Protocol of the Session on March 23, 2011

2. Wann sind die Lieferungen erfolgt und wird noch weiterhin Immobilisat von der Firma S.D.R. Biotec Verfahrenstechnik GmbH nach Thüringen geliefert?

3. Was wurde auf den Deponien abgelagert und was ist das Ergebnis der Kontrollen in Thüringen?

4. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus den Vorfällen in Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt und haben die Behörden im Vorfeld der Razzia Kontrollen durchgeführt?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz, Herr Staatssekretär Richwien.

Vielen Dank, Herr Präsident. Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Augsten beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Ihrer 1. Frage: In Thüringen hat nur die Deponie Leimrieth im Landkreis Hildburghausen Lieferungen von der S.D.R. Biotec GmbH erhalten.

Zu Ihrer 2. Frage: Die Lieferungen erfolgten nur in den Jahren 2008 und 2009. Danach wurden keine stabilisierenden Abfälle mehr angenommen.

Zu Ihrer 3. Frage: Auf der Deponie wurden stabilisierte Abfälle im Rahmen der Profilierung der Deponie eingebaut. Im Detail betraf dies im Jahr 2008 4.500 Tonnen, im Jahr 2009 ca. 1.700 Tonnen, insgesamt also 6.200 Tonnen. Im Ergebnis der Kontrollen wurden noch im Jahr 2009 auf Veranlassung des Thüringer Landesverwaltungsamts die Lieferungen wegen der fehlenden Zulassung dieser Abfallart zur Profilierung eingestellt. Im Rahmen der behördlichen Untersuchung wurde auch eine Überschreitung von einzelnen Parametern festgestellt. Schäden an der Umwelt traten dabei nicht auf, da die Deponie den Standards der Deponieverordnung entspricht, das heißt über ein Basisabdichtungssystem und eine Sickerwassererfassung verfügt.

Zu Ihrer 4. Frage: Hinsichtlich der Konsequenzen wird auf die frühzeitig verfügte Einstellung der Lieferungen hingewiesen.

Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Danke, Herr Staatssekretär. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Meyer von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Drucksache 5/2422.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Bauvorhaben Finanzamt Pößneck - Nachgefragt

In der Antwort auf die Kleine Anfrage 1172 in der Drucksache 5/2362 teilt die Landesregierung zu Frage 2 mit, dass sich der Umbaubedarf im Eingangsbereich des Finanzamtsgebäudes ergeben hat, nachdem das Katasteramt aus dem Gebäude ausgezogen ist und dieses nun ausschließlich als Finanzamt genutzt wird.

In der Antwort zu Frage 3 wird ausgeführt, dass die Überdachung der Tiefgarageneinfahrt den möglichen Wassereintrag in die Garage begrenzen soll, der sich aufgrund des Klimawandels und der damit verbundenen extremer werdenden Wetterereignisse ergibt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Umbaumaßnahmen werden im Eingangsbereich konkret vorgenommen und wie hoch sind die Kosten dafür?

2. Wie wurde den unterschiedlichen Nutzeranforderungen in Bezug auf Sicherheit und Funktionalität Rechnung getragen, als das Gebäude noch von beiden Verwaltungen genutzt wurde?

3. Wie hoch sind die Kosten für die Überdachung des Tiefgarageneingangs?

4. Wann kam es in der Vergangenheit zu Wassereintrag in die Tiefgarage, wie hoch waren die Nie

derschlagsmengen bei diesen Ereignissen jeweils und mit welcher Entwicklung ist nach Einschätzung der Landesregierung bei den Niederschlagsmengen in Pößneck in den nächsten 20 Jahren zu rechnen?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, Frau Staatssekretärin Dr. Eich-Born.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Meyer beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Im zentralen Foyer, das die Verbindungsstätte der Zugänge zum Finanzamt und dem ehemaligen Katasteramt darstellt, muss eine vorgelagerte Sicherheitszone geschaffen werden, die einen unkontrollierten Zugang zum Aufzug und zum Treppenaufgang verhindert. Dabei sind die Belange des Brandschutzes hinsichtlich ungehinderter Fluchtwege mit der Beschränkung durch eine Zutrittskontrolle in Einklang zu bringen. Eine Aussage zur Höhe der Kosten kann erst nach Abschluss der Planung gemacht werden.

Zu Frage 2: Der Zugang erfolgte über das gemeinsame Foyer. Im Bereich des Finanzamtes wurden die Besucher über die Servicestelle geleitet. Im Bereich des Katasteramtes erfolgte der Zugang direkt über den Aufzug bzw. über die zugeordneten Treppenhäuser. Der geplante Umbau ist erforderlich, um zukünftig den Zugang für beide Gebäudeflügel ausschließlich über die Servicestelle sicherzustellen.

Zu Frage 3: Eine Aussage zur Höhe der Kosten für die Überdachung der Tiefgarageneinfahrt kann ebenfalls erst nach Abschluss der Planung gemacht werden.

Zu Frage 4: Seit der Fertigstellung des Gebäudes im Jahr 2000 kam es zweimal, zuletzt im Jahr 2007, durch Starkregen zum Wassereintritt in die Tiefgarage. Dabei stand das Wasser auch auf der Straße, da die Kanalisation nicht in der Lage war, die vorhandenen Wassermassen abzuführen. Durch die geplanten Maßnahmen soll der Wassereintritt verhindert bzw. zumindest begrenzt werden. Wetterereignisse dieser Art können nach den vorliegenden Erfahrungen auch zukünftig nicht ausgeschlossen werden.

Es gibt den Wunsch auf Nachfrage durch den Fragesteller.

(Staatssekretär Richwien)

Frau Staatssekretärin, ich bedanke mich ganz ausdrücklich für die Beantwortung. Diese gibt uns noch viele Gelegenheiten für weitere Nachfragen, da bin ich mir ganz sicher. Die erste Nachfrage bezieht sich auf die Beantwortung der Frage 2. Ich hätte gern gewusst, wie die Sicherheit der nach meiner unmaßgeblichen Meinung durchaus den gleichen Sicherheitsanforderungen zu genügenden Nutzern - Finanzamt und Katasteramt - in den 10 Jahren, in denen es keine Sicherheitsschleuse vor dem Aufzug gab, gewährleistet werden konnte?

Die zweite Nachfrage betrifft die Frage, wenn bei den Starkregenereignissen, die dazu geführt haben, dass in der Tiefgarage Wasser gestanden hat, u.a. Wasser eingetreten ist, weil es von der Straße reingeflossen ist, da hilft ein Überdachen auch nicht viel. Wie soll dem begegnet werden?

Ich muss Frage 2 zuerst beantworten. Man muss dazusagen, dass die fehlende Überdachung der Tiefgarageneinfahrt allein nicht ursächlich für den Wassereintritt war - ganz klar. Maßgeblich hierfür war insbesondere von der Straße aus abfließendes Niederschlagswasser. Maßnahmen: Die Einfahrt soll überdacht werden - das ist die eine Maßnahme - und der Bordstein zur Straße soll angehoben werden.

Bezogen auf Ihre erste Frage muss ich Ihnen sagen, die ist für mich so spezifisch, dass ich sie von hier aus leider nicht beantworten kann. Da müsste man die Fachleute vor Ort befragen.

Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Danke, Frau Staatssekretärin.

Ich rufe auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/2369.

Danke, Herr Präsident.

Erfüllung der Gemeinde Sachsenbrunn durch die Stadt Eisfeld abgelehnt?

Die Gemeinde Sachsenbrunn (Landkreis Hildburg- hausen) zählt gegenwärtig weniger als 3.000 Einwohner. Die Gemeinde hat eine Ausnahmegenehmigung des Landes, wonach der Bürgermeister hauptamtlich tätig ist. Die Landesregierung hat erklärt, dass sie keine Ausnahmegenehmigungen für die sogenannten untermaßigen Gemeinden gestatten wird. Die Gemeinde strebt an, sich von der benachbarten Stadt Eisfeld erfüllen zu lassen. Die

Stadt Eisfeld ist bereits erfüllende Gemeinde für die Gemeinde Bockstadt. Das Innenministerium hat einen entsprechenden Antrag aus Sachsenbrunn mit Hinweis auf eine angestrebte Änderung der Thüringer Kommunalordnung nach meiner Kenntnis bisher noch nicht entschieden. Die erfüllende Gemeinde ist eine Sonderform der Verwaltungsgemeinschaften; über deren Bildung und Erweiterung entscheidet der Landtag per Gesetz.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welchen Antrag hinsichtlich der auslaufenden Ausnahmegenehmigung für den ehrenamtlichen Bürgermeister und den daraus folgenden Konsequenzen für die Verwaltungsgliederung hat die Gemeinde Sachsenbrunn bei der Landesregierung gestellt und mit welcher Begründung hat die Landesregierung diesen Antrag bisher bearbeitet?

2. Inwieweit wäre der Landesgesetzgeber im Rahmen der gegenwärtigen Gesetzeslage ermächtigt, auf Grundlage der gegenwärtigen Regelungen zu den erfüllenden Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften ein Gesetz zu erlassen, wonach künftig die Gemeinde Sachsenbrunn durch die Stadt Eisfeld erfüllt wird, und wie begründet die Landesregierung ihre Auffassung?

3. Inwieweit ist die Landesregierung ermächtigt, einen Antrag einer Gemeinde, der auf der Grundlage der gegenwärtigen Gesetzeslage bei der Landesregierung gestellt, aber abschließend durch den Landtag als Gesetzgeber zu entscheiden ist, mit Hinweis auf eine möglicherweise in der Zukunft liegende Änderung des Gesetzes abzulehnen, und wie begründet die Landesregierung ihre Auffassung?

4. Welche Möglichkeiten zur zukünftigen Verwaltungsorganisation der Gemeinde Sachsenbrunn sieht die Landesregierung und wie begründet die Landesregierung ihre Auffassungen?

Danke, Herr Abgeordneter. Für die Landesregierung antwortet Herr Innenminister Geibert.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel zur Gemeinde Sachsenbrunn im Landkreis Hildburghausen beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Gemeinde Sachsenbrunn hat keinen Antrag auf Genehmigung eines hauptamtlichen Bürgermeisters gemäß § 28 Abs. 2 Satz 1 der Thüringer Kommunalordnung beim zuständigen Landesverwaltungsamt gestellt. Sie hat mit Gemeinderatsbeschluss vom 27. Januar 2011 ihre Hauptsatzung dahin gehend geändert, dass bei der am

15. Mai 2011 anstehenden Wahl ein ehrenamtlicher Bürgermeister gewählt wird.

Zu Frage 2: Nach der geltenden Rechtslage kann der Landesgesetzgeber Verwaltungsgemeinschaften durch Gesetz bilden, ändern, erweitern oder auflösen, sofern Gründe des öffentlichen Wohls nicht entgegenstehen. Für erfüllende Gemeinden nach § 51 der Thüringer Kommunalordnung gelten diese Regelungen entsprechend. Dem Innenministerium liegen vollständige Antragsunterlagen vor, mit denen die Stadt Eisfeld und die Gemeinde Sachsenbrunn auf der Grundlage entsprechender Gemeinderatsbeschlüsse beantragen, dass die Stadt Eisfeld ab dem 1. Januar 2012 als erfüllende Gemeinde für die Gemeinde Sachsenbrunn tätig ist. Eine Prüfung des Antrags hat ergeben, dass derzeit keine Gründe ersichtlich sind, die gegen die Aufnahme einer dem Antrag entsprechenden gesetzlichen Regelung in den Gesetzentwurf zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2011 sprechen würden. Im Ergebnis des Gesetzgebungsverfahrens und nach erfolgten Anhörungsverfahren wird der Landtag über die beantragte Strukturänderung entscheiden.

Zu Frage 3: Die Landesregierung handelt im Rahmen der bestehenden rechtlichen Vorgaben. Im Übrigen hat sich die genannte konkrete Rechtsfrage in der Verwaltungspraxis des Thüringer Innenministeriums noch nicht gestellt.

Zu Frage 4: Im Rahmen der derzeitigen Freiwilligkeitsphase haben die beiden beteiligten Gemeinden beantragt, dass die Stadt Eisfeld gemäß § 51 der Thüringer Kommunalordnung die Aufgaben einer Verwaltungsgemeinschaft für die Gemeinde Sachsenbrunn wahrnehmen soll. Im Ergebnis der Antragsprüfung durch das Innenministerium sind keine Gründe zutage getreten, die gegen diesen Antrag sprechen. Insofern sind derzeit weitere Möglichkeiten nicht zu prüfen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall FDP)