Protocol of the Session on November 20, 2009

Wer der Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Ich frage jetzt nach den Gegenstimmen. Die gibt es nicht. Gibt es Stimmenthaltungen? Die gibt es auch nicht. Auch diese Überweisung ist einstimmig erfolgt.

Jetzt kommt der Antrag zur Überweisung an den Innenausschuss. Wer dem folgt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimment

haltungen? Gibt es auch nicht. Die Überweisung ist auch einstimmig erfolgt.

Nun kommt der Antrag zur Überweisung an den Gleichstellungsausschuss. Wer dem folgt, den bitte ich jetzt um das Handzeichnen. Danke schön. Die Frage nach den Gegenstimmen. Danke. Stimmenthaltungen? Danke. Müssen wir zählen. Bitte, wer dem Antrag auf Überweisung an den Gleichstellungsausschuss folgt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Danke schön. Das sind mehr als die 22 Stimmen, die für die Überweisung an den Gleichstellungsausschuss erfolgten. Damit brauchen wir das nicht unnötig verlängern. Diese Ausschussüberweisung ist abgelehnt worden.

Wer der Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten folgen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Ich frage nach den Gegenstimmen. Gegenstimmen gibt es keine. Stimmenthaltungen? 1 Stimmenthaltung. Damit ist mehrheitlich die Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten erfolgt.

Es gibt übrigens zwei Anträge auf Federführung, und zwar einmal der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur und einmal der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit. Ich lasse als Erstes darüber abstimmen, dass die Federführung beim Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur liegen soll. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Das ist eine Mehrheit. Ich frage nach den Gegenstimmen. Gibt es nicht. Nach den Stimmenthaltungen. Da gibt es einige oder besser zahlreiche, aber die Mehrheit hat sich für die Federführung beim Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur entschieden. Damit erfolgt keine Abstimmung über die Federführung beim Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit. Ich wiederhole auch hier noch einmal. Wir haben überwiesen an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur, an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit, an den Haushalts- und Finanzausschuss, an den Innenausschuss und an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten. Die Federführung liegt beim Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 5.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6 in seinen Teilen

a) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen (Gesetz über das Ver- bot von Studiengebühren) Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/57 - ERSTE BERATUNG

b) Gesetz zur Änderung hoch- schulrechtlicher Vorschriften (Thüringer Gesetz gegen die Einführung von Studiengebüh- ren) Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/58 - ERSTE BERATUNG

Die Fraktion DIE LINKE hat signalisiert, dass Frau Abgeordnete Dr. Kaschuba das Wort zur Begründung nehmen wird. Bitte, Frau Abgeordnete.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, Ihnen liegen beide Gesetzentwürfe vor und bevor ich sie einbringe, möchte ich eine Anmerkung machen. Sie sind nicht recycelt, wir haben die Taste Reset gedrückt. Wir haben ja den einen Gesetzentwurf schon häufig eingebracht. Sie wissen ja, steter Tropfen höhlt den Stein. In Thüringen streiken im Moment Studierende, sie streiken nicht gegen etwas, sie streiken für etwas, für die Möglichkeit, ein qualifiziertes Studium absolvieren zu können, Master- und Bachelor-Studium nicht in einem völlig vollgepfropften und verschulten Studium absolvieren zu müssen, sie streiken für ein gebührenfreies Studium und sie streiken auch für ihre Lehrkräfte. Sie wollen die Freiheit und Einheit von Forschung und Lehre und sie wollen, dass ihre Lehrkräfte nicht in prekären Beschäftigungsverhältnissen arbeiten und leben müssen. Sie wollen auch eine Entbürokratisierung von Hochschulbildung und die Hürden des Bildungsföderalismus abbauen.

In diesem Kontext stehen auch unsere Gesetzentwürfe. Ein gebührenfreies Studium schafft die Freiheit, überhaupt ein Studium aufnehmen zu können. Nach wie vor nehmen nur 35 Prozent der Schüler mit einer Hochschulzugangsberechtigung in Thüringen ein Studium auf. Es müssten mindestens 40 Prozent sein, laut einer OECD-Studie 55 Prozent. Wir sind davon weit entfernt. 2008 gab das Bundesbildungsministerium eine Studie in Auftrag. Sie ergab, dass 2006 18.000 junge Menschen weniger wegen der neuen Gebühren ein Studium aufgenommen

haben. Insbesondere junge Frauen und Menschen aus sogenannten bildungsfernen Schichten verzichteten auf ein Studium wegen der Gebühren.

Im Koalitionsvertrag der Landesregierung und in der gestrigen Regierungserklärung finden sich einige Forderungen wieder, das muss ich hier anmerken, die wir in den letzten Jahren immer wieder aufgeworfen haben, insbesondere zur Novellierung des Hochschulgesetzes. Allerdings macht uns eine Aussage unruhig, der Hochschulpakt einschließlich der Ziel- und Leistungsvereinbarung soll auf dem jetzigen Niveau mindestens verstetigt werden. Das korrespondiert nicht mit den anderen Aussagen des Koalitionsvertrags. Mit der Verstetigung schaffen Sie übervolle Lehrveranstaltungen, übervolle Hörsäle und treiben Studierende in die Situation, die engmaschigen und zeitlich kurzen Anforderungen an ein Studium nicht erfüllen zu können. Am Ende zahlen die Studierenden drauf, intellektuell durch Verschulungsprozesse und finanziell durch Langzeitstudiengebühren. Bereits jetzt verzeichnen die neuen Bachelor-Studiengänge über alle Hochschulen hinweg 30 Prozent höhere Studienabbrecherquoten als bisher nach einer HIS-Studie. Das haben wir also nicht erfunden.

Unterstützen Sie heute unsere Anträge, sie sind ein erster Schritt, deutliche Signale an die Hochschulen und die Streikenden zu richten, dass Thüringen ein modernes Bildungsland wird. Meine Fraktion wünscht den Studierenden viel Erfolg in ihrem Bemühen, Hochschulen als Stätten von Bildung und Kultur zu stärken und zu erhalten

(Beifall DIE LINKE)

und nicht auf die komplexe Wissensaneignung zu verzichten, Kreativität entwickeln zu können und auch noch das Recht auf ein wenig Freizeit haben zu dürfen. Unterstützen Sie heute unsere Anträge, Sie unterstützen damit die Studierenden. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich eröffne die Aussprache, das Wort hat der Abgeordnete Voigt von der CDU-Fraktion

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen, vornweg, ich bekenne, es ist meine erste Rede und ja, ich mag die Landtagskantine.

(Beifall CDU)

Ich bekenne aber auch, für den Freistaat Thüringen muss ein Grundsatz stets gelten und dieser Grundsatz ist: Die Bildungschancen dürfen nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen; nicht die Reichsten, sondern die Fähigsten sollten in Thüringen studieren.

(Beifall CDU)

Daher ist Hochschul- und Studienfinanzierung eine zentrale Fragestellung, die Sie als LINKE als Thema zu den beiden Vorlagen eingereicht haben. Allgemeine Studiengebühren wird es in Thüringen nicht geben. Dies hat die Regierung Dieter Althaus zugesichert und Christine Lieberknecht hat dieses Versprechen gestern erneuert. Das ist eine wichtige und zuverlässige Aussage für die Studenten in Thüringen.

(Beifall CDU)

Mindestens drei Aspekte sprechen für ein gebührenfreies Studium in Thüringen. Der erste ist, finanzielle Sicherheiten und Spielräume nutzen. Ich nenne nur die Stichworte Hochschulpakt, Exzellenzinitiative, Pakt für Forschung und Innovation, Hightech-Strategie und Erhöhung der Ausgaben für Bildung und Forschung in Thüringen bis 2011 - festgeschrieben im Bund bis 2013 - um 12 Mrd. € vereinbart. Das sind alles Aspekte, die eine klare Prioritätensetzung auf das Thema Bildung und besonders auf den Bereich Hochschule darstellen.

In Thüringen kennen wir mit dem novellierten Hochschulgesetz von 2006 eine Hochschullandschaft, die ein hohes Maß an Autonomie besitzt, die mit den Rahmenvereinbarungen II durch Budgetierungen und flexible Mittelbewirtschaftung, gleichzeitig aber auch eine größtmögliche Planungssicherheit gewährleistet bekommt. Das sind alles Eckpfeiler einer Hochschulfinanzierungsreform, die am Ende eines ausdrückt, die sagt, dass für Hochschulen der Anteil der Landesmittel sukzessive auf über 40 Prozent gesteigert wird. Das ist ein klares Bekenntnis aus dem politischen Haus zu unseren Hochschulen. Ich denke, das sollten wir nicht kleinreden.

(Beifall CDU)

Hochschulen müssen aber auch die Freiräume nutzen, die z.B. auch in dem Bereich der Drittmitteleinwerbung gegeben sind. Da muss ich eines sagen: Wenn auf der einen Seite Hochschulen Autonomie einfordern, aber auf der anderen Seite die eingeworbenen Drittmittel bei Professuren in Thüringen weit unter Bundesdurchschnitt liegen, dann kann ich nur dafür plädieren, dass wir auch in den Hochschulen diese Autonomie ernst nehmen und am Ende auch dafür sorgen, mit privatem Geld auch in unseren Hochschulen Bildung zu betreiben. Das bedeutet auch, dass wir nicht verteufeln, wenn am Ende Stif

tungsprofessuren von Unternehmen unterstützt werden, wo sinnvolle Synergien auch gewährleistet sein können.

Es gibt aber auch einen zweiten Grund, warum ein gebührenfreies Studium in Thüringen wichtig ist. Die Herkunft darf nicht über die bildungspolitische Zukunft entscheiden. Es gibt immer wieder Vertreter, die sich gegen öffentliche Hochschulfinanzierung stellen. Das hat Geschichte. Bereits 1875 schrieb ein gewisser Karl Marx: „Die öffentliche Hochschulfinanzierung heißt faktisch nur, dass die höheren Klassen ihre Erziehungskosten aus dem allgemeinen Steuersäckel bestreiten.“ - und daher sei die öffentliche Hochschulfinanzierung falsch. Ich halte gestern wie heute eine solche Sichtweise für verkehrt. Bildung ist ein öffentlicher Auftrag, auch hier hat Marx wieder einmal falsch gelegen, liebe Freunde.

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Sie haben es nur nicht verstanden.)

Ich habe es im Gegensatz zu Ihnen leider gelesen, Herr Ramelow. Deutschland ist das einzige Land der OECD, in dem die Akademikerquote der heute 55- bis 64-Jährigen genauso hoch ist wie bei den 25- bis 34-Jährigen. Es findet also in gewisser Weise keine soziale Mobilität statt. Es ist gleichzeitig auch wahr, das gilt für Deutschland, dass es viermal wahrscheinlicher ist, dass ein Kind aus einer Akademikerfamilie an eine Hochschule geht als ein Kind aus einem Arbeiterhaushalt. Das ist so etwas, was im „Cicero“ zitiert worden ist, sehr geehrter Herr Präsident, von dem Präsidenten einer Hochschule, also eine Feststellung von einer privaten Hochschule zu diesem Thema „soziale Mobilität“. Und genau aus dem Grund plädieren wir als CDU-Fraktion für gleiche Bildungschancen und deswegen gegen allgemeine Studiengebühren.

Wenn wir aber heute über Studiengebühren reden, dann geht es häufig um Geld. Das ist richtig, ist aber auch unvollständig. Wir müssen auch über die Zweifel und Ängste reden, die viele befähigte Kinder aus den sogenannten einfachen Verhältnissen haben, vom Weg zum Abitur, zur Universität, die sie im Endeffekt auch von einem qualifizierten Studium abhalten. Deswegen ist es richtig, dass der Koalitionsvertrag klar und deutlich vereinbart, dass es keine allgemeinen Studiengebühren in Thüringen geben wird. Es ist aber auch Teil des Koalitionsvertrags, dass eine zügige Abschaffung der Verwaltungsgebühren gewährleistet wird. Nur hier will ich eines einwerfen: Wir dürfen natürlich nicht das Kind mit dem Bade ausschütten, wir müssen am Ende auch gewährleisten, dass diese 4,8 oder 5 Mio., die dann wegfallen, 2,5 für die Hochschulen, dass dieses Geld den Hochschulen nicht verloren geht, denn sonst erweisen wir, Frau Kaschuba, den Studenten und den Bildungseinrich

tungen einen Bärendienst und das ist genau das, was die Studenten auf die Barrikaden treibt. Deswegen sollten wir es solide vorbereiten.

(Beifall CDU)

Der dritte Punkt, warum wir als CDU-SPD-Koalition ein gebührenfreies Studium in Thüringen gewährleisten wollen: Thüringen muss weiter ein attraktiver Studienstandort bleiben. Die CDU-Fraktion wendet sich gegen die Einführung von Studiengebühren, weil gerade ein kostenfreies Erststudium ein wichtiger Standortfaktor für den Freistaat Thüringen ist. In Zeiten des demographischen Wandels und der zunehmenden Abwanderung aus Thüringen müssen wir dafür sorgen, dass die intelligenten Köpfe in Thüringen bleiben und nach Thüringen kommen. Dass dies in den letzten Jahren gelungen ist, zeigen die Zahlen, sehr geehrte Damen und Herren. Die Zahl der Studierenden hat sich in Thüringen von rund 14.000 im Jahr 1990 auf über 50.000 im Jahr 2008 mehr als verdreifacht. Die Anzahl der Studienanfänger aus anderen Bundesländern ist in den letzten fünf Jahren um ein Drittel gestiegen. Dies zeigt deutlich, dass sich die Entscheidung gegen Studiengebühren in Thüringen gelohnt hat und auch weiter lohnen wird.

Im Antrag der LINKEN geht es auch um die Abschaffung aller Gebührenarten, auch der Langzeitgebühren. An den Thüringer Hochschulen kann man gut studieren, das zeigt die Betreuungsrelation. Auf einen Lehrenden kommen 15,8 Lernende. Das ist, denke ich, ein bundesweiter Spitzenrang. Wir sind dort auf Platz Nummer 4 in Deutschland.

(Beifall CDU)

An den Thüringer Hochschulen kann man gut studieren. In der Regelstudienzeit plus vier Semester ist es jedem Studenten möglich, Job, Ehrenamt oder Familie zu vereinbaren.

(Zwischenruf Abg. Dr. Kaschuba, DIE LINKE: Das machen Sie mal vor.)

Das habe ich vorgemacht.

Wer länger dafür braucht, muss sich zumindest die Frage gefallen lassen, ob er ein ernsthaftes Interesse hat, sein Studium abzuschließen oder nur den Sozialstatus zu nutzen. Ich finde, das dürfen wir auch angesichts Zeiten knapper Kassen nicht gewährleisten, dass Leute sich auf dem Rücken unserer Gesellschaft ausruhen.

(Beifall CDU)

Das sehen übrigens die Studenten genauso. In einer repräsentativen Studie an der Universität Jena spra

chen sich 71 Prozent der Studenten für Langzeitstudiengebühren aus - Ihre Heimatstadt, Frau Kaschuba. Wir sollten in Thüringen ein größeres Nachdenken darauf verwenden, wie wir angemessene Finanzierung der Studenten sicherstellen. Unser Anspruch muss es sein, alle Leistungsfähigen und Leistungswilligen zu fördern.

Christine Lieberknecht sagte gestern, wir müssen auch mehr Geist dafür aufwenden, am Ende auch mit den knappen finanziellen Ressourcen zu wirtschaften. Deswegen glaube ich, dass wir vorhandene und auch neue Studienfördersysteme bündeln sollten. Im Koalitionsvertrag haben wir zum Beispiel auch im Bereich des Landesgraduiertenprogramms klare Vereinbarungen getroffen. Zugleich gibt es auch auf Bundesebene eine Initiative der CDU, ein nationales Stipendienprogramm und auch die BAföGErhöhung festzusetzen.

Ob ein Verbot - das ist ein zweiter Antrag, der uns vorliegt - von Studiengebühren in die Verfassung gehört, sollten wir offen diskutieren. Ich will Ihnen sagen, ich bin skeptisch, weil ich glaube, dass die Verfassung die grundlegenden Regeln unseres Gemeinwesens, wie wir in unserem Staat zusammenleben wollen, festschreibt. Ob es am Ende ein Telefonbuch von Einzelforderungen sein muss, glaube ich nicht. Auch die Praxis beweist, dass das in anderen Bundesländern ähnlich gesehen wird. Es gibt nur ein Bundesland, das es in der Verfassung geregelt hat, das ist das Bundesland Hessen. Auch dort darf man feststellen, dass eine gesonderte Regelung am Ende dafür gesorgt hat, dass auch Studiengebühren eingeführt werden konnten. Insofern, glaube ich, geht es am Ende um verlässliche Politik. Das steht im Koalitionsvertrag klar beschrieben. Wir als CDU stehen auch in der Tradition, über 19 Jahre gewährleistet zu haben, dass es keine Studiengebühren allgemeiner Natur in Thüringen gibt. Deswegen denke ich, dass wir mit dem freien Zugang, der in der Thüringer Verfassung geregelt ist, auf einem guten Weg sind.

Dennoch freue ich mich auf die Diskussion im Ausschuss und schlage deswegen im Namen meiner Fraktion vor, den Antrag in Drucksache 5/58 federführend an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten zu überweisen und den Antrag in Drucksache 5/57 an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur, den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten und den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen. Recht herzlichen Dank.

(Beifall CDU)

Danke, Herr Abgeordneter. Das Wort hat die Abgeordnete Hitzing von der FDP-Fraktion.