Es gibt keine Nachfrage. Dann rufe ich als Nächstes die Anfrage der Frau Abgeordneten Sojka von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/2312 auf.
Einem Pressebericht in der Lokalausgabe der Osterländer Volkszeitung (OVZ) vom 10. Februar 2011 ist zu entnehmen, dass zunehmend Folgeprobleme, bedingt durch früheren Braunkohleabbau in der Region, zutage treten. Beispielsweise habe eine Gartenanlage aufgrund von Bergbauschäden gesperrt werden müssen. Die erforderlichen finanziellen Aufwendungen für Bodenuntersuchungen, Sanierungsmaßnahmen und mögliche Hilfsprogramme seien derzeit noch nicht bezifferbar. Auch Fördermodalitäten seien noch nicht ausgelotet, so dass offenbar ein Gespräch mit dem zuständigen Minister Jürgen Reinholz anberaumt wurde.
1. Welche Aussagen kann die Landesregierung in Bezug auf die eingangs beschriebenen Sachverhalte Finanzbedarf und mögliche Förderung treffen?
4. Wie wird die Gefährdungslage für die Menschen in der Region eingeschätzt und wodurch ist diese insbesondere bedingt?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Auch hier vorab eine kleine Erläuterung: Das Gebiet in Meuselwitz ist ein Teil der Braunkohleregion des Altenburger Landes. In dieser Region wurde und wird viel getan, um die Hinterlassenschaften der bis in das 19. Jahrhundert zurückreichenden Braunkohlege
winnung zu beseitigen oder unschädlich zu machen. Während das bei den verfüllten Tagebauen bzw. mit Wasser gefüllten Restseen relativ unproblematisch war und ist, sind die Relikte des historischen Braunkohletiefbaus wesentlich komplizierter zu sichern oder zu verwahren. Dennoch ist auch hier in den letzten Jahren viel geschehen, wobei auch EU-Fördermittel zusätzlich zum Einsatz gekommen sind. Ich erinnere daran, dass auch das Verwaltungsabkommen zur Braunkohlesanierung zwischen dem Bund und den Ländern, an dem Thüringen beteiligt ist, eine wesentliche Grundlage für den bisherigen Erfolg der Sanierung der Braunkohlealtlasten darstellt. In der Etappe ab 2013 wird speziell im Altenburger Land der Braunkohletiefbau, sofern er noch nicht verwahrt wurde, ein Schwerpunkt der weiteren Arbeit sein. Ihre Behauptung, dass es zunehmend Folgeprobleme des früheren untertägigen Braunkohleabbaus in der Region gäbe, ist unzutreffend. Richtig ist, dass über den ehemaligen Braunkohletiefbaufeldern in der Region Altenburg-Meuselwitz das Senkungs- und Tagesbruchgeschehen nicht abgeschlossen ist. Das wird insbesondere als Folge von länger anhaltenden Niederschlagsperioden bzw. der Schneeschmelze jedes Jahr mehr oder auch minder deutlich sichtbar. Das vorausgeschickt, nun zu Ihren Fragen.
Zur ersten Frage: Zu einem möglichen Finanzbedarf und zur Fördermöglichkeit bezogen auf den Raum Meuselwitz können pauschal keine Aussagen getroffen werden. Das hängt in erster Linie von den Zuständigkeiten bzw. Eigentumsverhältnissen, vom Grad und der Art der Beeinträchtigung der Tagesoberfläche im Sinne eines Gefährdungspotenzials und anderer Faktoren ab, die nur objektkonkret letztendlich auch zu klären sind. Es gehört im Übrigen nicht zu den Aufgaben der Landesregierung, solche pauschalen Bewertungen dann vorzunehmen. Das jetzt betroffene Gebiet der Kleingärten liegt in der Trägerschaft der Stadt Meuselwitz; ursächlich für Schadenseinwirkung ist hier ein Braunkohletiefbau aus der Zeit vor 1866, der von damaligen Grundeigentümern ausging und über den keinerlei direkte Unterlagen wie Grubenrisse verfügbar sind. Seitens des Freistaats Thüringen sind hier keine auf diese Fläche bezogenen Zuständigkeiten erkennbar.
Zu Ihrer zweiten Frage: Das Thüringer Landesbergamt hat in Wahrnehmung seiner Verantwortung für die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit ausgehend von den Bruchereignissen in der Gartenanlage im Jahr 2010 - die Erkundung veranlasst und ein Gutachten zum Gefährdungspotenzial anfertigen lassen. Danach liegen große Teile der Gartenanlage „Heimgärten e.V.“ über dem ehemaligen Abbaufeld der Grube Nr. 5 „Junghans“, die, wie bereits ausgeführt, vor 1866 in Betrieb war und seinerzeit nach einem Wassereinbruch eingestellt werden musste. Das Gutachten kommt zum Ergebnis,
dass in Anwendung der grundsätzlichen Empfehlungen „Geotechnisch-markscheiderische Untersuchung und Bewertung von Altbergbau“ weitere Tagesbrüche im Gebiet der Gartenanlage nicht auszuschließen sind und die Flächen demzufolge in die Risikoklasse I einzuordnen sind. Das wurde der Stadt Meuselwitz mitgeteilt, die daraufhin die aus ihrer Sicht notwendigen Maßnahmen ergriffen hat und zum Beispiel die laufenden Pachtverträge gekündigt hat.
Zu Frage 3: Im Umfeld der mit Risikoklasse I bewerteten Flächen finden in diesem Jahr weitergehende Untersuchungen statt. Dabei wird es sich voraussichtlich hauptsächlich um Bohrungen und Schürfe handeln, ggf. ergänzt durch geophysikalische Messungen. Auch an anderen Standorten des ehemaligen Braunkohlentiefbaus im Altenburger Land, so zum Beispiel in Rositz, werden Untersuchungsarbeiten im Jahr 2011 durchgeführt.
Zu Frage 4: Die von Ihnen mit der Frage postulierte Gefährdungslage in der Region existiert so nicht. Eine pauschale Einschätzung einer angeblichen Gefährdungslage kann es, wie bereits ausgeführt, auch nicht geben. Nur ein sehr geringer Teil der Braunkohle wurde seinerzeit im Tiefbau gewonnen. Die Hauptmasse der Kohle stammt aus Tagebauen. Das ist unser jetziger Kenntnisstand. Gefährdungen bestehen, wenn überhaupt, deshalb immer nur objektkonkret. Die Gefährdungen aus dem ehemaligen Braunkohletiefbau beschränken sich dabei auf Absenkungen unterschiedlichen Ausmaßes an der Tagesoberfläche. Entsprechend den lokalen Verhältnissen, also Abbautiefe, gebaute Flözmächtigkeit, Eigenschaften des Deckgebirges usw., können sich Einbruchtrichter oder geringe flächige Absenkungen bilden. Das Ergebnis der Untersuchungen der objektkonkreten Verhältnisse dient der bergschadenskundlichen Bewertung. Auf dieser Grundlage wird dann geprüft, welche weiteren Maßnahmen zu ergreifen sind.
Sie nannten bereits in Ihrer Antwort die Gemeinde Rositz. So nehme ich an, dass Sie den Artikel der heutigen OVZ kennen. Mit Bescheid des Thüringer Landesbergamtes wurde der Rositzer Sportplatz wegen unterirdischer Stollen sofort gesperrt und sei dringend zu sanieren. Vor dem Hintergrund frage ich Sie jetzt noch einmal, unabhängig von dem Objekt: Wer ist für die Kosten, für die Aufwendungen infolge der Bergbauaktivitäten verantwortlich und wie erfolgt die Finanzierung, wenn die Kommune, in dem Fall dann Rositz, finanziell nicht leistungsfähig ist?
Also, Sie wissen ja auch, wenn die Kommune nicht leistungsfähig ist - Herr Kuschel schaut schon -, dann hat man ja immer Möglichkeiten, bei dem entsprechenden Ministerium den entsprechenden Antrag zu stellen. So ist das nun einmal geregelt in der kommunalen Gesetzgebung. Ansonsten wissen Sie auch, wenn wir Bergwerkverantwortlichkeiten herbeiführen können, dann kann man darauf Bezug nehmen. Hier ist mein Kenntnisstand, dass, so wie ich es auch vorgetragen habe, private Grundstückseigentümer vor Ort auf ihren Grundstücken Braunkohle abgebaut haben. Damals ist es dann, so ist es mir berichtet worden, zu einem plötzlichen Grundwassereinbruch gekommen, so dass sie dann fluchtartig diese Stollen verlassen haben. Also konnte auch keine richtige Verwahrung oder Versetzung dann von diesen Stollen vorgenommen werden.
Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Doch, Entschuldigung. Es gibt eine Nachfrage des Abgeordneten Kuschel.
Danke, Herr Präsident. Herr Staatssekretär Richwien, noch einmal zur Klarstellung, also nach Überzeugung der Landesregierung sind die Grundstückseigentümer selbst für die Folgeschäden aus dem Bergbau zuständig und jetzt haben Sie ja formuliert, ein Gefährdungspotenzial, wie möglicherweise aus der Anfrage zu entnehmen ist, besteht aus Ihrer Sicht nicht. Weshalb musste dann die Stadt Meuselwitz dieses Gebiet, diese Kleingartenanlage, für eine Nutzung sperren, wenn es nicht dieses Gefährdungspotenzial gibt? Und noch einmal: Wie ist jetzt die Reihenfolge? Wer muss die Folgeschäden beseitigen und wer ist Kostenträger?
Sehr geehrter Herr Kuschel, ich würde Ihnen empfehlen, sich meine Antworten zu den einzelnen Fragen bitte noch einmal durchzulesen, weil Sie hier einiges durcheinandergebracht haben.
Ja, ja, ich weiß. Wir haben gesagt, dass der Besitzer, das ist auch so in der Anfrage herausgekommen, die Stadt Meuselwitz ist. Die haben diese Flächen verpachtet. Ich habe gesagt, in grauer Vorzeit hat dort der Grundstückseigentümer damals Braunkohle abgebaut. Ich habe auch gesagt, dass wir nach geltendem Recht versuchen werden, auch die weiteren Untersuchungen dort vorzunehmen. Das haben wir in der Vergangenheit auch meistens bezahlt. Dann sind wir immer mit der Stadt Meuselwitz
auch gut im Gespräch gewesen, so dass wir dann auch versucht haben, den kommunalen Trägern dort auch immer die entsprechende Unterstützung zu geben, in welcher Art auch immer. Aber das ist auch in der Vergangenheit so gewesen.
Danke, Herr Staatssekretär. Es ist signalisiert worden, dass wir heute die letzten fünf Mündlichen Anfragen noch abarbeiten. Ich rufe deshalb auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Schubert von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Drucksache 5/2313.
Die Landesregierung hat entschieden, dass das Land sich am Feldversuch des Bundesverkehrsministeriums mit sogenannten Lang-Lkw beteiligt. Dieser soll im Jahr 2011, also dieses Jahr, beginnen.
2. Welche Projektteilnehmer in und welche Teststrecken durch Thüringen sind der Landesregierung bekannt?
4. Werden während des Feldversuchs Veränderungen an den Teststrecken zum Zweck einer besseren Benutzbarkeit oder besseren Überwachbarkeit für Lang-Lkw vorgenommen?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Schubert beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Im Rahmen des Feldversuchs sollen Erkenntnisse gewonnen werden hinsichtlich der Verkehrssicherheit von Lang-Lkw, der konkreten Einsparmöglichkeiten von Fahrten, Kraftstoff und Schadstoffausstoß, möglicher Verlagerungseffekte, der Anforderung der Industrie und des Handels und der Auswirkungen auf den Verkehrsfluss.
sagen hierzu können erst nach Vorlage eines konkreten Verordnungsentwurfs durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung getroffen werden. Es gibt allerdings schon verschiedene Anfragen aus dem Transportgewerbe.
Zu Frage 3: Die konkreten Rahmenbedingungen zur wissenschaftlichen Begleitung des Versuchs werden vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Rahmen einer Arbeitsgruppe noch erstellt. Die Arbeiten hierzu sind noch nicht abgeschlossen.
Zu Frage 4: Nein, es ist grundsätzlich nicht beabsichtigt, bauliche Veränderungen an den Teststrecken vorzunehmen.
Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Danke, Frau Staatssekretärin. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Augsten von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Drucksache 5/2321.
Ja. Mir ging es so wie der Landesregierung vorhin bei der Mündlichen Anfrage des Kollegen Hausold. Die Zeit hat uns ereilt und gestern haben die EUMitgliedstaaten den Wegfall der Nulltoleranz bei Importen von nicht zugelassenen Futtermitteln verabschiedet. Dennoch bleibe ich bei der Mündlichen Anfrage. Ich wollte es nur vorausschicken. Man müsste den Text jetzt ändern, aber die Gesamteinschätzung der Landesregierung interessiert uns an der Stelle schon.
Aktuelle Diskussion über Grenzwerte für in der EU nicht zugelassene gentechnisch veränderte Organismen in Import-Futtermitteln
Gegenwärtig diskutiert das Standing Committee on the Food Chain and Animal Health über eine Änderung der EU-Verordnung 882/2004. Die EU-Kommission schlägt in ihrem Entwurf vor, Schwellenwerte für in der EU nicht zugelassene gentechnisch veränderte Organismen zu etablieren. Dies soll zwar zunächst nur für Futtermittel gelten, die Einführung derartiger Grenzwerte auch für Lebensmittel wird von der Industrie bereits gefordert und von der Kommission ins Auge gefasst.