Danke schön. Denn ich denke, genau an dieser Stelle werden noch einmal Linien für die Zukunft zu ziehen sein für die Entwicklung von Hochschul- und Forschungslandschaften. Danke schön.
Frau Kaschuba, ich möchte nur noch ganz kurz antworten, damit kein Missverständnis im Raum bleibt. Natürlich sind die Investitionen in Bildung die wichtigsten Investitionen, die ein Land machen kann. Deshalb sage ich es auch noch einmal: Die Ausgaben für Bildung in Thüringen steigen von 2009 auf 2011 um rund 250 Mio. €. Davon profitieren auch die Hochschulen. Auch die Hochschulen haben trotz der schwierigen Situation 2011 deutlich mehr Geld zur Verfügung als noch 2009. Ich freue mich natürlich über die Unterstützung auch in den Haushaltsberatungen für die kommenden Jahre. Ich glaube, es muss ein gemeinsames Anliegen des Parlaments sein, dass diese wichtige Aufgabe Bildung ausreichend finanziert werden kann.
Jetzt sehe ich keine weiteren Redemeldungen mehr. Beim Tagesordnungspunkt 32 - Abschaffung des Kooperationsverbots - wird man sich dann weiter verständigen. Wir werden sicher noch dahin kommen. Ich denke, ich kann die Aussprache schließen und feststellen, dass das Berichtsersuchen erfüllt ist. Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Eine Fortberatung im Ausschuss ist nicht beantragt worden.
Entsorgung und Rücknahme abgelaufener Arzneimittel Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/1417
Ich schaue jetzt mal zum Parlamentarischen Geschäftsführer. Ich habe keinen Zettel, dass jemand zur Begründung sprechen möchte.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich denke, den Antrag muss man begründen, damit Hörerinnen und Hörer vor den öffentlichen Medien auch wissen, um was es geht.
Unter der Überschrift „Entsorgung und Rücknahme abgelaufener Arzneimittel“ verbirgt sich eine, denke ich, für uns alle vor allem aus verbraucherschutzrechtlicher Sicht schwierige Situation, ein Problem. Dieser Antrag, der Ihnen vorliegt, ist bereits im September dieses Jahres eingereicht. Es geht darum, dass - wie wir es bisher gewohnt waren und auch durchführen konnten - abgelaufene Arzneimittel in den meisten Apotheken in Thüringen und darüber hinaus nicht mehr abgenommen werden. Diese Abnahme stößt vonseiten der Apotheken auf eine Ablehnung. Hintergrund dessen ist, dass ein Vertrag ausgelaufen ist zwischen dem Deutschen Apothekenverband und einem Entsorgungsunternehmen, Vfw REMEDICA. Dieser Vertrag hat sei vielen Jahren existiert und die Apotheken haben im Auftrag dieses Entsorgungsunternehmens als sogenannte Sammelstelle fungiert und haben somit entweder Arzneimittel, die abgelaufen sind oder die man zu viel zu Hause hatte, wo Mitmenschen verstorben waren etc., entgegengenommen.
Jetzt hat sich die Tatsache aufgemacht, dass eine vermehrte Verunsicherung bei Bürgerinnen und Bürgern eingetreten ist, weil es aufgrund von der nicht ordnungsgemäßen Entsorgung der Arzneimittel auch zum Teil zur Verunreinigung des Grundwassers gekommen ist.
Mit unserem Antrag möchten wir eine Berichterstattung der Landesregierung über den weiteren Fortgang für die weitere Verwertung von Arzneimitteln. Wir möchten gleichzeitig, dass sich die Landesregierung im Bundesrat dafür einsetzt, dass eine neue Richtlinie auf den Weg gebracht wird. Wir wollen drittens, dass wir eine Kampagne starten für ordnungsgemäße Entsorgung von Arzneimitteln. Danke schön.
Für die Landesregierung hat Frau Ministerin Taubert angekündigt, einen Sofortbericht, und zwar zu Nummer 1 des Antrags, zu geben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, zunächst ist festzustellen, dass eine Verwertung abgelaufener bzw. nicht verbrauchter Arzneimittel prinzipiell aus arzneimittelrechtlichen Gründen nicht infrage kommt; also eine Verwertung kommt nicht infrage. Für abgelaufene bzw. nicht verbrauchte Arzneimittel ist, im Gegensatz zu den sonst üblichen abfallwirtschaftlichen Prämissen, die Beseitigung geboten. Unter Umweltgesichtspunkten ist die Ausschleusung der Arzneimittelbestandteile aus dem Stoffkreislauf vorrangiges Ziel. Dabei ist vor allem dafür Sorge zu tragen, dass Arzneimittelrückstände nicht über das Abwasser in Wasser und Boden eingetragen werden und schließlich in die Nahrungskette gelangen. Überlagerte und nicht mehr benötigte Medikamente, dürfen daher keinesfalls in die Toilette gegeben werden. Letztendlich gehören Altmedikamente in die Abfallverbrennungsanlage. Eine Hausmüllverbrennungsanlage ist dafür ausreichend. Auch das Sammelsystem REMEDICA des Unternehmens Vfw GmbH, auf das in der Begründung des Antrags Bezug genommen wurde, hat die über die Apotheken erfassten Altmedikamente in Hausmüllverbrennungsanlagen entsorgt und tut dies bei der nun kostenpflichtigen Rücknahme weiterhin.
Es gibt verschiedene, im Ergebnis unter Umweltgesichtspunkten gleichwertige, Wege der Altmedikamente in die Verbrennung. Entscheidend ist hierbei, dass auf diesen Wegen der Schutz vor unbefugtem Zugriff, insbesondere durch Kinder, gewährleistet wird. Dies ist sicherlich durch die Abgabe bei Apotheken ebenso sichergestellt, wie durch die Abgabe beim Schadstoffmobil oder in der Schadstoffsammelstelle. Dabei weise ich ausdrücklich darauf hin, dass die Apotheken im Einzelfall als Serviceleistung die freiwillige Rücknahme von Arzneimitteln anbieten. Eine flächendeckende Entsorgung auf diesem Wege ist nicht zu erwarten und Apotheken sind rechtlich auch nicht zu einer Rücknahme von Arzneimitteln verpflichtet. Vorrangig ist daher jeder Einzelne aufgerufen, die Beseitigung der Altmedikamente über die Restmülltonne vorzunehmen. Der Schutz vor unbefugtem Zugriff kann dabei durch verschiedene Maßnahmen erreicht werden, zum Beispiel durch Untermischen unter besonders unangenehme Restabfallbestandteile oder/und durch Einwurf in die Restmülltonne möglichst unmittelbar vor deren Leerung bzw. am Vorabend der Leerung. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Vorgenannte stets für die Altmedikamente einschließlich ihrer unmittelbaren Verpackung, also der Fläschchen und Blister gilt. Keinesfalls sollten Arzneifläschchen mit Restinhalt oder mit Tabletten gefüllte Blister in Altglascontainer bzw. in gelbe Tonnen oder Säcke gegeben werden. Über die Aufbereitungs- bzw. Sortierungsanlagen wäre ein Eintrag der Wirkstoffe in
das Abwasser der betreffenden Anlagen und damit in den Stoffkreislauf zu erwarten. Leere Kartonverpackungen, Beipackzettel usw. können natürlich mit dem Altpapier sowie wirklich leere Blister- und ähnliche Kunststoffverpackungen über die gelbe Tonne oder Säcke einer Verwertung zugeführt werden.
Bei Zytostatika, Substanzen aus der Chemotherapie zur Krebsbehandlung, mit einem besonderen Gefährdungspotenzial sind im Umgang und bei der Entsorgung spezielle Anforderungen zu beachten. Deshalb gehören diese nicht in den Hausmüll. Nicht mehr verwertbare Zytostatika sind daher in erster Linie bei der Schadstoffsammlung der Landkreise und kreisfreien Städte abzugeben.
Im Antrag zu Ziffer 1 wird außerdem das Aufkommen aller zu entsorgenden Arzneimittel in Thüringen nachgefragt. Hierzu liegen der Landesregierung keine Angaben vor; eine statistische Erfassung des Abfallvolumens erfolgt nicht.
Zu Ziffer 2 Ihres Antrags: Mit Ziffer 2 des Antrags fordert die Fraktion DIE LINKE die Landesregierung auf, sich im Bundesrat für die Wiederherstellung eines Sammelsystems zur kostenlosen Annahme von Altarzneimitteln gemäß Richtlinie 2001/83/EG einzusetzen. Artikel 127 b der Richtlinie fordert die Mitgliedstaaten auf, geeignete Sammelsysteme für nicht verwendete oder abgelaufene Arzneimittel zur Verfügung zu stellen. Ein geeignetes Sammelsystem steht zur Verfügung; ich verweise in diesem Punkt auf die Ausführungen zu Ziffer 1.
Zu Ziffer 3 Ihres Antrags: Auch zu Ziffer 3 des Antrags der Fraktion DIE LINKE empfehle ich die Ablehnung, denn die Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE kommen zu spät.
Wie Sie sehen - ich hoffe, dass ich nicht dafür gerügt werde, eine nonverbale Äußerung zu machen, es gibt also einen Flyer -, hat sich die Landesregierung bereits umfangreich mit dem Thema auseinandergesetzt und bereits mit diesem Faltblatt eine breite Informationskampagne gestartet.
Ich will nochmals darauf hinweisen, die Mehrheit der Wirkstoffe aus Arzneimitteln, die wir ausscheiden, die scheiden wir alle über den Urin aus. Insofern reden wir auch nur für einen ganz kleinen Teil. Das muss man, denke ich, wissen, sonst erscheint der Eindruck, dass die Altmedikamentenentsorgung, die wir momentan, wie gesagt, über den Hausmüll auch machen können, eine ganz besondere Umweltbedrohung ist. Die liegt ganz woanders. Sie wissen das zum Beispiel von Östrogen und den Auswirkungen auf Fische. Dazu gibt es schon hinreichende Forschung.
barinnen oder Nachbarn haben, die nicht wissen, wo sie ihre Altmedikamente hingeben sollen. Aber auch hier möchte ich noch mal den Aufruf an alle Patientinnen und Patienten geben: Lassen Sie sich nicht mehr verschreiben, als Sie unbedingt brauchen. Denn ein großer Grund dessen, warum Medikamente über sind, ist, dass man einfach unkommentiert Arzneimittel entgegennimmt, die man am Ende gar nicht gewillt ist einzunehmen. Danke.
Wer wünscht denn die Aussprache zu diesem Sofortbericht? Die Fraktionen DIE LINKE, die SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP, also alle. Demzufolge führen wir jetzt die Aussprache zum Bericht durch und zu den Nummern 2 und 3 des Antrags. Ich rufe für die CDU-Fraktion den Abgeordneten Gumprecht auf.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Ministerin, vielen Dank für Ihren Bericht. Er hat vieles klargestellt. Eigentlich hatte ich erwartet, weil dieser Antrag schon bei der Einreichung einen Zopf hatte, der jetzt noch weiter gewachsen ist, dass sie ihn zurückziehen. Das hat leider auch die Begründung gezeigt, denn die war ich muss sagen - eigentlich peinlich. Deshalb bitte auch in Zukunft doch besser recherchieren, wenn Sie solche Anträge haben, womit sich der Landtag beschäftigt.
Im Grunde unterstellen sie in dem Antrag, dass mit dem neuen Weg eine Unsicherheit aufgetreten ist. Ich kann nur sagen, Arzneimittel unterliegen dem Umweltrecht. Im Umweltrecht gibt es drei Grundsätze, die gelten; das ist der Schutz des Wassers, Schutz der Luft und Schutz von Grund und Boden. Grundsätzlich ist es so, dass das Gros der eingenommenen Arzneimittel einen natürlichen Weg nimmt, vom Patienten, Frau Ministerin hat es gesagt, über die Toilette in flüssiger oder fester Form in die Kläranlage. Das sind mindestens 90 Prozent der Stoffmenge, die diesen Weg nimmt, und nach individuellen Krankheitsbildern sind es auch oft bestimmte Stoffe, denn der Mensch kann am Schluss nicht als Arzneimittelspeicher auf Dauer gelten. Was er einnimmt, geht den natürlichen Weg.
Sie können sich manches vorstellen. Darum muss es eher ein umweltrechtliches Ziel sein, Kanalsysteme zu bauen, Entsorgungsanlagen zu bauen, die dazu in der Lage sind, das zu verhindern. Ich denke, das ist ein Umweltthema. Seit Mitte der 80erJahre berichten Wissenschaftler vermehrt über Arzneimittelfunde in der Umwelt. Es handelt sich dabei
um endokrine Stoffe oder hormonelle Medikamente oder Stoffe zur Schwangerschaftsverhütung, aber auch Antibiotika. Das hat natürlich auch Folgen. Folgen sind Resistenzen. Inzwischen konnten wenn ich recht informiert bin - etwa 150 Arzneimittelwirkstoffe in Gewässern, im Grundwasser und auch im Boden nachgewiesen werden. Ich denke, das ist eigentlich das alarmierende Zeichen. Darum müssen wir darauf achten. Das Gleiche gilt für Tierarzneimittel. Auch Tierarzneimittel gehen den Weg über Gülle und Mist auf die Flächen. Ich denke, das ist ein Thema, auf das wir achten müssen in Zukunft. Zurück zu unserem Thema, zur Altarzneimittelentsorgung, denn das ist ja nur ein Teil des gesamten Entsorgungswegs. Wir haben weiterhin eine Entsorgung, die nach wie vor unkompliziert weiterläuft, der Krankenhäuser und wir haben auch einen Entsorgungsweg der Hersteller.
Ich denke, bei der Frage der Altarzneimittel hat die Frau Ministerin schon auf das Informationsblatt, das im Frühjahr dieses Jahres vom Umweltministerium herausgegeben wurde, hingewiesen. Jede Apotheke hat über das Blatt verfügt und hat, denke ich, auch beraten dazu. Natürlich, es ist so, wie Sie sagen, mit der veränderten TA Siedlungsabfall hat nämlich Deutschland auch diese EU-Richtlinie Nr. 83, die vom Jahre 2001 schon gilt, erfüllt. Das wird auch vom Bundesgesetzgeber so anerkannt. Was heißt das nun konkret? Wie sollen nun nicht mehr benötigte oder abgelaufene Arzneimittel entsorgt werden? Sofern der Beipackzettel keinen speziellen Hinweis enthält, kann der Patient es über die eigene Tonne, ich sage aber, besser über die Apotheke entsorgen. Ich kenne mich dort aus, weil viele Apotheken nach wie vor die Arzneimittel annehmen und sie auch ordnungsgemäß entsorgen, nämlich, indem sie es in die Tonne geben. Da ist aber eines ganz wichtig, damit kein Unfug entstehen kann, denn ich denke, dort ist die Gewähr gegeben, denn die Entsorger bieten für jeden auch verschließbare Tonnen an. Die kosten nicht mehr. Dies kann durch ein Schloss geschehen oder Magnetschloss oder eine Einhausung. Da ist die Gewähr da, dass nicht unbefugte Kinder, weil sie einen Lehrer ärgern wollen, plötzlich irgendein Arzneimittel nehmen und das irgendwo unterrühren. Ich denke, dieser Unfug muss verhindert werden. In eine normale Tonne geht keiner rein und wühlt herum. Wenn ich aber gezielt etwas tun möchte, dann passiert es dort und die Apotheker sind sich dessen bewusst und tun das auch. Ich denke, das ist ein Zeichen, dass sehr vieles hier vernünftig erfolgt.
Meine Damen und Herren, ich bin nach wie vor der Meinung, die Apotheken sollen sich hier in der Verantwortung fühlen; das tun sie auch. Es gibt da einen Spruch: „Bei Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.“ Ich denke, das drückt ein Vertrauensverhältnis aus und das ist hier auch gewährleistet.
Das Fachministerium hat erklärt, die EU-Richtlinie ist erfüllt. Ich denke, das Informationsblatt hat seinen wesentlichen Beitrag dazu geleistet. Außerdem ist der Antrag wirklich viel zu spät. Es funktioniert und es funktioniert, Gott sei Dank, sehr gut. Wir lehnen Ihren Antrag ab.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, wir haben alles Wesentliche schon gehört zu dem Antrag. Ich kann den Herrn Kubitzki gar nicht sehen - doch, jetzt hier, die Sonne blendet ein bisschen. Noch einmal zusammenfassend: Ich glaube, dass die Problematik der Entsorgung von Arzneimitteln in dem Sinne nicht besteht, deswegen hätte es des Antrags nicht bedurft.
Ich bin auch der Meinung, dass man ganz einfach einmal überlegen sollte, was macht Sinn und was macht nicht Sinn, dann wäre vielleicht auch die Tagesordnung ein Stückchen kürzer.
Unabhängig davon muss ich zugeben, ich hätte mich beim dritten Punkt Ihres Antrags dazu fast noch hinreißen lassen zu sagen, okay, das wäre ein Punkt, über den wir reden könnten, der auch Sinn macht. Jetzt habe ich aber auch lernen müssen, auch das habe ich nicht gewusst, dass es seit November 2009 schon ein Faltblatt des Ministeriums gibt. Das gebe ich auch hier ehrlich und unumwunden zu. Von daher, glaube ich, ist es vielleicht gut, wenn die Ministerin auch noch mal einen Appell hier an die Patienten gestellt hat, verantwortungsvoll mit den Medikamenten und den Resten umzugehen. Ich glaube, alles andere ist über die Müllentsorgung geregelt. Da gibt es halt den Siedlungsabfall und es gibt seit 2005 eine Gesetzgebung, wo das geregelt ist. Wir haben auch gehört, es gibt wenige Ausnahmen, Krebsmedikamente, die dann über das Gefahrenmobil entsorgt werden können, auch das gibt es in allen Landkreisen. Von daher mache ich jetzt eins, ich schenke Ihnen den Rest meiner Redezeit, weil der Antrag für uns nicht zustimmungspflichtig ist. Danke.