskussion, die wir beim letzten Mal zu diesem Gesetzentwurf hatten, nicht richtig verstanden. Ich glaube, dass Sie den komplett falschen Ansatz gewählt haben. Ich habe das beim letzten Mal auch in Ihre Richtung gesagt, Frau Kollegin Wolf. Sie haben gesagt, Sie hätten gern im Ausschuss über den Gesetzentwurf beraten. Voraussetzung dafür, dass man einen Gesetzentwurf im Ausschuss berät, um ihn gegebenenfalls zu verbessern, zu verändern und in eine Richtung zu bringen, die aus Sicht der SPD-Fraktion eine sinnvolle Richtung wäre, ist, dass es der richtige Ansatz ist, der mit dem Gesetzentwurf verfolgt wird.

(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Dann legen Sie doch mal Ih- ren Ansatz vor, Herr Weber.)

Das ist aber leider nicht der Fall. Lassen Sie mich doch mal ausreden, Frau Kollegin Schubert. Auch Sie können an der Stelle vielleicht das eine oder

(Abg. Scherer)

andere in einer anderen Sichtweise erkennen, wenn Sie mir bis zum Ende zuhören. Der Ansatz, den Sie wählen, ist, Sie sagen: Der Energiebedarf oder die CO2-Emission des Gebäudes sind für uns das Stellrad, an dem wir festmachen, ob das Gebäude oder der Eigentümer den notwendigen Beitrag zum Klimaschutz gebäudeseitig leistet. Ich glaube, dass in der Masse der Bevölkerung genau dieser Ansatz zwar medial vielleicht verstanden wird, aber nicht in der praktischen Umsetzung. Ich glaube, es ist sinnvoller, den energetischen Produktionsansatz zu nehmen und zu sagen, wir setzen darauf, dass dann, wenn Entscheidungen getroffen werden im Gebäude, ein energetisch sinnvoller Weg gegangen wird, zum Beispiel mit der Einbindung von Energiequellen aus erneuerbaren Energien, zum Beispiel auch im Bereich der Wärmedämmung oder der Verbesserung der Gebäudehülle oder Ähnliches. Dass Sie von dem Ansatz ausgehen, zunächst einmal zu sagen, wir schreiben einen Gebäudestandard fest, wie man es vom Neubau her kennt, halte ich für relativ schwierig, weil Sie wissen, dass die Menschen dann bereit sind, mehr zu investieren und was tun, wenn sie ohnehin schon was am Gebäude machen. Da gibt es zunächst einmal viel Potenzial, was wir schöpfen können, wenn wir den Zeitpunkt nehmen, wo sie ohnehin Geld in die Hand nehmen. Das ist der Zeitpunkt - das hat zum Beispiel der Gesetzgeber in BadenWürttemberg schon vor dem Bundesgesetz erkannt -, wenn zum Beispiel die Heizungsanlage ausgetauscht wird. Das ist der Zeitpunkt, wo Menschen ohnehin Geld in die Hand nehmen, um an der Haustechnik etwas zu verbessern. Wenn man dann sagt, im Rahmen dieser Verpflichtung ist es sinnvoll, zum Beispiel im Rahmen eines Thüringer Erneuerbare-Wärme-Gesetzes oder wie man es auch nennen mag, darauf hinzuweisen, dass wir vorsehen, dass in diesem Fall ein bestimmter Anteil an erneuerbaren Energien eingebunden werden kann. Das halte ich für einen Ansatz, der - ich gebe zu nicht in der Fläche alle erfasst, aber der zunächst einmal gewaltige Potenziale heben wird. Deswegen glaube ich, dass das ein entscheidender Ansatz wäre, den wir verfolgen könnten. Das haben Sie aber nicht gemacht. Sie haben einen völlig anderen Ansatz gewählt, nämlich die Frage nach dem energetischen Zustand der Gebäudehülle, nach der CO2-Emmission, das, was der normale Bürger, das habe ich das letzte Mal schon in der Debatte gesagt, auf der Straße nicht nachvollziehen kann.

Herr Abgeordneter, es gibt den Wunsch auf eine Zwischenfrage.

Ich habe es schon gesehen und natürlich dürfen Sie, Frau Schubert.

Das ist sehr schön. Bitte, Frau Schubert.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Weber, ich entnehme Ihren Worten, dass Sie dem ErneuerbareWärme-Gesetz in Baden-Württemberg offensichtlich viel abgewinnen können, unserem Ansatz nicht. Inwieweit ein weitergehender Entwurf die Klimaschutzziele mit größter Wahrscheinlichkeit erreichen kann, sei dahingestellt. Wann bringen Sie denn dann einen auf Thüringen angepassten Entwurf in das Parlament?

Ich habe Ihnen, Frau Kollegin Schubert, schon beim letzten Mal gesagt, dass wir innerhalb der SPD-Fraktion und auch mit unserem Koalitionspartner über diese Fragen diskutieren. Ich habe Ihnen gesagt, dass es vonseiten des Ministeriums Diskussionen gibt. Ich kann Ihnen natürlich nicht genau sagen, zu welchem Zeitpunkt die kommen. Ich kann Ihnen aber sagen, dass durchaus solche Diskussionen stattfinden. Die Frage ist doch, von welchem Haus erwarten Sie denn einen solchen Entwurf? Ist das wirklich eine zwangsläufige Frage des Bausektors oder ist es nicht eher eine Frage des Energiesektors?

(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das ist Ihr Problem.)

Das ist eine entscheidende Frage. Die muss man zunächst einmal beantworten. Das diskutieren wir natürlich.