Meine Damen und Herren, ich will doch möglicherweise Missverständnisse sowohl auf den Oppositionsreihen als auch auf den Regierungsbänken vermeiden. Ich habe nicht deswegen gefragt, weil ich jemanden provozieren wollte. Wenn das so missverständlich aufgenommen wurde, dann hängt das möglicherweise an partiellen Sichtweisen zum Thema. Das war aber gar nicht meine Absicht. Meine Absicht war, darauf einzugehen, es sind heute 400 Unterschriften des Landesfrauenrates hier übergeben worden gegen die Auflösung des Gleichstellungsausschusses.
Ich habe mit der Frage deutlich machen wollen, dass es in diesem Plenum überhaupt niemanden gibt, der den Gleichstellungsausschuss auflösen will. Damit, denke ich, sind alle Unklarheiten ausgeräumt in dieser Beziehung.
Ich will zum Zweiten auf die Einlassung von Herrn Barth eingehen: Natürlich spreche ich mit meinen Ministerkollegen, da können Sie sicher sein. Ich bin für die Gleichstellung zuständig; ich spreche auch mit denen. Ich lege Wert darauf, wenn sich Frauen bewerben für die Ämter, dass sie genauso behandelt werden wie die männlichen Kollegen, die sich bewerben. In dem Fall ist mir mitgeteilt worden, ich habe auch ein Gespräch mit der Frauenbeauftragten des Ministeriums gehabt, dass sich keine Frau beworben hat, die für diese Dinge infrage kommt. Damit ist der Minister natürlich in einer Situation, dass er keine Frau einstellen kann, wenn sich keine beworben hat. Ich will das gern korrekterweise wiedergeben. Ich denke, das ist sachgerecht. Ich kann nur die Bewerberin bzw. Bewerber nehmen, die sich auch beworben haben. In dem Fall ist es so gewesen. Ich denke, die Frauenbeauftragte des Ministeriums ist nicht verdächtig, dass sie an der Stelle falsch darauf schaut.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Ausschussdiskussion werden wir heute sicher nicht abschließend bewerten können, da stimme ich Ihnen zu. Aber ich möchte mal eine gewisse Dankbarkeit in diesem Hause äußern. Ich durfte schon einmal von 1994 bis 1999 Mitglied des Gleichstellungsausschusses sein, ich bin jetzt wieder im Gleichstellungsausschuss. Ich finde, es ist ein wichtiger Ausschuss. Interessanterweise diskutieren wir heute noch im Gleichstellungsausschuss Dinge, die wir schon 1994 bis 1999 diskutiert haben. Aber dass er eine solche Wertigkeit hier einmal bekommt, da bin ich der Diskussion ja wirklich dankbar.
Das haben wir ganz selten, dass wir diesen Ausschuss in dieser Größenordnung hier bewerten. Das ist das eine, weshalb ich mich gemeldet habe. Ich sage es noch einmal ganz deutlich, wenn in der Diskussion verwechselt wird - Gleichstellungsausschuss, Innenausschuss und, und, und -, wir wollen unsere Ausschüsse haben, wie sie sind. Ich lege noch einmal Wert darauf - und das habe ich sowohl am Mittwoch in der Aktuellen Stunde als auch heute, als auch andere von Ihnen hier aus allen Fraktionen gesagt -, es geht schlichtweg nicht um eine Neuorganisation der Gleichstellung, es geht darum, dass dieser Ausschuss als eigenständiger Ausschuss erhalten bleibt, Punkt, aus, Ende. Da waren wir uns an den Punkten einig. Aber jetzt muss ich noch einmal, ich weiß ja auch nicht, es ist immer so, wenn Herr Barth redet, habe ich immer das Gefühl, ich müsste noch einmal etwas sagen.
Herr Barth, Sie haben sich zu Wort gemeldet und haben gesagt, also das mit dem Ausschuss und keiner wollte ihn. Ach Mensch, das hat Frau Bechthum schon gemacht, das hat Frau Wolf schon gemacht. Wir hatten ja schon ganz, ganz tolle Ausschussvorsitzende in der Gleichstellung, die im Übrigen auch viel bewegt haben. Wenn ich jetzt nur einmal die beiden nehmen darf
und aber auch Vertreter von CDU, also Frau Zitzmann, ganz am Anfang war mit im Gleichstellungsausschuss. Da waren schon sehr, sehr aktive Frauen. Aber Sie müssen auch einmal zur Kenntnis nehmen, der Ausschuss ist Ihnen in Ihrer großen Größenordnung, wie Sie hier im Parlament repräsentiert sind, zugeordnet. Vielleicht hätten Sie noch einmal … Ja, dass er gern andere gehabt hätte, das mag ja sein. Aber es kann ja sein, dass Sie an irgendeiner anderen Stelle, wenn Sie denn einmal hier mehr sind, auch in dem Ausrechnungsverfah
ren der parlamentarischen Ausschüsse einem anderen Ausschuss vorstehen dürfen. Aber eines wollte ich Ihnen noch einmal sagen: Bei aller Wertschätzung von Herrn Kemmerich, den ich aus Erfurt sehr schätze, vielleicht hätten Sie doch gut daran getan, einmal darüber nachzudenken, ob Sie nicht Frau Hitzing in den Gleichstellungsausschuss geschickt hätten. Ich glaube, da hätten wir an vielen Stellen vielleicht auch noch eine intensivere Diskussion. Keine Abwertung gegenüber Herrn Kemmerich, aber an bestimmten Punkten muss man sich auch einmal überlegen, wenn man dann einen Ausschuss zugeordnet bekommt, dass man auch jemanden hinschickt, der möglicherweise die Fraueninteressen dann auch ganz ernsthaft und intensiv vertritt. Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Frau Kollegin Pelke, ich habe das Gefühl, ich muss Ihnen das jetzt noch einmal ganz kurz erklären.
sondern die Verteilung der Ausschüsse erfolgt im Zugriffsverfahren. Wir haben 10 Ausschüsse und nach dem Verfahren hat die FDP auf den 10. Ausschuss Zugriff. Das heißt, es ist am Ende der, der noch übrig ist, schlicht und ergreifend.
Das heißt, dass alle anderen Fraktionen, die auch Ausschussvorsitzende stellen, diesen Ausschuss nicht haben wollten, weil sie immer auf ihn hätten zugreifen können.
Sie haben das Verfahren an der Stelle nicht verstanden. Deswegen will ich einfach nur sagen, jedes andere Gebiet, von dem Ihre Fraktion, DIE LINKE-Fraktion und auch die CDU die Ausschussvorsitzenden stellen, war Ihnen bei jedem Zugriff wichtiger als die Gleichstellung. Das ist der Fakt.
Deswegen ist es einfach so, dass man das dann auch richtig darstellen und sagen muss, Ihnen war die Gleichstellung beim Zugriff eben nicht so viel wert wie sie jetzt in den Reden, die Sie hier halten, angeblich ist. Vielen Dank.
Danke, Herr Abgeordneter Barth. Meine Rednerliste ist erschöpft. Gut, wenn das tatsächlich die Wahrheit ist, dann kommen wir jetzt dazu, über die Ausschussüberweisung abzustimmen.
Es liegt der Antrag vor, den Inhalt dieses Antrags also es geht jetzt wieder um den Antrag - an den Gleichstellungsausschuss zu überweisen. Der Antrag liegt vor. Jetzt gehen wir in die Abstimmung. Wer der Überweisung des Antrags zustimmt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP. Wer der Ausschussüberweisung nicht zustimmt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die SPD und die CDU. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Somit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/2383. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer dem Antrag nicht zustimmt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. SPD- und CDU-Stimmen sehe ich. Enthaltungen? Die kommen aus der FDP. Damit ist der Antrag nicht angenommen.
Meine Damen und Herren, ich schließe den Tagesordnungspunkt 17 und rufe auf den Tagesordnungspunkt 18
Abschiebungshaft abschaffen, EU-Rückführungsrichtlinie umsetzen Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/2387
Wünscht die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort zur Begründung? Nein, das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich sofort die Aussprache und das Wort hat der Abgeordnete Schröter für die CDU-Fraktion.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, uns liegt in der heutigen Plenarsitzung der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/2387 mit dem Titel „Abschiebungshaft abschaffen, EU-Rückführungsrichtlinie umsetzen“ vom 10.03.2011 vor. Im Verfahren der Bearbeitung gehe ich im Teil A zunächst auf die Sachverhaltsdarstellung ein, die über die Rechtsgrundlagen und die zeitliche Abfolge Auskunft gibt. Es liegen die folgenden Dokumente
vor; außer dem einschlägigen Aufenthaltsgesetz, Asylverfahrensgesetz, Asylbewerberleistungsgesetz, Strafprozessordnung gibt es dann:
Erstens gibt es die Richtlinie 2008/15/E des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 34898 vom 24.12.2008 mit dem Titel „Gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger“.
Zweitens gibt es die Kleine Anfrage mit der Antwort von den Abgeordneten Limburg und Polat von den GRÜNEN in der Drucksache 16/1303 des Niedersächsischen Landtags, ausgegeben am 28. Mai 2009 mit dem Titel „Abschiebungshaft: Zu lang und rechtswidrig - Gerichte prüfen nicht umfassend“.
Drittens ist zu nennen der Antrag des Abgeordneten Josef Philip Winkler und anderer der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Bundestagsdrucksache 17/2139 vom 16.06.2010 mit dem Titel „Abschiebungshaft auf dem Prüfstand - Europäische Rückführungsrichtlinie umsetzen“.
Viertens gibt es den Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Drucksache 16/32 des Niedersächsischen Landtags vom 11.01.2011 mit dem Titel „Abschiebungshaft abschaffen - EU-Rückführungsrichtlinie umsetzen“ als Entschließungsantrag. Dieser Antrag war auch dann die Patenschaft für den heute vorliegenden Antrag.
Fünftens ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 15.09.2010 mit dem Titel „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an den EU-Visa-Kodex“ zu nennen. Dieser Gesetzentwurf umfasst zwei Verordnungen und drei Richtlinien der EU, die die Umsetzung von Maßnahmen im Bereich Asyl, Einwanderung und zum Schutz von Drittstaatsangehörigen vorsehen. Diese Vorlage ist noch nicht im Bundesrat beraten worden.
Sechstens gibt es den Erlass des Bundesinnenministeriums, gerichtet an die Ausländerbehörden, vom 16.12.2010 mit dem Titel analog der EU-Richtlinie als Anwendungshinweise ab dem 24.12.2010. Der Inhalt ist die anwendungskonforme Auslegung der EU-Richtlinie, die bis zur eigenen nationalen Regelung nunmehr direkt wirksam wird und der richtlinienkonformen Auslegung dient.
Siebentens gibt es die Anfrage und Antwort der Abgeordneten Rothe-Beinlich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) in Drucksache 5/1578 des Thüringer Landtags vom 29.09.2010, die eigentlich Erhellung in all den Fragen in dem heute zu bearbeitenden Antrag finden müsste.