Ich muss noch einmal versuchen, dem Sachverhalt - Sie haben ja auch Aufzählungen gebracht - noch mal nachzugehen. Die Kollegin Schubert hatte vor einigen Wochen u.a. die Frage nach den Kernbrennelementen gestellt. Da war die Auskunft - und das habe ich jetzt nicht ganz verstanden, aber das sei dahingestellt -, dass das Ministerium von Herrn Reinholz zuständig sei, wenn es sich um Kernbrennelemente handelt. Jetzt sagen Sie, wenn ein Transport mit radioaktiven Substanzen, z.B. Cäsium 60, durch Thüringen rollt, erhält die Thüringer Polizei 48 Stunden vorher eine Meldung und trifft alle Vorkehrungen. Wenn der Transport ereignislos durchgelaufen ist, dann löscht man das auch, so dass, wenn Landtagsabgeordnete nach solchen Transporten fragen, man sagen muss, dass es keine belegbaren oder wahrgenommenen Transporte gibt. So erlebe ich Verwaltung eigentlich nicht, dass es keine Statistik gibt.
Die Frage ist: Ist es tatsächlich so, dass nach einem ereignislosen Transport die Daten gelöscht werden und auf welcher Rechtsgrundlage findet diese Löschung statt?
Frau Kollegin, das Wort wird hier durch den Präsidentin erteilt. Vielleicht nehmen Sie das mal wahr.
Darf ich sozusagen die zwei Fragen, weil es nicht verstanden wurde, konkretisieren? Die erste Frage ist genannt.
Ja. Die zweite Frage lautet: Cäsium 60 - eine Großquelle - wird die durch das Ministerium von Herrn Reinholz begleitet oder durch Ihr Ministerium?
Zur ersten Frage: Was soll da gelöscht werden? Ich weiß gar nicht, wie der Vorgang dort angelegt wird. Da müssten wir eine Nachfrage an das Innenministerium, an das Lagezentrum stellen. Das kann ich jetzt hier nicht beantworten, weil das nicht in unserem Haus passiert.
Zur zweiten Frage: Ich hatte eigentlich gesagt, es ist immer eine Frage, was genehmigt wird. Für die Transporte hatte ich Ihnen die Genehmigungslage geschildert. Sie hatten auch nicht nach Transporten gefragt und nicht nach dem sonstigen Umgang mit den Stoffen. Bei den Transporten habe ich das in der Anfrage klar erläutert und so ist es auch. Da ist nicht das Ministerium von Herrn Reinholz zuständig.
Danke, Herr Staatssekretär. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hausold von der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 5/1428.
Die Thüringer Landesregierung hatte im Monat Juni dieses Jahres mitgeteilt, dass sie ein seit Langem gefordertes Vergabegesetz auf den Weg gebracht hätte. Der Entwurf des Gesetzes sei mit allen Ressorts abgestimmt worden, im Kabinett hätten ebenfalls alle Ressorts zugestimmt. Das würde zeigen, dass die Regierung handlungsfähig sei und die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags umsetze. Gleichzeitig teilte der Wirtschaftsminister mit, dass das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren bis Jahresende abgeschlossen sein soll.
1. Wann ist mit der Vorlage und der Einbringung eines entsprechenden Entwurfs für ein Thüringer Vergabegesetz in den Landtag zu rechnen?
2. Welche Kern- und Schwerpunkte soll das zukünftige Thüringer Vergabegesetz aus Sicht der Landesregierung enthalten?
3. Welche Änderungen in der Richtlinie zur Vergabe öffentlicher Aufträge wurden mit der Neubekanntmachung der Richtlinie zur Vergabe öffentlicher Aufträge (Thüringer Staatsanzeiger Nr. 28/ 2010, S. 919 ff.) vorgenommen?
4. Wie schätzt die Landesregierung die Wirksamkeit der Präqualifizierungsliste zum Nachweis der Eignung der Bieter, insbesondere bezogen auf Thüringer Unternehmen, ein?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie. Herr Staatssekretär Staschewski, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hausold für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die Thüringer Landesregierung beabsichtigt, noch im September 2010 die zweite Kabinettbefassung durchzuführen. Danach erfolgt dann die Zuleitung des Gesetzentwurfs an den Landtag.
Zu Frage 2: Der Entwurf des Thüringer Vergabegesetzes enthält folgende wesentliche Regelungen: zur Mittelstandsförderung, zur Berücksichtigung ökologischer und sozialer Kriterien im Vergabeverfahren, zur Tariftreue und Entgeltgleichheit, zur Tariftreue bei der Vergabe von ÖPNV-Dienstleistungen, zu den ILO-Kernarbeitsnormen, zum Nachunternehmereinsatz, zur Förderung der beruflichen Erstausbildung, zur Berücksichtigung von Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern, zum Wertungsausschluss, zu
Zu Frage 3: Mit der Neubekanntmachung der Richtlinie zur Vergabe öffentlicher Aufträge wurden die neu gefasste Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen in der Fassung 2009 und die neu gefasste Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen in der Fassung 2009 im Unterschwellenbereich zur Anwendung gebracht. Dies war erforderlich, da die Richtlinie bisher lediglich einen statischen Verweis auf die Verdingungsordnung in der Fassung 2006 enthielt. Des Weiteren wurde in der oben genannten Neubekanntmachung das Präqualifizierungsverfahren für den Liefer- und Dienstleistungsbereich und für den Bereich der Bauleistungen zum Nachweis der Eignung des Bewerbers bzw. Bieters zugelassen.
Zu Frage 4: Die Präqualifikation von Unternehmen ermöglicht unabhängig vom konkreten Auftrag eine vorgelagerte Prüfung der Eignung von Unternehmen. Auf diese Weise kann der Aufwand für öffentliche Auftraggeber und Auftragnehmer und insbesondere der Ausschluss von Angeboten aufgrund formaler Fehler, also der fehlende Eignungsnachweis, reduziert werden.
Es gibt keinen Nachfragewunsch. Danke, Herr Staatssekretär. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Augsten von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Drucksache 5/1436.
Umweltbelastungen durch die VTS Koop Schiefer GmbH & Co. Thüringen KG Unterloquitz - Entscheidung des Landesverwaltungsamtes
Der Schieferabbau in Unterloquitz ist seit seinen Anfängen vor ca. 70 Jahren mit hohen Lärm- und Staubbelastungen für die Anwohner verbunden. Die mit der Wiedervereinigung verknüpften Hoffnungen auf Verbesserung der Situation erfüllten sich nicht. Die behördlichen Messungen ergeben seit vielen Jahren Überschreitungen in allen Bereichen mit teilweise Verschlechterungen in Einzelbereichen.
Mit einer Tiermehlverwertungsanlage (Tiermehlver- brennung) möchte das Unternehmen VTS einen Teil des Braunkohlestaubs einsparen, welcher bisher für Staubbelastungen und Geruchsbelästigungen verantwortlich ist.
Das Landratsamt Saalfeld/Rudolstadt hat seine Zustimmung für die Tiermehlverbrennung an die Realisierung von Auflagen gebunden, die zur Verbesserung der Gesamtsituation führen sollen. Das Lan
desverwaltungsamt beabsichtigt dagegen, die Genehmigung der Tiermehlverwertungsanlage von diesen Auflagen abzukoppeln.
1. Bestätigt die Landesregierung die vorliegenden Informationen, wonach das Landesverwaltungsamt beabsichtigt, die Genehmigung der Tiermehlverwertungsanlage von den durch das Landratsamt verhängten Auflagen an das Unternehmen VTS abzukoppeln und wenn ja, wie wird das begründet?
3. Sind für den Fall der Genehmigung der Tiermehlverwertungsanlage durch das Unternehmen VTS Fördermittel vom Land Thüringen und/oder vom Bund beantragt, wenn ja, in welcher Höhe und gibt es diesbezüglich vorab Zusagen?
4. Wie steht die Landesregierung vor dem Hintergrund der zu erwartenden EU-weiten Wiederzulassung der Tiermehlverfütterung an Nichtwiederkäuer und der damit einhergehenden Verknappung des Angebots von Tiermehl für die Verbrennung generell zur Errichtung von neuen Tiermehlverwertungsanlagen?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz, Herr Staatssekretär Richwien.
Danke schön, Herr Präsident. Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Augsten beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:
Zu Ihrer ersten Frage: Nach der derzeit gültigen Zuständigkeitsregelung ist das Landratsamt Rudolstadt/Saalfeld als Überwachungsbehörde zuständig für den Erlass von immissionsschutzrechtlichen Anordnungen zur Durchsetzung des Standes der Technik bei den bestehenden Anlagen des Unternehmens VTS. Und das Thüringer Landesverwaltungsamt ist zuständig für die Durchführung des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens zur Errichtung und zum Betrieb der Tiermehlverbrennungsanlage. Nach Informationen des Thüringer Landesverwaltungsamtes handelt es sich bei der beantragten Tiermehlverbrennungsanlage nicht um eine wesentliche Änderung der bestehenden Anlagen, sondern um die Neuerrichtung einer eigenständigen Anlage. Insofern ist ausschließlich deren Genehmigungsfähigkeit im Verfahren zu prüfen. Im Genehmigungsverfahren ist allerdings die Vorbelastung an Schadstoffen in Unterloquitz durch die bestehenden Anlagen zu berücksichtigen. Das Thüringer Landesverwaltungsamt ist dabei an die