Ihre Vorschläge, die Sie angekündigt haben, werden natürlich gerne gehört, nur habe ich sie noch nicht gehört beim besten Versuch des Hinhörens, aber für die 200 Mio. Einsparung war eigentlich keine Untersetzung zu hören. 100 Mio. Mehreinnahmen, ja also, liebe Freunde, woher diese Erkenntnis, kann man nur fragen. Wir können ja nicht irgendwie Wolkenkuckucksheim diskutieren, bevor überhaupt die Fakten auf dem Tisch liegen. Dann können wir auch nicht das einstellen, was nicht festgezurrt ist, sondern wir rechnen mit dem, was auf dem Tisch liegt. Ihnen fehlt der Rahmen für die Orientierung, sagen Sie hinsichtlich des KFA und der Mittelfristigen Finanzplanung, die nicht vorliegt. Auch da muss ich sagen, der Rahmen für die Orientierung fehlt überhaupt nicht, denn die Ansätze des eingebrachten Haushalts, der ja bekanntermaßen heute eingebracht wird, sind in die Mittelfristige Finanzplanung einzufügen. Deshalb muss der Haushalt fertig sein und eingebracht werden, bevor die Mittelfristige Finanzplanung erstellt wird. Das ist im Übrigen immer so gewesen, dass diese direkt eingespeist wird in den Haushalts- und Finanzausschuss und dort auch zur Kenntnis gebracht wird. Die Mittelfristige Finanzplanung wird vom Landtag zur Kenntnis genommen - er hat da keine Beschlusskompetenz - und dient zur Einordnung dieses Haushalts. Das hat keine direkten Auswirkungen auf den Haushalt 2011, sondern dient der Einordnung in die nächstfolgende Zeit. Deshalb werden wir das wie angekündigt tun, indem die Mittelfristige Finanzplanung direkt in den Haushalts- und Finanzausschuss zur Vorstellung eingespeist wird.
Noch mal überhaupt zu dem Zeitrahmen, das treibt mich schon etwas um. Wir haben seit März 2010 einen ganz konkreten Zeitplan in der Koalition ge
habt und da stand drauf, dass am 21.09. die Kabinettbefassung ist mit dem Haushaltsgesetz und mit dem Haushaltsplan, und dass im Oktober die Einbringung in den Landtag erfolgt. Was ist denn jetzt anders? Genau das haben wir getan, die Koalition hat Wort gehalten. Dass man zwischendrin sich austauschen muss über viele Dinge, mein Gott, das ist in jeder Gemeinschaft so, dass man besprechen muss, was man auf den Tisch legt, und dass man dann auch besprechen muss und verabschieden muss, was man einbringt. Der Zeitplan stimmt, wir haben Wort gehalten. Sie können sich also auf uns verlassen und das können Sie auch weiterhin, sich auf diese Koalition verlassen.
Finanzausgleichsgesetz, das ist ja eigentlich auch schon gesagt. Aber gerade weil wir gestern Abend bei der Verabschiedung des bisherigen Verfassungsgerichtshofspräsidenten waren und die Rede des neuen Verfassungsgerichtshofspräsidenten gehört haben und auch die wegweisende Entscheidung zum KFA von 2005 dort noch einmal eine Rolle gespielt hat, genau deshalb, sage ich mal, ist diese Entkopplung bekannt, weil der KFA inzwischen einzig in Deutschland mit der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs verbrieft - unabhängig von der Leistungsfähigkeit des Landes aufzustellen ist und die angemessene Finanzausstattung der Kommunen zu gewährleisten hat. Deshalb ist auch nicht mehr die feste Kopplung an den Landeshaushalt verpflichtend. Das ist was Neues, das gebe ich ja zu. Deshalb ist der KFA nichts anderes als ein Leistungsgesetz wie viele andere und deshalb ist es nicht zwingend erforderlich, ihn in diesem zeitlichen Zusammenhang mit dem Haushalt einzubringen. Er wird ja im November eingebracht. Dann haben wir auch wieder den Gleichklang und ich sage mal, das ist überhaupt nicht rechtswidrig. Sinnlos, jetzt etwas konstruieren zu wollen. Das ist genauso daneben wie irgendeine Rechtswidrigkeit bei der Frage der Änderung des Pensionsfondsgesetzes anzunehmen. Ich will mir jetzt die Ausführungen zum Pensionsfonds sparen. Der wird überhaupt nicht angegriffen. Es wird auch nicht eingegriffen in die Pensionsansprüche oder Versorgungsansprüche unserer Beamtinnen und Beamten. Es geht um die Frage der Zuführung, die im Übrigen ausgesetzt ist,
die auf einer Konstruktion beruht, die gegenwärtig ausgesetzt ist, Herr Ramelow. Ich sage noch einmal ganz deutlich, es wäre unsinnig, im Moment aus Krediten eine Zuführung, die nur ein bescheidener Anteil ist, zu finanzieren. Das Gesetz wird eingebracht in den Landtag, das Änderungsgesetz, und dann werden wir das an dieser Stelle diskutieren.
Es ist da nichts rechtwidrig und selbst wenn die Zuführung aus Verminderungsbeträgen ausgesetzt ist, insbesondere wird das zu einer Belastung des Landeshaushalts führen, zu einer stärkeren Belastung, weil man nämlich dafür sonst alternativ Kredite aufnehmen muss.
Das habe ich nicht nötig. Das haben vielleicht andere nötig. Ich habe das nicht nötig. Das wollen wir auch gar nicht tun, die Zeit wäre viel zu schade dafür.
Jetzt noch ein Wort - sage ich mal - zu der Romantik, Sozialromantik oder ideologischen Romantik, die immer wieder kommt. Ich hatte mir noch ein paar Notizen dazu gemacht.
Schulden 15,7 Mrd. € - da kann ich nur dem beipflichten, was inzwischen auch schon angeklungen ist. Wenn wir allen Vorschlägen der Linkspartei gefolgt wären, nämlich Standards zu erhöhen und andere Dinge anzunehmen, dann wären wir bei einer Verschuldung, die ganz anders aussähe.
Insofern bleiben Sie bitte auf dem Teppich und bleiben Sie real, wenn sie jetzt einen Schwenk, einen stärkeren Konsolidierungskurs anmahnen. Wir haben einen Haushalt mit Augenmaß, wir sind auf Kurs, wir sind auf dem richtigen Weg. Aber das von Ihrer Seite in dieser Form zu hören, das ist, glaube ich, doch fast eine Provokation. Die übliche Forderung nach mehr Steuern, das sind ideologische Auseinandersetzungen, die Antwort möchte ich hier nicht noch einmal bringen. Ich denke, auch der Punkt - bei Frau Keller möchte ich noch eins anmerken - Mecklenburg-Vorpommern, das ist immer das schöne Beispiel, was Sie zitieren. Mecklenburg-Vorpommern ist nicht in allen Beziehungen der Weg, den wir nachahmen wollen, sondern wir müssen für uns, für Thüringen unseren Weg beschreiben. Wir können zwar schauen, was andere tun, wir haben auch geschaut, dass auch in anderen Ländern eine Haushaltsstrukturkommission eingesetzt wurde. Das ist in Hessen der Fall gewesen, das ist in Mecklenburg der Fall gewesen. Die haben 2003 angefangen und haben so richtig aus den Erkenntnissen geschöpft 2006 und 2007. Das ist uns ein bisschen zu lang, wir wollen da schneller sein. Wir wollen unsere Ergebnisse der Haushaltsstrukturkommission schon schneller auf dem Tisch des Kabinetts der Landesregierung haben und dann natürlich auch einspeisen - so viel Zeit haben wir nicht. Aber dann muss man auch mal genauer hinschauen, in Mecklenburg-Vorpommern hat man sich auch entschieden, ganze Landstriche von der
Entwicklung abzukoppeln. Das wollen wir nicht tun für Thüringen. Und nicht jedes Modell und nicht alles, was woanders gemacht ist, ist eine tragfähige Lösung auch für unser Land - das dazu.
Dann noch ein Wort: Neu ist, dass Sie seitens der LINKEN der Staatswirtschaft wider das Wort reden. Auch da kann man natürlich ganz interessante Aspekte anfügen, aber das will ich auch nicht tun. Ich denke, wir haben Gelegenheit, bei den Diskussionen zu den Einzelplänen noch einmal darauf zurückzukommen. Vielleicht ist es die Parallele zu dem Tag, dass man das heute wieder auf das Tablett holt. Das löst unser Problem nicht und man braucht auch die private Wirtschaft, die sich engagieren soll und muss, um dann die nötigen Steuereinnahmen zu haben.
So viel dazu. Ich denke, ich belasse es hier dabei. Ich habe noch viel Weiteres hier aufgeschrieben.
Aber wir sollten in die Diskussion gehen und uns anhand der konkreten Gesetzesmaterie, sowohl des Haushaltsgesetzes und der Einzelpläne, unsere Gedanken zum Haushalt 2011 machen und ihn auf den Weg bringen. Danke schön.
Vielen Dank, Herr Präsident. Nur ein Satz, liebe Kolleginnen und Kollegen: Ich möchte denen unter Ihnen, die das Bundestagswahlprogramm der LINKEN bisher auch nicht auswendig kannten, nur die Erkenntnis mitteilen, die wir gewonnen haben, weil wir die Leute losgeschickt haben, und dem Anwesenden, der es auswendig kann, zumindest in der Erinnerung auf die Sprünge helfen. Im Bundestagswahlprogramm der Partei DIE LINKE - das ist ja dann wohl die Richtige, Herr Kollege Ramelow steht geschrieben und wird gefordert, ich zitiere: „Den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent ausweiten auf Produkte und Dienstleistungen für Kinder, apothekenpflichtige Arzneimittel und arbeitsintensive Dienstleistungen des Handwerks sowie Hotellerie und Gastronomie.“ Vielen Dank.
Da wäre das auch geklärt. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Rednerliste ist abgearbeitet.
Ich schließe deshalb die Aussprache. Wir kommen zur Ausschussüberweisung. Es ist gute und richtige Tradition und ist, ich glaube, auch so untereinander unstrittig, dass wir diesen Haushaltsentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss überweisen. Wer diesem zustimmt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Ich stelle Einstimmigkeit fest.
Der Haushalts- und Finanzausschuss ist jetzt nicht nur beauftragt, sondern hat einen strammen Terminplan. Deshalb weise ich noch einmal darauf hin, dass sich der Haushalts- und Finanzausschuss 10 Minuten nach Beginn der Mittagspause zu seiner ersten entsprechenden Sitzung trifft.
Ich schließe den Tagesordnungspunkt und unterbreche die Sitzung bis 15.00 Uhr. Ich soll noch ansagen, dass sich auch der Freundeskreis Litauen im Raum 210 trifft.
und rufe auf die Anfrage des Abgeordneten Kemmerich von der FDP-Fraktion in der Drucksache 5/1546. Sie wird von der Abgeordneten Hitzing vorgetragen.
Ausschreibung von öffentlichen Aufträgen nach § 7 Abs. 3 des Gesetzentwurfs zum Thüringer Vergabe- und Mittelstandsförderungsgesetz
Nach dem Gesetzentwurf zum Vergabe- und Mittelstandsförderungsgesetz soll die Möglichkeit geschaffen werden, eine Landesvergabeplattform als zentrales Bekanntmachungsmedium für öffentliche Aufträge zu nutzen. In Thüringen werden Ausschreibungen von öffentlichen Aufträgen nicht nur durch den Thüringer Staatsanzeiger den Interessenten zur Verfügung gestellt. Auch private Unternehmen stellen Bekanntmachungsmedien zur Verfügung, in denen Auftragsnehmer sich über laufende Ausschreibungen informieren können. Die Einführung einer zentralen Landesvergabeplattform würde für andere Vergabeplattformen existenzbedrohend sein.
1. Welche privaten und/oder öffentlichen Vergabeplattformen stehen derzeit in Thüringen a) dem Freistaat selbst b) den Landkreisen und c) den Städten und Gemeinden für die Ausschreibungen der öffentlichen Aufträge zur Verfügung (bitte ein- zeln auflisten)?
2. Wie oft wurden private Vergabeplattformen durch a) den Freistaat selbst b) die Landkreise und c) die Städte und Gemeinden für die Veröffentlichung der öffentlichen Ausschreibungen seit dem 1. Januar 2008 genutzt?
3. Welche Erfahrungen hinsichtlich der Wahrnehmung durch die potenziellen Auftragnehmer bestehen bei der Veröffentlichung von öffentlichen Aufträgen durch private Vergabeplattformen?
4. Welche zusätzlichen Kosten würden durch die Einrichtung und Pflege einer elektronischen Landesvergabeplattform entstehen?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie, Herr Staatssekretär Staschewski.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kemmerich - vorgetragen von Abgeordneten Hitzing - für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Für nationale Vergaben bestimmt § 12 Abs. 1 VOBA und § 12 Abs. 1 VOLA, dass der öffentliche Auftraggeber verschiedene Bekanntmachungsmedien, also solche in Papierform wie auch Internetportale, zur Veröffentlichung seiner Ausschreibungen nutzen kann. Öffentliche Auftraggeber in Thüringen nutzen für Ausschreibungen Printmedien, Tages- und Fachzeitschriften, Amtsblätter der Landkreise und Kommunen sowie den Thüringer Staatsanzeiger. Die wesentlichen Vergabeplattformen im Internet sind www.bund.de, www.vergabe24.de und weitere. Zudem erhalten die Internetauftritte der Thüringer IHKen und HWKen Verlinkungen zu elektronischen Ausschreibungsplattformen.
Zu Frage 2: Der Thüringer Staatsanzeiger hat in seiner Beilage Ausschreibungen nach VOB, VOL und VOF vom 01.01.2008 bis 30.09.2010 insgesamt 9.687 Ausschreibungen veröffentlicht. Diese Ausschreibungen werden über www.husemann.net auch in der Vergabeplattform vergabe24 veröffentlicht. Angaben über die Nutzung der privaten Vergabeplattformen durch kommunale Auftraggeber liegen nicht vor, da hierzu keine Übersichten oder Statistiken geführt werden.
Zu Frage 3: Potenzielle Auftragnehmer stehen der Nutzung von Vergabeplattformen generell positiv gegenüber, unabhängig, ob diese von einem privaten Unternehmen oder einer öffentlichen Stelle betrieben werden.
Zu Frage 4: Die Überlastung der Software „Onlinebeschaffungsassistent“ - kurz OBA - als Basis der e-Vergabeplattform des Bundes erfolgt im Rahmen der Kieler Beschlüsse an die Thüringer Landesverwaltung kostenfrei. Für den Betrieb, die Pflege und die Weiterentwicklung des technischen Systems wird das Land an den Kosten beteiligt. Pro Vergabeverfahren ist eine Kostenbeteiligung in Höhe von 50 bis 100 € zu erwarten. Ab 1.000 Vergabeverfahren erfolgt eine Kostendeckelung auf höchstens 100.000 € pro Jahr.