Meine Damen und Herren, angesichts dessen, was wir gestern in den Zeitungen lesen mussten über die Haushaltsberatungen, die Herr Voß nun gerade mit den Kolleginnen und Kollegen führt, also über die 300 Mio. €, die er jetzt noch irgendwie finden muss und, wenn ich das jetzt mal für meinen Bereich sagen darf, 60 Mio. € allein im Agrarministerium, da wird einem mächtig Angst. Ich sagte schon einmal, dass ich selbst beim letzten Haushalt versucht habe, 20 Mio. € zu finden, die man einsparen könnte. 60 Mio. € Einsparungen allein im Landwirtschaftsministerium, da geht es um Ökolandbau, da geht es um dringend notwendige Investitionen für die Agrarbetriebe, die sich für die nächste Förderperiode aufstellen müssten. Da geht es um Naturschutz, wir haben dort Dinge zu erledigen, die uns Europa auf den Weg gegeben hat. Es werden ganz harte Verhandlungen werden, insofern ist natürlich klar, dass man die 1,4 Mio. € möglicherweise einsparen muss. Anders gesagt, bei dem Spagat zwischen der Entscheidung, eine Gefahrenabwehr weiterhin aufrechtzuerhalten, das, was die Tierseuchenkasse zum Beispiel oder auch die Landesärztekammer angemahnt haben, um einen Haushalt sanieren zu müssen - und dem haben sich die GRÜNEN ausdrücklich verpflichtet -, muss man sich dann möglicherweise auf die Seite derer schlagen, die den Haushalt sanieren wollen. Deswegen als Partei, die sich dem verpflichtet hat, müsste man letzten Endes diesem Gesetzentwurf zustimmen, weil wir auch diese 1,4 Mio. € brauchen. Nun könnten wir uns damit dem Vorwurf aussetzen,
dass wir in einem so wichtigen Bereich wie der Seuchenabwehr und der Gesundheitsfürsorge den Haushalt beugen. Aber, meine Damen und Herren, wenn wir die desolate Finanzpolitik der CDU der letzten 20 Jahre - und das ist die eigentliche Ursache für diesen Antrag - weiter fortsetzen, dann müssen wir uns in zehn Jahren überhaupt nicht mehr über irgendeine Seuchenprophylaxe unterhalten.
Dann haben wir überhaupt kein Geld für so etwas. Insofern ist das jetzt die rechte Zeit, endlich anzufangen, einen ordentlichen Haushalt aufzustellen, damit wir von den Schulden herunterkommen und damit wir in Zukunft auch unseren Kindern noch Seuchenprophylaxe ermöglichen können.
Meine Damen und Herren, zu unserem Änderungsantrag: Ich will gleich vorausschicken, wenn Sie unserem Änderungsantrag nicht folgen, dann werden wir diesem eigentlich von der Sache her unterstützenswerten Gesetzentwurf nicht zustimmen. Änderungsantrag deshalb, Herr Primas, wenn Sie gerade auflaufen, erinnern Sie sich an unsere Diskussion zum EEG? Wir haben dort den Bestandsschutz für Altanlagen als letzten Punkt ganz hoch auf die Liste unserer Vorstellungen und Wünsche genommen, wie man damit umzugehen hat. Bestandsschutz heißt, dass jemand, der unter ganz bestimmten Kriterien angefangen hat zu produzieren, dass man dem sagt, wir können doch jetzt nicht plötzlich im Galopp die Pferde wechseln, und du musst unter völlig anderen Produktionsbedingungen arbeiten. Das ist hier genau das Gleiche. Es gibt Tierhalter, die haben sich hingesetzt - ich kenne solche Fälle - und haben dann gemeinsam mit anderen Kolleginnen und Kollegen eine Kostenaufstellung gemacht. Da stand auch dabei, in dem Fall, dass ein Tier fällt, also entsorgt werden muss, fallen Kosten an. Wenn man die Kosten zusammenzählt, dann kommt irgendwo unter dem Strich eine Zahl heraus, und der Betrieb hat entschieden, ich halte Tiere in Zukunft und ich schaffe mir Tiere an. Wenn ich jetzt plötzlich diesen Betrieb mit einem neuen Kostenfaktor konfrontiere, dann mögen vielleicht 4 € oder 30 € bei Rindern oder solche geringen Beiträge wenig sein, aber in der Summe ist es dann schon ein ganz schöner Betrag. Dann hat man natürlich ein Problem an der Stelle. Deshalb unser Änderungsantrag, wo ich genau mit der gleichen Konsequenz und dem gleichen Anspruch, wie wir das damals bei dem Erneuerbare-Energien-Gesetz gemacht machen, Herr Primas, sage, wir müssen doch zumindest so fair sein gegenüber den Betrieben und sagen, jawohl, es gibt gute Gründe, dieses Gesetz zu verabschieden, aber ihr könnt euch alle gemeinsam auf diese Situation einstellen. Und da hilft uns auch der 01.08. nicht wirklich. Nicht dass man dann sagt, bitte schön, ihr habt unter ganz anderen Bedingungen eure Tiere angeschafft,
jetzt wird es zusätzliche Kosten geben, die drücken wir euch auf und wir geben euch nicht die Gelegenheit, euch darauf einzustellen. Da passt im Übrigen auch nicht dieses Argument, was ich für ziemlich hanebüchen halte, dass das natürlich auch ein Beitrag zur Verbesserung der Tiergesundheit wäre. Wenn wir dazu eine Kostenerhöhung im Tierkörperbeseitigungsbereich bräuchten, dann wäre es ziemlich schlimm.
Meine Damen und Herren, wir stellen damit diesen Antrag, wir würden dem Gesetz zustimmen, wenn es eine Planungssicherheit für die Betriebe gäbe, deswegen unser Antrag, das Gesetz am 01.01.2013 in Kraft setzen zu lassen. Das würde heißen, die Betriebe haben über ein Jahr Zeit, sich darauf einzustellen.
Nun zu dem Entschließungsantrag der CDU und SPD. Meine Damen und Herren, der scheint mit einer so heißen Nadel gestrickt zu sein, dass es noch nicht einmal dem Sozialausschuss gestern möglich war, darüber zu beraten. Der lag gestern nicht vor, auch wenn das Datum 15.06. draufsteht. Das mag daran gelegen haben, dass man wohl sehr lange gesucht hat, um Argumente zu finden, um die Konsequenzen des Gesetzes so abzuspecken, dass man den Landwirtschaftsbetrieben - Herr Primas lächelt schon - auch noch in die Augen schauen kann. Das ist schwierig. Deswegen hat es wahrscheinlich auch so lange gedauert, bis Ihnen etwas eingefallen ist, wobei das, dazu komme ich gleich, aus meiner Sicht ziemlich ärmlich ist. Aber darüber können wir reden.
Ich gehe mal in den Punkt 1. Da schreiben Sie, dass die Landesregierung zu prüfen hätte, wo es Kostensenkungspotenziale für unsere Landwirte hier in Thüringen geben könnte. Meine Damen und Herren, was macht denn das Ministerium sonst? Ist es nicht eine originäre Aufgabe, dass man Bauern hilft, die ständig mit höheren Kosten in Bereichen zu tun haben, zu denen wir keinen Zugriff haben, die ganzen vorgelagerten Bereiche, Düngemittel, Pestizide, das ist alles etwas, worauf wir hier als Politiker in Thüringen selber keinen Einfluss haben. Dann ist es doch selbstverständlich, dass sich unsere Ministerien darum kümmern, wie man die Bauern entlasten kann. Also eine Selbstverständlichkeit.
Dann steht als Weiteres drin, dass man doch sorgfältig - ich hoffe, das macht das Ministerium sonst auch - prüfen sollte, wie es denn mit einer Beleihung aussieht. Ich weiß nicht, ob Frau Ministerin dann darauf eingeht. Aber Dr. Paar hat in der Ausschuss-Sitzung ganz deutlich darauf hingewiesen, dass das, was jetzt auf den ersten Blick so toll aussieht, die Gefahr mit sich bringt, dass sich die Landkreise aus der Finanzierung zurückziehen. Ich habe, als wir das beim ersten Mal hier debattiert haben, Beispiele aus meinem eigenen Landkreis ge
nannt, wo sich sofort nach Bekanntgabe dieses Gesetzesentwurfs der Landrat Münchberg hingestellt und gesagt hat, wir nehmen das zum Anlass, um uns aus der Finanzierung zurückzuziehen, was bedeuten würde, dass letzten Endes die Tierhalter alle Kosten übernehmen müssen. Nun ist uns im Ausschuss gesagt worden, das geht nicht, weil es den Kommunalen Finanzausgleich gibt, und dafür gibt es Geld. Das scheint nicht so einfach zu sein. Aber Juristen haben uns gesagt, dass in dem Moment, wo es mit der Beleihung so laufen wird, wie es hier steht, es für Landkreise die Möglichkeit geben wird, sich aus der Finanzierung zurückzuziehen. Ich hoffe, meine Kolleginnen und Kollegen von der CDU und der SPD, Sie haben das vorher geprüft.
Zum zweiten Punkt: Was steht denn da? Es gibt eine rechtliche Unsicherheit bei der Beitragsfestsetzung. Das hat das Bundesministerium dazu veranlasst, eine Klarstellung vorzunehmen. Nun glauben Sie, dass es richtig ist, dass man die Landesregierung noch einmal auffordert, dafür zu sorgen, dass die Bundesregierung ihren Job macht. Das kann man machen. Aber ich gehe mal davon aus - das sind ja auch Parteifreunde von Ihnen -, dass das möglicherweise automatisch erfolgt. Also auch hier: Haken dran! Selbstverständlichkeit. Das ist also ein wirklich ganz schlechter Versuch, dieses Gesetz in ein anderes Licht zu rücken.
Zum dritten Punkt: Darüber habe ich mich sehr gefreut. Ich habe mir noch einmal die Reden vom Plenum am 12.11. durchgelesen. Das war damals eine Ankündigung von mir. Ich weiß, dass wir dort auf einer Linie sind, gemeinsam einen Vorstoß zu unternehmen, um das Verfütterungsverbot von Tiermehl aufzuheben, also eine Initiative zu starten, von mir aus aus Thüringen heraus. Herr Primas, ich freue mich, dass das hier Eingang gefunden hat. Ich bin, weil ich auch sehr leidenschaftlich bin an einer anderen Stelle, dadurch, dass ich das gentechnisch veränderte Soja aus den Rationen haben möchte, sehr intensiv in diesem Bereich drin. Ich bin erstaunt, welche starken Gegenkräfte dort in der EU, vor allem in Brüssel, aktiv sind. Das sind nämlich die, die davon profitieren, dass wir das Tiermehl hier nicht verfüttern dürfen. Das sind die gleichen Leute, die dafür gesorgt haben, dass in Europa Gesetze verabschiedet werden, dass man Produkte von Tieren, die mit gentechnisch verändertem Futter gefüttert wurden, nicht gekennzeichnet werden brauchen. Das sind die gleichen Leute. Insofern, meine Damen und Herren, wir werden das gemeinsam angehen, Herr Primas. Aber alle Zeichen aus Europa deuten darauf hin, dass das ein ganz langer und mühsamer Weg wird. Da gibt es auch viele Verbraucherängste. Das muss man ernst nehmen. Insofern hilft es den Bauern an dieser Stelle eben nicht, wenn wir in fünf oder sechs Jahren so weit sind, dass das Europäische Parlament dieses Tier
mehlverfütterungsverbot aufhebt. Es klingt gut. Aber ich habe mich im letzten halben Jahr, wie gesagt, so intensiv damit beschäftigt, dass ich große Sorge habe, dass wir das in absehbarer Zeit nicht hinbekommen.
Meine Damen und Herren, das Fazit zu diesem Entschließungsantrag: Alles, was darin steht, ist richtig und müsste eigentlich dazu führen, dass wir dem zustimmen. Dass wir nicht zustimmen können, liegt daran, dass zum einen unnötig ist, was darin steht. Das hilft den Bauern nicht wirklich. Im Gegenteil, das ist ein ganz armer Versuch, von dem eigentlichen Problem, dessen, was das Gesetz mit sich bringt für die Landwirte, abzulenken und deshalb, meine Damen und Herren, weil eben viel Richtiges drinsteht, das aber unnötig und eigentlich ein Ablenkungsmanöver ist, werden wir uns diesem Entschließungsantrag nicht anschließen. Wir werden uns an dieser Stelle enthalten. Vielen Dank.
Vielen herzlichen Dank, Herr Abgeordneter Augsten. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Primas für die CDU-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, es kann doch nicht ernsthaft irgendjemand in dem Hause glauben, dass uns das Spaß macht, hier so einen Gesetzentwurf behandeln zu müssen oder überhaupt beschließen zu müssen. Irgendwo, Herr Dr. Augsten, trifft das schon zu, was Sie in einem Punkt hier vorgetragen haben, dass wir uns schon kümmern müssen, dass wir dort Geld einsparen, wo wir meinen, es einsparen zu können. Schauen Sie, da müssen wir dann auch nicht rumjammern, wenn es so weit ist. Ich habe das so oft schon hier vom Pult aus gesagt, lassen Sie es doch sein, uns desolate Finanzlagen vorzuhalten. Wir haben zu viele Schulden. Wenn wir das Geld nicht ausgegeben hätten, was wir nicht hatten - nur mit Krediten konnten wir es finanzieren -, würde Thüringen nicht so aussehen, wie es heute aussieht.
Ja, die Spaßbäder. Richtig. Andere machen andere Sachen, zum Beispiel „Stuttgart 21“ soll verhindert werden; jetzt wird es weitergebaut unter grüner Ägide mit einem Wirtschaftsminister und Verkehrsminister, der das auch noch gut findet. Sehen Sie, so ändern sich nach Wahlen die Sprüche, die vor den Wahlen ganz anders waren. Lassen Sie es einfach
die waren ja alle nur böse und die haben alles falsch gemacht. Das Volk hat es so gewollt, dass Sie viele Legislaturperioden hier in diesem Landtag nicht dabei waren - zu Recht, das sage ich immer wieder. Und es sollte zukünftig wieder so entscheiden, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Wir haben nun einen Entschließungsantrag zu dem Gesetz eingebracht, um auch ein Stückchen zu reflektieren, was in den Gesprächen mit den Betroffenen dort zutage getreten ist, und da ist es eben doch nicht so einfach, wie es dargestellt wurde, zum Beispiel, Dr. Augsten, mit dem Punkt 2 Tierseuchengesetz. Nicht die Bundesregierung hat irgendetwas klargestellt, sondern wir formulieren hier, wir bitten darum, dass es klargestellt wird. Das haben wir auch nicht irgendwo nur aus der Luft gegriffen, sondern das war auch ein Vorschlag von der Tierärztekammer, mit denen wir das Gespräch gesucht haben, die nämlich sagten, wir bekommen die Tierseuchenkasse nicht ins Boot, wenn das nicht geregelt wird. Es ist doch nicht sinnvoll, dass die auf dicken Säcken sitzen und Geld haben und es nicht verwendet wird für solche Zwecke, dass nämlich auch das gefallene Tier, wenn es untersucht wird, ein Beitrag dazu ist, Tierseuchenschutz zu betreiben. Das ist Sinn und Zweck dieses Entschließungsantrags. Das steht natürlich nicht im Gesetz, sondern wir machen einen Entschließungsantrag, um aufzufordern, um das begleitend mitzubringen. Was ist daran verwerflich? Das frage ich mich. Oder der Punkt 1, das haben wir auch nicht einfach so uns aus den Fingern gesogen mit der Umsatzsteuer. Wozu machen wir eigentlich eine schriftliche Anhörung? Das hat der Bauernverband definitiv geschrieben, dass man so etwas machen sollte, und so machen wir es. Wenn Sie es nicht lesen! Die fordern das ständig an, wir sollen Rücksicht nehmen darauf, aber wenn sie so etwas bringen, dann ist es auch wieder nicht richtig. Wir haben das aufgenommen, das Ministerium soll mal prüfen, ob sich daraus wirklich etwas ergibt. Denn Fakt ist, dass es im Moment so ist, dass der Zweckverband in den Bescheiden die Mehrwertsteuer nicht ausweisen kann, so dass die Landwirte sie nicht geltend machen können. Aber sie ist in der Kalkulation sehr wohl mit drin und das ist Sinn und Zweck der Angelegenheit. Herr Kummer, dass wir das rumdrehen und sagen, wenn sie ausgewiesen werden kann, dann kann sie auch abgesetzt werden, was jetzt nicht der Fall ist, das ist der Hintergrund der ganzen Geschichte. Es ist kein schlechter Vorschlag. Wir wissen nur noch nicht, wie es ausgeht. Es gibt geltende Verträge bis 2013. Da hat
es eine EU-weite Ausschreibung gegeben, weil ja kein Wettbewerb da ist. Jetzt gibt es geltende Verträge bis 2013. Die Zeit können wir uns jetzt nehmen zu prüfen, ob das funktioniert. Wenn das dann funktioniert, dann ist die Frage: Brauchen wir den Zweckverband noch oder können wir das direkt an die Entsorgungsfirma geben? All die Fragen sind zu stellen. Der Bauernverband hat uns erklärt, es ginge auch zu machen, wenn der Zweckverband … das läuft - und sie haben uns zugesagt, sie schicken uns über ihre Rechtsanwältin einen Formulierungsvorschlag. Auf den warten wir bis heute. Das will ich nur auch dazusagen. Deshalb haben wir diese Formulierung gewählt, um das Thema weiter zu kochen, um diese Prüfung weiterzumachen. Was soll daran schlecht sein, dass man mal schaut, wie können wir da eine Lösung in dem Sinne hinkriegen.
Es ist natürlich so, Herr Dr. Augsten, dass wir in der ersten Lesung darüber schon diskutiert haben, ob es nicht sinnvoll ist, wenn wir aussteigen, dass auch die Landkreise vielleicht mit aussteigen und wir nur das Verursacherprinzip zur Anwendung bringen. In der Diskussion, das haben Sie zu Recht gesagt, hat sich dann ergeben, dass das so einfach nicht ist, weil die Landkreise eigentlich sehr wenig eigenes Geld dort reintun. Sie erhalten es auch vom Freistaat über den Kommunalen Finanzausgleich. Das heißt, wenn man es genau sieht, ziehen wir uns überhaupt nicht in vollem Umfang zurück, sondern nur um diesen einen Teil. Den anderen Teil geben wir den Landkreisen über den Kommunalen Finanzausgleich, dass sie weiter drinbleiben, dass sie auch ihre Verantwortung wahrnehmen können als verantwortlicher Aufgabenträger. Davon sind wir abgegangen, das weiterzuverfolgen und zu sagen, wir gehen alle raus und wir lassen nur noch den Verursacher gelten. Das ist die Konsequenz dessen, dass wir das so gesagt haben. Wir haben auch viele Diskussionen mit den Leuten geführt, um das mal zum Ende zu bringen, dass wir sagen, wir machen es zum 01.08., ist Ausdruck dessen, was die Anhörung sagt, und bitte nicht rückwirkend. Ich denke, das ist vernünftig, das so zu händeln.
Der dritte Punkt in unserem Entschließungsantrag ist diese Tiermehlgeschichte. Genauso, wie Sie es sagen; wir können es uns gut vorstellen, dass wir das ändern. Das wird eine wahnsinnige Kostenersparung bringen, wenn wir das nicht entsorgen müssten, sondern wir es verkaufen könnten. Das wäre eine dramatische Senkung dessen, was dort anfällt. Das müssen wir sehen.
Dennoch ist es falsch, wenn Sie sagen, wir ziehen uns komplett zurück, wir tun nichts für den Tierschutz, wir tun nichts für die Betriebe. Das ist einfach falsch. Es ist definitiv falsch. Das Geld ist besser angelegt, wenn wir es für die Tiergesundheit ausgeben. Da wissen Sie auch ganz genau, was wir ausgeben. Ich will es nur noch einmal hier in der
Öffentlichkeit sagen, meine Damen und Herren, 30 Mio. € haben wir ausgegeben für den Tierseuchenschutz und die Tiergesundheit, 30 Mio. €. Nur mal ein Beispiel für den Tiergesundheitsdienst: Wir haben von 1996 bis 2005 8,7 Mio. € eingebracht. Das heißt, wir haben sinnvoll Geld für Tiergesundheit ausgegeben, das ist wichtiger als die Gefallenen zu entsorgen. Also dort ist eine ganze Menge gemacht worden. Die Kritik, die ich eben gehört habe, dass wird ganz schlimm, ich frage mich, wie Sie es in Mecklenburg-Vorpommern bis jetzt ertragen haben, die haben überhaupt kein Geld zum Seuchenschutz gegeben. Brandenburg führt es auch ein, dass das reduziert wird. Also die Veterinäre dort müssten ja alle mit dem Klammerbeutel gepudert sein, oder wie sehe ich das? Machen wir hier in Thüringen die gute Ausnahme, dass das nur bei uns so ist, oder wie machen das die anderen? Warum funktioniert es dort? Warum sind die anderen schon längst ausgestiegen oder haben die Beteiligung gar nicht eingeführt?
Natürlich sehe ich auch, dass das schwierig ist, wenn jemand erst Geld gibt und dann soll es reduziert werden. Das ist viel schwieriger, als wenn es das gar nicht gegeben hätte. Da haben Sie vollkommen recht, Herr Dr. Augsten, das ist so. In der Wende wollten wir aber diese Unterstützung geben, damit dieser Umbau der Tierhaltung vernünftig geschehen kann. Wir hätten vielleicht schon früher darüber nachdenken müssen, ob wir das Geld zurückfahren. Jawohl, da gebe ich Ihnen recht. Das heißt aber nicht, dass wir es jetzt nicht tun sollten. Deshalb bitte ich Sie ganz herzlich, dem Gesetzentwurf mit der Änderung Inkraftreten 01.08. zuzustimmen. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Primas. Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Franka Hitzing für die FDP-Fraktion.
Grundsätzlich, möchte ich eingangs sagen, begrüßt natürlich die Fraktion der FDP immer Anstrengungen der Landesregierung, Einsparungsmaßnahmen durchzuführen, um den Haushalt zu konsolidieren.
Natürlich muss ich auch einwenden, dass mir diese Art und Weise ein kleines bisschen bekannt vorkommt. Ich denke, auf so eine Art und Weise wurden auch bei der Kita-Finanzierung schon die Kommunen über den Tisch gezogen, deshalb sind wir auch sehr skeptisch an dieser Stelle.
Wenn wir uns jetzt die Anhörung mal ansehen, dann ist schon spannend festzustellen, dass tatsächlich alle Anzuhörenden gegen diesen Gesetzentwurf sind, aber es scheint kaum jemanden zu interessieren, was die Anzuhörenden da so schreiben. Deshalb haben wir den Gesetzentwurf jetzt hier zu besprechen. Ich möchte ganz kurz mit Ihrer Erlaubnis aus dem Gesetz vom 07.02.2005 zum Thüringer Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz zitieren, in dem es heißt: „Dem Land sowie den Landkreisen und kreisfreien Städten entstehen insoweit keine Mehrkosten. Zur Förderung der erforderlichen lückenlosen, schnellen und ordnungsgemäßen Beseitigung gefallener Tiere, von denen immer auch eine Seuchengefahr ausgeht, sowie zur Vermeidung einer erheblichen finanziellen Belastung der Besitzer gefallener Tiere wird wie auch in anderen Ländern wie bisher eine Mitbeteiligung der öffentlichen Hand an den entstehenden Kosten (ein Drittel Land, ein Drittel Landkreise und kreis- freie Städte) vorgesehen. Ein Drittel ist weiterhin von den Besitzern gefallener Tiere zu tragen. Die Verarbeitung und Beseitigung tierischer Nebenprodukte der Kategorie 1 und 2 ist trotz ihrer wirtschaftlichen Bedeutung vorrangig eine seuchenhygienische und dem Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier dienende Aufgabe. Die Verarbeitung und Beseitigung dieser tierischen Nebenprodukte muss zu jeder Zeit gesichert und ordnungsgemäß durchgeführt werden. Dabei kommt es aus seuchenhygienischer Sicht zunächst darauf an, Material der Kategorien 1 und 2 so zu verarbeiten, dass von den erzeugten Produkten keine Gefahr für die tierische und menschliche Gesundheit ausgeht.“ Nach unserer Auffassung ist es also hier an dieser Stelle nach wie vor ein Thema des übertragenen Wirkungskreises und eine landesbehördliche Aufgabe, von der wir reden.
Das Land hat damals auch festgestellt, dass eine Entsorgung durch die Tierhalter aufgrund der Tierseuchenprophylaxe nur bei den zugelassenen Stellen durchgeführt werden darf. Aus diesem Grund kam es zu dieser Drittel-Lösung. Das soll sich jetzt also ändern. Nun ist die Frage, ob sich das Thema der Tierseuchengefahr in Gänze verändert hat. Nein, das hat es nicht und die Verhütung von Tierseuchen ist auch weiterhin Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis und somit auch eine staatliche Aufgabe.
Zu lesen in verschiedenen Stellungnahmen, auf die ich später noch zu sprechen kommen möchte. Die Aussage, dass das Land bereits genügend getan habe für die Vorsorge und den Aufbau einer ordnungsgemäßen Tierkörperbeseitigung ja sichergestellt hat, kann so als Begründung durch uns nicht mitgetragen werden. Es müssen ja auch finanzierbare und zuverlässige Rahmenbedingungen geschaffen werden, die es den Tierhaltern auch ermöglichen, das in Anspruch zu nehmen, besonders Tierhaltern mit großen Beständen, so will ich es formulieren. Herr Dr. Augsten ist vorhin gerade auf das Thema der Finanzierbarkeit eingegangen. Zweitens ist nach unserer Auffassung auch nicht genügend plausibel begründet worden, dass die eingesparten Kosten, von denen wir hier reden, nicht durch mögliche Zunahme von illegalen Entsorgungen - ich will hier niemanden kritisieren, um Gottes Willen -, aber durch nicht ordnungsgemäße Entsorgungen eventuell dazu führen können, dass es Epidemien gibt oder Seuchen, die dann zum Schluss viel höhere Kosten verursachen würden, wenn sie nämlich eingedämmt und verhindert werden müssen.