Protocol of the Session on September 10, 2010

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Doch.)

Doch? Das war hier oben nicht angekommen, entschuldigen Sie. Bis jetzt ist mir auch nicht angekündigt, dass die Landesregierung den Sofortbericht geben möchte.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Doch.)

Doch, das ist ja wunderbar. Also, Frau Astrid Rothe-Beinlich von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird den Antrag begründen und danach Sie, Herr Minister Matschie, zum Sofortbericht.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ganz im Gegensatz zum Antrag bin ich froh, dass doch einige sitzen geblieben sind und noch zuhören, auch wenn es jetzt schon ein halber Sitzungstag war. Ich glaube, es ist auch eine ganz wichtige Debatte, die wir hier führen wollen. Insofern haben wir zwar einen sicher durchaus provokanten Titel gewählt, wir wollen und hoffen aber - deswegen freue ich mich auch, dass es dazu einen Sofortbericht des Ministeriums geben soll - auf eine intensive und durchaus ernsthafte Debatte über diese Problematik. Wir haben unseren Antrag überschrieben mit „Fördern statt Sitzenbleiben - Abschaffung von teuren und unwirksamen Klassenwiederholungen“, weil wir davon überzeugt sind, dass es ein chancengerechtes und leistungsstarkes Schulsystem geben kann und muss, auch und gerade wenn wir auf das Sitzenbleiben verzichten.

Ich will ganz kurz vier Entscheidungsfaktoren benennen, warum Kinder sitzen bleiben. Kinder bleiben sitzen,

(Vizepräsidentin Dr. Klaubert)

1. weil sie von ihren Lehrpersonen als entwicklungsverzögert wahrgenommen werden,

2. weil ihr kognitives Potenzial unterschätzt wird,

3. weil ihre Schulleistungen unterschätzt werden und

4. weil die Lehrpersonen Klassenwiederholungen positiv gegenüberstehen, und zwar generell.

Ich habe mir diese vier Punkte nicht selber ausgedacht, sondern es gibt eine bundesweit beachtete Studie, die da heißt „Klassenwiederholungen teuer und unwirksam“ von Prof. Dr. Klaus Klemm im Auftrag der Bertelsmann Stiftung. Da waren das die vier Hauptgründe, die herausgefunden wurden, als es darum ging, warum wo Sitzenbleiben stattfindet.

Ich will ganz deutlich sagen - und schade, dass Herr Voigt jetzt nicht mehr hier ist, weil er ja damals auf die Einreichung unseres Antrags prompt reagiert hatte damit, dass wir vielmehr individuell fördern müssten und das Sitzenbleiben deswegen nicht abschaffen dürften; hätte er den Antrag richtig gelesen, hätte er zur Kenntnis genommen, dass es uns genau darum geht - uns geht es um die individuelle Förderung, und zwar vorher, und zwar von Anfang an, bevor es zu einer Einschätzung oder zu dem Urteil - ich nenne es einmal so - kommt, dass den Kindern gesagt wird, dass sie die Klasse wiederholen müssen, weil sie die Leistungsanforderungen nicht erreichen. Es gibt inzwischen deutschlandweit schon ganz viele Schulen, die auf das Sitzenbleiben verzichten und die tatsächlich auf individuelle Förderung schon sehr viel eher setzen. In der Studie von Prof. Klemm kommt der Vorschlag auf oder steht das Resümee, dass doch bis 2012 angestrebt sein sollte, alle Schulen in Deutschland darauf hinwirken zu lassen, dass Sitzenbleiben eben nicht mehr zum alltäglichen Geschäft an den Schulen gehört, sondern dass man sich tatsächlich dafür entscheidet, individuell zu fördern von Anfang an. Wenn wir beispielsweise nach Bremen schauen, haben die ein sehr schönes Experiment gewagt, sie haben sogenannte Ostercamps eingeführt, wo am Ende des ersten Halbjahres, bei dem festgestellt wird, dass Kinder gegebenenfalls das Klassenziel nicht erreichen, wenn der Gang des Schuljahres so ist, wie es im ersten Halbjahr zu vermuten war, ein sogenanntes Ostercamp besuchen, in dem sie individuell gefördert wurden. Das Ergebnis war erstaunlich, nämlich 48,2 Prozent der vorher versetzungsgefährdeten Schülerinnen und Schüler erreichten am Ende dieses Ostercamps oder dank der Wirkungen aus dem Ostercamp dann doch das Klassenziel. Das, meine ich, sollte uns durchaus zu denken geben.

Ich möchte nur noch ein paar Stichworte nennen, die uns wichtig sind, auf die Sie vielleicht auch noch in Ihrem Bericht eingehen könnten. Die Debatte werden wir ja nachher führen. Wir meinen, dass

das Wichtige tatsächlich ist, die Lernzeit, die wir haben an den Schulen, anders zu nutzen. Wir wollen Selektion - das ist immer ein böses Wort -, Auslese abbauen und wollen Brücken bauen stattdessen. Wir wollen die Heterogenität bejahen und individuell fördern, das habe ich gerade schon ausgeführt. Uns geht es darum, Lernrückstände zu erkennen und zu beheben, die Leistungsbereitschaft zu fördern und die Standards zu sichern und Nichtversetzung zu minimieren und als Chance nutzen.

Jetzt bin ich sehr gespannt auf Ihren Bericht und freue mich dann auf eine gute Debatte, hoffentlich auch im Ausschuss.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Minister Matschie, Sie haben das Wort zum Sofortbericht.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, es sind zwar nicht ganz so viele jetzt sitzen geblieben bei diesem Thema, aber das kann uns ja nicht daran hindern, trotzdem intensiv hier die Debatte miteinander zu führen. Ich will es gleich vorweg sagen: „Fördern statt Sitzenbleiben“, das ist ein Motto, was ich guten Gewissens unterschreiben kann, denn selbstverständlich ist es gut, wenn Schülerinnen und Schüler durch eine gute Förderung ihr Klassenziel erreichen.

(Beifall SPD)

Aber ich will genauso deutlich sagen, das ist auch heute schon das Ziel der Thüringer Schulen: Fördern statt Sitzenbleiben.

Lassen Sie mich zum vorliegenden Antrag sprechen, der sich in zwei Teile gliedert, einmal Berichtsersuchen und zum anderen enthält er Forderungen.

Ich will zunächst einmal sagen, grundsätzlich gilt: Die Versetzung in die nächst höhere Klassenstufe ist in § 49 Schulgesetz geregelt. Danach werden Schüler versetzt, die während des laufenden Schuljahres die erforderlichen Leistungsnachweise erbracht und dabei den Anforderungen genügt haben. Bei Vorliegen besonderer Gründe kann ein Schüler auch davon abweichend versetzt werden. Die §§ 50 ff. der Thüringer Schulordnung für die Grundschule, Regelschule, Gymnasium und Gesamtschule enthalten dann dazu konkretisierende Regelungen.

Weshalb sage ich das hier? Die Versetzungsentscheidung ist danach grundsätzlich eine pädagogische Entscheidung im Einzelfall und nicht an starre gesetzliche Regelungen gebunden. Im Gesetzent

(Abg. Rothe-Beinlich)

wurf zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes, der als Referentenentwurf das Kabinett in erster Lesung passiert hat, ist darüber hinaus vorgesehen, im Rahmen einer Rechtsverordnung für einzelne Klassenstufen, Schulformen oder Schularten auf eine Versetzung oder auf die Versetzungswirksamkeit einzelner Fächer zu verzichten.

(Beifall SPD)

Auch die Zwischenergebnisse im Schulversuch „Individuelle Abschlussphase“ an Regelschulen stimmen überaus positiv. Hier steht die systematische Förderung des einzelnen Schülers durch individuelle Lernplanung mit der Zielsetzung, einen Schulabschluss zu erreichen, im Mittelpunkt. Der erfolgreiche und pädagogisch richtige Weg des präventiven Ansatzes, leistungsschwächere Schüler individuell zu unterstützen, wird deshalb konsequent weiterverfolgt. Ich sage es noch einmal, das ist kein neues Thema, sondern die Thüringer Schulen sind genau auf diesem Weg. Das geschieht unter anderem mit Praxisklassen, mit dem freiwilligen 10. Schuljahr und anderen pädagogischen Angeboten zu einer flexiblen Schulausgangsphase, die auch für leistungsschwächere Schüler erfolgreiche Perspektiven in den Beruf eröffnet.

Der vollständige Verzicht auf Regelungen zur Versetzung, wie er hier vorgeschlagen ist, Frau RotheBeinlich, könnte allerdings Folgen haben, die wir gar nicht beabsichtigen mit einem solchen Schritt, zum Beispiel die Folge, dass dann Prüfungen zum Hauptschulabschluss eingeführt werden müssten. Thüringen hat sich ja im Rahmen der KMK zur Einführung der nationalen Bildungsstandards verpflichtet und bei einem uneingeschränkten Vorrücken der Schüler würde keine Möglichkeit bestehen, am Ende der Klassenstufe 9 das Erreichen der Lernziele festzustellen. Den Thüringer Bildungsabschlüssen könnte als Konsequenz dann zum Beispiel eine bundesweite Anerkennung versagt werden. Das ist sicher nicht das Ziel, was mit einem solchen Antrag verbunden ist.

Deshalb müssen wir, glaube ich, noch einmal genauer darüber reden, mit welchen Schritten wir die intendierten Ziele auch tatsächlich erreichen können, nämlich so gut individuell zu fördern, dass niemand sitzen bleiben muss.

Ich will auf Ihre Fragen noch einmal etwas ausführlicher eingehen. Im Schuljahr 2009/2010 gab es an den Schulen in staatlicher Trägerschaft 1.066 Schülerinnen und Schüler, die nicht in die nächste Klassenstufe versetzt wurden. Das waren an den Grundschulen 66 Schülerinnen und Schüler, an den Regelschulen 832 und an den Gymnasien 168. Darüber hinaus traten 939 freiwillig von der Versetzung in die nächste Klassenstufe zurück. Hinzu kommen an den Regelschulen 40 Schülerinnen und Schüler, die nicht zu den Prüfungen zum Realschulabschluss zugelassen wurden bzw. die

Prüfung nicht bestanden haben, sowie 16 Schülerinnen und Schüler, die zur Abiturprüfung nicht zugelassen wurden oder die Prüfung nicht bestanden haben.

Sie haben nach den Kosten gefragt. Die lassen sich nicht exakt beziffern. Die Kosten für eine unterrichtete Klasse sind ja nur bedingt von der Anzahl der Schüler abhängig. Es ist deshalb kaum erheblich, ob ein Schüler mehr in der jeweiligen Klasse lernt. Für eine exakte Beantwortung der Frage nach den Kosten, die durch Klassenwiederholungen entstehen, ist eine Grenzkostenrechnung notwendig. Tatsächlich zum Beispiel entstünden erst dann zusätzliche Kosten, wenn durch die nicht versetzten Schüler eine Klasse geteilt werden müsste. Bei den wenigen nicht versetzten Schülern und den geringen Klassenstärken kommt dies in Thüringen aber so gut wie nicht vor. Die möglicherweise durch eine landesweite Abschaffung von Klassenwiederholungen einzusparenden Mittel lassen sich ebenso wenig quantifizieren.

Meine sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ein Wort zu den Studien, die zu diesem Thema existieren. Viele Bildungsexperten vertreten die durchaus begründete Auffassung, dass Klassenwiederholung keine angemessene Form der Unterstützung leistungsschwächerer Schüler sind. Lediglich im Einzelfall kann das Wiederholen für einen Schüler nützlich sein, im Allgemeinen ist es allerdings kaum erfolgreich. Anstelle von besseren Leistungen erreicht ein Großteil der Wiederholer zum Beispiel nicht einmal das mittlerweile Niveau der nachfolgenden Klasse und gehört sehr rasch wieder zu den leistungsschwächsten Schülern der neuen Klasse. Zudem besteht nach den Untersuchungen für Wiederholer eine höhere Wahrscheinlichkeit, die Schule ohne formalen Abschluss zu verlassen.

Wichtig sind vor allem individuelle Förderung und ein motivierendes Umfeld. Deshalb bieten zum Beispiel heterogene Gruppen für alle Schüler Lernanreize. Nicht nur die schwachen, auch die guten Schüler gewinnen durch diesen gemeinsamen Unterricht. Dies setzt aber, und das sage ich genauso deutlich, geeignete pädagogische Konzepte voraus und eine entsprechende Mentalität bei Lehrern, Schülern und Eltern.

Die Einschätzungen der wissenschaftlichen Studien werden von meinem Ministerium geteilt, zumal auch bekannt ist, dass die Anteile an Wiederholern innerhalb einer Schulart zwischen verschiedenen Schulen sehr stark variieren. Die Verteilung der 15-Jährigen auf die verschiedenen Klassenstufen wurde in den einzelnen PISA-Erhebungen von 2000 bis 2006 detailliert für die jeweiligen Länder betrachtet, ebenso der Anteil an Schülerinnen und Schülern mit verzögerter Schullaufbahn. Vergleiche mit den anderen Teilnehmerstaaten wurden nur 2000 veröffentlicht. Es gibt dabei Staaten, in denen

(Minister Matschie)

große Anteile der 15-Jährigen bereits in der Klassenstufe 10 oder darüber und/oder nur geringe Anteile in Klassenstufe 8 und darunter lernen. Die Ursachen dafür sind zum einen ein frühes Einschulungsalter und zum anderen keine bzw. nur wenige Klassenwiederholungen. In diese Gruppe gehören auch die PISA-Spitzenländer wie Finnland, Kanada, Neuseeland und Japan.

Im Vergleich der deutschen Bundesländer gehört Thüringen zu den Ländern mit einem relativ niedrigen Anteil an Wiederholern. Um es ganz konkret zu sagen: Nur Brandenburg hat weniger Klassenwiederholer. Die Tendenz ist seit der ersten PISA-Studie kontinuierlich fallend. Die Zielrichtung, die hier auch mit dem Antrag angesprochen wird, stimmt also.

Gestatten Sie mir noch einige Anmerkungen zum zweiten Teil des Antrags, der die Beschlussvorschläge enthält. Ich hatte eben schon deutlich gemacht, dass die Kosten nicht zu quantifizieren sind. Also lässt sich auch nicht sagen, wie viele Mittel für zusätzliche Förderung durch eine Abschaffung von Klassenwiederholung frei würden. Darüber hinaus ich sage es noch einmal - ist festzustellen, dass die Tendenz sehr positiv, das heißt die Zahl der Klassenwiederholer deutlich rückläufig ist. Das spricht für die Wirksamkeit der pädagogischen Unterstützung, die es jetzt schon im Thüringer Schulsystem gibt. Dabei liegt Thüringen auch im Ländervergleich deutlich besser als andere Länder. Ich will es noch mal in Prozentzahlen ausdrücken: Gerade einmal 0,11 Prozent der Grundschülerinnen und Grundschüler, knapp 2 Prozent der Regelschülerinnen und Regelschüler und 0,63 Prozent der Gymnasiasten zählten im letzten Schuljahr zu den sogenannten Schulverlängerern, wie es in der Fachsprache heißt.

Grundsätzlich besteht für alle Schulen die Möglichkeit, mit individuellen Konzepten die Schüler zu fördern und so auch die Ausnahmeregelungen der Thüringer Schulordnung zu nutzen. Ich hatte am Anfang darauf hingewiesen, dass die Versetzung immer eine pädagogische Entscheidung auch im Einzelfall ist. Im Rahmen des Schulversuchs „Individuelle Abschlussphase“ werden Schüler, deren Abschluss gefährdet erscheint, besonders gefördert und selbstverständlich werden auch die Lehrerinnen und Lehrer mit dieser Thematik nicht allein gelassen. Es gibt beim ThILLM zum Thema der individuellen Förderung eine Vielzahl von Fortbildungsangeboten für Lehrkräfte. Die Schulen werden außerdem durch Fachberater bzw. durch Berater für besondere Aufgaben, also unser Unterstützersystem, umfangreich unterstützt und beraten. Durch die Schulpauschale bzw. die Vorhaben zur Verwendung der Arbeitszeit, die durch die Beendung der Einstellungsteilzeit für Beamte zusätzlich zur Verfügung stehen, haben die Schulen bereits jetzt die

Möglichkeit, in eigener Verantwortung vor Ort pädagogisch Schwerpunkte zu setzen.

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, Fördern statt Sitzenbleiben ist Ziel und Arbeitsauftrag unserer Schulen. Da sind wir uns, glaube ich, alle einig. Ich denke, es lohnt sich, über die konkrete Verwirklichung dieses Auftrags auch noch intensiver nachzudenken. Ich rege deshalb auch an, den Antrag an den Ausschuss zu überweisen und dort weiterzuberaten. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich frage zunächst die Fraktionen, wird die Aussprache zu diesem Sofortbericht gewünscht? Das wird mir von allen Fraktionen signalisiert, so dass wir jetzt in die Aussprache zum Sofortbericht und zum Antrag, der dann unter II. einige Forderungen enthält, gehen. Ich rufe als Ersten für die CDUFraktion den Abgeordneten Kowalleck auf.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Fraktion der GRÜNEN schreibt in ihrer Antragsbegründung, dass Klassenwiederholungen ein fester Bestandteil im Thüringer Schulsystem sind. Das ist vollkommen richtig und dieses Thüringer Schulsystem hat sich auch bewährt, und zwar mit Klassenwiederholung.

(Beifall CDU)

Ich habe die letzten Tage gelesen, dass Sitzenbleiben in Deutschland seit etwa 200 Jahren zur Schule gehört. Ich möchte an dieser Stelle nicht von einer guten Tradition sprechen, sondern von einem bewährten Teil unseres Schulsystems. Bei allen bestehenden Studien und Vergleichen mit anderen Ländern sollten wir immer den besonderen Stand der deutschen Bildungslandschaft beachten. Gerade in Thüringen besteht die Gefahr, dass wir mit immer neuen und komplexeren Vorschlägen in ein gut funktionierendes System eingreifen. Ein wichtiger Punkt ist doch - das hat der Minister auch eben erwähnt -, dass die Thüringer Schulabschlüsse auch in Zukunft einen vergleichbaren bundesweiten Standard haben müssen. Die Entscheidung über eine Versetzung geschieht schließlich nicht willkürlich, sondern immer auf den individuellen Schüler gerichtet. Dabei zeigt sich auch, dass in Thüringen die Anzahl der Klassenwiederholungen sinkt.

Frau Rothe-Beinlich, Sie hatten eben den Kollegen Mario Voigt erwähnt und auszugsweise zitiert. Ich möchte das jetzt noch einmal vollständig nachholen. Herr Voigt hatte in den vergangenen Tagen treffend formuliert, „Leistung und Bewertung sind

(Minister Matschie)

Bestandteil unserer Gesellschaft. Die Union wird verhindern, dass sich in Thüringen ein Schulsystem entwickelt, wo die Kinder erst ihren Namen tanzen, bevor sie ihn schreiben können.“