schaftshaus würde man aufteilen in Gewerke für Erdarbeiten, Mauerwerksarbeiten, Zimmermannsarbeiten, Dachdeckerarbeiten, um das mittelstandsfreundlich zu tun und hätte damit in diesem Fall vier Gewerke. Wenn wir jetzt im Extremfall pro Gewerk 20 Angebote hätten, wären also für diese 664,80 € 80 Angebote auszuwerten. Das macht pro Angebot 8,31 €. Wenn Sie als notwendigen Stundensatz zur Abdeckung normaler Kosten nur 40 € veranschlagen, große Büros brauchen mehr, ergeben sich 12 Minuten pro Angebot.
Herr Minister, ein Wirtschaftsminister, der angesichts der bestehenden Tatsachen die Wirtschaft seines Landes mit derartig unsinniger zusätzlicher Bürokratie, wie Sie sie ins Gesetz reinschreiben, überziehen will, ist nach meiner Auffassung ganz klar fehl am Platze. Es ist schön, wenn Sie als Wirtschaftsminister das folgende Churchill-Zitat entdeckt haben: „Es gibt Leute, die halten Unternehmer für einen räudigen Wolf, den man totschlagen müsse, andere meinen, der Unternehmer sei eine Kuh, die man ununterbrochen melken kann, nur ganz wenige sehen in ihm das Pferd, das den Karren zieht.“
Ich habe es bei mir im Büro hängen und Sie haben es auf der einen oder anderen Veranstaltung zitiert,
(Zwischenruf Machnig, Minister für Wirt- schaft, Arbeit und Technologie: Das erkläre ich Ihnen gleich noch mal.)
Ich bin gespannt darauf. Offensichtlich haben Sie es nicht verstanden. Dieser schwammige Gesetzentwurf pflegt weiter das sozialistische Feindbild Herrn Machnigs und dient nur der Befriedigung abstruser Wahlkampfversprechen. Unser Petitum deshalb, meine Damen und Herren, Ja zu Thüringer Unternehmen, Ja zur Förderung von KMU mit Sitz in Thüringen, Ja zur Auftragsvergabe und Arbeitsplätzen in Thüringen, Ja zu klaren, fairen, unmissverständlichen Regelungen und deshalb Nein zu diesem Gesetzentwurf der Landesregierung. Er ist überflüssig wie ein Kropf. Danke schön, meine Damen und Herren.
Danke, Frau Präsidentin, ich stelle erst mal die Frage. Es liegt ja am Redner, ob er sie beantwortet oder nicht. Herr Bergner, können Sie mir erklären, warum Sie immer die wirtschaftliche Situation eines Kleinstunternehmers beschreiben, um wirtschaftliche Vorteile für Konzerne zu begründen?
Gut, ich beantworte Ihnen die Frage ganz einfach: Ich tue das nicht und insofern ist sie nicht zu beantworten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, Sie alle wissen, ich gehöre diesem Hohen Hause nun knapp etwas über einem Jahr an, aber die Vorstellung hier, die war nun fachlich und inhaltlich so ziemlich das Schwächste, was ich in diesem Hause bisher gehört habe und eines der stärksten Tobake zu dieser Frage, die wir hier diskutieren.
Eines, lieber Kollege Bergner - ich rede von Ihnen -, finde ich, geht nicht. Sie haben gesagt an einer Stelle in Ihrer Rede, bezogen auf den Minister: „Wenn dieser Schuss nach hinten losgeht, dann müssten Sie hinter mir stehen.“ Das, lieber Kollege Abgeordneter Bergner, ist nicht akzeptabel.
Deshalb erwarte ich von Ihnen, erwartet sicherlich auch meine Fraktion von Ihnen dazu eine persönliche Erklärung und eine Entschuldigung.
Und wenn Sie glauben, hier als Apologet des Neoliberalismus uns eine Lehrstunde in der VOB und VOL darlegen zu wollen, dann müssen Sie sich auch fragen lassen, warum angeblich diese hinreichenden Bestimmungen bislang nicht ausreichend waren im Rahmen der öffentlichen Vergabe und dazu geführt haben, dass an vielen Stellen genau das passiert ist, was wir mit diesem Gesetz lösen wollen, nämlich beispielsweise Lohndumping, aber auch Preisdumping.
Ich will eine zweite Vorbemerkung machen bezogen auf den Kollegen Knut Korschewsky, der mich nun auch sehr nachdenklich gemacht hat, denn Sie haben an vielen Stellen immer gesagt, dass die Regierungsfraktionen diesen Gesetzentwurf in weiten Teilen vom Gesetzentwurf der LINKEN abgeschrieben hätten, sozusagen der Gesetzentwurf in weiten Bereichen aus der Feder der LINKEN stammt, und haben dann gleichzeitig in Bezug auf diesen Gesetzentwurf der Regierung vorgeworfen, dass dieser Gesetzentwurf neoliberale Züge trägt. Da muss ich mich doch schon sehr wundern, es sei denn, ihr wollt an die Stelle der Kollegen der CDU ziehen und wollt eine neue neoliberale Fraktion aufmachen. Das habe ich allerdings bislang von euch nicht gedacht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die SPD-Fraktion begrüßt ausdrücklich die Einbringung dieses Thüringer Vergabeund Mittelstandsförderungsgesetzes und ich darf auch noch einmal dem Kabinett für die, glaube ich, einmütige Entscheidung im Rahmen der ersten und zweiten Beratung im Kabinett danken. Dieser Gesetzentwurf ist Basis für Wachstum und Beschäftigung im Freistaat. Das ist der Thüringer Mittelstand, insofern verstehe ich die Aufregung der FDP an der Stelle überhaupt nicht. Mit den Formulierungen ist klar, das ist einfach, es ist unbürokratisch und mit diesem Gesetz werden gute Bedingungen als Voraussetzung für weiteres Wachstum, größeren Wohlstand und zusätzliche Beschäftigung im Freistaat geschaffen. Das vorliegende Vergabe- und Mittelstandsförderungsgesetz ist nachhaltig und EU-rechtskonform. Insofern, lieber Kollege Korschewsky, geht es hier gar nicht um die Frage der Mindestlohnregelung in den EU-Ländern, sondern der EU-rechtskonformen Regelungen, die in den einzelnen Bundesländern in der Vergabepraxis bislang vorhanden ist, und wir alle wissen, was mit dem Berliner Gesetz in diesem Zusammenhang in Bezug auf das Rüffert-Urteil passiert ist. Eine innovative Vorbildfunktion des Landes, indem wirtschaftspolitische und sozialpolitische Zielstellungen verknüpft werden, ist ein weiterer Beleg für eine Wirtschaftspolitik dieser Landesregierung, die soziale und ökologische Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einerseits mit den Belangen der Wirtschaft in eine ausgewogene Balance bringen will. Durch die Schaffung mittelstandsfreundlicher Rahmenbedingungen, die in
allen relevanten Rechtsvorschriften verankert werden, leistet das Gesetz einen wesentlichen Beitrag zur Förderung des Thüringer Mittelstands. Die Teilung der Aufträge entsprechend der Lose gewährleistet eine mittelstandsfreundliche Vergabe. An dieser Stelle, lieber Kollege Bergner, reichen eben die Bestimmungen der VOB und VOL nicht aus.
Darüber hinaus ist das Ziel dieses Gesetzes, umweltfreundliche und ressourcenschonende Beschaffung, auch das ist bereits vom Minister genauso betont worden wie die Berücksichtigung der ILO-Kernarbeitsnorm. Auf die für unsere Zukunftsfähigkeit wichtige Frage des Nachwuchses, also die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen oder die für ein modernes Industrieland unabdingbaren Regelungen zur Förderung der Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern, können bei der Vergabe berücksichtigt werden. Die öffentliche Hand muss bei Vergabeentscheidungen die wirtschaftliche Verwendung von öffentlichen Finanzmitteln beachten, aber auch verantwortungsvoll und zeitgemäß die entsprechenden Rahmenbedingungen für einen fairen Wettbewerb darstellen.
Im Hinblick auf die Tariftreue sagt der Kollege Bergner, der § 14 ist nichts Neues. Da muss ich mich doch schon sehr wundern, weil natürlich der § 14 eine Kernnorm dieses Vergabegesetzes für Thüringen ist. Bewerber um öffentliche Aufträge müssen künftig in ihrem Angebot erklären - und das gab es bisher nicht -, dass sie die tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen und die nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz vom 20. April 2009 in der jeweils gültigen Fassung zu zahlenden Entgelte einhalten. Gegebenenfalls müssen andere gesetzliche Mindestentgelte und die Entgeltgleichheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eingehalten werden. Die Tariftreue in Bezug auf Lohn- und Gehaltstarife, die der Thüringer Wirtschaftsminister und der Verkehrsminister veröffentlichen, ist bei der Vergabe der ÖPNV-Dienstleistungen maßgebend. Die öffentlichen Auftraggeber erhalten zahlreiche Kontrollbefugnisse - auch darauf ist bereits hingewiesen worden -, was zwingend zur Umsetzung dieses Vergabegesetzes erforderlich ist.
Das Gesetz, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist damit auch ein Schlüssel zu mehr Lohngerechtigkeit und zu einer weiteren Verhinderung der Abwanderung junger Menschen im Freistaat.
Würden wir im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe auch künftig keine Tarif- und Sozialstandards definieren, würde der Freistaat durch seine eigenen Auftragsvergaben die weitere Erosion des Tarifvertrages beschleunigen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, soziale Marktwirtschaft funktioniert eben nicht nur durch das freie Spiel der Kräfte oder durch die unsichtbare Hand des Marktes, wie gern von der FDP behauptet wird. Preis- wie auch Lohndumping führen die Unterneh
men, die qualitativ hochwertig und innovativ arbeiten, zu Wettbewerbsnachteilen und volkswirtschaftlich zu mangelnder Kaufkraft. Deshalb, Kolleginnen und Kollegen, will ich an dieser Stelle auch betonen, dass wir uns in guter Gesellschaft befinden. In den anderen Bundesländern gibt es bereits Vergabegesetze. In den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Saarland liegen Entwürfe für länderspezifische Vergabegesetze vor oder sind für den Herbst dieses Jahres angekündigt.
Laut einem Artikel der „Wirtschaftswoche“ will nun auch die Bundesregierung im Bereich der öffentlichen Aufträge und Beschaffungen deutsche Unternehmen auffordern, mehr im Bereich der sozialen Verantwortung zu tun - sollte Herr Bergner gut zuhören - und mit dem Corporate social responsibility in Germany ein neues Gütesiegel Made in Germany etablieren. Mit diesem Gesetz definieren wir also klare ökologische und soziale Standards, befinden uns offensichtlich, wenn die Bundesregierung dem Beispiel Thüringens folgt, auf einem guten Weg. Auf diesem Weg sollten wir nun keine weitere Zeit verlieren. Wir wollen, dass das Gesetz zum 01.01.2011 in Kraft tritt. Wir wollen, dass es rechtzeitig vor der Arbeitnehmerfreizügigkeit zum 01.05.2011 in Kraft tritt. Einzelne Details - wie von meinem Kollegen Günther beispielsweise dargestellt - werden wir sicherlich im Rahmen der parlamentarischen Beratungen diskutieren können. Ich stelle allerdings nach dieser ersten Beratung auch fest, dass es in weiten Bereichen eine große Einstimmigkeit zu diesem Gesetz gibt. Das freut mich und deshalb freue ich mich auch auf die Beratung in den Ausschüssen und beantrage namens meiner Fraktion die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Technologie, den Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, den Innenausschuss sowie den Gleichstellungsausschuss. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Lemb. Es hat sich erneut zu Wort gemeldet der Abgeordnete Bergner von der FDP-Fraktion.
Danke, Frau Präsidentin. Herr Kollege Lemb, ich möchte Ihnen an einer Stelle ausdrücklich recht geben. Ich habe mich vorhin missverständlich ausgedrückt, was diesen Schuss nach hinten anbelangt, das war anders gemeint. Im Nachgang, ich gebe Ihnen recht, das war völlig missverständlich. Gemeint habe ich, dass diese Diskussion von dem Minister nach hinten losgegangen war. Ich wollte selbstverständlich keinen Schuss in Richtung unseres Herrn Ministers sehen. Das möchte ich an dieser Stelle
ganz ausdrücklich klarstellen. Wenn das so angekommen ist, dann tut mir das leid. Ich möchte mich auch dafür ausdrücklich entschuldigen. Das war nicht meine Absicht. Ich möchte an der Stelle auch noch
Das ist nicht ganz so, wie Sie es sagen. Ich räume unbedingt ein, dass sie nicht genügend durchgesetzt werden. Das ist vollkommen richtig. Aber das wird mit den Regelungen - Herr Lemb, ich wollte Ihre Frage beantworten -, die Sie hier einbringen, kein bisschen anders. Wir müssen wirklich an dieser Stelle - das sage ich aus der beruflichen Erfahrung heraus - darauf drängen, dass die Vergabestellen eine saubere Arbeit leisten, dass die Beauftragten der Vergabestellen eine saubere Arbeit leisten mit dem Handwerkszeug, was wir haben, und dort komme ich auch noch einmal zu dem Thema „Rechtsschutz“. Es besteht eine viel zu große Angst, dass, wenn man nicht den Billigsten nimmt, nachgefragt werden könnte, dass es deswegen möglicherweise eine Vergabeklage ist. Wird dieser Rechtsschutz noch ausgeweitet, wird auch diese Angst noch ausgeweitet. Ich denke, dort müssen wir den Vergabestellen und auch denen, die im Auftrag der Vergabestellen arbeiten, den Rücken stärken. Das ist ein wichtiger Ansatz. Da freue ich mich auf eine sachliche Debatte in den Ausschüssen. Danke schön.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Bergner. Ich habe zwei Wortmeldungen aus der Regierung, Frau Ministerin Taubert und Minister Machnig. Wer möchte zuerst? Frau Ministerin Taubert.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Herr Bergner, nein, nein, ich habe nicht nur Durst gehabt.
Herr Bergner, ich bin schon schockiert über Ihre Äußerung, was die von Ihnen auch immer wieder beschriebenen sogenannten Vergabekriterien sind. Ausbildung und auch die Förderung von Frauen: Zunächst ist doch richtig, na klar, muss vorher die Vergabe auch mit dem Kriterium ausgeschrieben werden. Das ist völlig selbstverständlich. Ich wundere mich, dass jedes Mal behauptet wird, die Vergabestelle trifft hinterher eine Auswahl, wenn einer