Protocol of the Session on June 16, 2011

Frau Schubert, durch die Tatsache, dass Sie irgendetwas in ein Gesetz schreiben, passiert doch kein Vollzug. Vollzug passiert dann, wenn Sie diese Anforderungen auch kontrollieren vor Ort, wenn irgendjemand draußen mit den Menschen im Dialog steht und tatsächlich sagt, so löst ihr dieses Problem, und nicht, indem Sie irgendwo im Gesetz festschreiben, was die Anforderungen sind. Unter Vollzug verstehe ich etwas anderes. In BadenWürttemberg hat man einen guten Ansatz gemacht mit dem Vollzug durch die Handwerker vor Ort. Man kann das noch besser lösen, davon bin ich überzeugt, da wird es möglicherweise auch Ideen geben, die man noch zu diskutieren hätte in dem Bereich, aber Vollzug ist nicht zu sagen, wir setzen die und die Anforderungen in ein Gesetz und warten mal ab, dass die Menschen von alleine erkennen, zu was sie jetzt verpflichtet sind. Das ist völlig abwegig.

Es gibt einen zweiten Wunsch.

Ja, ich lasse ebenfalls die zweite Nachfrage der Kollegin Schubert zu.

Bitte, Frau Abgeordnete Schubert.

Meine Frage: Wie ist denn Ihrer Meinung nach im Moment der Vollzug der geltenden Energieeinsparverordnung?

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie wird die denn gerade vollzogen? Wie wird denn gerade Ihrer Meinung nach in Thüringen kontrolliert?

Ich gebe Ihnen recht, dass da ein Manko herrscht. Das kann ich Ihnen zugestehen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Deswegen müssen wir da auch etwas machen, keine Frage. Aber nicht das, was Sie vorgeschlagen haben.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: So ist er.)

Das ist ein entscheidender Unterschied. Danke schön.

(Beifall SPD)

Danke, Herr Abgeordneter Weber. Es liegt mir keine Wortmeldung mehr vor. Das heißt, wir kommen zur Abstimmung. Abgestimmt wird direkt über den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Drucksache 5/2678 in zweiter Beratung. Wer für den Gesetzentwurf stimmt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? Die kommen aus den Fraktionen SPD, CDU und FDP. Gibt es Stimmenthaltungen? Die kommen aus der Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Straßengesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 5/2780 ERSTE BERATUNG

Wünscht die Fraktion der FDP das Wort zur Begründung? Das ist der Fall. Das Wort hat Abgeordneter Untermann.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, was hat unsere Fraktion dazu bewogen, eine Änderung des Straßengesetzes anzustreben? Das Land Thüringen beabsichtigt, ab dem Jahr 2012 weitere 46 km Landesstraßen entsprechend der Verkehrsbedeutung als Kreis- und Gemeindestraßen zurückzustufen. Im Thüringer Straßengesetz werden Umstufung und der Wechsel der Straßenbaulast zwar geregelt, jedoch nach unserer Auffassung unzulänglich definiert. Es soll nicht mehr Bürokratie aufgebaut werden - das betone ich hier noch einmal ganz deutlich -, sondern die Kommunen und die Landkreise benötigen dringend mehr Planungssicherheit. Die Kommunen haben keinerlei finanzielle Spielräume. Gründe dafür sind die steigenden Kommunalausgaben und die Kürzungen des Kommunalen Finanzausgleichs. Ein finanzieller Mehraufwand darf für die Kommunen durch die Umstufungen nicht entstehen. Klarheit bringt die Änderung im Thüringer Straßengesetz und hier die Konkretisierung der §§ 6, 7 und 11, um diese Planungssicherheit zu erreichen.

Sehr geehrte Damen und Herren, besonderes Augenmerk legen wir auf die Klarstellung des Gesetzestextes, welcher besagt, dass der Wechsel der Straßenbaulast in dem durch die Verkehrsbedeutung gebotenen Umfang „ordnungsgemäß unterhalten“ durchgeführt werden soll. Den Begriff „ordnungsgemäß unterhalten“ wollen wir eindeutig

definiert und durch fachlich-technische Richtlinien untersetzt wissen. Positive Signale für unseren Antrag kamen vom Gemeinde- und Städtebund und auch vom Landkreistag. Über die anschließende Diskussion zu unserem Antrag freue ich mich. Danke schön.

(Beifall FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Untermann. Mir liegt eine Rednerliste vor. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Frau Dr. Lukin für die Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, in zahlreichen Anfragen, Selbstbefassungsanträgen und Debatten im Landtag haben Probleme des Landesstraßennetzes breiten Raum eingenommen. Das betraf sowohl die immensen Winterschäden als auch den schlechten Zustand von rund 2.200 km Landesstraßen - immerhin die Hälfte des landeseigenen Straßennetzes. Debattiert wurde aber auch der jüngst vollführte Schwenk der Landesregierung bei der gesetzlich abgeleiteten Umstufung von Landesstraßen in kommunale Straßen. Seit 2000/2001 - das wissen Sie werden mittels eines Landesumstufungskonzepts den Kommunen Straßen überantwortet, die entweder keine regionale Bedeutung mehr haben oder keinen durchgehenden Verkehrsbeziehungen mehr dienen. War es bisher weitgehend mehr oder weniger gute Sitte im Lande Thüringen, die Straßen im sanierten Zustand zu übergeben und zu kommunalisieren, so legte der Minister für Bau, Landesentwicklung und Verkehr bei den Haushalts- und Finanzdiskussionen für das Jahr 2011 großen Wert auf die Feststellung, dass jetzt die Straßen lediglich verkehrssicher überlassen werden. So kann man sich natürlich auch auf Kosten der Städte und Gemeinden ein wenig entlasten. Zwar ergänzte er, dass sich die Landesregierung zur Kompensation eine Erhöhung der Fördermittel zur Instandsetzung auf 90 Prozent vorstellen könnte, aber es wird auch von den Kommunen und Landräten eingeschätzt, dass das nicht reichen wird. Auf unsere Frage, wie groß denn die Spannbreite zwischen den Begriffen „saniert“ und „verkehrssicher“ und die demzufolge zu erwartende Belastung der Kommunen sei, wurde auf den unterschiedlichen Zustand der Straßen und die Möglichkeit für Verwaltungsvereinbarungen mit den Kommunen verwiesen.

Die FDP hat nun einen Gesetzentwurf zur Überarbeitung des Thüringer Straßengesetzes vorgelegt, der für die Umstufung ein Regelungsverfahren vorschlägt. Eine Absicht, der wir auch zustimmen können, denn - das dürfte wohl jedem klar sein - Abstufungen bedeuten für die zukünftigen Baulastträger

immer eine finanzielle Mehrbelastung, da sowohl die Verkehrssicherungspflicht als auch die Unterhaltsleistung unbegrenzt auf den neuen Baulastträger übergeben werden. Über die Kosten für eventuell zu bauende Rad- oder Gehwege wollen wir in dem Zusammenhang gar nicht erst reden.

Nun noch einige Worte zu den vorgeschlagenen Änderungen des FDP-Entwurfs. Die Änderungen des § 6 Abs. 2: Hier wird das Einvernehmen mit der Gemeinde bei der Widmung von Straßen auf zukünftige Gemeindestraßen beschränkt. Das kann Sinn machen, bedeutet aber - man könnte es zumindest so interpretieren - eine Beschneidung des möglichen Vetorechts der Gemeinde.

Der neue Entwurf des § 7 Abs. 3 im Vorschlag der FDP erweitert die bisherige ledigliche Anhörungspflicht der beteiligten Baulastträger zu einem Einigungsversuch der Verfahrensteilnehmer. Ich denke, das kann man positiv bewerten.

Die in § 11 Abs. 4 vorgeschlagene Sanierungspflicht durch den bisherigen Straßenbaulastträger begrüßen wir, ebenso den Versuch, eine Haftung bei Zuwiderhandlung zu formulieren. Als sinnvoll erscheint auch die Festschreibung von Standards der Sanierungsmaßnahmen.

Wir hoffen, dass wir im Ausschuss darüber diskutieren können und dass wir hier die Möglichkeit haben, das komplexe Problem der Umwidmung und Umstufung von Straßen ohne Nachteile für die Kommunen lösen zu können oder zumindest einen Schritt darauf zugehen zu können.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Wetzel für die CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, in der hier vorliegenden Drucksache 5/2780 hat die FDP ein Gesetzeswerk zur Beratung eingebracht, das die Straßenausbausituation in Thüringen ändern soll. Ich denke, wir sind alle für einen ordentlichen Straßenausbau, wir kennen die haushalterische Situation des Ministers für Bau, Landesentwicklung und Verkehr und wissen, wie viele Straßenkilometer in unausgebautem Zustand sich noch in Landeseigentum befinden und eigentlich auf Abstufung und Umwidmung warten. Ich kannte mal die Zahl von 4.000 Kilometern, ich glaube, die haben wir mittlerweile reduziert, aber selbst bei denen, die auch künftig im Landesbestand bleiben werden, ist bei der Hälfte der Kilometer dringend Ausbau nötig. Die CDU steht, wie Sie wissen, auch aufgrund der schwierigen Finanzlage, die sicherlich auch in Zukunft nicht leichter wird,

(Abg. Untermann)

dem Straßenausbau aber so positiv gegenüber, dass er weiter voranzutreiben ist.

Unter Punkt 1 des FDP-Antrags wird gefordert, dass die Widmung einer Straße im Einvernehmen mit der Gemeinde erfolgen soll, wenn diese als Gemeindestraße eingestuft werden soll. Nun gibt aber das Thüringer Straßengesetz vor, dass die Gemeinde selbst bereits Baulastträger ist, müsste dem vorliegenden Gesetzentwurf zufolge also mit sich selbst Einvernehmen herstellen. Das stelle ich mir schwierig vor. Im Weiteren fordert der Entwurf eine zusätzliche Bürokratisierung durch die Einbeziehung der Straßenaufsichtsbehörde und das Verlegen von Entscheidungskompetenzen dorthin. Warum dies wie vorgeschlagen geschehen sollte, ist mir unklar, genau wie es auch unstrittig ist, dass das Ministerium - wovon ich ausgehe und vielleicht sagt das Haus noch etwas dazu - die Umstufung von Straßen plant und auch umsetzen wird.

Der dritte Abschnitt dieser Drucksache des hier vorliegenden Entwurfs hört sich für die Gemeinden zunächst hervorragend gut an, bedeutet aber in seiner Konsequenz schlicht die Verschwendung von Landesmitteln. Eine Straße, die zur Gemeindestraße umgewidmet werden soll, müsste dann zuvor in dem vor der Umstufung geltenden Standard grundhaft saniert werden. In der Konsequenz bedeutet dies, dass eine kleine Gemeindestraße zukünftig dem Standard einer Landesstraße entspräche. Ich betone hierbei nur, der Standard der Landesstraße hieße 15.000 Pkws täglich, 300 Lkws täglich und 6,50 m Fahrbahnbreite, und dies grundhaft ausgebaut. Die zukünftige Umstufungsgrößenordnung vor Augen haltend ist dies schier undenkbar, zumal dann eine kleine Gemeinde auch eine nach Landesstandard ausgebaute große Straße letztendlich unterhalten muss und - ich gehe mal davon aus - in 25 bis 30 Jahren sicherlich auch wieder sanieren muss, wofür dann für die kleine Gemeinde die Finanzdecke sicherlich wieder nicht vorhanden wäre. Als verantwortlicher Landespolitiker in puncto Verkehr, denke ich, sollten wir mit Landesmitteln anders umgehen, als nach einer solchen Forderung zu rufen. Noch dazu, da sich in diesem Gesetzesvorschlag ein Passus befindet, nach dem sich die Gemeinde, so die Straße nicht grundhaft saniert wird, einen den Sanierungskosten entsprechenden finanziellen Ausgleich auszahlen lassen möchte vom Ministerium. Es wäre dann sogar zu erwarten, dass Gemeinden mit dem Wunsch der Umstufung ohne grundhafte Sanierung an das TMBLV herantreten könnten und die Gelder, zu deren zweckbestimmter Verwendung sie nach dem vorliegenden Entwurf nicht verpflichtet wären, frei im Haushalt einsetzen können.

Herr Abgeordneter Wetzel, es gibt den Wunsch auf eine Zwischenfrage. Gestatten Sie das?

Aber gerne.

Bitte, Herr Abgeordneter Barth.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Lieber Kollege Wetzel, was würden Sie denn - hypothetischer Fall - erwarten, in welchem Zustand der Bund eine von der Bundesstraße zur Landesstraße zurückgestufte Straße, die möglicherweise auch mit Winterschäden versehen ist, in die Zuständigkeit des Landes übergeben würde?

Ich kenne solche Debatten aus dem zuständigen Ministerium für Verkehr aus den zurückliegenden Jahren, in denen auch Bundesstraßen abgewidmet wurden zu Landesstraßen und das Land zur gleichen Zeit in Kreis- und Kommunalstraßen abgewidmet hat. Da kenne ich vom Bund die Instandsetzung mit einer ordentlich instand gesetzten Decke. Ich betone noch einmal, das kam ja vorhin auch recht unzweifelhaft rüber von unserer Kollegin Lukin: Die Verkehrssicherheit der Straße muss gewährleistet sein. Das ist also noch einmal ein anderer Passus als das, was wir bisher im Thüringer Straßenbaugesetz als geltende Regel in den letzten Jahren vorsahen. Wir hatten in den letzten Jahren vorgesehen, dass wir die Straßen bei Umstufung in einem instandgesetzten Zustand umstufen werden. Verkehrssicherer Zustand heißt durchaus nicht unbedingt instandgesetzt. Insofern denke ich, meine Damen und Herren, zweifellos ist der Vorschlag der FDP-Fraktion ein interessanter Einzelfall, um die Gemeindefinanzen auf einem durchaus ungewöhnlichen, aber doch kreativen Weg aufzubessern. Aber hier an dieser Stelle können wir dies nur ablehnen. Danke.

Danke, Herr Abgeordneter. Es hat jetzt das Wort die Abgeordnete Schubert für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, insbesondere die Kollegen von der FDP, ich glaube, Ihr Antrag ist ein Versuch, sich vor einer offensichtlich für die FDP unangenehmen Tatsache zu drücken, nämlich

(Zwischenruf Abg. Untermann, FDP: Gesetz- entwurf.)

(Abg. Wetzel)

- Sie haben völlig recht, ich korrigiere mich, Gesetzentwurf - das Straßennetz in Thüringen hat einen Ausbaugrad, der ist hoch. Thüringen hat nach der Wiedervereinigung einen großen Anteil der Straßen in seine Straßenbauträgerlast übernommen, hat saniert. Inzwischen gibt es ein leistungsfähiges Autobahnnetz. Wir haben auch ein leistungsfähiges Bundesstraßennetz und Landesstraßennetz. Da macht es Sinn, diejenigen Straßen, die offensichtlich inzwischen eine ganz andere verkehrliche Bedeutung haben, umzustufen, sie eben gerade nicht in dem gleichen Ausbauzustand zu halten

(Zwischenruf Abg. Untermann, FDP)

lassen Sie mich mal ausreden, Sie können ja auch Zwischenfragen stellen oder dann nach vorn gehen -, einerseits aus finanziellen Gründen, das ist so. Wir müssen uns über Standards unterhalten, wenn wir den Landeshaushalt sanieren wollen. Dabei geht es auch um Standards auf Straßen, Erhaltungsstandards. Die verkehrliche Bedeutung hat in einigen Straßen offensichtlich so weit abgenommen, dass man diesen Standard dort nicht mehr braucht.

Vielleicht, Herr Untermann, kennen Sie die Liste, die wir im Zuge der Haushaltsberatung von der Landesregierung bekommen haben, um welche Umstufungen es da im Einzelnen geht. Da können Sie sich anhand der Straßenkarte schöne Beispiele raussuchen von ehemaligen Landesstraßen, zum Beispiel im Unstrut-Hainich-Kreis, im Eichsfeld direkt parallel zur B 247. Es macht keinen Sinn, auf beiden einen hohen Ausbaugrad zu haben, sondern - wie die Landesregierung auch immer so schön sagt - wir wollen den Verkehr bündeln. Genau das tun wir auch, indem wir Straßen herabstufen.

Was ich besonders unseriös finde, wer soll das denn bezahlen? Wie viele zusätzliche Mittel wollen Sie denn im Landeshaushalt einstellen, erstens, und zweitens, wo sollen die Ausgaben dann nicht getätigt werden? Das gehört zur Ehrlichkeit dazu.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)