Protocol of the Session on May 19, 2011

(Minister Matschie)

Drucksache 5/2742 ab. Wer diesem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus der FDP-, der CDU- und der SPD-Fraktion. Ich frage nach Enthaltungen. Es gibt keine Enthaltungen. Eine Mehrheit hat diesen Änderungsantrag abgelehnt.

Wir stimmen nun über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/2743 ab. Wer für diesen ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich frage jetzt nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus der SPD-, der CDU- und der FDP-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es nicht. Dieser Änderungsantrag ist abgelehnt.

Wir stimmen nun über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/2744 ab. Wer diesem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus der SPD-, der CDU- und der FDP-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? Das sind die Stimmen aus der Fraktion DIE LINKE. Eine Mehrheit hat diesen Änderungsantrag abgelehnt.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 5/2413 nach zweiter Beratung. Wer diesem seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen SPD, CDU und FDP. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es hier Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es nicht. Eine Mehrheit hat bekundet, diesen Gesetzentwurf annehmen zu wollen und das bitte ich nun in der Schlussabstimmung zu bekunden. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung gibt, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Ich stelle fest, das ist eine Mehrheit aus FDP-, CDU- und SPD-Fraktion. Ich frage nach den Gegenstimmen? Das sind die Mitglieder der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Mehrheit hat nun in der Schlussabstimmung bekundet, den Gesetzentwurf angenommen zu haben.

Nun kommen wir zur Abstimmung zum Entschließungsantrag. Der Entschließungsantrag trägt die Drucksachennummer 5/2745. Ich frage erst mal: Eine Überweisung soll dort nicht vorgenommen werden? Nein. Wer diesem Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE

und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Nun frage ich nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus der SPD-, der CDU- und der FDP-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es nicht. Ich stelle fest, dass eine Mehrheit diesen Entschließungsantrag angenommen hat.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Abgelehnt.)

Nicht angenommen hat, entschuldigen Sie bitte, nicht angenommen hat.

(Zwischenruf Abg. Siegesmund, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Schön wäre es.)

Ich schließe damit den Tagesordnungspunkt 7 und rufe auf den Tagesordnungspunkt 8. Danach gehen wir in die Mittagspause, weil mich mehrere Leute schon gefragt haben.

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Beamtengesetzes Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/2516 ZWEITE BERATUNG

Wir sind in zweiter Beratung, ohne dass eine Ausschussüberweisung erfolgt ist und der Ausschuss beraten hat. Damit entfällt die Berichterstattung und ich komme sofort zur Aussprache zu diesem Gesetzentwurf. Ich rufe für die CDU-Fraktion Frau Abgeordnete Holbe auf.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, werte Zuschauer auf der Tribüne, bereits in der Plenarsitzung im April 2011 widmeten wir uns dem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE zur Änderung des Thüringer Beamtengesetzes in erster Beratung, vor uns liegend in Drucksache 5/2516. Heute erfolgt die zweite Beratung, da keine Ausschussüberweisung vorgesehen oder dieser nicht zugestimmt wurde.

Der Entwurf kritisiert in erster Linie die Regelungen der Leiterstellen in den dem Ministerium unmittelbar nachgeordneten Behörden, die gemäß des Thüringer Beamtengesetzes nicht der Pflicht zur Stellenausschreibung unterliegen und künftig als solche wegfallen sollten. Auch wenn ich mich wiederhole, bleibe ich dabei, eine solche Regelung ist nicht notwendig. Als politische Beamte müssen Personen aus besagtem Kreis nämlich nicht nur über hochkompetente fachliche Voraussetzungen verfügen, sie müssen auch gleichzeitig das Vertrauen der Landesregierung genießen. Infolge einer Stellenausschreibung, so wie Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der LINKEN, es vorschlagen, würden zweifellos ebenfalls fachlich und sachlich kompetente Personen für besagte Leiterstellen gefunden

(Vizepräsidentin Dr. Klaubert)

werden, nur wäre damit gleichzeitig nicht garantiert, dass diese Personen auch Vertrauenspersonen sind. Und gerade diese von der Qualifizierung unabhängige und doch mit ihr in hohem Maße in Verbindung stehende Eigenschaft ist und muss Voraussetzung für ein solches Amt bleiben. Auch unser Innenminister Herr Geibert hat in seiner letzten Rede darauf hingewiesen, dass es notwendig ist, für herausgehobene Spitzenämter neben den speziellen Fachkenntnissen auch langjährige Berufsund Führungserfahrungen mit in die Ämter einzubringen. Kurz gesagt, der Leistungsgrundsatz, also die fachliche Eignung und Qualifikation, stehen nach wie vor an allererster Stelle bei der Auswahl.

Ich möchte nicht alle Argumente wiederholen, auch bezüglich der Entlassung in den einstweiligen Ruhestand, darüber haben wir in der letzten Sitzung sehr ausgiebig diskutiert. Ich denke, wir werden auch nicht das letzte Mal hier reden, denn im Zuge der Dienstrechtsreform ist natürlich auch der Bereich der Lebensarbeitszeit hier im Plenum zu behandeln, so dass wir diesen auch in Kürze, meine ich, hier beraten werden.

Den Gesetzentwurf in Drucksache 5/2516 lehne ich hiermit im Namen meiner Fraktion ab und halte es auch nicht für gegeben, Einzelfallregelungen zum jetzigen Zeitpunkt zu regeln, da ich dies nicht als zielführend erachte. Danke schön.

(Beifall CDU)

Für die SPD-Fraktion hat sich Abgeordneter Hey zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, vielen Dank. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste auf der Besuchertribüne, im letzten Plenum haben wir uns bereits mit diesem Beratungsgegenstand beschäftigt. Es ist von verschiedenen Seiten abgeraten worden, so zu verfahren, wie im Gesetzentwurf der LINKEN beschrieben ist. Aber Sie sind da hartnäckig, das ist Ihr gutes Recht und Sie halten den Gesetzentwurf aufrecht und jetzt werden wir also erneut hier im Plenum darüber debattieren.

Ihr Anliegen ist es also nach wie vor, die sogenannten - ich sage jetzt mal salopp - politischen Beamten im Freistaat abzuschaffen oder zumindest diesen Status, oder um es ganz genau zu formulieren, die Ausnahmen zur generellen Pflicht der Stellenausschreibungen für derartige Positionen soll es in dieser Form so nicht mehr geben. Sie stellen im Gesetzentwurf und in der Begründung insbesondere auf zwei Beamtenstellen ab, das ist der Leiter des Landesverwaltungsamtes und der Leiter des Verfassungsschutzes hier im Freistaat Thüringen. Wenn man aber den Blick über Thüringen hinaus

richtet, dann fällt einem auf, dass es auch in anderen Bundesländern ähnliche Verfahren gibt wie hier im Freistaat, also zum Beispiel in Mecklenburg-Vorpommern, in Rheinland-Pfalz, auch im einwohnerstarken Nordrhein-Westfalen ist zum Beispiel der Präsident des dortigen Landesamts für Verfassungsschutz ein politischer Beamter. Dafür muss es ja auch Gründe geben. Ich habe bereits in der letzten Debatte versucht, Ihnen diese Gründe auch darzulegen. Ich wiederhole jetzt davon nicht alles. Frau Holbe hat auch schon das eine oder andere gesagt und das würde ja dann schon, wenn wir noch tiefer in die Debatte einsteigen, an das Schreddern wertvoller Lebenszeit grenzen. Ich wiederhole aber noch einmal, warum wir Ihrem Gesetzentwurf nicht zustimmen werden und will zwei Fragen stellen, die ich auch in der letzten Debatte schon gestellt habe und habe leider keine Antwort bekommen. Zum einen beim damaligen Einbringen hatte Frau Enders im Plenum davon gesprochen, dass Sie gern das Gesetz so ändern wollen, dass bei der Besetzung der Leiter der oberen Behörden Laufbahnbeamte eingesetzt werden und nur in begründeten Ausnahmefällen von der Regel abgewichen werden kann. So habe ich das auch im Protokoll noch einmal nachverfolgt. Ich habe damals gefragt, was sind denn diese einzelnen begründeten Ausnahmefälle? Das andere, was mich beschäftigt, ich habe da keine Antwort bekommen, man sagte mir seitens Herrn Kuschel, überweisen Sie es doch an die Ausschüsse, dann verraten wir es Ihnen. Also ich bin, da das nicht erfolgt ist, im Moment auch noch nicht schlauer geworden. Aber das andere, was mich beschäftigt, und das habe ich auch gefragt, das ist die Tatsache, dass die Besetzung der Leitungsstelle des Verfassungsschutzes mit einem politischen Beamten doch auch durchaus Vorteile bietet, denn Sie wissen ja, dass bei etwaigen Verfehlungen dienstlicher Natur dieser jeweilige Beamte dann sofort in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden kann, was bei einem Laufbahnbeamten ja so ohne Weiteres eigentlich gar nicht möglich ist. Ich habe mich damals gefragt und diese Frage auch gestellt und ich frage mich heute noch und stelle sie heute auch wieder: Weshalb wollen Sie unbedingt diese Form der Steuerungsmöglichkeit, die zweifellos auch für eine Landesregierung gegeben ist, ohne Weiteres aus der Hand geben? Das ist eigenartig und hier - soweit ich mich erinnern kann - auch gar nicht so richtig begründet worden. Vielleicht wird das hier noch geklärt werden im Verlauf der Debatte, die sich hier gleich anschließen wird. Das wird unser Abstimmungsverhalten aber nicht mehr wesentlich beeinflussen, kann ich schon einmal verraten. Wir werden diesen Gesetzentwurf auch ablehnen. Aber zumindest in der Sache wäre es doch einmal sehr interessant, zu erfahren, worin denn eigentlich Ihre Anliegen bestehen. Ich dürste danach, dass diese Fragen hier in den fortlaufen

(Abg. Holbe)

den Minuten vielleicht beantwortet werden. Danke schön.

(Beifall CDU, SPD)

Für die FDP-Fraktion erhält Abgeordneter Recknagel das Wort.

Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren, derzeit sind nach dem Thüringer Beamtengesetz Bewerber grundsätzlich durch Stellenausschreibungen zu ermitteln. Eine Ausnahme, das greift dieser Entwurf hier auf, gibt es nur bei Staatssekretären und den Leitern der unmittelbar nachgeordneten Behörden. DIE LINKE fordert, die Ausnahme zu streichen für die Leiter der unmittelbar nachgeordneten Behörden. Das betrifft zum Beispiel den Präsidenten des Landesverwaltungsamts oder auch des Landesamts für Verfassungsschutz. Man kann sicher argumentieren, dass es gute Gründe für die Ausnahme und genauso auch für die Streichung der Ausnahme geben würde. Dafür spräche zum Beispiel die Stärkung des Leistungsprinzips und um etwaig denkbare Mauscheleien auszuschließen. Aber dagegen sprechen auch gewichtige Gründe, es handelt sich um Beamte, die an der Schnittstelle zwischen Verwaltung und Politik agieren. Da ist ein besonderes Vertrauensverhältnis sinnvoll und - es wurde eben schon einmal angesprochen - notfalls ist mit dieser Ausnahme auch eine sofortige Abberufung möglich. Damit ist es ein sehr guter Grund, wie ich finde, zu Recht hier politische Beamte zu verwenden. Es handelt sich zudem nur um sehr wenige Personen und es ist nur eine Ausnahme von der Regel und nicht die Regel selbst. Ich hätte mir eine eingehende Diskussion im Ausschuss gewünscht.

(Beifall DIE LINKE)

Gleichwohl können wir dem hier nicht zustimmen. Ich danke Ihnen.

(Beifall FDP)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Abgeordneter Meyer das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Herr Hey, Ihnen dürstet ja nach Argumenten.

(Zuruf Abg. Hey, SPD: Das war nicht ich.)

Zwei Argumente: Warum die Regierungskoalition natürlich regelmäßig gegen dieses Ansinnen ist und in der Regel alle Oppositionsfraktionen regelmäßig dafür sind, hat etwas mit Macht zu tun.

(Beifall DIE LINKE)

Das gilt für fast alle regelmäßig, aber da gibt es auch wieder Ausnahmen, wie das eben immer so ist.

(Zwischenruf Abg. Recknagel, FDP: Hört, hört.)

Wir reden ja gerade über Ausnahmen. Das ist eine ganz einfache Machtfrage! Das ändert sich sofort mit dem Status der Fraktion, in dem man sich befindet. Deshalb würde ich auch behaupten, es wären auch GRÜNE Fraktionen nicht davon unbeeinflusst und unbeeindruckt. Ich bin mal gespannt, wie sich in Baden-Württemberg dieses Thema demnächst anlässt, um bewusst mal die SPD anzusprechen und uns. Es ist eine Machtfrage. Wer darf, ohne sich groß erklären zu müssen, kraft seiner Macht Positionen besetzen? Nun könnten wir es dabei belassen und sagen: Wir haben die Mehrheit, was soll es. Es gibt ja einen verwaltungstheoretischen Hintergrund, der dabei nicht ganz unbeachtlich ist, nämlich das Problem, dass immer weiter nach unten in die Hierarchie hinein die Politisierung von Stellen fortschreitet, und das nicht erst seit gestern, heute, oder seit 20 Jahren, sondern das ist verwaltungssoziologisch seit den letzten 50 Jahren zu beobachten und ist nicht unbedingt sachgerecht. Deshalb nutzt es auch nichts, wenn Frau Holbe hier vorn sagt, Priorität hat die Fach- und Sachkunde. Nein, bei diesen Stellen eben gerade nicht! Wenn das so wäre, würden wir dem Antrag nämlich zustimmen. Priorität hier hat die Kontrollmöglichkeit und das heißt die Machtmöglichkeit derer, die sofort abberufen können, ohne sich erklären zu müssen. Denn normalerweise bietet das Beamtenrecht genügend Möglichkeiten, abberufen zu können, wenn jemand seine Arbeit sach- und fachgerecht schlecht ausführt. Aber darum geht es ja auch nicht bei den Stellen, über die wir gerade sprechen. Es geht um die Frage der politischen Konformität, die dort gewollt ist.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Deshalb lehnen Regierungsfraktionen regelmäßig dieses Ansinnen ab. Wie gesagt, wer ohne Fehl ist, der werfe den ersten Stein bei diesem Thema. Aber es ändert nichts daran: Wir als Opposition sind dazu verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass wir dort Grenzen einziehen müssen. Ich will deutlich sagen, für mich selber gibt es auch eine nicht so klare Grenze bei dem Leiter des Amtes für Verfassungsschutz und dem Landesverwaltungsamt. Das Amt für Verfassungsschutz würde ich persönlich durchaus noch in die Sphäre des Politischen hin

(Abg. Hey)

einnehmen, was die Leitung angeht. Eine Verwaltungsbehörde - nichts weiter eigentlich als ein kleines Steuerbüro oder so etwas mit ein paar mehr Menschen - ist von der Funktion her - Entschuldigen Sie, Frau Ministerin, weil Sie jetzt so geschaut haben - das Landesverwaltungsamt, nichts weiter als ein kleines Finanzamt, eine nachgeordnete Behörde, die nichts weiter tun soll, als bereits in den Ministerien innenpolitisches vom politischen Handeln in Verwaltungshandeln übersetzte Tätigkeiten durchzuführen. Das sehen Sie anders, Herr Innenminister, das ist mir völlig klar. Das würde ich an Ihrer Stelle auch, denn Sie haben ja die Chance, diese Positionen neu besetzen zu können. Wir sind bei dem Thema, wer die Macht hat, sorgt dafür, dass das zu Recht in diesem Fall passend bleibt. Deshalb werden wir natürlich selbstverständlich für diesen Antrag stimmen und immer keine Mehrheit bekommen, solange wir nicht in der Regierung sind. Danke.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Für die Fraktion DIE LINKE hat Abgeordneter Kuschel das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wie verunsichert die Regierungskoalition in dieser Frage ist, zeigt ja hier die Verweigerung, diesen Gesetzentwurf im Ausschuss zu behandeln. Dort ist nicht einmal die Öffentlichkeit da. Aber selbst vor unseren Argumenten haben Sie ja so viel Respekt und haben dem nichts entgegenzusetzen, dass Sie selbst eine Diskussion hinter verschlossenen Türen scheuen. Dann stellt sich hier Herr Hey hin und sagt, er würde gern unsere Argumente hören, aber das Abstimmungsergebnis oder Abstimmungsverhalten steht schon fest. Das ist doch eine Veralberung der Öffentlichkeit, Herr Hey.

(Beifall DIE LINKE)

Da nützt Ihr roter Schlips dann auch nichts mehr. Sie veralbern die Öffentlichkeit. Ich beantrage zunächst eine erstmalige Überweisung an den Innenausschuss, damit wir tatsächlich dort noch mal sachgerecht über diese Frage debattieren können, denn dankenswerterweise hat Herr Meyer hier schon im Wesentlichen darauf hingewiesen, was Hintergrund unseres Antrags ist.

Das Thüringer Landesverwaltungsamt ist Bündelungsbehörde und hat nur Vollzugsaufgaben, ausschließlich Vollzugsaufgaben und vermittelt nach außen gegenüber den Bürgern und auch gegenüber den Kommunen den Eindruck, als würden sie völlig unpolitisch nur auf Grundlage von Richtlinien und Gesetzen handeln. Wenn dem so ist, dann

muss man sich fragen: Warum muss ein politischer Beamter diese Behörde leiten? Der war ja mal Landrat in Ostthüringen, CDU-Parteibuch. Da weiß ich nicht, die eigenen Maßstäbe, die die Landesregierung definiert, wie Fach- und Sachkunde und so. Er ist von den Bürgern nicht wieder gewählt worden und dann wird er versorgt. Wir haben jetzt eine ähnliche Entwicklung. Nach den Landtagswahlen 2009 musste die CDU einen erheblichen Machtverlust hinnehmen. Nur dank der SPD ist die CDU noch in der Regierung. Dafür bekommt ja die SPD auch reichlich Kritik, berechtigt. Aber die SPD hat dafür gesorgt, dass diese Truppe, die seit 20 Jahren Thüringen immer mehr an den Abgrund hinarbeitet, weiterregieren kann. Aber ein paar sind eben nicht untergekommen und die stehen jetzt immer noch auf der Warteliste und brauchen einen Versorgungsposten. Dafür missbrauchen Sie die Landesverwaltung, um Leute zu versorgen. Das hat nichts mit Fähigkeiten und Fertigkeiten zu tun. Man braucht kein großer Prophet zu sein, um den Kreis derjenigen einzugrenzen, die im Spätherbst bzw. dann, vielleicht ist dann auch schon Winter, in der Diskussion sind, wenn es darum geht, den jetzigen Präsidenten des Landesverwaltungsamts, der in den Ruhestand geht, zu ersetzen. Das ist ein Missbrauch von Macht, den lehnen wir ab. Was für ein Vertrauensverhältnis haben Sie denn in Laufbahnbeamte, indem Sie hier formulieren, Sie brauchen jemanden auf diesem Präsidentenposten, der ein besonderes Vertrauensverhältnis genießt und besonders geeignet ist. Sie hauen ja Ihren Beamten die Füße weg, indem Sie sagen, na ja, die sind eben auch da. Das kann doch nicht sein. Ich gehe davon aus, dass jeder Bedienstete im Landesdienst, unabhängig, ob er Beamter ist oder Angestellter, alles dafür tut, seinen Dienstvertrag oder Angestelltenvertrag zu erfüllen und da beinhaltet das Beamtenrecht Dinge, wenn die Aufgabenerfüllung nicht den Vorstellungen des Dienstherren entsprechen sollte. Aber hier zu sagen, Laufbahnbeamte wären Beamte zweiter Klasse und würden insbesondere gegenüber ihrem Dienstherren nicht das notwendige Vertrauen mitbringen, das ist doch sehr weit hergeholt. Wir teilen diese Einschätzung in keinem Fall.