Protocol of the Session on May 18, 2011

GRÜNEN zum Thema: "Verfassungsgemäße Verwendung der Fraktionsmittel in Thüringen sicherstellen" Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 5/2735

Es hat als Erste das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Abgeordnete Schubert.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Abgeordnete, die Geschichte zu dieser Aktuellen Stunde beginnt im Jahr 2000. Da gab es ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht, das Zulagen als nicht zulässig erklärte, Zulagen für Abgeordnete, mit zwei Ausnahmen, nämlich für die Präsidentin und Vizepräsidentinnen und die Fraktionsvorsitzenden. Das entspricht dem Thüringer Abgeordnetengesetz, das genau diese zwei Ausnahmen als Entschädigung in einer bestimmten Höhe fixiert. Aber trotz dieses Urteils im Jahr 2000 - wir haben jetzt 2011 - werden in Thüringen Zulagen an die sogenannten einfachen Abgeordneten zulasten der politischen Arbeit bezahlt, die man sonst damit erledigen könnte. Auch ohne diese verfassungswidrige Praxis - und das kennen Sie vielleicht alle aus dem Alltag - ist es manchmal schwer oder man muss sich manchmal als Vollzeitpolitiker rechtfertigen, da gibt es Angriffe wie „Ihr bereichert euch doch sowieso“, „Ihr bekommt zu hohe Diäten“. Ich musste in einem Fall sogar klarstellen, dass das deutlich weniger ist, als angenommen. Eine exponierte Stellung bringt das mit sich, das ist etwas systemimmanent.

Aber, sehr geehrte Damen und Herren, ich glaube, wir sind uns einig, dass die Diäten eine bestimmte Höhe haben müssen. Warum? Abgeordnete sollen unbestechlich sein und sie sollen nicht darauf angewiesen sein, sich an anderen Stellen noch Einnahmen zu sichern. Umso wichtiger ist es, dass wir als vom Volk in dieses Parlament gewählte Abgeordnete verantwortungsvoll mit Steuergeldern umgehen, sie sauber abrechnen und unsere Finanzierung transparent machen. Wir können die Menschen in Thüringen nicht auf einen harten Konsolidierungskurs mitnehmen, wenn wir nicht vor der eigenen Haustür kehren. Dieser Anspruch gilt auch für andere Landesparlamente - das möchte ich auch sehr deutlich sagen -, und zwar für alle Fraktionen, egal welcher Partei. Aber wir unterhalten uns heute über die Praxis in Thüringen - so ist auch der Titel der Aktuellen Stunde - und wir unterhalten uns darüber, dass in Thüringen konkrete Rückzahlungsforderungen auf dem Tisch liegen. Wir sprechen darüber, dass die Öffentlichkeit ein Recht darauf hat, zu erfahren, was die Konsequenzen sind. Das sage ich

nicht nur im Hinblick auf die Berichterstattung im Panorama und in der TLZ um Ostern herum, sondern das ist auch der Tatsache geschuldet, dass auch das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2000 gesagt hat, dass die Prüfungen der Fraktionsfinanzen durch den Rechnungshof öffentlich zu machen sind. Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht verfassungsgemäße Zulagen fallen negativ auf uns alle zurück. Die Aktuelle Stunde soll die Möglichkeit sein, dass wir hier zu einem neuen Selbstverständnis kommen. Dazu haben wir die Aktuelle Stunde einberufen. Ich hoffe und freue mich auf Ihre Redebeiträge dazu. Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die CDU-Fraktion hat Abgeordneter Emde das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Kollegin Schubert, ich will nur eingehen auf Ihren Satz zum Thema Umgang mit dem Bundesverfassungsgerichtsurteil. Dazu ist doch zu sagen, dass der Landtag dieses dann umgesetzt hat, indem er das Abgeordnetengesetz geändert hat. Nun weiß ich nicht, was Sie eigentlich noch wollen.

Zum anderen der Titel der Aktuellen Stunde heißt „Verfassungsgemäße Verwendung der Fraktionsmittel in Thüringen sicherstellen“. Ich sage Ihnen, zuerst einmal ist jede Fraktion für sich selbst zuständig. Dies sicherzustellen, sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Ich gehe davon aus, dass die im Landtag befindlichen Fraktionen dies auch gewissenhaft tun. Für meine Fraktion kann ich sagen, dass wir sowohl jährlich an den Rechnungshof fristgerecht, pünktlich, ordentlich, formgerecht, gesetzeskonform die Verwendung der Fraktionsmittel abrechnen. Dazu brauchen wir auch nicht die medial kollegiale Aufforderung der GRÜNEN. Es ist auch selbstverständlich, dass man natürlich Rechnungsprüfungen ansetzt und dass man sich die Verwendung der Fraktionsmittel in einem Wirtschaftsprüfbericht geben lässt. Allerdings - das muss man schon sagen - gibt es natürlich immer Auslegungsfragen. Dazu muss man ganz einfach das Gespräch suchen mit dem Landesrechnungshof und auch die Fraktionen sollten untereinander das Gespräch suchen. Dieses Gespräch wollen wir gemeinsam als Fraktionen mit dem Landesrechnungshof führen, damit es eben keine wesentlich unterschiedlichen Interpretationsgründe gibt, die dann Anlass zur Kritik sein könnten. Deswegen, denke ich, ist diese Aktuelle Stunde auch nicht der richtige Weg, nach Lösungen zu suchen und die

(Vizepräsidentin Dr. Klaubert)

richtigen Wege zu finden. Ich kann Sie einfach nur bitten, den von Ihnen mitgegangenen Weg gemeinsamer Gespräche und gemeinsamer Empfehlungen, mit Fraktionsmitteln umzugehen, dass wir diesen Weg weiterhin gemeinsam gehen. Insofern ist das vielleicht auch die letzte Aktuelle Stunde zu diesem Thema. Danke.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Hoffentlich.)

Für die Fraktion DIE LINKE hat Abgeordneter Blechschmidt das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kollegen! Sehr geehrter Herr Dr. Linck, so ändern sich die Zeiten, jetzt wird hier schon im Landtag über die Fraktionsmittel und deren verfassungsgemäßen Umgang gesprochen. Ich weiß nicht, ob das früher so gewesen wäre.

Aber jetzt einmal unabhängig von dieser Aktuellen Stunde, natürlich - und das ist ja so ein Prinzip - mit Recht wird immer wieder das verfassungsmäßige Recht der konkreten Verwendung der Fraktionsmittel, der Finanzmittel angemahnt, die die Fraktionen aus dem Landeshaushalt und somit aus Steuergeldern zugewiesen bekommen, um ihre gesellschaftspolitische Aufgabe und ihre parlamentarische Arbeit machen zu können - überhaupt keine Frage. Es ist schon im Beitrag der Kollegin Schubert angedeutet worden, es sind sicherlich verschiedene Aspekte, die dabei eine Rolle spielen: Die allgemeinen Ausgaben und dann - ich nenne sie einmal so - gegebenenfalls Zahlungen an Funktionszuschläge. Wie gesagt, das sind aber alles Ausgaben aus dem Fraktionshaushalt. Diese finanzielle Ausstattung - und da möchte ich meinen Ansatz finden - der Fraktionen sollen Sie in die Lage versetzen, einerseits ihre politische Arbeit und somit eben am politischen Meinungsbildungsprozess in diesem Land, und das an einer nicht unwesentlichen Stelle, mitwirken zu können und anderseits politisch sowie sachthematisch eine Auseinandersetzung mit der Regierung, mit der Exekutive möglichst auf gleicher Augenhöhe zu führen. Es gilt das Prinzip der Chancengleichheit.

Dabei sehen wir zwei Aspekte: Die Fraktionen müssen in die Lage versetzt werden, das Gewicht und Übergewicht der ministerialen Bürokratie oder des ministerialen Apparats personell und logistisch ausgleichen zu können. Hinzu kommt - das ist die andere Seite -, dass die Finanzausstattung der Fraktionen der besonderen Rolle, also der besonderen Aufgabe, auch Opposition gegenüber der Regierung zu sein, gerecht zu werden. Und das leitet sich

alles aus der entsprechenden Gesetzlichkeit aus der Thüringer Verfassung Artikel 59 ab. Unter diesem Blickwinkel ist die Finanzausstattung der Fraktionen des Thüringer Landtags als solche nicht zu bemängeln, sind die Entscheidungen, welche wir gemeinsam zu Beginn der Legislaturperiode zur finanziellen Ausstattung in diesem Zusammenhang im Haushalt 2010 getroffen haben, verfassungsgerecht, richtig und notwendig gewesen - zumal mit dem Blick zurück. Ich erinnere an den Zeitraum, in dem keine Erhöhung mit Blick auf die Personalund Sachkosten stattgefunden haben. Dies schließt ausdrücklich - verständlicherweise - den Oppositionszuschlag, der gezahlt wird, mit ein. Auch er begründet sich im Artikel 59.

Ausdrücklich sind wir als Fraktionen unabhängig von diesem verfassungsrechtlichen Vorgang der Finanzausstattung gezwungen, immer wieder unsere Fraktionsausgaben auf Wirtschaftlichkeit, Transparenz und Nachvollziehbarkeit auf den Prüfstand zu stellen - keine Frage. Meine Damen und Herren, allerdings sollen die Finanzmittel in den Fraktionen so wirksam wie möglich für die politische und parlamentarische Arbeit, für die Sacharbeit, eingesetzt werden. Diese Fraktionsmittel aus Steuergeldern sind nach Ansicht der Fraktion DIE LINKE nicht dazu da, Abgeordneten ein Zubrot zu ihren gesetzlich festgelegten Diäten zu geben. Deshalb hat die Fraktion DIE LINKE und auch früher schon die PDS-Fraktion nie Zulagen zu den Diäten aus der Fraktionskasse gezahlt.

(Beifall DIE LINKE)

Diese Position der Fraktion deckt sich mit der Rechtsprechung der Verfassungsgerichte. Ich möchte, und das hat auch Kollegin Schubert schon getan, an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2000 erinnern. Das Gericht betonte im Urteil, dass die Verfassung von der Gleichheit aller Mandate der Abgeordneten ausgeht und sich dieses Prinzip deshalb auch in der Gleichheit der Abgeordnetendiäten widerspiegeln muss.

Die CDU-Fraktion hat nach dem Urteil versucht, diese Funktionszulage über die Diäten wieder einzuführen. Dagegen hat die Fraktion DIE LINKE, damals die PDS-Fraktion, vor dem Verfassungsgericht in Weimar geklagt und zu großen Teilen recht bekommen, auch auf der Grundlage einer umfangreichen Beweisaufnahme durch das Gericht unter Hinzuziehung des Thüringer Rechnungshofs.

Meine Damen und Herren, die Fraktion DIE LINKE hat schon vor einigen Wochen beim Thüringer Rechnungshof ganz offiziell mit einem Schreiben mit Blick auf eine Prüfung den Umgang zu den Fraktionsmitteln angemahnt und meines Wissens müssten die Fraktionen in jüngster Zeit Post bekommen haben, aktuell heute, die Prüfung steht vor der Tür. Weil, da gebe ich Kollegin Schubert recht, alles was an Gerüchten im Raum stehen bleibt, fällt

(Abg. Emde)

unabhängig davon, wer es tut, auf uns alle hier im Haus zurück. Demzufolge lassen Sie uns gemeinsam - ich knüpfe beim Kollegen Emde an - hier Positionen erarbeiten und auch gemeinsam entsprechend an die Öffentlichkeit gehen. Danke.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Für die FDP-Fraktion hat sich der Abgeordnete Bergner zu Wort gemeldet.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir über dieses Thema reden, müssen wir uns meiner Meinung nach auch über wesentliche Grundprinzipien der Demokratie verständigen. Das ist erstens, dass Beschluss und Umsetzung aus gutem Grunde nicht in derselben Hand angelagert sein sollten. Das ist zweitens, das hat Kollege Blechschmidt schon angesprochen, dass die Regierung wirksam kontrolliert werden muss. Das ist eine der originären Aufgaben von Fraktionen. Dafür, meine Damen und Herren, stehen den Fraktionen 7,56 Mio. € zur Verfügung. 7,56 Mio. € sind 1,3 Promille des ministeriellen Verfügungsrahmens in unserem Haushalt. Deren Verwendung, meine Damen und Herren, muss selbstverständlich nach Recht und Gesetz erfolgen, das ist gar keine Frage. Die Kontrolle erfolgt - auch da habe ich hohes Vertrauen - durch die oberste und unabhängige Landesbehörde, die dafür zuständig ist, nämlich durch den Thüringer Rechnungshof. Die Wahrheit verlangt aber auch zu erinnern, dass sich das Urteil, von dem hier die Rede war, gegen das Abgeordnetengesetz gerichtet hat. Auch das dürfen wir dabei nicht vergessen in der Debatte.

Ich möchte noch eines anfügen, meine Damen und Herren. Demokratie ist anstrengend, Demokratie kostet aus gutem Grund auch Geld. Wie es läuft, wenn für Demokratie keine Kosten anfallen, das können wir uns in Kuba ansehen, das können wir uns in Nordkorea ansehen. Ich glaube, keiner in diesem Hause möchte solche Bedingungen in Thüringen haben. Auch deswegen müssen Fraktionen vernünftig arbeiten können. Ich danke Ihnen meine Damen und Herren.

(Beifall CDU, FDP)

Für die SPD-Fraktion hat sich der Abgeordnete Dr. Pidde zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, für die SPD-Fraktion möchte ich auf zwei Punkte in diesem Zusammenhang eingehen. Das eine sind die angesprochenen Funktionszulagen. Das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom Jahr 2000 ist hier erwähnt worden. Dort ist klar und deutlich gesagt worden, dass die Gewährung von Zulagen für stellvertretende Fraktionsvorsitzende, für Ausschussvorsitzende, für Parlamentarische Geschäftsführer unvereinbar ist, unvereinbar einmal mit der Freiheit des Mandats und zum anderen unvereinbar mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung von Abgeordneten. Die Zahlung von Funktionszulagen ist also verfassungswidrig und entsprechend ist damals auch das Abgeordnetengesetz novelliert worden. Die SPD-Fraktion zahlt keinerlei Funktionszulagen aus der Fraktionskasse, das will ich hier einmal klipp und klar nennen.

Zweitens - die ganze Frage der Verwendung und Kontrolle der Mittel: Wir geben uns die allergrößte Mühe, pingelig genau darauf zu achten, dass die Gelder gesetzeskonform ausgegeben werden. Wir achten auf Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit und wir versuchen, alles so geordnet zu haben, dass es stets nachvollziehbar und transparent ist. Der Rechnungshof, das ist ja vorhin hier schon gesagt worden, hat den Entwurf vorgelegt für diesen Text Bewirtschaftung und Verwendung der Leistungen an die Fraktionen im Thüringer Landtag. Diesen haben wir in der Fraktion beraten und es ist ja schon angesprochen worden, dass wir ein gemeinsames Gespräch mit dem Rechnungshof anstreben. Ich erwarte von diesem gemeinsamen Gespräch klare Regeln, eine wasserdichte Stellungnahme des Rechnungshofs, was ist erlaubt und was ist nicht erlaubt.

(Beifall SPD)

Wichtig ist, dass es hier keine Grauzonen gibt, bei denen zum Schluss immer wieder der Vorwurf gemacht wird: Ist das denn noch möglich, oder kann man das noch? Klare Regeln brauchen wir. Was genauso wichtig ist, das ist die Kontrolle, die regelmäßige und wirksame Kontrolle. Und unter regelmäßig verstehe ich nicht, zweimal in 20 Jahren,

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

sondern, ich denke, es müsste viel öfter kontrolliert werden. Das regt auch dazu an, dass sich alle an die Regeln halten. Es ist auch wichtig, dass man immer wieder in speziellen Fällen sieht, wie kann man denn was auch besser machen. Dann muss so eine Kontrolle natürlich auch wirksam sein und auch zu entsprechenden Veränderungen führen und nicht einfach zu irgendwelchen Feststellungen, die nachher im Sande verlaufen. So viel zu den Positionen der SPD-Fraktion zu diesem Thema.

(Beifall SPD)

(Abg. Blechschmidt)

Mir liegen keine weiteren Redeanmeldungen vor und ich nehme an, dass sich dazu die Landesregierung zurückhalten möchte.

Ich schließe diesen Teil der Aktuellen Stunde und rufe auf den fünften Teil

e) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: "Länderzuständigkeit und Vergleichbarkeit von Bildungswegen und Abschlüssen im deutschen Bildungssystem" Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 5/2741

Es hat als Erster das Wort für die CDU-Fraktion der Abgeordnete Dr. Voigt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn in Deutschland über Bildungspolitik diskutiert wird, gehen die Meinungen oft auseinander. In einem Punkt gibt es jedoch große Einigkeit. Seien es die Lehrerverbände, die Wirtschaft, die Eltern oder die Schüler selbst, sie alle wollen, dass Vergleichbarkeit von Bildungswegen und Abschlüssen in Deutschland gewährleistet ist. Diese Forderung ist berechtigt, denn trotz der Zuständigkeit der Länder für die Bildung gibt es eine gesamtstaatliche Verantwortung. Das Grundrecht auf Bildung muss mit dem Grundrecht auf Mobilität, also der Möglichkeit, frei von einem Bundesland in das andere zu ziehen, in Einklang gebracht werden. Dies setzt eine Vereinbarkeit und Vergleichbarkeit der Schulabschlüsse und eine Verlässlichkeit in der Bildungspolitik aller Länder voraus. Klar ist jedoch, Vergleichbarkeit bedeutet nicht Einheitslösungen und Zentralismus. Die Union - und so haben wir es in 10 Thesen zur Bildungspolitik auch vorgelegt - befürwortet den Wettbewerb im Föderalismus auch und gerade für den Bildungsbereich. Gleichwohl müssen Schulabschlüsse in Deutschland vergleichbar sein. Die Union will daher den einzelnen Schulen größtmögliche Freiheit auf dem Weg zum jeweiligen Ziel lassen. Unter dem Stichwort „eigenverantwortliche Schule“ gilt es, die Kompetenz in den Schulen zu bündeln und - ich zitiere den Minister vom vergangenen Wochenende -: „Schule muss in Thüringen von unten wachsen.“ Das ist die Überzeugung der CDU-Landtagsfraktion genauso und, ich glaube, das ist auch der richtige Weg.

(Beifall CDU)

Die Ziele selbst müssen aber länderübergreifend klar definierten Standards genügen. Deshalb wer

den die Länder nationale Bildungsstandards und Prüfanforderungen für alle Fächer und Schulabschlüsse vereinbaren und verbindlich einführen. Das ist aus unserer Sicht der richtige Weg. Wir gehen als CDU-Fraktion noch einen Schritt voran, indem wir sagen: Wir wollen ein Deutschland-Abitur, das sich in spätestens fünf Jahren an deutschlandweit einheitlichen Prüfungsanforderungen orientiert. Das ist ein konkreter Vorschlag, um dem berechtigten Anliegen, welches gegenüber der Bildungspolitik existiert, gerecht zu werden.

(Beifall CDU)

Dieser Vorschlag zeigt auch eines, größere Vergleichbarkeit können die Länder im Rahmen der Zuständigkeit erreichen, die mit der Föderalismusreform bereits vereinbart ist. Diese Länderzuständigkeit für die Schulen muss beibehalten werden, weil erst sie durch die unterschiedlichen Wege im vereinbarten Rahmen pädagogischer Vielfalt und des Wettbewerbs unterschiedliche Entwicklungskonzepte ermöglicht. An dieser Stelle möchte ich betonen, dass der Ruf nach mehr Zentralismus in der Bildungslandschaft nicht weiterführt. Statt permanente Zuständigkeits- und Strukturdebatten zu führen, sollten wir uns auf Qualität und Inhalte konzentrieren. Ich glaube, da ist die Landesregierung auf einem guten Weg.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Welcher Teil der Landesregierung?)