Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, das Gesetz ist ein weiterer Baustein zur Gestaltung der Hochschullandschaft in Thüringen. Die Einführung und Umsetzung des dialogorientierten Serviceverfahrens soll - und da bin ich mir ziemlich sicher - unter anderem verhindern, dass Studienplätze auch unbesetzt bleiben. Das ist bisher noch nicht angesprochen worden. In Thüringen ist das weniger ein Problem, in anderen Bundesländern eher. Wenn dem so ist, dass das Verfahren technisch hochkomplex ist, braucht das nun auch seine Zeit. Das Gesetz soll vermitteln, dass die Mittel aus dem HSP 2020 der Kapazitätsneutralität unterliegen und das ist auch verständlich. Die Gelder, die wir haben, müssen in die Verbesserung der aktuellen Studiensituation gesteckt werden und das ist auch absolut richtig. In Zeiten knapper Kassen muss es darum gehen, die aktuelle Situation zu verbessern und zu stabilisieren.
Das Gesetz regelt die Hochschulzulassung und nicht den Hochschulzugang. Das ist bei vielen Diskussionen miteinander vermischt worden. Das Ziel ist auf der einen Seite, klarzumachen, dass wir gewährleisten müssen, dass jeder Studierende das Recht auf einen Master hat. Frau Hitzing, das Gesetz sieht nicht vor, jemandem mit einem schlechten Bachelor den Masterzugang zu verweigern. Aber auf der anderen Seite müssen wir ermöglichen, dass im Masterstudiengang auch ordentlich studiert werden kann. Einige wenige Studiengänge in Thüringen haben eine so hohe Last, dass genau das schlecht möglich ist. Wir haben als Fraktion lange nach Möglichkeiten gesucht - ich habe da persönlich auch versucht, ein paar Möglichkeiten zu finden -, möglichst ohne Reglementierung auszukommen. Aber nach langen Überlegungen, nach langem Hin und Her und Diskussionen sind wir am Ende tatsächlich zu dem Punkt gekommen, dass das aus mehreren Gründen nicht möglich ist.
1. Alle anderen Bundesländer haben eine solche Einschränkung. Ich will mir nicht ausmalen, wie in Zukunft die Situation an den Thüringer Hoch
2. Die Situation an den Studiengängen wurde vom Minister ausreichend erläutert. Herr Voigt hat das Beispiel der Psychologie benannt.
3. Studierende - und das ist auch eine Sache, die man mit den Studierendenverbänden noch einmal diskutieren muss - müssen die Sicherheit haben, dass an Hochschulen kein Wildwuchs entsteht, und zwar einmal in der Kapazität, aber auch natürlich in der Reglementierung. Es gab keine andere Möglichkeit, als mit Kriterien und auch - ich nenne es mal - Aufsicht des Ministeriums, wenn es um Satzungsfragen geht, die Möglichkeit zur Beschränkung zu geben.
Ich will kurz auf die Änderungsanträge der GRÜNEN eingehen. Der Änderungsantrag in § 5 Abs. 2 zielt darauf ab, dass nur Mittel des Bundes, die zur Verbesserung der Lehre ausgereicht werden können, kapazitätsneutral sein sollen. Das lehnen wir ab, weil z.B. die Mittel des Stifterverbandes oder anderer privater Institutionen, die speziell für die Verbesserung der Lehre ausgelobt werden, von den Thüringer Hochschulen dann nicht in Anspruch genommen werden können.
In Punkt 7 a haben Sie versucht, den Masterzugang ohne Einschränkungen zu gewährleisten. Das würde bedeuten, dass die Hochschulen künftig jeden Bewerber, jede Bewerberin, der die Zugangsvoraussetzungen erfüllt, in einen Masterstudiengang seiner Wahl oder ihrer Wahl aufnehmen müssten. Ich habe vorhin gerade erläutert, warum das aus unserer Sicht am Ende aufgrund der Situation, die wir in Thüringen haben, nicht geht.
In § 13 wollen Sie, dass eine verpflichtende Teilnahme aller Hochschulen bezüglich der örtlich zulassungsbeschränkten Studiengänge im dialogorientierten Serviceverfahren festzuschreiben ist. Das widerspricht zum einen der Frage der Hochschulautonomie, lässt sich aber auch schwer praktikabel umsetzen bei Studiengängen, die stark von beruflich Qualifizierten nachgefragt werden. Deshalb werden wir auch diesen Antrag ablehnen und bitten generell um Zustimmung zum neuen Hochschulzulassungsgesetz. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer hier im Plenarsaal, wir sprechen über das
Hochschulzulassungsgesetz und offenkundig nahezu am Ende der Debatte zu diesem darf auch ich nun etwas zu unseren Anträgen sagen, die wir zum Gesetz gestellt haben. Denn, Frau Hitzing, das ist Demokratie. Sie haben gesagt, Sie wünschen sich keinen Protest. Das muss man aushalten, dass es auch Protest gegen ein Gesetzesvorhaben gibt, wenn dieses jedenfalls nicht von allen Fraktionen geteilt wird.
Ich sage auch in aller Deutlichkeit, ich meine, dass es Protest zu Gesetzen nicht nur im Plenum geben kann, sondern durchaus auch auf der Straße von denjenigen, die von entsprechenden Gesetzen betroffen sind.
Dass die Studierenden immer wieder auf die Straße gehen, hat ja durchaus Ursachen. Ich glaube, dass wir mit diesem Hochschulzulassungsgesetz erneut Ursachen für Proteste schaffen werden. Ich will das natürlich mit meinen Ausführungen auch begründen.
Wir als Fraktion werden den Gesetzentwurf ablehnen, wenn Sie nicht unserem Entschließungsantrag zustimmen. Ich werde gleich im Einzelnen auf die Punkte eingehen. Wir meinen, dass der Gesetzentwurf aus rechtlicher Sicht fehlerhaft ist. Wir haben immer wieder deutlich gemacht, dass wir Zulassungsbeschränkungen für Masterstudiengänge ablehnen und das auch insbesondere angesichts der Debatte rund um den Fachkräftemangel, den wir jetzt schon verzeichnen. Drittens meinen wir, der Gesetzentwurf ist inkonsequent beim dialogorientierten Serviceverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung. Mir geht es ähnlich wie Frau Hennig, da wir die Arbeit der Stiftung oder diese Stiftung insgesamt durchaus kritisch sehen. Aber wenn es schon so eine Stiftung gibt und sich Hochschulen am Serviceverfahren beteiligen sollen oder können, meinen wir, dass diese Leistung nur greifen kann, wenn sich tatsächlich alle daran beteiligen. Ansonsten haben wir ein ausgesprochen lückenhaftes Angebot und das halten wir für nicht besonders zielführend.
Wir haben zum Gesetzentwurf einen Entschließungsantrag formuliert und entsprechende Änderungsanträge eingebracht. Ich will aber zunächst, Herr Dr. Voigt, ergänzen, was Sie vorhin begonnen haben. Sie haben interessanterweise genau eine Stellungnahme zum Gesetzesvorhaben zitiert. Ich werde Ihnen jetzt kurz sechs Stellungnahmen zitieren, zumindest die Hauptpunkte, die uns zu unserem Entschließungsantrag gebracht haben, denn, auch das ist eine gute demokratische Gepflogenheit, wir lassen Anhörungen nicht nur stattfinden,
weil sie im Verfahren zu einem Gesetzesvorhaben so vorgesehen sind, sondern weil wir uns von diesen Anhörungen durchaus auch Anregungen versprechen, die wir ernst nehmen, und die wir auch in die parlamentarische Arbeit einfließen lassen wollen. Weil wir immer wieder auch von Anzuhörenden gehört haben, dass sie gar nicht wissen, was mit ihren Anhörungen oder mit den Punkten, die sie uns zu bedenken geben, überhaupt passiert, glaube ich, dass es auch gut ist, zu benennen, welche Punkte uns dazu gebracht haben und über unsere Anträge entsprechend zu informieren.
Lassen Sie mich also aus sechs Stellungnahmen der Anzuhörenden kurz vortragen, was die Hauptkritikpunkte waren. Da ist zum einen die Stellungnahme des Deutschen Hochschulverbandes, hier geht es um die Zulassungsbeschränkung. Da sagt der Deutsche Hochschulverband nämlich, was die Ermöglichung von Zulassungsbeschränkungen für Masterstudiengänge anbelangt, er lehnt das damit gesetzte hochschulpolitische Signal ausdrücklich ab, Herr Dr. Voigt. Nicht die flächendeckende Einführung eines NC wird in Zukunft zu einem qualitativ besseren Lehrangebot führen können, gibt der Deutsche Hochschulverband zu bedenken, sondern lediglich die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für die Lehre. Um das Regel-Ausnahme-Verhältnis von Bachelor und Master umzukehren, müssen deshalb zusätzliche Lehrkapazitäten geschaffen werden. Genau diesen Punkt hatten wir eben schon in mehreren Beiträgen gehört. Nicht mehr nur 20 bis 30 Prozent der Studierenden müssen mit dem Master abschließen können und dürfen, sondern 70 bis 80 Prozent. Und jetzt kommt der wichtige Satz: Hierfür bedürfe es eines weiteren Ausbaus der Masterstudienplätze. Insofern weist der Gesetzentwurf in die falsche Richtung. Der Deutsche Hochschulverband vom Deutschen Studentenwerk hat sich wie folgt geäußert: Die Regelungen passen aus Sicht des Studentenwerks nicht auf Masterstudiengänge. Zudem spricht sich das Deutsche Studentenwerk für eine breite Durchlässigkeit vom Bachelor zum Master aus.
Auch hier muss es also eine Änderung geben. Lassen Sie mich den DGB Thüringen zitieren. Der DGB Thüringen lehnt die Einführung von Zulassungsbeschränkungen für konsekutive, postgraduale und weiterbildende Studiengänge ab. Vor allem gilt für den DGB der Grundsatz, dass jede bzw. jeder Anspruch auf einen Masterstudienplatz haben muss.
Ähnlich die GEW Thüringen, die sagen, den § 7 a lehnen wir ab. Die GEW tritt dafür ein, dass jeder Bachelorabsolvent ein Masterstudium aufnehmen kann, wenn er oder sie das wünscht. „Aus unserer Sicht“, so die GEW, „ist § 7 a ein Einfallstor dafür,
zukünftig die immer wieder diskutierten Übergangsquoten vom Bachelor- und Masterstudium durchzusetzen.“ Der Bedarf an hochqualifizierten Hochschulabsolventinnen wächst stetig, das habe ich auch schon ausgeführt. In welchem Ausmaß Studienabgängerinnen einen Einstieg in das Berufsleben bereits nach dem Bachelorstudium für sich als attraktive Option wählen oder den Masterabschluss als notwendig für die gewünschte Berufsperspektive erachten, muss ihnen überlassen bleiben. Das ist die gern zitierte Berufswahlfreiheit. Zulassungsbeschränkungen, so die GEW, sind das falsche Signal.
Eine fünfte Stellungnahme will ich zitieren: In der Stellungnahme vom Freien Zusammenschluss der Studentenschaften heißt es: „Nach Ansicht des Zusammenschlusses der Studentinnenschaften darf die Wahl zwischen der Aufnahme eines Masterstudiums und dem direkten Einstieg in den Beruf nicht von der Verfügbarkeit von Masterstudienplätzen abhängen, sondern muss nach Abschluss eines Bachelorstudiums freigestellt werden.“
Die sechste Stellungnahme, die ich zitieren möchte, kommt von der Konferenz der Thüringer Studierendenschaften. Die sagen: „Die Verbesserung der Qualität der Lehre ist eines der wichtigsten Bildungsziele. Es kann jedoch nicht erreicht werden, indem der Masterzugang für Studierende begrenzt wird und an den Kapazitäten vorbei Mittel eingesetzt werden. Die Begrenzung von Studienplätzen stellt nach wie vor einen erheblichen Eingriff in die persönliche Berufswahl von jungen Menschen dar. Der Gesetzentwurf ist abzulehnen, da die Kosten unrealistisch abgeschätzt wurden.“ Insofern haben wir also diese Stellungnahmen durchaus sehr ernst genommen und haben einen entsprechenden Entschließungsantrag formuliert. Frau Hennig hatte für ihre Fraktion auch Unterstützung signalisiert, das freut uns natürlich.
Ich will Ihnen kurz sagen, was in unserem Entschließungsantrag steht und hoffe natürlich, noch mehr Zustimmung generieren zu können. Um den freien Zugang zum Masterstudium nämlich zu garantieren, wollen wir im Hochschulzulassungsgesetz entsprechende Regelungen schaffen, die einen freien Zugang auch tatsächlich gewährleisten. Wir wollen auch, dass die Landesregierung sich dafür einsetzt, dass Bund und Länder ein gemeinsames Programm - wir hatten gestern schon mal das Thema der Notwendigkeit der guten Zusammenarbeit aller Ebenen - zum bedarfsgerechten Ausbau zusätzlicher Masterstudienplätze initiieren. Außerdem streben wir eine bundesgesetzliche Regelung der Hochschulzulassung zum Masterstudium an, damit der bundesweite Rechtsanspruch von Bachelorabsolventinnen und -absolventen auf freien Masterzugang und der Verzicht auf besondere Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen auch gesetzlich geregelt wird. Empirische Studien zeigen
zudem, dass ein Großteil der Studierenden einen Masterabschluss anstrebt - und ich finde, das ist sehr ernst zu nehmen -, da sich viele nach dem Bachelorabschluss nicht ausreichend qualifiziert fühlen. Viele Unternehmen signalisieren dies ebenfalls, entweder dadurch, dass sie Bachelorabsolventinnen oder -absolventen gar nicht einstellen oder aber mit deutlich niedrigeren Einstiegsgehältern arbeiten, was den Bachelorabschluss mitnichten attraktiv macht.
Wir meinen, die Wahl zwischen der Aufnahme eines Masterstudiums und dem direkten Einstieg in den Beruf darf nicht von der Verfügbarkeit der Masterstudienplätze abhängen, sondern muss tatsächlich frei zur Entscheidung stehen. Das braucht natürlich die richtigen Rahmenbedingungen und den bedarfsgerechten entsprechenden Ausbau der Masterstudienplätze an allen Hochschulen gerade in einem Land wie Thüringen, was Bildungsland Nummer 1 werden will oder sein will, wie es jedenfalls Sie, Herr Minister Matschie, auch immer wieder gern betonen. Außerdem verfügt der Bund verfassungsrechtlich über die Kompetenz zur Regelung der Hochschulzulassungen im engeren Sinn und über die Kompetenz zur Regelung des Zugangs zum Masterstudium.
Uns geht es, das habe ich eben schon einmal gesagt, um eine bundesweit einheitliche Regelung für einen freien Zugang zum Master, auch um eine Benachteiligung einzelner Bundesländer zu verhindern. Wie ich eben schon aus sechs Stellungnahmen vortragen konnte, hat uns die Anhörung in unserer Position jedenfalls vielfach bestärkt.
Noch ganz kurz zu unseren Änderungsanträgen: Wir schlagen vor, den § 7 a - das ist der, der die Regelung zur Zulassungsbeschränkung aufgreift streichen zu wollen. Wir wollen zum Zweiten eine Konkretisierung in Artikel 1 Nr. 1, dass es sich hier um die Mittel des Bundes handelt, die nicht in die Kapazitätsberechnung einfließen werden. Der verwendete Begriff „staatliche Mittel“ ist hier aus unserer Sicht nicht zutreffend, denn dies beinhaltet auch Landesmittel. Und der dritte Änderungsantrag: Wir wollen, dass sich alle Hochschulen am dialogorientierten Serviceverfahren beteiligen und haben daher aus der bisherigen vorgesehenen Kannregelung eine verbindliche Regelung gemacht.
Ich will noch darauf hinweisen, dass Sie uns ja auch in der Ausschuss-Sitzung mitgeteilt haben, dass in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen eine entsprechende Verbindlichkeit geschaffen werden soll. Da frage ich mich allerdings, wenn das angedacht ist, warum macht man das nicht auch gleich im Gesetz. Das wäre eine klare Vorgabe. Damit ist das Gesetzesvorhaben aus unserer Sicht inkonsequent und wir können dem Gesetz auch nicht zustimmen. Vielen herzlichen Dank.
Werte Frau Präsidentin, werte Abgeordneten, das, was wir hier erleben, ist gerade die Konterkarierung sämtlicher Sonntagsdebatten zur Bildung.
Das, was Dr. Mario Voigt, die FDP-Fraktion, aber auch die SPD-Fraktion hier abliefern, ist nichts anderes als zu sagen: Wir haben einfach kein Geld für die Bildung, deswegen müssen wir die Zulassung beschränken, weil - Entschuldigung - Zulassung ist auch der Zugang zur Bildung. Sie ignorieren dabei wirklich grundsätzlich, wie Studierende überhaupt zu einem Abschluss kommen, welche Studierenden einen Abschluss erreichen, welche sozialen Hürden bis dahin überhaupt erst einmal hingelegt werden mussten, denn mit diesem NC - das prophezeie ich Ihnen jetzt schon - werden Sie soziale Gerechtigkeit im Bildungsbereich wieder ein Stück nach hinten schieben.
Wir haben seit Jahren eine Unterfinanzierung der Hochschulen zu beklagen. Das beste Beispiel im Moment die FH Erfurt, aus welchen Gründen, das sei jetzt dahingestellt, auch das haben wir im Bildungsausschuss schon diskutiert. Fakt ist aber eines, die Hochschule hat kein Geld, da werden wir uns sicherlich einig sein. Studiengänge werden geschlossen bzw. nicht eingerichtet. Es wird kein Material ausgegeben, studentische Hilfskräfte nicht bezahlt. Umkehrschluss: Studieren an der FH Erfurt ist in einigen Studiengängen gerade äußerst schwierig. Ich weiß auch nicht, was wir in den letzten Jahren gemacht haben. Vor Bologna war es üblich, dass jeder Studierende, der ein Studium angefangen hat, wenigstens sich auf viereinhalb bis fünf Jahre Studium eingerichtet hat. Mit dem Bachelor haben wir es ja schon geschafft, einen Großteil der Studierenden einfach nur drei Jahre studieren zu lassen und damit eine Menge Geld zu sparen. Jetzt wird der Masterstudiengang oder der Zugang zum Master beschränkt. Sie haben es ja selbst gesagt im Bildungsausschuss, Herr Minister, 24 Prozent der Masterstudiengänge in Deutschland sind schon mit einem NC belegt und ich halte das für verdammt viel.
Die SPD sagt hier frohen Mutes, ein weiterer Baustein auf dem Weg zu einer richtigen Bildung - ja, die Jusos und die studentischen Hochschulgruppen der SPD sehen das völlig anders. Warum lehnen
denn die Jusos ab, wenn das ein so wichtiger Baustein ist, den Zugang zum Master zu beschränken mit einem NC? Das können Sie mir ja vielleicht erklären. Womit wollen wir denn in Thüringen noch werben? Der Finanzminister - das haben wir auch schon im Ausschuss besprochen - tingelt durch die Hochschulen, spricht davon, dass Hunderte Stellen abgebaut werden müssen, und dann ist natürlich auch klar, warum man in Masterstudiengängen die Kapazitäten nicht ausbauen kann und keine Plätze hat, auch wenn das nur einige betrifft, anstatt allen Studierenden den Zugang zu ermöglichen.
Dass CDU und FDP hier zustimmen, das ist mir klar. Wo Leistung und Wettbewerb mehr zählt, als Bildung für alle und soziale Gerechtigkeit in diesem Bereich, da kann man natürlich nur das Dogma der Profilbildung mit Verknappung nach vorn treiben.
Noch mal an dieser Stelle: Es gibt deutliche gesellschaftspolitische Gründe, warum wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen können. Bildung für alle heißt eben auch, allen einen Zugang im Master zu ermöglichen in allen Studiengängen, und das heißt, sich auch zu vergegenwärtigen, dass, wer in einen Master kommt oder in einem Master studieren möchte, der schon einen Hochschulabschluss hat, bewiesen hat, dass er - oder sie, Entschuldigung - ein Hochschulstudium abschließen kann. Und das sollte als Zugangsvoraussetzung reichen.
Ich habe jetzt keine Redeanmeldungen mehr. Doch, eine weitere Redeanmeldung aus den Reihen der Abgeordneten, für die CDU-Fraktion Abgeordneter Dr. Voigt.
Werte Kollegin Hennig, ich hatte es ja nun erwartet, weil dogmatisch haben Sie begonnen, dogmatisch haben Sie geendet, aber es ändert doch nichts daran, dass wir die Realitäten in der Hochschullandschaft annehmen sollten. Und die Realität, Ihre Denke, ist quasi vor Bologna. Da denken Sie, jawohl, die haben sich jetzt auf fünf Jahre Studium eingerichtet, das wollen wir Ihnen aber nicht verwehren. Aber real ist es doch so, wir haben mittlerweile im internationalen Hochschulraum der nach Bologna bedeutet, erster berufsqualifizierender Abschluss Bachelor und mittlerweile, ich sage mal, die Arbeitswelt hat sich darauf eingestellt, nimmt auch den Bachelor mehr und mehr an und schafft damit auch die Möglichkeit für diejenigen, die nicht langfristig wissenschaftlich arbeiten wollen, einen schnellen Berufseinstieg zu organisieren.