Protocol of the Session on November 20, 2009

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, mit der vorliegenden Mündlichen Anfrage nimmt Frau Abgeordnete Berninger Bezug auf die in den Koalitionsvereinbarungen der Regierungsparteien von Bund und Land enthaltenen Passagen zur Integration von Zuwanderern. Die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Berninger beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Landesregierung setzt sich seit Jahren aktiv für eine gelingende Integration der bei uns lebenden Zuwanderer ein. So wurden mit etwa 500.000 € im vergangenen wie auch in diesem Jahr über 30 Integrationsprojekte gefördert. Das Land unterstützt dabei insbesondere Maßnahmen, die auf eine verbesserte Koordination der Beratungstätigkeit, auf eine Steigerung der Sprachkompetenz sowie auf eine Erhöhung der Erwerbschancen zielen. Eine erfolgreiche Integrationspolitik erfordert neben einer zielgerichteten Projektförderung aber auch eine solide konzeptionelle Basis. Mit den am 27. Januar dieses Jahres vom Kabinett beschlossenen Leitlinien und Handlungsempfehlungen zur Integration von Zuwanderern in Thüringen verfügt die Landesregierung über einen guten integrationspolitischen Handlungsrahmen. Die Integrationspolitik der Landesregierung wird sich an den Leitlinien orientieren und auch künftig Erfolg versprechende Integrationsprojekte fördern.

Zu Frage 2 verweise ich auf die Frage 1.

Zu Frage 3: Selbstverständlich hat die Landesregierung bei ihren integrationspolitischen Zielsetzungen die rechtlichen Vorgaben zu beachten. Das heißt, die Integrationspolitik der Landesregierung zielt vorrangig auf diejenigen Ausländer, die über einen dauerhaften Aufenthaltsstatus verfügen, sowie auf die Zuwanderer, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Eine bloße Willensbekundung, dauerhaft in Deutschland leben zu wollen, genügt nicht.

Danke schön, gibt es Nachfragen? Ja.

Herr Minister, Sie haben so halb schon die Nachfrage beantwortet. Der Unterschied zu den bisher in Thüringen geförderten Integrationsprojekten war ja eben der, dass nicht alle Ausländerinnen und Ausländer, die hier in Thüringen leben, einen Rechtsanspruch auf diese Maßnahmen hatten, sondern nur die mit

einem dauerhaften Aufenthaltsstatus. In der Koalitionsvereinbarung steht aber was anderes drin. Da steht drin, dass alle, die dauerhaft hier leben wollen, Integrationsmaßnahmen in Anspruch nehmen dürfen. Wenn ich Ihre jetzigen Ausführungen in Klartext umsetze, dann haben Sie gerade gesagt, dass dieser Satz auf gar keinen Fall umzusetzen ist, weil er den rechtlichen Vorgaben widerspricht.

Alles, was die Landesregierung tut, hält sich im Rahmen der Verfassung und der Gesetze und deswegen kann auch die Förderung von Integrationsprojekten nur in diesem Rahmen erfolgen.

(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Also ist dieser Satz eine Farce?)

Der Satz ist keine Farce, sondern er betrifft das, was im Rahmen von Verfassung und Gesetz möglich ist.

Danke schön. Weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Mündlichen Anfrage in Drucksache 5/48, Frau Abgeordnete Mühlbauer von der SPD.

Igelstationen in Thüringen

In verschiedenen Pressebeiträgen wird Bürgern zurzeit empfohlen, unterernährte oder kranke Igel zu einer Igelstation zu bringen. In einigen Regionen in Thüringen fehlen jedoch solche Stationen bzw. sind keine Informationen über Standorte verfügbar. Tierheime fühlen sich mit der Betreuung überfordert oder wenden ein, dass die Betreuung von Wildtieren nicht zu ihren Aufgaben gehört.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Igelstationen in Thüringen sind der Landesregierung bekannt?

2. Welche Instrumente zur Finanzierung von Igelstationen aus öffentlichen Mitteln bestehen in Thüringen und inwieweit wird bereits gefördert?

3. Unter welchen Voraussetzungen können Tierheime die Aufgaben von Igelstationen übernehmen?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit, Herr Staatssekretär Dr. Schubert.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir eine kurze Einleitung. Die Situation hinsichtlich der Igelbetreuung in Thüringen ist dadurch gekennzeichnet, dass es keine institutionelle oder von der öffentlichen Hand organisierte Igelbetreuung gibt. Außerdem ist von Bedeutung, dass die gesamte Igelproblematik durch zwei unterschiedliche Bereiche, das Artenschutzrecht und das Tierschutzrecht, geregelt wird.

Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Mühlbauer wie folgt:

Zu 1.: Der Landesregierung sind vier privat geführte Igelstationen in Meiningen, Altenburg, Eisenach und Weimar bekannt. Eine fünfte wurde vor kurzem aufgrund der gesundheitlichen Einschränkungen des Betreibers geschlossen. Das war in Suhl. Darüber hinaus ist bekannt, dass einzelne Bürger regelmäßig Igel in eigener Verantwortung bzw. in Kooperation mit den Igelstationen zur Pflege und Überwinterung aufnehmen.

Zu 2.: Der Landesregierung stehen keine Instrumente zur Finanzierung von Igelstationen aus öffentlichen Mitteln zur Verfügung. Die Pflege von Igeln ist auch kein Fördertatbestand der bestehenden Förderprogramme im Naturschutz. Insofern erfolgt keine Landesförderung.

Zu 3.: Vonseiten des Landestierschutzverbandes wurde bereits gegenüber dem Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit die Bereitschaft signalisiert, pflegebedürftige Igel aufzunehmen, sofern die Voraussetzungen für eine artgerechte Unterbringung geschaffen werden können. Die Voraussetzungen für die Unterbringung von Igeln ergeben sich einerseits aus der Bundesartenschutzverordnung und zum anderen aus der tierschutzfachlichen Literatur. Es handelt sich dabei nicht zuletzt um ausreichend große Gehege, Schlafhäuschen und die Möglichkeit für eine kalte Unterbringung, um den Winterschlaf ausreichend schwerer und gesunder Tiere zu ermöglichen. Außerdem müssen die tiermedizinische Versorgung und eine artgerechte Fütterung sichergestellt werden.

Danke schön. Gibt es Nachfragen? Keine. Herzlichen Dank. Dann kommen wir zur Mündlichen Anfrage in Drucksache 5/49, Abgeordnete Sojka, Fraktion DIE LINKE.

Entscheidung über Trägerschaft einer Kindertageseinrichtung in Hohenölsen von sachfremden Erwägungen beeinflusst?

In einem Artikel der Thüringischen Landeszeitung (Lokalseite Gera und Umgebung) vom 29. September 2009 mit dem Titel „Geld in Scheiben“, der über ein neues Domizil für die Kita „Kleeblatt“ in Hohenölsen berichtet, ist unter anderem zu lesen: „... Bürgermeister Jürgen Eisner (CDU) verweist denn auch voller Dankbarkeit auf die Unterstützung aus dem von Martina Schweinsburg (CDU) geführten Landratsamt in Greiz. Doch ganz ohne Entgegenkommen dürfte diese Unterstützung nicht sein. Ein Indiz dafür ist die im vergangenen Jahr überraschend beschlossene Übernahme der Kita ‚Kleeblatt’ in eigene Regie. Die Volkssolidarität, deren Vorstand Landtagsabgeordnete Margit Jung (Linke) ist, fliegt als Träger raus...“

Ich frage die Landesregierung:

1. Beschreibt die o.g. Mediendarstellung nach Kenntnis der Landesregierung den tatsächlichen Sachverhalt zutreffend, insbesondere mit Blick auf den vermuteten Zusammenhang zwischen Unterstützung des Landratsamts und Entscheidung über den Trägerwechsel?

2. Wie sind Sachverhalte mit Blick auf die Einhaltung des Gebots zum rechtmäßigen Handeln und Einhaltung des beamtenrechtlichen Mäßigungs- bzw. Neutralitätsgebots zu bewerten, in denen behördliche Funktionsträger oder kommunale Gremien sachfremde Erwägungen, wie z.B. das Kriterium der „parteipolitischen Ausrichtung“ von Personen, zur Grundlage bzw. Vorbedingung für ihre (behördlichen) Entscheidungen bzw. ihr (unterstützendes) Handeln machen?

3. Welche dienstrechtlichen oder anderweitigen Handlungspflichten bzw. -möglichkeiten hat das zuständige Ministerium, wenn ihm rechtswidriges Handeln oder eine Verletzung beamtenrechtlicher Pflichten, wie z.B. die Einhaltung des Mäßigungs- bzw. Neutralitätsgebots, begangen von kommunalen Gremien(-entscheidungen) oder von kommunalen Funktionsträgern bekannt wird?

4. Welche Auswirkungen hätten/haben die Verletzung des Mäßigungs- bzw. Neutralitätsgebots und die Tatsache, dass die Entscheidung über die Kita-Trägerschaft gegebenenfalls auf Grundlage sachfremder Erwägungen getroffen wurde, auf die Rechtmäßigkeit der Entscheidung über die Trägerschaft einer Kita?

Es antwortet für die Landesregierung Herr Minister Prof. Dr. Huber.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Sojka beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Nein, der Artikel der Thüringer Landeszeitung vom 29. September gibt aus Sicht der Landesregierung den Sachverhalt nur unzureichend wieder. Hintergrund des Medienberichts ist nach Feststellung der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde folgender: Das Gebäude der Kindertagesstätte „Kleeblatt“ in der Gemeinde Hohenölsen ist stark baufällig, so dass die Betriebserlaubnis gefährdet ist. Deshalb hat sich die Gemeinde Hohenölsen entschieden, ein ehemaliges Feuerwehrgerätehaus für die Kindertagesstätte umbauen zu lassen. Mit dem Umzug in die neue Liegenschaft wird die Gemeinde die Kindertageseinrichtung „Kleeblatt“ als kommunale Einrichtung selbst übernehmen. Der bislang geltende Vertrag zur Erstattung der Betriebskosten der Kindertageseinrichtung „Kleeblatt“ zwischen der Gemeine Hohenölsen und der Volkssolidarität, Kreisverband Gera e.V., soll mit dem Bezug des neuen Gebäudes für die Kindertageseinrichtung aufgehoben werden. Die Beschäftigten der Kindertageseinrichtung „Kleeblatt“ haben die Option, ihr Beschäftigungsverhältnis mit der Gemeinde Hohenölsen fortzusetzen. Insoweit besteht zwischen der Gemeinde Hohenölsen und der Volkssolidarität, Kreisverband Gera e.V., Einvernehmen.

Soweit in dem zitierten Zeitungsbericht von einem Dank des Bürgermeisters der Gemeinde Hohenölsen, Jürgen Eisner, für die Unterstützung durch das Landratsamt Greiz die Rede ist, wollte dieser vermutlich damit die rechtsaufsichtliche Genehmigung von Krediten nach § 63 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung ansprechen, die auch den Umbau des ehemaligen Feuerwehrgerätehauses als Kindertagesstätte betrifft.

Zu Frage 2: Der Grundsatz der Neutralitätspflicht gilt für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst ebenso wie für Gemeinden und ihre Organe. Anhaltspunkte, die einen Verstoß gegen die Neutralitätspflicht nahelegen, liegen den Rechtsaufsichtsbehörden nicht vor.

Zu Frage 3: Nach § 3 des Thüringer Gesetzes über kommunale Wahlbeamte sowie § 80 Abs. 2 des Thüringer Disziplinargesetzes nimmt für den Oberbürgermeister, Bürgermeister, die Landräte und die hauptamtlichen Gemeinschaftsvorsitzenden die

Rechtsaufsichtsbehörde die Aufgaben des Dienstvorgesetzten und der obersten Dienstbehörde wahr. Dienstrechtliche und anderweitige Handlungspflichten bzw. Möglichkeiten werden im Rahmen der Rechtsaufsicht durch die zuständigen Behörden überwacht.

Zu Frage 4: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass gegen das Mäßigungs- bzw. Neutralitätsgebot verstoßen worden wäre.

Vielen Dank. Gibt es Nachfragen? Keine Nachfragen.

Wir kommen zur nächsten Mündlichen Anfrage. Frau Abgeordnete Enders, Fraktion DIE LINKE, in der Drucksache 5/50.

Erweiterung des Umspannwerkes Altenfeld

Das Umspannwerk Altenfeld soll erweitert werden. Damit dieses Vorhaben realisiert werden kann, müsste u.a. das Land angrenzende Grundstücke zur Verfügung stellen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie wird die Erweiterung des Umspannwerkes Altenfeld begründet und in welchen zeitlichen Etappen sollen welche einzelnen Baumaßnahmen realisiert werden?

2. In welcher Größenordnung hat das Land zu welchem Preis Grundstücksflächen zur beabsichtigten Erweiterung des Umspannwerkes Altenfeld zur Verfügung gestellt?

3. Welche Ausgleichsmaßnahmen sollen im Zusammenhang mit der beabsichtigten Erweiterung des Umspannwerkes Altenfeld zur Berücksichtigung der ökologischen Belange realisiert werden?

Vielen Dank. Es antwortet die Landesregierung, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie, Herr Minister Machnig.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich mit einer Grundsatzbemerkung beginnen. Wer in Deutschland den Ausbau erneuerbarer Energien will, wer eine Erneuerung des Kraftwerkparks will, wer möchte, dass Investitionen in effiziente Kraftwerke erfolgen, der muss für eines

sein, er muss auch dafür bereit sein, dass Infrastrukturen für die Aufnahme des dort produzierten Stroms zur Verfügung stehen. Wer A sagt, muss B sagen und er muss dabei Folgendes wissen: Diese Infrastrukturinvestitionen sind der eigentliche Bottlenack für den Ausbau der erneuerbaren Energien und wir stehen in Deutschland vor folgendem Problem: Die Verfahren dauern enorm lange. Wir haben zum Teil Planungs- und Realisierungszeiten von 10 bis 15 Jahren. Wer dann bis zum Jahre 2020 einen Ausbau, das ist der Plan der Bundesregierung, 30 Prozent Erneuerbare will - wir wollen in Thüringen noch ein bisschen ambitionierter sein, also deutlich über dem Bundesdurchschnitt im Jahre 2020 liegen -, der muss auch bereit sein, Infrastrukturen zu ermöglichen und Infrastrukturen zu bauen. Ich halte es für eines der größten Probleme, die wir in Deutschland haben, dass inzwischen Infrastrukturprojekte politisiert werden, und zwar an jeder Stelle, seien es Kraftwerksbauten, seien es andere Infrastrukturvorhaben. Wer Industriegesellschaft sein will, der muss auch die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Infrastrukturen für Industriegesellschaften zur Verfügung stehen. Jetzt gehe ich einmal eine Sekunde in meine alte Rolle als Staatssekretär im Bundesumweltministerium. Dabei ist eines sichergestellt im Übrigen, und zwar rechtlich durch das Bundesnaturschutzgesetz, dass da, wo Eingriffe in den Naturhaushalt vorgenommen werden, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen stattfinden müssen. Immer und bei allen großen Infrastrukturprojekten findet eine naturschutzfachliche Prüfung statt mit der Konsequenz, dann auch, wenn sie realisiert werden, solche Maßnahmen auf den Weg zu bringen.

Jetzt will ich der Abgeordneten gern eine Frage stellen, der Frau Abgeordneten Enders. Wir haben gestern zusammengesessen mit der Ministerpräsidentin, Ihnen und der Bürgerinitiative. Ich habe gestern angeboten, wie Sie wissen - das werde ich auch einhalten -, dass im Januar ein Gespräch mit der Bürgerinitiative stattfindet. Deswegen kann ich jetzt die Fragen beantworten. Ich möchte Sie nur fragen, ob es nicht einen größeren Sinn macht, das gemeinsame Gespräch miteinander zu führen. Ich bin dann gern bereit, auch danach gegenüber dem Parlament diese und weitere Fragen, die sich aus diesem Gespräch ergeben, hier zu beantworten. Ich glaube, das würde der Sache insgesamt guttun, aber das müssen Sie entscheiden. Ich beantworte die Fragen gern, nur, ich glaube, im Sinne eines Gesprächs und im Sinne auch des nochmaligen Suchens nach einer Lösung würde dieser Vorschlag, den ich gerade mache, mehr Sinn machen, aber das müssen Sie entscheiden, weil ich mich vor den Fragen nicht drücken möchte.