Danke, Frau Abgeordnete Doht. Mir liegt kein weiterer Wunsch auf Rede vor, die Rednerliste ist erschöpft, aber wir haben den Antrag auf Ausschussüberweisung an mehrere Ausschüsse.
Wer für die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr ist, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? Sehe ich nicht. Stimmenthaltun
Des Weiteren liegt der Antrag vor auf Überweisung an den Innenausschuss. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen der FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der CDU und der SPD. Meine Damen und Herren, ich muss zählen. Ich hätte gerne noch einmal die Jastimmen.
Ich darf Ihnen sagen, wir haben zu dritt und unabhängig voneinander gezählt. Damit ist diese Überweisung angenommen an den Innenausschuss. Jetzt gibt es den Antrag auf Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Justiz, Bundesund Europaangelgenheiten. Wer dafür stimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Wir zählen sicherheitshalber wieder, 30 Jastimmen. Gegenstimmen, bitte jetzt. Es sind 29 Gegenstimmen.
Damit ist auch die Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten angenommen.
Wir müssen jetzt über die Federführung entscheiden. Wer für den Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr als federführendem Ausschuss ist, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind viele Stimmen aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? Ich sehe 1 Gegenstimme aus der Fraktion DIE LINKE. Enthaltungen? Damit ist der Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr der federführende Ausschuss. Vielen Dank für diese hochinteressante Abstimmung.
Entwurf einer Verordnung über die Auftragskostenpauschale nach § 26 des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes für das Jahr 2010 hier: Zustimmung des Landtags gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes Antrag der Landesregierung - Drucksache 5/2166
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Befassung mit der Frage der Auftragskostenpauschale und der Zustimmung des Landtags zur Auftragskostenpauschale 2010 dient im Letzten nur noch der Herstellung von Rechtssicherheit, da es sich um einen im Wesentlichen abgeschlossenen Sachverhalt handelt. In zwei Abschlagszahlungen und einer Restzahlung ist den Kommunen der ihnen zustehende Betrag aus der Auftragskostenpauschale verfassungsgemäß nach Artikel 93 Abs. 1 Satz 2 der Thüringer Verfassung ausgezahlt worden. Die Beträge und deren Errechnung ergeben sich aus der Vorlage, auf die ich angesichts der fortgeschrittenen Stunde verweisen möchte und Sie hiermit unter Bezugnahme auf die Begründung in der Vorlage um Zustimmung zu dem Entwurf bitte.
Vielen Dank, Herr Minister. Ich eröffne an dieser Stelle die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Meyer für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, dieser Beitrag wird sehr kurz. Wir freuen uns auf die Debatte im zuständigen Fachausschuss, weil wir unmöglich so tief schon drin sein können, dass wir sagen können, ob 1 Cent für die Aufrechterhaltung der Heilpraktikerausbildung richtig ist oder nicht. Ich lasse mich da sehr gern von Ihnen schlau machen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Einbringung des Innenministers war ja deshalb so kurz und nüchtern, weil der Vorgang an Peinlichkeit nicht mehr zu überbieten ist. Ich muss zugestehen, Sie sind sehr spät in diese Verantwortung gekommen, obwohl, Sie als Staatssekretär da ja auch eine Mitverantwortung tragen. Wir haben also jetzt Ende Januar 2011 und beschließen, was die Kommunen im Jahr 2010 im Rahmen der Auftragskostenpauschale zugewiesen bekommen sollen. Wir wissen, es handelt sich hier um den übertragenen Wirkungskreis, also dort, wo die Kommu
nen in unserem Auftrag Aufgaben erledigen. Wir sind davon überzeugt, und das ist unsere Forderung an die Landesregierung und an den Innenminister insbesondere, aus diesem Verfahren zu lernen und 2011 die entsprechende Verordnung viel frühzeitiger auf den Weg zu bringen, zumal die Einschnitte in 2011 im Vergleich zu 2010 sehr gravierend sein werden, weil sich ja das Berechnungsverfahren für die Auftragskostenpauschale im Wesentlichen ändert. Wir haben bereits am Verfahren, das bis 2010 galt und worüber wir jetzt reden, obwohl es jetzt ein anderes Verfahren gibt, unsere Kritik geübt. Das sogenannte Korridorverfahren halten wir für nicht zeitgemäß, weil es unterstellt, dass die Kommunen angeblich bei der Wahrnehmung ihrer Pflichtaufgaben im übertragenen Wirkungskreis die Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nicht einhalten. Das ist insofern erstaunlich, weil alle Haushaltssatzungen und Haushaltspläne der Kommunen ja durch die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde gewürdigt und - wenn eine Kreditaufnahme beispielsweise enthalten ist - sogar genehmigt werden muss. Insofern hat das Land über die Rechtsaufsichtsbehörden ausreichend Möglichkeiten zu überprüfen, ob die Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit auch im übertragenen Wirkungskreis wahrgenommen oder eingehalten werden. Hinzu kommt, dass die Kommunen im übertragenen Wirkungskreis auch der Fachaufsicht des Landes unterliegen. Das heißt, das Land bzw. die Landesbehörden machen konkrete Vorgaben, wie die Aufgabe wahrzunehmen ist, und haben damit gar nicht die Steuerungsmöglichkeiten, dort auf die Ausgabenseite und die Einnahmenseite Einfluss zu nehmen. Ich erinnere daran, ich finde das nicht in Ordnung, ich bin selbst im Kreistag des Ilm-Kreises, dass wir die Führerscheinstelle, die Kfz-Zulassung, die Bauordnungsbehörde aus dem allgemeinen Haushalt des Kreises bezuschussen müssen. Ich würde mir dort kostendeckende Gebühren wünschen, weil ich sage, wer ein Kfz für 20.000 € zulässt, der lässt es doch daran nicht scheitern, ob die Zulassung 57 € oder 67 € kostet. Aber da hat der Ilm-Kreis kein Ermessen, weil diese Gebühr vom Land bzw. in dem Fall vom Bund festgelegt wird. Dann aber zu sagen, bei der Erstattung der nicht gedeckten Ausgaben durch Einnahmen, da machen wir eine Korridorbildung und erkennen einfach das nicht an, was über dem Durchschnitt liegt, das finden wir nicht in Ordnung. Das wird jetzt noch verschärft, indem man Benchmarking betreibt und sagt, nur noch die drei Kostenbesten sind der Maßstab. Aber über das neue Verfahren können wir sicherlich noch einmal diskutieren, wenn die Verordnung da ist. Unsere Forderung ist das I. Quartal vor Ostern, damit wir dann in Ruhe in die Osterferien gehen können. Alles andere wäre für uns enttäuschend. Unsere Fraktion wird der jetzigen Verordnung zustimmen, weil wir auch zur Kenntnis genommen haben, dass insbesondere
die Einwendungen des Gemeinde- und Städtebunds Berücksichtigung gefunden haben. Da sind wir der Landesregierung auch dankbar, dass es da offenbar ein Dialogverfahren gab, das sehr zielführend war und im Interesse der Kommunen entschieden wurde. Das ist in Ordnung. Deshalb werden wir zustimmen, aber die Zustimmung ist - da wiederhole ich mich abschließend noch einmal, da es wichtig ist - mit der Forderung verbunden, die entsprechende zustimmungspflichtige Verwaltungsvorschrift für 2011 im I. Quartal zuzuleiten. Danke.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kuschel. Es hat jetzt das Wort der Abgeordnete Hey für die Fraktion der SPD. Herr Abgeordneter Hey?
Das ist richtig. Verzeihung, Frau Präsidentin, und trotzdem vielen Dank. Es handelt sich um einen Antrag der Landesregierung zur Zustimmung der Verordnung über die Auftragskostenpauschale des FAG für das Jahr 2010. Herr Kuschel, auch ich betrachte dieses Verfahren als durchaus kritisch, weil - das ist ja von Ihnen und auch von Herrn Meyer schon gesagt worden - 2010 nun mittlerweile abgelaufen ist. Aber es ist müßig aus meiner Sicht, über diese Verordnung jetzt inhaltlich zu diskutieren. Was man hier besprechen kann, ist dann allenthalben noch das jetzt angewendete Verfahren. Ich will deshalb hier sehr deutlich sagen, dass wir sehr hoffen und auch die Landesregierung nachdrücklich darum bitten, die Neuregelung der Auftragskostenpauschale für das Jahr 2011, also das aktuell laufende Jahr, zeitnah vorzulegen, weil das für die kommunalen Abläufe sehr wichtig ist. Die Auftragskostenpauschale ist ein finanzieller Faktor, der eine große Bedeutung für die Städte und Gemeinden im Land einfach auch zur Finanzierung des laufenden Haushaltsjahres hat. Ich spreche einmal als ehemaliger Kämmerer und da ist es immer ganz schön, wenn man belastbare Zahlen hat, mit denen man auch umgehen kann. Um Planungssicherheit für die Kommunen gewährleisten zu können, sollte das, was wir hier besprechen und vom Verfahren her auch behandeln, nicht noch einmal in dieser Weise geschehen. Trotzdem werbe ich für die Jastimmen zur Zustimmung dieser Verordnung, die wir jetzt hier zu treffen haben. Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Hey. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Bergner für die Fraktion der FDP.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Auftragskostenpauschale wird in § 26 Thüringer Finanzausgleichsgesetz geregelt. Danach erhalten Landkreise und Gemeinden für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises und der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde unter Berücksichtigung der Einnahmen aus § 1 Abs. 2 und 3 und aus sonstigen gesetzlichen Erstattungsregelungen eine Auftragskostenpauschale.
Die Auftragskostenpauschale wird durch Rechtsverordnung so bestimmt, dass ein angemessener finanzieller Ausgleich im Wege einer Pauschalabgeltung für die bei der Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben und bei der Wahrnehmung der Aufgaben der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde entstehenden ungedeckten Kosten erfolgen soll. Die Sicherstellung des sogenannten Mehrbelastungsausgleichs ist in Artikel 93 Abs. 1 Satz 2 der Thüringer Verfassung verankert. Um Artikel 93 der Thüringer Verfassung zu genügen, wird neben den Einnahmen aus § 1 Abs. 2 und 3 ThürFAG eine Auftragskostenpauschale gewährt. Die Verordnung über die Auftragskostenpauschale vom 4. Februar 2009 war bis zum 31. Dezember 2009 befristet. Für das Jahr 2010 muss somit noch eine Verordnung in Kraft treten. Herr Kollege Kuschel hat es bereits erläutert, es ist spät, sehr spät auch aus unserer Sicht. Aber man kann das vielleicht auch etwas
Der Haushaltsansatz hat sich im Jahr 2010 um 45.780.000 € auf 199.150.300 € erhöht. Die Erhöhung ergibt sich zum einen aus einem Mehrbedarf der bisher übertragenen Aufgaben und zum anderen aus der Erweiterung des Aufgabenumfangs. Beispiele hierfür sind die Überführung der Finanzierung der Aufgabe Vollzug des Personenstandsgesetzes, die Auftragskostenpauschale mit 6.700.000 €, Mehrbedarf wegen der Erweitung des Aufgabenumfangs nach dem Thüringer Glücksspielgesetz bei der Aufgabe Prävention, Beratung, Betreuung von Suchtkranken und Behinderten mit 400.000 €, Mehrbedarf ist auch dabei durch die Erhöhung des Aufgabenumfangs bei der Aufgabe sozialpsychiatrischer Dienst mit 400.000 €, die Überführung der im
Meine Damen und Herren, aus unserer Sicht ist zu kritisieren, dass die Verordnung für das Jahr 2010 erst jetzt im Jahr 2011 beraten wird. Ich habe das gerade schon einmal angerissen. Ich hoffe, dass wir noch im Jahr 2011 über die nächste Anschlussverordnung diskutieren werden und somit die Gemeinden und Landkreise nicht erneut ein ganzes Jahr mit Pauschalen hantieren müssen, die sie quasi auf Zuruf bekommen.
Zu mehr Transparenz trägt ein solcher Verfahrensablauf, wie es auch schon bei der Verordnung für das Jahr 2009 stattgefunden hat, wirklich nicht bei. Auch das ist aus unserer Sicht durchaus kritikwürdig. Wir haben zwar den Entwurf in der letzten Woche erhalten, aber ob die Ausgleichszahlungen wirklich angemessen sind, ist auch für uns in dieser Zeit nicht nachvollziehbar und auch nicht überprüfbar, nicht nur in dieser Zeit, sondern auch in dieser Form. Daten bzw. Unterlagen, die zum Verständnis der Höhe der Ausgleichszahlungen nötig gewesen wären, wurden uns leider nicht zur Verfügung gestellt.
Ein weiterer Kritikpunkt, das wird Sie nicht überraschen, Herr Minister, ist aus unserer Sicht die Herleitung der Ausgleichszahlungen. Dass wir verfassungsrechtliche Zweifel an der Herleitung hegen, das ist kein Geheimnis und anhand offener Verfahren Ihnen sicherlich nicht weiter verwunderlich. Rechtliche Zweifel bestehen hinsichtlich der Systemgerechtigkeit und der immer weiter vordringenden Beschneidung des Selbstverwaltungsrechts der Gemeinden und Landkreise. Da wir aber davon ausgehen, dass es für die Gemeinden wichtig ist, eine Rechtsgrundlage zu haben, wollen wir heute nicht blockieren. Es entsteht eine gewisse Rechtssicherheit, auch wenn die Verordnung nun endlich rückwirkend in Kraft tritt. Deswegen werden wir nicht gegen die Verordnung stimmen, wir werden uns enthalten. Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren.
Danke, Herr Abgeordneter Bergner. Es hat jetzt das Wort die Abgeordnete Lehmann für die CDU-Fraktion.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, auch unsere Fraktion hätte sich die Verordnung über die Auftragskostenpauschale zeitlich etwas eher gewünscht.
Wichtig ist, dass wir das jetzt regeln und, ich denke, es ist eine gute und sachgerechte Regelung, denn es geht immerhin darum, dass die Kommunen noch 45 Mio. € ausgezahlt bekommen haben, die ihnen natürlich auch zugestanden haben, das ist vollkommen richtig. Aber ansonsten geht es an dieser Stelle immer darum, wie vorhin auch oft gesagt, was wir den Kommunen noch geben sollen oder sollten. Hier in diesem Fall, ich denke, das muss man auch noch mal deutlich machen, gab es immerhin diese Nachzahlung von 45 Mio. €. Diese resultierte zu fast 50 Prozent, und zwar in Höhe von 23 Mio. €, aus der Überleitung der kommunalisierten Aufgaben im Jahr 2008 in die Auftragskostenpauschale. Diese Dinge waren vorher außerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs etatisiert. Die Mehrkostenerstattungen für die einzelnen Bereiche hat der Kollege der FDP eben schon benannt. Deswegen nur noch mal ganz kurz, es ging um die Anpassung der Personalkosten, es ging um Mehrbedarf für den Wohngeldbereich, Katastrophenschutz, Personenstandsgesetz, Bekämpfung der Suchtgefahr im Bereich Glücksspiel, Mehrbedarf für sozialpsychiatrische Dienste und die Kommunalisierung von Landesaufgaben.
Diese Verordnung hat jedoch nichts mit der Neuregelung für 2011 zu tun, deshalb gehe ich auf diese Anmerkung an der Stelle nicht näher ein. Diese Diskussion haben wir mit den Haushaltsberatungen für das Jahr 2011 bereits geführt und werden sie auch künftig natürlich weiterführen. Auch das haben wir für unsere Fraktion ja schon deutlich gesagt.
Herr Kollege Kuschel hat hier noch etwas zu den Kfz-Zulassungsstellen erwähnt. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, ist es im Unstrut-Hainich-Kreis, in dem sonst wirklich vieles im Argen liegt, wohl so, dass die Kfz-Zulassungsstelle kostendeckend arbeitet. Herr Kollege Kuschel, Sie sind ja berühmt für Ihre vielen Kleinen Anfragen. Vielleicht stellen Sie mal dazu eine Kleine Anfrage, wie es sich mit der Kostendeckung aller Zulassungsstellen in Thüringen verhält. Ich denke, das würde auch uns interessieren.