Abgestimmt wird direkt über die Nummer II des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/2299. Wer dieser Nummer II zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist die Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? Gegenstimmen von den Fraktionen der SPD, der CDU und der FDP. Damit ist dieser Antrag abgelehnt und ich schließe den Tagesordnungspunkt.
Biomasse: Das ErneuerbareEnergien-Gesetz (EEG) nachhaltig weiterentwickeln Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/2505 - Neufassung
Wünscht die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort zur Begründung? Das ist mir signalisiert. Herr Dr. Augsten, bitte.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, zu den energiepolitischen Ergüssen von Herrn Fiedler werde ich dann in meiner Rede noch mal etwas sagen. Vielleicht ist er dann auch da und hört sich das an. Aber mit einem hat er zumindest recht, die CDU hat in den letzten 20 Jahren auch einige Dinge richtig gemacht.
Das trifft auf das zu, was im Bereich Biomasse in Thüringen gelaufen ist. Wir hatten mit Dr. Sklenar einen Minister, der von Anfang an nach der Wiedervereinigung auf eine starke Förderung der Biomasse gesetzt hat. Das merkt man daran, dass wir die Thüringer Landesanstalt in Jena und Dornburg in dem Bereich gut aufgestellt haben. Wir haben hervorragende Leute dort sitzen, die eine tolle Arbeit leisten. Wann immer irgendetwas publiziert wird, irgendwelche Studien, Evaluierungen veröffentlicht werden, ist die TLL in Jena dabei an führender Stelle. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Jena und Dornburg haben sich auch über die Landesgrenzen hinaus eine hohe Reputation verdient. Insofern eine tolle Geschichte. Das geht weiter. Es gab im Jahr 1997 - und damit viel eher als in vielen anderen Bundesländern Deutschlands - in Thüringen ein Konzept zur Förderung der Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen im Freistaat Thüringen, also eine Strategie, wie man in den nächsten Jahren damit umzugehen gedenkt.
Zur historischen Wahrheit gehört auch, das sagen wir auch als GRÜNE immer wieder, wenn das notwendig ist, dass es im Jahr 2000 der CDU-Ministerpräsident Thüringens Bernhard Vogel war, der sich anders als die anderen CDU-Ministerpräsidenten auf die Seite der SPD und der GRÜNEN geschlagen und dafür gesorgt hat, dass wir dieses tolle EEG, Erneuerbare-Energien-Gesetz, überhaupt haben. Das gehört auch zur historischen Wahrheit.
Um bei Personen zu bleiben, ich sage auch das an dieser Stelle sehr gern, die Tatsache, dass wir mit dem Kollegen Primas einen Vorsitzenden des Fachbeirats für nachwachsende Rohstoffe beim Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz haben, der hier in diesem Haus sitzt, und das schon seit vielen Jahren, zeigt auch die Bedeutung, die das Plenum den nachwachsenden Rohstoffen beimisst. Ich glaube, dass auch Egon Primas an dieser Stelle eine tolle Arbeit geleistet hat.
Insofern ist es nicht verwunderlich, dass Thüringen einen Spitzenplatz bei den nachwachsenden Rohstoffen, bei der Biomassenutzung einnimmt. Nun kommt aber das Aber. Als jemand, der diese Entwicklung seit vielen Jahren mit sehr viel Interesse
und Neugier und auch sehr viel Wohlwollen betrachtet, habe ich den Eindruck, dass seit 2006 so ein bisschen die Luft raus ist. Warum 2006? Wir haben im Jahr 2006, auch wieder durch die TLL erarbeitet, ein Bioenergieprogramm für Thüringen auf dem Tisch. Wir haben das damals als GRÜNE mit sehr viel Wohlwollen aufgenommen und haben das auch im Ländervergleich ganz hoch gesetzt, weil es ein ganz tolles Programm gewesen ist. Wir mussten dann voller Erstaunen feststellen, dass es zwar hier in diesem Haus beraten wurde, dass es aber kein Geld dafür gab. Man möge sich vorstellen, der Herr Machnig hätte den Trendatlas für Thüringen ausgerufen, aber kein Geld zur Verfügung gestellt, was daraus geworden wäre.
Ein Bioenergieprogramm hier im Plenum zu verabschieden, dann aber kein Geld zur Verfügung zu stellen, das zeigt das, was ich gerade gesagt habe, dass ab 2006 das mit dem Engagement nicht mehr so weit gediehen war.
Das geht weiter, meine Damen und Herren, mit dem Engagement der CDU letzten Endes und auch der damaligen Landesregierung, als sich die damalige Bundesregierung anschickte, den Bauern ein richtiges Bein zu stellen, nämlich indem sie die Steuerbefreiung für Biosprit, für Biokraftstoffe aufgehoben hat. Eine Steuerbefreiung, die damals Rot-Grün ganz zu Recht eingeführt hatte. Ich freue mich, wenn ich heute durch die Lande fahre, dass sich die Bauern daran erinnern, wem sie das damals zu verdanken hatten. Als dann die CDU auf Bundesebene - gemeinsam mit der SPD damals leider - das Sagen hatte, dann hat sie diese Steuerbefreiung aufgehoben. Herr Primas, Sie wissen, was draußen los ist und Sie wissen, wie die Bauern darüber denken. Das gehört auch dazu und ich sage, dass nach 2006 ein ziemlicher Bruch entstanden ist. Ich habe damals zwar die eine oder andere Rede hier im Plenum verfolgt, aber das Engagement der Thüringer Landesregierung in Berlin habe ich vermisst, letztendlich auch das Engagement der CDU bei den Parteifreunden im Berlin.
Meine Damen und Herren, es geht weiter mit der neuen Landesregierung. Nun ist es vielleicht für Herrn Reinholz ein bisschen schwierig, wenn er einen Bereich gemeinsam mit dem Minister für Wirtschaft, Arbeit und Technologie gestalten muss. Mit Herrn Machnig Schritt zu halten, dessen Agieren so zwischen umtriebig und etwas übermotiviert angesiedelt ist, ist sicher nicht ganz einfach. Aber trotzdem, Herr Minister, man kann zumindest erwarten, wenn Sie nicht agieren, dass Sie wenigstens reagieren. Da ist es nicht verständlich, ich ma
che das mal an zwei Beispielen fest, dass letzten Endes Herr Carius eine unglaubliche Polemik gegen E 10 loslässt und es kommt von Ihnen keine Reaktion. Es ist genauso unverständlich, dass Sie auf meine Brücke, die ich beim letzten Mal mit der Mündlichen Anfrage gebaut habe, um ein paar Dinge richtigzustellen, sehr wortkarg reagiert haben.
Meine Damen und Herren, Sie sehen - meine Redezeit ist zu Ende -, das EEG ist ein unglaublich wichtiger Vorgang, die Novellierung ist so wichtig, weil für Thüringen auch ganz viel auf dem Spiel steht. Deshalb haben wir nicht darauf gewartet, dass vielleicht die CDU und die SPD einen Antrag einbringen. Das hätten wir vielleicht erwarten können, sondern wir sind selbst tätig geworden und ich freue mich auf die Diskussion hier.
Danke, Herr Abgeordneter für die Berichterstattung. Die Landesregierung hat signalisiert, den Sofortbericht zur Nummer I des Antrags zu geben. Ich erteile Herrn Minister Reinholz das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, zum neu gefassten Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 16. Mai dieses Jahres zum Thema „Biomasse: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) nachhaltig weiterentwickeln“ möchte ich im Namen der Landesregierung wie folgt berichten:
Die Erzeugung erneuerbarer Energien in der Landwirtschaft hat für die Landesregierung unbestritten einen hohen Stellenwert. Im Jahr 2015 sollen erneuerbare Energien in Thüringen 22 Prozent des Endenergieverbrauchs liefern und die Biomasse soll dazu einen Beitrag von 86 Prozent leisten. Im Koalitionsvertrag haben wir uns verpflichtet, bis 2020 den Anteil der erneuerbaren Energie an der Stromproduktion und -nutzung auf 35 Prozent zu erhöhen. Im zu erarbeitenden „Energiekonzept Thüringen 2020“ werden wir diese Zielstellung nochmals schärfen. Die Bioenergie ist und bleibt auch mittelfristig die wichtigste regenerative Energie in Thüringen. Vor allem die Bioenergie, für deren Erzeugung die Land- und Forstwirtschaft natürlich prädestiniert ist, bringt Wertschöpfung, sichert Arbeitsplätze und stärkt letztendlich den ländlichen Raum. Auch die anderen erneuerbaren Energien in Thüringen, neben der Bioenergie vorrangig die Photovoltaik- und die Solarenergie, haben in der und für die Landwirtschaft natürlich einen hohen Stellenwert. Viele Landwirtschaftsbetriebe haben sich in einem Betriebszweig Energieerzeugung Einkommensalternativen geschaffen und sich damit
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz ist das wichtigste und auch erfolgreichste Instrument zum Ausbau der erneuerbaren Energien im Bereich der Stromerzeugung. Das zum 1. April 2000 in Kraft getretene EEG setzte deutliche Anreize für die Holznutzung. Die vorhandenen Biopotenziale aus dem Wald wurden damit weitgehend erschlossen.
Das EEG hat ebenfalls die Entwicklung der Biogasanlagen initiiert. Die erste Novelle des EEG im Jahr 2004 setzte damals deutliche Anreize für die Biogasnutzung. Das zum 1. Januar 2009 novellierte EEG stärkte den Anreiz für Investitionen auch in kleine Anlagen bis 150 kWh. Beabsichtigt wurde damit natürlich eine bessere Erschließung von Substratreserven.
Meine Damen und Herren, der Vorrang der erneuerbaren Energien bei der Einspeisung ist und bleibt beizubehalten. Die Grundsätze des bisherigen Vergütungssystems des EEG sind zu erhalten, um den weiteren Ausbau der Stromerzeugung als erneuerbare Energie zu fördern. Eine wichtige Forderung an die Novelle ist die abschließende Klärung des Anlagenbegriffs. Insgesamt sind die Regelungen des EEG zu vereinfachen, das Bonisystem, denke ich, ist zu straffen und vor allem auch neu auszurichten, vor allem Güllebonus und NawaRo-Bonus sind endlich zu entkoppeln. Eine sinnvolle Wärmenutzung wird künftig für das effiziente Betreiben einer Biogasanlage ebenfalls unverzichtbar sein. Das Positionspapier des BMELV stimmt in wesentlichen Positionen mit den Handlungsempfehlungen des EEG-Erfahrungsberichts überein. Zu den geeigneten Instrumenten zur Erreichung der Zielstellung gibt es allerdings teilweise unterschiedliche Auffassungen. Aufgabe ist es deshalb, endlich zu einer gemeinsamen Position zu kommen.
Meine Damen und Herren, eine wichtige Zielstellung der Novelle ist die Vereinfachung des Bonisystems. Zusätzliche Boni lehnen wir grundsätzlich ab. Die Modifizierung des NawaRo-Bonus und die Neugestaltung des Landschaftspflegebonus, unter welcher zukünftigen Bezeichnung sei vorerst einmal dahingestellt, werden dann mit Sicherheit auch im Rahmen der Novelle erfolgen. Ein konkreter Vorschlag zur Deckelung des Zuwachses an Biogasanlagen ist bisher nicht bekannt. In Regionen mit einem niedrigen Tierbesatz wäre eine Deckelung des Zubaus, glaube ich, kontraproduktiv, da hier die Biomasse als Konkurrent den Nährstoffkreislauf auch verbessert. Biogasanlagen auf Wirtschaftsdünger-Basis in landwirtschaftlichen Betrieben sind immer ein Gewinn für das Güllemanagement. Eine Deckelung des Zubaus könnte aufgrund regional vorhandener Probleme allenfalls regional eng be
Meine Damen und Herren, Mitnahmeeffekte beim Güllebonus sind in Thüringen nicht zu erkennen, der Gülleanteil liegt hier im Durchschnitt bei unter 75 Prozent. Somit haben wir bei einem Maisanteil von unter 15 Prozent im Substratmix auch keine Quersubvention von Mais zu verzeichnen. Allerdings gibt es, und das wissen wir alle, Regionen in Deutschland, wo diese Mitnahmeeffekte existieren. Trotzdem sollte der NawaRo-Bonus erhalten bleiben. Allerdings sollte sich die Höhe betriebswirtschaftlich an den mittleren Getreidepreisen orientieren. Der eigentliche Gülle-Bonus soll und muss erhalten bleiben. Das haben wir auch als gleichzeitige Umwelt- und Landwirtschaftsminister Minister Röttgen gegenüber in einem Strategiegespräch in Nürnberg am vergangenen Freitag sehr deutlich zum Ausdruck gebracht. Er ist einfach erforderlich, um Anreize zum Bau standortangepasster Anlagen auch weiterhin zu schaffen. Er sollte nur für flüssige Wirtschaftsdünger und für Stallmist gezahlt werden und mindestens auf Höhe des NawaRo-Bonus liegen. Gülle- und NawaRo-Bonus, ich sagte es bereits, sind aus unserer Sicht zu entkoppeln.
Meine Damen und Herren, verfahrenstechnische Parameter beeinflussten das Restgaspotenzial deutlich. Vergütungsvoraussetzung nach EEG für nach BImSchV genehmigungspflichtige Biogasanlagen ist die Gasdichtheit und die gasdichte Abdeckung des Gärrestlagers, wobei das EEG keine Regelungen hinsichtlich der gasdichten Lagerdauer vorgibt. Voraussetzung für ein geringes Restgaspotenzial ist eine möglichst lange Verweildauer der Gärreste. Detaillierte Vorschriften zur Verfahrensführung, z.B. zur Verweildauer der Gärreste, werden letztendlich besser in technischen Vorschriften geregelt.
Meine Damen und Herren, besonders in kleinräumig strukturierten Agrarbetrieben würde die Einführung kleinerer Leistungsklassen zur Installierung von standortangepassten Biogasanlagen beitragen. In diesem Zusammenhang verweise ich auf den Beschluss unserer Agrarministerkonferenz vom 30. März bis 1. April in Jena zu dem Tagesordnungspunkt 19 hinsichtlich der Anpassung der Fördermodalitäten für kleine standortangepasste Anlagen. Für diesen kleinen Leistungsbereich ist aufgrund der anteilig höheren Investitionskosten für ein wirtschaftliches Betreiben nun einmal eine höhere Grundvergütung erforderlich.
Meine Damen und Herren, unstrittig ist, dass die Nutzung von KWK-Wärme verbessert werden muss. Es gibt Vorschläge, dass eine Nettowärmenutzung von 50 bis 60 Prozent gewährleistet werden soll, wobei für kleine, hofeigene und güllebasierte Biogasanlagen, die die anfallende Wärme ungenügend nutzen können, eine Option zur Ausset
zung der KWK-Pflicht geschaffen werden soll. Diesen Ansatz halten wir für sinnvoll. Ich verweise in diesem Zusammenhang ebenfalls noch mal auf den AMK-Beschluss zum Tagesordnungspunkt 19.
Meine Damen und Herren, der Einspeisevorrang für erneuerbare Energien und damit auch für Strom aus Biogasanlagen muss auf jeden Fall erhalten bleiben. Biogas wird im Energiekonzept der Bundesregierung eine entscheidende Rolle als Speicher zugeschrieben. Biogas kann die bedarfsgerechte Bereitstellung erneuerbaren Stroms sehr gut leisten. Die bedarfsgerechte Einspeisung und eine entsprechende Vergütung ist, glaube ich, eine sinnvolle Option für die Anlagenbetreiber und wird von der Landesregierung deshalb auch unterstützt.
Sie haben die Frage zum Bestandsschutz gestellt. Da sage ich Ihnen ganz klar, der Bestandsschutz für Altanlagen ist und bleibt zu erhalten. In der Studie „Regionale Biomassepotenziale zur energetischen Nutzung im Freistaat Thüringen“ kommt die Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft zu dem Ergebnis, dass mindestens 25 bis 30 Prozent der Ackerfläche für den Anbau von Energiepflanzen nachhaltig genutzt werden können, ohne die bilanzielle Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigen Nahrungsmitteln und der Tiere mit Futtermitteln auch nur im Entferntesten zu gefährden. Vorrang hat aber und bleibt immer die Nahrungsmittelproduktion.
Derzeit, meine Damen und Herren, werden etwa 15 Prozent der Ackerfläche in Thüringen für Energiepflanzenanbau genutzt. Bei einer sachlichen Wertung dieser Zahlen lässt sich derzeit eine Konkurrenz der Energiepflanzen zur Nahrungsmittelproduktion einfach aus meiner Sicht nicht herleiten. Auf der Grundlage der zugelassenen Zertifizierungssysteme und durch die Zertifizierungsstellen werden die Anforderungen der zum 01.01.2011 in Kraft getretenen Biomasse-Nachhaltigkeits-Verordnung auch erfüllt. Die bisher vorliegenden und noch zu gewinnenden Erfahrungen aus dem ersten Jahr sollten vom Bund ausgewertet werden, um Schlussfolgerungen auch für zukünftige Umsetzungen ziehen zu können. Es ist aber bereits jetzt, meine Damen und Herren, einzuschätzen, dass sie bei ordnungsgemäßer Umsetzung auch zielführend sind. Eine abschließende Bewertung zum jetzigen Zeitpunkt ist, glaube ich, noch nicht möglich.
Meine Damen und Herren, in vielen Entwicklungsund Schwellenländern kann der Anbau von Energiepflanzen und deren Export zu einer Verbesserung der Einkommenssituation der Bevölkerung beitragen, dabei gilt aber, dass die Anforderungen der Nachhaltigkeitsverordnung einzuhalten sind und diese letztendlich auch kontrolliert werden müssen. Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. Ist die Beratung zum Sofortbericht gewünscht? Ja, das ist der Fall. Dann eröffne ich jetzt die Aussprache sowohl zum Sofortbericht als auch zu Nummer II des Antrags und das Wort hat als Erster der Herr Abgeordnete Hellmann für die Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, grundsätzlich erkläre ich hier schon mal unser Einverständnis mit dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich möchte aber zunächst mit wenigen Sätzen auf die Ausführungen von Herrn Minister Reinholz eingehen. Herr Minister, Sie haben ausgeführt, Biomasse wird weiterhin die wichtigste erneuerbare Energie auch für die Zukunft in Thüringen sein. Herr Minister, ich bitte, meine Worte jetzt nicht falsch zu interpretieren, wichtig auf jeden Fall, aber ob es die wichtigste ist, das sollten wir für die Zukunft erst einmal genauer betrachten. Ich würde Ihnen einfach empfehlen, Herr Minister, sich vielleicht mit dem Minister für Wirtschaft, Arbeit und Technologie zusammenzutun und mal eine Energiebilanz aufzustellen, wie das vielleicht 2040/2050 aussieht, wenn wir unsere Energieerzeugung und unseren Verbrauch vollständig auf erneuerbare Energien umgestellt haben.
Ich sage Ihnen nur mal zwei Zahlen. Der Primärenergieverbrauch in Thüringen bewegt sich gegenwärtig zwischen 65 und 70 Mrd. Kilowattstunden. Wenn man die Verluste abzieht, die entstehen, bis man zur Sekundärenergie kommt, dann liegen wir in einem Bereich von 40 bis 45 Mrd. und dann müssen wir uns überlegen, was wollen wir einsparen und was bleibt übrig? Wie wollen wir dann die Restenergie erzeugen? Ich prophezeie Ihnen, Sie werden sehr erstaunt sein, da wird die Biomasse relativ und anteilig immer kleiner werden. Ich prophezeie hier, dass wir der Photovoltaik und der Windenergie viel zu wenig Bedeutung beimessen. Das muss man einfach beachten und muss dann vor allem auch die Enge in der Denkweise aufweichen. Das sollte man nie vergessen. Die Biomasse ist wichtig - das ist überhaupt keine Frage - und hat auch all die Vorzüge, die hier richtig genannt worden sind, insbesondere Speicherfähigkeit, Arbeitsplätze und Biodiversität und was hier alles ganz richtig genannt wurde.
Zum konkreten Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich hoffe, ich sage jetzt nichts Falsches; grundsätzlich, wie ich schon sagte, Übereinstimmung. Ich würde aber sagen, unter II sollte die Einspeisung von Biogas ins Netz noch einmal gesondert geregelt werden, also dass es so formuliert wird, dass das anzusprechen ist. Richtigerweise ist ja unter I.8 und 10 die ganze Problematik eigentlich angesprochen. Vielleicht ist es nur, Herr
Und zum Punkt II.6 so viel: Wir schlagen eine Differenzierung vor. Für sonstige Biomasse halten wir diese Formulierung für richtig. Wir würden aber Holz gesondert geregelt haben wollen insofern, dass wir sagen, dort möchten wir keine Absenkung der Leistungsgrenze, weil wir da doch in Thüringen ein paar Beispiele und Tatsachen geschaffen haben, die sich nicht sehr günstig auswirken würden, wenn wir es denn so voranbringen würden, wie es hier steht. Ja, alles in allem, aus diesem Grunde ist das eigentlich eine wunderbare Geschichte für den zuständigen Ausschuss, für unseren AfLFUN.
Zum Schluss noch zwei Nachsätze: Das EEG muss grundsätzlich von allen Hemmnissen zum Ausbau der erneuerbaren Energien befreit werden. Es geht also nicht nur um Biomasse. Es gibt in jeder Sparte, Photovoltaik, Wind, selbst bei der Wasserkraft eine Menge von Hemmnissen, die wir im ErneuerbarenEnergien-Gesetz finden. Wir müssen einfach das Schrittmaß der Umstellung, das Schrittmaß der Energiewende erhöhen, wenn wir 2100 diese 2 Grad Erwärmung unserer Erde einhalten wollen, was für diese Zivilisation ganz wichtig wäre. Das deute ich hier noch einmal an, wir sollten das hier in den nächsten Wochen angehen und wir werden das auch befördern. Ich denke, wir haben da auch die Unterstützung der anderen Parteien, hoffe ich zumindest einmal. In diesem Sinne bedanke ich mich. Ich würde vorschlagen, Überweisung an den zuständigen Ausschuss.