Protocol of the Session on September 9, 2010

Zu Ihrer zweiten Frage: Das Landratsamt SaalfeldRudolstadt hat am 22.07.2010 gegen das Unternehmen VTS eine immissionsschutzrechtliche Anordnung zur Überprüfung der schalltechnischen Maßnahmen zur Lärmsanierung erlassen und unter Sofortvollzug gestellt. Nach dieser Anordnung sind die entsprechenden Messungen durch das Unternehmen bis spätestens 30.09. dieses Jahres, also 2010 durchzuführen. Dagegen hat das Unternehmen Widerspruch beim Landratsamt eingelegt und nach § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung beim Verwaltungsgericht Gera die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs in einem Eilverfahren beantragt. Über diesen Antrag ist bisher noch nicht entschieden worden. Insofern kann auch kein genauer Termin zur Durchführung der Lärmmessung genannt werden.

Zu Ihrer dritten Frage: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegt der Thüringer Aufbaubank kein GRWFördermittelantrag für eine Tiermehlverwertungsanlage seitens der VTS Koop Schiefer GmbH & Co Thüringen KG Unterloquitz vor. Bezüglich der Beantragung von Fördermitteln des Bundes kann seitens der Landesregierung keine Aussage gemacht werden.

Zu Ihrer vierten Frage: Das in Deutschland anfallende Tiermehl wird gegenwärtig unter anderem in der Zementindustrie und in Kraftwerken als Abfall verbrannt. Da Tiermehl reich an Phosphor ist, wird dieses Mineral dem landwirtschaftlichen Nährstoffkreislauf entzogen. Vor dem Hintergrund einer Unterversorgung der Thüringer Böden an Phosphor könnte die geplante Monoverbrennung von Tiermehl mit sich anschließendem Phosphataufschlussverfahren derzeit eine gute Möglichkeit zum Phosphatrecycling sein. Allerdings sollten Tiermehle jedoch aufgrund ihres ernährungsphysiologischen Werts überwiegend in der Tierernährung zum Einsatz kommen. Die Landesregierung begrüßt - das war ja auch Ihre Frage - in diesem Zusammenhang die Aktivitäten auf EU-Ebene, welche auf eine Lockerung des Verfütterungsverbots abzielen.

Es gibt zunächst eine Nachfrage durch den Fragesteller.

Herr Präsident, gestatten Sie zwei Nachfragen? Gut, dann mache ich das in einem Abwasch. Herr Staatssekretär, eigentlich ist vielen Leuten bekannt, dass das Bundesumweltministerium vor vielen Jahren, das ist auch mein Problem, eine Zusage über

2,5 Mio. € für ein Pilotprojekt gemacht hat. Frage: Wissen Sie das wirklich nicht, weiß das Ihr Haus wirklich nicht? Damit verbunden, wie schätzen Sie denn das ein, wenn ich jetzt Bundesmittel nehme in einem Bereich, in dem, wie ich es formuliert habe in Punkt 4, zu erwarten ist, dass überhaupt kein Tiermehl mehr zur Verfügung steht in zwei, drei Jahren, wenn das Verfütterungsverbot aufgehoben wird.

Und die zweite Frage: Sie sind, glaube ich, nicht Landwirt oder haben auf jeden Fall Randerfahrungen, aber Sie wissen schon, dass man Phosphor auch durch den Körper von Tieren letzen Endes wieder zurückgewinnen und der Landwirtschaft wieder zur Verfügung stellen kann. Dazu bedarf es keiner Tiermehlverbrennungsanlage. Ich wollte nur bestätigt haben, ob Sie das wissen.

Da sage ich Ja und ich hatte das auch in der vierten Frage beantwortet.

Zu Ihrer ersten Frage: Bundesmittel kenne ich jetzt nicht, in welchem Jahr das beantragt wird. Dieser Frage gehe ich aber gern nach, um das noch einmal nachzukontrollieren.

Es gibt eine weitere Nachfrage durch den Abgeordneten Kummer.

Herr Staatsekretär, mir ist gesagt worden, dass das Unternehmen für die Tiermehlverbrennung einen Drehrohrofen nutzen will, der bereits in den 70erJahren stillgelegt worden sein soll. Also dieser Drehrohrofen existiert wohl schon am Standort. Könnten Sie das bestätigen?

Die zweite Frage: Sie hatten angesprochen, es ist ein Pilotprojekt zur Phosphatrückgewinnung. Wenn in dem laufenden Verfahren sich darstellen würde, dass das Verfahren, was am Standort geplant wird, nicht geeignet ist, um das Phosphat pflanzenverfügbar zurückgewinnen zu können, wäre das dann ein Ablehnungsgrund für die Anlage?

Zu Ihrer ersten Frage: Ob dort schon ein Drehrohrofen installiert ist oder ob der aufgebaut ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Da kann ich aber gern noch einmal nachforschen. Zweitens habe ich auch in der Mündlichen Anfrage beantwortet, dass das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt dafür zuständig ist bzw. das Landesverwaltungsamt.

Zu der Geschichte Drehrohrofen ist noch so viel zu sagen, dass die Genehmigungsverfahren laufen, und dann muss man schauen, was rauskommt. Ich

(Staatssekretär Richwien)

habe aber gleichzeitig gesagt, dass die bestehenden Anlagen eine Rolle spielen und dass die dort dem Stand der Technik nicht entsprechen, das weiß Dr. Augsten auch und ich auch. Es sind ja auch drei Kleine Anfragen am Laufen. Eine Beantwortung steht noch aus, das heißt, wir haben den Abgeordneten umfassend in der Sache informiert.

Bei der Phosphatrückgewinnung würde ich erst einmal das Verfahren abwarten wollen und dann schauen wir weiter.

Danke, Herr Staatssekretär. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Rothe-Beinlich von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Drucksache 5/1438.

Vielen herzlichen Dank.

Datenschutz an berufsbildenden Schulen

Das staatliche Berufsbildungszentrum Saale-Orla im Schulteil Pößneck bietet jungen Menschen aus der Umgebung zahlreiche Ausbildungsmöglichkeiten an. Für das zweite Ausbildungsjahr der Hauswirtschaftsklasse konnten sich leider nicht genügend Schülerinnen und Schüler qualifizieren und es gab zudem zu wenige Neuanmeldungen. Entgegen erster positiv verlaufender Verhandlungen um eine Ausnahmeregelung für die zwölf Schülerinnen und Schüler, wurde am 18. August 2010 nach einer Vor-Ort-Prüfung der Schulaufsicht aufgrund zu geringer Klassenstärke das Aus für die Klasse bekannt gegeben.

Zudem wurde nach Recherche der lokalen Presse bekannt, dass die Schülerinnen und Schüler ohne ihr Wissen an der Jenaer Berufsschule angemeldet wurden. Die Schulaufsicht hatte bei der Überprüfung, trotz datenschutzrechtlicher Bedenken des Schulteilleiters, die Klassenlisten mitgenommen und die Anmeldung an der Jenaer Berufsfachschule vorgenommen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde die Weiterleitung der Daten der Schülerinnen und Schüler ohne deren Zustimmung veranlasst?

2. Gibt es datenschutzrechtliche Bedenken, dass die Daten in dieser Form weitergeleitet wurden, und welche Maßnahmen werden generell getroffen, um Datenschutz an Schulen zu garantieren?

3. Welche sachlichen Gründe sprachen in diesem vorliegenden Fall aus Sicht der Landesregierung dafür, die Weiterführung der Klasse im Schulteil Pößneck zu untersagen?

4. Wie bewertet die Landesregierung das Vorgehen der Schulaufsicht, die Schülerinnen und Schüler ohne deren Wissen und deren Einverständnis an einer anderen Berufsschule anzumelden?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Herr Staatssekretär Prof. Merten.

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Rothe-Beinlich wie folgt:

Zu Frage 1: Eine Weiterleitung der Daten der Schülerinnen und Schüler an das Staatliche Berufsbildende Schulzentrum Jena-Göschwitz ist nicht erfolgt. Die gefertigte Kopie der Klassenliste wurde vom Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur zur Ermittlung von Ausweichmöglichkeiten verwendet und liegt im TMBWK vor. Nach Prüfung der in Rede stehenden Klassenlisten erhielten die betroffenen Schülerinnen und Schüler den Hinweis, dass das Staatliche Berufsbildende Schulzentrum Jena-Göschwitz für sie die nächstgelegene staatliche Schule sei, an der sie den gewünschten Ausbildungsgang absolvieren können. Die Nutzung der Schülerdaten für diesen Zweck ist gemäß § 57 Abs. 1 Thüringer Schulgesetz in Verbindung mit § 2 Abs. 2 und § 3 Abs. 1 Thüringer Gesetz über die Schulaufsicht zulässig.

Zu Ihrer Frage 2 antworte ich wie folgt: Es wurden keine Daten von Schülerinnen und Schülern an das Staatliche Berufsbildende Schulzentrum JenaGöschwitz zum Zwecke der Anmeldung weitergeleitet. Eine derartige Weiterleitung würde gegen die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verstoßen. Die Nutzung von Schülerdaten durch die Schulaufsicht ist allerdings gemäß § 57 Thüringer Schulgesetz nur zur Erfüllung der der Schulaufsicht zugewiesenen Aufgaben zulässig. Diese Voraussetzung wäre im vorliegenden Sachverhalt nicht erfüllt, da die Anmeldung von Schülern an eine berufsbildende Schule keine Aufgabe der Schulaufsicht ist. Zur Sicherstellung der Erhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen an staatlichen Schulen verfügt jeder Schulamtsbereich über einen Datenschutzbeauftragten gemäß § 10 a Thüringer Datenschutzgesetz. Zur datenschutzrechtlichen Qualifizierung der Schulen ist das Thema Datenschutz als separates Modul im Kurs Medienkunde des Thüringer Instituts für Lehrerbildung, Lehrplanentwicklung und Medien - kurz ThILLM verankert. Teilnehmer sind nicht nur Schulleiterinnen und Schulleiter, sondern alle interessierten Lehrerinnen und Lehrer. Das Fortbildungsmodul

(Staatssekretär Richwien)

wird per Kooperationsvereinbarung mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz durchgeführt. Bisher wurden ca. 650 Lehrerinnen und Lehrer qualifiziert. Ab diesem Schuljahr wird die Fortbildungsveranstaltung für ca. 300 Lehrkräfte pro Schuljahr angeboten.

Ihre Frage 3 möchte ich wie folgt beantworten: Eine Klassenbildung in Wahlschulformen kann nur bei Erreichen der Mindestschülerzahl gemäß Verwaltungsvorschrift zur Organisation des Schuljahres 2010/2011 erfolgen. Aufgrund der Unterfrequentierung der Klasse BFS 1/2 im Berufsfeld Ernährung/Hauswirtschaft wurde die Klasse aufgelöst und alternativ andere Schulstandorte vorgeschlagen.

Zu Frage 4: Eine Anmeldung der Schüler am Staatlichen Berufsbildenden Schulzentrum JenaGöschwitz ist weder durch die Schulleitung der Schule im Schulteil Pößneck noch durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur erfolgt.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Es gibt eine Nachfrage.

Sehr gern, Frau Präsidentin.

Sehr geehrter Herr Staatssekretär, wenn ich Ihre Antworten zusammenfasse, gehe ich dann richtig in der Annahme, dass Sie sagen, der Vorfall hätte so nicht stattgefunden, wie ich ihn geschildert bekommen habe und auch nachgefragt habe?

So wie ich Ihre Interpretation und Vorstellung des Zeitungsberichts gehört habe, deckt sich das in der Tat nicht mit dem, wie wir den Fall eruiert haben und wie er sich bei uns darstellt.

Vielen Dank. Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Herzlichen Dank.

Gern, Frau Präsidentin.

Wir kommen zu Frage 8. Fragesteller ist der Herr Abgeordnete Huster von der Fraktion DIE LINKE, antworten wird für die Landesregierung, das Minis

terium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr. Die Frage hat die Drucksachennummer 5/1439. Bitte, Herr Abgeordneter.

Auswirkungen des Wegfalls des Heizkostenzuschusses im Wohngeldbezug

Das vom Bundeskabinett beschlossene „Sparpaket“ sieht unter anderem auch die Streichung des erst mit der Wohngeldnovelle 2009 eingeführten Heizkostenzuschusses vor. Dies geht zulasten der Betroffenen. Darüber hinaus wird vom Deutschen Mieterbund und den Kommunen befürchtet, dass der Wegfall mit Mehrkosten für die Kommunen einhergeht.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Haushalte beziehen derzeit in Thüringen Wohngeld und wie hat sich diese Zahl im Vergleich zur Anzahl der Wohngeldempfänger vor Inkrafttreten der Novelle 2009 mit welcher Auswirkung für den Landeshaushalt verändert?

2. Wie viele Haushalte und Personen in Thüringen sind voraussichtlich in welcher durchschnittlichen Höhe vom Wegfall des Heizkostenzuschusses betroffen?

3. Welche Konsequenzen ergeben sich aus Sicht der Landesregierung im Zuge des Wegfalls für die Betroffenen, die Thüringer Kommunen sowie den Landeshaushalt und wie begründet die Landesregierung ihre Auffassung?

Staatssekretärin Frau Dr. Eich-Born, bitte.