Protocol of the Session on October 8, 2010

3. Statt einer Stärkung der öffentlichen Verantwortung ist eine weitere Vermarktlichung der Erwachsenenbildung vorangetrieben worden, wenn ich das so nennen darf. Durch die öffentlichen Kürzungen im Erwachsenenbildungsbereich wurden die Einrichtungen gezwungen, sich auf Bildungsbereiche zu konzentrieren, die durch Teilnehmerinnenbeiträge gesichert werden können. Gerade sozial schwächer gestellte Bürgerinnen … Inhaltsfelder, wie zum Beispiel die politische Bildung, wurden dadurch aus unserer Sicht geschwächt.

Ganz konkret, was muss im vorliegenden Gesetzentwurf aus unserer Sicht geändert werden? Es fehlt der gesetzliche Rechtsanspruch auf Förderung. Stattdessen gibt es nun den Finanzierungsvorbehalt nach Maßgabe des Landeshaushalts in § 11. Wir meinen, wer Planungssicherheit und Rechtssicherheit für die Erwachsenenbildung schaffen will, darf sich nicht nur plakativ zur Erwachsenenbildung bekennen, sondern muss auch bei der Förderung verlässlicher Partner bleiben.

Daher fordern wir diese Streichung des Finanzierungsvorbehalts.

Die Frage der zunehmenden unterschiedlichen Kofinanzierung ist im vorliegenden Gesetzentwurf aus unserer Sicht nicht hinreichend gelöst. Wir hätten uns gewünscht, dass es ebenso als Aufgabe der Einrichtung der Erwachsenenbildung angesehen wird, weitere öffentliche und möglicherweise auch private Mittel aus Bildungsprogrammen von nationaler und internationaler Ebene für Thüringen nutzbar zu machen. Es fehlt eine aufeinander abgestimmte koordinierte Initiative durch das Land, bezogen auf Bundes- und EU-Mittel. Mit der Einführung der Möglichkeit von Projektförderung auf Basis von Ziel- und Leistungsvereinbarungen in § 14 wird ein neues Steuerungsmodell in der Projektförderung der Erwachsenenbildung eingeführt. Wir kritisieren, dass dieses lediglich durch Rechtsverordnungen - diese kennen wir ja nun schon aus unterschiedlichen Gesetzesdiskussionen - vereinfacht bzw. überarbeitet werden. Da geht es gerade um den § 12.

Die Nachrangigkeit von Einrichtungen freier Träger in § 13 bei der Förderung von Veranstaltungen zum Erwerb der externen Schulabschlüsse und zur Alphabetisierung widerspricht der in § 3 formulierten Gleichbehandlung aller Einrichtungen der Erwachsenenbildung. Unseres Erachtens liegt kein Grund vor, die Anzahl der Vertreter der Volkshochschulen für das Landeskuratorium von drei auf vier aufzustocken, wie sich das in § 17 wiederfindet. Es fehlen zudem einige wichtige Punkte im Entwurf des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes, so zum Beispiel die Förderung von Integrationskursen, Bildungsberatung, eine festgeschriebene Weiterbildungsberichterstattung usw. Es besteht demnach ein Zielwiderspruch, wenn man berufliche Bildung als Aufgabe der Erwachsenenbildung festschreibt (§ 2 Abs. 4) und gleichzeitig in § 1 Abs. 3 den Lernort Betrieb aus der Erwachsenenbildung ausschließt. Das macht jedenfalls aus unserer Sicht keinen Sinn.

Zudem möchte ich noch einen abschließenden Punkt bringen, den ich ganz wichtig finde, etwas Positives zum vorliegenden Gesetzentwurf zu sagen, dass wir es begrüßen, wenn Bildung für nachhaltige Entwicklung Einzug auch in die Ziele der Erwachsenenbildung findet. Insgesamt ist allerdings festzustellen, dass die Erwachsenenbildung nicht zur gern zitierten vierten Säule des Bildungssystems, sondern aus unserer Wahrnehmung eher zum fünften Rad am Wagen wird. Die Gesetzesnovelle geht einher mit einer drastischen Kürzung der Finanzmittel im Haushaltsplan 04. Es gibt eine beträchtliche Anzahl von Regelungen, die inhaltlich anders und besser geregelt werden können. Wir befürchten, dass die Weiterentwicklung der Erwachsenenbildung darin besteht, dass die Gestaltungsmöglichkeiten der Einrichtungen durch die

Sparpolitik weiter eingeengt werden, die Arbeitsund Entlohnungsbedingungen der Beschäftigten sich weiter verschlechtern und die öffentliche Verantwortung für die Erwachsenenbildung weiter abnimmt.

Zu einem letzten Punkt möchte ich auch noch kommen. Herr Minister, Sie haben gesagt, dass Sie auf das Bildungsfreistellungsgesetz in diesem Zusammenhang nicht eingehen und es daher sich auch im Erwachsenenbildungsgesetz als möglicher Part nicht wiederfindet. Wir möchten daher ankündigen, dass wir ein solches Bildungsfreistellungsgesetz in nächster Zeit auf den Weg bringen werden, weil wir der Meinung sind, dass ein solches längst überfällig ist in Thüringen. Vielen herzlichen Dank.

Bevor ich Frau Abgeordneten Sojka das Wort für die Fraktion DIE LINKE gebe, möchte ich noch Folgendes feststellen: Ein Gesetz, welches heute auch noch behandelt werden muss, finden Sie unter dem Tagesordnungspunkt 12. Es ist das „Gesetz zur Änderung des Thüringer Verwaltungsfachhochschulgesetzes und zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes“, Gesetzentwurf der Landesregierung. Ich sehe die Parlamentarischen Geschäftsführer schon in Verhandlungen. Aber das müsste auf alle Fälle heute auch noch aufgerufen werden, damit sich jeder erst einmal darauf einstellen kann.

Frau Abgeordnete Sojka, Sie haben das Wort.

Werte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen, das ist die erste Lesung und wir haben sicherlich noch sehr viel Zeit, über die einzelnen Details im Ausschuss zu sprechen. Ich will mich daher kurz fassen. Am 31.12. läuft das derzeit gültige Thüringer Erwachsenbildungsgesetz aus, insofern wird es wohl Zeit, dass Sie, sehr verehrte Vertreter der Koalition, Ihren Entwurf dem Landtag zuleiten.

Immerhin, es ist ein Qualitätssprung, weil die Regierungen davor haben solche Art der Gesetzesänderung mit drastischen Einsparungen in einem Haushaltbegleitgesetz versteckt, so dass wir als Bildungsausschuss noch nicht einmal die Chance hatten, darüber zu reden, sondern nur im Haushaltsausschuss das nebenbei besprochen haben. Insofern ist es tatsächlich ein Qualitätssprung, ein Gesetzeswerk vorgelegt zu bekommen, worüber wir im Ausschuss reden können. Leider lassen die Vielzahl der Aufgaben in unserem Ausschuss es dann aber nicht zu, eine mündliche Anhörung dazu durchzuführen. Deshalb werden wir uns durch viel Papier kämpfen müssen und müssen dann auch

beraten und das wird sicherlich noch ein schwieriger Part sein.

Also angemessene Zeit, die wir als Parlamentarier zur Diskussion bräuchten, haben wir wahrscheinlich wieder nicht.

Die Bedeutung der Erwachsenbildung wird immer unterschätzt. Der gestrige Abend hat vielen, die da waren, nähergebracht, was Erwachsenbildung eigentlich ist, nämlich der längste Lebensbereich, der uns dann immer noch am Lernen hält. Ich erinnere an die ironischen Bemerkungen seitens der CDU zu Kreativkursen und anderen Dingen in der letzten Legislatur, als diese drastischen Kürzungen in dem Erwachsenbildungsbereich passiert sind. Ich hoffe, dass wir darüber hinweg sind. Trotzdem stelle ich fest, dass es auch hier so ist, dass die zwei Absichten, eine Kultur lebenslangen Lernens zu entwickeln und die dazu passende Förderstruktur zu entwickeln, dass diese entscheidenden Zielpunkte des vorliegenden Gesetzentwurfs auch nicht erfüllt sind.

Gewiss, der generationenübergreifende Ansatz wurde neu in die Zielformulierung des Gesetzes aufgenommen. Gut so, aber von Prosa allein wird die Welt nicht besser. Im Übrigen besteht das Gesetz aus sehr viel neuer Prosa, aber im Landeshaushalt trotzdem sehr viel weniger Geld. Wie ernst meinen Sie das eigentlich mit den neu formulierten Aufgaben? Das ist uns schleierhaft. Wie steht es eigentlich mit dem gebührenfreien Nachholen von Schulabschlüssen, wie das in anderen Bundesländern der Fall ist? Ich denke, wir brauchen Instrumentarien, wie wir gerade Menschen, die sich schon länger in Berufstätigkeit befinden und erst recht solche, die bereits längere Zeit aus ihr herausgefallen sind, motivieren, sich der Weiterbildung zu stellen. Hierzu bietet das Gesetz keine Ansatzpunkte.

Wir brauchen eine verlässliche Grundlage für die Finanzierung der Träger der Erwachsenbildung, damit sie diese großen Aufgaben auch schultern können. Wenn es tatsächlich so ist, dass Bildung unser wichtigster einheimischer Rohstoff ist, dann braucht es zuverlässige Finanzierungsgrundlagen

(Beifall DIE LINKE)

und die tatsächlich gemessen an den Aufgaben der Träger als angemessen bezeichnet werden können. Ständig nach Maßgabe des Haushaltes da etwas wegzukürzen, das halten wir für kontraproduktiv.

(Beifall DIE LINKE)

Ich muss sagen, dass wir von dem vorliegenden Entwurf ganz und gar nicht begeistert sind, obgleich einige Dinge enthalten sind, die wir in den letzten Debatten in den letzten Jahren zu dem Thema immer wieder verlangt haben. Zunächst das Positive:

(Abg. Rothe-Beinlich)

Der Gesetzentwurf wird der Pluralität in der Verfasstheit der Träger und in der möglichen inhaltlichen Schwerpunktsetzung gerecht. Er greift inhaltlich weit und macht die bisher starre Grenze zwischen Allgemeinbildung und beruflicher Bildung flexibler und durchlässiger. Wir begrüßen das. Auch die Vereinheitlichung im Bereich der Landesorganisation halte ich für sinnvoll. Sie unterstützt die Integration und Zusammenarbeit der Träger und sichert deren Partizipation im Rahmen des Kuratoriums. Ebenso ist die Festlegung konkreter Sockelbeiträge für die Grundförderungen der Einrichtungen zu begrüßen. Aber die Garantie für eine angemessene Ausstattung, auf die es für die Träger ankommt, verweigert Ihr Gesetzentwurf.

Wir glauben, dass dem Bedürfnis der Träger der Erwachsenbildung nach einer verlässlichen Finanzierungsgrundlage bald weitaus deutlicher Rechnung getragen werden muss, gerade angesichts der auf uns zukommenden schwierigen Haushaltslage in den nächsten Jahren. Sonst sind alle Worte über die Wichtigkeit lebenslangen Lernens Gerede, Herr Matschie.

Wir wollen klare Vorgaben im Gesetz und nicht in irgendwelchen Rechtsverordnungen, die irgendwann einmal kommen, so dass die Finanzausstattung der Thüringer Erwachsenausbildung bei gleichbleibender Nachfragelage den aktuellen Stand nicht unterschreitet. Erst dann gibt es Planungssicherheit und erst dann wird der wachsenden Bedeutung für die zukünftige Gestaltung von Wirtschaft und Gesellschaft in Thüringen ein Mindestmaß gerecht.

Ich habe mir mal die Mühe gemacht, vergleichend andere Landesgesetze zu lesen. In Sachsen-Anhalt gibt es zwei knackig kurze Gesetze zur Förderung der Erwachsenbildung und auch ein Bildungsfreistellungsgesetz. Natürlich gibt es auch dazu nachlesbar die Verordnungen. Was mir auch gut gefällt, dort steht bereits im Gesetz, dass die Landesregierung zum 01.10. eines jeden ungeraden Jahres dem Landtag schriftlich Bericht über den Vollzug dieses Gesetzes erstattet. Ich erinnere an Zeiten in Thüringen, als im Kuratorium auch von jeder Fraktion beratende Mitglieder mitarbeiten konnten. Schade, auch dieses scheint für Sie eher störend zu sein, sonst hätte man das ja wieder aufleben lassen können.

Aber auch auf einen anderen Punkt möchte ich noch hinweisen, der keineswegs unwesentlich ist. Es gibt in Thüringen immer noch keine Regelung, Frau Rothe-Beinlich hat darauf hingewiesen, zur Bildungsfreistellung. Sie haben die Chance, mit einer Neuformulierung dieses Gesetzes diese Frage zu regeln, ausgelassen - schade. Alle anderen Bundesländer, außer Sachsen, Bayern, Baden-Württemberg, haben eigene Bildungsfreistellungsgesetze oder die Fragen der Bildungsfreistellung in ih

ren Erwachsenenbildungsgesetzen geregelt. Sie weigern sich also hier, auf Normalmaß zu gehen, das ist wieder schade. Sicher, auch wir versprechen uns von einem Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz keine übertriebenen Ergebnisse, aber immerhin einen Anreiz, den wir, meine sehr verehrten Damen und Herren, gerade angesichts der auf uns zukommenden Fachkräfteprobleme dringend brauchen.

Gestatten Sie mir, Herr Matschie, in der ersten Lesung noch ein abschließendes Wort an Sie als verantwortlicher Minister. Nachdem Ihre Partei, die SPD, in den Debatten 2003 und 2005 es vor allem gewesen ist, die sich besonders gegen den Wegfall der Präambel engagiert hatte - ich erinnere Sie daran, damals war die Rede von einem für ganz Deutschland beispielgebendem inhaltlichen Ansatz in der Erwachsenenbildungsarbeit -, dann hätte ich erwartet, dass in einem Entwurf aus Ihrem Hause, wo ja mit Ihnen heute ein bildungspolitisch durchaus versierter SPD-Minister Verantwortung trägt, jetzt eine Vorlage erfolgt, auf die damals von Ihnen verteidigten Grundgedanken, die darauf zurückkommt, ein Entwurf, der die Aufgaben der Gegenwart in den Blick nimmt und ein zeitgemäßes Bildungsverständnis deklariert. Warum haben Sie die Chance nicht ergriffen, die Präambel wieder einzufügen? Ich fordere Sie auf, dies zu überdenken und auch Sie, Herr Döring, wieder mit uns im Ausschuss dafür zu kämpfen, dass wir die tatsächlich wichtigen grundgesetzlichen Gedanken, wie auch eine ausreichende Planungssicherheit für die Träger mit in das Gesetz bekommen.

(Beifall DIE LINKE)

Vor allen Dingen versuchen Sie, dafür zu sorgen, dass die Rechtsverordnungen dann gleichzeitig, vielleicht auch im Ausschuss vorliegen. Ich erinnere auch noch mal daran, ab 01.01. soll das Gesetz gelten und Planungssicherheit ist meines Erachtens oberstes Ziel. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen herzlichen Dank. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Grob für die CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Erwachsenenbildung ist ein nicht wegzudenkender Bestandteil der Thüringer Bildungslandschaft und steht allen Bürgerinnen und Bürgern offen. Der Grundsatz der Freiheitlichkeit hat zur Folge, dass die Bildungsveranstaltungen ohne inhaltliche Auflagen eigenständig gestaltet werden können. Im Unterschied zur Schule gibt es für die Erwachsenenbildung keinen staatlichen Lehrplan. Dieses Recht auf freie Planung und Gestaltung der

(Abg. Sojka)

Veranstaltung ist wohl die eigentliche Ursache für die Vielfalt der angebotenen Themen aus dem musisch-gestalterischen, persönlichen, gesellschaftlichen und politischen Bereich. Abgesehen von diesen klassischen Bereichen der Erwachsenenbildung zeigt sich ein Trend zur zunehmenden Verzahnung mit beruflichen Weiterbildungen. Im Angebot sind in steigendem Maße berufsbezogene Qualifikationsmaßnahmen. Sie geben Gelegenheit, Kenntnisse zu vertiefen und in der modernen Arbeitswelt wichtige Schlüsselqualifikationen zu erwerben. Durch diese Entwicklung ergeben sich für die Erwachsenenbildung neue Herausforderungen, beispielsweise ist die Qualität der Weiterbildungsmaßnahmen zu sichern.

Die Landesorganisationen und Träger der Erwachsenenbildung auf Landesebene unternehmen diesbezüglich mittlerweile bereits beachtliche Anstrengungen. Ich erinnere Sie an den gestrigen Abend, wo wir die drei - oder waren es sogar vier - Beiträge gehört haben, von der Dame, die von dem Knast berichtete, welches Engagement sie hatte und auch von der jungen, hübschen rumänischen Frau, die mit fünf Kindern eine Weiterbildung gemacht hat und jetzt schon in der Altenbildung so weit ist, dass sie schon die Lehrlinge betreut. Bei allen Überlegungen zur inhaltlichen Weiterentwicklung des bewährten Systems bleibt erneut zu beachten, dass die Freiheit und Unabhängigkeit der Träger der Erwachsenenbildung gesetzlich garantiert ist, was sich insbesondere aus Artikel 4 Abs. 2 Erwachsenenbildungsgesetz ergibt. Diese Bestimmung legt fest, dass die Einrichtungen der Erwachsenenbildung auf eigene Verantwortung handeln, das Recht auf selbstständige Gestaltung der Bildungsangebote haben sowie die unabhängige Auswahl des Personals gewährleisten. Zu inhaltlichen und organisatorischen Weiterbildungen und Weiterentwicklungen sind also zunächst die Träger selbst aufgerufen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, viele Bürgerinnen und Bürger wollen sich auch im Erwachsenenalter in verschiedenen Bereichen weiterbilden, weil sie dies als wichtige Bereicherung für ihre Persönlichkeitsentwicklung ansehen. Erwachsenenbildung trägt aber nicht nur zur Identitätsbildung des Einzelnen bei. Jeder macht die Erfahrung, dass wir heute in einer Zeit beschleunigten gesellschaftlichen und ökonomischen Wandels leben. Erwachsenenbildung ist in diesem Zusammenhang ein wichtiges Instrument zur Förderung der gesellschaftlichen Integration. Man kann sich heute nicht mehr darauf verlassen, dass die in Schule, Hochschule und Beruf erworbene Bildung ein Leben lang ausreichen wird. Jeder muss bereit sein, sich immer wieder aufs Neue Wissen und Kompetenzen anzueignen und so seinen Horizont lernend zu erweitern. Der Erwachsenenbildung kommt bei dieser Aufgabe des lebenslangen Lernens eine

Schlüsselrolle zu. Die Träger der Erwachsenenbildung in Thüringen bieten den Bürgerinnen und Bürgern ein breit gefächertes, bedarfsorientiertes und qualitativ hochwertiges Themenspektrum. Zu den klassischen Bereichen der Erwachsenenbildung gehören insbesondere Fremdsprachen, Gesundheitsbildung, Lebens- und Erziehungsfragen, Kunst und Kultur, Gesellschaft, Politik, Wirtschaft. Es ist eine besondere Stärke der Erwachsenenbildung, dass sie auf neue gesellschaftliche Entwicklungen und Anforderungen rasch reagiert. Die Arbeitsfelder der Erwachsenenbildung haben sich in den letzten Jahren entsprechend erweitert. So stellen sich heute mit der Besetzung von Themen der Zeit wichtige aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen. Dazu gehören beispielsweise die Sprachförderung von Migranten, modulare Weiterbildungsangebote, Lern- und Schlüsselkompetenzen, Eltern- und Familienbildung, Krisenbewältigung und Konfliktmanagement. Jedenfalls haben wir gestern Abend gehört, dass das Alphabetisierungsprogramm sehr gut angelaufen ist und in den Volkshochschulen wirklich intensiv vorangetrieben wird. Die Erwachsenenbildung ist ein wichtiger Bestandteil der Thüringer Bildungslandschaft und ist vielerorts geprägt von vorbildlichem ehrenamtlichen Engagement, was wir heute auch schon mit Dank und Anerkennung versehen haben. Es gibt viele Bürgerinnen und Bürger, denen ich an dieser Stelle ausdrücklich noch mal danken möchte.

(Beifall CDU)

Meine Damen und Herren, das Thüringer Erwachsenenbildungsgesetz läuft - wie Sie es schon gehört haben - am 31.12. dieses Jahres aus. Wir wollen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf das hervorragende System der Erwachsenenbildung in Thüringen langfristig absichern und das Gesetz an neue Gegebenheiten anpassen. Ich bitte Sie daher, den vorliegenden Entwurf an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur zu überweisen und freue mich auf die Diskussion. Vielen Dank.

Vielen herzlichen Dank, Herr Grob. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Peter Metz für die SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Grob hat vieles zur Funktion der Erwachsenenbildung schon gesagt, das will ich jetzt nicht wiederholen.

(Beifall CDU)

Damit wird Zeit erspart, absolut. Applaus von der CDU, so etwas habe ich im Protokoll bei mir noch nicht oft gelesen. Aber dann spielen wir doch noch einmal die linke Herzkammer der Koalition,

(Abg. Grob)

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Das ist die linke Herzkammer, neben mir.)

im Auftrag der linken Herzkammer sozusagen. Thüringen hat eine große Tradition zu verteidigen. Das Gebiet des heutigen Freistaats war die erste wirkliche Hochburg der Erwachsenenbildung und dabei darf man auch, wenn man sich zurückerinnert, die Arbeiterbildungsstätten, z.B. auch die Heimvolkshochschule in Tinz nicht vergessen, bei der Carl Korsch und Paul Levy gelehrt haben und 1919 auch bereits die Gründung der Volkshochschule in Thüringen basierend auf der Initiative der Jenenserinnen und Jenenser Pädagogen.

Von stolzer Tradition ist auch heute in den Inhalten noch viel zu sehen. Aber heute steht die Erwachsenenbildung eben auch vor neuen Aufgaben, nämlich berufliche Qualifikation und Weiterbildung im Rahmen neuer gesellschaftlicher Entwicklungen eben im Bereich neuer Technologien, neuer Entwicklungen, hier Berufswechsel aus den unterschiedlichsten Gründen, Burnout oder eben auch nur aus Interesse an Weiterbildung und Aufstieg, neue Wertigkeit von Wissen und auch soziale Ungleichheit. Erwachsenenbildung steht vor der Aufgabe, die berufliche Qualifizierung und berufliche Weiterbildung auch tatsächlich umfassend zu gestalten, denn in vielen Fällen und wenn man mit den Erwachsenen redet, mit den öffentlich geförderten Trägern müssen erst wieder Grundkompetenzen beschult werden, der Alltag muss wieder organisiert werden, um in berufliche Qualifikationen einzusteigen.

Deshalb ist für meine Fraktion eines klar und auch bei zukünftigen Gesetzesnovellierungen immer klar: Die öffentlich geförderten Träger und die Volkshochschulen haben für uns klaren Vorrang beim Qualifikationsmanagement vor Ort, beim Berufsmanagement, bei Weiterbildungen im Gegensatz zu privaten Anbietern, meine sehr geehrten Damen und Herren.