Dann stimmen wir erst einmal ab über den Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr. Wer dafür ist, dass der Antrag in Nummer 2 an den Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr überwiesen wird, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Ich sehe Zustimmung bei allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Ich sehe keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? Das ist nicht Fall. Dann ist der Antrag an den Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr einstimmig überwiesen.
Wir kommen zum Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz. Wer damit einverstanden ist, dass der Antrag Nummer 2 an den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz überwiesen wird, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen sehe ich auch keine. Damit ist der Antrag an den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz überwiesen.
Beantragt ist die Federführung für den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz. Wer dafür ist, dass die Federführung der Ausschuss macht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Zustimmung in allen Fraktionen. Gegenstimmen? Stimmenenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Dann ist dieser Antrag Nummer 2 an den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz federführend überwiesen.
Wir kommen zum Antrag Nummer 3 des Alternativantrags. Wird hier Ausschussüberweisung gewünscht? Ja, an die beiden Ausschüsse auch? Und auch in der Reihenfolge federführend? Wer damit einverstanden ist, dass Nummer 3 des Alternativantrags an den Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr überwiesen wird, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Ich sehe Zustimmung bei allen Fraktionen. Gegenstimmen? Ich sehe keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall.
Dann an den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz. Wer dafür ist, dass die Nummer 3 des Alternativantrags an den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz überwiesen wird, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Ich sehe Zustimmung bei allen
Fraktionen. Gegenstimmen? Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Wer für die Federführung dieses Ausschusses für den Alternativantrag Nummer 3 ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Ich hatte vorhin gefragt, diese Reihenfolge wie bei Nummer 2. Danke schön. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist auch die Nummer 3 des Alternativantrags federführend an den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz und begleitend an den Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr überwiesen.
Landesstraßenbedarfsplan Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/1524 dazu: Alternativantrag der Fraktion der FDP - Drucksache 5/2153
Wünscht die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort zur Begründung ihres Antrags? Ja, bitte schön, Frau Abgeordnete Schubert.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir haben eben schon gehört, dass beim Flächennutzungsplan auch die Frage, welches Straßennetz wir haben, eine große Rolle spielt. Damit will ich sagen, wir brauchen einen integrativen Ansatz. Landesstraßenbedarfsplan und Flächennutzung haben direkt etwas miteinander zu tun. Bei beiden spielen auch - das ist bisher noch nicht erwähnt worden Fragen des Biotopverbundes eine große Rolle.
Frau Walsmann hat bei der Haushaltsberatung gesagt, wir haben eine Infrastruktur geschaffen, die genügt. Im Landesentwicklungsbericht 2009 steht: „Thüringen verfügt heute über ein ausreichend dichtes Straßennetz.“ Das widerspricht dann dem, was gerade in diesem Land passiert. Ich denke da an die Rhöntrasse, ich denke da auch an die B 90. Auch eine Kette von Ortsumfahrungen ist am Ende eine neue Trasse.
Selbst konservative Prognosen gehen davon aus, dass bis 2025 das PKW-Aufkommen abnimmt bzw. gleich bleibt. Es gibt nur für die Region Erfurt - Weimar eine Zunahme, was wieder dafür spricht, dass wir die Mitte-Deutschland-Verbindung endlich auf die Reihe kriegen. Deswegen stellt sich für uns die ganz akute Frage, wie passt diese Prognose mit den aktuellen Infrastrukturplanungen zusammen? Es sind ja jetzt schon drei Monate vergangen, seitdem wir diesen Antrag zum ersten Mal eingereicht haben. In dieser Zeit gab es mehrere Anfragen
auch von der Fraktion der FDP zu dem Thema. Wir hatten gestern im Ausschuss dazu die Beratungen und die Landesregierung hat ausführlich dargelegt, was sie alles tun muss, um so einen Landesstraßenbedarfsplan vorzulegen - an Prognosen, an verschiedenen Arbeitspaketen, die Zusammenarbeit mit der FH Erfurt usw. - insgesamt vier Jahre. Das ist für uns doch überraschend. Ich habe langsam den Eindruck, es gibt vielleicht ein Think Tank, indem sich dann einige Mitarbeiter im Ministerium zurückziehen,
um dann Verkehrsweisen herauszubilden, die so lange brauchen, um einen Landesstraßenbedarfsplan vorzulegen, wenn zu gleicher Zeit sehr viele Straßenmaßnahmen angesetzt werden. Das ist ein Widerspruch, den konnte mir bis heute niemand auflösen. Vielleicht kommen wir im Rahmen der Diskussion zu einer Erklärung.
Wir möchten mehrere Punkte zu Bedenken geben, die die Planungen, die zurzeit laufen, auch die Baumaßnahmen zumindest infrage stellen. Es ist Ihnen vielleicht bekannt, dass es inzwischen viele Studien gibt, die widerlegen, dass bei dem Straßennetz, was wir heute haben, neue Straßen noch zur Wirtschaftsentwicklung führen. Das ist Punkt eins.
Der zweite Webfehler aus unserer Sicht sind einmal die Prognosen; die Prognosen gehen alle von einem Ölpreis von 60 Dollar pro Barrel aus. Selbst die dena sagt aber für 2030 120 Dollar voraus. Die Prognosen berücksichtigen auch nicht, dass es mehr Leute wieder in die Städte zieht und auch zum ersten Mal weniger Menschen gibt, die selber einen Führerschein machen, weil sie gern auf das Auto verzichten wollen. Der Bundesverkehrswegeplan ist ein großes Problem. Die letzte Überprüfung hat keine Prioritäten festgestellt. Es ist kein einziges Vorhaben rausgeflogen im Gegensatz zu den Schienenvorhaben. Wenn ein Vorhaben im Bundesverkehrswegeplan steht, dann hat es quasi Gesetzescharakter. Ich war überrascht, als ich das wortwörtlich so lesen musste zum Raumordnungsverfahren Rhöntrasse. Die Rhöntrasse ist im Bundesverkehrswegeplan, damit hat sie Gesetzescharakter und ist unangreifbar für jegliche Überprüfungen. Auch die Tatsache, dass es keine Evaluation gibt von Ortsumfahrungen, aus denen wir vielleicht Lehren ziehen können, welche brauchen wir wirklich noch und welche sind im Nachhinein nicht sinnvoll gewesen, gibt es nicht und auch keine Zusammenschau mit dem öffentlichen Verkehr.
Vor diesem Hintergrund muss die Landesregierung ihrer Verantwortung gerecht werden, diese veränderten Rahmenbedingungen mit einfließen zu lassen in das, was sie im Bereich Infrastruktur plant. Wir wollen den Haushalt konsolidieren. Macht es nicht Sinn, zumindest Alternativszenarien zu haben, sollte die dena-Prognose eintreten und wir im Jahr
2030 bei 130 Dollar pro Barrel landen? Dann haben wir womöglich eine Infrastruktur geschaffen, die nicht mehr genutzt wird, weil es einfach zu teuer geworden ist. Was ist, wenn wir zehn Jahre lang einen harten Winter haben, so wie letztes Jahr? Wollen wir nicht dann auch noch in der Lage sein, das Straßennetz zu erhalten, was wir jetzt haben und dass die Kommunen und das Land dieses bezahlen können? Wenn Sie wirklich finanzielle Spielräume bewahren wollen für die nächste Generation, dann müssen Sie anfangen, diese Planungen anders zu gestalten, Sie müssen realistisch werden, realistische Prognosen einfließen lassen. Dann haben Sie uns auch auf Ihrer Seite, denn wir wollen diesen finanziellen Spielraum für die nächsten Generationen haben. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Schubert. Wünscht die FDP das Wort zur Begründung ihres Alternativantrags? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache. Als Erste hat sich Abgeordnete Tasch von der CDU-Fraktion zu Wort gemeldet.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/1524, welche die Landesregierung auffordert, bis Dezember 2010 der war nun schon - einen Landesstraßenbedarfsplan vorzulegen und dem Alternativantrag der FDP möchte ich im Namen meiner Fraktion Folgendes sagen:
Ihnen wird sicher bekannt sein, dass sich die Koalition in ihrem Vertrag darauf verständigt hat, in dieser Legislatur einen Landesstraßenbedarfsplan vorzulegen. Ich kann Ihnen versichern, dies wird auch passieren, liebe Frau Schubert, man wird anfangen. Ihre ganze Diskussion und die Begründung zum Antrag haben mir gezeigt, dass Sie von Planung und von qualifizierten Planungen wenig verstehen. Seit dem Jahr 1990 haben wir die regionale und überregionale Verkehrsinfrastruktur gezielt ausgebaut. Erst dadurch hat sich die günstige Lage Thüringens in der Mitte Deutschlands zu einem echten und dauerhaften Standortvorteil entwickelt. Wir alle sind uns bewusst, dass 20 Jahre nach der friedlichen Revolution ein Großteil der Verkehrsprojekte des Bundes realisiert ist. Insgesamt sind bis heute ca. 8,5 Mrd. € in den Bau von Bundesfern- und Landesstraßen investiert worden. Das heißt aber nicht, dass wir uns auf unsren Lorbeeren ausruhen dürfen. Auch ist in den kommenden Jahren im Sinne des Standortmarketings, der Aufwendungen für den Ausbau, die Sanierung und die Unterhaltung der Landesstraßen noch viel zu tun und muss auf einem hohen Niveau fortgesetzt werden. Leider be
finden sich die Landesstraße nicht in einem sehr guten Zustand. Nach einer 2008 durchgeführten Zustandserfassung und -bewertung befinden sich von 4.600 km Landesstraßen 966 km in einem schlechten und sogar 1.288 km in einem sehr schlechten Zustand. Lediglich die Hälfte aller Landesstraßen ist nach Auskunft des Ministeriums und ich verweise auf Ihre Anfrage, Frau Schubert, in der Drucksache 5/1296, die hier Auskunft gibt. Es besteht enormer Nachholbedarf, auch was den Bau von Ortsumgehungen anbetrifft. Die Menschen, die z.B. in Großengottern oder Kallmerode wohnen, die warten auf ihre Ortsumfahrung und zu Recht; wenn Sie da wohnen würden, würden Sie das sicher auch anders sehen, was sich jeden Tag - Herr Kubitzki gibt mir recht, der fährt die Strecke auch durch Großengottern - an Verkehr in einem eng bebauten alten Dorf abspielt. Die Leute warten und es hängen auch genug Plakate, die uns jeden Tag auffordern, hier endlich etwas zu tun, auch wenn es jetzt nicht unmittelbar in der Zuständigkeit des Landes liegt.
Grundsätzlich sollten auch Landesstraße bestimmte Standards aufweisen und eine gewisse Qualität besitzen. Insbesondere sollten sie eine Breite haben, die auch Begegnungsverkehre ermöglicht. Diesen eigentlich normalen, selbstverständlichen Standard haben noch nicht alle unsere Straßen. Auch, liebe Kolleginnen und Kollegen, eine förderliche Infrastrukturpolitik sorgt für die gute Erreichbarkeit aller Landesteile, aller, nicht nur der Städte. Leistungsfähige Verkehrssysteme wirken nicht zuletzt der Auseinanderentwicklung der Teilräume des Landes entgegen, weil sie Beschäftigung und Wachstum in den Regionen vor Ort erhalten und fördern können. Auch für die Mobilität der Menschen ist eine gute Verkehrsinfrastruktur - und da gehört auch der ÖPNV, das sage ich hier ganz deutlich, dazu - unerlässlich. Es kann nicht im Interesse der Landespolitik sein, dass der ländliche Raum noch stärker ausgedünnt wird, weil die notwendige Infrastruktur nicht sichergestellt ist.
Aber aus Ihrer Begründung habe ich herausgehört, dass Ihnen der ländliche Raum doch nicht so ans Herz gewachsen ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Einigkeit besteht mit Sicherheit bei vielen, nicht bei allen, dass ein solcher Landesstraßenbedarfsplan die Transparenz in einem demokratischen Willensbildungsprozess fördert, mit Blick auf den aktuellen, aber auch auf zukünftige Haushalte die langfristigen finanziellen Belastungen für den Freistaat klar beziffert, Prioritäten und deren Begründung benennt sowie einen zeitlichen Umsetzungsrahmen definiert. Ich denke, wir sind uns auch einig oder viele, dass der zukünftige Bedarf an Landesstraßen sowie deren Sanierung, Aus-, Um- und Neubau ei
nem langfristigen Planungshorizont unterliegt und verschiedene Kriterien darauf Einfluss haben. Sie wissen, der Bund plant, einen nicht unerheblichen Teil seiner Bundesstraßen abzustufen. Auch plant das Land dieses. Der Anteil der Landesstraßen in Thüringen im Vergleich zu anderen Flächenländern ist noch viel zu hoch. Auch gehört zu so einer Planung - und das ist sehr wichtig - die strategische Umweltprüfung nach dem Thüringer UVP-Gesetz. Das erfordert eine gründliche Prüfung. Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass die Erstellung eines Verkehrsmodells vergeben wurde; das haben wir auch schon gehört. Dieses beinhaltet sowohl den ÖPNV als auch soziale und demographische Faktoren. Das muss erst vorliegen, bevor ich weiter in die Planung gehe. Wir wissen auch, dass das Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr in Zusammenarbeit mit den Regionalen Planungsgemeinschaften das Zentrale-Orte-System sowie die landesbedeutsamen Verkehrsachsen Thüringens derzeit abstimmt. Ein Bedarf sowie eine Bewertung dieser Achsen liegt demnach noch nicht vor, das ist aber Bestandteil und essenzielle Grundlage eines Landesstraßenverkehrsplans.
Sehr geehrte Damen und Herren, an all diesen Dingen, die ich eben vorgetragen habe, können Sie ersehen, dass es nicht realistisch ist, einen Landesstraßenbedarfsplan von heute auf morgen zu erstellen. Wer so etwas von anderen verlangt, hat selbst noch nie eine qualifizierte Planung auf den Tisch gelegt. Das gilt für beide Anträge, für den der FDP und für den von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, deshalb lehnen wir sie ab. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, Frau Tasch hat mich doch ein wenig verblüfft. Denn ich hatte eigentlich erwartet, dass wir die Diskussion zur Entwicklung bzw. auch zur Qualifizierung und Erarbeitung eines Landesstraßenbedarfsplans durchaus an einen Ausschuss überweisen und uns dort mit den Themen beschäftigen können.
Das heißt z.B., welche Prioritäten setzen auch Abgeordnete, welche Probleme gibt es? Welche Fragestellungen wirft die Landesregierung auf? Wie werden wir uns mit der Überarbeitung des Bundesverkehrswegeplans und seiner Schlussfolgerungen auseinandersetzen? Wie diskutieren wir die Frage der Übernahme von Bundesstraßen als Landesstraßen bzw. der Weitergabe von Landesstraßen in kommunale Verantwortung?
Sie hatten zu Recht den maroden Zustand vieler Landesstraßen von weit über 50 Prozent, die als schlecht und sehr schlecht eingestuft wurden, erwähnt und hatten mitgeteilt, dass das natürlich sowohl für das Land finanzielle Probleme nach sich zieht als auch für die Kommunen, die dann eventuell diese Straßen übernehmen müssen oder sollen. Da ist die Diskussion sowohl im Ausschuss als auch bei der Beantwortung von Kleinen Anfragen schon aufgebrochen: Werden sie saniert übergeben oder gut? Die Spannbreite ist dort ziemlich groß. Im Haushalts- und Finanzausschuss konnten wir keine Klärung erhalten. Das sind alles Fragen, die wir in eine Diskussion mit einbringen können. Deswegen haben wir eigentlich die Anträge - zuerst den von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die die Frage aufgeworfen haben - zur Erstellung eines Landesstraßenbedarfsplans sehr befürwortet. Denn hier werden sowohl finanzielle als auch zeitliche Untersetzungen diskutiert. Hier wird eine Priorisierung verlangt und hier wird die Debatte auch ins Parlament getragen. Deswegen möchte ich noch einmal dafür werben, dass wir vielleicht ohne die zeitliche Klammerung - denn ich nehme an, das ist ein Versehen, dass der Dezember dort stehen geblieben ist - diese Anträge dann im Ausschuss diskutieren. Ich finde es auch gar nicht so problematisch, die Landesregierung hat sich ohnehin zu einer derartigen Aufgabenstellung im Koalitionsvertrag bekannt.
Wenn wir die zeitliche Begrenzung aufheben, können wir uns auch aktiv in die Diskussion mit einbringen. So ist uns zum Beispiel auch nach wie vor unklar, warum die Landesregierung erst das Umstufungsprogramm abarbeiten will und außerdem die europäischen Fördermittel, EFRE-Mittel, bei Neuund Ausbaumaßnahmen zuerst mit zu verwenden gedenkt und danach einen Landesstraßenplan erarbeiten will. Das können wir jetzt nicht so bewerten, wir hätten es gern diskutiert.
Ich verstehe an der Stelle auch die Kollegen aus der CDU-Fraktion nicht. Die Landesregierung hat einen Bedarf an Sanierungsarbeiten ermittelt, die Straßen entsprechend ihres Zustandes schon bewertet. Was hindert uns also daran, die Debatte zu führen und auch Aspekte dort mit zu betrachten, die sich gerade aus politischen, sozialen und auch demographischen und ökologischen Gesichtspunkten ergeben? Wir haben zunehmende finanzielle Engpässe im Landeshaushalt. Wir haben das Problem einer älter werdenden Bevölkerung. Sie sprachen zu Recht die Probleme auf dem Land an. Warum sollen wir sie nicht diskutieren? Es tut mir leid, aber da bin ich überhaupt nicht Ihrer Meinung und würde an der Stelle noch einmal den Werbeblock für eine Überweisung der Anträge an den Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr einschieben.
Wir können dann auch Fragekomplexe diskutieren, wird die Landesregierung vorrangig Straßen neu bauen oder wird sie die Instandhaltung von Straßen
fördern? Wie sieht es aus bei Ortsumgehungen? Wird damit gleichzeitig eine Verkehrsberuhigung in Innenstädten oder in den Dörfern selbst vorgenommen? Welche Aspekte gibt es dort? Welche Bedeutung misst die Landesregierung dem Ausbau des Thüringer Radwegenetzes bei? Wie wollen Sie in dem Zusammenhang auch der Problematik zunehmender Mautflucht von Bundesstraßen begegnen? Und welche Konsequenzen hat letztlich die Herabsetzung der Bundesstraßen in Landesstraßen und der mehr als 600 km Landesstraßen in kommunale Verantwortung? Welche Probleme ergeben sich dann sowohl beim Winterdienst, sowohl bei Sanierungsarbeiten, sowohl bei Instandsetzungsarbeiten für die Kommunen?
Ich denke, wir sollten dort auch Fragen diskutieren: Kann diese Übergabe gestreckt werden, welche finanzielle Verantwortung übernimmt die Landesregierung in den Fällen, in denen sie Straßen übergibt, welche genauen Kriterien würden wir vielleicht definieren für so eine Übergabe? Sie sehen, die Palette ist reichhaltig. Noch mehr hätten wir es allerdings begrüßt, wenn sich im Antrag die formulierte Zielstellung im Verlaufe der Diskussion hin zur Erörterung eines Landesverkehrswegeprogramms oder Landesverkehrswegeplans entwickelt hätte. Das heißt also, dass nicht nur der Fokus auf Straßenbau/Straßensanierung liegt und auf einer Bedarfsanalyse der Landesstraßen, sondern auch das Zusammenspiel zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern mit eingebaut wird. Ich meine, das letzte Programm ist von 2007. Einer Evaluierung oder einer Neufassung - Herr Minister, Sie haben dort ein reichhaltiges Bewährungsfeld - steht sicherlich nichts entgegen. In dem Zusammenhang würden wir gern unter Einbeziehung der Gesamtverkehrssysteme - auch der verschiedenen Verantwortung im Landkreis, der Kommunen oder auch in Verbänden - grundsätzliche Fragen diskutieren wollen, wie Verlagerung des Verkehrs vorrangig auf die Schiene oder nehmen wir den Ausbau der Mitte-Deutschland-Bahn oder welche Prioritäten setzt die Landesregierung jetzt beim Verhältnis StraßeSchiene. Oder auch, Frau Tasch hat es schon erwähnt, dass es notwendig ist, welche Rolle spielt der ÖPNV in einem zukünftigen Programm.
Wie gesagt, Sie sehen, der Straßenbau ist wichtig, für uns nicht ganz prioritär, wir würden aber sehr gern der Überweisung zustimmen wollen und würden gern die Diskussion hier weiterführen. Wir halten sie für dringend notwendig, weil eine Reihe von Fragen, denke ich, nicht allein nur der Landesregierung überlassen werden sollte, sondern dass wir im Zusammenspiel mit der Landesregierung die Diskussion vorantreiben sollten, und zwar aktiv; dazu sind wir da, dazu sind wir gewählt worden.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, mit Ihrem Antrag zum Landesstraßenbedarfsplan greifen DIE GRÜNEN eine Festlegung aus dem Koalitionsvertrag auf, denn die Regierungskoalition hat sich auf die Erarbeitung dieses Landesstraßenbedarfsplans festgelegt und die FDP ist mit ihrem Alternativantrag dann auf diesen Zug aufgesprungen. Zielstellung der Koalition ist, die Sanierung
- ja, das ist Strategie - der Thüringer Landesstraßen planmäßig voranzutreiben. Frau Kollegin Tasch hat schon darauf hingewiesen, dass immer noch mehr als 50 Prozent unserer Landesstraßen in einem schlechten oder sehr schlechten Zustand sind. Hier ist es wichtig, insbesondere vor dem Hintergrund immer knapper werdender finanzieller Spielräume in den nächsten Jahren, dass wir die Sanierung und eventuelle Neubaumaßnahmen - dazu zählen auch Ortsumgehungen - auf einer verbesserten Planungsgrundlage durchführen. Nach unserer Auffassung ist es aber dazu erforderlich, dass zuerst einmal die Umsetzung des laufenden Umstufungsprogramms und der Abschluss des EFRE-Neu- und -Ausbauprogramms bis 2013 weitergehen muss, um dann noch den ausstehenden Bedarf zu ermitteln. Was fast noch wichtiger ist, wir wollen einen Landesstraßenbedarfsplan auf der Grundlage des neuen Landesentwicklungsprogramms. Wir gehen davon aus, dass es in diesem Landesentwicklungsprogramm eine Straffung des Zentralen-Orte-Systems geben wird; damit werden sich wichtige Entwicklungsachsen auch anders darstellen als im jetzigen LEP. Dies muss dann auch letztendlich Grundlage für einen Landesstraßenbedarfsplan sein. Das kann man nicht in einem Vierteljahr machen. Erst wenn dieser steht, wird das Thüringer Landesamt für Bau- und Verkehr auf dieser Grundlage die entsprechenden Vierjahrespläne für die Erneuerung von Ortsdurchfahrten, freien Strecken, Bauwerken sowie für Um- und Neubaumaßnahmen erarbeiten.
Zum Alternativantrag der FDP: Die FDP hat vor einiger Zeit, ich glaube im Dezember, eine Kleine Anfrage gestellt zu den Kriterien dieses Landesstraßenbedarfsplans und hat dann die Antwort zur Grundlage genommen, um jetzt einen Alternativantrag zu stellen, in dem die Landesregierung beauftragt wird, die Kriterien, die sie selbst schon in der Antwort auf die Kleine Anfrage dargestellt hat, zur Grundlage für diesen Plan zu nehmen. Das ist natürlich auch eine Art von Parlamentsarbeit. So kann man ein Parlament beschäftigen, aber ich muss sa