Protocol of the Session on June 16, 2011

An die Adresse der Fraktionen DIE LINKE und auch der FDP gerichtet noch ein Wort zur sogenannten Rasseliste. Sie wollen diese Liste nicht, aber ich sage Ihnen, dass diese Liste, jedenfalls zum jetzigen Zeitpunkt, richtig ist. Vielleicht wird sie in Zukunft aufgrund weiterer Erkenntnisse verändert oder ergänzt werden.

Erstens: Die vorgesehene Liste kann sich auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 2004 stützen.

(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: So ein Blödsinn.)

Sie wissen, dass dieses Urteil die Beurteilung der Gefährlichkeit eines Hundes anknüpfend an die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse in verfassungsrechtlicher Hinsicht als rechtmäßig bestätigte.

Zweitens: Die Liste basiert auf der Gewissheit, dass rassespezifische Merkmale wie Beißkraft, reißendes Beißverhalten und Kampfinstinkt aufgrund ihrer so begründeten abstrakten Gefährlichkeit ein besonderes Regelungsregime erlauben und auch erfordern.

Drittens und vor allem aber waren es die schrecklichen Vorfälle in der jüngeren Vergangenheit, die zu der Überzeugung führen, dass die Hunde wie der Pitbull-Terrier, der American Staffordshire-Terrier oder der Bullterrier als gefährliche Hunde einzustufen sind. Vielen Dank, für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU, SPD)

Vielen herzlichen Dank, Herr Minister Geibert. Wir kommen damit zur Abstimmung. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor und wir beginnen mit der Abstimmung über die Nummer I des Änderungsantrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Drucksache 5/2919. Wer diesem zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? Das sind Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE, SPD,

CDU, FDP. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.

Jetzt kommen wir zur Abstimmung über die Nummer II des Änderungsantrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Drucksache 5/2919. Wer diesem die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE, SPD, CDU, FDP. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist auch dieser Änderungsantrag abgelehnt.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 5/2921. Wer diesem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen der FDP und DIE LINKE. Gibt es Gegenstimmen? Das sind Stimmen aus den Fraktionen SPD, CDU, und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Änderungsantrag ebenfalls abgelehnt.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP in Drucksache 5/2922, unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung des Änderungsantrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der abgelehnt wurde. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE und der FDP. Gibt es Gegenstimmen?

(Unruhe CDU)

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Können Sie das noch einmal wiederholen? DIE LIN- KE und die FDP haben zusammen abge- stimmt?)

Das sind Stimmen der Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist auch dieser Änderungsantrag abgelehnt.

Jetzt kommen wir zur Abstimmung über die Neufassung des Gesetzentwurfs, die in der Beschlussempfehlung des Innenausschusses in Drucksache 5/2900 enthalten ist, unter Berücksichtigung der Ergebnisse, dass die Änderungsanträge nicht beschlossen wurden. Es gibt eine Wortmeldung aus der Fraktion DIE LINKE, ein Geschäftsordnungsantrag.

Danke, Frau Präsidentin. Namens meiner Fraktion beantrage ich namentliche Abstimmung.

(Minister Geibert)

Vielen herzlichen Dank. Damit findet eine namentliche Abstimmung zu diesem Gesetzentwurf statt und die Abstimmung ist hiermit eröffnet.

Ich frage: Hatten alle Abgeordneten die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben? Es sind noch einzelne Abgeordnete unterwegs zur Stimmabgabe. Hatten jetzt alle Abgeordneten die Gelegenheit, ihre Stimme abzugeben, auch Herr Barth? Das ist der Fall, dann ist die Abstimmung hiermit geschlossen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich würde gern fortfahren. Es liegt ein Abstimmungsergebnis vor. Es haben 80 Abgeordnete ihre Stimme abgegeben. Mit Ja, also für den Gesetzentwurf stimmten 44 Abgeordnete. Es gab 30 Neinstimmen und 6 Enthaltungen. Damit ist die Neufassung des Gesetzentwurfs in der Drucksache 5/2900 mit Mehrheit angenommen (namentliche Abstimmung siehe Anlage).

Wir kommen jetzt zur Schlussabstimmung über den neu gefassten Gesetzentwurf. Ich darf diejenigen, die für den Gesetzentwurf votieren, bitten, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die Abgeordneten der Fraktionen SPD und CDU. Vielen herzlichen Dank. Die Gegenstimmen bitte. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE und FDP. Zwei Abgeordnete der CDU haben ebenfalls gegen den Gesetzentwurf votiert. Die Enthaltungen bitte. Das sind die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Vielen herzlichen Dank. Ich schließe damit diesen Tagesordnungspunkt, der Gesetzentwurf ist angenommen.

Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 2

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/1755 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz - Drucksache 5/2917

dazu: Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD - Drucksache 5/2923

dazu: Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/2924

ZWEITE BERATUNG

Als Erster hat jetzt Abgeordneter Kummer aus dem Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz das Wort zur Berichterstattung.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Am 12. November 2010 hat der Thüringer Landtag das Gesetz zur Änderung des Thüringer Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes an den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz überwiesen als federführenden Ausschuss und außerdem mitberatend an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit.

Inhalt des Gesetzes - ich will daran noch mal kurz erinnern - war, dass die bisherige Drittelfinanzierung für die Beseitigung von Tierkörpern und tierischen Nebenprodukten, die gegeben war durch ein Drittel vom Tierhalter, ein Drittel von der kommunalen Seite und ein Drittel vom Land, aufgehoben werden sollte dadurch, dass das Land sein Drittel nicht mehr dazu beiträgt und dieses Drittel den Tierhaltern zusätzlich mit abverlangt wird, um das Verursacherprinzip nach Begründung des Gesetzentwurfs umzusetzen. Der federführende Ausschuss hat in seiner 17. Sitzung am 3. Dezember und in seiner 19. Sitzung am 18. Februar sowie in seiner 24. Sitzung am 10. Juni darüber beraten und entsprechend sein Abstimmungsverhalten heute vorgelegt mit einer Änderung zum Gesetzentwurf, die der Ausschuss vorschlägt. Der mitberatende Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit hat am 15.06. zu diesem Gesetzgebungsverfahren beraten.

Ich möchte im Folgenden kurz auf einige Stellungnahmen im Rahmen der schriftlichen Anhörung eingehen. Man muss zuerst feststellen, dass es zwei Anzuhörende gab, die für den Gesetzentwurf der Landesregierung waren. Allerdings beruhte das auf einem Irrtum, der richtiggestellt wurde, nachdem diese Anzuhörenden noch mal angefragt wurden. Auch nach dieser Klarstellung war bei ihnen klar, dass sie gegen den Gesetzentwurf waren, so dass also alle Anzuhörenden klar gegen den Gesetzentwurf der Landesregierung stimmten.

Der Gemeinde- und Städtebund hat z.B. dargestellt, dass im praktischen Vollzug manchmal Gelder von Tierhaltern nicht einzutreiben wären und dann nach der Neuregelung die Kommunen allein zahlen müssten. Die Tierärztekammer und die Tierseuchenkasse haben dargestellt, dass eine Seuchenprophylaxe dringend notwendig wäre und es dazu die dritte Finanzierung bräuchte. Sie stellten ebenso dar, dass sie die Befürchtung haben, dass in Zukunft bei laxerem Umgehen mit der Tierkörperbeseitigung Zoonosen drohen würden. Der Thüringer Bauernverband und die Tierzuchtverbände wiesen vor allem auf die angestrengte Finanzsituation bei den Tierhaltern hin, auf die in den letzten Jah

ren deutlich zurückgegangene Tierhaltung und befürchteten, dass die Tierzahlen in Thüringen weiter sinken würden. SecAnim als Entsorger bat um eine allgemeine Verbindlichkeitsregelung für Entgelte, die vom Land festgesetzt werden, weil es dort gerichtliche Streitigkeiten gab.

Die Anregungen dieser Anzuhörenden wurden nicht aufgenommen. Aufgenommen wurde dahin gehend jedoch die Kritik des Landkreistags am rückwirkenden Inkrafttreten. Deshalb gab es einen Änderungsvorschlag der Koalition, der dann vom federführenden Ausschuss angenommen wurde. Das Inkrafttreten des Gesetzentwurfs ist jetzt der 01.08.2011. Damit gibt es kein rückwirkendes Inkrafttreten mehr, sondern ein in die Zukunft gewandtes, so dass die Bedenken des Landkreistags in dieser Richtung ausgeräumt werden konnten.

Meine Damen und Herren, der federführende Ausschuss und auch der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit haben mit dieser Änderung den Gesetzentwurf der Landesregierung mehrheitlich angenommen. Es gab Gegenstimmen.

Vielen herzlichen Dank, Herr Abgeordneter Kummer. Ich frage jetzt: Wünscht jemand der Fraktionen der CDU und der SPD das Wort zur Begründung zu Ihrem Entschließungsantrag? Wünscht niemand das Wort? Dann ist das der Fall und ich eröffne hiermit die Aussprache. Zu Wort gemeldet hat sich zunächst Dr. Frank Augsten für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, an den Gesichtern der Nichteingeweihten konnte man schon sehen bei dem Beitrag von Herrn Kummer, dass das alles ziemlich kompliziert klingt. In der Tat, was am Anfang so aussieht wie Verursacherprinzip und „Kosten müssen dort hingehen, wo sie auch entstehen“, das wird auf den zweiten Blick dann ziemlich kompliziert. Ich möchte mit meinem Beitrag hier erklären, warum wir uns letzten Endes enthalten werden, und zwar möchte ich das an vier Punkten festmachen.

Zum einen: Herr Kummer hat auf die Anhörung schon verwiesen und den kleinen Seitenhieb auf den Kollegen Primas kann ich mir nicht verkneifen. Ich hatte mir damals erlaubt, in der Ausschuss-Sitzung zu sagen oder zu mutmaßen, dass die beiden Verbände, die sich dort pro Gesetzentwurf ausgesprochen hatten, sich möglicherweise geirrt haben könnten, man kennt sich ja in der Branche. Darauf hat mich dann Herr Primas ziemlich gemaßregelt so nach dem Motto, was ich mir denn erlauben würde, den Verbänden abzusprechen, ob sie nicht wis

sen, was sie tun. Also eine kleine Genugtuung, dass das, was ich vermutet habe, dann auch richtig ist. Ich sage ja, gerade bei diesen Verbänden war klar, wie sie sich verhalten werden. Ich sage das ganz bewusst, weil die Frage bei Anhörungen - und das hatten wir gerade beim letzten Tagesordnungspunkt - natürlich immer ist, wen man denn zu dieser Problematik befragt. Ich mache das mal an einem anderen Beispiel deutlich, wo klar wird, dass das, was vorhin schon einmal in den Raum gestellt wurde, wenn das doch so eine deutliche Mehrheit für einen Sachverhalt gibt, dass man sich doch dann als Politiker dem auch stellen müsste.

Ich hatte vor drei Wochen eine Anhörung in Eisenach, da ging es um ein anderes Thema. Im Bauund Umweltausschuss gab es einen Antrag, der die konsequente Umsetzung der Landespolitik bedeutet, und zwar ging es darum, die landkreiseigenen und kommunalen Flächen von Eisenach gentechnikfrei zu bewirtschaften. Dort haben sich nach der Anhörung alle Landwirtschaftsbetriebe, die anwesend waren, gegen die Aufnahme eines solchen Passus ausgesprochen. Das, was die Landesregierung also für richtig hält, haben die Bauern dort nicht gewollt, und ich habe trotzdem dann meine Meinung nicht geändert, obwohl sich alle gegen den Vorschlag ausgesprochen haben, und habe gesagt, ich möchte trotzdem weiterhin, dass die gentechnikfreie Bewirtschaftung von Flächen ein Thema ist. Sie sehen, wenn sich Anzuhörende zu einem Sachverhalt äußern, dann muss das nicht automatisch bedeuten, dass man seine Meinung ändern muss. Ich sage dies deshalb, weil das natürlich genauso ein Punkt war, als wir die Anzuhörenden dann letzten Endes in einem schriftlichen Verfahren dort angehört haben. An der Einschätzung oder der Mutmaßung, dass sich diese Anzuhörenden so verhalten, wie sie es getan haben, gibt es auch keinen Zweifel. Wenn man mich vorher gefragt hätte, wie denn der Bauernverband, die Tierärztekammer, die Entsorgungsunternehmen und Tierzuchtverbände sich verhalten, dann wäre klar gewesen, dass genau das dabei rauskommen würde. Insofern spricht die Tatsache, dass wir bei den Anzuhörenden so viel Gegenwind oder - wenn man so will - auch gegenteilige Meinungen zum Gesetzentwurf haben, nicht automatisch dafür, dass wir als GRÜNE jetzt gegen den Gesetzentwurf sein sollten.

Mein zweiter Punkt, meine Damen und Herren: Man muss sich natürlich auch anschauen, wer die Anzuhörenden sind. Da gibt es durchaus auch Organisationen bzw. Firmen, die nicht gerade sehr kritisch mit der Landesregierung umgehen für gewöhnlich. Wenn diese dann einen Gesetzentwurf der Landesregierung in der Art und Weise demontieren, wie wir das erlebt haben, dann muss man sich die Argumente schon noch einmal anschauen. Ich habe mal exemplarisch mitgebracht und ich

(Abg. Kummer)

muss jetzt den Absender nennen, weil ich zitieren möchte, und zwar die Landestierärztekammer Thüringen mit ihrem Schreiben vom 3. Dezember 2010, ich zitiere: „Die Tierkörperbeseitigung sehen wir Tierärzte im Sinne der Abwehr von Gefährdungspotenzial für die Gesundheit von Mensch und Tier und damit als Pflichtaufgabe des Staats an. Diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe kann von der Landesregierung nicht als freiwillige Leistung angesehen werden. Es ist zu befürchten, dass durch die jetzt vorgeschlagene Regelung, insbesondere die Hobbytierhalter, die die enormen Gebühren für die Beseitigung scheuen oder es sich nicht leisten können, Tiere an der Beseitigungsanlage vorbei in der Natur entsorgen.“ Ein zweiter Satz: „Erst mit der staatlich organisierten, finanzierten Tierkörperbeseitigung ist es gelungen, Seuchen wie Milzbrand, Pseudo-Milzbrand, Tetanus, Botulismus, Rinderpest usw. zu tilgen bzw. einzuschränken.“

Meine Damen und Herren, außer dem fachlichen Fehler, so bin ich jedenfalls informiert, dass das bei Hobbytierhaltern gar kein Thema ist, weil diese sowieso 100 Prozent der Kosten tragen müssen - also sie wären von dieser Regelung gar nicht betroffen -, wird hier ganz deutlich, dass es offensichtlich einen Spagat gibt zwischen dem Verursacherprinzip, dem ja der Gesetzentwurf folgt nach dem Motto „Derjenige, der die Kosten verursacht, muss sie auch tragen.“, und auf der anderen Seite eine Gefahrenabwehr. Ich erinnere mich an die Ausschuss-Sitzung, wo noch einmal ganz deutlich gesagt wurde, dass Thüringen mit diesem Gesetzentwurf das Risiko eingeht, 1,4 Mio. € zu sparen und irgendwann im Seuchenfall möglicherweise ein Vielfaches von dem, was man dort eingespart hat, wieder auf den Tisch legen zu müssen. Solche Fälle gab es in den letzten Jahren zur Genüge.

Insofern, meine Damen und Herren, ich bin ja ein Anhänger für nicht noch mehr Bürokratie, die wir uns im Prinzip auch nicht leisten können, nicht für noch mehr Kontrollen. Denken Sie an unsere Diskussion zum Dioxin, wo ich hier vorn gesagt habe, wir müssen die Strafen verstärken und verschärfen, um abschreckende Beispiele zu schaffen. Aber in diesem Bereich geht es - das steht im Gegensatz zum Dioxin, wo wir möglicherweise eine Gesundheitsgefährdung haben, die die Gesundheit der Menschen beeinträchtigt - um Seuchenfälle mit verheerenden Folgen. Insofern kann ich der Landestierärztekammer hier durchaus folgen. Es ist nicht die einzige Wortmeldung in diesem Sinne, die davor warnt, hier nicht Geld zu sparen an einer Stelle, wo letzten Endes sehr viel auf dem Spiel steht.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das, meine Damen und Herren, spricht nun wieder gegen das Gesetz.

Meine Damen und Herren, mein dritter Punkt ist nun das, warum wir eigentlich für das Gesetz sein

müssten. Der wahre Grund dieses Gesetzes ist doch nicht, dass wir fachlich zu anderen Einschätzungen kommen als vor 20 Jahren. Sondern der wahre Grund ist, und das hat ja Herr Voß auf den Punkt gebracht, dass wir es in Thüringen mit einem Sanierungsfall zu tun haben und dass dieser Gesetzentwurf nichts anderes als fiskalisch bedingt ist. Oder anders gesagt: Wenn Thüringen einen ordentlich Haushalt hätte, dann könnten wir uns diese Gesundheitsvorsorge, diese Seuchenvorsorge auch leisten.

Meine Damen und Herren, wenn man es mit Experten des Sozialministeriums zu tun hat - man kennt sich auch schon einige Jahre - und dann sieht, wie die dann versuchen, diesen Gesetzentwurf auch zu verteidigen, dann merkt man ja auch dieses Unwohlsein, wo man dann merkt, das ist der Beamte, der das zu tun hat, aber so richtig fachlich überzeugt scheint man da nicht zu sein. Da gibt es also viele Parallelen in das Landwirtschaftsministerium und in das Forstministerium hinein, wo dann Leute die Forstreform verteidigen müssen, die davon nicht überzeugt sind. Aber darüber sprechen wir dann noch. Insofern merkt man immer, wenn man im Gespräch ist mit Experten, dass dort doch sehr viel Unwohlsein dabei ist, wenn man diesen Gesetzentwurf dienstlich verteidigen muss.