Protocol of the Session on January 26, 2011

Es liegen keine weiteren Redeanmeldungen vor, so dass ich den dritten Teil der Aktuellen Stunde schließen kann. Ich rufe den vierten Teil auf

d) Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: "Wachsende Klageflut an Thüringer Sozialgerichten - Wie weiter?" Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 5/2201

Als Erster in der Aussprache erhält das Wort Herr Abgeordneter Hauboldt für die Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, beharrlich, kontinuierlich und natürlich auch aus aktuellem Anlass thematisieren wir die Klageflut an Thüringer Sozialgerichten. Ich nehme vorweg, ich prophezeie, dass ein Klagesturm wegen Hartz IV auch im Jahr 2011 auf die Sozialgerichte zukommen wird. Grund vor allem sind die Regelungen, weil sie handwerklich schlecht sind, weil sie gegen die Menschenwürde und gegen das Grundgesetz verstoßen.

(Beifall DIE LINKE)

Hartz IV ist und bleibt Armut per Gesetz auch mit dem politischen Stempel der damaligen rot-grünen Bundesregierung.

(Beifall DIE LINKE)

Es geht mir heute nicht darum, Panik zu verbreiten, meine Damen und Herren, aber die Zahlen, die ich habe und die uns durch Richterinnen und Richter bestätigt worden sind, sind, denke ich, Beweis genug. Über 16.000 Klagen an Thüringer Sozialgerichten sind derzeit unerledigt. Vor zwei Jahren waren es noch 9.700. Das Personal wurde aufgestockt, was wir begrüßen, und die Richterinnen und Richter arbeiten viel und gut, aber die Flut der Neuzugänge nimmt nicht ab; wer von Hartz IV lebt, hat genug existenzielle Probleme.

Warum, meine Damen und Herren, gehen Menschen zum Sozialgericht? Die Leute sind dazu gezwungen, weil sie sonst keine Möglichkeit sehen, sich gegen Zumutung, Gleichgültigkeiten oder Überforderung der ARGEn, die nun Jobcenter heißen, zu wehren. Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Rechtsgebiete, wie das Renten- und Krankenversicherungsrecht, die in der Hartz IV-Klageflut völlig übersehen werden und nun auch noch zeitlich nachrangig behandelt werden. In der Vergangenheit sind meiner Fraktion DIE LINKE Fälle aus Thüringen bekannt geworden, in denen Betroffenen trotz berechtigter Klageerhebung von Sozialgerichten Missbrauchsgebühren angedroht oder sogar verhängt wurden, so z.B. auch bei Verfahren zur Höhe und Verfassungswidrigkeit der Regelsätze. Nach dem Urteil des BVG im Februar 2010 eine, denke ich, ganz besonders pikante Angelegenheit. Eine weitere Aufstockung der Richterstellen und des nichtrichterlichen Personals hilft den Betroffenen zwar, den Klageberg abzubauen, ist aber meines Erachtens nicht wirklich eine Lösung. Das hatte meine Fraktion schon 2006 in der Plenardebatte deutlich gemacht. Über 50 Prozent der Bescheide von ARGEn sind nach wie vor fehlerhaft, so zeigen heutige Untersuchungen. Es liegt an teilweise fehlender Weiterbildung der Sachbearbeiter, oft auch an unflexiblen PC-Bearbeitungsprogrammen. Die kurze Laufzeit von Leistungsbescheiden produziert ebenfalls Klagen. Die Verwaltungspraxis und die unübersichtliche existenzgefährdenden und rechtswidrigen Regelungen selbst sind meines Erachtens das Problem. Die Sozialgerichte müssen seit Jahren diese Probleme ausbaden und für den Pfusch des Gesetzgebers geradestehen.

(Beifall DIE LINKE)

Alle politischen Überlegungen, ob Justiz-, Arbeitsoder Sozialminister, dürfen nicht zu einer weiteren Verschlechterung und Benachteiligung der Betroffenen führen. Sozialgerichte dürfen nicht mit finanziellen Gebührenbarrieren umgeben werden. Wir lehnen das als Fraktion DIE LINKE ab. Es müssen klare existenzsichernde Regelungen zugunsten der

(Minister Carius)

Betroffenen gemacht werden. Eine bloße Reparatur, meine Damen und Herren, der Hartz IV-Regelungen wird den Betroffenen nicht weiterhelfen.

(Beifall DIE LINKE)

Es ist Zeit, an einer echten Alternative zu Hartz IV zu arbeiten, die menschenwürdig ist und auch für alle gleiche und selbstbestimmte Teilhabe sichert. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE)

Für die CDU-Fraktion erhält der Abgeordnete Schröter das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, wachsende Klageflut an den Thüringer Sozialgerichten ist ein Thema, mit dem wir uns ja schon seit vielen Plenarsitzungen und anderen Sitzungen befassen. Was an der Frage heute aktuell ist, hat sich mir allerdings auch nach den Ausführungen meines Vorredners nicht ganz erschlossen. Wir werden dazu vielleicht noch ein paar neue Zahlen hören aus dem Justizministerium. Allerdings ist die Lage sonst bekannt. Aber zur Historie: Wir haben in der 4. Legislaturperiode drei Aktivitäten gehabt, Kleine Anfragen, einen Ausschussantrag nach § 74 Abs. 2, wo es um diese Zahlen ging, und eine Aktuelle Stunde am 29.01.2009.

In der 5. Legislaturperiode gab es einen Antrag mit einer Bezugserweiterung, also nicht nur die Klage selbst, sondern bezogen auf die Änderungen des SGB II am 09.12.2009. Im Plenum ist es dann behandelt worden am 18.12.2009. Es gab eine Mündliche Anfrage von Herrn Hauboldt in Drucksache 5/795, beantwortet am 28.04.2010, in der nach der Zusammenlegung von Gerichtszweigen gefragt wurde. Also, das geht alles in dieselbe Richtung. Dann gab es eine Mündliche Anfrage 1085 in der 5. Legislaturperiode zu Änderungsvorschlägen mit „Nebenwirkungen“, wie das damals genannt worden war, das bezog sich auf das SGB II. Auf diese Anfrage komme ich noch einmal zurück. Die Kleine Anfrage von Herrn Kubitzki, die in der Kleinen Anfrage 650 formuliert war und die klassischen Sozialrechtsgebiete der Sozialgerichte hinterfragt, ist auch bekannt.

In der besagten Mündlichen Anfrage von Ihnen ging es darum, eine Antwort auf mögliche gesetzliche Veränderungen zu finden, die gegebenenfalls Ende des vorigen Jahres erfolgen sollten. Allgemeiner Kenntnisstand ist: Die Sache liegt im Vermittlungsausschuss und ist Bundesrecht - ich wiederhole noch einmal - ist Bundesrecht. Daran werden wir hier im Saal nichts ändern. Dazu brauchen wir kei

ne Aktuelle Stunde und für die Fallzahlen vielleicht auch nicht.

Aber um noch einmal auf die Frage einzugehen bezüglich der Sozialgerichte und wie man dort handeln kann: Er fragt am Ende nach der kausalen Kette, nach dem Ende allerdings, und nicht nach dem Anfang. Dazu muss man sich das mal schrittweise rückwärts ansehen und daran denken, was die BILD-Zeitung gestern zu dem Thema geschrieben hat. Ich will ganz deutlich sagen, solange die meisten Hartz-IV-Empfänger Prozesskostenhilfe bekommen, wenn sie solche Klagen erheben, werden wir diese Klageflut aus unserer Kraft nicht eindämmen können.

(Unruhe DIE LINKE)

(Zwischenruf Abg. Bärwolff, DIE LINKE: Das ist doch zynisch!)

Das ist so, meine Damen und Herren, ich wiederhole nur das, was andere in der Zeitung verwerten.

Wir haben die Personalausstattung bei den Sozialgerichten verändert. Es hat hier eine Abordnung, eine Umsetzung und auch Dienstleistungsaufträge gegeben. Das sind Teile, die vom Land geregelt werden können und das ist auch übernommen worden. Deswegen muss man nicht sagen, dass man an der Stelle keine Änderungen vorgenommen hat.

Zusammengefasst also: Der Rechtsschutz auf die Verfahrensbeteiligten ist weiterhin gegeben - im Gegensatz zu dem, was Sie gerade laut geäußert haben. Die Klageflut ist nicht zu unterbinden, das habe ich gerade gesagt und nur zitiert, was in einer Zeitung stand. Im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten des Haushalts werden die Sozialgerichte unterstützt. Das kann jeder erkennen, wenn man es denn will. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ermittlung des Regelbedarfs und zur Änderung des SGB II und XII befinden sich im Vermittlungsausschuss. Wenn dann diese Gesetze in Kraft getreten sind, erstreckt sich hoffentlich eine nicht mehr so große Flut. Es kann eine entspannende Situation folgen und dann wird es im Plenum dazu tatsächlich aktuell. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Für die FDP-Fraktion erhält der Abgeordnete Koppe das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist bereits viel gesagt worden und ich muss sagen, auch vieles zu Recht. Die zunehmende Zahl an Klagen gegen Hartz-IV-Bescheide der ARGEn sollte uns allen zu denken geben. Es ist ein Zeichen dafür, dass mittlerweile alle innerhalb der

(Abg. Hauboldt)

Sozialbürokratie tätigen Akteure an ihren Grenzen und an ihrem Limit angekommen sind. Eines zeigt sich aus meiner Sicht aber auch ganz deutlich: Jeder Versuch des Staates, mit Zuwendungen Ungerechtigkeiten zu beseitigen, erzeugt stets neue Ungerechtigkeiten. Daher muss es Ziel einer jeden verantwortlichen Sozialpolitik sein, den Menschen die Chancen bereitzustellen, um sich aus ihrem Zuwendungs- und Abhängigkeitsverhältnis lösen zu können.

(Beifall FDP)

Es ist dennoch erstaunlich, wenn im September des letzten Jahres die Fallzahlen des vorigen Jahres bereits überschritten waren. Das ist richtig. Wenn innerhalb eines Jahres laut dpa 13.500 Fälle bearbeitet werden müssen, 16.000 Fälle jedoch noch auf Rechtsprechung warten, dann läuft aus meiner Sicht etwas gehörig falsch. Wenn dann noch ob der Unzufriedenheit der nicht bearbeiteten Fälle die Diskrepanz steigt, obwohl die Landesregierung - und das darf ich an dieser Stelle auch schon mal als Oppositionspolitiker sagen - ihrer Verantwortung im Großen und Ganzen gerecht wird, scheint etwas im System selbst marode zu sein. Selbst dann, wenn die drei zusätzlich in diesem Jahr einzustellenden Sozialrichter und 24 neue Sozialrichter eingestellt werden, glaube ich nicht, dass sie die Flut der Anträge dann trotzdem bewältigen können. Wenn man dann noch bedenkt, dass es bei den Klagen eine so hohe Erfolgsquote gibt, dass mit Steuergeldern daraus eine ganze Anwaltsindustrie gespeist wird, dann setzt das dem Ganzen schon aus meiner Sicht die Krone auf.

(Beifall FDP)

Deshalb sind wir Liberale auch für die Abschaffung von Hartz IV und für die Einführung eines liberalen Bürgergeldes.

(Unruhe DIE LINKE)

Dieses - Herr Kuschel, hören Sie zu - ist gerecht, kommt ohne überforderte Sozialbürokratie aus, setzt Anreize an der richtigen Stelle und jeder Betroffene weiß, woran er ist. Somit würden sich bei Einführung des liberalen Bürgergeldes solche Aktuellen Stunden wie heute auch erübrigen. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Für die SPD-Fraktion erhält Frau Abgeordnete Marx das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, Anlass für diese Aktuelle Stunde hat doch vermutlich die Berichterstattung einer großen

Boulevardzeitung gegeben. Und um mal zu verstehen, warum wir hier in Thüringen ein Problem haben, müssen wir uns einfach mal das System M das ist die Abkürzung des Namens des Anwaltskollegen - genauer betrachten. Wir haben eine Bedarfsgemeinschaft, die hat vier Mitglieder und es gibt Themen, sage ich mal, wo Bescheide störanfällig oder fehleranfällig sind. Da gibt es Kosten der Unterkunft, Lieblingsthema Nebenkostenabrechnung. Es gibt aber auch andere Sachen, Anrechnung von Einkünften, Abziehbarkeit oder Nichtabziehbarkeit von Sonderausgaben, all solche Fälle. Sie haben dann einen einheitlichen Bescheid, also für vier Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft. Anwalt M legt da nicht einen Widerspruch ein, sondern vier Widersprüche. Und es gibt aber nicht nur die Möglichkeit, vier Widersprüche gegen den aktuellen Bescheid einzulegen. Es gibt auch noch die Möglichkeit rückwirkender Leistungsüberprüfungen, und zwar für vier Jahre. Das heißt, unser Anwalt mit der Idee zum Geld drucken reicht zusätzlich zu den vier Widersprüchen noch Überprüfungsanträge für die in den vergangenen vier Jahren ergangenen Bescheide ein. Das ist pro Jahr mindestens einer. Er stellt dann noch mal zusätzlich mindestens 16 Überprüfungsanträge. Wir sind damit bei 20 Fällen und damit bei einer Umsatzerwartung von ungefähr 10.000 € PKH für eine Textbausteinanwendung, für eigentlich nur einen Detailsachverhalt, bei dem es vielleicht um eine Leistung geht, deren Betrag minimal sein kann, nehmen wir mal an, bei Nebenkosten 30 € Leistung pro Jahr für eine Bedarfsgemeinschaft. Die ARGE hat nun alle diese Fälle zu bearbeiten. Versäumt sie bei den Widersprüchen und den Überprüfungsanträgen die vorgeschriebenen Bescheidungsfristen von sechs bzw. drei Monaten, riskiert sie Untätigkeitsklagen und der Eingang im SG Nordhausen steigt entsprechend an. Ich habe die ARGE in Mühlhausen bereits im September 2010 besucht und von 36 Mitarbeitern waren aufgrund des Geschäftsmodells M bereits bis zu zehn nur noch mit Widersprüchen befasst. Von 350 Widersprüchen pro Monat im Jahr 2009 wurden im Jahr 2010 600 Widersprüche pro Monat plus Überprüfungsanträge eingereicht, macht 3.500 laufende Gerichtsverfahren für die ARGE in Mühlhausen, die ARGE Unstrut-Hainich, die damit den Löwenanteil der Verfahren stellt. Im Haushalt der ARGE Unstrut-Hainich mussten 2 Mio. € von den Eingliederungsmitteln in den Arbeitsmarkt als Verwaltungsmittel in die Widerspruchsbearbeitung umgeschichtet werden. Also das ist nicht die Prozesskostenhilfe, die kommt noch zusätzlich aus dem Landeshaushalt. Immense Kosten fallen zum Beispiel beim Aktenkopieren an. Denn jeder von diesen 20 Fällen muss als Originalakte, wenn er in die Klage geht, zum Gericht gebracht werden.

Zum Argument „selber Schuld“, hätten sie doch besser beschieden. Hier habe ich auch mit der ARGE gesprochen. Die Rechtslage ist kompliziert

(Abg. Koppe)

und, wie gesagt, fehler- und störanfällig. Die ARGE ist überprüft worden von der BA und die BA hat festgestellt, sie arbeitet auch nicht besser oder schlechter als andere, sie liegt mit den Bescheiden im Schnitt. Sie können sich mal § 11 SGB II anschauen. Da geht es um die Anrechnung von Einkünften. Den Paragraf selber können Sie sich bei Juris ausdrucken lassen hier im Landtag. Der geht über anderthalb Seiten, das ist schon einmal nicht ohne Weiteres verständlich. Dann geht es weiter. Es gab sechs Rechtsänderungen in den vergangenen Jahren zu diesem Bereich. Es gibt eine Fülle von höchstrichterlicher Rechtsprechung und es gibt in der Zeit, in der diese Vorschrift in Betrieb ist, 25 Richtlinien, Durchführungsverordnungen von der Bundesanstalt, wie diese Vorschrift anzuwenden ist, und da ist klar, dass eine ARGE an ihre Grenzen kommt. Wenn dieses Erwerbsmodell sozusagen geknackt werden soll, dann muss man das Recht ändern, indem man z.B. Pauschalierungen einführt.

Aber jetzt noch einmal zu Ihnen, Herr Kollege Hauboldt. Sie haben natürlich jetzt diese individuelle Zahl, das Geschäftsmodell M, genutzt, um zu sagen, hier ist ein Wutsturm entreicherter Bürger, die sich gegen Armut in Masse vor den Sozialgerichten wehren müssen. Diesen Rückschluss lässt diese Thüringer Zahl überhaupt nicht zu. Ich möchte jetzt einmal hier eine etwas für Sie wahrscheinlich überraschende Analogie vornehmen. Wir haben hier im Landtag auch ein Modell. Der Abgeordnete K. reicht sehr viele Kleine Anfragen in diesem Landtag an die Landesregierung ein. Das wissen wir ja alle. Es wäre jetzt so ähnlich wie mit den Hartz-IV-Klagen, wenn wir sagen würden, aus der Anzahl der Anfragen des Abgeordneten K. lassen sich Rückschlüsse ziehen auf die Qualität des Regierungshandelns. Das ist nicht so.

(Unruhe DIE LINKE)

(Zwischenruf Abg. Hauboldt, DIE LINKE: Nein, nein. Herr Stoll, Frau Kollegin, Herr Stoll hat sich geäußert.)

(Beifall DIE LINKE)

Im Gegenteil passiert das, was Anwalt M. mit seinem kommerziellen Geschäftsmodell auch erreicht. Die Regierung wird am Arbeiten gehindert. So ähnlich ist es mit den Hartz-IV-Klagen des Anwalts M. Damit möchte ich Sie bitten, doch dann zum Kern des Problems zurückzukommen. Der Anwalt M. will Bares. Der Abgeordnete K. erwartet politischen Profit. Beides hat mit Hartz-IV-Komplikationen nur bedingt zu tun, die wir trotzdem abstellen wollen. Vielen Dank.

(Beifall CDU, SPD)