Protocol of the Session on November 12, 2010

(Beifall CDU)

Es gab die Vorlage 4/1199, die hat damals nach § 74 Abs. 2 der Geschäftsordnung im Ausschuss eine Bearbeitung gefunden mit dem Titel „Außergerichtliche Streitschlichtung in Thüringen stärken“. Der Bezug war damals auf die Schiedsstellen gerichtet mit einer Menge von Detailfragen. Jetzt war der Punkt erreicht, den Herr Kuschel hier dann auch als Ausgangspunkt nahm, das Pilotprojekt „Thüringer Güterichter“, vorgestellt von der Thüringer Justizministerin Walsmann im Oktober 2008 und im Dezember 2008. Der Bezug war die gerichtsinterne Mediation. Die damaligen Pilotgerichte waren das Thüringer Oberlandesgericht, das Landesarbeitsgericht, das Landgericht Erfurt, das Landgericht Gera und das Verwaltungsgericht Gera. Jetzt - wie wir gerade gehört haben - sind es 11 Gerichte, die dort inbegriffen sind.

Die Bewertung hat damals stattgefunden, das konnte man der Presse im Januar 2010 entnehmen, „Die Güterichter haben sich bewährt“ war damals die Überschrift. Es gab eine Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hauboldt vom März dieses Jahres zur gerichtsinternen Mediation und jetzt haben wir den Antrag mit vielen Wiederholungen und etwas Neuem dazu. Die Grundlage des Antrags, so wurde hier erklärt, ist dieser Entwurf des Bundesministeriums für Justiz vom 04.08. dieses Jahres, die Basis die Richtlinie der EU aus 2008. Ich will das nicht weiter wiederholen, die Details sind bereits gesagt worden.

Der Sofortbericht ist gegeben und es ist zu I. zu sagen, die gerichtsinterne Mediation Güterichter ist ein Wiederholungsteil des Antrags mit einem dazu etwas neueren Sachstandsbericht allerdings.

Zu 2., der außergerichtlichen Mediation, ist zu sagen, die Schiedsstellenteile, die dort genannt wor

den sind, sind auch ein Wiederholungsteil. Sie sind ein bisschen erweitert worden um den Teil, dass die gerichtsnahe Mediation, das heißt nach eröffnetem Verfahren durchgeführte Mediation, der neue Teil eigentlich nur ist.

Zu II. ist zu sagen, zum einen die Forderung nach dem zusätzlichen Geld wird beinhaltet und zum Zweiten die Vorschläge zur Änderung des noch nicht vorhandenen Gesetzentwurfs wird schon jetzt erhoben.

Zusammenfassend: Der Berichtsteil ist erfüllt, so ist unsere Meinung, das ist also I. betreffend. II. basiert auf diesem Referentenentwurf des BMJ, der über die Regelungsnotwendigkeit der EU-Regelung hinausgeht und eine bundeseinheitliche Regelung anstrebt. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ändert nicht nur diese Zivilprozessordnung, wie Sie gesagt haben, Herr Kuschel, sondern greift ein in das Gerichtsverfassungsgesetz, Zivilprozessordnung, in das Gesetz über die Verfahren in Familiensachen und in die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, greift ein in das Arbeitsgerichtsgesetz, das Sozialgerichtsgesetz, die Verwaltungsgerichtsordnung, die Finanzgerichtsordnung, das Gerichtskostengesetz, die Kostenordnung, das Patentgesetz und dann noch in das Markengesetz.

Aufgrund der Umfänglichkeit des Berichts beantragt die CDU-Fraktion, dass der Punkt I erfüllt und der Punkt II entbehrlich ist, da die Geeignetheit wohl damit geklärt ist. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Für die FDP erhält Abgeordneter Koppe das Wort.

Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Projekte in anderen Bundesländern haben gezeigt, dass sich durch den Einsatz gerichtsinterner Meditation selbst und gerade in hochkomplexen und emotional belasteten Verfahren schnelle und von Parteien sehr positiv bewertete Lösungen erzielen lassen, so Frau Walsmann, jetzige Finanz- und vormalige Justizministerin auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hauboldt in der letzten Legislaturperiode

(Zwischenruf Abg. Hauboldt, DIE LINKE: Me- diation, nicht Meditation.)

Aber der Sinn war so ähnlich, oder? Nicht die Antwort, die Frage wollte ich sagen.

Der aktuelle Justizminister, Herr Dr. Poppenhäger, bilanzierte das erste Projektjahr in Thüringen positiv und sprach davon, dass oft nach langwierigen, nervenzehrenden und kostspieligen Rechtsstreiten vor Gericht in gut zwei Dritteln der Güteverfahren Eini

(Vizepräsidentin Dr. Klaubert)

gungen erzielt werden konnten. Dies ist eine äußerst begrüßenswerte Entwicklung, wird doch so die Möglichkeit geboten, die Gerichte von ordentlichen Verfahren zu entlasten. Bedenkt man die durch den Minister vorgelegten Zahlen, dass im ersten Jahr 2009 des insgesamt drei Jahre laufenden Pilotprojekts „Thüringer Güterichter“ 150 Verfahren abgeschlossen werden konnten, davon 140 mit Güteverhandlung, muss man den beiden zuständigen Landesregierungen - der vormaligen und der jetzigen - zu diesem Thema gratulieren. Im Gegensatz zu manch einem hier verhandelten Gegenstand, wie dem Landesarbeitsmarktprogramm, Green-Tech-Agentur oder 1.000-Dächer-Programm, schafft dieses durch die Universität Jena begleitete Projekt tatsächlich eine Verbesserung der Lebensverhältnisse für die Thüringer Bürger.

(Beifall CDU)

Vor diesem Hintergrund begrüßen wir dies ausdrücklich und werden dies gern auch als Oppositionspartei konstruktiv begleiten und wünschen uns bereits jetzt eine Ausweitung des Modellversuchs über die bisherigen zehn Standorte und die bisherigen 37 Güterichter hinaus. Auch dafür darf ich Ihnen, Herr Minister, bereits jetzt die Unterstützung der FDP-Fraktion zusagen.

Direkt zum Antrag der LINKEN lässt sich sagen, dass manch eine Frage, die Sie in Ihrem Antrag stellen, sich durch einen ganz einfachen Zugriff auf das Internet hätte lösen lassen oder wenn das nicht geht, mit einem Anruf bei Ihrer Bundestagsfraktion, denn diese hat - vielleicht wissen Sie es, Herr Kuschel - bereits mehrere Anfragen zu diesem Thema an die Bundesregierung, ob die letzte oder an die aktuelle, gestellt. Ein wenig mehr Sorgfalt bei der Auswahl des hier vorgeschlagenen Fragenkatalogs hätte ich mir schon gewünscht.

(Beifall FDP)

Nichtsdestotrotz ist das Berichtsersuchen legitim und daher unterstützen wir dieses. Vielen Dank.

(Beifall CDU, FDP)

Für die SPD-Fraktion hat sich Frau Abgeordnete Marx zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, im Publikum sitzt auch noch ein Herr, guten Tag! Zunächst möchte ich mich beim Minister für seinen ausführlichen Bericht bedanken.

Der Hintergrund des Antrags war mir nicht so richtig deutlich. Kollege Kuschel hat aber in seiner Einbringung noch mal Versatzstücke vorgetragen, die in

der Begründung des Antrags auch ersichtlich sind, nämlich doch eine Präferenz, die Sie da vertreten für ein gerichtsfernes Modell von Mediation. Es gibt das Problem, das hat der Minister auch in seinem Bericht benannt, dass die gerichtsferne Mediation bisher in Thüringen keine große Rolle spielt. Die wird schlicht wegen Unwissenheit oder mangels Bekanntheit nicht so häufig nachgefragt. Deswegen hat das Modell der Thüringer Güterichter notgedrungen oder logischerweise mehr Zulauf erhalten. Ich habe - ehrlich gesagt - nicht verstanden in dem Begründungsteil Ihres Antrags, warum ein gerichtsfernes Modell von Mediation mit nicht richterlichen Berufsträgern nach Ihrer Ansicht den Vorzug gegenüber gerichtsnahen Mediationen verdienen soll. Sie haben reingeschrieben: „Rechtsanwendung, die ihre Legitimation aufgrund demokratisch erlassener Gesetze erfährt einerseits und kommunikationswissenschaftliche, fast pädagogische oder psychotherapeutische Streitschlichtungsinstrumente wie die Mediation andererseits sollten grundsätzlich nicht nur unterschiedlichen Berufsgruppen vorbehalten bleiben, sondern auch verfahrensmäßig und inhaltlich nicht in die Gerichtsgebäude geholt oder in dafür eigens eingerichteten Mediationsräumen innerhalb von Gerichten durchgeführt werden,“ - und dann kommt die Begründung - „weil sonst die Parteien, die einen Vermittlungsversuch wünschen, einen grundlegend falschen Eindruck von Rechtsanwendung einerseits und kommunikationswissenschaftlicher Streitschlichtung andererseits bekommen könnten.“ Das habe ich ehrlich gesagt überhaupt nicht verstanden. Der Sinn dieser theoretischen Abgrenzung erschließt sich mir auch nach mehrmaligem Lesen nicht. Mediation ist nicht dazu da, den Parteien einen unverfälschten Eindruck kommunikationswissenschaftlicher Streitschlichtung zukommen zu lassen, sondern ihnen akzeptable, nicht streitige Lösungswege für ihren Konflikt aufzuzeigen. Ich komme ja nicht rein in irgendeinen Vermittlungsversuch und schaue, ob da irgendeiner wie beim Friseur irgendwelche Zertifikate an der Wand hängen hat, und dann setze ich mich hin. Ich möchte wissen, was macht der mit mir oder sie, welche Wege werden da begangen und dann kann ich mich entscheiden als Partei, ob ich so einen Weg gehe. Das ist das Schöne bei dem Güterichtermodell - und darauf hat der Minister schon hingewiesen -, dass das Güterichtermodell nicht nur das außergerichtliche Mediationsprinzip mit aufgreift, sondern dass es dort mehrere Möglichkeiten gibt, nicht streitige Lösungswege zu finden, nämlich die Moderation, die Mediation oder auch eine Schlichtung. Das kann gleichermaßen nebeneinander geschehen. Die bisher bekannten Erfahrungen dieser Wahlmöglichkeit sind vorwiegend positiv; ich entnehme die nicht nur irgendwelchen theoretischen Abhandlungen, sondern als Rechtsanwältin kann ich hier auch aus eigener Erfahrung mitreden. Mir gefällt bei diesem Modell, dem Güterichtermodell

(Abg. Koppe)

hier in Thüringen, die Bandbreite der Vermittlungsmöglichkeiten, bei denen die Parteien mitgenommen werden können. Denen wird am Anfang erklärt, die und die Möglichkeiten gibt es, wir schlagen Ihnen das vor, wollen Sie das, wollen Sie das nicht. Es gibt dann zum Beispiel, um das mal praktisch zu machen, zwei Räume, da können sich die Parteien aufhalten, da können sie auch noch Zeugen, Freunde, Unterstützer mitbringen und dann wandert der Güterichter von einem Saal zum anderen, nur um das mal zu sagen, weil Sie sagten, der Unterschied sei Ihnen gar nicht klar zwischen dem normalen Gütetermin, den es sowieso schon in der Zivilprozessordnung oder im Arbeitsgerichtsverfahren gibt. Da gibt es breite Möglichkeiten. Mir gefällt das, das klappt gut, die Parteien können mitgenommen werden, mit denen wird am Anfang vereinbart, wie der Ablauf ist. Mir gefällt die Verbindlichkeit des Ergebnisses, das ist ganz wichtig. Denn wenn ich so einen Einigungsprozess habe, dann brauche ich am Ende doch wieder einen verbindlichen Titel, der zur Not auch mit in einer vollstreckbaren Ausfertigung versehen werden kann. Mir gefällt auch die automatische Einbeziehung des Güterichterprojekts in die Prozesskostenhilfegewährung. Das heißt, die Kostenfrage ist auch geklärt für die Parteien. Ich gehe davon aus, dass Ihnen bei dem von mir zitierten Passus außergerichtlich tätige Mediatoren, nicht richterliche Mediatoren die Feder geführt haben. Wenn diese Gruppe, deren Arbeit ich gar nicht geringschätzen oder kleinreden will, nicht wie erwartet nachgefragt wird, dann sollten und müssen sie die Vorzüge Ihres Angebots selbst überzeugender herausstellen. Es ist ja ein Angebot auf dem freien Markt. Bei der außergerichtlichen Mediation haben wir als Staat weder die Veranlassung noch die Verpflichtung, irgendwie einzugreifen und zu sagen, Leute geht jetzt da hin, nehmt dieses Angebot an.

Um noch einmal auf den konkreten Bericht zurückzukommen, den der Minister gegeben hat: Aus dem Bericht ergeben sich drei Erkenntnisse. Erstens, das Thüringer Güterichterprojekt ist umfassender ausgestaltet und angelegt, als ein gerichtsnahes Mediationsprojekt oder als ein gerichtsfernes Mediationsprojekt. Zweitens, die nichtrichterliche, außergerichtliche Mediation führt momentan in Thüringen noch eher ein Schattendasein, warum auch immer. Drittens, spezielle Thüringer Erfahrungen mit gerichtlicher oder außergerichtlicher Mediation können mangels Masse nicht zuverlässig in derzeit vorbereitete Bundesgesetzgebung eingespeist werden. Wir haben zu wenig Kenntnis darüber.

Daraus wiederum ergeben sich folgende drei Schlussfolgerungen für den Entschließungsteil II des Antrags der Fraktion DIE LINKE: Erstens, ein spezielles erfahrungsgestütztes Mediationsmodell für Thüringen, bei dem man sagen kann, das ist es,

das wollen, müssten oder sollten wir jetzt als Land fördern, lässt sich derzeit nicht ermitteln.

Zweitens: Den Punkten a) bis c) des Entschließungsteils Ihres Antrags, die eine finanzielle Förderung gerichtsnaher und außergerichtlicher Mediationsverfahren und die Einbringung Thüringer Erfahrungen und Referenzen in die Gesetzgebung des Bundes fordern, fehlt eine konkrete Untersetzung und eine Zielvorgabe. Die haben wir doch gar nicht.

Drittens: Die in Buchstabe d) geforderte Einbeziehung von Praxis, Ausbildung und Wissenschaft in die Evaluation ist beim derzeit laufenden Güterichterprojekt gewährleistet. Für Forschung über gerichtsferne Mediation fehlt nach meinen Erkenntnissen eine ausreichende Fallzahl.

Dies alles bringt uns zu dem Schluss, dass wir keinen Grund und keine empirische Grundlage sehen, dem Entschließungsteil Ihres Antrags zuzustimmen, bevor nicht die Auswertung des Güterichtermodells im nächsten Jahr vorliegt, für 2011 ist die ja angekündigt. Wir werden daher Ihren Entschließungsteil ablehnen. Danke schön.

(Beifall CDU, SPD)

Danke, Frau Abgeordnete Marx. Es hat jetzt das Wort Abgeordneter Meyer für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, Damen und Herren, eine sehr interessante diskursive halbe Stunde haben wir gerade erlebt, die, glaube ich, keine Mediation braucht.

(Beifall DIE LINKE)

Es ist eines der wenigen Themen heute, wo das der Fall ist, hoffe ich jedenfalls, vielleicht wird es weiter so gehen.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Ab- warten.)

So im Dissens sind wir hier nicht in diesem Raum zu dem Thema. Ich mache am Ende noch einen Vorschlag, vielleicht klappt es ja sogar, dass es konsensual wird, mal sehen.

Ich will nicht in die Einzelheiten einsteigen, die sind vom Minister - vielen Dank - und von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern wirklich ausführlich und sehr fachkompetent dargelegt worden. Da werde ich mich nicht hineinbegeben. Ich will versuchen zu schildern, wie meine Eindrücke sind, warum DIE LINKE durchaus Anlass hatte und hat, diesen Antrag zu stellen, der heute vorliegt. Ich glaube, dass auf eine Skepsis rekurriert wird, die etwas mit dem

(Abg. Marx)

Thema der sozialen Ungebundenheit von Richtern und Richterinnen zu tun hat. Die Vermutung, dass Richterinnen und Richter durchaus regelmäßig in einer bestimmten soziologischen Schicht oder Gruppe verortet werden können im Verhältnis zu vielen der Menschen, die vor Gericht stehen, ist erstmal eine unbestrittene Tatsache. Richter gehören regelmäßiger der mittleren oder oberen Schicht der Bevölkerung an, Angeklagte oder auch Kläger nicht immer - ich kenne die Prozentzahl nicht. Das ist eine Vermutung, die sehr lange existiert auf der Seite der Linken, ganz allgemein gesprochen, damit meine ich nicht die Partei: Sind Richter eigentlich soziologisch gesehen unabhängig? Diese Frage sollte man ernst nehmen, obwohl man sie nicht beantworten kann im Sinne von Ja oder Nein, sondern das ist grundsätzlich zunächst mal ein Problem eines einzelnen Richters, der in seiner Ausbildung genau auf dieses Problem hingewiesen wird und wo versucht wird, und das, glaube ich, auch mit Erfolg jeden Tag in der weit überwiegenden Zahl aller Fälle und Personen, genau dieses Wissen darum, dass man auch im eigenen Sein verhaftet ist, wirklich neutral zur Seite zu stellen und zu richten, wie man es machen soll, nämlich neutral allen gegenüber. In diesem Zusammenhang ist es natürlich schon etwas anderes, ob man, wie aus dem Antrag der LINKEN ersichtlich wird, glaubt, dass diese Neutralität vor allem durch Formalisierung von Verfahren erreichbar ist, oder ob man daran glaubt, dass es auch eine soziale Komponente hat. Wenn man einer formalisierten Komponente das Wort redet, dann kann man natürlich nur dafür sein, ein ganz exakt durchgespieltes rechtliches Instrumentarium vorzusehen und dann ist natürlich das Gericht ein Ort, an dem Recht gesprochen wird. Dieses „Recht gesprochen wird“ darf dann nicht aufgeweicht werden durch die Mitrealisierung von Problemlagen, die damit zwar zu tun haben,

(Beifall DIE LINKE)

das würde auch DIE LINKE nicht bestreiten, aber wenig justiziabel sind. Die Stichworte Maschendrahtzaun oder Knallerbsenstrauch weisen auf das Problem hin, was hinter vielen der Rechtsstreitigkeiten ja auch steckt. Die persönliche, die emotionale, die soziale Komponente, die ja manchmal und das wissen viele hier im Raum besser als ich, dafür bin ich nicht mal alt genug, dass viele Menschen ab einem bestimmten Punkt einfach nur noch reagieren auf unlogische Situationen - mit Rechtsfindung und Rechtsforderung nichts mehr zu tun haben. Allerdings glaube ich daran, dass Richterinnen und Richter sehr wohl in der Lage sein können als Personen, hier verbindend tätig zu sein. Deshalb finde ich auch die Idee, die hier vor zwei Jahren mittlerweile durch Frau Walsmann ins Leben gerufen wurde, richtig, mit Güterichtern zu arbeiten. Ich finde es auch richtig, das wissenschaftlich zu begleiten und entsprechend auszuwerten.

Mein Vorschlag zum Abschluss meiner Rede ist, statt jetzt wieder hier diese Frage aufzuwerfen, wer ist für den zweiten Teil dieses Antrags und wer ist dagegen; was wäre denn, wenn wir einfach sagen, wir überweisen den zweiten Teil dieses Antrags an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten, zu dem Zeitpunkt der Vorlage der wissenschaftlichen Untersuchungen über die Güterichter - Modellvorhaben. Zu diesem Zeitpunkt hat meiner Ansicht nach Herr Dr. Poppenhäger ausgeführt, will er nämlich genau diese Fragen beantworten. Ist das Güterichtermodell das richtige, wenn ja, in welcher Modifikation, müsste man vielleicht eine andere Modifikation von einem Mediationsverfahren haben oder nicht und schon hätten wir heute mal hier einen konsensualen Punkt zu einem Thema, was dann keine Modifikation mehr bräuchte. Insofern formelle Beantragung Überweisung an den Ausschuss und Wiederaufnahme in die Tagesordnung, wenn das Ministerium seine wissenschaftlichen Entwürfe vorlegt. Danke.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Herr Abgeordneter Meyer. Es hat jetzt das Wort der Abgeordnete Hauboldt für die Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Meyer, ich will Sie jetzt nicht in dem Gespräch unterbrechen, aber Sie haben ja den Vorschlag unterbreitet, das Thema Mediation regt ja auch förmlich dazu an, sich irgendwie auf einer Basis zu einigen, ich kann - ich nehme das mal vorweg - durchaus mit Ihrem Vorschlag leben. Es ist ein Angebot, die Diskussion weiter zu vertiefen. Ich werde in meinem Beitrag noch einmal darauf zurückkommen, wo ich eigentlich ein Spannungsfeld sehe und da gehe ich auf die Frage des Kollegen Koppe ein - er ist jetzt nicht mehr hier im Raum -, der in Richtung Zusammenarbeit der Bundestagsfraktion hier etwas vorgetragen hat. Das kann ich unterstreichen, wir stehen also in enger Zusammenarbeit mit unserer Bundestagsfraktion, wir haben einen sehr fundierten sachkundigen Richter dort vor Ort, den Sozialrichter Jens Petermann. Aber nicht nur mit unserer Bundestagsfraktion arbeiten wir aktiv zusammen, sondern dieser Antrag basiert eigentlich auf dem Sachstand von Richterinnen und Richtern aus Thüringen und auch verschiedener Arbeitsgruppen und Arbeitskreise, die sich mit dem Thema Mediation befassen und beschäftigen. Insofern, denke ich, ist diese Frage damit beantwortet.