Protocol of the Session on February 24, 2011

Frau Abgeordnete Lehmann, gestatten Sie eine Anfrage durch den Abgeordneten Kuschel?

Bitte, Herr Kuschel.

Danke, Frau Präsidentin, danke, Frau Lehmann. Sie haben darauf verwiesen, die Kommunen können die Vorjahreszahlen für die Haushaltsplanung verwenden. Können Sie mal erklären, wie bei einer prognostizierten Kürzung um 60 Prozent bei den kreisangehörigen Gemeinden man dann noch von einem verantwortungsvollen Haushalt und von Haushaltsplanung reden kann?

Herr Kollege Kuschel, ich wäre jetzt noch darauf gekommen, aber ich ziehe diesen Gedankengang auch gern vor. Sie verweisen hier auf das Schreiben vom Innenministerium vom 28. Dezember 2010. Nach der Thüringer Kommunalordnung soll

(Abg. Enders)

ten die kommunalen Haushalte zu diesem Zeitpunkt zumindest vorliegen, vielleicht auch noch nicht in jedem Fall beschlossen sein. In diesem Rundschreiben waren die von Ihnen eben genannten Zahlen als mögliche Vorausschau enthalten. Ob es aber letztendlich auch so wird, das steht mit diesem Schreiben noch nicht fest, weil die Verordnung noch nicht vorliegt. Ich gehe davon aus, dass diese Zahlen so nicht eintreten werden.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Na eben, deswegen wollten wir sie ja haben.)

Gut. Aber wir wollen hier nicht orakeln, ich denke, wir sprechen darüber noch einmal zu gegebener Zeit.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will aber noch mal auf die Kreisebene zurückkommen, und zwar insbesondere auf den Punkt der Kreisumlage. Die Kommunen, sprich unsere Städte und Gemeinden, können theoretisch nach Ihrer Denkweise ihre Haushalte auch erst aufstellen, wenn sie denn wüssten, wie hoch zum Beispiel die Kreisumlage ist. Das ist ein wesentlicher Faktor in den Haushalten unserer Gemeinden und Städte. Auch hier haben wir das Problem, dass die Landkreise eben nicht bis zum 30.10. ihre Haushaltsentwürfe vorlegen, so dass dann die untere Ebene auch nicht weiß, wie hoch wird denn die Kreisumlage. Die guten Kämmerer in Thüringen tragen natürlich dann die Vorjahreszahl erst einmal ein, um dann zu schauen nach Kreistagsbeschluss, wie es denn nun wirklich wird. Wie gesagt, so funktioniert das seit Jahren. Man kann darüber zufrieden sein oder nicht, wir wissen alle hier im Hohen Hause, dass unser Landeshaushalt in der Regel im Dezember eines Jahres verabschiedet wird. Die Kommunen haben also nie die absolute Sicherheit über ihre Zuweisungen aus dem Landeshaushalt bis zum 30. November des Vorjahres. Würde man Ihren Gesetzentwurf, werte Kollegen der LINKEN, konsequent zu Ende denken, müsste man den Landesgesetzgeber ergo verpflichten, den Landeshaushalt immer auch bis Ende November zu verabschieden.

(Beifall DIE LINKE)

So haben die Kommunen jetzt über mögliche 180 Mio. € Planungssicherheit, aber über den größten Teil der Zuweisungen, mehr als 2,5 Mrd. €, nicht nach Ihrer Denkweise. Wie schon bei Ihrem letzten Dritten Gesetz der LINKEN zum Winterdienst, das wir derzeit noch im Haushalts- und Finanzausschuss beraten, müssen wir auch an dieser Stelle wieder sagen, dass wir insgesamt den Kommunalen Finanzausgleich neu ordnen müssen. Das haben wir an dieser Stelle auch schon mehrfach andiskutiert. Deswegen werden wir hier nicht einen Einzelpunkt herausnehmen und an einem Rädchen des großen Uhrwerks Kommunaler Finanzausgleich drehen. Das werden wir als CDUFraktion so nicht mittragen. Ich beantrage aber die

Überweisung dieses Vorgangs an den Haushaltsund Finanzausschuss zur Weiterberatung. Ich denke, dann können wir uns noch einmal vertieft über die Dinge austauschen. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Für die FDP-Fraktion erhält der Abgeordnete Bergner das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich denke, wir sollten uns dabei einig sein, wenn wir feststellen, dass die Gemeinden und Landkreise mehr Planungssicherheit und Rechtssicherheit bei der Aufstellung ihrer Haushaltssatzung brauchen. Die Begründung des Gesetzentwurfs nennt insofern das richtige Ziel, eine konkrete Umsetzung erfolgt durch die Einfügung der zwei Sätze in § 26 jedoch nach meiner Auffassung nicht. Durch den Gesetzentwurf soll nun eine Regelung geschaffen werden, wonach der Verordnungsentwurf dem Landtag zur Zustimmung so zeitig vorgelegt werden soll, dass den Gemeinden die Einhaltung der Grundsätze nach § 57 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung möglich ist.

Die Auftragskostenpauschale wird, meine Damen und Herren, in § 26 Thüringer Finanzausgleichsgesetz geregelt. Durch die Auftragskostenpauschale erhalten Landkreise und Gemeinden für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises eine pauschale Kostenerstattung vom Land. Die Auftragskostenpauschale wird durch Rechtsverordnung so bestimmt, dass ein angemessener finanzieller Ausgleich im Wege einer Pauschalabgeltung für die bei der Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben und der Wahrnehmung der Aufgaben der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde entstehenden ungedeckten Kosten erfolgen soll. Ich betone „erfolgen soll“, denn über die Art und Weise sind wir uns durchaus nicht einig, meine Damen und Herren.

In Artikel 93 Abs. 1 Satz 2 der Thüringer Verfassung ist verankert, dass das Land für Mehrbelastungen der Gemeinden durch die Übertragung von Aufgaben einen angemessenen finanziellen Ausgleich zu schaffen hat. Um Artikel 93 der Thüringer Verfassung zu genügen, wird neben den Einnahmen aus § 1 Abs. 2 und 3 des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes - Gebühren, Bußgelder, usw. eine Auftragskostenpauschale gewährt. Für das Jahr 2010 wurde die Verordnung dem Landtag für eine Zustimmung am 26.01.2011 - ich wiederhole 2011 präsentiert. Das ist, da folge ich der Auffassung, eindeutig zu spät, um für die Gemeinden für das Haushaltsjahr 2010 Planungssicherheit zu ermöglichen. Diese Verordnung vom 26.01.2011 tritt

(Abg. Lehmann)

mit Wirkung vom 1. Januar 2010 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2010 außer Kraft. Nach § 57 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung soll die Gemeinde spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und seinen Anlagen der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt haben.

Es ist wie auch in den vergangenen Jahren somit nicht überraschend, meine Damen und Herren, dass sich die Landesregierung frühzeitig mit einer neuen Verordnung beschäftigen sollte. Diese Forderung unterstützen wir ausdrücklich. Prekärer als noch in den Jahren zuvor ist aber, dass es für 2011 eine deutliche Veränderung in der Ermittlung der Auftragskostenpauschale gibt. Erstmalig wird nicht mehr die von uns auch schon kritisierte Korridorbildung angewandt, sondern es soll die Höhe der Auftragskostenpauschale durch das sogenannte Benchmarking der drei besten Kommunen erfolgen. Durch das neue Verfahren ist für die Kommunen überhaupt nicht vorhersehbar, wie hoch der Ausgleich für die Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben ausfällt, meine Damen und Herren.

Es ist somit zu kritisieren und auch zu hinterfragen, dass eine Verordnung, von der man weiß, dass sie für das Jahr 2010 erlassen werden muss, im Jahr 2011 beraten wird. Die Gemeinden und Landkreise mussten somit ein ganzes Jahr mit Pauschalen hantieren, von denen sie nicht wussten, wie zuverlässig sie sind. Es konnte für die Gemeinden somit keine Rechtssicherheit und somit auch keine Planungssicherheit entstehen, wie hoch die Auftragskostenpauschale denn nun tatsächlich ausfallen wird. Zu mehr Transparenz, und das ist unsere ganz deutliche Kritik an dieser Stelle, trägt ein solcher Verfahrensablauf mit Sicherheit nicht bei. Planungssicherheit, meine Damen und Herren, für die Kommunen sieht anders aus. Also muss man darüber nachdenken, wie in Zukunft damit umgegangen werden kann bzw. muss. Grundsätzlich ist es richtig, dass das Land ermöglichen sollte, dass die Kommunen verlässlich ihre Kommunalfinanzen planen können. Die vorgeschlagene gesetzliche Regelung ist allerdings meines Erachtens nicht zielführend, da im Einzelfall nicht abgeschätzt werden kann, wie lange die jeweilige Gemeinde braucht, um die Haushaltssatzung zu verabschieden. Zudem bedient man sich im Gesetzentwurf unbestimmter Rechtsbegriffe, die aber wiederum gerade nicht zu mehr Rechtssicherheit beitragen. Auch ist für mich offen, welche Rechtsfolgen aus dem Gesetzentwurf resultieren sollen, wenn dagegen verstoßen wird. Da es aber sinnvoll ist, meine Damen und Herren, eine Möglichkeit zu schaffen, die die Grundlagen legt für mehr Planungssicherheit in den Gemeinden, denke ich, müssen wir über die möglichen Varianten im Ausschuss diskutieren. Ich beantrage deshalb namens der FDP-Fraktion die Überweisung federführend an den Finanzaus

schuss und natürlich begleitend an den Innenausschuss, denn der Innenausschuss ist natürlich auch bei einer Verlagerung der Gewichte, wie wir sie jetzt erfahren haben, trotzdem noch unmittelbar betroffen. Deswegen gehört es auch dort hinein, meine Damen und Herren. Ich freue mich auf diese Diskussion, wenn dieses Hohe Haus der Überweisung folgt. Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren.

(Beifall FDP)

Für die SPD-Fraktion erhält der Abgeordnete Hey das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sprechen heute über den Gesetzentwurf der LINKEN zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und diese Bemerkung, Frau Enders, sei mir vorab gestattet: Ich hätte mich gefreut, wenn die LINKE diesen Antrag schon im letzten Plenum eingebracht hätte. Da haben wir auch schon über mögliche Änderungen des FAG gesprochen. Man hätte das gleich mit einarbeiten können.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Wir wollten Sie nicht überfordern.)

Sie wollten mich nicht überfordern, gut.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Der neue Finanzminister ist noch nicht richtig an- gekommen!)

Sie hätten auch einen Änderungsantrag machen können zum bereits vorliegenden Gesetzentwurf. Aber gut, jetzt haben wir zwei Gesetzentwürfe zum gleichen Schwerpunkt im parlamentarischen Geschäftsgang, es gibt Schlimmeres.

Zunächst vorangestellt: Wir haben in der letzten Sitzung im Landtag - eine meiner Vorrednerinnen, Frau Lehmann von der CDU, hat es bereits betont die Verordnung über die Auftragskostenpauschale des Finanzausgleichsgesetzes für das Jahr 2010 behandelt. Diese Sitzung war im Januar. Wir alle wissen, das war schon 2011. Wir haben als SPDFraktion auch schon vor rund vier Wochen angemerkt, dass das unbefriedigend war, und die Landesregierung gebeten, künftig die Neuregelung der Auftragskostenpauschale zeitnah vorzulegen, damit die Kommunen sich darauf einstellen können.

Jetzt sagen Sie in Ihrem Gesetzentwurf, bis zum 30. April 2011 soll die Verordnung über die Auftragskostenpauschale vorliegen.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Ja, als Übergang.)

(Abg. Bergner)

Ich beziehe mich jetzt auf den aktuellen Antrag. Ich glaube, dass Sie auch bereits ahnen, Frau Enders und Herr Kuschel, dass dieser Termin eigentlich nicht haltbar ist, denn es liegt ja noch ein Verordnungsentwurf vor. Wenn er das dann tut, dann findet zunächst, wie Sie wissen, die Vorabstimmung, also die erste Kabinettsberatung statt und dann werden die Anhörungen der kommunalen Spitzenverbände erfolgen. Das wird auch drei oder vier Wochen dauern. Dann kommt die zweite Kabinettsberatung und dann ist der Entwurf von dieser Verordnung zunächst mal reif für die Vorlage hier im Plenum. Also das ist sehr ambitioniert und Sie haben ja schon mitbekommen, dass heute bereits etliche meiner Vorredner beantragt haben, diesen Gesetzentwurf im Ausschuss zu behandeln. Wenn ich richtig informiert bin, ist am 17. März 2011 diese Ausschuss-Sitzung. Wenn wir dort dann auch die kommunalen Spitzenverbände, wie es sich gehört, und das ist auch legitim, anrufen, dann wird das auch drei oder vier Wochen dauern. Dann haben wir im Übrigen gerade Osterferien. Also mit dem Termin bis 30. April 2011, das ist der zeitliche Aspekt, da habe ich so meine Zweifel. In Ihrer Begründung - wenn wir einmal diesen zeitlichen Aspekt ausblenden - haben Sie beim vorliegenden Gesetzentwurf eine Verrechnung der Pauschalbeträge in den Folgejahren angeregt, wenn die zu niedrig oder zu hoch ausfallen. Dazu muss man aber sagen, dass man zu einer möglichen Verrechnung eigentlich auch eine Rechtsgrundlage haben muss, also auch eine Verordnung. Wenn Sie einzelne Beträge geändert haben wollen, müssen Sie ebenso eine Änderungsverordnung dazu haben, man kann nicht einfach so hin und her verrechnen. Das ist rechtlich sehr, sehr schwierig.

Ich habe auch noch ein rechtliches Problem, wenn ich Ihre Marke 30. November nehme, die Sie in diesem Gesetzentwurf mit angelegt haben, denn der Verordnungsentwurf muss ja mit dem eigentlichen Haushalt gekoppelt sein - das ist auch schon bei einem meiner Vorredner zum Ausdruck gekommen -, denn im Haushalt werden die tatsächlich zur Verfügung stehenden Mittel für die Auftragskostenpauschale zunächst einmal genau beziffert. Ob wir immer bis zum 30.11. die Haushaltsdebatte hier im Freistaat Thüringen abgeschlossen haben, wage ich zu bezweifeln. Es wäre wünschenswert, da gebe ich Ihnen recht, aber da sollten wir Pragmatiker genug sein.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Das ist eine gesetzliche Norm.)

Ja, aber es liegt auch in der gesetzlichen Norm, Herr Kuschel, wenn wir das im Dezember machen, da verstoßen wir nicht gegen geltendes Recht.

Ich denke, mit diesen näheren Regularien des rechtlichen und auch des zeitlichen Aspekts sollten wir heute nicht das Hohe Haus allzu lange beschäf

tigen. Wir haben einen fabelhaften Ausschuss dafür, das ist der Haushalts- und Finanzausschuss. Auch ich beantrage die Überweisung dieses Gesetzentwurfs dahin und dort können wir uns dann darüber unterhalten. Ich danke Ihnen.

(Beifall SPD)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sich der Abgeordnete Meyer zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, ich will gleich mal ansetzen: Es wird mit der Terminsetzung sicherlich etwas schwierig werden, deshalb ist es auch richtig, bei unbestimmten Begriffen dafür zu bleiben - der Kollege ist gerade draußen von der FDP -, denn ob wir den Haushalt immer pünktlich bekommen, ist schon die erste Frage und die zweite Frage danach, dann noch eine Verordnung pünktlich zu erlassen, die das Ganze auch noch hinbekommt, werden wir mal abwarten. Ich will gar nicht so lange reden.

Ich denke, das zentrale Thema, darauf ist ja schon eingegangen worden durch einige Vorrednerinnen und Vorredner, ist die Höhe der Auftragskostenpauschale. Ich habe mal die Vermutung, dass viele unserer Gemeinderäte, Kreistage und Stadträte es nicht ernst genommen haben, was in den Berechnungen des Kommunalen Finanzausgleichs für dieses Jahr reingeschrieben worden ist, nämlich das Benchmarking der besten drei Kommunen. Die Zahlen dafür liegen nicht alle und nicht einmal ganz aktuell, aber doch im Groben vor. Jeder Gemeinde, die in bestimmten Auftragskostenbereichen ein Problem hatte, war eigentlich relativ klar, was wohl passieren würde. Es spricht nicht unbedingt für das Vertrauen der Kommunen in das Land oder in den Landtag, dass das möglicherweise nicht ernst genommen wurde.

(Beifall DIE LINKE)

Aber in diesem Fall hat die Koalition einmal genau das getan, was ihr Innenminister wollte, sie hat genau das kurz vor Weihnachten in den Haushalt gegossen. Spätestens ab dem Moment war eigentlich jeder Bürgermeister, jeder Landrat gut beraten, entsprechend mal in die Statistiken zu schauen, wie denn seine Kolleginnen und Kollegen die Auftragserfüllung bislang gemacht haben. Ich finde es immer ein bisschen schön, wenn dann die FDP diese Konkurrenzaspekte, die da jetzt zum Tragen kommen - man könnte fast sogar sagen marktwirtschaftlichen Aspekte -, dann wegwischt und sagt, wir brauchen Planungssicherheit. Das werde ich nie begreifen, warum Sie sich da nicht absprechen mit der Fraktion DIE LINKE,

(Abg. Hey)

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

dass die die Planungssicherheit machen und Sie die Marktwirtschaft, aber das bekommen wir irgendwann noch einmal hin.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Wir waren früher Nationale Front.)

Irgendwie, egal - jedenfalls lange Rede, kurzer Sinn: Die Höhe der Auftragskostenpauschale ist das zentrale Problem und da wiederhole ich mich ungern zu allen Themen, die ich heute hier bereden darf. Die Höhe dieser Auftragskostenpauschale ist noch lange nicht das, was Ihnen der Finanzminister demnächst vorlegen wird. Da kommt es gar nicht darauf an, ob die Gemeinden das am 30. September, am 31.12. oder erst am 28.02. erfahren. Richten Sie sich bitte darauf ein, es wird weniger und dann liegen Sie auf der richtigen Seite. Vielen Dank. Wir werden der Überweisung zustimmen.